GEMEINDE NIEDERKRÜCHTEN
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>NIEDERKRÜCHTEN</strong><br />
Kreis Viersen<br />
Regierungsbezirk Düsseldorf<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
Fassung: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
Inhalt:<br />
1 Das Plangebiet ...................................................................................... 3<br />
2 Planungsziele und Erfordernis der Planung ................................................ 3<br />
3 Örtliche Verhältnisse .............................................................................. 4<br />
3.1 Städtebauliche Situation ................................................................ 4<br />
3.2 Verkehr ....................................................................................... 4<br />
3.3 Technische Infrastruktur ................................................................ 4<br />
3.4 Naturhaushalt und Landschaftsschutz .............................................. 5<br />
3.5 Immissionen ................................................................................ 5<br />
3.6 Topografische Verhältnisse ............................................................. 5<br />
4 Übergeordnete Planungen / vorhandenes Planungsrecht ............................. 5<br />
4.1 Regionalplan ................................................................................ 5<br />
4.2 Flächennutzungsplan ..................................................................... 5<br />
4.3 Rechtskräftige Bebauungspläne....................................................... 5<br />
5 Verfahren............................................................................................. 6<br />
6 Städtebauliche Planung .......................................................................... 6<br />
7 Voruntersuchungen / Gutachten .............................................................. 7<br />
7.1 Artenschutz.................................................................................. 7<br />
7.2 Schallschutz ................................................................................. 8<br />
7.3 Niederschlagswasserbeseitigung...................................................... 9<br />
8 Planungsrechtliche Festsetzungen .......................................................... 10<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................ 10<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 10<br />
8.3 Bauweise und Baugrenzen............................................................ 11<br />
8.4 Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsflächen............................... 11<br />
8.5 Verkehrsflächen.......................................................................... 12<br />
8.6 Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm .............................................. 12<br />
9 Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW (Örtliche<br />
Bauvorschriften) ..................................................................................... 12<br />
9.1 Dachform/ -neigung .................................................................... 13<br />
9.2 Materialien................................................................................. 13<br />
10 Nachrichtliche Übernahmen ................................................................ 13<br />
10.1 Militärischer Schutzbereich ........................................................ 13<br />
10.2 Erdbebenzone ......................................................................... 13<br />
10.3 Bergwerksrechte...................................................................... 13<br />
10.4 Geologie ................................................................................. 14<br />
10.5 Altlasten ................................................................................. 14<br />
11 Hinweise.......................................................................................... 14<br />
11.1 Artenschutz............................................................................. 14<br />
11.2 Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen .............................. 14<br />
11.3 Baugrund................................................................................ 14<br />
12 Umweltbelange................................................................................. 15<br />
12.1 Flora und Fauna....................................................................... 15<br />
12.2 Grundwasser und Boden ........................................................... 15<br />
12.3 Klima und Luft ......................................................................... 16<br />
12.4 Immissionen ........................................................................... 16<br />
12.5 Kultur und Sachgüter................................................................ 16<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
1 Das Plangebiet<br />
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Elmpt in fußläufiger Entfernung<br />
