Begründung und Umweltbericht Bebauungsplan Elm-115
Begründung und Umweltbericht Bebauungsplan Elm-115
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Gemeinde Niederkrüchten<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Elm</strong> – <strong>115</strong><br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> gem. § 12 BauGB<br />
• <strong>Begründung</strong> einschließlich <strong>Umweltbericht</strong><br />
30.11.2011<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Gemeinde Niederkrüchten<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Elm</strong> – <strong>115</strong><br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> gem. § 12 BauGB<br />
<strong>Begründung</strong> einschließlich <strong>Umweltbericht</strong><br />
Auftraggeber:<br />
McDonald´s GmbH<br />
Drygalski-Allee 51<br />
81477 München<br />
Auftragnehmer:<br />
BRENDEBACH INGENIEURE GmbH<br />
Ingenieure im Bauwesen<br />
Beratende Ingenieure VBI, VSVI, DWA<br />
Frankenthal 16 57537 Wissen<br />
Tel. +49 2742 9307-0 Fax +49 2742 9307-80<br />
info@brendebach.de www.brendebach.de<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Jörg Kleine<br />
Dipl.-Biol. Elisabeth Emmert<br />
Michael Stinner<br />
30.11.2011<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Inhaltsverzeichnis: Seite<br />
1 Allgemeine Ausgangssituation<br />
1.1 Geltungsbereich <strong>und</strong> Lage 4<br />
1.2 Planerische Vorgaben 4<br />
2 Inhalt des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
2.1 Planungserfordernis 4-5<br />
2.2 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung 5<br />
2.3 <strong>Begründung</strong> planungsrechtlicher Festsetzungen 5-7<br />
3 Verkehrserschließung<br />
3.1 Äußere Erschließung 7-8<br />
3.2 Innere Erschließung 8<br />
4 Immissionsschutz<br />
4.1 Lärmimmissionen 8-9<br />
4.2 Lärmschutzbereich 9<br />
4.3 Geruchsimmissionen 9-10<br />
4.4 Erdbebenzone 10<br />
4.5 Bergwerksrechte 10<br />
5 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen 10<br />
6 Sonstiges<br />
6.1 <strong>Umweltbericht</strong> 11<br />
6.2 Baugr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden 11<br />
6.3 Durchführungsvertrag <strong>und</strong> Kosten 11<br />
6.4 Planungsstatistik 12<br />
7 <strong>Umweltbericht</strong> 13-55<br />
8 Anlagen<br />
Bestands- <strong>und</strong> Konfliktkarte<br />
Schalltechnisches Gutachten A0111 vom 07.07.2011<br />
Landschaftsbildanalyse zum Werbepylon vom 29.11.2011<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
1 Allgemeine Ausgangssituation<br />
1.1 Geltungsbereich <strong>und</strong> Lage<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Elm</strong> – <strong>115</strong> befindet<br />
sich im Westen des Ortsteils <strong>Elm</strong>pt der Gemeinde Niederkrüchten <strong>und</strong> umfasst das Flurstück<br />
453, Flur 23 der Gemarkung <strong>Elm</strong>pt sowie die Teilfläche des Flurstücks 436, Flur 23 der Gemarkung<br />
<strong>Elm</strong>pt <strong>und</strong> Teilflächen der Flurstücke Nr. 333, 337, 338 <strong>und</strong> 345 , Flur 24 der Gemarkung<br />
<strong>Elm</strong>pt. Die Gesamtgröße beträgt lt. EDV-Ermittlung 5.266 m².<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück befindet sich im Kreuzungsbereich Roermonder Straße (L 372) / Nollesweg. Die<br />
Erschließung erfolgt ausschließlich über den Nollesweg.<br />
Der Geltungsbereich wird begrenzt<br />
im Norden von den Flurstücken Nr. 84, 85 <strong>und</strong> 454 (Waldflächen)<br />
im Osten vom Flurstück Nr. 452 (Waldfläche)<br />
im Süden von der Roermonder Straße (L 372)<br />
im Westen vom Nollesweg<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches entsprechend der<br />
Planzeichnung eindeutig fest.<br />
Die topographische Lage des Gr<strong>und</strong>stücks weist ein von West nach Ost um ca. 2 m steigendes<br />
Geländeniveau auf.<br />
Die Bestandshöhenlage liegt zwischen 67 <strong>und</strong> 70 m ü. NN.<br />
Die Bestandssituation in der Umgebung stellt sich gemäß Gr<strong>und</strong>lage des FNP im nördlichen Bereich<br />
(oberhalb Alte Zollstraße) als Gewerbegebietsfläche, westlich im Bestand als Op dem Felde<br />
<strong>und</strong> im östlichen Bereich als Wohnbaufläche (westlich <strong>und</strong> östlich des Lerchenweges) mit entsprechender<br />
Nutzung dar. Der im Zuge des Autobahnbaus entstandene neue Verlauf der<br />
Roermonder Straße ist im Katasterwerk enthalten. Dies gilt auch für den ausgebauten Nollesweg.<br />
R<strong>und</strong> 120 m Luftlinie südlich verläuft die B<strong>und</strong>esautobahn A 52.<br />
1.2 Planerische Vorgaben<br />
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich zurzeit als Waldfläche dar. Da diese Darstellung<br />
den Planungen entgegensteht, wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s der bestehende Flächennutzungsplan in seiner Darstellung von "Waldfläche" in<br />
"Sondergebiet" mit Spezifizierung "Drive-In Schnellrestaurant“ geändert werden.<br />
Insgesamt befindet sich die Planung in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung <strong>und</strong><br />
Landesplanung. Insofern kann durch die gewählten Planverfahren dem Entwicklungsgebot des<br />
Baugesetzbuches entsprochen werden.<br />
Der erforderliche forstliche Ausgleich erfolgt multifunktional auf der Ausgleichsfläche<br />
„Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79.<br />
2 Inhalt des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
2.1 Planungserfordernis<br />
Die Gemeinde Niederkrüchten plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
für den in der Planzeichnung dargestellten Bereichs im Ortsteil <strong>Elm</strong>pt. Auslöser für die Aufstellung<br />
dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es ist das Vorhaben eines privaten Investors, auf dieser Fläche ein<br />
Schnellrestaurant inkl. Stellplatzanlage zu errichten.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist aus diesem Gr<strong>und</strong> ein vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> gem. § 12<br />
BauGB.<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Drive-In Schnellrestaurant sowie eine Stellplatzanlage<br />
für max. 65 Fahrzeuge.<br />
Einzelheiten zu dem Vorhaben werden im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag mit der Gemeinde zur Durchführung<br />
des Vorhabens <strong>und</strong> der Erschließungsmaßnahme innerhalb einer bestimmten Frist <strong>und</strong><br />
zur Übernahme der Planungs- <strong>und</strong> Erschließungskosten.<br />
Der Durchführungsvertrag ist die Voraussetzung für das Zustandekommen des vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />
Der Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan stellt die Verbindung zwischen dem vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>und</strong> dem Durchführungsvertrag dar. Er enthält beispielhafte Aussagen über das<br />
Vorhaben <strong>und</strong> wird Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />
Die Bauleitplanung hat u. a. die Aufgabe, den Schutz, die Pflege <strong>und</strong> die Entwicklung von Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft zu gewährleisten.<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen.<br />
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden ermittelt <strong>und</strong> in einem <strong>Umweltbericht</strong> zusammengefasst.<br />
Dieser <strong>Umweltbericht</strong> ist ein Teil der <strong>Begründung</strong> zum <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />
2.2 Ziel <strong>und</strong> Zweck der Planung<br />
Ziel <strong>und</strong> Zweck des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es soll die bauleitplanerische Sicherung<br />
der vom Investor beabsichtigten Ansiedlung eines Drive-In Schnellrestaurants sein.<br />
Auf einer Fläche von 5.266 m² soll ein zweigeschossiges Gebäude mit moderner Architektur eingefügt<br />
werden. Die Nutzung als Drive-In Schnellrestaurant wird aufgr<strong>und</strong> der bestehenden<br />
verkehrlichen Situation mit direktem Autobahnanschluss unterstrichen.<br />
Die primäre Erschließung (Zu- <strong>und</strong> Ausfahrt) erfolgt über den Nollesweg.<br />
Weiterhin sind max. 65 Stellplätze mit integrierten Grünflächen vorgesehen.<br />
2.3 <strong>Begründung</strong> planungsrechtlicher Festsetzungen<br />
Die Inhalte <strong>und</strong> Festsetzungen des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es basieren sowohl auf<br />
dem städtebaulichen Konzept des Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplanes als auch auf der Hochbauplanung.<br />
Die Art des Vorhabens ist mit Errichtung eines Schnellrestaurants definiert.<br />
Die Hochbauplanung ist entsprechend Gr<strong>und</strong>lage für die Festsetzung bzw. die Definition der Art<br />
des Vorhabens sowie der dort zulässigen Nutzung, wie sie in den vorangegangenen Kapiteln<br />
bereits beschrieben wurden <strong>und</strong> sich im Rahmen der textlichen Festsetzungen wieder finden.<br />
Damit ist die Umnutzung des bestehenden Geländes festgeschrieben.<br />
Das Drive-In Schnellrestaurant ist mittels einer überbaubaren Fläche, die durch eine Baugrenze<br />
gebildet wird, gesichert.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Höhenfestsetzung des Drive-In Schnellrestaurants,<br />
der Fläche <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>flächenzahl gebildet.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es sind Stellplätze<br />
<strong>und</strong> Fahrflächen auf den festgesetzten Flächen zulässig.<br />
Die der Schalltechnischen Untersuchung zugr<strong>und</strong>e liegenden Öffnungszeiten für die Außengastronomie<br />
sind durch Festsetzung geregelt.<br />
I. Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung<br />
I. 1 Art der baulichen Nutzung<br />
Innerhalb des Plangebietes ist ausschließlich das konkrete Vorhaben des geplanten Drive-In<br />
Schnellrestaurants zulässig.<br />
Bei dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> handelt es sich um einen vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />
der die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Drive-In Schnellrestaurants<br />
schaffen soll.<br />
Alle übrigen Nutzungen sind somit ausgeschlossen.<br />
Ein vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> ist gem. § 12 Abs. 3 Satz 2 nicht an die inhaltlichen <strong>und</strong><br />
textlichen Regelungen der BauNVO geb<strong>und</strong>en. Dies erklärt sich durch die Besonderheit, dass er<br />
sich wegen seiner Vorhabenbezogenheit in den meisten Fällen nur auf einen Ausschnitt der nach<br />
der BauNVO in einer bestimmten Gebietskategorie zulässigen Nutzungen bezieht.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Diesbezüglich werden nachfolgende Festsetzungen getroffen:<br />
1. Innerhalb des Plangebietes ist nur ein Drive-In Schnellrestaurant mit Autoschalter(n)<br />
zwecks Bestellung <strong>und</strong> Servierung, Außenbewirtschaftung sowie den dazugehörigen<br />
Stellplätzen (max. 65 Stück) zulässig.<br />
2. Die maximale Höhe baulicher Anlagen darf innerhalb des Geltungsbereiches - Drive-In<br />
Schnellrestaurant – 79,00 m ü. NN nicht überschreiten. Die maximale Höhe des<br />
Werbepylons beträgt 128,00 m ü. NN.<br />
3. Die Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt ist nur an der im Plan festgesetzten Stelle zulässig.<br />
4. Der Betrieb ist an 24 h/Tag, auch an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen zulässig.<br />
Innerhalb des Plangebietes ist Außengastronomie in der Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr<br />
<strong>und</strong> 6:00 Uhr unzulässig.<br />
Die östlichen Stellplätze dürfen zwischen 22:00 Uhr <strong>und</strong> 6:00 Uhr nicht genutzt werden.<br />
I. 2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) / Überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />
Entsprechend den Anforderungen des Vorhabens wird eine GRZ (Gr<strong>und</strong>flächenzahl) von 0,8<br />
festgesetzt. Diese orientiert sich an den Baugrenzen <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksgröße.<br />
Die Festsetzung dient dazu, dass vorgesehene Drive-In Schnellrestaurant einschließlich der erforderlichen<br />
Stellplätze zu ermöglichen.<br />
Für das Drive-In Schnellrestaurant erstreckt sich die überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche in diesem<br />
Teilbereich über 63 m x 16,5 m. Eine Notwendigkeit zur Festsetzung von Baulinien besteht nicht.<br />
Gebäudehöhe<br />
Für das Vorhaben wird die maximal zulässige Gebäudehöhe auf 79,00 m ü. NN begrenzt, um<br />
eine der näheren Umgebung angepasste Höhenentwicklung zu gewährleisten.<br />
Zahl der Vollgeschosse<br />
Die Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse begrenzt. Dadurch soll die städtebauliche<br />
Einbindung in das bauliche Umfeld, das von ein- bis zweigeschossigen Gebäuden bestimmt<br />
wird, erreicht werden.<br />
I. 3 Verkehrsflächen<br />
Im Geltungsbereich befinden sich im westlichen Zufahrtsbereich öffentliche Verkehrsflächen.<br />
Die Erschließung erfolgt ausschließlich von Westen über den Nollesweg.<br />
I. 4 Zulässigkeit von Stellplätzen <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />
Stellplätze im Sinne des § 12 BauNVO sind außerhalb der Baugrenzen lediglich innerhalb der<br />
dafür gekennzeichneten Bereiche zulässig, um zu einer städtebaulich wünschenswerten Verteilung<br />
von Gebäuden <strong>und</strong> Freiflächen beizutragen. Die Anordnung der für die Stellplätze vorgesehenen<br />
Flächen orientiert sich an dem städtebaulichen Entwurf des Vorhabenträgers.<br />
Auf den nichtüberbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1<br />
BauNVO sowie bauliche Nebenanlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen<br />
zulässig sind oder zugelassen werden können (z.B. überdachte Müllabstellplätze), ausnahmsweise<br />
zulässig.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
I. 5 Zulässigkeit von Werbeanlagen<br />
Werbeanlagen im Sinne von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind gr<strong>und</strong>sätzlich an der Stätte<br />
der Leistung zulässig. Eine Ausnahme bildet der vorgesehene Werbepylon außerhalb der<br />
überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche, für den in der Planurk<strong>und</strong>e ein Maststandort mit einer variablen<br />
Lage innerhalb der dargestellten Kreisfläche R=3,50 m im Stellplatzbereich vorgesehen ist.<br />
Dieser hält den Mindestabstand zur Autobahn von mind. 40 m <strong>und</strong> zur Landstraße von mind.<br />
20m ein <strong>und</strong> wird mit einer Höhe von maximal 60 m errichtet werden.<br />
I. 6 Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereiche<br />
In der Planzeichnung ist der Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereich über dem Nollesweg festgesetzt, um eine<br />
geordnete Abwicklung des K<strong>und</strong>enverkehrs zu ermöglichen.<br />
I. 7 Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern<br />
Die nicht überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen <strong>und</strong> die nicht für die Stellplatzanlage vorgesehenen<br />
Flächen werden im vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> als Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern<br />
festgesetzt. Diese Flächen dienen der Bepflanzung <strong>und</strong> Eingrünung des Plangebiets, dafür<br />
werden Pflanzgebote festgesetzt.<br />
I. 8 Maßnahmen zur Grünordung<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs.6 Nr.7 BauGB die Belange des<br />
Umweltschutzes, des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Nach § 1a<br />
Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs.1 BNatSchG sind die Vermeidung <strong>und</strong> der Ausgleich voraussichtlicher<br />
erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts bereits im Bauleitplanverfahren planerisch zu bewältigen.<br />
Die grünordnerischen Maßnahmen sind während, jedoch spätestens ein Jahr nach der Fertigstellung<br />
der baulichen Anlagen durchzuführen.<br />
Da der erforderliche Ausgleich nur zu einem geringen Teil innerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>geltungsbereichs<br />
erfolgen kann, wird der Restbedarf von Ökopunkten auf Flächen der Gemeinde<br />
Niederkrüchten ausgeglichen. Dazu ist die Ausgleichsfläche „Boscherhausen“, Gemarkung<br />
Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79 vorgesehen.<br />
Aus landespflegerischer Sicht kann unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- <strong>und</strong><br />
Minimierungsmaßnahmen <strong>und</strong> bei Durchführung der geplanten Kompensationsmaßnahmen der<br />
Eingriff ausgeglichen werden.<br />
3 Verkehrserschließung<br />
3.1 Äußere Erschließung<br />
Die eigentliche Erschließung des Gr<strong>und</strong>stücks erfolgt über eine Zu- / Ausfahrt vom Nollesweg.<br />
Eine weitere Zu- <strong>und</strong> Ausfahrt auf das Gr<strong>und</strong>stück ist nicht vorgesehen.<br />
Diese Zufahrt befindet sich zwischen zwei Kreisverkehrsanlagen. Die südliche Kreisverkehrsanlage<br />
untersteht dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Niederrhein <strong>und</strong> die nördliche<br />
Kreisverkehrsanlage liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Niederkrüchten. Bei der<br />
gegebenen Leistungsfähigkeit des südlichen Kreisverkehrs sowie der angenommenen zusätzlichen<br />
Belastung durch die Ansiedlung des Schnellrestaurants sind keine verkehrlichen Probleme<br />
bei der Anschlussstelle zu erwarten. Da der südliche Kreisverkehr aufgr<strong>und</strong> der Steuerung des<br />
Autobahnverkehrs größer dimensioniert ist <strong>und</strong> somit der stärkeren Verkehrsbelastung unterliegt<br />
als der nördlich gelegene Kreisverkehr, ist die v.g. Aussage auf den etwas kleiner dimensionierten<br />
nördlichen Kreisverkehr, übertragbar.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Da sich im unmittelbaren Bereich der geplanten Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt eine Haltestelle angrenzend an<br />
den Geltungsbereich befindet, ist der ÖPNV von dieser Maßnahme betroffen.<br />
Nach Abstimmung mit der Niederrheinischen Versorgung <strong>und</strong> Verkehr AG ist mit ca. 22 Bushalten<br />
an der vorhandenen Bushaltestelle Nollesweg zu rechnen (Linie 13: 6 Anfahrten / Tag von<br />
montags bis freitags; Linie SB 83: max. 16 Anfahrten / Tag von montags bis samstags). Die Bushaltestelle<br />
Nollesweg wird samstags <strong>und</strong> sonntags von der Linie 13 <strong>und</strong> sonntags von der Linie<br />
