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Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim

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SACHVORTRAG<br />

1. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />

Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />

Beschlussantrag:<br />

Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />

Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />

Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />

Auf dem Grundstück Mühlstraße 22 sollen die bestehenden Gebäude abgerissen werden,<br />

das Grundstück geteilt werden und mit einem Einfamilien- sowie einem Zweifamilienhaus<br />

bebaut werden. Dazu wurden zwei Baugesuche eingereicht.<br />

Beim Einfamilienhaus ist auch eine Dachgaube vorgesehen, die vom Bebauungsplan<br />

ausgeschlossen wird, jedoch städtebaulich vertretbar ist.<br />

Auch eine Befreiung von der Baulinie, wie beantragt, ist städtebaulich vertretbar, da dies in<br />

der Umgebungsbebauung ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />

des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />

6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />

6,10 m, auch bei dem Erkerbereich. Die geplante Dachneigung als Satteldach von 28 Grad<br />

wird eingehalten.<br />

2. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />

- Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />

Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />

Beschlussantrag:<br />

Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />

Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />

Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />

Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Dachgauben die städtebaulich<br />

vertretbar sind. Auch eine Befreiung von der Baulinie ist städtebaulich vertretbar, da die<br />

Umgebungsbebauung hierin ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />

des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />

6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />

6,10 m, ebenso bei dem Erkerbereich-Treppenhaus. Die geplante Dachneigung als<br />

Satteldach von 28 Grad ist eingehalten worden.<br />

Die Baulinie wird im westlichen Teil von der Terrasse überschritten. Dazu ist allerdings keine<br />

Befreiung notwendig, da eine Terrasse kein Gebäude oder Gebäudeteil ist.<br />

Durch die geplante Hausgröße inklusive dem Treppenhauserker wurde die GRZ von 0,25 um<br />

8,0 % überschritten. Dies ergibt eine GRZ von 0,27.

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