vom Ortszentrum und vom Rathaus entfernt. Es umfasst unbebaute<br />
Grundstücksflächen im sog. Malerviertel.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:<br />
• Im Osten durch den straßenbegleitenden Grünstreifen entlang der<br />
Overhetfelder Straße (K 35),<br />
• im Süden durch die Dürerstraße,<br />
• im Westen durch private Baugrundstücke am Martin-Schongauer-<br />
Weg und am Hans-Holbein-Weg und<br />
• im Norden durch die Menzelstraße<br />
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung eindeutig<br />
zeichnerisch festgesetzt.<br />
2 Planungsziele und Erfordernis der Planung<br />
Die Gemeinde stellt Bebauungspläne auf, wenn es für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (Grundsatz des § 1, Abs. 3 des<br />
Baugesetzbuches).<br />
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des früheren Wohnquartiers von<br />
Angehörigen der britischen Rheinarmee. Nach dem Abzug der Rheinarmee<br />
ab dem Jahr 2002 wurden die verdichteten Baustrukturen abgebrochen,<br />
um das Gebiet für eine neue familiengerechte Wohnbebauung zu entwickeln.<br />
Den Rahmen dazu bot die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.<br />
Der Bebauungsplan Elm-110 „Malerviertel“ sieht für<br />
das Plangebiet eine flexible Bebaubarkeit mit Einzel- und Doppelhäusern<br />
in zweigeschossiger Bauweise vor. Eine 1. Änderung aus dem Jahr 2008<br />
diente wesentlich der Klarstellung erforderlicher verkehrlicher Schallschutzmaßnahmen<br />
sowie der weiteren Flexibilisierung der überbaubaren<br />
Flächen.<br />
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist weitgehend umgesetzt.<br />
Ebenso wurde eine Grundstücksparzellierung im Sinne der aufgestellten<br />
städtebaulichen Ziele durchgeführt.<br />
Die noch unbebauten Grundstücksflächen befinden sich Eigentum der<br />
NRW.URBAN GmbH & Co. KG.<br />
Im Zuge des demografischen Wandels fragt die Zielgruppe älterer Menschen<br />
zunehmend Wohnmodelle nach, die durch die bislang übliche Aus-<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
richtung des Immobilien- und Grundstücksangebotes nicht abgedeckt<br />
sind.<br />
Für das Plangebiet liegen konkrete Planungsabsichten eines Investors vor,<br />
hier in Nähe des Ortszentrums seniorengerechten Wohnraum als Eigentumsmaßnahmen<br />
zu schaffen. Vorbild für die Planungen sind Wohnsiedlungen<br />
für Senioren in den Niederlanden, aber auch zunehmend in Nachbargemeinden<br />
am Niederrhein. Der ländlich geprägten Lage entsprechend<br />
sollen hier vorwiegend kleinere barrierefreie Einfamilienhäuser (Bungalows)<br />
mit einem eigenen kleinen Garten entstehen, die eine Selbstbestimmtheit<br />
im Alter weiterhin ermöglichen.<br />
Die Lage im Malerviertel bietet sich für diese Wohnform insbesondere an,<br />
da eine Nähe zum Ortszentrum und zu den Infrastruktureinheiten in Elmpt<br />
sowie eine Anbindung an die Erholungsräume gleichermaßen gegeben ist.<br />
Eine ÖPNV-Anbindung befindet sich in unmittelbarer Nähe. Weiterhin liegt<br />
das geplante Wohnquartier für Senioren nicht isoliert, sondern ist eingebunden<br />
in die lebendige Struktur des Familienquartiers des Malerviertels.<br />
Die Planung soll durch eine Serviceeinheit, die auf die Bedürfnisse der Bewohner<br />
ausgerichtet ist, ergänzt werden.<br />
Zur Umsetzung der Planungsziele ist der Bebauungsplan Elm-110 durch<br />
eine 2. Änderung anzupassen. Die Änderung soll unter Beibehaltung und<br />
Ergänzung der bereits vorhandenen Erschließungsinfrastruktur erfolgen.<br />
3 Örtliche Verhältnisse<br />
3.1 Städtebauliche Situation<br />
Das Malerviertel wurde vor rund 6 Jahren für die Entwicklung von familiengerechten<br />
Einzel- und Doppelhäusern erschlossen. Die Grundstücke<br />
werden sukzessive bebaut. In der Nachbarschaft zum Plangebiet befinden<br />
sich demnach auch noch unbebaute Grundstücke.<br />
3.2 Verkehr<br />
Das Malerviertel ist über die K 35 – Overhetfelder Straße gut an das Ortszentrum<br />
und das überörtliche Erschließungsnetz angebunden. Die innere<br />
Erschließung erfolgt über die Dürerstraße und die Menzelstraße. Das Plangebiet<br />
selbst ist über diese Straßen bereits erschlossen: im Süden über<br />
den Stefan-Lochner-Weg, im Norden über den Hans-Holbein-Weg. Beide<br />
Erschließungswege sind als reine Anliegerwege mit Wendemöglichkeit für<br />
Pkw geplant; der Straßenausbau ist noch durchzuführen.<br />
3.3 Technische Infrastruktur<br />
Im vorhandenen Straßennetz des Malerviertels befindet sich die erforderliche<br />
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Dies gilt auch für die vorhandenen<br />
Straßen Stefan-Lochner-Weg und Hans-Holbein-Weg. Im Zuge der weiteren<br />
Entwicklungen sind Kanalverlängerungen vorzunehmen.<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
3.4 Naturhaushalt und Landschaftsschutz<br />
Die unbebauten Grundstücke im Malerviertel sind als Wiesenflächen mit<br />
regelmäßiger Mahd, weitgehend ohne Gehölzaufwuchs, angelegt. Im Plangebiet<br />
selbst befinden sich drei Einzelbäume.<br />
Am östlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein markanter ca. 5 m<br />
