Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AMT:<br />
HAUPTAMT<br />
GREMIUM<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Verwaltungsausschuss<br />
VERHANDLUNGSGEGENSTAND<br />
<strong>Bausachen</strong><br />
BERATUNGSUNTERLAGE NR. 01/2013<br />
Datum:<br />
Aktenz.:<br />
08.01.2013<br />
632.21-leh<br />
Sitzung am öffentlich nichtöffentlich<br />
17.01.13<br />
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN<br />
Vorberatung Beschlussfassung<br />
Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen<br />
Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen:<br />
Ausgaben in Höhe von einmalig<br />
Haushaltsplan S.<br />
Haushaltsstelle Haushaltsansatz<br />
Die Ausgaben werden finanziert:<br />
planmäßig, außerplanmäßig, überplanmäßig<br />
Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt<br />
Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit<br />
Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit<br />
Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit<br />
BESCHLUSSANTRAG<br />
siehe Sachvortrag<br />
ANLAGEN<br />
keine<br />
Ja<br />
Nein<br />
Keine<br />
Auswirkungen
SACHVORTRAG<br />
1. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />
Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />
Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />
Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />
Auf dem Grundstück Mühlstraße 22 sollen die bestehenden Gebäude abgerissen werden,<br />
das Grundstück geteilt werden und mit einem Einfamilien- sowie einem Zweifamilienhaus<br />
bebaut werden. Dazu wurden zwei Baugesuche eingereicht.<br />
Beim Einfamilienhaus ist auch eine Dachgaube vorgesehen, die vom Bebauungsplan<br />
ausgeschlossen wird, jedoch städtebaulich vertretbar ist.<br />
Auch eine Befreiung von der Baulinie, wie beantragt, ist städtebaulich vertretbar, da dies in<br />
der Umgebungsbebauung ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />
des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />
6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />
6,10 m, auch bei dem Erkerbereich. Die geplante Dachneigung als Satteldach von 28 Grad<br />
wird eingehalten.<br />
2. Herr Dr. Jörg Rockenhäuser, Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt / Main<br />
- Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-Stellplatz, Teil von Flst. 834,<br />
Mühlstraße 22, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Von dem Baugesuch wird Kenntnis genommen. Den beantragten Befreiungen wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Fertiggarage und PKW-<br />
Stellplatz. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Tulpenweg, nördl. Teil I,<br />
Mühl- /Bachgartenstraße + Änderung 1965“ der im Jahr 1964 rechtskräftig wurde.<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Dachgauben die städtebaulich<br />
vertretbar sind. Auch eine Befreiung von der Baulinie ist städtebaulich vertretbar, da die<br />
Umgebungsbebauung hierin ebenfalls nicht konsequent eingehalten wurde. Durch die Höhe<br />
des eingeplanten Seitengiebels bleibt die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von<br />
6,50 m bis Oberkante Dachrinne immer noch unterschritten. Geplant ist eine Traufhöhe von<br />
6,10 m, ebenso bei dem Erkerbereich-Treppenhaus. Die geplante Dachneigung als<br />
Satteldach von 28 Grad ist eingehalten worden.<br />
Die Baulinie wird im westlichen Teil von der Terrasse überschritten. Dazu ist allerdings keine<br />
Befreiung notwendig, da eine Terrasse kein Gebäude oder Gebäudeteil ist.<br />
Durch die geplante Hausgröße inklusive dem Treppenhauserker wurde die GRZ von 0,25 um<br />
8,0 % überschritten. Dies ergibt eine GRZ von 0,27.
3. Herr Philip Mehnert, Grabenstaße 35, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Erstellung einer Garage, Verglasung einer Terrasse, Hobbyraum im UG, Flst. 4118/2,<br />
Grabenstraße 35, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Bau der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Bau der verglasten<br />
Terrasse mit Hobbyraum im UG wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant die Erstellung einer Garage, einer verglasten Terrasse mit Hobbyraum im<br />
UG. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Grabenstraße“ der im Jahr<br />
1960 rechtskräftig wurde.<br />
Die Garage hat eine Länge von 8,76 m und eine Höhe von 2,90 m. Zulässig ist eine Länge<br />
von max. 9,00 m auf der Grundstücksgrenze.<br />
Die Terrasse mit Hobbyraum überschreitet die Baugrenze im Süden, daher kann das<br />
gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.<br />
Ralf Trettner<br />
Bürgermeister