SB 83 gar nicht angefahren, so dass sich ein mögliches Konfliktpotential am Wochenende nochmals<br />
entschärfen würde.<br />
Es wird von einer Frequentierung des Parkplatzes mit ca. 60PKW in der Spitzenst<strong>und</strong>e ausgegangen.<br />
Die Erschließung des Plangebietes wird über die Zu- <strong>und</strong> Ausfahrt im hinteren Bereich der vorhandenen<br />
Bushaltestelle sichergestellt. Hierbei darf die Ausfahrt lediglich nach rechts in Richtung<br />
der nördlich gelegenen Kreisverkehrsanlage erfolgen.<br />
Prinzipiell ist festzuhalten, dass die Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt zum Plangebiet für die Bemessungsfahrzeuge<br />
PKW <strong>und</strong> Transporter unproblematisch ist. Zu geringfügigen Behinderungen kann es lediglich<br />
bei der Ausfahrt eines Transporters, sowie dem zeitgleichen Halt eines Gelenkbusses an<br />
der Bushaltestelle kommen.<br />
Die oben dargestellte Häufigkeit eines Bushaltes (durchschnittlich einmal je St<strong>und</strong>e) sowie die<br />
Wahrscheinlichkeit des Haltes eines Gelenkbusses an der Bushaltestelle zeitgleich mit der Ausfahrt<br />
eines Transporters ist als unproblematisch einzustufen. Es ist mit keinen Behinderungen im<br />
öffentlichen Verkehrsraum zu rechnen.<br />
Der bestehende Geh- <strong>und</strong> Radweg, welcher im Zuge des Autobahnanschlusses erstellt wurde,<br />
bleibt in seinem jetzigen Verlauf bestehen. Lediglich im Zufahrtsbereich wird dieser für den<br />
höhengleichen Zufahrtsanschluss mit abgesenkt. Die entsprechenden Sichtdreiecke werden<br />
hierzu freigehalten.<br />
Als verkehrsregelnde Maßnahme wird für die ausfahrenden Fahrzeuge ein Rechtsabbiegerpfeil in<br />
weißer Markierung auf der Ausfahrt aufgebracht sowie das Verkehrsschild Nr. 209-20 (Vorgeschriebene<br />
Fahrtrichtung rechts) nach § 41 StVO lt. Verkehrszeichen-Katalog aufgestellt. Die<br />
Zufahrt für Fahrzeuge kann ausschließlich vom südlichen Kreisverkehr aus kommend, rechtseinbiegend<br />
erfolgen.<br />
Für Besucher aus Richtung „Alte Zollstraße“ ist die durchgezogene Mittellinie als verkehrsrechtliche<br />
Anordnung bindend. Ein Linksabbiegen ist somit nicht zulässig.<br />
3.2 Innere Erschließung<br />
Die innere Erschließung (Zu- <strong>und</strong> Ausfahrt) erfolgt über den Nollesweg.<br />
Weiterhin sind insgesamt max. 65 Stellplätze mit integrierten Fahrgassen <strong>und</strong> Umfahrungen für<br />
zwei Stellplatzbereiche vorgesehen. Südlich <strong>und</strong> südwestlich des geplanten Gebäudes sind 31<br />
Stellplätze, im östlichen Bereich sind 34 Stellplätze vorgesehen. Die östlichen Stellplätze dürfen<br />
zwischen 22:00 Uhr <strong>und</strong> 6:00 Uhr nicht genutzt werden. Die Stellplätze sind mit einem mindestens<br />
80 cm hohen Blendschutz gegen die Landesstraße L372 abzuschirmen.<br />
Die fußläufige Erschließung erfolgt direkt über die Gehwege des Nollesweg bzw. die Roermonder<br />
Straße (L372).<br />
4 Immissionsschutz<br />
4.1 Lärmimmissionen<br />
Die mit dem Vorhaben einhergehenden Gewerbelärmimmissionen wurden durch das Ingenieurbüro<br />
Graner + Partner untersucht. Das schalltechnische Gutachten Nr. A0111 vom 07.07.2011 ist<br />
Anlage zur <strong>Begründung</strong>. Die wesentlichen Ergebnisse der schalltechnischen Beurteilung werden<br />
wie folgt zusammengefasst:<br />
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Objektbeschreibung:<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Von der zentralen Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt am Nollesweg werden die 65 geplanten Stellplätze erschlossen,<br />
die in Stellplatzreihen mit Fahrgassen verb<strong>und</strong>en sind, so dass ein übersichtliches Beparken<br />
der Gesamtanlage sichergestellt ist.<br />
Die Drive-K<strong>und</strong>en (Autobedienung) fahren im Gegenuhrzeigersinn um das Restaurant herum, zu<br />
einer gemeinsamen Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt mit den Parkplatzk<strong>und</strong>en zum Nollesweg.<br />
Die Stellplätze des Drive-In Schnellrestaurants sind südlich <strong>und</strong> östlich vorgesehen, südlich vom<br />
Restaurant liegen die Stellplätze 1 – 31, östlich die Stellplätze 32 – 65.<br />
Östlich <strong>und</strong> nördlich grenzt ein Waldgebiet an das Drive-In Schnellrestaurant – Gr<strong>und</strong>stück, die<br />
nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich am Lerchenweg in 1– bis 2- geschossiger Form<br />
<strong>und</strong> am Sandweg / Felderweg.<br />
Das schalltechnische Gutachten untersucht, ob <strong>und</strong> ggfls. unter welchen Voraussetzungen die<br />
Einhaltung der Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung des Drive-In Schnellrestaurant – Kfz<br />
– Verkehrs an den maßgeblichen Immissionspunkten IP1 (Lerchenweg) <strong>und</strong> IP2 (Sandweg) möglich<br />
ist.<br />
Die zu erwartenden Beurteilungspegel werden als Einzelpunktberechnung für zwei repräsentative<br />
Häuser (IP1 <strong>und</strong> IP2) berechnet, für alle anderen in der Umgebung liegenden Wohnhäuser lassen<br />
sich die Beurteilungspegel aus den farbigen Lärmausbreitungsmodellen im Gutachten entnehmen.<br />
Die zugr<strong>und</strong>e gelegten Immissionspunkte IP1 <strong>und</strong> IP 2 sind somit als repräsentativ für<br />
die Bebauung im Osten <strong>und</strong> Westen anzusehen.<br />
In dem schalltechnischen Gutachten wurde der Kfz – Verkehr, der Anlieferungsverkehr, die haustechnischen<br />
Einrichtungen sowie die Terrassennutzung untersucht.<br />
Zusammenfassend ergibt sich aus der gutachterlichen Untersuchung, dass der vorhabenbezogene<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Elm</strong>pt – <strong>115</strong> im Einklang mit den Immissionsvorschriften weiterentwickelt<br />
werden kann. Angesichts der Abstände zu schutzwürdigen Wohngebieten <strong>und</strong> einem „worstcase-Ansatz“<br />
hinsichtlich des Verkehrsaufkommens (Parkplatz <strong>und</strong> Drive-Spur) werden die Immissionsrichtwerte<br />
tagsüber deutlich unterschritten, also eingehalten. Unter der Voraussetzung,<br />
dass die Terrasse <strong>und</strong> die östlichen Stellplätze Nr. 32 – 65 in den Nachtst<strong>und</strong>en (22.00 – 06.00<br />
Uhr) gesperrt bzw. nicht genutzt werden, werden auch die Immissionsrichtwerte in den Nachtst<strong>und</strong>en<br />
unterschritten <strong>und</strong> damit eingehalten. Die Nichtnutzung der Terrasse <strong>und</strong> der östlichen<br />
Stellplätze in den Nachtst<strong>und</strong>en wird daher durch den <strong>Bebauungsplan</strong> festgeschrieben. Detailregelungen<br />
zu diesem Punkt werden auch im Durchführungsvertrag geregelt (siehe Punkt 6.3).<br />
4.2 Lärmschutzbereich<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des „Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm“ wurde durch die „Verordnung<br />
über die Festsetzung des Fluglärmbereiches für den militärischen Flugplatz Brüggen“ vom<br />
12.10.1979, in der Fassung der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung<br />
des Lärmbereiches für den militärischen Flugplatz Brüggen“ vom 5.6.1986 u. a. der<br />
Lärmschutzbereich -Schutzzone 2- festgesetzt. Der Bereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es liegt insgesamt<br />
im Bereich dieser Schutzzone 2. Da es sich um Nutzungsregelungen nach sonderrechtlichen<br />
Vorschriften handelt, wird der Lärmschutzbereich -Schutzzone 2- nachrichtlich in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
übernommen.<br />
4.3 Geruchsimmissionen<br />
Allgemeines:<br />
Die Lüftungsgeräte werden auf dem Dach des eingeschossigen Gebäudes in wetterfester Ausführung<br />
aufgestellt.<br />
Es sind für die Küchenabluft <strong>und</strong> Gebäudezuluft inkl. Gastraum abluftgetrennte Geräte vorgesehen.<br />
Die Anlagen werden gebaut nach den einschlägigen Richtlinien, den anerkannten Regeln der<br />
Technik <strong>und</strong> entsprechen der DIN 1946 Raumlufttechnik sowie der VDI 2052 Raumlufttechnische<br />
Anlagen für Küchen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Die WC-Räume werden nach DIN 18017 Blatt 3 Lüftung von Bädern <strong>und</strong> Spülabarten ohne Außenfenster<br />
über die Abluftanlage mit entlüftet.<br />
Lüftungsgeräte:<br />
Mechanische Be- <strong>und</strong> Entlüftungsanlagen mit Luftfiltrierung, Lufterwärmung <strong>und</strong> Luftkühlung.<br />
Ventilatoren für Zu- <strong>und</strong> Abluft mit drehzahlregulierten Antrieben für konstanten Volumenstrom.<br />
Ventilatoren für Zu- <strong>und</strong> Abluft sind mit Frequenzumformern ausgestattet.<br />
Fortluft:<br />
Die Fortluft des Objektes wird mittels Fortluftdüse in den freien Luftraum ausgeblasen. Bedingt<br />
durch die hohe Luftaustrittsgeschwindigkeit (> 20 m/s) wird eine Geruchsbelästigung nahezu<br />
ausgeschlossen.<br />
Filtrierung der Küchenabluft:<br />
Die Küchenabluft wird an den Stationen direkt mittels Hauben abgesogen. Hier sind Flammdurchschlagfilter<br />
<strong>und</strong> Aerosolabscheider eingebaut. Oberhalb der Hauben, vor dem Eintritt in den<br />
Hauptkanal ist eine weitere Filterstufe (Labyrinthfilter o. ä.) eingesetzt. Hierdurch wird eine Verfettung<br />
des Kanalnetzes sowie des Gerätes minimiert.<br />
Da die Anlagen nach den einschlägigen Richtlinien gefertigt werden <strong>und</strong> den DIN-Normen entsprechen,<br />
sind aufgr<strong>und</strong> dieser Aussagen keine negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />
4.4 Erdbebenzone<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 gemäß der Karte der Erdbebenzonen <strong>und</strong><br />
geologischen Untergr<strong>und</strong>klassen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
Es wird im Hinblick auf die weitere Planung <strong>und</strong> insbesondere die Statik der Gebäude auf die DIN<br />
4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung <strong>und</strong> Ausführung“<br />
hingewiesen.<br />
4.5 Bergwerksrechte<br />
Das Plangebiet befindet sich innerhalb dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-<br />
Jacoba B“. Inhaber dieses Bergwerksrechts ist der Niederländische Staat, vertreten durch<br />
Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie, Direktoraat-Generaal Energie, Telecom<br />
en Markten, Directie Engeriemarkt, Postbus 20101, 2500 EC Den Haag, Niederlande.<br />
Ebenso liegt der Planbereich über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“.<br />
Inhaberin dieser Erlaubnis ist die Queensland Gas Company Ltd. In Australien, c/o DMT GmbH,<br />
Am Technologiepark 1 in 45307 Essen.<br />
5 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
Die technische Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wird im Zusammenhang mit der Bebauung des Plangebiets<br />
bereitgestellt. Das Plangebiet kann durch Erweiterung <strong>und</strong> Ergänzung der vorhandenen Versorgungsnetze<br />
wie Gas, Wasser <strong>und</strong> Strom erschlossen werden. Die Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserableitung<br />
erfolgt auf dem Plangebiet getrennt über Rohrleitungen mit Anschluss an die vorhandene<br />
Mischwasserkanalisation im Nollesweg.<br />
Die endgültige Planung <strong>und</strong> Abstimmung zur Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt im<br />
Baugenehmigungsverfahren. Gleiches gilt für die Versorgungsnetze.<br />
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6 Sonstiges<br />
6.1 <strong>Umweltbericht</strong><br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Die mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>enen Auswirkungen wurden in einem <strong>Umweltbericht</strong> fachgutachterlich<br />
beurteilt <strong>und</strong> entsprechend den Anforderungen des BauGB in den Abwägungsprozess<br />
eingestellt (siehe Punkt 7).<br />
6.2 Baugr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
Im Zuge der Planungen wurde eine Baugr<strong>und</strong>untersuchung durchgeführt.<br />
6.3 Durchführungsvertrag <strong>und</strong> Kosten<br />
Gemäß §12 (1) BauGB sind Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben <strong>und</strong> der Erschließungsmaßnahmen<br />
innerhalb einer bestimmten Frist <strong>und</strong> zu Übernahme der Planungs- <strong>und</strong> Erschließungskosten<br />
ganz oder teilweise verpflichtet.<br />
Die Realisierung des Vorhabens soll kurzfristig erfolgen.<br />
Für die Zulässigkeit des Bauvorhabens sind neben den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
auch die Vereinbarungen im Durchführungsvertrag maßgebend. Die wichtigsten Regelungen <strong>und</strong><br />
Bestimmungen des Durchführungsvertrages sind folgende Themen:<br />
Die östliche Stellplatzanlage (Stellplätze 32 bis 65) wird zunächst vom Vorhabenträger nicht errichtet<br />
werden. Im Zuge des Verfahrens soll für diese Optionsstellplätze aber schon das entsprechende<br />
Baurecht geschaffen werden. Im Durchführungsvertrag wird eine Verpflichtungserklärung<br />
aufgenommen werden, dass der Vorhabenträger die Stellplätze auf seine Kosten bauen muss,<br />
falls in einem Beurteilungszeitraum von drei Monaten bei 60% der Kernöffnungszeiten von 8.00<br />
bis 20.00 Uhr dauerhaft mehr als 60% der westlichen Stellplätze (Stellplätze 1 bis 31) belegt sind.<br />
Der Vorhabenträger darf die östlichen Stellplätze aber auf eigenen Wunsch auch ohne vorgenannte<br />
Bedingung freiwillig jederzeit erstellen. Werden die östlichen Stellplätze errichtet, ist auf<br />
jeden Fall ebenfalls vom Vorhabenträger auf seine Kosten eine Absperrvorrichtung (Schranken,<br />
Poller, o.ä.) zu erstellen, um die Nutzung dieser zusätzlichen Stellplätze in den Nachtst<strong>und</strong>en von<br />
22.00 bis 6.00 Uhr gemäß Schallgutachten zu unterbinden.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zur Beseitigung<br />
von spezifischem Müll des Schnellrestaurants, den Gäste eventuell sowohl auf dem Vorhabengebiet<br />
selbst als auch in der näheren Umgebung arglos wegwerfen. Auf dem Plangebiet werden<br />
entsprechende Außenmülltonnen aufgestellt. Diese werden regelmäßig mehrfach täglich nach<br />
Bedarf geleert. Ebenso finden regelmäßige Kontrollgänge <strong>und</strong> das Aufsammeln von möglichem<br />
restaurantspezifischen Verpackungsmüll durch die Restaurantmitarbeiter auf dem Planungsgebiet<br />
sowie entlang des Nollesweges zwischen den beiden Kreisverkehren, den beiden Kreisverkehren<br />
selbst, des nördlich angrenzenden Waldgebietes (Flurstücke 84, 85, 454 <strong>und</strong> 455) zur<br />
Alten Zollstraße sowie entlang der Autobahnausfahrt <strong>Elm</strong>pt aus Richtung Düsseldorf nördlich der<br />
Autobahntrasse statt.<br />
Des Weiteren werden im Durchführungsvertrag die Umsetzung des Monitoring, die Vermeidungsmaßnahmen<br />
V1 <strong>und</strong> V2 sowie die Sicherungsmaßnahme S1 gemäß Punkt 5.2.1 durch<br />
Gestaltung <strong>und</strong> Betrieb des Pylons geregelt.<br />
Im Bereich außerhalb des Erschließungsplanes entstehen für die Gemeinde keine Kosten.<br />
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6.4 Planungsstatistik<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Gebäudefläche = 1040 m² ~ 19,75 %<br />
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, = 3354 m² ~ 66,69 %<br />
Garagen <strong>und</strong> Gemeinschaftsanlagen<br />
Verkehrsflächen = 288 m² ~ 5,47 %<br />
Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern<br />
<strong>und</strong> mit Bindung zum Erhalt von Bäumen = 584 m² ~ 11,09 %<br />
_______________________<br />
Plangebietsgröße = 5266 m² ~ 100,00 %<br />
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7 <strong>Umweltbericht</strong><br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Inhaltsverzeichnis: Seite<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Inhalte <strong>und</strong> Ziele des Bauleitplans 15<br />
1.2 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes <strong>und</strong> ihre Berücksichtigung 15-18<br />
in der Planung<br />
2. Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltfaktoren<br />
2.1 Geologie <strong>und</strong> Relief 18<br />
2.2 Boden 18<br />
2.3 Klima 19<br />
2.4 Wasserhaushalt 19<br />
2.5 Lebensräume <strong>und</strong> Arten 19-22<br />
2.6 Schutzgebiete 22<br />
2.7 Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung 22-23<br />
2.8 Raumnutzungen 23<br />
2.9 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 23<br />
2.10 Mensch <strong>und</strong> Siedlung 23<br />
2.11 Zusammenfassende Bewertung 23<br />
3. Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben 23-24<br />
4. Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung<br />
4.1 Bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkfaktoren 24-25<br />
4.2 Auswirkungen auf die Landschaftspotentiale 25<br />
4.2.1 Boden 25-26<br />
4.2.2 Klima 26<br />
4.2.3 Wasserhaushalt 26<br />
4.2.4 Lebensräume, Arten <strong>und</strong> biologische Vielfalt 26-30<br />
4.2.5 Schutzgebiete 30-31<br />
4.2.6 Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung 31<br />
4.2.7 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 31<br />
4.2.8 Mensch <strong>und</strong> Siedlung 31-32<br />
4.3 Zusammenfassung der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen 32<br />
5. Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> zum Ausgleich 33<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minimierung 33<br />
5.1.1. Boden 33<br />
5.1.2 Klima 33<br />
5.1.3 Wasserhaushalt 33<br />
5.1.4 Biotope 34<br />
5.1.5 Landschaftsbild 34<br />
5.1.6 Mensch <strong>und</strong> Siedlung 34<br />
5.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft gemäß § 9 Abs. 1, Nr. 20 <strong>und</strong> 25a BauGB 34-35<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
6. Bilanzierung von Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft 35<br />
6.1. Tabelle Kompensation 36<br />
7. Planungsalternativen 37-38<br />
8. Methodik der Umweltprüfung 38<br />
9. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen bei der<br />
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt 38<br />
10. Zusammenfassung 38-41<br />
11. Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis 42<br />
12. Anhang<br />
12.1. Protokolle A <strong>und</strong> B Artenschutzprüfung (ASP)<br />
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1. Einleitung<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
1.1 Inhalte <strong>und</strong> Ziele des Bauleitplans<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, „die bauliche <strong>und</strong><br />
sonstige Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten<br />
<strong>und</strong> zu leiten“. Nach Abs. 3 sind Bauleitpläne „aufzustellen, sobald <strong>und</strong> soweit es für die<br />