breiter verbuschter Gehölzstreifen, der die benachbarte Overhetfelder<br />
Straße optisch abschirmt.<br />
Auf das Kapitel 7.1 wird verwiesen.<br />
3.5 Immissionen<br />
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich der K 35 und ist verkehrlichen Immissionen<br />
ausgesetzt. Auf das Kapitel 7.2 wird verwiesen.<br />
3.6 Topografische Verhältnisse<br />
Das Plangebiet liegt auf einem mittleren Höhenniveau von ca. 68 m ü. NN.<br />
Es ist insgesamt relativ eben mit einem leichten Nord-Süd-Gefälle.<br />
4 Übergeordnete Planungen / vorhandenes Planungsrecht<br />
4.1 Regionalplan<br />
Der gültige Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)<br />
stellt das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dar. Bisherige<br />
und geplante Festsetzungen für ein Wohngebiet decken sich mit der<br />
übergeordneten Planung.<br />
4.2 Flächennutzungsplan<br />
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Niederkrüchten aus<br />
dem Jahr 1981 stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan<br />
gilt somit als aus dem FNP entwickelt.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Fluglärmschutzzone 2 gemäß der Verordnung<br />
über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen<br />
Flugplatz Brüggen, welche nachrichtlich in den FNP übernommen<br />
wurde.<br />
4.3 Rechtskräftige Bebauungspläne<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
Elm-110, 1. Änderung. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
mit Allgemeinen Wohngebieten und öffentlichen Verkehrsflächen dienen<br />
insgesamt der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit dazugehörigen<br />
öffentlichen Erschließungsflächen.<br />
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes treten die im<br />
Bebauungsplan Elm-110, 1. Änderung getroffenen Festsetzungen außer<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
Kraft. Gleichwohl werden eine Vielzahl der wesentlichen Festsetzungen in<br />
die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes übernommen (vgl.<br />
Kap. 8).<br />
Verschiedene Bereiche in der Umgebung des Plangebietes liegen innerhalb<br />
von Geltungsbereichen verschiedener rechtskräftiger Bebauungspläne. In<br />
diesen sind überwiegend weitere Wohnnutzungen festgesetzt. In dem Be-<br />
bauungsplan Elm-86, dessen Geltungsbereich östlich der Overhetfelder<br />
Straße liegt, sind u. a. ein Kindergarten sowie ein Feuerwehrgerätehaus<br />
festgesetzt. In dem im Südwesten angrenzenden Bebauungsplan Elm-103<br />
wird darüber hinaus ein Mischgebiet festgesetzt<br />
5 Verfahren<br />
Für den Planbereich gilt zurzeit der Bebauungsplan Elm-110, 1. Änderung.<br />
Dieser Plan setzt Allgemeine Wohngebiete und öffentliche Verkehrsflächen<br />
fest. Zur Umsetzung der neuen Ziele ist die Änderung dieses Bebauungsplanes<br />
in inhaltlichen Teilbereichen erforderlich. Mit den folgenden Voraussetzungen<br />
kann die Bebauungsplan-Aufstellung gem. § 13a BauGB im beschleunigten<br />
Verfahren erfolgen:<br />
• Das Plangebiet befindet sich im bebauten Siedlungszusammenhang.<br />
• Städtebauliche Grundzüge der Stadtentwicklung sind nicht betroffen.<br />
• Mit einer Größe des Planbereiches von rund 8.700 m² erfüllt der Bebauungsplan<br />
die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB genannten Größenbeschränkungen<br />
von Grundflächen unter 20.000 m².<br />
• Die konkrete Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird durch den<br />
Bebauungsplan nicht begründet.<br />
• Eine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
(FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
ist nicht zu befürchten.<br />
Da Ausschlussgründe für die Durchführung eines Aufstellungsverfahrens<br />
im Sinne des § 13a BauGB nicht gegeben sind, kann das Verfahren auf<br />
der Grundlage des § 13a BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften<br />
als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten<br />
Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />
ist somit entbehrlich.<br />
6 Städtebauliche Planung<br />
Die städtebauliche Planung sieht die Entwicklung des Plangebietes zu einer<br />
Seniorenwohnanlage vor. In dem kleinen Siedlungsquartier sollen eingeschossige,<br />
barrierefreie Eigenheime mit einer Grundfläche von rund 75 m²<br />
entstehen. Jeder Hauseinheit ist ein eigener kleiner Garten sowie ein eige-<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
ner Pkw-Stellpatz bzw. eine Garage hausnah zugeordnet. Alle Häuser sind<br />
nach Südosten bzw. Südwesten ausgerichtet. Insgesamt sind max. 23<br />
Hauseinheiten geplant.<br />
Die Erschließung der Wohnanlage erfolgt über die bereits als Baustraße<br />
angelegten Stichstraßen Stefan-Lochner-Weg und Hans-Holbein-Weg. Um<br />
eine sachgerechte Müllentsorgung des Plangebietes zu gewährleisten, erfolgt<br />
eine Fahrverbindung zwischen den beiden Erschließungswegen, die<br />
nur für Müllfahrzeuge und Rettungswagen nutzbar ist. Die Verbindung<br />
dient gleichzeitig im Sinne der Vernetzung als öffentliche Fußwegeverbindung.<br />
