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GEMEINDE NIEDERKRÜCHTEN

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>NIEDERKRÜCHTEN</strong><br />

Kreis Viersen<br />

Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

Fassung: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB<br />

rheinruhr.stadtplaner gbr, essen 1


Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

Inhalt:<br />

1 Das Plangebiet ...................................................................................... 3<br />

2 Planungsziele und Erfordernis der Planung ................................................ 3<br />

3 Örtliche Verhältnisse .............................................................................. 4<br />

3.1 Städtebauliche Situation ................................................................ 4<br />

3.2 Verkehr ....................................................................................... 4<br />

3.3 Technische Infrastruktur ................................................................ 4<br />

3.4 Naturhaushalt und Landschaftsschutz .............................................. 5<br />

3.5 Immissionen ................................................................................ 5<br />

3.6 Topografische Verhältnisse ............................................................. 5<br />

4 Übergeordnete Planungen / vorhandenes Planungsrecht ............................. 5<br />

4.1 Regionalplan ................................................................................ 5<br />

4.2 Flächennutzungsplan ..................................................................... 5<br />

4.3 Rechtskräftige Bebauungspläne....................................................... 5<br />

5 Verfahren............................................................................................. 6<br />

6 Städtebauliche Planung .......................................................................... 6<br />

7 Voruntersuchungen / Gutachten .............................................................. 7<br />

7.1 Artenschutz.................................................................................. 7<br />

7.2 Schallschutz ................................................................................. 8<br />

7.3 Niederschlagswasserbeseitigung...................................................... 9<br />

8 Planungsrechtliche Festsetzungen .......................................................... 10<br />

8.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................ 10<br />

8.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 10<br />

8.3 Bauweise und Baugrenzen............................................................ 11<br />

8.4 Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsflächen............................... 11<br />

8.5 Verkehrsflächen.......................................................................... 12<br />

8.6 Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm .............................................. 12<br />

9 Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW (Örtliche<br />

Bauvorschriften) ..................................................................................... 12<br />

9.1 Dachform/ -neigung .................................................................... 13<br />

9.2 Materialien................................................................................. 13<br />

10 Nachrichtliche Übernahmen ................................................................ 13<br />

10.1 Militärischer Schutzbereich ........................................................ 13<br />

10.2 Erdbebenzone ......................................................................... 13<br />

10.3 Bergwerksrechte...................................................................... 13<br />

10.4 Geologie ................................................................................. 14<br />

10.5 Altlasten ................................................................................. 14<br />

11 Hinweise.......................................................................................... 14<br />

11.1 Artenschutz............................................................................. 14<br />

11.2 Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen .............................. 14<br />

11.3 Baugrund................................................................................ 14<br />

12 Umweltbelange................................................................................. 15<br />

12.1 Flora und Fauna....................................................................... 15<br />

12.2 Grundwasser und Boden ........................................................... 15<br />

12.3 Klima und Luft ......................................................................... 16<br />

12.4 Immissionen ........................................................................... 16<br />

12.5 Kultur und Sachgüter................................................................ 16<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

1 Das Plangebiet<br />

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Elmpt in fußläufiger Entfernung<br />

vom Ortszentrum und vom Rathaus entfernt. Es umfasst unbebaute<br />

Grundstücksflächen im sog. Malerviertel.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:<br />

• Im Osten durch den straßenbegleitenden Grünstreifen entlang der<br />

Overhetfelder Straße (K 35),<br />

• im Süden durch die Dürerstraße,<br />

• im Westen durch private Baugrundstücke am Martin-Schongauer-<br />

Weg und am Hans-Holbein-Weg und<br />

• im Norden durch die Menzelstraße<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung eindeutig<br />

zeichnerisch festgesetzt.<br />

2 Planungsziele und Erfordernis der Planung<br />

Die Gemeinde stellt Bebauungspläne auf, wenn es für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (Grundsatz des § 1, Abs. 3 des<br />

Baugesetzbuches).<br />

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des früheren Wohnquartiers von<br />

Angehörigen der britischen Rheinarmee. Nach dem Abzug der Rheinarmee<br />

ab dem Jahr 2002 wurden die verdichteten Baustrukturen abgebrochen,<br />

um das Gebiet für eine neue familiengerechte Wohnbebauung zu entwickeln.<br />

Den Rahmen dazu bot die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.<br />

Der Bebauungsplan Elm-110 „Malerviertel“ sieht für<br />

das Plangebiet eine flexible Bebaubarkeit mit Einzel- und Doppelhäusern<br />

in zweigeschossiger Bauweise vor. Eine 1. Änderung aus dem Jahr 2008<br />

diente wesentlich der Klarstellung erforderlicher verkehrlicher Schallschutzmaßnahmen<br />

sowie der weiteren Flexibilisierung der überbaubaren<br />

Flächen.<br />

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist weitgehend umgesetzt.<br />