städtebauliche Entwicklung <strong>und</strong> Ordnung erforderlich ist“.<br />
Die Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind dabei sowohl die nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />
der Gemeinden unter Wahrung der sozialen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> umweltschützenden Anforderungen,<br />
auch im Hinblick auf künftige Generationen, als auch die Gewährleistung einer dem Allgemeinwohl<br />
dienenden sozialgerechten Bodennutzung.<br />
Der vorhabenbezogene <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Elm</strong> -<strong>115</strong> „VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“ ist<br />
neu aufzustellen.<br />
Um die weitere langfristige Entwicklung als Standort für Wohnen <strong>und</strong> Gewerbe sicher zu stellen<br />
<strong>und</strong> dabei die Vorteile der günstigen Erschließungsvoraussetzungen aus wirtschaftlicher <strong>und</strong><br />
verkehrlicher Sicht zu nutzen sowie im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Boden, beabsichtigt die Gemeinde die Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Elm</strong> – <strong>115</strong> „VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für den <strong>Umweltbericht</strong> ist § 2 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB: „Für die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden <strong>und</strong> in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />
beschrieben <strong>und</strong> bewertet werden;“ In der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a Satz 2 Nr. 2 sind Inhalt<br />
<strong>und</strong> Bestandteile des <strong>Umweltbericht</strong>s vorgegeben. In der Einleitung sollen der Inhalt <strong>und</strong> die<br />
wichtigsten Ziele des Bauleitplans sowie die in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, dargestellt<br />
werden. Darauf folgt die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 Satz1 ermittelt wurden. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme des<br />
derzeitigen Umweltzustands, eine Prognose bei Durchführung <strong>und</strong> Nichtdurchführung der Planung,<br />
die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich sowie die in<br />
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Weiter notwendig sind zusätzliche<br />
Angaben über die technischen Verfahren der Umweltprüfung, die geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />
der erheblichen Auswirkungen <strong>und</strong> eine allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />
Das geplante Baugebiet umfasst das Flurstück 453, Flur 23 der Gemarkung <strong>Elm</strong>pt sowie die Teilfläche<br />
des Flurstücks 436, Flur 23 der Gemarkung <strong>Elm</strong>pt <strong>und</strong> Teilflächen der Flurstücke Nr. 333,<br />
337, 338 <strong>und</strong> 345 , Flur 24 der Gemarkung <strong>Elm</strong>pt. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt<br />
5.266 m 2 . Davon sollen 1.040 m 2 (19.75 %) als Gebäudefläche mit einer Gr<strong>und</strong>flächenzahl von<br />
0,8 erschlossen werden. Der Anteil der Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen <strong>und</strong><br />
Gemeinschaftsanlagen beträgt 3.354m 2 (63,69 %), für Verkehrsflächen 288 m² (5,47 %). Die<br />
Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern <strong>und</strong> mit Bindung zum Erhalt von Bäumen nehmen 584<br />
m² (11,09 %) ein.<br />
Das Plangebiet liegt ca. 1,7 km westlich des Ortszentrums von <strong>Elm</strong>pt zwischen dem Nollesweg<br />
im Westen, der Alten Zollstraße im Norden, der L 372 (neu) im Süden <strong>und</strong> dem Waldstreifen der<br />
Parzelle 127, an die östlich die Bebauung entlang des Lerchenwegs anschließt. Es befindet sich<br />
auf nahezu ebenem Gelände, das von 67,4 m im Westen auf 70 m ü. NN. im Osten ansteigt. Es<br />
wird durch nach Südosten zunehmend lückigen Laubwald genutzt, der mit Weihnachtsbäumen<br />
unterpflanzt ist <strong>und</strong> steht im Eigentum der Gemeinde Niederkrüchten.<br />
1.2 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes <strong>und</strong> ihre Berücksichtigung in der<br />
Planung<br />
Die zu erfüllenden Anforderungen an die Bauleitplanung leiten sich primär aus § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) ab. Darin sind nach Ziffer 7 die „Belange des Umweltschutzes, einschließlich<br />
des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege“, zu berücksichtigen. Dies bedeutet „insbesondere<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima <strong>und</strong> das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft <strong>und</strong> die biologische Vielfalt,<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
b) die Erhaltungsziele <strong>und</strong> der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
<strong>und</strong> der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen <strong>und</strong> seine Ges<strong>und</strong>heit sowie die Bevölkerung<br />
insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von<br />
Energie<br />
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des<br />
Wasser-, Abfall- <strong>und</strong> Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften<br />
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den<br />
Buchstaben a, c <strong>und</strong> d.“<br />
Ergänzend legt § 1a BauGB in Abs. 2 Satz 1 fest: „Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend<br />
umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von<br />
Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere<br />
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung <strong>und</strong> andere Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />
zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“<br />
In § 1 des Landschaftsgesetzes (LG) von NRW ist festgelegt: „Natur <strong>und</strong> Landschaft sind auf<br />
Gr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong> als Lebensgr<strong>und</strong>lagen des Menschen auch in Verantwortung für<br />
die künftigen Generationen im besiedelten <strong>und</strong> unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen,<br />
zu entwickeln <strong>und</strong>, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />
1. die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />
2. die Regenerationsfähigkeit <strong>und</strong> nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
3. die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten <strong>und</strong> Lebensräume sowie<br />
4. die Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie der Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind.“<br />
§ 2 Abs. 1 Ziffer 11 Satz 1 konkretisiert: „Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für<br />
den Naturhaushalt <strong>und</strong> für die Erholung insgesamt <strong>und</strong> auch im Einzelnen in der dafür erforderlichen<br />
Größe <strong>und</strong> Beschaffenheit zu erhalten“. Ziffer 12 Satz 1: „Bei der Planung von ortsfesten<br />
baulichen Anlagen, Verkehrswegen ... sind die natürlichen Landschaftsstrukturen zu berücksichtigen.“<br />
In § 1a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abs. 1 ist festgelegt: „Die Gewässer sind als Bestandteil<br />
des Naturhaushalts <strong>und</strong> als Lebensraum für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften,<br />
dass sie dem Wohl der Allgemeinheit <strong>und</strong> im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner<br />
dienen <strong>und</strong> vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen <strong>und</strong> der direkt<br />
von ihnen abhängenden Landökosysteme <strong>und</strong> Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt<br />
unterbleiben <strong>und</strong> damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.“<br />
Nach § 1 Abs.1 B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist es Zweck dieses Gesetzes<br />
„Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen <strong>und</strong> dem Entstehen schädlicher<br />
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Nach § 3 Abs.2 sind Immissionen „...auf Menschen,<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen<br />
<strong>und</strong> ähnliche Umwelteinwirkungen.“<br />
Ziele des Bodenschutzes sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-<br />
Westfalen (LBodSchG): „Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen werden,<br />
dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ Abs. 2 präzisiert dies:<br />
„Nach Maßgabe des B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes sowie der auf Gr<strong>und</strong> dieser<br />
Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen sind<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
1. Vorsorgemaßnahmen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, insbesondere<br />
durch den Eintrag von schädlichen Stoffen, <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Störungen<br />
der natürlichen Bodenfunktionen zu treffen,<br />
2. die Böden vor Erosion, vor Verdichtung <strong>und</strong> vor anderen nachteiligen Einwirkungen vorsorglich<br />
zu schützen.<br />
In § 4 „Pflichten anderer Behörden <strong>und</strong> öffentlicher Planungsträger“ ist in Abs. 2 festgelegt: „Bei<br />
der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren <strong>und</strong> Plangenehmigungen haben<br />
die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme<br />
von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu<br />
prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten<br />
oder bebauten Flächen möglich ist.“<br />
Im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) von 1989 ist in § 2 ein allgemeines Leitbild für den<br />
Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen (Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt) vorgegeben.<br />
„Für die sparsame <strong>und</strong> schonende Inanspruchnahme der Naturgüter ist zu sorgen. Die<br />
nachhaltige Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> das Gleichgewicht des Naturhaushalts sollen erhalten bleiben<br />
oder wiederhergestellt werden. Dementsprechend ist der Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung des Freiraums<br />
besondere Bedeutung beizumessen.“<br />
Innerhalb der Allgemeinen Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung für die räumliche Struktur<br />
des Landes ist in § 20 Abs. 3 festgelegt: „Freiraum ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu erhalten <strong>und</strong> seiner ökologischen,<br />
sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend zu sichern <strong>und</strong> funktionsgerecht<br />
zu entwickeln.“ Abs. 4 ergänzt: „Zum Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen ist anzustreben,<br />
dass außerhalb des Siedlungsraumes zusätzliche Flächen nur dann in Anspruch genommen<br />
werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist <strong>und</strong> geeignete, nicht mehr genutzte<br />
Siedlungsflächen nicht zur Verfügung stehen...“ § 24 Abs. 1: „Die Gemeinden richten ihre Siedlungsstruktur<br />
innerhalb des Siedlungsraumes auf Siedlungsschwerpunkte (§ 6) aus. Dabei ist die<br />
im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung anzustrebende siedlungsräumliche Schwerpunktbildung<br />
(§ 7) mit den vorhandenen oder geplanten Verkehrswegen unter besonderer Berücksichtigung<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs abzustimmen.“ § 32 Abs. 1: „ Bei der räumlichen<br />
Entwicklung des Landes ist den Belangen von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege Rechnung zu<br />
tragen.“ Abs. 2: „Im besiedelten <strong>und</strong> unbesiedelten Raum sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />
die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt sowie die Vielfalt,<br />
Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von Natur <strong>und</strong> Landschaft als Lebensgr<strong>und</strong>lage des Menschen insbesondere<br />
durch eine umfassende Landschaftsplanung nachhaltig zu sichern <strong>und</strong> zu verbessern...“<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) von 1995 konkretisiert diese Zielsetzungen.<br />
Die „Heide- <strong>und</strong> Feuchtwaldflächen an Schwalm, Nette <strong>und</strong> Rur“ sind darin als wertvolle Kulturlandschaften<br />
am Niederrhein erwähnt.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: „Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen <strong>und</strong> zu entwickeln, dass der Wald<br />
seine Nutz-, Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann. Waldgebiete dürfen nur für<br />
andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb<br />
des Waldes realisierbar sind <strong>und</strong> der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche<br />
Maß beschränkt wird.“<br />
Im LEP „Schutz vor Fluglärm“ befindet sich der Planungsraum in der Lärmschutzzone B des Militärflugplatzes<br />
Brüggen. Danach dürfen in der Bauleitplanung „reine, allgemeine <strong>und</strong> besondere<br />
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete <strong>und</strong> Sondergebiete,<br />
soweit in ihnen nach ihrer Zweckbestimmung Wohnungen oder besonders lärmempfindliche<br />
Anlagen oder Einrichtungen zulässig sind, nicht in einer Weise neu dargestellt bzw. neu festgesetzt<br />
werden, die neue Baurechte entstehen lässt.“<br />
Der erforderliche forstliche Ausgleich erfolgt multifunktional auf der Ausgleichsfläche<br />
„Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79.<br />
Im aktuellen Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan (GEP 99) für den Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf werden in der Karte L 4702 Nettetal, Stand 06.2006, für den Planungsbereich keine<br />
spezifischen Vorgaben gemacht, er ist als „Waldbereich“ sowie „Allgemeiner Freiraum <strong>und</strong><br />
Agrarbereich“ dargestellt. Er liegt auch außerhalb der nordwestlich der Alten Zollstraße angrenzenden<br />
Freiraumflächen, die dem „Schutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierten Erholung“<br />
dienen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LÖBF-Biotopkartierung schutzwürdiger Bereiche)<br />
weist im Untersuchungsraum <strong>und</strong> seiner näheren Umgebung keine besonders schutzwürdigen<br />
Biotope aus. Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen <strong>und</strong> die eigene örtliche Biotopanalyse<br />
ergaben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Biotopen mit Pauschalschutz nach § 62 (1)<br />
LG NW.<br />
Lebensräume des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend der FFH-<br />
Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie kommen weder im Untersuchungsraum noch in der unmittelbaren<br />
oder näheren Umgebung vor. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „<strong>Elm</strong>pter<br />
Schwalmbruch“ befindet sich in einem Abstand von ca. 1,4 km nordwestlich des Planungsbereichs.<br />
Da durch die Umsetzung der Planung keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten<br />
sind, ist keine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 48d LG erforderlich.<br />
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans<br />
Nr. 3 „<strong>Elm</strong>pter Wald “. In der Entwicklungs- <strong>und</strong> Festsetzungskarte werden für den Planungsbereich<br />
keine spezifischen Vorgaben gemacht. Er befindet sich außerhalb des LSG<br />
„<strong>Elm</strong>pter Wald“, das nördlich der Alten Zollstraße <strong>und</strong> westlich des Nolleswegs angrenzt.<br />
Für den unbebauten freien Landschaftsraum ist als Entwicklungsziel 1 die „Erhaltung einer mit<br />
naturnahen Lebensräumen <strong>und</strong> sonstigen naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig<br />
ausgestatteten Landschaft“ vorgegeben.<br />
In der Planurk<strong>und</strong>e zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Niederkrüchten von 1981<br />
ist der gesamte Eingriffsbereich als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Außerdem ist die<br />
Lage innerhalb der Lärmschutzzone 2 vermerkt. Eine parallele Änderung des FNP wird aufgr<strong>und</strong><br />
der Aufstellung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s notwendig.<br />
2. Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltfaktoren<br />
2.1. Geologie <strong>und</strong> Relief<br />
Die geologischen Ausgangsbedingungen bilden die Gr<strong>und</strong>lage für die naturräumliche Gliederung<br />
einer Landschaft <strong>und</strong> sind darüber hinaus bestimmende Determinanten für die anderen abiotischen<br />
Faktoren wie Relief, Boden, Klima <strong>und</strong> Wasserverhältnisse <strong>und</strong> die daraus ableitbaren<br />
biotischen Komponenten.<br />
Nach der naturräumlichen Gliederung gehört der Planungsraum zur Großlandschaft Niederrheinisches<br />
Tiefland <strong>und</strong> gehört zur Haupteinheit Schwalm-Nette-Platte. Die Abdeckung der Hauptterrassenschotter<br />
besteht aus Flug- <strong>und</strong> Decksanden, im Osten auch mit lehmigen Bestandteilen.<br />
Nach der Landschaftsbeschreibung des B<strong>und</strong>esamts für Naturschutz (BfN) wird die Schwalm-<br />
Nette-Ackerebene durch die vorherrschende Nutzung Ackerbau gekennzeichnet <strong>und</strong> gehört zum<br />
Landschaftstyp ackergeprägter, offener Kulturlandschaft. Die teilweise ausgedehnten forstwirtschaftlichen<br />
Flächen bestehen meist aus Eichen- <strong>und</strong> Kiefernwäldern.<br />
2.2. Boden<br />
Im Planungsraum <strong>und</strong> seiner Umgebung dominieren Sandböden, die sich aus den Flug- <strong>und</strong><br />
Decksanden auf den Hauptterrassenschottern entwickelt haben. Sie sind von geringem Ertrag<br />
<strong>und</strong> ohne Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Stauwassereinfluss. Ebenso ist die Sorptionsfähigkeit <strong>und</strong> Wasserkapazität<br />
sowie daraus folgend die potentielle Filterwirkung gering.<br />
Das ackerbauliche Ertragspotential, also die standortgeb<strong>und</strong>ene Leistungsfähigkeit des Bodens<br />
für die Pflanzenproduktion in der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, weist im Untersuchungsraum eine<br />
geringe Güte bzw. Ertragsfähigkeit auf. Aufgr<strong>und</strong> der makroklimatischen Verhältnisse ist er in<br />
erster Linie für Ackernutzung geeignet, Grünland findet sich v.a. in den Niederungen.<br />
Die Standortbeschreibung der Forsteinrichtung für den Gemeindewald Niederkrüchten zur Abt.<br />