Im Norden werden die geplanten Hauseinheiten direkt an die Menzelstraße<br />
im Bereich der Wendeanlage angebunden.<br />
Die vorhandenen Erschließungswege werden so ausgebaut, dass hinreichend<br />
öffentliche Stellplätze für Besucher des Seniorenwohnquartiers angeboten<br />
werden können. Der 5 m breit ausgebaute Stefan-Lochner-Weg<br />
wird dabei um 4 m verbreitert. Insgesamt können im Plangebiet im Bereich<br />
der öffentlichen Straße rund 7 Parkplätze errichtet werden.<br />
Ergänzt wird die Wohnanlage durch eine zweigeschossige Serviceeinheit<br />
an der Dürerstraße. Hier sollen z. B. gewerbliche Angebote für Ärzte, Physiotherapie,<br />
mobile Altenpflege oder ein Hausmeisterdienst entstehen. Im<br />
Obergeschoss können zusätzliche Seniorenwohnungen in kleiner Anzahl<br />
entwickelt werden. Zur Dürerstraße wird eine dem Bedarf entsprechende<br />
Stellplatzanlage für die Gewerbeeinheit errichtet.<br />
7 Voruntersuchungen / Gutachten<br />
7.1 Artenschutz<br />
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Sachverhalte erfolgte eine artenschutzrechtliche<br />
Vorprüfung der Stufe 1 (Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />
(Stufe 1 – Screening), 2. Änderung des Bebauungsplanes Elm-110<br />
„Malerviertel, Elmpt“, Planungsgruppe Scheller, Niederkrüchten, August<br />
2012).<br />
Im Gutachten wurde untersucht, ob von dem geplanten Vorhaben planungsrelevante<br />
Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte<br />
als notwendig angesehen werden. Der Gutachter kommt zu folgendem<br />
Ergebnis:<br />
Im Rahmen von 2 Begehungen ergaben sich keine artenschutzrechtlichen<br />
Erkenntnisse bezüglich planungsrelevanter Säugetiere, Amphibien oder<br />
Vögel. Weiterhin wurden Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten<br />
auf den maßgeblichen intensiven Wiesenflächen des Untersuchungsgebietes<br />
nicht festgestellt und sind nicht zu erwarten. Im Bereich der fünf<br />
raumprägenden Gehölze im Plangebiet und der freiwachsenden Gehölzhecke<br />
am Rand außerhalb des Plangebietes können auf Grund der Altersstrukturen<br />
Vorkommen von geeigneten Bruthabitaten für planungsrele-<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
vante Arten aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen und somit bei der<br />
Umsetzung der Maßnahme evtl. gestört werden.<br />
Da die Gehölzhecke erhalten bleibt, ist somit eine weitergehende Prüfung<br />
der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion betroffener Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten nicht notwendig, jedoch muss im Rahmen der erforderlichen<br />
vom Kronenbereich abwärts beginnenden Baumentnahme eine<br />
biologische Begleitung, Prüfung und Kontrolle evtl. vorkommender Aufzuchtstätten<br />
erfolgen um gegebenenfalls Umsiedlungsmaßnahmen zu initiieren.<br />
Weitere vom Gutachter angeführte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
basieren wesentlich auf den gesetzlichen Vorgaben. Hinsichtlich<br />
erforderlicher Fällmaßnahmen wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Weitere Ergebnisse sind dem Gutachten zu entnehmen.<br />
7.2 Schallschutz<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Elm-110, 2. Änderung<br />
wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Bebauungsplan Elm-110,<br />
„Malerviertel“, Gemeinde Niederkrüchten, Schalltechnische Untersuchungen<br />
im Rahmen der Änderungsplanungen, IBAS Ingenieurgesellschaft,<br />
Bayreuth, Oktober 2012).<br />
Neben der Betrachtung der zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen im<br />
Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen auf der Overhetfelder Straße<br />
erfolgte eine Bewertung möglicher Schalleinwirkungen durch die in der<br />
Nachbarschaft zum Plangebiet gelegene Feuerwache östlich der Overhetfelder<br />
Straße.<br />
Im Rahmen des Gutachtens wurde die für das ursprüngliche Bauleitplanverfahren<br />
Elm-110, 1. Änderung zugrunde gelegte Verkehrsprognose für<br />
die Overhetfelder Straße im Jahr 2015 ausgewertet und durch eine jährliche<br />
1-%ige Verkehrszunahme auf das Jahr 2025 fortgeschrieben.<br />
Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
Overhetfelder Straße<br />
Zur Nachtzeit sind Beurteilungspegel zu erwarten, die mit Pegelwerten bis<br />
45 dB(A) großteils unter dem gültigen Orientierungswert der DIN 18005<br />
liegen. Lediglich für die unmittelbar zu Straße nächstgelegenen und zur<br />
Straße gerichteten Wohngebäudefassaden werden zur Nachtzeit Beurteilungspegel<br />
von 46 dB(A), bis vereinzelt max. 50 dB(A) festgestellt.<br />
Auch zur Tagzeit werden Beurteilungspegel prognostiziert, die großteils<br />
unterhalb von 55 dB(A) liegen. Ausschließlich in der ersten Reihe gelegene<br />
und zur Straße gerichtete Hausfassaden weisen Beurteilungspegel von 56<br />
… 57 dB(A) auf. Somit ist festzustellen, dass die Orientierungswerte der<br />
DIN 18005 weitgehend eingehalten werden. Im Nahbereich der Overhetfelder<br />
Straße werden zumindest die höher liegenden Werte der 16.<br />
BImSchV zur Tagzeit nicht und zur Nachtzeit lediglich an einem Gebäude<br />