Ebenso wurde eine Grundstücksparzellierung im Sinne der aufgestellten<br />

städtebaulichen Ziele durchgeführt.<br />

Die noch unbebauten Grundstücksflächen befinden sich Eigentum der<br />

NRW.URBAN GmbH & Co. KG.<br />

Im Zuge des demografischen Wandels fragt die Zielgruppe älterer Menschen<br />

zunehmend Wohnmodelle nach, die durch die bislang übliche Aus-<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

richtung des Immobilien- und Grundstücksangebotes nicht abgedeckt<br />

sind.<br />

Für das Plangebiet liegen konkrete Planungsabsichten eines Investors vor,<br />

hier in Nähe des Ortszentrums seniorengerechten Wohnraum als Eigentumsmaßnahmen<br />

zu schaffen. Vorbild für die Planungen sind Wohnsiedlungen<br />

für Senioren in den Niederlanden, aber auch zunehmend in Nachbargemeinden<br />

am Niederrhein. Der ländlich geprägten Lage entsprechend<br />

sollen hier vorwiegend kleinere barrierefreie Einfamilienhäuser (Bungalows)<br />

mit einem eigenen kleinen Garten entstehen, die eine Selbstbestimmtheit<br />

im Alter weiterhin ermöglichen.<br />

Die Lage im Malerviertel bietet sich für diese Wohnform insbesondere an,<br />

da eine Nähe zum Ortszentrum und zu den Infrastruktureinheiten in Elmpt<br />

sowie eine Anbindung an die Erholungsräume gleichermaßen gegeben ist.<br />

Eine ÖPNV-Anbindung befindet sich in unmittelbarer Nähe. Weiterhin liegt<br />

das geplante Wohnquartier für Senioren nicht isoliert, sondern ist eingebunden<br />

in die lebendige Struktur des Familienquartiers des Malerviertels.<br />

Die Planung soll durch eine Serviceeinheit, die auf die Bedürfnisse der Bewohner<br />

ausgerichtet ist, ergänzt werden.<br />

Zur Umsetzung der Planungsziele ist der Bebauungsplan Elm-110 durch<br />

eine 2. Änderung anzupassen. Die Änderung soll unter Beibehaltung und<br />

Ergänzung der bereits vorhandenen Erschließungsinfrastruktur erfolgen.<br />

3 Örtliche Verhältnisse<br />

3.1 Städtebauliche Situation<br />

Das Malerviertel wurde vor rund 6 Jahren für die Entwicklung von familiengerechten<br />

Einzel- und Doppelhäusern erschlossen. Die Grundstücke<br />

werden sukzessive bebaut. In der Nachbarschaft zum Plangebiet befinden<br />

sich demnach auch noch unbebaute Grundstücke.<br />

3.2 Verkehr<br />

Das Malerviertel ist über die K 35 – Overhetfelder Straße gut an das Ortszentrum<br />

und das überörtliche Erschließungsnetz angebunden. Die innere<br />

Erschließung erfolgt über die Dürerstraße und die Menzelstraße. Das Plangebiet<br />

selbst ist über diese Straßen bereits erschlossen: im Süden über<br />

den Stefan-Lochner-Weg, im Norden über den Hans-Holbein-Weg. Beide<br />

Erschließungswege sind als reine Anliegerwege mit Wendemöglichkeit für<br />

Pkw geplant; der Straßenausbau ist noch durchzuführen.<br />

3.3 Technische Infrastruktur<br />

Im vorhandenen Straßennetz des Malerviertels befindet sich die erforderliche<br />

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Dies gilt auch für die vorhandenen<br />

Straßen Stefan-Lochner-Weg und Hans-Holbein-Weg. Im Zuge der weiteren<br />

Entwicklungen sind Kanalverlängerungen vorzunehmen.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

3.4 Naturhaushalt und Landschaftsschutz<br />

Die unbebauten Grundstücke im Malerviertel sind als Wiesenflächen mit<br />

regelmäßiger Mahd, weitgehend ohne Gehölzaufwuchs, angelegt. Im Plangebiet<br />

selbst befinden sich drei Einzelbäume.<br />

Am östlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein markanter ca. 5 m<br />

breiter verbuschter Gehölzstreifen, der die benachbarte Overhetfelder<br />

Straße optisch abschirmt.<br />

Auf das Kapitel 7.1 wird verwiesen.<br />

3.5 Immissionen<br />

Das Plangebiet liegt im Einflussbereich der K 35 und ist verkehrlichen Immissionen<br />

ausgesetzt. Auf das Kapitel 7.2 wird verwiesen.<br />

3.6 Topografische Verhältnisse<br />

Das Plangebiet liegt auf einem mittleren Höhenniveau von ca. 68 m ü. NN.<br />

Es ist insgesamt relativ eben mit einem leichten Nord-Süd-Gefälle.<br />

4 Übergeordnete Planungen / vorhandenes Planungsrecht<br />

4.1 Regionalplan<br />

Der gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)<br />

stellt das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Bisherige<br />

und geplante Festsetzungen für ein Wohngebiet decken sich mit der<br />

übergeordneten Planung.<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Niederkrüchten aus<br />

dem Jahr 1981 stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan<br />

gilt somit als aus dem FNP entwickelt.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der Fluglärmschutzzone 2 gemäß der Verordnung<br />