103 C geht von einem mäßigen bis geringen Nährstoffhaushalt <strong>und</strong> mäßig trockenen Verhältnissen<br />
auf schluffigem Sand aus.<br />
Die hier anstehenden Böden sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Verbreitung, Archivfunktion, natürlichen Ertragsfähigkeit<br />
sowie Empfindlichkeit <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit als Böden mit geringer bis mittlerer<br />
Bedeutung bzw. geringer bis mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme, Versiegelung<br />
<strong>und</strong> mechanischer Beanspruchung zu bewerten.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
2.3. Klima<br />
Das Regionalklima im Untersuchungsraum ist deutlich ozeanisches, mild-feuchtes Flachlandklima<br />
mit überwiegend (süd-)westlichen Winden. Die Jahresmitteltemperatur beträgt etwa 9-10°C<br />
mit vergleichsweise geringen jahreszeitlichen Temperaturgegensätzen. Die mittlere Januar- bzw.<br />
Julitemperatur beträgt 1-2 bzw. 17,5° C, es kommen nur durchschnittlich 65 Frost- <strong>und</strong> 12 Eistage<br />
vor.<br />
Durchschnittlich fallen etwa 750 mm Niederschlag, die relativ gleichmäßig über das Jahr verteilt<br />
sind, jedoch im Juni / Juli <strong>und</strong> Dezember Maxima zeigen.<br />
Vorherrschend sind West-Südwest-Wetterlagen mit mittleren Windgeschwindigkeiten. Ausgeprägte<br />
lufthygienische Belastungen durch regionale <strong>und</strong> lokale Emittenten, die zu einer nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Wohlbefindens führen könnten,<br />
sind im Untersuchungsraum möglicherweise durch die Autobahn <strong>und</strong> deren Zubringer gegeben.<br />
Die Belastungen sind abhängig von der Frequentierung der Straßen. Weitere Belastungen ergeben<br />
sich aus der Nähe von Gewerbegebieten in Roermond, dem Industriepark Roerstreek sowie<br />
dem Gaskraftwerk Clauscentrale in Maasbracht, das 8 % des niederländischen Stroms produziert.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des bereits entfernten Südteils <strong>und</strong> Waldrandbereichs kommt es im Plangebiet nicht zu<br />
Luftmassenstau, der Kaltluftabfluss ist gewährleistet.<br />
2.4. Wasserhaushalt<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Im Bereich der Hauptterrasse verfügen die quartären Lockergesteine über mäßig ergiebige<br />
Gr<strong>und</strong>wasservorkommen, deren Flurabstand beträgt je nach Geländeverlauf etwa 20 m.<br />
Die Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate, die von der Durchlässigkeit der Deckschichten abhängt, ist auf<br />
den Flugsandböden der Hauptterrasse hoch bis sehr hoch, da diese eine hohe bis sehr hohe<br />
Wasserdurchlässigkeit aufweisen.<br />
Die Schutzwirkung der über der Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche liegenden Deckschichten gegenüber<br />
einer Schadstoffeinsickerung wird im Wesentlichen durch ihre Mächtigkeit, Durchlässigkeit <strong>und</strong><br />
Filterfähigkeit bestimmt. Demnach ist die Verschmutzungsempfindlichkeit bzw. Gefährdung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers im oberen Stockwerk aufgr<strong>und</strong> der sehr durchlässigen Deckschichten mit geringer<br />
bis mittlerer Mächtigkeit, geringer Sorptionsfähigkeit <strong>und</strong> großem Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand als<br />
mittel bis hoch einzustufen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Planungsbereich sind keine Fließgewässer vorhanden.<br />
Im Rahmen der Beurteilung der Entwässerungsmöglichkeiten für anfallendes, nicht oder nur sehr<br />
gering belastetes Niederschlagswasser ist das natürliche Retentionsvermögen im Untersuchungsraum<br />
zu berücksichtigen. Das Retentionsvermögen wird durch die Einflussgrößen Gr<strong>und</strong>-<br />
<strong>und</strong> Stauwasser, Infiltrationskapazität der Bodenoberfläche <strong>und</strong> des Untergr<strong>und</strong>s sowie die Beschaffenheit<br />
der Vegetationsdecke bestimmt. Es ist auf den Waldflächen als mittel bis gering<br />
einzuschätzen.<br />
2.5. Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Heutige potentielle natürliche Vegetation (HpnV)<br />
Mit der „potentiell natürlichen Vegetation“ ist das heutige natürliche Wuchspotential der Landschaft<br />
darstellbar: Sie widerspiegelt die heutigen Standortsbedingungen <strong>und</strong> kennzeichnet das<br />
räumliche, standortsbedingte Vegetationsgefüge als ein stabiles Merkmal des Naturraums. Daher<br />
kann sie als Maß für Natürlichkeitsgrad <strong>und</strong> Hemerobie (Grad der menschlichen Beeinflussung<br />
auf die außermenschliche Natur) eines aktuellen Landschaftszustands herangezogen werden.<br />
Die Karte der HpnV zeigt die Standortvielfalt einer Landschaft auf <strong>und</strong> lässt Rückschlüsse auf<br />
ihre Entwicklungspotentiale zu. Ersatzgesellschaften sind diejenigen Pflanzengesellschaften auf<br />
einem Standort, die der dort anzunehmenden HpnV vorausgehen. Sie sind durch anthropogene<br />
oder natürliche Störungen entstanden <strong>und</strong> würden sich ohne weiteren menschlichen Einfluss zu<br />
– den naturräumlichen Gr<strong>und</strong>lagen entsprechenden – Schlussgesellschaften entwickeln.<br />
Ohne menschlichen Einfluss wären der Untersuchungsraum <strong>und</strong> seine Umgebung nahezu flächendeckend<br />
bewaldet. Auf dem gering bis mäßig nährstoffversorgten, mäßig trockenen Standort<br />
würde Eichen-Birkenwald (Betulo-Quercetum robori) basenarmer Silikatstandorte vorherrschen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Darin kommen neben der dominierenden Stieleiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Hängebirke (Betula<br />
pendula) auch Vogelbeere (Sorbus aucuparia), seltener Moorbirke (Betula pubescens), vor. In<br />
der artenarmen Krautschicht sind neben dominierenden Säurezeigern wie Drahtschmiele<br />
(Deschampsia flexuosa), Salbeigamander (Teucrium scorodonia) <strong>und</strong> Wiesenwachtelweizen<br />
(Melampyrum pratense) auch Pillensegge (Carex pilulifera) <strong>und</strong> ein hoher Kryptogamenanteil<br />
typisch.<br />
Lebensraumtypen<br />
Um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensraum für wildlebende Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz beurteilen zu können, wurden die im Planungsraum vorkommenden<br />
Biotoptypen <strong>und</strong> -strukturen bewertet.<br />
In diese Bewertung sind neben dem heutigen Zustand, den derzeitigen Funktionen, der räumlichen<br />
Vernetzung mit angrenzenden Biotopen <strong>und</strong> den vorhandenen Beeinträchtigungen (Vor-<br />
bzw. Gr<strong>und</strong>belastung) auch die potentiellen Funktionen, Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Gefährdungen<br />
einzubeziehen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung ist die im April 2009 durchgeführte, flächendeckende Kartierung der<br />
Biotoptypen, ihrer Strukturmerkmale <strong>und</strong> der realen Nutzungen im Maßstab 1: 500. Die Ergebnisse<br />
der Kartierung sind in der Bestands- <strong>und</strong> Konfliktkarte Lp L 1 (s. Anlage) dargestellt.<br />
Die ökologische Beurteilung <strong>und</strong> Einstufung der vorhandenen Biotoptypen <strong>und</strong> Strukturmerkmale<br />
bezüglich ihrer Lebensraumfunktion, ihres Entwicklungspotentials <strong>und</strong> ihrer Bedeutung aus Sicht<br />
des Naturschutzes (Schutzwürdigkeit) erfolgte nach dem vereinfachten Bewertungsverfahren der<br />
Arbeitshilfe Eingriffsbewertung NRW (2001), da keine besonders geschützten oder wertvollen<br />
Lebensräume vorlagen.<br />
Faunistische <strong>und</strong> floristische Sonderuntersuchungen mit weiterer Differenzierung der Biotoptypen<br />
nach Vegetationseinheiten <strong>und</strong> Pflanzengesellschaften wurden nicht durchgeführt. Für die Einschätzung<br />
der Bedeutung der Lebensraumfunktion für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen reichen aufgr<strong>und</strong> der<br />
relativ geringen Wertigkeit der Lebensräume die Erfassung der Biotopstrukturen <strong>und</strong> die Zufallsbeobachtungen<br />
aus.<br />
Darüber hinaus wurden die Erkenntnisse der Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich der<br />
Fauna, im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zum Neubau der A 52 mit<br />
einbezogen. Die B-Planfläche befindet sich unmittelbar im Wirkraum der Autobahntrasse der<br />
Anschlussstelle (AS) <strong>Elm</strong>pt <strong>und</strong> wurde daher intensiv geprüft <strong>und</strong> begangen. Im LBP wurde der<br />
Planungsbereich im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Bioptoptypen als „Laubmischwald <strong>und</strong> Feldgehölz<br />
mit Anteilen bodenständiger <strong>und</strong> nicht bodenständiger Arten – geringes-mittleres Baumholz;<br />
nicht naturnaher / fehlender Unterwuchs“ bewertet. Der Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Fauna stellt<br />
lediglich „Wälder, Feldhecken, Baumreihen“ fest, schützenswerte Arten wurden nicht kartiert.<br />
Seit dieser Aufnahme hat sich die Biotopqualität aufgr<strong>und</strong> des schwerwiegenden Eingriffs durch<br />
die Zerschneidung, Auflichtung <strong>und</strong> Biotopzerstörung aufgr<strong>und</strong> des Autobahnzubringers noch<br />
deutlich verschlechtert.<br />
Eventuelle Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten nach § 7 <strong>und</strong> 44 BNatSchG wurden<br />
gesondert geprüft (s. 4.2.4.2. )<br />
1. Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden<br />
1.1 versiegelte Fläche<br />
Gr<strong>und</strong>wert A: 0<br />
Die Verkehrsflächen (Fahrbahnen, Geh- <strong>und</strong> Radwege), die weitgehend außerhalb des<br />
eigentlichen Geltungsbereichs liegen, sind mit Asphaltdecken versehen.<br />
1.3 Schotter,- Kies,- Sandflächen, wassergeb<strong>und</strong>ene Decken, Rohböden, Gleisbereiche in<br />
Betrieb<br />
Gr<strong>und</strong>wert A: 1<br />
Innerhalb des südlich angrenzenden Grünstreifens ist auf etwa 8m Länge eine Überfahrt<br />
in die Waldparzelle geschottert.<br />
2. Begleitvegetation<br />
2.1 Straßenränder, Bankette, Mittelstreifen (regelmäßige Mahd)<br />
Gr<strong>und</strong>wert A: 2<br />
„linienhaft von den angrenzenden Flächen abgegrenzte, straßenbegleitende, i.d.R. häufig<br />
<strong>und</strong> kurz gemähte Rasenstreifen“<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Die Randstreifen zwischen <strong>und</strong> entlang der Verkehrsflächen werden mehrfach jährlich<br />
gemäht, sie sind grasreich <strong>und</strong> sehr artenarm.<br />
5. Brachen<br />
5.1 Brache < 5 Jahre<br />
Gr<strong>und</strong>wert A: 4<br />
„überwiegend mit Gräsern <strong>und</strong> Stauden bewachsenes, nicht mehr bewirtschaftetes ehemaliges<br />
Acker- oder Grünland oder Industrie- <strong>und</strong> Siedlungsbrachen nahezu ohne<br />
Gehölzaufwuchs“<br />
Der südlich <strong>und</strong> westlich dem Waldbestand vorgelagerte, bis 20m breite Randstreifen<br />
wird von mehrjähriger, grasreicher Brache eingenommen, die sich nach dem Eingriff<br />
durch den Bau des Autobahnzubringers entwickelt hat. In Fahrbahnnähe ist am Südrand<br />
noch ein bis 5m breiter Streifen nahezu vegetationslos. Neben Wiesengräsern mittlerer<br />
Standorte wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius) oder Knäuelgras (Dactylis glomerata) ist<br />
die Taube Trespe (Bromus sterilis) häufig, die für lückige Wiesen sowie Unkrautsäume<br />
u.a. ruderale Standorte typisch ist. Weitere verbreitete krautige Indikatoren ruderaler,<br />
nährstoffreicher Standorte sind Brennessel (Urtica dioica), Stumpfblättriger Ampfer<br />
(Rumex obtusifolius), Wiesenlöwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesenschafgarbe<br />
(Achillea millefolium) oder Zaunwinde (Calystegia sepium). In den Übergangszonen zum<br />
Wald, die vom Straßenbau nicht direkt betroffen waren, kommen Himbeere <strong>und</strong> Brombeere<br />
(Rubus idaeus <strong>und</strong> fruticosus) hinzu.<br />
Nach dem Maßnahmenplan des LBP zum Neubau der A 52 sollte entlang der Südgrenze<br />
die Maßnahme S 3 „Schutz freigestellter Gehölzbestände <strong>und</strong> angrenzender Waldlebensräume<br />
durch ergänzende Unterpflanzung (Breite 10m) <strong>und</strong> Aufbau eines Waldmantels“<br />
umgesetzt werden, Dies ist bisher nicht erfolgt.<br />
6. Wald<br />
6.3 Teilweise nicht standortheimischer Laub- oder Nadelwald<br />
„Waldflächen mit Anteil an nicht standortheimischen Gehölzen von 30 – 70 %“<br />
Gr<strong>und</strong>wert A: 7<br />
Der im Rahmen der B-Plans direkt in Anspruch genommene Waldteil besteht fast ausschließlich<br />
aus 70jährigen Stieleichen (Quercus robur), der in der Forsteinrichtung 2002<br />
als „Stieleichen-Reinbestand, gedrängt bis geschlossen mit Lücken, geringes Baumholz<br />
aus Kernwuchs“ beschrieben ist, als weitere Baumarten werden Eberesche (Sorbus<br />
aucuparia) <strong>und</strong> Birke (Betula pendula) genannt. Der Bestand wurde 2004 als Weihnachtsbaumkultur<br />
mit Nordmanntanne (Abies nordmanniana), Blaufichte (Picea pungens)<br />
<strong>und</strong> Fichte (Picea abies) im Reihenverband 2x2 m nach Bodenbearbeitung mit dem Streifenpflug<br />
unterpflanzt. Die Pflanzen sind mittlerweile 30 bis 100 cm hoch, die v.a. an den<br />
sonnigen Stellen dichte Begleitvegetation aus Brombeere wurde zuletzt im Frühjahr 2009<br />
zurückgeschnitten. In den gut belichteten Randzonen haben sich Birke <strong>und</strong> Eiche angesamt,<br />
vereinzelt kommen Sträucher wie Besenginster (Sarothamnus scoparius) vor.<br />
Im Bestandsinneren ist unter den Eichen die Bodenvegetation sehr spärlich, randlich<br />
kommen Himbeere <strong>und</strong> Brombeere, Efeu (Hedera helix) <strong>und</strong> Frauenfarn (Athyrium filixfemina)<br />
vor.<br />
Nördlich <strong>und</strong> östlich des eigentlichen Eingriffsbereichs ist der etwa 40jährige Bestand<br />
struktur- <strong>und</strong> artenreicher. In der Baumschicht kommen neben Kiefer (Pinus sylvestris)<br />
<strong>und</strong> Birke auch Rotbuche (Fagus sylvatica), Stieleiche, Traubenkirsche (Prunus padus)<br />
<strong>und</strong> Vogelkirsche (Prunus avium) vor, die im Unterstand durch Eberesche, Hainbuche<br />
(Carpinus betulus), Salweide (Salix caprea), Schwarzen Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra) <strong>und</strong><br />
Stechpalme (Ilex aquifolium) ergänzt werden.<br />
Nach dem Maßnahmenplan des LBP zum Neubau der A 52 sollte entlang der Südgrenze<br />
die Maßnahme S 3 „Schutz freigestellter Gehölzbestände <strong>und</strong> angrenzender Waldlebensräume<br />
durch ergänzende Unterpflanzung (Breite 10m) <strong>und</strong> Aufbau eines Waldmantels“<br />
umgesetzt werden, Dies ist bisher nicht erfolgt.<br />
Der im Osten verbleibende Waldstreifen sorgt zur Wohnbebauung Lerchenweg für einen<br />
ausreichenden Sichtschutz.<br />
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Faunistische Hinweise<br />
Für den Untersuchungsraum sind vor allem Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Arten lückiger<br />
Gehölzstrukturen <strong>und</strong> ruderaler Saumzonen relevant.<br />
Floristische Sonderuntersuchungen mit Differenzierung der Biotoptypen nach Vegetationseinheiten<br />
<strong>und</strong> Pflanzengesellschaften sowie spezielle faunistische Erhebungen wurden auf dem gering<br />
strukturierten, ökologisch nicht hochwertigen Eingriffsbereich nicht durchgeführt, da kein zusätzlicher<br />
Erkenntnisgewinn zu erwarten war.<br />
Der Planungsbereich liegt darüber hinaus vollständig innerhalb des Wirkbereichs der Autobahntrasse<br />
der AS <strong>Elm</strong>pt, so dass er im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP)<br />
zum Autobahnneubau 2003/2004 intensiv untersucht wurde. Der Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan des<br />
LBP weist für den Planungsbereich keinerlei Vorkommen streng geschützter oder anderweitig<br />
bemerkenswerter Arten auf. Die faunistische Ergänzungsuntersuchung zu den Artengruppen<br />
Fledermäuse <strong>und</strong> Reptilien zum Neubau der A 52 endete 2003 am Nollesweg, der B-Planbereich<br />
wurde nicht mehr mit einbezogen. Dies lässt darauf schließen, dass er anscheinend nicht als<br />
erfolgversprechender, hochwertiger Lebensraum eingestuft wurde.<br />
Im Rahmen der Geländeaufnahme des Planungsbereichs wurden Vogelarten der Siedlungsbereiche<br />
<strong>und</strong> Gehölzbestände nachgewiesen, die als häufig vorkommend <strong>und</strong> relativ störungsunempfindlich<br />
einzuschätzen sind (Amsel (Turdus merula), Blaumeise (Parus caeruleus), Eichelhäher<br />
(Garrulus glandarius), Kohlmeise (Parus major), Rabenkrähe (Corvus c. corone), Rotkehlchen<br />
(Erithacus rubecola). Für die nach BNatSchG relevanten Arten wurde eine artenschutzrechtliche<br />
Prüfung durchgeführt (s.u. 4.2.4.2.).<br />
Da die Brachvegetation stark von Gräsern dominiert wird <strong>und</strong> nur einen relativ geringen Anteil an<br />
Blütenpflanzen aufweist, bietet sie für blütenbesuchende Insekten <strong>und</strong> Bewohner höherer, strukturierter<br />
Krautvegetation nur mäßige Lebensbedingungen.<br />
2.6. Schutzgebiete<br />
Im Planungsraum oder seiner unmittelbaren Umgebung finden sich weder nach internationalen<br />
(Natura 2000 (s.o.), RAMSAR-Konvention etc.) noch nach nationalen Kriterien (Naturschutzgebiet<br />
(NSG), geschützter Landschaftsbestandteil (gLB), Nationalpark (NLP)) ausgewiesene<br />
Schutzgebiete.<br />
Im Nordwesten schließt nördlich der Alten Zollstraße <strong>und</strong> westlich des Nolleswegs das Landschaftsschutzgebiet<br />
„<strong>Elm</strong>pter Wald“ an.<br />
Der Planungsraum liegt innerhalb des grenzübergreifenden Naturparks „Maas-Schwalm-Nette“.<br />
2.7. Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung<br />
Neben den eigentlichen landschaftsökologischen Zielsetzungen sind in Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auch Aspekte der Landschaftsästhetik, des Landschaftsbildschutzes <strong>und</strong> der Erholung<br />
von Bedeutung. In § 2 Abs. 1 Ziffer 13 Satz 1 <strong>und</strong> 2 LG NRW ist festgelegt „Die Landschaft<br />
ist in ihrer Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- <strong>und</strong> Erholungsraum<br />
des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen <strong>und</strong> Elemente sind zu<br />
erhalten oder zu entwickeln.“<br />
Das Landschaftsbild als visuell wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft wird bestimmt durch<br />
die Oberflächengestalt in Verbindung mit der jeweiligen Nutzung.<br />
Von Bedeutung für die Landschaftsbildqualität <strong>und</strong> Erholungseignung ist das Vorhandensein<br />