geringfügig überschritten.<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
Weiterhin stellt der Gutachter fest, dass auch im Außenbereich die Anforderungen<br />
zur Tagzeit weitgehend eingehalten werden.<br />
Bezüglich der wenigen straßennahen Wohngebäudefassaden, an denen eine<br />
Orientierungswertüberschreitung vorliegt, wird im Hinblick auf den Aspekt<br />
der Verhältnismäßigkeit empfohlen, soweit erforderlich ergänzende<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.<br />
In Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel ergeben sich die<br />
Lärmpegelbereiche I und II für die maßgebenden straßenzugewandten<br />
Fassaden. Ein daraus übliches resultierendes Schalldämmmaß für Fenster<br />
und Fassaden wird üblicherweise bereits von Fassadendämmungen und<br />
Wärmeschutzverglasungen eingehalten, die die Vorgaben der geltenden<br />
Energie-Einsparverordnung erfüllen. Entsprechende Nachweise sind diesbezüglich<br />
im Rahmen von Baugenehmigungen zu erbringen.<br />
Im Bebauungsplan erfolgt eine Festsetzung zu den im Gutachten ermittelten<br />
Lärmpegelbereichen.<br />
Feuerwache<br />
Weiterhin konnte festgestellt werden, dass die von dem nahe gelegenen<br />
Betrieb des Feuerwehrgerätehauses ausgehenden Geräusche insgesamt<br />
für das Malerviertel keine relevante Immissionsquelle darstellen.<br />
Weitere relevante Schallquellen sind in der Umgebung nicht vorhanden.<br />
Nähere Aussagen sind dem Gutachten zu entnehmen.<br />
7.3 Niederschlagswasserbeseitigung<br />
Für das Gebiet des Malerviertels wurden im Wege der Aufstellung des vorangegangenen<br />
Bebauungsplanes Elm-100 „Dürer-/ Menzel-/ Overhetfelder<br />
Straße“, aufgehoben durch den Bebauungsplan Elm-110 „Malerviertel“,<br />
eine geohydrologische Stellungnahme des Ingenieurbüros Laermann<br />
(Januar 2001) und eine ergänzende Stellungnahme des Ingenieurbüros<br />
Angenvoort + Barth (März 2001) erstellt.<br />
In der geohydrologischen Stellungnahme des Ingenieurbüros Laermann<br />
wird nachgewiesen, dass auf der nordwestlichen Gebietshälfte eine Versickerung<br />
des Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse (Schichtenwasser)<br />
nicht möglich ist. Von diesem Umstand ist auch ein Teil des Geltungsbereiches<br />
dieser Bebauungsplanänderung, entlang des Hans-<br />
Holbein-Weges, betroffen. Hier müsste die vorhandene Entwässerung im<br />
Mischsystem beibehalten werden.<br />
Im restlichen Geltungsbereich ist eine Versickerung theoretisch möglich.<br />
Bei den vorliegenden Durchlässigkeitsbeiwerten ist dies jedoch nur bei einer<br />
zentralen Versickerung mit erheblichem technischen und finanziellen<br />
Aufwand möglich. Bei einer nicht sachgerechten Ausführung auf Privatgrundstücken<br />
ist zudem eine Anreicherung von Schichtenwasser und Vernässung<br />
zu befürchten.<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
Eine Pflicht zur Regenwasserversickerung laut § 51a LWG besteht für das<br />
Baugebiet nicht, da es weder zum ersten Mal bebaut, befestigt oder an<br />
den öffentlichen Kanal angeschlossen wird. Daher wird, wie im gesamten<br />
Malerviertel, der Anschluss an das vorhandene Mischwassersystem beibehalten.<br />
Durch die in der Vergangenheit erfolgte Anpassung des Bestandsnetzes<br />
mit einem Staukanal, wurde der Erhöhung des Befestigungsgrades<br />
bereits Rechnung getragen.<br />
8 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Das in dem rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Allgemeine<br />
Wohngebiet (WA) wird im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
unverändert beibehalten, ebenso wie der erfolgte Ausschluss von bestimmten<br />
Nutzungsarten (Gartenbaubetriebe und Tankstellen), welche ansonsten<br />
nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulassungsfähig<br />
wären.<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen würden der Zielsetzung des Bebauungsplanes,<br />
im Plangebiet vornehmlich Wohnnutzungen und ergänzende<br />
wohnverträgliche Nutzungen zu entwickeln, widersprechen. Gartenbaubetriebe<br />
und Tankstellen haben grundsätzlich einen höheren Flächenbedarf<br />
und erzeugen ein Verkehrsaufkommen und damit verbundene Immissionen,<br />
die im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung, aber auch mit der<br />
Entwicklung des Malerviertels insgesamt nicht erwünscht sind.<br />
Das Plangebiet wird in die Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 gegliedert.<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Grundflächenzahl<br />
Dem rechtskräftigen Bebauungsplan folgend wird in allen Baugebieten eine<br />
GRZ von 0,4 festgesetzt. Das Maß bildet die Obergrenze des § 17<br />
BauNVO und stellt ein übliches Maß für die Entwicklung von Wohngebieten<br />
dar.<br />
Geschossflächenzahl<br />
Im WA 2 wird zusätzlich eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />
Damit wird der Festsetzung der rechtskräftigen 1. Änderung entsprochen.<br />
Die Festsetzung folgt den Festsetzungen für die übrige Bebauung im Malerviertel.<br />
Geschossigkeit<br />