über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen<br />

Flugplatz Brüggen, welche nachrichtlich in den FNP übernommen<br />

wurde.<br />

4.3 Rechtskräftige Bebauungspläne<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

Elm-110, 1. Änderung. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

mit Allgemeinen Wohngebieten und öffentlichen Verkehrsflächen dienen<br />

insgesamt der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit dazugehörigen<br />

öffentlichen Erschließungsflächen.<br />

Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes treten die im<br />

Bebauungsplan Elm-110, 1. Änderung getroffenen Festsetzungen außer<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

Kraft. Gleichwohl werden eine Vielzahl der wesentlichen Festsetzungen in<br />

die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes übernommen (vgl.<br />

Kap. 8).<br />

Verschiedene Bereiche in der Umgebung des Plangebietes liegen innerhalb<br />

von Geltungsbereichen verschiedener rechtskräftiger Bebauungspläne. In<br />

diesen sind überwiegend weitere Wohnnutzungen festgesetzt. In dem Be-<br />

bauungsplan Elm-86, dessen Geltungsbereich östlich der Overhetfelder<br />

Straße liegt, sind u. a. ein Kindergarten sowie ein Feuerwehrgerätehaus<br />

festgesetzt. In dem im Südwesten angrenzenden Bebauungsplan Elm-103<br />

wird darüber hinaus ein Mischgebiet festgesetzt<br />

5 Verfahren<br />

Für den Planbereich gilt zurzeit der Bebauungsplan Elm-110, 1. Änderung.<br />

Dieser Plan setzt Allgemeine Wohngebiete und öffentliche Verkehrsflächen<br />

fest. Zur Umsetzung der neuen Ziele ist die Änderung dieses Bebauungsplanes<br />

in inhaltlichen Teilbereichen erforderlich. Mit den folgenden Voraussetzungen<br />

kann die Bebauungsplan-Aufstellung gem. § 13a BauGB im beschleunigten<br />

Verfahren erfolgen:<br />

• Das Plangebiet befindet sich im bebauten Siedlungszusammenhang.<br />

• Städtebauliche Grundzüge der Stadtentwicklung sind nicht betroffen.<br />

• Mit einer Größe des Planbereiches von rund 8.700 m² erfüllt der Bebauungsplan<br />

die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB genannten Größenbeschränkungen<br />

von Grundflächen unter 20.000 m².<br />

• Die konkrete Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird durch den<br />

Bebauungsplan nicht begründet.<br />

• Eine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

(FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

ist nicht zu befürchten.<br />

Da Ausschlussgründe für die Durchführung eines Aufstellungsverfahrens<br />

im Sinne des § 13a BauGB nicht gegeben sind, kann das Verfahren auf<br />

der Grundlage des § 13a BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften<br />

als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten<br />

Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />

ist somit entbehrlich.<br />

6 Städtebauliche Planung<br />

Die städtebauliche Planung sieht die Entwicklung des Plangebietes zu einer<br />

Seniorenwohnanlage vor. In dem kleinen Siedlungsquartier sollen eingeschossige,<br />

barrierefreie Eigenheime mit einer Grundfläche von rund 75 m²<br />

entstehen. Jeder Hauseinheit ist ein eigener kleiner Garten sowie ein eige-<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

ner Pkw-Stellpatz bzw. eine Garage hausnah zugeordnet. Alle Häuser sind<br />

nach Südosten bzw. Südwesten ausgerichtet. Insgesamt sind max. 23<br />

Hauseinheiten geplant.<br />

Die Erschließung der Wohnanlage erfolgt über die bereits als Baustraße<br />

angelegten Stichstraßen Stefan-Lochner-Weg und Hans-Holbein-Weg. Um<br />

eine sachgerechte Müllentsorgung des Plangebietes zu gewährleisten, erfolgt<br />

eine Fahrverbindung zwischen den beiden Erschließungswegen, die<br />

nur für Müllfahrzeuge und Rettungswagen nutzbar ist. Die Verbindung<br />

dient gleichzeitig im Sinne der Vernetzung als öffentliche Fußwegeverbindung.<br />

Im Norden werden die geplanten Hauseinheiten direkt an die Menzelstraße<br />

im Bereich der Wendeanlage angebunden.<br />

Die vorhandenen Erschließungswege werden so ausgebaut, dass hinreichend<br />

öffentliche Stellplätze für Besucher des Seniorenwohnquartiers angeboten<br />

werden können. Der 5 m breit ausgebaute Stefan-Lochner-Weg<br />

wird dabei um 4 m verbreitert. Insgesamt können im Plangebiet im Bereich<br />

der öffentlichen Straße rund 7 Parkplätze errichtet werden.<br />

Ergänzt wird die Wohnanlage durch eine zweigeschossige Serviceeinheit<br />

an der Dürerstraße. Hier sollen z. B. gewerbliche Angebote für Ärzte, Physiotherapie,<br />

mobile Altenpflege oder ein Hausmeisterdienst entstehen. Im<br />

Obergeschoss können zusätzliche Seniorenwohnungen in kleiner Anzahl<br />

entwickelt werden. Zur Dürerstraße wird eine dem Bedarf entsprechende<br />

Stellplatzanlage für die Gewerbeeinheit errichtet.<br />

7 Voruntersuchungen / Gutachten<br />

7.1 Artenschutz<br />

Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Sachverhalte erfolgte eine artenschutzrechtliche<br />

