Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
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SACHVORTRAG<br />
1. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />
Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />
Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />
Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />
Auf dem Grundstück Mühlstraße 22 sollen die bestehenden Gebäude abgerissen werden,<br />
das Grundstück geteilt werden und mit einem Einfamilien- sowie einem Zweifamilienhaus<br />
bebaut werden. Dazu wurden zwei Baugesuche eingereicht.<br />
Beim Einfamilienhaus ist auch eine Dachgaube vorgesehen, die vom Bebauungsplan<br />
ausgeschlossen wird, jedoch städtebaulich vertretbar ist.<br />
Auch eine Befreiung von der Baulinie, wie beantragt, ist städtebaulich vertretbar, da dies in<br />
der Umgebungsbebauung ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />
des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />
6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />
6,10 m, auch bei dem Erkerbereich. Die geplante Dachneigung als Satteldach von 28 Grad<br />
wird eingehalten.<br />
2. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />
- Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />
Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />
Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />
Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Dachgauben die städtebaulich<br />
vertretbar sind. Auch eine Befreiung von der Baulinie ist städtebaulich vertretbar, da die<br />
Umgebungsbebauung hierin ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />
des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />
6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />
6,10 m, ebenso bei dem Erkerbereich-Treppenhaus. Die geplante Dachneigung als<br />
Satteldach von 28 Grad ist eingehalten worden.<br />
Die Baulinie wird im westlichen Teil von der Terrasse überschritten. Dazu ist allerdings keine<br />
Befreiung notwendig, da eine Terrasse kein Gebäude oder Gebäudeteil ist.<br />
Durch die geplante Hausgröße inklusive dem Treppenhauserker wurde die GRZ von 0,25 um<br />
8,0 % überschritten. Dies ergibt eine GRZ von 0,27.