Im Plangebiet wird im Sinne des städtebaulichen Konzeptes festgesetzt,<br />
dass im Bereich der geplanten Seniorenbungalows (WA 1) eine max. eingeschossige<br />
Nutzung zulässig ist. Im Bereich der geplanten Serviceeinheit<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
an der Dürerstraße/Stefan-Lochner-Weg (WA 2) ist eine max. zweigeschossige<br />
Nutzung zulässig.<br />
Im Zusammenhang mit der Begrenzung auf ein bzw. max. zwei Geschosse<br />
ist eine Festsetzung zur Höhe baulicher Anlagen entbehrlich.<br />
8.3 Bauweise und Baugrenzen<br />
Im Plangebiet gilt die offene Bauweise. Die damit verbundene mögliche<br />
Entwicklung von Hausgruppen stellt für die nähere Umgebung, in der nach<br />
Maßgabe der 1. Änderung des Bebauungsplanes nur Einzel- und Doppelhäuser<br />
zulässig sind, keine Einschränkung dar, da die geplante Wohnbebauung<br />
der Seniorenbungalows im WA 1 in der baulichen Höhe deutlich<br />
untergeordnet ist.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von<br />
Baugrenzen definiert. Die Festsetzungen sichern die Herstellung einer geordneten<br />
städtebaulichen Struktur im Sinne der städtebaulichen Zielsetzung,<br />
lassen zugleich in fast allen Bereichen aber auch genügend Spielräume<br />
für die Anordnung der Baukörper auf den Baugrundstücken.<br />
Analog zur 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Festsetzung,<br />
dass eingeschossige Wintergärten und Terrassenüberdachungen die auf<br />
den Grundstücken festgesetzten Baugrenzen einseitig um maximal 2,0 m<br />
überschreiten dürfen. Dabei ist ein Abstand von mindestens 3,0 m zur öffentlichen<br />
Verkehrsflächen einzuhalten.<br />
Die Festsetzung ermöglicht ebenfalls eine flexible Grundstücksausnutzung<br />
durch die künftigen Bewohner. Die dabei formulierten Einschränkungen<br />
stellen sicher, dass nachbarliche Belange gewahrt bleiben und Beeinträchtigungen<br />
vermieden werden.<br />
8.4 Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsflächen<br />
Das städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan sieht eine flexible Anordnung<br />
von Stellplätzen und Garagen auf den jeweiligen Wohngrundstücken<br />
vor. Diese richten sich zum einen nach dem Bedarf der künftigen Bewohner,<br />
aber auch nach der Zuordnung der Erschließungsflächen zu den Baugrundstücken.<br />
Diese Flexibilität soll im Rahmen der Festsetzungen beibehalten<br />
werden. Der Bebauungsplan setzt daher lediglich im WA 2 Flächen<br />
für Garagen und Stellplätze räumlich fest, da hier eine Sammelanlage mit<br />
Zufahrt von der Dürerstraße vorgesehen ist.<br />
Straßenbegleitend werden in verschiedenen Bereichen Standplätze für Abfallsammelbehälter<br />
als Gemeinschaftsanlagen festgesetzt. Auf diesen privaten<br />
Flächen sollen die Abfallbehälter der Bewohner am Tag der Müllabholung<br />
bereitgestellt werden. Damit wird ein unkontrolliertes Abstellen der<br />
Behälter im Straßenraum vermieden.<br />
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Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
8.5 Verkehrsflächen<br />
Analog der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die zur Erschließung<br />
des Gebietes dienenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.<br />
In diesem Zusammenhang werden Teile der bisherigen vorhandenen<br />
Verkehrsflächen vom Stefan-Lochner-Weg und Hans Holbein-Weg sowie<br />
ein kleiner Eckbereich des Wendekreises der Menzelstraße zurückgebaut<br />
und den künftigen privaten Grundstücksflächen zugeordnet. Zwischen<br />
dem Stefan-Lochner-Weg und dem Hans Holbein-Weg entsteht eine<br />
neue Verbindung, die im Mittelteil im Sinne einer gewünschten Vernetzung<br />
nur von Fußgängern begangen werden kann und zu Zwecken der Müllentsorgung<br />
sowie für Rettungsfahrzeuge geöffnet werden kann.<br />
8.6 Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm<br />
Der Bebauungsplan trifft auf Grundlage des Gutachtens (s. o.) in den<br />
Lärmpegelbereichen I und II folgende Festsetzungen zum erforderlichen<br />
Schalldämm-Maß:<br />
Die im Plan mit Lärmpegelbereich II gekennzeichneten Baugrenzen und<br />
denen zuzuordnende Fassaden von Gebäuden müssen mindestens Bauschalldämm-Maß<br />
(Fassaden mit Fenstern) von<br />
30 dB nach DIN 4109 aufweisen. Das Bauschalldämm-Maß gilt für Wohnnutzungen<br />
und Büronutzungen gleichermaßen.<br />
Alle übrigen Baugrenzen und denen zuzuordnende Fassaden von Gebäuden<br />
liegen im Lärmpegelbereich I. Hier gilt für Wohnnutzungen ebenfalls<br />
ein Bauschalldämm-Maß von 30 dB nach DIN 4109. An Büronutzungen<br />
sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.<br />
Auf Grundlage der Festsetzungen kann ein ungestörtes Wohnen im Plangebiet<br />
sichergestellt werden.<br />
9 Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW<br />
(Örtliche Bauvorschriften)<br />
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung erfordert über die planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen hinaus auch den Erlass von Vorschriften über<br />
die Gestaltung der baulichen Anlagen.<br />