Vorprüfung der Stufe 1 (Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />

(Stufe 1 – Screening), 2. Änderung des Bebauungsplanes Elm-110<br />

„Malerviertel, Elmpt“, Planungsgruppe Scheller, Niederkrüchten, August<br />

2012).<br />

Im Gutachten wurde untersucht, ob von dem geplanten Vorhaben planungsrelevante<br />

Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte<br />

als notwendig angesehen werden. Der Gutachter kommt zu folgendem<br />

Ergebnis:<br />

Im Rahmen von 2 Begehungen ergaben sich keine artenschutzrechtlichen<br />

Erkenntnisse bezüglich planungsrelevanter Säugetiere, Amphibien oder<br />

Vögel. Weiterhin wurden Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten<br />

auf den maßgeblichen intensiven Wiesenflächen des Untersuchungsgebietes<br />

nicht festgestellt und sind nicht zu erwarten. Im Bereich der fünf<br />

raumprägenden Gehölze im Plangebiet und der freiwachsenden Gehölzhecke<br />

am Rand außerhalb des Plangebietes können auf Grund der Altersstrukturen<br />

Vorkommen von geeigneten Bruthabitaten für planungsrele-<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

vante Arten aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen und somit bei der<br />

Umsetzung der Maßnahme evtl. gestört werden.<br />

Da die Gehölzhecke erhalten bleibt, ist somit eine weitergehende Prüfung<br />

der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion betroffener Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten nicht notwendig, jedoch muss im Rahmen der erforderlichen<br />

vom Kronenbereich abwärts beginnenden Baumentnahme eine<br />

biologische Begleitung, Prüfung und Kontrolle evtl. vorkommender Aufzuchtstätten<br />

erfolgen um gegebenenfalls Umsiedlungsmaßnahmen zu initiieren.<br />

Weitere vom Gutachter angeführte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

basieren wesentlich auf den gesetzlichen Vorgaben. Hinsichtlich<br />

erforderlicher Fällmaßnahmen wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Weitere Ergebnisse sind dem Gutachten zu entnehmen.<br />

7.2 Schallschutz<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Elm-110, 2. Änderung<br />

wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Bebauungsplan Elm-110,<br />

„Malerviertel“, Gemeinde Niederkrüchten, Schalltechnische Untersuchungen<br />

im Rahmen der Änderungsplanungen, IBAS Ingenieurgesellschaft,<br />

Bayreuth, Oktober 2012).<br />

Neben der Betrachtung der zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen im<br />

Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen auf der Overhetfelder Straße<br />

erfolgte eine Bewertung möglicher Schalleinwirkungen durch die in der<br />

Nachbarschaft zum Plangebiet gelegene Feuerwache östlich der Overhetfelder<br />

Straße.<br />

Im Rahmen des Gutachtens wurde die für das ursprüngliche Bauleitplanverfahren<br />

Elm-110, 1. Änderung zugrunde gelegte Verkehrsprognose für<br />

die Overhetfelder Straße im Jahr 2015 ausgewertet und durch eine jährliche<br />

1-%ige Verkehrszunahme auf das Jahr 2025 fortgeschrieben.<br />

Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

Overhetfelder Straße<br />

Zur Nachtzeit sind Beurteilungspegel zu erwarten, die mit Pegelwerten bis<br />

45 dB(A) großteils unter dem gültigen Orientierungswert der DIN 18005<br />

liegen. Lediglich für die unmittelbar zu Straße nächstgelegenen und zur<br />

Straße gerichteten Wohngebäudefassaden werden zur Nachtzeit Beurteilungspegel<br />

von 46 dB(A), bis vereinzelt max. 50 dB(A) festgestellt.<br />

Auch zur Tagzeit werden Beurteilungspegel prognostiziert, die großteils<br />

unterhalb von 55 dB(A) liegen. Ausschließlich in der ersten Reihe gelegene<br />

und zur Straße gerichtete Hausfassaden weisen Beurteilungspegel von 56<br />

… 57 dB(A) auf. Somit ist festzustellen, dass die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005 weitgehend eingehalten werden. Im Nahbereich der Overhetfelder<br />

Straße werden zumindest die höher liegenden Werte der 16.<br />

BImSchV zur Tagzeit nicht und zur Nachtzeit lediglich an einem Gebäude<br />

geringfügig überschritten.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

Weiterhin stellt der Gutachter fest, dass auch im Außenbereich die Anforderungen<br />

zur Tagzeit weitgehend eingehalten werden.<br />

Bezüglich der wenigen straßennahen Wohngebäudefassaden, an denen eine<br />

Orientierungswertüberschreitung vorliegt, wird im Hinblick auf den Aspekt<br />

der Verhältnismäßigkeit empfohlen, soweit erforderlich ergänzende<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.<br />