landschaftsbildgliedernder, -belebender <strong>und</strong> -prägender Elemente, die geomorphologische oder<br />
Vegetationsstrukturen sein können. Zur Bewertung der Erlebnisqualität dienen die Indikatoren<br />
Gestaltungsvielfalt, Geschlossenheit / Schönheit, Ursprünglichkeit / Eigenart <strong>und</strong> großer Bildungswert.<br />
Das Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild im Umfeld des Planungsbereichs ist durch die anthropogene<br />
Überformung infolge der landwirtschaftlichen Nutzung, Gewerbe- <strong>und</strong> Wohnbebauung sowie der<br />
dazu erforderlichen Infrastruktur geprägt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die gr<strong>und</strong>legende<br />
Landschaftsumgestaltung durch den Bau der Autobahn <strong>und</strong> der Anlagen für den erforderlichen<br />
Zubringer- <strong>und</strong> Verteilungsverkehr.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der intensiven Einbindung <strong>und</strong> naturfernen Ausprägung finden sich innerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>umfelds<br />
neben dem Restwaldbestand kaum naturnahe visuell wirksame Strukturen,<br />
so dass Naturnähe, aktuelle Gestaltungsvielfalt, spezifische Eigenart, kulturhistorische Wertigkeit<br />
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<strong>und</strong> umweltpädagogischer Bildungswert gering sind. Die bereits durch den Straßenbau zerschnittenen<br />
Waldfragmente stellen Überreste eines naturnahen, optisch wirksamen Landschaftsbestandteils<br />
dar, der die im Norden <strong>und</strong> Süden angrenzenden Wohn- <strong>und</strong> Gewerbegebiete trennt<br />
<strong>und</strong> als Sichtschutz eingrünt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der nahezu ebenen Lage <strong>und</strong> der v.a. im Norden <strong>und</strong> Osten noch intakten Waldstreifen<br />
ist der Planungsbereich nur von Westen <strong>und</strong> Südwesten von den umliegenden Wohngebieten<br />
sowie von Süden von der angrenzenden Straße her einsehbar.<br />
Eine Bedeutung für die ortsnahe Erholung könnte aufgr<strong>und</strong> der direkten fußläufigen Anbindung<br />
an die östlich liegenden Wohngebiete gegeben sein. Die Fläche ist im Inneren jedoch nicht<br />
durch Wege erschlossen <strong>und</strong> nach dem Flächenverlust aufgr<strong>und</strong> des Straßenbaus zu klein <strong>und</strong><br />
durch den direkt angrenzenden Verkehr stark gestört.<br />
Eine deutliche Vorbelastung durch Beunruhigung, Verlärmung <strong>und</strong> Abgaseintrag ist aufgr<strong>und</strong> der<br />
direkt angrenzenden Erschließungsstraßen, insbesondere den Autobahnzubringer L 372, gegeben.<br />
2.8. Raumnutzungen<br />
(s. hierzu: Bestands- <strong>und</strong> Konfliktkarte)<br />
Die Waldrestfläche wird forstlich genutzt, sowohl als Hochwald mit Laubmischbestand als auch<br />
durch Unterpflanzung mit Weihnachtsbäumen. Der durch den Straßenbau beanspruchte Randstreifen<br />
liegt brach.<br />
Im Westen <strong>und</strong> Süden wird der Planungsbereich von Straßen (Ortsverbindungsstraße, Landesstraße)<br />
begrenzt. Jenseits davon finden sich im Westen Ackerflächen, im Süden Wald <strong>und</strong> Grünland.<br />
Im Norden grenzt jenseits der Alten Zollstraße das Gewerbegebiet <strong>Elm</strong>pt<br />
West/Industriestraße an, im Osten die Wohnbebauung am Lerchenweg.<br />
2.9. Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Im Geltungsbereich <strong>und</strong> seinem Wirkungsbereich sind keine Vorkommen von Kultur-, Bau- <strong>und</strong><br />
Bodendenkmälern oder anderen wertvollen Bestandteilen der Kulturlandschaft bekannt.<br />
2.10. Mensch <strong>und</strong> Siedlung<br />
Nördlich der Waldfläche <strong>und</strong> der Alten Zollstraße schließt das Gewerbegebiet <strong>Elm</strong>pt-West / Industriestraße<br />
an, die nächste Wohnbaufläche ist in östlicher Richtung die westliche Bauzeile am<br />
Lerchenweg.<br />
2.11. Zusammenfassende Bewertung<br />
Die im Naturraum Schwalm-Nette-Platte beplante Fläche ist hinsichtlich ihrer ökologischen <strong>und</strong><br />
landschaftsästhetischen Wertigkeit als gering bis durchschnittlich einzuordnen, was in erster Linie<br />
durch die starke Beeinträchtigung <strong>und</strong> den Flächenverlust aufgr<strong>und</strong> des Baus der L 372 bedingt<br />
ist. Doch gerade als Reliktbestand <strong>und</strong> zur Eingrünung des nördlich gelegenen Gewerbegebiets<br />
kommt dem Wald noch Bedeutung zu.<br />
Aus Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes potentiell oder nachweislich wertvolle Objekte im<br />
<strong>Elm</strong>pter Wald liegen im Norden <strong>und</strong> Westen weit außerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>s jenseits des<br />
Ackerlands <strong>und</strong> des Wohngebiets „Op dem Felde“. Ihr Potential wird durch die Umsetzung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s nicht negativ beeinflusst.<br />
Aus faunistischer Sicht ist der Gehölzbestand mit den krautigen Saumzonen aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Flächenausdehnung, der beträchtlichen Vorbelastung <strong>und</strong> geringen Strukturierung von geringer<br />
bis mittlerer Wertigkeit.<br />
3. Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben<br />
Die Status-Quo-Prognose beschreibt die voraussichtliche Weiterentwicklung der betrachteten<br />
Landschaftspotentiale ohne das geplante städtebauliche Vorhaben. Sie folgt aus der Bestandsaufnahme<br />
der Landschaftsfaktoren <strong>und</strong> der Raumnutzungen.<br />
Der Waldbestand würde aufgr<strong>und</strong> der guten Zugänglichkeit <strong>und</strong> stabiler Standortverhältnisse<br />
weiter genutzt werden. Die Weihnachtsbäume als temporärer Unterbau würden wieder entfernt.<br />
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Die Randbereiche würden sich durch Sukzession oder Umsetzung der Schutzmaßnahmen für<br />
den Neubau der A 52 zu einem strukturierten Waldrand weiterentwickeln, so dass der<br />
Gehölzbestand wieder geschlossen wäre.<br />
4. Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung<br />
der Planung<br />
4.1. Bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Auswirkungen durch den Baubetrieb erfolgen sowohl aufgr<strong>und</strong> zeitlich begrenzter als auch dauerhaft<br />
wirksamer Faktoren. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind alle potentiellen Beeinträchtigungen während der<br />
Bauphase durch geeignete Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen gering zu halten. Die möglichen<br />
Auswirkungen in der Bauzeit sind:<br />
• Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge auf Zufahrtswegen <strong>und</strong> Baustellen<br />
• Bodenumlagerung gewachsener Bodenprofile bei der Anlage von Verkehrsflächen <strong>und</strong><br />
Errichtung von Gebäuden<br />
• Lärm-, Fremdstoff- <strong>und</strong> Staubemissionen durch den Baubetrieb<br />
• Flächeninanspruchnahme für Baulager <strong>und</strong> –straßen, verb<strong>und</strong>en mit der Beseitigung<br />
von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Davon stellen lediglich die Emissionen <strong>und</strong> die Flächeninanspruchnahme für baubedingte Anlagen<br />
einen temporären, nur vorübergehend wirksamen Faktor dar. Deren Folgen können jedoch<br />
auch nach Beendigung der Baumaßnahmen anhalten, z.B. hinsichtlich der eingetragenen<br />
Fremdstoffe, der Bodenverdichtung oder der Beseitigung von Biotopen.<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Die anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren einer Bebauung sind gegenüber den baubedingten<br />
Auswirkungen als erheblicher <strong>und</strong> nachhaltiger anzusehen. Sie verändern <strong>und</strong> beeinträchtigen<br />
die Landschaftsfaktoren <strong>und</strong> Nutzungsansprüche an die Landschaft i.d.R. stark. Ihre Folgen<br />
treten dauerhaft <strong>und</strong> anhaltend auf.<br />
Als wesentliche anlagebedingte Effekte des Projektes sind zu nennen:<br />
• Beseitigung von Biotopstrukturen als Lebensräume von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen<br />
• Flächenverbrauch <strong>und</strong> Nutzungsumwandlung mit Beseitigung des biotischen Ertragspotentials<br />
• Einschränkung des Lebensraums für betroffene Populationen von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen<br />
mit der Gefahr der Isolation <strong>und</strong> Verinselung sowie Verlust von Vernetzungsfunktionen<br />
• Abtrag des gewachsenen <strong>und</strong> biologisch aktiven Oberbodens <strong>und</strong> Unterbindung aller<br />
Bodenbildungsprozesse<br />
• Neuversiegelung speicherfähiger <strong>und</strong> wasserdurchlässiger Flächen<br />
• Veränderung des Meso- <strong>und</strong> Mikroklimas durch Flächenumwandlung <strong>und</strong> Abriegelung<br />
von Kaltluftentstehungsgebieten. Beeinträchtigung des Luftmassenaustauschs,<br />
• Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes sowohl durch die Beeinflussung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
als auch durch die Veränderung des Niederschlagsabflussregimes<br />
• Rasche Umgestaltung des Landschaftsbildes mit Veränderung von Sichtbeziehungen<br />
<strong>und</strong> Blickachsen<br />
• Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Flächenentzug <strong>und</strong> Veränderung des<br />
Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbilds<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Nutzung des Gebietes könnten zukünftig folgende Funktionsbeeinträchtigungen der<br />
Landschaftspotentiale auftreten:<br />
• Beunruhigung <strong>und</strong> Störung der Fauna ökologisch bedeutsamer Bereiche<br />
(Gehölzstrukturen, Säume)<br />
• Kollisionsgefahr für Tiere an Verkehrsmitteln, Gebäuden <strong>und</strong> Leitungstrassen<br />
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„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
• Stoffeintrag durch gewerbliche Nutzung sowie Verkehr<br />
• Erhöhter Verbrauch von Trinkwasser<br />
• Erhöhter Eintrag von belastetem Wasser in Kanalisation <strong>und</strong> Kläranlagen<br />
• Einschränkung der klimatischen <strong>und</strong> lufthygienischen Ausgleichsfunktionen durch Immissionen<br />
<strong>und</strong> Verkehr sowie Veränderung der Kaltluftströmungen<br />
• Lärmbelastung durch Verkehr <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksnutzung<br />
• Erhöhung des Bedarfs an wohnungsnahen Freiflächen <strong>und</strong> Bereichen für Naherholung<br />
• Nachhaltige Veränderung des Pflanzenspektrums <strong>und</strong> damit auch des faunistischen<br />
Artengefüges durch das Einbringen standortfremder, nicht heimischer Vegetationselemente<br />
auf den unbebauten Teilflächen des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
• Fernwirkung über den Eingriffsbereich hinaus durch Errichtung eines 60 m hohen<br />
Werbepylons<br />
Zusammenfassung der Konflikte<br />
Wie in der Bestands- <strong>und</strong> Konfliktkarte (s. Anlage) dargestellt, kommt es im gesamten Planungsbereich<br />
zu folgenden Konflikten:<br />
K 1 Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> Funktionsverlust von Biotoptypen/-strukturen infolge Beseitigung<br />
der Vegetationsdecke (anlage- <strong>und</strong> baubedingte Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion<br />
für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen)<br />
K 2 Versiegelung, Verdichtung <strong>und</strong> Durchmischung von Boden infolge Errichtung baulicher<br />
Anlagen, Bau von Zufahrten, Anlage von befestigten Oberflächen, Bodenauf- <strong>und</strong> -abtrag,<br />
Baustellenverkehr, Ablagerung von Baumaterialien<br />
K 3 Störung des (Boden-)Wasserhaushalts durch Flächenversiegelung aufgr<strong>und</strong>:<br />
- Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />
- Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate<br />
K 4 Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die Beseitigung visuell wirksamer Strukturen,<br />
Veränderung der vorhandenen gewachsenen Geländegestalt sowie naturferne Überprägung<br />
durch optisch dominierende Gebäude<br />
K 5 baubedingte Beeinträchtigungen durch die Wirkfaktoren Lärm, Abgase, Erschütterungen<br />
<strong>und</strong> Beunruhigung<br />
K 6 Zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die Errichtung eines<br />
Werbepylons sowie Störwirkung auf Menschen <strong>und</strong> Tiere, insbesondere bei Dunkelheit<br />
4.2. Auswirkungen auf die Landschaftspotentiale<br />
4.2.1. Boden<br />
Die versiegelbare Fläche innerhalb des Geltungsbereichs von insgesamt 5.266 m 2 beträgt<br />
3.982,40 m 2 bei einer GRZ von 0,8 x 4.978 (4.978 = 5.266 - 288). Im Zuge der Bauarbeiten kann<br />
es über die eigentlichen Bauflächen hinaus zu Beeinträchtigungen des Bodengefüges <strong>und</strong> der<br />
Horizontabfolge sowie der Lebensraum- <strong>und</strong> Ertragsfunktion von Böden kommen durch Flächenbeanspruchung,<br />
Bodenauf- <strong>und</strong> -abtrag <strong>und</strong> Bodenverdichtung (Lagerplätze <strong>und</strong> Arbeitsraum)<br />
sowie Verunreinigungen.<br />
Dadurch gehen gewachsene Bodenprofile mit ihren Bodenstruktureigenschaften verloren. Damit<br />
verb<strong>und</strong>en ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von bodentyp- <strong>und</strong> bodenartspezifischen<br />
Speicher-, Filter- <strong>und</strong> Lebensraumfunktionen.<br />
Durch die Errichtung des Gebäudes von 1.040 m² <strong>und</strong> der Nebenanlagen, Stellplätze etc. von<br />
2.942,40 m 2 wird auf 3.982,40 m 2 der Boden neu versiegelt. Die Versiegelung bewirkt den Verlust<br />
von biologisch aktiven Flächen <strong>und</strong> Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen. Der vertikale Stoffaus-<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
tausch (Luft, Niederschläge, Nährstoffe <strong>und</strong> Organismen) wird unterb<strong>und</strong>en, die Bodenstruktur<br />
<strong>und</strong> das Bodenleben (Bodenflora <strong>und</strong> –fauna) werden beeinträchtigt. Funktionen der Infiltration<br />
<strong>und</strong> der Speicherung von Niederschlagswasser, Wärmeeinstrahlung <strong>und</strong> –transport im Boden<br />
<strong>und</strong> in der bodennahen Atmosphäre werden verhindert.<br />
Der im Rahmen der Bauarbeiten möglicherweise anfallende Erdaushub ist wieder auf dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />
einzubauen. Andernfalls ist er anderweitig zu verwenden oder, falls das nicht möglich<br />
ist, auf geeigneten Deponien fachgerecht zu entsorgen. Neben vorübergehenden Beeinträchtigungen<br />
der Bodenstruktur <strong>und</strong> der Bodenlebewelt entsteht dadurch vor allem eine Belastung der<br />
Deponien.<br />
4.2.2 Klima<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen des Klimas entstehen durch Inanspruchnahme von Vegetationsflächen<br />
<strong>und</strong> damit Frischluftproduktionsflächen, die als Lager- <strong>und</strong> Rangierflächen gebraucht<br />
werden.<br />
Für die unmittelbaren Anlieger ist mit Belästigungen durch eine Erhöhung des Verkehrs <strong>und</strong> Störungen<br />
durch Lärm, Staubemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen zu rechnen.<br />
Bei Realisierung der Bebauung kommt es anlagebedingt aufgr<strong>und</strong> der Versiegelung durch Gebäude<br />
<strong>und</strong> Verkehrsflächen zu einem Verlust von 3.982,40 m 2 Vegetationsflächen, die somit<br />
auch für die Kaltluftentstehung entfallen.<br />
Befestigte Flächen verursachen zudem einen geringeren Wärmeumsatz bei der Verdunstung <strong>und</strong><br />
somit eine Erhöhung der Lufttemperatur. Sie erhitzen sich stärker als Vegetationsflächen, strahlen<br />
die gespeicherte Wärme schneller ab <strong>und</strong> führen somit zu weiteren Aufheizungen. Dies betrifft<br />
v.a. dunkle, bituminöse Flächen.<br />
Als betriebsbedingte Auswirkung entsteht durch den Betrieb aufgr<strong>und</strong> Heizbetrieb <strong>und</strong> Kraftfahrzeugverkehr<br />
die Entstehung einer das Mesoklima verändernden Wärmeinsel gegenüber den<br />
bisherigen Frei- <strong>und</strong> Gehölzflächen. Der Ausstoß von staub- <strong>und</strong> gasförmigen Emissionen bewirkt<br />
eine Belastung des Lokalklimas.<br />
Auf die Führung von Frischluftströmen hat die geplante Bebauung keinen Einfluss.<br />
Beeinträchtigungen von regional bedeutsamen Kaltluftbahnen sowie Kaltluftsammelgebieten mit<br />
lufthygienischer <strong>und</strong> klimatischer Ausgleichsfunktion durch Schadstoffaustrag sind nicht zu erwarten.<br />
4.2.3. Wasserhaushalt<br />
Durch die Überbauung wird der Oberflächenwasserhaushalt aufgr<strong>und</strong> der Versiegelung gestört<br />
<strong>und</strong> verändert.<br />
Die anlagebedingte Neuversiegelung von 3.982,40 m 2 <strong>und</strong> baubedingte Bodenverdichtung bewirken<br />
den Verlust an Infiltrationsfläche <strong>und</strong> eine entsprechende Verminderung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate.<br />
Der Bodenwasserhaushalt wird durch die Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />
<strong>und</strong> den Verlust speicherfähiger Bodenkörper beeinträchtigt. Außerdem wird die Versickerung mit<br />
entsprechender Filterwirkung behindert <strong>und</strong> der Niederschlag schneller in das Oberflächengewässer<br />
abgeführt.<br />
Eine Beeinträchtigung der Gr<strong>und</strong>wasserqualität durch nutzungsbedingte Schadstoffimmissionen<br />
ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.<br />
Betriebsbedingt kommt es zu höherem Verbrauch an Trinkwasser <strong>und</strong> einem erhöhten Eintrag<br />
von belastetem Wasser in die Kanalisation.<br />
4.2.4 Lebensräume, Arten <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />
4.2.4.1. Allgemein<br />
Die Umsetzung des B-Plans verursacht baubedingt visuelle Störreize, Beunruhigungen durch<br />
Lärm, Erschütterungen <strong>und</strong> Licht, die insgesamt zu Störungen der Tierwelt führen. Die baubedingte<br />
Flächeninanspruchnahme (Lagerplätze, Baustelleneinrichtung etc.) verursacht einen temporären<br />
Verlust von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, der im Vorgriff nicht quantifizierbar ist.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Durch die Anlage der Gebäude sowie der innergebietlichen Zuwegung <strong>und</strong> der Stellplätze kommt<br />
es dauerhaft zum Biotopverlust auf insgesamt 3.982,40 m 2 .<br />
Neu auftretende Zerschneidungs- oder Verinselungseffekte sind durch die Umsetzung der Planung<br />