Im Interesse eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes<br />
des geplanten Wohnquartiers und im Hinblick auf ein harmonisches Einfügen<br />
in die Umgebung sind Ordnungsprinzipien in gestalterischer Sicht einzuhalten,<br />
ohne die individuelle Gestaltungsfreiheit des Einzelnen übermäßig<br />
einzuschränken. Aus diesem Grund werden für den Bereich des Bebauungsplanes<br />
folgende örtliche Bauvorschriften aufgestellt.<br />
rheinruhr.stadtplaner gbr. essen 12
Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
9.1 Dachform/ -neigung<br />
Im Sinne der harmonischen städtebaulichen Gestaltung wird aus der 1.<br />
Änderung des Bebauungsplanes übernommen, dass aneinander gebaute<br />
Gebäude mit gleicher Dachform und Dachneigung auszuführen sind.<br />
9.2 Materialien<br />
Im Sinne der harmonischen Gestaltung wird ebenfalls aus der 1. Änderung<br />
übernommen, dass bei aneinander gebauten Gebäuden die Fassaden und<br />
Dacheindeckungen mit einheitlichem Material und Farbton auszuführen<br />
sind.<br />
10 Nachrichtliche Übernahmen<br />
10.1 Militärischer Schutzbereich<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des Lärmschutzbereiches - Zone 2 - für den<br />
militärischen Flugplatz Brüggen.<br />
10.2 Erdbebenzone<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 sowie Untergrundklasse<br />
1 gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen<br />
der Bundesrepublik Deutschland. Es wird im Hinblick auf die weitere<br />
Planung, insbesondere die Statik der Gebäude, auf die DIN 4149<br />
‚Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und<br />
Ausführung’ verwiesen. Da die DIN 4149 in der „Liste der Technischen<br />
Baubestimmungen“ (Anlage zum RdErl. d. MBV v. 8.11.2006) gelistet und<br />
damit allgemein eingeführt ist, wird auf einen Hinweis verzichtet.<br />
10.3 Bergwerksrechte<br />
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen bergwerksfeld<br />
„Hillenkamp 2“ im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen<br />
GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften<br />
und Umsiedlung in 50416 Köln.<br />
Das Plangebiet liegt weiterhin innerhalb des auf Steinkohle verliehenen<br />
Bergwerkfeldes „Sophia-Jacoba B“- Inhaber ist der Niederländische Staat,<br />
vertreten durch Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie,<br />
Direktoraat-Generaal Energie, Telecom en Markten, Directie Engeriemarkt,<br />
Postbus 20101, 2500 EC Den Haag, Niederlande<br />
Außerdem liegt die Fläche über dem Erlaubnisfeld „Saxon 2“. Die Erlaubnis<br />
gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung von Kohlewasserstoffen.<br />
Rechtsinhaberin der Erlaubnis ist die Dart Energy (Europe) Limited, Laurelhill<br />
Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK7 9 JQ, Großbritannien.<br />
rheinruhr.stadtplaner gbr. essen 13
Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
10.4 Geologie<br />
Das Plangebiet befindet sich im Einflussbereich des Kalhberg Sprunges<br />
bzw. des Wegbergsprunges und ist von deren geringen Verwurfshöhen betroffen.<br />
Anforderungen wurden von den Bergwerksbetreibern nicht gegeben.<br />
10.5 Altlasten<br />
Das Altlastenkataster des Kreises Viersen enthält nach Angaben des Amts<br />
für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen für das Plangebiet und für<br />
die angrenzenden Flächen keine Eintragungen über Altstandorte oder Altablagerungen.<br />
Auch sonst sind keine Anhaltspunkte bekannt, die auf Altlasten<br />
schließen lassen.<br />
11 Hinweise<br />
11.1 Artenschutz<br />
Im Rahmen von Baumfällungen ist zu prüfen, ob im Kronenbereich Hinweise<br />
auf das Vorkommen von Baumhöhlen für Fledermäuse vorliegen. In<br />
dem Zusammenhang muss eine vom Kronenbereich beginnende Baumfällung<br />
(abschnittsweise) erfolgen. Hierbei muss eine biologische Begleitung,<br />
Prüfung und Kontrolle evtl. vorkommender Aufzuchtstätten erfolgen.<br />
11.2 Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen<br />
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Elm-110 „Malerviertel“, 2.<br />
Änderung werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen<br />
aufgehoben. Insbesondere treten die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Elm-110 und seiner 1. Änderung, soweit sie den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Elm-110, 2. Änderung betreffen, außer Kraft.<br />
11.3 Baugrund<br />
Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist das Plangebiet von durch<br />
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen<br />
im Grenzbereich derzeit nicht betroffen. Eine Beeinflussung<br />
kann zukünftig nicht ausgeschlossen werden. 1500 m südlich des<br />
Plangebietes befinden sich Versickerungsanlagen zur Kompensation der<br />
Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power AG.<br />
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden<br />
Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam<br />
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im<br />
Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht<br />
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen<br />