In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel ergeben sich die<br />

Lärmpegelbereiche I und II für die maßgebenden straßenzugewandten<br />

Fassaden. Ein daraus übliches resultierendes Schalldämmmaß für Fenster<br />

und Fassaden wird üblicherweise bereits von Fassadendämmungen und<br />

Wärmeschutzverglasungen eingehalten, die die Vorgaben der geltenden<br />

Energie-Einsparverordnung erfüllen. Entsprechende Nachweise sind diesbezüglich<br />

im Rahmen von Baugenehmigungen zu erbringen.<br />

Im Bebauungsplan erfolgt eine Festsetzung zu den im Gutachten ermittelten<br />

Lärmpegelbereichen.<br />

Feuerwache<br />

Weiterhin konnte festgestellt werden, dass die von dem nahe gelegenen<br />

Betrieb des Feuerwehrgerätehauses ausgehenden Geräusche insgesamt<br />

für das Malerviertel keine relevante Immissionsquelle darstellen.<br />

Weitere relevante Schallquellen sind in der Umgebung nicht vorhanden.<br />

Nähere Aussagen sind dem Gutachten zu entnehmen.<br />

7.3 Niederschlagswasserbeseitigung<br />

Für das Gebiet des Malerviertels wurden im Wege der Aufstellung des vorangegangenen<br />

Bebauungsplanes Elm-100 „Dürer-/ Menzel-/ Overhetfelder<br />

Straße“, aufgehoben durch den Bebauungsplan Elm-110 „Malerviertel“,<br />

eine geohydrologische Stellungnahme des Ingenieurbüros Laermann<br />

(Januar 2001) und eine ergänzende Stellungnahme des Ingenieurbüros<br />

Angenvoort + Barth (März 2001) erstellt.<br />

In der geohydrologischen Stellungnahme des Ingenieurbüros Laermann<br />

wird nachgewiesen, dass auf der nordwestlichen Gebietshälfte eine Versickerung<br />

des Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse (Schichtenwasser)<br />

nicht möglich ist. Von diesem Umstand ist auch ein Teil des Geltungsbereiches<br />

dieser Bebauungsplanänderung, entlang des Hans-<br />

Holbein-Weges, betroffen. Hier müsste die vorhandene Entwässerung im<br />

Mischsystem beibehalten werden.<br />

Im restlichen Geltungsbereich ist eine Versickerung theoretisch möglich.<br />

Bei den vorliegenden Durchlässigkeitsbeiwerten ist dies jedoch nur bei einer<br />

zentralen Versickerung mit erheblichem technischen und finanziellen<br />

Aufwand möglich. Bei einer nicht sachgerechten Ausführung auf Privatgrundstücken<br />

ist zudem eine Anreicherung von Schichtenwasser und Vernässung<br />

zu befürchten.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

Eine Pflicht zur Regenwasserversickerung laut § 51a LWG besteht für das<br />

Baugebiet nicht, da es weder zum ersten Mal bebaut, befestigt oder an<br />

den öffentlichen Kanal angeschlossen wird. Daher wird, wie im gesamten<br />

Malerviertel, der Anschluss an das vorhandene Mischwassersystem beibehalten.<br />

Durch die in der Vergangenheit erfolgte Anpassung des Bestandsnetzes<br />

mit einem Staukanal, wurde der Erhöhung des Befestigungsgrades<br />

bereits Rechnung getragen.<br />

8 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

8.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Das in dem rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Allgemeine<br />

Wohngebiet (WA) wird im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

unverändert beibehalten, ebenso wie der erfolgte Ausschluss von bestimmten<br />

Nutzungsarten (Gartenbaubetriebe und Tankstellen), welche ansonsten<br />

nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulassungsfähig<br />

wären.<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen würden der Zielsetzung des Bebauungsplanes,<br />

im Plangebiet vornehmlich Wohnnutzungen und ergänzende<br />

wohnverträgliche Nutzungen zu entwickeln, widersprechen. Gartenbaubetriebe<br />

und Tankstellen haben grundsätzlich einen höheren Flächenbedarf<br />

und erzeugen ein Verkehrsaufkommen und damit verbundene Immissionen,<br />

die im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung, aber auch mit der<br />

Entwicklung des Malerviertels insgesamt nicht erwünscht sind.<br />

Das Plangebiet wird in die Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 gegliedert.<br />

8.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Grundflächenzahl<br />

Dem rechtskräftigen Bebauungsplan folgend wird in allen Baugebieten eine<br />

GRZ von 0,4 festgesetzt. Das Maß bildet die Obergrenze des § 17<br />

BauNVO und stellt ein übliches Maß für die Entwicklung von Wohngebieten<br />

dar.<br />

Geschossflächenzahl<br />

Im WA 2 wird zusätzlich eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />

Damit wird der Festsetzung der rechtskräftigen 1. Änderung entsprochen.<br />

Die Festsetzung folgt den Festsetzungen für die übrige Bebauung im Malerviertel.<br />

Geschossigkeit<br />

Im Plangebiet wird im Sinne des städtebaulichen Konzeptes festgesetzt,<br />

dass im Bereich der geplanten Seniorenbungalows (WA 1) eine max. eingeschossige<br />