nicht zu erwarten. Die durch die bereits bestehende Straßentrasse vorhandenen Beeinträchtigungen<br />
werden lediglich qualitativ akzentuiert.<br />
Im nach Norden angrenzenden verbleibenden Waldbestand werden auf 25m Tiefe die Gehölze I.<br />
Ordnung entfernt. Zukünftig sollen hier nur Gehölze II. Ordnung <strong>und</strong> Sträucher wachsen.<br />
Der Errichtung eines 60m hohen, leuchtenden Werbepylons kommt hinsichtlich der Wirkung auf<br />
die Fauna besondere Bedeutung zu.<br />
4.2.4.2. Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der neuen Rechtslage im BNatSchG (§§ 19 <strong>und</strong> 42 alt, jetzt §§ 7 <strong>und</strong> 44) ergibt sich bei<br />
allen Planungen die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung, sofern „planungsrelevante<br />
Arten“ eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Die Prüfung orientiert sich an den Vorgaben<br />
des Ministeriums für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz (MUNLV)<br />
<strong>und</strong> an der Arbeitshilfe „Bauckloh, M., Kiel, E.-F. & Stein, W. (2007): Berücksichtigung besonders<br />
<strong>und</strong> streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen: Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftsplanung 39 (1): 13-18“. Der Untersuchungsraum umfasste den überplanten Bereich<br />
<strong>und</strong> das störungsrelevante Umfeld.<br />
Das Plangebiet wurde am 30.4.09 besichtigt, außerdem fließen die Erkenntnisse der detaillierten<br />
Untersuchungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der A 52 ein. Im Folgenden<br />
erfolgt eine Potentialabschätzung bzgl. der planungsrelevanten Arten. Diese wurden anhand<br />
des Naturschutz-Fachinformationssystems des Landesamts für Natur, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
(LANUV) für das betroffene Messtischblatt (MTB) 4702 <strong>Elm</strong>pt (Stand 25.5.2011)<br />
ermittelt. Es werden nur Arten des Lebensraumtyps „Laubwälder mittlerer Standorte“ in die engere<br />
Prüfung einbezogen, die weiteren für das MTB genannten Arten sind nicht relevant.<br />
Die Protokollblätter A <strong>und</strong> B finden sich im Anhang 12.1.<br />
Erhaltungszustand in NRW (atl.): S ungünstig/schlecht, U ungünstig/unzureichend, G günstig<br />
Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen.<br />
Die Art wurde im faunistischen Gutachten zum Neubau der AB 52 am westlichen Siedlungsrand<br />
von <strong>Elm</strong>pt-Op dem Felde im Übergangsbereich zum angrenzenden Waldbestand festgestellt<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Gebäude o.ä.)<br />
fehlen.<br />
Die Art wurde im faunistischen Gutachten zum Neubau der AB 52 am westlichen Siedlungsrand<br />
von <strong>Elm</strong>pt-Op dem Felde im angrenzenden Waldbestand festgestellt<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen.<br />
Die Art (hier nur allgemein als „Abendsegler“ bezeichnet) wurde in der faunistischen Ergänzungsuntersuchung<br />
zum Neubau der AB 52 am westlichen Siedlungsrand von <strong>Elm</strong>pt in der Siedlung<br />
Op dem Felde im Übergangsbereich zum angrenzenden Waldbestand festgestellt.<br />
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand U<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen, Art größerer Waldgebiete mit Gewässern.<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen, Art größerer Waldgebiete mit ausgeprägter Gewässerbindung.<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Quartiere (Gebäude o.ä.)<br />
fehlen.<br />
Die Art wurde in der faunistischen Ergänzungsuntersuchung zum Neubau der AB 52 am westlichen<br />
Siedlungsrand von <strong>Elm</strong>pt in der Siedlung Op dem Felde mehrfach festgestellt.<br />
Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
Streng geschützt, Anhang II <strong>und</strong> IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> fehlender artspezifischer Habitate im engeren Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
Schlingnatter (Coronella austriaca)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> fehlender artspezifischer Habitate im engeren Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
Nach dem faunistischen Ergänzungsgutachten des LBP zum Neubau der AB 52 wurde die Art<br />
nur im „<strong>Elm</strong>pter Wald östlich des Bauschuttdeponiegeländes, ehemaliger Abgrabungsbereich<br />
mittlerer <strong>Elm</strong>pter Wald“ festgestellt.<br />
Zauneidechse (Lacerta agilis)<br />
Streng geschützt, Anhang IV FFH-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> fehlender artspezifischer Habitate im engeren Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
Nach dem faunistischen Ergänzungsgutachten des LBP zum Neubau der AB 52 wurde die Art<br />
nur im Bereich der „Niederterrasse <strong>und</strong> westlicher Teil des <strong>Elm</strong>pter Waldes beiderweits der B<br />
230, Bauschuttdeponiegelände, ehemaliger Abgrabungsbereich mittlerer <strong>Elm</strong>pter Wald“ festgestellt.<br />
Baumfalke (Falco subbuteo)<br />
Streng geschützt, Artikel 4 (2) Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet, lediglich potentielles<br />
Jagdgebiet.<br />
LBP zum Neubau der A 52: „Ein Brutvogelnachweis ergab sich weder im engeren noch weiteren<br />
Umfeld der geplanten A 52. Als Zugvogel wurde die Art im NSG „Lüsekamp <strong>und</strong> Boschbeek“<br />
außerhalb des Wirkraumes der Autobahntrasse beobachtet. Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten<br />
bzw. –ausstattung zu beiden Seiten der A 52 wird vorausgesetzt, dass bisherige<br />
Zugvogelhabitate auch weiterhin ihre Funktion wahrnehmen können bzw. geeignete Teillebensräume<br />
in ausreichendem Maße verbleiben. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung im<br />
Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen.“<br />
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />
Besonders geschützt, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> fehlender artspezifischer Habitate im engeren Plangebiet nicht zu erwarten. Nach der<br />
faunistischen Ergänzungsuntersuchung des LBP zum Neubau der A 52 hat die Art ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />
im Bereich der Niederterrasse <strong>und</strong> dem westlichen Teil des <strong>Elm</strong>pter Waldes<br />
beiderseits der B 230.<br />
Habicht (Accipiter gentilis)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand G<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet, lediglich potentielles<br />
Jagdgebiet. Ein Brutnachweis ergab sich nach dem LBP zum Neubau der A 52 im Umfeld der<br />
Autobahntrasse nicht. Autobahntrasse nicht. Als Zugvogel „außerhalb des Wirkraumes der Autobahntrasse<br />
beobachtet. Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten bzw. –ausstattung zu<br />
beiden Seiten der A 52 wird vorausgesetzt, dass bisherige Zugvogelhabitate auch weiterhin ihre<br />
Funktion wahrnehmen können bzw. geeignete Teillebensräume in ausreichendem Maße verbleiben.<br />
Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen.“<br />
Kleinspecht (Dryobates minor)<br />
Besonders geschützt, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Brutmöglichkeiten (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen.<br />
Mäusebussard (Buteo buteo)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet, lediglich potentielles<br />
Jagdgebiet. LBP zum Neubau der A 52: „Die nachgewiesenen Horste befinden sich innerhalb<br />
des <strong>Elm</strong>pter Waldes nördlich der heutigen B 230 in einer Entfernung von ca. 100-150 m. Eine<br />
unmittelbare Betroffenheit der Brutplätze besteht nicht. Die Distanz zur geplanten A 52 ist vergleichbar.<br />
Als Jagdlebensraum ist das gesamte Planungsgebiet im Umfeld der Brutplätze anzusehen.<br />
Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 19 BNatSchG wird ausgeschlossen, da sich die<br />
Gesamtsituation aufgr<strong>und</strong> der Parallellage von A 52 <strong>und</strong> B 230 nicht gr<strong>und</strong>legend ändert <strong>und</strong> die<br />
zu erwartenden vorhabensbezogenen Wirkungen nicht zu einer Gefährdung oder Verringerung<br />
des Lebensraumes führen werden.“<br />
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />
Besonders geschützt, Artikel 4 (2) Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> fehlender artspezifischer Habitate (Gewässerbindung) im engeren Plangebiet nicht zu<br />
erwarten.<br />
Pirol (Oriolus oriolus)<br />
Besonders geschützt, Artikel 4 (2) Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet, außerdem Habitat wenig<br />
geeignet, da Feuchtwald bevorzugt.<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />
Streng geschützt, Anhang I Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 <strong>und</strong> geringer Größe als Brutplatz ungeeignet.<br />
LBP zum Neubau der A 52: „Es liegen mehrere Nachweise des Schwarzspechtes, der Altholzbestände<br />
lockerer Nadel- <strong>und</strong> Mischwälder bevorzugt, beiderseits der nach Westen abfallenden<br />
B 230 vor. Eine vorhabenbedingte Inanspruchnahme von Brutplätzen erfolgt nicht. Eine Beeinträchtigung<br />
der Art durch Schallimmissionen ist auszuschließen, da die Lebensräume bereits<br />
deutlich vorbelastet sind bzw. die Brutplätze außerhalb des Wirkraumes der Autobahntrasse liegen.<br />
Die Art beansprucht Brutreviere von 250-400 ha Größe, wobei die Qualität der Wälder mit<br />
einem Anteil von Altholzinseln entscheidend ist. Ein Zugvogelnachweis ergab sich weder im engeren<br />
noch im weiteren Umfeld der geplanten A 52. In der Gesamtbetrachtung ist nicht von einer<br />
Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen.“<br />
Sperber (Accipiter nisus)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet. Im Rahmen des LBP<br />
zum Neubau der A 52 „als Brutvogel wurde die Art außerhalb des Wirkraums der Autobahntrasse<br />
beobachtet. ... Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten bzw. –ausstattung zu beiden<br />
Seiten der A 52 wird vorausgesetzt, dass bisherige Brut- <strong>und</strong> Zugvogelhabitate auch weiterhin<br />
ihre Funktion wahrnehmen können bzw. geeignete Teillebensräume in ausreichendem Maße<br />
verbleiben. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen:“<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Turteltaube (Streptopelia turtur)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet. LBP zum Neubau der<br />
A 52 „Die Brutvogelart wurde im NSG „Lüsekamp <strong>und</strong> Boschbeek“ außerhalb des Wirkraums der<br />
Autobahntrasse nachgewiesen. Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten bzw. –<br />
ausstattung zu beiden Seiten der A 52 wird vorausgesetzt, dass bisherige Brutvogelhabitate auch<br />
weiterhin ihre Funktion wahrnehmen können bzw. geeignete Teillebensräume in ausreichendem<br />
Maße verbleiben. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG<br />
auszugehen.“<br />
Waldkauz (Strix aluco)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand G<br />
Im engeren Plangebiet nur als Nahrungsgast möglich, weil potenzielle Brutmöglichkeiten (Baumhöhlen<br />
o.ä.) fehlen. LBP zum Neubau der A 52: „Der Brutvogelnachweis erfolgte innerhalb des<br />
Wirkraumes der Autobahntrasse westlich der Siedlungsrandlage von <strong>Elm</strong>pt in einer Entfernung<br />
von ca. 300 m zur bestehenden B 230. Der F<strong>und</strong>ort befindet sich innerhalb einer Waldrandlage,<br />
die großflächig über homogene <strong>und</strong> als Bruthabitat nutzbare Gehölzbestände verfügt. Als Zugvogel<br />
wurde die Art weder im engeren noch weiteren Umfeld der geplanten A 52 nachgewiesen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten bzw. –ausstattung zu beiden Seiten der A 52<br />
wird vorausgesetzt, dass bisherige Brutvogelhabitate auch weiterhin ihre Funktion wahrnehmen<br />
können bzw. geeignete Teillebensräume in ausreichendem Maße verbleiben. Daher ist nicht von<br />
einer Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen.“<br />
Waldohreule (Asio otus)<br />
Streng geschützt, Erhaltungszustand G<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet.<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />
Streng geschützt, Anhang I Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungszustand U<br />
Aufgr<strong>und</strong> Veränderung durch Neubau der L 372 als Brutplatz ungeeignet. Die Art wurde im Rahmen<br />
des LBP zum Bau der A 52 im Wirkraum der Autobahntrasse als Brutvogel nicht nachgewiesen.<br />
„Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Landschaftsqualitäten bzw. –ausstattung zu beiden Seiten der A<br />
52 wird vorausgesetzt, dass bisherige Brutvogelhabitate auch weiterhin ihre Funktion wahrnehmen<br />
können bzw. geeignete Teillebensräume in ausreichendem Maße verbleiben. Daher ist nicht<br />
von einer Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 3 BNatSchG auszugehen.“<br />
Bei weiteren zu erwartenden, landesweit ungefährdeten ubiquitären Vogelarten wie Amsel<br />
(Turdus merula), Rotkehlchen (Erithacus rubecola) oder Buchfink (Fringilla coelebs) sind bei Umsetzung<br />
der Planung keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten, weshalb diese<br />
im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Planungsrelevante Arten, die im Plangebiet nicht<br />
zu erwarten sind oder dieses nur als potentielles Nahrungshabitat nutzen, werden bei der weiteren<br />
Betrachtung nicht mehr berücksichtigt, da Nahrungshabitate nur geschützt sind, wenn sie von<br />
essentieller Bedeutung für die lokale Population sind. Dies ist hier aufgr<strong>und</strong> der Ausweichmöglichkeiten<br />
im Umfeld auszuschließen.<br />
Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahmen durch die Entfernung der Gehölze <strong>und</strong> Vegetationsstrukturen<br />
kann es zu Individualverlusten, insbesondere Nestverlusten mit Jungvögeln, kommen.<br />
Dies ist nach Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie (VSR) gr<strong>und</strong>sätzlich verboten. Daher ist die<br />
Baufeldräumung nur außerhalb der Brutzeiten von Oktober bis einschl. Februar zulässig. Auf die<br />
Nutzung evtl. Baumhöhlen als Fledermaus-Winterquartiere gibt es keine Hinweise.<br />
4.2.5 Schutzgebiete<br />
Mögliche Beeinträchtigungen von Arten nach Anhang II <strong>und</strong>/oder IV der FFH-Richtlinie oder der<br />
Vogelschutzrichtlinie wurden im Abschnitt 4.2.4.2. in der artenschutzrechtlichen Prüfung bewertet.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Auf die Entwicklungsfähigkeit bisher nicht optimal ausgeprägter <strong>und</strong> entwicklungsfähiger, signifikanter<br />
Lebensräume der FFH-Richtlinie, auch mit dem Resultat einer Verbesserung der Lebensbedingungen<br />
relevanter Arten, nimmt das Planungsvorhaben keinen Einfluss.<br />
Im Wirkbereich der geplanten Bebauung liegen keine Schutzgebiete nach nationalen Ausweisungskriterien<br />
oder schützenswerte Biotope nach § 62 (1) LG NW.<br />
4.2.6 Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung<br />
Bei Durchführung der im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehenen Baumaßnahmen ist mit visuellen, zeitlich<br />
begrenzten Beeinträchtigungen durch Baumaschinen, Lagerplätze, Erdaushub, offene Erdflächen<br />
bzw. Vegetationsentfernung etc. zu rechnen. Ihre Eingriffserheblichkeit für das Ortsbild liegt<br />
durch die Ortsrandlage <strong>und</strong> geringe Einsehbarkeit im unteren Bereich.<br />
Die anlagebedingte Beeinträchtigung durch den Wechsel von lückigem, offenem Waldbestand zu<br />
einer gewerblichen Anlage in frequentierter Lage bewirkt eine Beeinträchtigung des Orts- <strong>und</strong><br />
Landschaftsbilds. Die Beseitigung von landschaftsbildbedeutsamen Gehölzflächen mit bestehenden<br />
Blickbeziehungen wirkt über den Eingriffsbereich hinaus.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der ebenen Lage ist der Eingriff in die vorhandene Geländeausformung als gering anzusehen.<br />
Auch wenn die Erholungsfunktion des Gebietes aufgr<strong>und</strong> der fehlenden fußläufigen Begehbarkeit<br />
<strong>und</strong> geringen Gestaltungsvielfalt eingeschränkt ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion<br />
durch Flächenentzug <strong>und</strong> Vereinheitlichung des Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbilds.<br />
Lärm, Abgase <strong>und</strong> Beunruhigung durch die angrenzenden Erschließungsstraßen <strong>und</strong> das Gewerbegebiet<br />
stellen bereits eine gewisse Vorbelastung dar.<br />
In diesem Zusammenhang kommt der Errichtung eines 60 m hohen Werbepylons besondere<br />
Bedeutung zu. Seine Fernwirkung wurde durch eine Landschaftsbildanalyse gesondert geprüft, s.<br />
Anlage.<br />
4.2.7. Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Da keine Kultur-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler oder wertvolle Bestandteile der Kulturlandschaft<br />
vorhanden sind, ergeben sich auch diesbezüglich keine negativen Auswirkungen.<br />
4.2.8. Mensch <strong>und</strong> Siedlung<br />
Während der Bauzeit kommt es durch die Bauarbeiten zu Beeinträchtigungen der Anlieger aufgr<strong>und</strong><br />
von Lärm, Staubemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für<br />
die bestehende Wohnbebauung in verkehrsberuhigter Ortsrandlage durch die Nähe des Gewerbegebietes<br />
<strong>und</strong> den Neubau der A 52 samt Zubringer im Bereich der AS <strong>Elm</strong>pt bereits eine deutliche<br />
Vorbelastung gegeben ist.<br />
Eine Auswirkung der Veränderung des Mikroklimaregimes mit Wegfall von Frischluftproduktionsflächen<br />
oder stärkerer Aufheizung des Baukörpers auf die angrenzenden Siedlungsbereiche ist<br />
aufgr<strong>und</strong> der Pufferwirkung der weiterhin bestehenden Waldbestände nicht zu erwarten.<br />
Als anlagebedingte Beeinträchtigung verändern sich die Blickbeziehungen <strong>und</strong> die visuelle Wirksamkeit<br />
der Waldrandflächen, weitere Veränderungen hinsichtlich Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />
wurden bereits unter 4.2.6. erörtert.<br />
Innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des Gebiets kommt es zu einer geringen bis mäßigen Erhöhung der<br />
Lärm-, Staub- <strong>und</strong> Abgasemissionen. Die Ergebnisse des Schallgutachtens lassen keine unzulässige<br />
Belastung der Anwohner erwarten.<br />
Hinsichtlich der Verkehrsentwicklung ist im Plangebiet An- <strong>und</strong> Abfahrtsverkehr der K<strong>und</strong>en als<br />
auch Anlieferverkehr zu erwarten, der sich quantitativ an der Frequentierung des Objekts orientieren<br />
wird.<br />