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im<br />
Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwas-<br />
rheinruhr.stadtplaner gbr. essen 14
Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
seranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen<br />
der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen<br />
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />
In den Bebauungsplan wird daher folgender Hinweis aufgenommen:<br />
Wegen Sümpfungsmaßnahmen und der druckempfindlichen Deckschichten<br />
sind ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht auszuschließen, daher können<br />
ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulicher<br />
Anlagen erforderlich werden. Es wird empfohlen, den Baugrund im Vorfeld<br />
von Baumaßnahmen zu untersuchen und hinsichtlich künftiger Bodenbewegungen<br />
und Grundwasserflurabstände zu bewerten.<br />
12 Umweltbelange<br />
12.1 Flora und Fauna<br />
Die im Plangebiet befindlichen Grünflächen (Wiese, gemäht) sind von geringer<br />
naturnaher Biotopausprägung.<br />
Im nördlichen Untersuchungsgebiet stocken drei Laubbäume - ein Spitzahorn<br />
(Acer platanoides) und zwei Rosskastanien (Aesculus hippocastanum)<br />
mit mittlerem und starkem Baumholz. Der südliche Raum wird durch<br />
zwei Eschen (Fraxinus excelsior) mit starkem Baumholz geprägt. Die Situation<br />
wird durch die beabsichtigten Bebauungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />
künftig verändert; diese Entwicklung war jedoch auch schon Bestandteil<br />
der 1. Änderung des Bebauungsplanes.<br />
Durch die Anlage neuer Hausgärten mit einer entsprechenden Begrünung<br />
kann ein gewisser Ersatz für die Grünfläche hergestellt werden.<br />
Östlich, unmittelbar an das Plangebiet angrenzend, liegt eine Feldgehölzhecke.<br />
Die Feldgehölzhecke hat eine ausgeprägte Struktur aus meist bodenständigen<br />
Gehölzen II. und III. Ordnung (u. a. Arten wie Feldahorn,<br />
Hainbuche, Weißdorn, Hartriegel). Sie bleibt in ihrem Bestand erhalten.<br />
Diese Hecke bietet insbesondere für Vögel und Kleinsäuger Unterschlumpf,<br />
Brut- und Nahrungsmöglichkeiten. Während der Bauphase ist mit erhöhter<br />
Störungsintensität durch Lärm und Staub zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
sind aber nicht zu erwarten.<br />
12.2 Grundwasser und Boden<br />
In einer geohydrologischen Stellungnahme konnte nachgewiesen werden,<br />
dass auf der nordwestlichen Gebietshälfte des Malerviertels eine Versickerung<br />
des Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse (Schichtenwasser)<br />
nicht möglich ist. Von diesem Umstand ist auch ein Teil des Geltungsbereiches<br />
dieser Bebauungsplanänderung, entlang des Hans-Holbein-<br />
Weges, betroffen.<br />
Im restlichen Geltungsbereich ist eine Versickerung theoretisch möglich.<br />
Bei den vorliegenden Durchlässigkeitsbeiwerten ist dies jedoch nur bei ei-<br />
rheinruhr.stadtplaner gbr. essen 15
Gemeinde Niederkrüchten, B-Plan Elm-110 „Malerviertel“, 2. Änderung<br />
ner zentralen Versickerung mit erheblichem technischen und finanziellen<br />
Aufwand möglich. Bei einer nicht sachgerechten Ausführung auf Privatgrundstücken<br />
ist zudem eine Anreicherung von Schichtenwasser und Vernässung<br />
zu befürchten.<br />
Eine Pflicht zur Regenwasserversickerung laut § 51a LWG besteht für das<br />
Baugebiet nicht, der Anschluss an das vorhandene Mischwassersystem<br />
wird beibehalten.<br />
Durch die dauerhafte Versiegelung verringert sich die Grundwasserneubildungsrate;<br />
Bodenfunktionen gehen im Bereich der neuen Baukörper verloren.<br />
Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme, und dem Erhalt der Filterwirkung<br />
des Bodens im Bereich der Hausgärten sowie der Berücksichtigung<br />
der ursprünglichen Bebauung des Plangebietes (früheres Wohnquartier<br />
von Angehörigen der britischen Rheinarmee) sind insgesamt jedoch<br />
nur geringe Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
12.3 Klima und Luft<br />
Durch die kleinräumige Umnutzung des Grundstückes sind klimatische<br />
Verschiebungen nicht zu erwarten. Die neu entstehenden Gartenflächen<br />
können kompensatorische kleinklimatische Positivmerkmale entwickeln.<br />
Vorbelastungen des Plangebietes durch Staub oder Gerüche sind nicht bekannt.<br />
Durch die Bebauung werden betriebsbedingte Emissionen (Hausbrand)<br />
geringfügig zunehmen. Die Einhaltung der aktuellen energetischen<br />
und technischen Standards ist u. a. durch das Erneuerbare-Energien-<br />
Wärmegesetz (EEWärmeG) sichergestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
12.4 Immissionen<br />
Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse sind keine Schallschutzmaßnahmen<br />
erforderlich, die nicht bereits nach Maßgabe der gültigen Energie-<br />
Einsparverordnung zu berücksichtigen wären.<br />
12.5 Kultur und Sachgüter<br />
Es sind keine Beeinträchtigungen erkennbar.<br />
Essen, den 17.01.2013<br />
Dipl. Ing. Henning Schmidt<br />
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