Nutzung zulässig ist. Im Bereich der geplanten Serviceeinheit<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

an der Dürerstraße/Stefan-Lochner-Weg (WA 2) ist eine max. zweigeschossige<br />

Nutzung zulässig.<br />

Im Zusammenhang mit der Begrenzung auf ein bzw. max. zwei Geschosse<br />

ist eine Festsetzung zur Höhe baulicher Anlagen entbehrlich.<br />

8.3 Bauweise und Baugrenzen<br />

Im Plangebiet gilt die offene Bauweise. Die damit verbundene mögliche<br />

Entwicklung von Hausgruppen stellt für die nähere Umgebung, in der nach<br />

Maßgabe der 1. Änderung des Bebauungsplanes nur Einzel- und Doppelhäuser<br />

zulässig sind, keine Einschränkung dar, da die geplante Wohnbebauung<br />

der Seniorenbungalows im WA 1 in der baulichen Höhe deutlich<br />

untergeordnet ist.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von<br />

Baugrenzen definiert. Die Festsetzungen sichern die Herstellung einer geordneten<br />

städtebaulichen Struktur im Sinne der städtebaulichen Zielsetzung,<br />

lassen zugleich in fast allen Bereichen aber auch genügend Spielräume<br />

für die Anordnung der Baukörper auf den Baugrundstücken.<br />

Analog zur 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Festsetzung,<br />

dass eingeschossige Wintergärten und Terrassenüberdachungen die auf<br />

den Grundstücken festgesetzten Baugrenzen einseitig um maximal 2,0 m<br />

überschreiten dürfen. Dabei ist ein Abstand von mindestens 3,0 m zur öffentlichen<br />

Verkehrsflächen einzuhalten.<br />

Die Festsetzung ermöglicht ebenfalls eine flexible Grundstücksausnutzung<br />

durch die künftigen Bewohner. Die dabei formulierten Einschränkungen<br />

stellen sicher, dass nachbarliche Belange gewahrt bleiben und Beeinträchtigungen<br />

vermieden werden.<br />

8.4 Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsflächen<br />

Das städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan sieht eine flexible Anordnung<br />

von Stellplätzen und Garagen auf den jeweiligen Wohngrundstücken<br />

vor. Diese richten sich zum einen nach dem Bedarf der künftigen Bewohner,<br />

aber auch nach der Zuordnung der Erschließungsflächen zu den Baugrundstücken.<br />

Diese Flexibilität soll im Rahmen der Festsetzungen beibehalten<br />

werden. Der Bebauungsplan setzt daher lediglich im WA 2 Flächen<br />

für Garagen und Stellplätze räumlich fest, da hier eine Sammelanlage mit<br />

Zufahrt von der Dürerstraße vorgesehen ist.<br />

Straßenbegleitend werden in verschiedenen Bereichen Standplätze für Abfallsammelbehälter<br />

als Gemeinschaftsanlagen festgesetzt. Auf diesen privaten<br />

Flächen sollen die Abfallbehälter der Bewohner am Tag der Müllabholung<br />

bereitgestellt werden. Damit wird ein unkontrolliertes Abstellen der<br />

Behälter im Straßenraum vermieden.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

8.5 Verkehrsflächen<br />

Analog der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die zur Erschließung<br />

des Gebietes dienenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.<br />

In diesem Zusammenhang werden Teile der bisherigen vorhandenen<br />

Verkehrsflächen vom Stefan-Lochner-Weg und Hans Holbein-Weg sowie<br />

ein kleiner Eckbereich des Wendekreises der Menzelstraße zurückgebaut<br />

und den künftigen privaten Grundstücksflächen zugeordnet. Zwischen<br />

dem Stefan-Lochner-Weg und dem Hans Holbein-Weg entsteht eine<br />

neue Verbindung, die im Mittelteil im Sinne einer gewünschten Vernetzung<br />

nur von Fußgängern begangen werden kann und zu Zwecken der Müllentsorgung<br />

sowie für Rettungsfahrzeuge geöffnet werden kann.<br />

8.6 Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm<br />

Der Bebauungsplan trifft auf Grundlage des Gutachtens (s. o.) in den<br />

Lärmpegelbereichen I und II folgende Festsetzungen zum erforderlichen<br />

Schalldämm-Maß:<br />

Die im Plan mit Lärmpegelbereich II gekennzeichneten Baugrenzen und<br />

denen zuzuordnende Fassaden von Gebäuden müssen mindestens Bauschalldämm-Maß<br />