Die Sichtbarkeit des Werbepylons von den umliegenden Siedlungsbereichen her stellt eine potentielle<br />
Beeinträchtigung dar. Anwohner könnten sich durch die visuelle Wahrnehmung des<br />
Pylons gestört fühlen. Die Anzahl der betroffenen Anwohner ist allerdings begrenzt:<br />
So ist zum einen die Ausrichtung dieser Werbeanlage auf die Autobahn A 52 entscheidend. Dadurch<br />
sind die nördlich <strong>und</strong> südlich des Plangebietes liegenden Wohngebiete lediglich von der<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Schmalseite des Werbeträgers betroffen, der keine Leuchtwerbung erhält. Die Anwohner östlich<br />
<strong>und</strong> westlich des Werbepylons parallel zur Autobahn liegen dagegen in der Ausrichtung der<br />
Leuchtwerbung. Allerdings ist schon aufgr<strong>und</strong> der Höhe <strong>und</strong> dem weiten Abstand der Leuchtwerbung<br />
zur Nachbarschaft von keiner schädlichen Umwelteinwirkung durch Lichtimmission auszugehen.<br />
Es ist weder von einer Raumaufhellung noch von einer psychologischen Blendung auszugehen.<br />
Durch die große Entfernung ist die Lichteinwirkung durch den Pylon auch bei Dunkelheit<br />
nicht so dominant, dass das Auge ungewollt immer wieder Richtung der Werbeanlage abgelenkt<br />
würde.<br />
Darüber hinaus wird auch durch die unmittelbar im Norden <strong>und</strong> Westen an das Plangebiet angrenzende<br />
verbleibende Waldfläche mit dem hohen Baumbestand die Sichtbarkeit des Pylons<br />
aus diesen Richtungen weiter begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass nur eine geringe Anzahl<br />
von Anwohnern am Lerchenweg <strong>und</strong> Sandweg eine direkte Sichtachse vom Gr<strong>und</strong>stück auf dem<br />
Pylon hat.<br />
Seine Fernwirkung wurde durch eine Landschaftsbildanalyse gesondert geprüft, s. Anlage.<br />
4.3. Zusammenfassung der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
Bei der Realisierung der vorliegenden Planung kommt es durch die Überbauung <strong>und</strong> Geländeveränderung<br />
auf 3.982,40 m 2 zum Verlust von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen.<br />
Auf 3.982,40 m 2 kommt es nach derzeitigem Planungsstand zur Versiegelung von Boden <strong>und</strong><br />
dadurch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts aufgr<strong>und</strong> der Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate<br />
<strong>und</strong> der Veränderung des Oberflächenabflusses. Durch die Bebauung <strong>und</strong><br />
Versiegelung gehen Kaltluftentstehungsgebiete verloren. Die befestigten Flächen heizen sich<br />
stärker auf <strong>und</strong> haben eine geringere Verdunstungsrate, Klimaextreme verstärken sich. Der Kaltluftabfluss<br />
für die östlich angrenzende Wohnlage wird jedoch nur gering bis mäßig negativ beeinflusst.<br />
Das Vordringen der Bebauung in die bisher forstwirtschaftlich genutzte Fläche verändert das<br />
Landschaftsbild nachhaltig. Sie ist von der L 372, den Straßen im Umfeld des Gewerbegebiets<br />
sowie der landwirtschaftlich genutzten Umgebung einschließlich der Siedlung „Op dem Felde“ gut<br />
einsehbar.<br />
Eine besondere Bedeutung kommt der Errichtung eines 60 m hohen Werbepylons zu, der für den<br />
Menschen <strong>und</strong> die Fauna der Umgebung einen spezifischen Störfaktor darstellt.<br />
Insgesamt kommt es zu kleinflächigen, jedoch nachhaltigen Beeinträchtigungen aller relevanten<br />
Umweltfaktoren, insbesondere von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Wasserhaushalt, Boden<br />
<strong>und</strong> Landschaftsbild.<br />
In der vorliegenden Landschaftsbildanalyse wurden die Auswirkungen der Errichtung eines<br />
Werbepylons für ein „Drive-In Schnellrestaurant“ im Kreuzungsbereich L372 Roermonder Straße<br />
/ Nollesweg bewertet. Zur Beurteilung der Auswirkung des geplanten Werbepylons auf das Landschaftsbild<br />
wurden gemäß des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch<br />
mastenartige Eingriffe“ nach NOHL (1993) eine Sichtbarkeitsanalyse <strong>und</strong> eine Bewertung des<br />
Landschaftsbildes vor <strong>und</strong> nach dem Eingriff durchgeführt. Hieraus kann der erforderliche Kompensationsbedarf<br />
für die Installation des geplanten Werbepylons abgeleitet werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der intensiven anthropogenen Überprägung (Siedlungsstrukturen, Straßenbau, ausgeräumte<br />
Ackerlandschaften, Militärbasis) finden sich innerhalb der abgegrenzten Wirkräume wenig<br />
visuell wirksame, naturnahe Strukturen, so dass die als Kriterien für eine Bewertung des ästhetischen<br />
Eigenwertes heranzuziehenden Parameter Naturnähe, Vielfalt <strong>und</strong> Eigenarterhalt als vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen sind.<br />
Innerhalb des abzugrenzenden Wirkraums für den 60 m hohen Werbepylon nehmen die sichtverstellenden<br />
Elemente sowie die sichtverschatteten Bereiche ca. 75 % ein. Für die verbleibenden<br />
ca. 25 % wird der Eingriff in das Landschaftsbild rechnerisch ermittelt.<br />
Die Intensität des Eingriffs ist aufgr<strong>und</strong> der niedrigen ästhetischen Empfindlichkeit des Landschaftsraumes<br />
<strong>und</strong> der vergleichsweise geringen Entwertung des Raumes durch die Installation<br />
des geplanten Werbepylons als gering zu bewerten.<br />
Nach dem Verfahren von NOHL (1993) wurde der Kompensationsbedarf, der sich aus dem Eingriff<br />
ergibt, berechnet.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
5. Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />
Als synoptisches Ergebnis des Abgleichs zwischen den eingriffsbedingten Wirkfaktoren <strong>und</strong> der<br />
spezifischen Schutzbedürftigkeit der Landschaftspotentiale ist das untersuchte Projekt von geringer<br />
bis mittlerer Eingriffserheblichkeit.<br />
Dies beruht zum Einen auf dem Verlust von mäßig wertvollen ökologischen Strukturen <strong>und</strong> Lebensräumen,<br />
zum Anderen auf der Inanspruchnahme von biologisch <strong>und</strong> hydrologisch aktiven<br />
Böden sowie der landschafts- <strong>und</strong> ortsbildverändernden Ausdehnung der Bebauungsfläche. Daher<br />
kommt dem Ausgleich der Lebensraumzerstörung sowie der Verringerung der pedologischen<br />
<strong>und</strong> hydrologischen Beeinträchtigungen vorrangige Bedeutung zu. Die Bodenversiegelung <strong>und</strong> –<br />
beanspruchung ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken, die Störung des<br />
Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserhaushalts ist möglichst durch das Belassen des Oberflächenwassers im<br />
Eingriffsbereich zu minimieren.<br />
Hinsichtlich Minderung <strong>und</strong> Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild kommt einer wirkungsvollen<br />
Ein- <strong>und</strong> Durchgrünung sowie der landschaftsgerechten Gestaltung der Baulichkeiten besondere<br />
Bedeutung zu. Die Störwirkung durch den Werbepylon stellt eine kompensierbare Beeinträchtigung<br />
dar, deren Auswirkung durch geeignete Maßnahmen zu minimieren ist. Näheres ist<br />
im Durchführungsvertrag zu regeln.<br />
Die Ermittlung des flächenhaften Kompensationsbedarfs aufgr<strong>und</strong> des aufgetretenen Biotopverlusts<br />
ist aus der Tabelle 6.1 ersichtlich.<br />
Die Ausführung der landespflegerischen Arbeiten <strong>und</strong> Beginn der Entwicklungsmaßnahmen soll<br />
in der nach Erlangung der Rechtskraft des <strong>Bebauungsplan</strong>s folgenden Pflanzperiode erfolgen.<br />
Die Maßnahmen im Planungsbereich unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten.<br />
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minimierung<br />
5.1.1. Boden<br />
Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung <strong>und</strong> Oberbodenzwischenlagerung<br />
zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen, die auf den überbaubaren<br />
Flächen, nicht auf den zu erhaltenden bzw. zu entwickelnden Vegetationsbereichen liegen.<br />
Während der Baumaßnahmen ist der Oberboden gemäß DIN 18935 abzuschieben, seitlich zu<br />
lagern <strong>und</strong> anschließend wieder zur Modellierung der einzelnen Gr<strong>und</strong>stücke einzubauen. Evtl.<br />
überschüssiges Material ist anderweitig zu verwenden bzw. ordnungsgemäß zu deponieren. Verdichtungen<br />
sind nach Beendigung der Arbeiten sofort wieder zu beseitigen. Zur Herrichtung der<br />
Bauplätze ist nur der vorhandene Boden im Auf- <strong>und</strong> Abtrag zu nutzen.<br />
Der Umfang der Versiegelung ist zu minimieren (s. u. Wasserhaushalt).<br />
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für den Biotopverlust sind auch Verbesserungen der<br />
Bodenfunktionen zu berücksichtigen.<br />
5.1.2. Klima<br />
Der Verlust von Kaltluftentstehungsflächen ist durch die Reduzierung der Versiegelung auf das<br />
notwendige Höchstmaß zu beschränken (s.u. Wasserhaushalt).<br />
Auf den nicht überbauten Gr<strong>und</strong>stücksflächen sollen bevorzugt einheimische Laubgehölze gepflanzt<br />
werden.<br />
5.1.3. Wasserhaushalt<br />
Die Versiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken.<br />
Die Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserableitung erfolgt auf dem Plangebiet getrennt über Rohrleitungen<br />
mit Anschluss an die vorhandene Mischwasserkanalisation im Nollesweg.<br />
Die endgültige Planung <strong>und</strong> Abstimmung zur Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt im<br />
Baugenehmigungsverfahren.<br />
Neben dem Ersatz für den Biotopverlust sind bei den externen Maßnahmen auch die Beeinträchtigungen<br />
der Wasserhaushaltsfunktion zu berücksichtigen <strong>und</strong> auszugleichen.<br />
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5.1.4. Biotope<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Umgestaltung der Gesamtfläche ist eine Sicherung von randlich gelegenen Biotopen<br />
nur ansatzweise möglich, sie erfolgt bezüglich der Bäume in der Fläche S1 in der Südostecke<br />
des Geltungsbereichs. Hier <strong>und</strong> auf den weiteren Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern<br />
ist ein Pflanzgebot mit Bodendeckern <strong>und</strong> Sträuchern laut den Vorgaben unter 5.2.1. umzusetzen.<br />
Der im Plangebiet nicht kompensierbare Biotopverlust wird auf einer externen Kompensationsfläche<br />
ausgeglichen.<br />
5.1.5. Landschaftsbild<br />
Die möglichst intensive Ein- <strong>und</strong> Durchgrünung der Bauflächen inklusive einer landschaftsverträglichen<br />
Gebäude-, Dach- <strong>und</strong> Fassadengestaltung tragen zu einer Minderung der Beeinträchtigungen<br />
des Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbilds bei. Die Störwirkung des Pylons ist durch geeignete<br />
Maßnahmen nach V 2 zu minimieren. Näheres ist im Durchführungsvertrag zu regeln.<br />
5.1.6. Mensch <strong>und</strong> Siedlung<br />
Die Auswirkung des Werbepylons ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dies geschieht<br />
zum einen durch die Ausrichtung der Leuchtwerbung auf die Autobahn Richtung Westen <strong>und</strong><br />
Osten <strong>und</strong> auf das Verzichten der Anbringung von Leuchtreklame Richtung Norden <strong>und</strong> Süden.<br />
Des Weiteren ist die Art der Werbebeleuchtung wichtig – es wird kein blinkendes Licht, sondern<br />
eine gleichmäßige Beleuchtung, eingesetzt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Höhe <strong>und</strong> des weiten Abstands der Leuchtwerbung zur Nachbarschaft ist von keiner<br />
schädlichen Umwelteinwirkung durch Lichtimmission auszugehen. Es ist weder von einer<br />
Raumaufhellung noch von einer psychologischen Blendung auszugehen. Durch die große Entfernung<br />
ist die Lichteinwirkung durch den Pylon auch bei Dunkelheit nicht so dominant, dass das<br />
Auge ungewollt immer wieder Richtung der Werbeanlage abgelenkt würde.<br />
Darüber hinaus wird auch durch die unmittelbar im Norden <strong>und</strong> Osten an das Plangebiet angrenzende<br />
verbleibende Waldfläche mit dem hohen Baumbestand die Sichtbarkeit des Pylons aus<br />
diesen Richtungen weiter begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass nur eine geringe Anzahl von<br />
Anwohnern am Lerchenweg <strong>und</strong> Sandweg eine direkte Sichtachse vom Gr<strong>und</strong>stück auf dem<br />
Pylon hat.<br />
Hinsichtlich der Auswirkung auf die umliegenden Siedlungen ist mit einem sukzessiven Gewöhnungseffekt<br />
zu rechnen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Höhe ist eine Blendwirkung für den Straßenverkehr nicht gegeben.<br />
Die als Anlage zur <strong>Begründung</strong> beigefügte Landschaftsbildanalyse stellt den geplanten Pylon aus<br />
festgelegten Standortpositionen hinsichtlich der visuellen Wahrnehmung entsprechend dar.<br />
5.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft gemäß § 9 Abs. 1, Nr. 20 <strong>und</strong> 25a <strong>und</strong> b BauGB<br />
5.2.1. Maßnahmen innerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>-Geltungsbereichs:<br />
S 1 Sicherungsmaßnahme innerhalb des Geltungsbereichs (Erhalt von Bäumen, s. Bestands-<br />
<strong>und</strong> Konfliktkarte)<br />
G 1 Auf der Grünfläche sind folgende Pflanzgebote umzusetzen:<br />
- im Grenzstreifen im Norden sind im Abstand von 0,80 m die Bodendecker Zwergmispel<br />
(Cotoneaster dammeri) <strong>und</strong> Niedriges Johanniskraut (Hypericum calycinum)<br />
in der Sortierung 2xv, Topfballen, 15-30 cm zu pflanzen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
- Im östlichen Randstreifen, auch auf der Fläche S 1, ist pro 2 m² eine Pflanze von<br />
Berberis vulgaris (Gewöhnliche Berberitze), Rosa arvensis (Feldrose) oder Rosa<br />
canina (H<strong>und</strong>srose) in der Sortierung „Str. o. B., 60-100 cm“ auszubringen.<br />
- Auf dem randlichen Grünstreifen im Süden <strong>und</strong> Westen sind auf der festgesetzten<br />
Fläche für Bepflanzung mit Sträuchern im Abstand von 0,5m vom Radweg Buchs<br />
(Buxus sempervirens var. arborescens) der Sortierung Solitär, 5xv, m.<br />
Drahtballierung, 80-100“ auszubringen. Durch Pflegeschnitte ist ein erforderlicher<br />
Abstand von 0,25m vom Radweg zu sichern. Um eine ausreichende Blendwirkung zu<br />
gewährleisten ist eine Endhöhe von 0,8m erforderlich.<br />
V 1 Baufeldräumung mit Baumfällung nur zwischen 1. November <strong>und</strong> 1. März<br />
V 2 Vermeidungsmaßnahme durch Gestaltung <strong>und</strong> Betrieb des Pylons mit möglichst weitgehender<br />
Minderung der Störwirkung auf Menschen <strong>und</strong> Tiere durch:<br />
- Beschränkung der Leuchtstärke, um die erforderliche Sichtbarkeit zu gewährleisten<br />
(Näheres wird im Durchführungsvertrag geregelt)<br />
- Verwendung von LED statt Quecksilberdampflampen<br />
- Keine Lichtabgabe nach oben <strong>und</strong> unten<br />
5.2.2. Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs<br />
Der Restbedarf von 37.764 Flächenpunkten wird auf Flächen der Gemeinde Niederkrüchten<br />
ausgeglichen. Dazu ist die Ausgleichsfläche „Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten,<br />
Flur 78, Flurstück 79 vorgesehen. Dabei ist neben dem Ersatz für den Biotopverlust<br />
auch ein Ausgleich für die Beeinträchtigung der Boden- <strong>und</strong> Wasserhaushaltsfunktionen<br />
zu gewährleisten.<br />
Der in der Landschaftsbildanalyse errechnete Kompensationsbedarf von 37.040 ökologische<br />
Werteinheiten wird multifunktional auf der geplanten Ausgleichsfläche erbracht.<br />
Der erforderliche forstliche Ausgleich erfolgt multifunktional auf der Ausgleichsfläche<br />
„Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79.<br />
6. Bilanzierung von Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Bei der Bilanzierung des Eingriffs wird für den Ausgangsbestand teilweise nicht vom tatsächlichen<br />
Ist-Zustand ausgegangen. Der Waldbereich wird als ursprünglich unbeeinträchtigter Laubwald<br />
mit dem Gr<strong>und</strong>wert 9 gewertet, ohne die Wertminderung durch den Nadelholz-Unterbau.<br />
Dieser würde zu einem „teilweise nicht standortgerechten Laubwald“ mit Gr<strong>und</strong>wert 7 führen. Auf<br />
den Brachflächen (Gr<strong>und</strong>wert 4) , die im Zuge der Arbeiten zum Autobahnneubau entstanden<br />
sind, wird die Umsetzung der Schutzmaßnahme S 3 zur Pflanzung eines Waldmantels angenommen<br />
<strong>und</strong> diese daher als „Naturnahe Waldränder, gestuft mit Krautsaum“ mit Gr<strong>und</strong>wert P7<br />
gewertet.<br />
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6.1. Tabelle Kompensation<br />
Bilanzierung<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Flächenwerte Ausgangszustand<br />
Innerhalb B-Planbereich<br />
Fl-Nr. Code Biotoptyp Fläche Gr<strong>und</strong>- Flächen-<br />
in qm wert A wert<br />
1 1.1. Öffentliche Verkehrsfläche 288 0 -<br />
2 1.3. Rohböden, Schotter 3 1 3<br />
3 2.1. Begleitvegetation 113 2 226<br />
4 6.6. Standortheimischer Laubwald 3.244 9 29.196<br />
5 6.7. Naturnahe Waldränder, gestuft 1.618 7 11.326<br />
mit Krautsaum (Gr<strong>und</strong>wert P)<br />
Summe 5.266 40.751<br />
Flächenwerte Planung<br />
Innerhalb B-Planbereich<br />
1.1. Öffentliche Verkehrsfläche 288 0 -<br />
Gebäude 1.040 0 -<br />
Nebenanlagen/Stellplätze 2.942,4 0 -<br />
4.3. Grünflächen Gewerbegebiete 329 2 658<br />
Grünflächen Nebenanlagen 411,6 2 823<br />
5.1. Brache < 5 Jahre 93 4 372<br />
6.4. Teilweise nicht standortgerechter Laubwald 162 7 1.134<br />
Summe 5.266 2.987<br />
Differenz Planung/Bestand: 37.764 Flächenpunkte<br />
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7. Planungsalternativen<br />
<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
ausgewähltes Plangebiet:<br />
Im Vorlauf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s wurde eine intensive Flächensuche<br />
<strong>und</strong> Abwägung zwischen potentiellen Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet vorgenommen.<br />
Entscheidend für die Wahl des Standortes des Schnellrestaurants ist ein möglichst hohes <strong>und</strong><br />
gleichmäßiges Verkehrsaufkommen an bestehenden Straßen. Ein Schnellrestaurant wird von<br />
einem Großteil der Gäste nicht gezielt angefahren, sondern partizipiert von der spontanen Entscheidung<br />
der Verkehrsteilnehmer eine Rast zu machen. Dies gilt sowohl für regionale als auch<br />
für überregionale Gäste.<br />
Der ausgewählte Standort bietet dafür eine optimale verkehrsgünstige Lage. Über den südlichen<br />
Kreisverkehr, der unmittelbar an das Planungsgebiet anschließt, werden zum einen über den<br />
Nollesweg <strong>und</strong> die Roermonder Straße (L 372) die naheliegenden ost-, west- <strong>und</strong> südlichen Gemeindeteile<br />
von Niederkrüchten direkt erschlossen.<br />
Zum anderen bietet der unmittelbare Autobahnanschluss im Bereich der Zu- <strong>und</strong> Abfahrt <strong>Elm</strong>pt<br />
ebenfalls über den Kreisverkehr die Möglichkeit an der hohen Verkehrsfrequenz der Autobahn<br />
A52 zu partizipieren. Für die Zielgruppenorientierung auf den Fernverkehr kommt dem Werbepylon<br />
dabei eine zentrale Bedeutung zu. Aus Richtung Roermond kommend, ist die kurzzeitige<br />
Sichtbarkeit auf das Gr<strong>und</strong>stück für den vorbeifahrenden K<strong>und</strong>en ebenfalls als wichtig zu nennen.<br />
Das schon heute entsprechende Verkehrsaufkommen im Bereich der Roermonder Straße, sowie<br />
die zentrale Bündelung dieser Verkehrsströme aus den Abfahrten beider Autobahnfahrtrichtungen<br />
über den Kreisverkehr bietet dabei die optimale Mischung aus lokalem, regionalem <strong>und</strong> überregionalem<br />
Verkehrsaufkommen, so dass eine wirtschaftliche Auslastung des Restaurants erzielt<br />
werden kann.<br />
Als weitere verkehrsgünstigere Standortvorteile sind zu erwähnen, dass die Besucher des<br />
Schnellrestaurants in der Regel an dem gewählten Standort nicht durch Wohngebiete fahren<br />
müssen. Darüber hinaus ist die Anbindung über die nördlich des Plangebiets gelegene Alte Zollstraße<br />
auch für Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer aus dem Gemeindegebiet ohne große Entfernung gefahrlos<br />
möglich.<br />
Gewerbegebiet Dam:<br />
Das Gewerbegebiet Dam wurde als möglicher Alternativstandort untersucht. Durch die in diesem<br />
Gewerbegebiet vorhandenen Nahversorgungsmärkte ist zwar ein gewisses lokales Verkehrsaufkommen<br />
vorhanden. Ebenso ist durch die Arbeitskräfte der hier angesiedelten Betriebe auch von<br />
potentiellen Gästen in der Mittagsst<strong>und</strong>e werktags auszugehen. Allerdings fehlt an diesem<br />
Standort die direkte Sichtverbindung zur Autobahn A 52 <strong>und</strong> damit das überregionale Verkehrs-<br />
<strong>und</strong> Gästeaufkommen, welches in Kombination mit dem lokalen Gästeaufkommen für das<br />
Schnellrestaurant elementar wichtig ist. Das Gewerbegebiet Dam wird überwiegend gezielt zum<br />
Einkaufen oder Arbeiten angefahren. Entscheidend für ein Schnellrestaurant ist allerdings wie<br />
oben erwähnt die spontane Entscheidung der Gäste <strong>und</strong> die dafür benötigten gebündelten hohen<br />
Verkehrfrequenzen. Darüber hinaus liegt das Gebiet in einer größeren Entfernung zum Gemeindezentrum<br />
<strong>und</strong> ist damit für Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer schlechter zu erreichen. Aus vorgenannten<br />
Gründen kommt eine Ansiedlung im Gewerbegebiet Dam nicht in Frage.<br />
Autobahnausfahrt Niederkrüchten:<br />
Auch die Autobahnausfahrt Niederkrüchten wurde als möglicher Alternativstandort untersucht. Im<br />
Vergleich zur Fläche an der Ausfahrt <strong>Elm</strong>pt ist allerdings eine weitaus geringere Zentralisierung<br />
der Verkehre aufgr<strong>und</strong> einer anderen Verkehrsführung vorhanden. Es gibt keinen zentralen<br />
Kreisverkehr, an dem die Verkehrsteilnehmer gebündelt vorbeifahren. Außerdem ist auch hier die<br />
Entfernung zum Gemeindezentrum wesentlich größer als am ausgewählten Standort, mit bereits<br />
zuvor erwähntem negativem Einfluss auf Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer. Darüber hinaus bietet die<br />
Ausfahrt Niederkrüchten auch keine adäquaten Entwicklungsflächen mit einer direkten Sichtbarkeit<br />
von der Autobahn A52, die zur Verfügung stehen, so dass auch dieser Standort keine Alternative<br />
bietet.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
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Weiterhin stehen ähnliche Flächenalternativen für die Ansiedlungsmöglichkeit in anderen Ortsteilen<br />
in Bezug auf verkehrliche Erreichbarkeit <strong>und</strong> minimierte Beeinträchtigung der Wohngebiete<br />
nicht zur Verfügung.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Stärkung touristischer Angebote, der<br />
Generierung der Gewerbesteuer <strong>und</strong> der Erweiterung des gastronomischen Angebotes können<br />
diese Beeinträchtigungen toleriert werden.<br />
Der gewählte Standort stimmt mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde überein.<br />
8. Methodik der Umweltprüfung<br />
Gr<strong>und</strong>lage für den <strong>Umweltbericht</strong> ist § 2 Abs. 4 Halbsatz 1 BauGB: „Für die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden <strong>und</strong> in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />
beschrieben <strong>und</strong> bewertet werden;“ In der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a Satz 2 Nr. 2 sind Inhalt<br />
<strong>und</strong> Bestandteile des <strong>Umweltbericht</strong>s vorgegeben. In der Einleitung sollen der Inhalt <strong>und</strong> die<br />
wichtigsten Ziele des Bauleitplans sowie die in einschlägigen Fachgesetzen <strong>und</strong> Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, dargestellt<br />
werden. Darauf folgt die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden. Dazu gehört eine Bestandsaufnahme des<br />
derzeitigen Umweltzustands, eine Prognose bei Durchführung <strong>und</strong> Nichtdurchführung der Planung,<br />
die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich sowie die in<br />
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Weiter sind zusätzliche Angaben<br />
über die technischen Verfahren der Umweltprüfung, die geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />
der erheblichen Auswirkungen <strong>und</strong> eine allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />
Die Angaben aus diesem Planungsbeitrag wurden durch örtliche Bestandserhebungen im Jahr<br />
2009 ermittelt sowie den genannten Planungsgr<strong>und</strong>lagen (LEPro, LEP, Regionalplan, Landschaftsrahmenplan,<br />
Biotopkataster, Landschaftsplan, FNP) entnommen.<br />
Die ökologische Beurteilung <strong>und</strong> Einstufung der im Untersuchungsraum vorhandenen Biotoptypen<br />
<strong>und</strong> Strukturmerkmale bezüglich ihrer floristischen Bedeutung, ihrer Lebensraumfunktion,<br />
ihres Entwicklungspotentials <strong>und</strong> ihrer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes<br />
(Schutzwürdigkeit) erfolgte nach dem vereinfachten Bewertungsverfahren NRW (2001), da keine<br />
besonders geschützten oder wertvollen Lebensräume vorlagen.<br />
9. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen bei der<br />
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />
Zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden Begehungen des Baugebietes durch die<br />
Gemeinde vorgesehen.<br />
Erstmalige Ortsbesichtigung wäre nach erfolgter Realisierung der Bauplanung <strong>und</strong> der Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Ein Jahr nach Fertigstellung <strong>und</strong> Inbetriebnahme ist die Schallmessung zu wiederholen <strong>und</strong> mit<br />
der Prognose zu vergleichen.<br />
Nähere Details werden im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
10. Zusammenfassung<br />
Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>s:<br />
Die Gemeinde Niederkrüchten plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
für den in der Planzeichnung dargestellten Bereichs im Ortsteil <strong>Elm</strong>pt. Auslöser für die Aufstellung<br />
dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es ist das Vorhaben eines privaten Investors, auf dieser Fläche ein<br />
Schnellrestaurant inkl. Stellplatzanlage zu errichten.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Die geplante Sondergebietsfläche „Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“ in Niederkrüchten umfasst<br />
eine Gesamtfläche von 5.266 m 2 . Die Gebäudefläche beträgt 1040 m 2 (19.75 %). Der Anteil<br />
der Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen <strong>und</strong> Gemeinschaftsanlagen beläuft sich auf<br />
3.354 m2 (63,69 %), für Verkehrsflächen 288 m² (5,47 %). Die Flächen zum Anpflanzen von<br />
Sträuchern, die teilweise als Ausgleichsflächen mit Pflanzgebot fungieren, nehmen 584 m 2 (11,09<br />
%) ein.<br />
Ausgangszustand<br />
Die im Naturraum Schwalm-Nette-Platte beplante Fläche ist hinsichtlich ihrer ökologischen <strong>und</strong><br />
landschaftsästhetischen Wertigkeit als durchschnittlich einzuordnen.<br />
Aus Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes potentielle oder tatsächlich wertvolle Objekte liegen<br />
außerhalb des eigentlichen <strong>Bebauungsplan</strong>s in den nach Norden angrenzenden Waldbereichen<br />
<strong>und</strong> im Einzugsbereich der <strong>Elm</strong>pt. Ihr Potential wird durch die Umsetzung der Planung nicht negativ<br />
beeinflusst.<br />
Die bereits stark veränderte Waldbestand <strong>und</strong> die Brache stellen zwar noch keine per se wertvollen<br />
Lebensräume dar, haben aber ein Aufwertungspotential, beispielsweise durch die Entwicklung<br />
eines artenreichen Waldrands. Ihre Flächenwirksamkeit <strong>und</strong> Entwicklungsfähigkeit wird<br />
durch den Flächenverlust aufgehoben.<br />
Aus faunistischer Sicht ist der Waldrandbereich für dort jagende Vögel oder Fledermäuse als<br />
Nahrungshabitat von Bedeutung. Aufgr<strong>und</strong> der relativen Arten- <strong>und</strong> Strukturarmut bietet der Ausgangsbestand<br />
nur in geringem Ausmaß Lebensraum für weitere Tierarten, insbesondere Wirbellose.<br />
Bei den detaillierten Untersuchungen im Rahmen des Neubaus der A 52 wurden keine besonders<br />
schützenswerten Arten festgestellt.<br />
Hinsichtlich des gering strukturierten Landschaftsbilds bietet der Untersuchungsbereich nur eine<br />
eingeschränkte Erlebnisvielfalt. Aufgr<strong>und</strong> der fehlenden fußläufigen Innenerschließung hat er nur<br />
mäßige Bedeutung für die wohnortnahe Freizeitnutzung.<br />
Die Status-Quo-Prognose beschreibt die voraussichtliche Weiterentwicklung der betrachteten<br />
Landschaftspotentiale ohne das geplante städtebauliche Vorhaben. Sie folgt aus der Bestandsaufnahme<br />
der Landschaftsfaktoren <strong>und</strong> der Raumnutzungen.<br />
Der Waldbestand würde aufgr<strong>und</strong> der guten Zugänglichkeit <strong>und</strong> stabiler Standortverhältnisse<br />
weiter genutzt werden. Die Randbereiche würden sich durch Sukzession oder Ergänzungspflanzung<br />
zu einem strukturierten Waldrand weiterentwickeln, so dass der Gehölzbestand wieder geschlossen<br />
wäre.<br />
Planungen<br />
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 1995 rechtskräftigen Landschaftsplans<br />
Nr. 3 des Kreises Viersen. Für den unbebauten freien Landschaftsraum ist als Entwicklungsziel<br />
1 die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen <strong>und</strong> sonstigen naturnahen Landschaftselementen<br />
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ vorgegeben. Der Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s befindet sich gänzlich außerhalb des nordwestlich anschließenden<br />
Landschaftsschutzgebiets „<strong>Elm</strong>pter Wald“.<br />
Das Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LÖBF-Biotopkartierung schutzwürdiger Bereiche) weist<br />
im Untersuchungsraum keine besonders schutzwürdigen Biotope aus. Die Auswertung der vorhandenen<br />
Unterlagen <strong>und</strong> die eigene örtliche Biotopanalyse ergaben keine Hinweise auf das<br />
Vorhandensein von Biotopen mit Pauschalschutz nach § 62 (1) LG NW.<br />
Lebensräume des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend der FFH-<br />
Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie kommen weder im Untersuchungsraum noch in der unmittelbaren<br />
oder näheren Umgebung vor.<br />
Im FNP der Gemeinde Niederkrüchten ist der gesamte Änderungsbereich als Fläche für die<br />
Forstwirtschaft dargestellt, eine parallele Änderung des FNP ist erforderlich.<br />
Eingriffserheblichkeit<br />
Bei der Realisierung der vorliegenden Planung kommt es durch die Überbauung <strong>und</strong> Geländeveränderung<br />
auf 3.982,40 m² zum Verlust von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
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Auf 3.982,40 m² kommt es nach derzeitigem Planungsstand zur Neuversiegelung von Boden <strong>und</strong><br />
dadurch zur Beeinträchtigung des Wasserhaushalts aufgr<strong>und</strong> der Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate<br />
<strong>und</strong> der Veränderung des Oberflächenabflusses. Durch die Bebauung <strong>und</strong><br />
Versiegelung gehen Kaltluftentstehungsgebiete verloren. Die befestigten Flächen heizen sich<br />
stärker auf <strong>und</strong> haben eine geringere Verdunstungsrate, Klimaextreme verstärken sich. Der Kaltluftabfluss<br />
für die Wohnlage Lerchenweg wird jedoch nicht beeinflusst.<br />
Das Vordringen der Bebauung in die bisher forstwirtschaftlich genutzte Fläche verändert das<br />
Landschaftsbild nachhaltig. Sie ist von der Siedlung „Op dem Felde“ <strong>und</strong> den Straßen im Umfeld<br />
des Gewerbegebietes gut einsehbar.<br />
Insgesamt kommt es zu kleinflächigen, jedoch nachhaltigen Beeinträchtigungen aller relevanten<br />
Umweltfaktoren, insbesondere von Lebensräumen für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Wasserhaushalt, Boden<br />
<strong>und</strong> Landschaftsbild. Der Störwirkung des 60 m hohen Werbepylons ist besondere Bedeutung<br />
beizumessen.<br />
Vermeidung <strong>und</strong> Eingriffsminimierung<br />
Als synoptisches Ergebnis des Abgleichs zwischen den eingriffsbedingten Wirkfaktoren <strong>und</strong> der<br />
spezifischen Schutzbedürftigkeit der Landschaftspotentiale ist das untersuchte Projekt von geringer<br />
bis mittlerer Eingriffserheblichkeit.<br />
Dies beruht zum Einen auf dem Verlust von mäßig wertvollen ökologischen Strukturen <strong>und</strong> Lebensräumen,<br />
zum Anderen auf der Inanspruchnahme von biologisch <strong>und</strong> hydrologisch aktiven<br />
Böden sowie der landschafts- <strong>und</strong> ortsbildverändernden Ausdehnung der Bebauungsfläche. Daher<br />
kommt dem Ausgleich der Lebensraumzerstörung sowie der Verringerung der pedologischen<br />
<strong>und</strong> hydrologischen Beeinträchtigungen vorrangige Bedeutung zu. Die Bodenversiegelung <strong>und</strong> –<br />
beanspruchung ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken.<br />
Hinsichtlich Minderung <strong>und</strong> Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild kommt einer wirkungsvollen<br />
Ein- <strong>und</strong> Durchgrünung sowie der landschaftsgerechten Gestaltung der Baulichkeiten besondere<br />
Bedeutung zu. Näheres ist im Durchführungsvertrag zu regeln.<br />
Die Ermittlung des flächenhaften Kompensationsbedarfs aufgr<strong>und</strong> des aufgetretenen Biotopverlusts<br />
ist aus der Tabelle 6.1 ersichtlich.<br />
Die Ausführung der landespflegerischen Arbeiten <strong>und</strong> Beginn der Entwicklungsmaßnahmen soll<br />
in der der Erlangung der Rechtskraft des B-Plans folgenden Pflanzperiode erfolgen.<br />
Die Sicherungsmaßnahme S1 im Südosten des Planungsbereichs mit Erhalt von Bäumen trägt<br />
zur Eingriffsminderung bei.<br />
Auf der privaten Grünfläche sind Pflanzgebote für die Randbereiche zu S 1, im Grenzstreifen zum<br />
Waldbestand im Norden <strong>und</strong>, auch als Blendschutz, entlang des Radwegs umzusetzen.<br />
Auch die Vermeidungsmaßnahme V 1 (Baufeldräumung mit Baumfällung nur zwischen 1. November<br />
<strong>und</strong> 1. März) trägt zur Eingriffsminderung bei.<br />
Die Vermeidungsmaßnahme V 2 bewirkt durch Gestaltung <strong>und</strong> Betrieb des Pylons eine möglichst<br />
weitgehende Minderung der Störwirkung auf Menschen <strong>und</strong> Tiere durch:<br />
- Beschränkung der Leuchtstärke, um die erforderliche Sichtbarkeit zu gewährleisten<br />
(Näheres wird im Durchführungsvertrag geregelt)<br />
- Verwendung von LED statt Quecksilberdampflampen<br />
- Keine Lichtabgabe nach oben <strong>und</strong> unten<br />
Die Umsetzung dieser Maßnahmen werden im Durchführungsvertag geregelt.<br />
Ausgleich<br />
Der Ausgleich kann nicht vollständig innerhalb des <strong>Bebauungsplan</strong>-Geltungsbereichs erfolgen.<br />
Der Bedarf von 37.764 Flächenpunkten wird auf Flächen der Gemeinde Niederkrüchten ausgeglichen.<br />
Dazu ist die Ausgleichsfläche „Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78,<br />
Flurstück 79 vorgesehen.<br />
Der in der Landschaftsbildanalyse errechnete Kompensationsbedarf von 37.040 ökologische<br />
Werteinheiten wird multifunktional auf der geplanten Ausgleichsfläche erbracht.<br />
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<strong>Begründung</strong> zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> gem. §12 BauGB<br />
„VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“<br />
Der erforderliche forstliche Ausgleich erfolgt ebenfalls multifunktional auf der Ausgleichsfläche<br />
„Boscherhausen“, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79.<br />
Aus landespflegerischer Sicht kann unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> bei Umsetzung der geplanten externen Kompensationsmaßnahmen mit Berücksichtigung<br />
des Werbepylons der Eingriff ausgeglichen werden.<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Biol. Elisabeth Emmert<br />
30.11.2011<br />
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11. Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis<br />
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF: Gebietsentwicklungsplan 1999<br />
GEMEINDE NIEDERKRÜCHTEN: Flächennutzungsplan<br />
KREIS VIERSEN: Unterlagen zum Landschaftsplan Nr. 3<br />
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-<br />
WESTFALEN (LANUV), www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de<br />
MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT; MINISTERIUM FÜR<br />
UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES<br />
ALNDES NORDRHEIN-WESTFALEN 2001: Ausgleich von Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
MINISTER FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN (MURL) 1995: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP<br />
NRW)<br />
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12. Anhang<br />
12.1 Protokoll A <strong>und</strong> B Artenschutzprüfung (ASP)<br />
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8 Anlagen<br />
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