(Fassaden mit Fenstern) von<br />

30 dB nach DIN 4109 aufweisen. Das Bauschalldämm-Maß gilt für Wohnnutzungen<br />

und Büronutzungen gleichermaßen.<br />

Alle übrigen Baugrenzen und denen zuzuordnende Fassaden von Gebäuden<br />

liegen im Lärmpegelbereich I. Hier gilt für Wohnnutzungen ebenfalls<br />

ein Bauschalldämm-Maß von 30 dB nach DIN 4109. An Büronutzungen<br />

sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.<br />

Auf Grundlage der Festsetzungen kann ein ungestörtes Wohnen im Plangebiet<br />

sichergestellt werden.<br />

9 Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW<br />

(Örtliche Bauvorschriften)<br />

Eine geordnete städtebauliche Entwicklung erfordert über die planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen hinaus auch den Erlass von Vorschriften über<br />

die Gestaltung der baulichen Anlagen.<br />

Im Interesse eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes<br />

des geplanten Wohnquartiers und im Hinblick auf ein harmonisches Einfügen<br />

in die Umgebung sind Ordnungsprinzipien in gestalterischer Sicht einzuhalten,<br />

ohne die individuelle Gestaltungsfreiheit des Einzelnen übermäßig<br />

einzuschränken. Aus diesem Grund werden für den Bereich des Bebauungsplanes<br />

folgende örtliche Bauvorschriften aufgestellt.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

9.1 Dachform/ -neigung<br />

Im Sinne der harmonischen städtebaulichen Gestaltung wird aus der 1.<br />

Änderung des Bebauungsplanes übernommen, dass aneinander gebaute<br />

Gebäude mit gleicher Dachform und Dachneigung auszuführen sind.<br />

9.2 Materialien<br />

Im Sinne der harmonischen Gestaltung wird ebenfalls aus der 1. Änderung<br />

übernommen, dass bei aneinander gebauten Gebäuden die Fassaden und<br />

Dacheindeckungen mit einheitlichem Material und Farbton auszuführen<br />

sind.<br />

10 Nachrichtliche Übernahmen<br />

10.1 Militärischer Schutzbereich<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des Lärmschutzbereiches - Zone 2 - für den<br />

militärischen Flugplatz Brüggen.<br />

10.2 Erdbebenzone<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 sowie Untergrundklasse<br />

1 gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen<br />

der Bundesrepublik Deutschland. Es wird im Hinblick auf die weitere<br />

Planung, insbesondere die Statik der Gebäude, auf die DIN 4149<br />

‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und<br />

Ausführung’ verwiesen. Da die DIN 4149 in der „Liste der Technischen<br />

Baubestimmungen“ (Anlage zum RdErl. d. MBV v. 8.11.2006) gelistet und<br />

damit allgemein eingeführt ist, wird auf einen Hinweis verzichtet.<br />

10.3 Bergwerksrechte<br />

Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen bergwerksfeld<br />

„Hillenkamp 2“ im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen<br />

GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften<br />

und Umsiedlung in 50416 Köln.<br />

Das Plangebiet liegt weiterhin innerhalb des auf Steinkohle verliehenen<br />

Bergwerkfeldes „Sophia-Jacoba B“- Inhaber ist der Niederländische Staat,<br />

vertreten durch Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie,<br />

Direktoraat-Generaal Energie, Telecom en Markten, Directie Engeriemarkt,<br />

Postbus 20101, 2500 EC Den Haag, Niederlande<br />

Außerdem liegt die Fläche über dem Erlaubnisfeld „Saxon 2“. Die Erlaubnis<br />

gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung von Kohlewasserstoffen.<br />

Rechtsinhaberin der Erlaubnis ist die Dart Energy (Europe) Limited, Laurelhill<br />

Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK7 9 JQ, Großbritannien.<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

10.4 Geologie<br />

Das Plangebiet befindet sich im Einflussbereich des Kalhberg Sprunges<br />

bzw. des Wegbergsprunges und ist von deren geringen Verwurfshöhen betroffen.<br />

Anforderungen wurden von den Bergwerksbetreibern nicht gegeben.<br />

10.5 Altlasten<br />

Das Altlastenkataster des Kreises Viersen enthält nach Angaben des Amts<br />

für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen für das Plangebiet und für<br />

die angrenzenden Flächen keine Eintragungen über Altstandorte oder Altablagerungen.<br />

Auch sonst sind keine Anhaltspunkte bekannt, die auf Altlasten<br />

schließen lassen.<br />

11 Hinweise<br />

11.1 Artenschutz<br />

Im Rahmen von Baumfällungen ist zu prüfen, ob im Kronenbereich Hinweise<br />

auf das Vorkommen von Baumhöhlen für Fledermäuse vorliegen. In<br />

dem Zusammenhang muss eine vom Kronenbereich beginnende Baumfällung<br />

(abschnittsweise) erfolgen. Hierbei muss eine biologische Begleitung,<br />

Prüfung und Kontrolle evtl. vorkommender Aufzuchtstätten erfolgen.<br />

11.2 Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen<br />

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Elm-110 „Malerviertel“, 2.<br />

Änderung werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen<br />

aufgehoben. Insbesondere treten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Elm-110 und seiner 1. Änderung, soweit sie den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Elm-110, 2. Änderung betreffen, außer Kraft.<br />

11.3 Baugrund<br />

Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist das Plangebiet von durch<br />

Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen<br />

im Grenzbereich derzeit nicht betroffen. Eine Beeinflussung<br />

kann zukünftig nicht ausgeschlossen werden. 1500 m südlich des<br />

Plangebietes befinden sich Versickerungsanlagen zur Kompensation der<br />

Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power AG.<br />

Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden<br />

Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam<br />

bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im<br />

Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht<br />

auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen<br />

Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im<br />

Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwas-<br />

rheinruhr.stadtplaner gbr. essen 14


Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

seranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen<br />

der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen<br />

sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />

In den Bebauungsplan wird daher folgender Hinweis aufgenommen:<br />

Wegen Sümpfungsmaßnahmen und der druckempfindlichen Deckschichten<br />

sind ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht auszuschließen, daher können<br />

ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulicher<br />

Anlagen erforderlich werden. Es wird empfohlen, den Baugrund im Vorfeld<br />

von Baumaßnahmen zu untersuchen und hinsichtlich künftiger Bodenbewegungen<br />

und Grundwasserflurabstände zu bewerten.<br />

12 Umweltbelange<br />

12.1 Flora und Fauna<br />

Die im Plangebiet befindlichen Grünflächen (Wiese, gemäht) sind von geringer<br />

naturnaher Biotopausprägung.<br />

Im nördlichen Untersuchungsgebiet stocken drei Laubbäume - ein Spitzahorn<br />

(Acer platanoides) und zwei Rosskastanien (Aesculus hippocastanum)<br />

mit mittlerem und starkem Baumholz. Der südliche Raum wird durch<br />

zwei Eschen (Fraxinus excelsior) mit starkem Baumholz geprägt. Die Situation<br />

wird durch die beabsichtigten Bebauungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />

künftig verändert; diese Entwicklung war jedoch auch schon Bestandteil<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplanes.<br />

Durch die Anlage neuer Hausgärten mit einer entsprechenden Begrünung<br />

kann ein gewisser Ersatz für die Grünfläche hergestellt werden.<br />

Östlich, unmittelbar an das Plangebiet angrenzend, liegt eine Feldgehölzhecke.<br />

Die Feldgehölzhecke hat eine ausgeprägte Struktur aus meist bodenständigen<br />

Gehölzen II. und III. Ordnung (u. a. Arten wie Feldahorn,<br />

Hainbuche, Weißdorn, Hartriegel). Sie bleibt in ihrem Bestand erhalten.<br />

Diese Hecke bietet insbesondere für Vögel und Kleinsäuger Unterschlumpf,<br />

Brut- und Nahrungsmöglichkeiten. Während der Bauphase ist mit erhöhter<br />

Störungsintensität durch Lärm und Staub zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind aber nicht zu erwarten.<br />

12.2 Grundwasser und Boden<br />

In einer geohydrologischen Stellungnahme konnte nachgewiesen werden,<br />

dass auf der nordwestlichen Gebietshälfte des Malerviertels eine Versickerung<br />

des Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse (Schichtenwasser)<br />

nicht möglich ist. Von diesem Umstand ist auch ein Teil des Geltungsbereiches<br />

dieser Bebauungsplanänderung, entlang des Hans-Holbein-<br />

Weges, betroffen.<br />

Im restlichen Geltungsbereich ist eine Versickerung theoretisch möglich.<br />

Bei den vorliegenden Durchlässigkeitsbeiwerten ist dies jedoch nur bei ei-<br />

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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />

ner zentralen Versickerung mit erheblichem technischen und finanziellen<br />

Aufwand möglich. Bei einer nicht sachgerechten Ausführung auf Privatgrundstücken<br />

ist zudem eine Anreicherung von Schichtenwasser und Vernässung<br />

zu befürchten.<br />

Eine Pflicht zur Regenwasserversickerung laut § 51a LWG besteht für das<br />

Baugebiet nicht, der Anschluss an das vorhandene Mischwassersystem<br />

wird beibehalten.<br />

Durch die dauerhafte Versiegelung verringert sich die Grundwasserneubildungsrate;<br />

Bodenfunktionen gehen im Bereich der neuen Baukörper verloren.<br />

Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme, und dem Erhalt der Filterwirkung<br />

des Bodens im Bereich der Hausgärten sowie der Berücksichtigung<br />

der ursprünglichen Bebauung des Plangebietes (früheres Wohnquartier<br />

von Angehörigen der britischen Rheinarmee) sind insgesamt jedoch<br />

nur geringe Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

12.3 Klima und Luft<br />

Durch die kleinräumige Umnutzung des Grundstückes sind klimatische<br />

Verschiebungen nicht zu erwarten. Die neu entstehenden Gartenflächen<br />

können kompensatorische kleinklimatische Positivmerkmale entwickeln.<br />

Vorbelastungen des Plangebietes durch Staub oder Gerüche sind nicht bekannt.<br />

Durch die Bebauung werden betriebsbedingte Emissionen (Hausbrand)<br />

geringfügig zunehmen. Die Einhaltung der aktuellen energetischen<br />

und technischen Standards ist u. a. durch das Erneuerbare-Energien-<br />

Wärmegesetz (EEWärmeG) sichergestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

12.4 Immissionen<br />

Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse sind keine Schallschutzmaßnahmen<br />

erforderlich, die nicht bereits nach Maßgabe der gültigen Energie-<br />

Einsparverordnung zu berücksichtigen wären.<br />

12.5 Kultur und Sachgüter<br />

Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />

Essen, den 17.01.2013<br />

Dipl. Ing. Henning Schmidt<br />

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