23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Niederschrift<br />
über die <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
Anwesend sind: Verhandelt:<br />
1. Bürgermeister Herbert Winzen <strong>Niederkrüchten</strong>, den 11. Dezember 2012<br />
2. Ratsmitglied Peter Josef Beines<br />
3. Ratsmitglied Theo Coenen<br />
4. Ratsmitglied Georg Daamen<br />
5. Ratsmitglied Natascha Dorsch <strong>Sitzung</strong>slokal:<br />
6. Ratsmitglied Marion Fackler Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
7. Ratsmitglied Wolfgang Geduhn<br />
8. Ratsmitglied Marco Goertz<br />
9. Ratsmitglied Lars Gumbel<br />
10. Ratsmitglied Detlef Haese Beginn: 19.30 Uhr<br />
11. Ratsmitglied Werner Hommen<br />
12. Ratsmitglied Trudis Jans<br />
13. Ratsmitglied Hans Kneip Ende: 21.30 Uhr<br />
14. Ratsmitglied Helga Korth<br />
15. Ratsmitglied Volker Krüger<br />
16. Ratsmitglied Jürgen Lasenga<br />
17. Ratsmitglied Marianne Lipp Der Bürgermeister eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und<br />
18. Ratsmitglied Hans Mankau stellt fest, dass die Einberufung zu dieser<br />
19. Ratsmitglied Wilhelm Mankau <strong>Sitzung</strong> durch Einladung vom 3. Dezember<br />
20. Ratsmitglied Iris Meisel 2012 ordnungsgemäß erfolgt ist.<br />
21. Ratsmitglied Hermann Meyer<br />
22. Ratsmitglied Walter Michiels<br />
<strong>23.</strong> Ratsmitglied Raimund Pörtner<br />
24. Ratsmitglied Hermine Reynen<br />
25. Ratsmitglied Jürgen Schmitz<br />
26. Ratsmitglied Manfred Schmitz<br />
27. Ratsmitglied Marion Schouren<br />
28. Ratsmitglied Willi Slaats<br />
29. Ratsmitglied Jörg Stoltze<br />
30. Ratsmitglied Christoph Szallies<br />
31. Ratsmitglied Michael Tekolf<br />
32. Ratsmitglied Johannes Wahlenberg<br />
33. Ratsmitglied Heinz Wallrafen<br />
34. Ratsmitglied Bettina Wintraken<br />
Seitens der Verwaltung:<br />
1. Herr Blech<br />
2. Herr Schippers<br />
3. Herr Bonus<br />
4. Herr Frau Baier<br />
5. Herr Cüsters<br />
6. Herr Derix<br />
7. Frau Schrievers<br />
Es fehlen:<br />
1. Ratsmitglied Wolfgang Fonger<br />
2. Ratsmitglied Detlef Meyer<br />
3. Ratsmitglied Michael Otto<br />
4. Ratsmitglied Matthias Polmans<br />
5. Ratsmitglied Ernst Rudolf Wirths
Öffentlicher Teil<br />
1) Fragestunde für Einwohner<br />
Bürgermeister Winzen bittet die Anwesenden, von ihrem Fragerecht Gebrauch<br />
zu machen.<br />
Da keine Fragen gestellt werden, schließt Bürgermeister Winzen die Fragestun-<br />
de.<br />
2<br />
2) <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013 700-2009/2014<br />
Die Verwaltung hat entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16. Januar<br />
1990 den Entwurf eines <strong>Sitzung</strong>skalenders für das Jahr 2013 erstellt und diesen<br />
soweit möglich mit bestehenden Terminen abgestimmt. Die Termine für die Sit-<br />
zungen der Fraktionen sind teilweise schon in den <strong>Sitzung</strong>skalender aufge-<br />
nommen worden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27.<br />
November 2012 dem Rat empfohlen, den <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013<br />
zu beschließen.<br />
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstim-<br />
mig den <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013 entsprechend dem vorliegenden<br />
Entwurf.<br />
Eine Ausfertigung des beschlossenen <strong>Sitzung</strong>skalenders für das Jahr 2013 ist<br />
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
3<br />
3) Antrags- und Beschlusscontrolling 704-2009/2014<br />
Der Rat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 11. Mai 2010 die Verwaltung beauftragt, eine<br />
Liste über die zur Zeit noch nicht erledigten Ratsanträge ab dem Jahre 2008 zu<br />
erstellen sowie deren Verfahrensstand und Beschlussausführung darzulegen.<br />
Eine aktualisierte Liste ist dieser <strong>Sitzung</strong>svorlage als Anlage beigefügt. Die Vor-<br />
lage der nächsten Liste betr. Antrags- und Beschlusscontrolling ist für die Rats-<br />
sitzung am 2. Juli 2013 vorgesehen.<br />
Bürgermeister Winzen beantwortet eine Frage des Ratsmitgliedes Lasenga.<br />
Der Rat nimmt die Liste betr. Antrags- und Beschlusscontrolling zustimmend zur<br />
Kenntnis.<br />
4) Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2013 594-2009/2014<br />
Für die Straßenreinigungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation er-<br />
stellt. Die Reinigungsentgelte bleiben konstant. Der Gesamtaufwand sinkt ge-<br />
ringfügig, da die Laurentiusstraße nach dem Ausbau nicht mehr gereinigt wird.<br />
Bei den Verwertungsentgelten sind die Kehrichtmengen gestiegen. Somit erhö-<br />
hen sich hier die Kosten entsprechend. Die Veranlagungsmeter verringern sich<br />
aufgrund des Wegfalls der Laurentiusstraße ebenfalls.<br />
Die sich hieraus ergebende Gebühr ohne Rücklage würde 0,55 € je lfdm. (Vor-<br />
jahr 0,55 €) betragen. Im Vorjahr wurde nach Einsatz eines Betrages aus der<br />
Sonderrücklage ein Gebührensatz von 0,50 € beschlossen. Zum Jahresende<br />
2012 wird die Sonderrücklage Straßenreinigung voraussichtlich einen Betrag<br />
von rund 3.200,00 € aufweisen. Dieser Betrag soll insgesamt eingesetzt wer-<br />
den. Hierdurch kann der Gebührensatz des Jahres 2012 von 0,50 € je lfdm.<br />
beibehalten werden.<br />
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstim-<br />
mig die Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes von 0,50 Euro.
5) Erlass der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung<br />
der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung<br />
4<br />
595-2009/2014<br />
Für die Gebühren für die Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwandes des<br />
Schwalmverbandes 2013 wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. Für die Kalkulation<br />
wurden die mit Stand 5. November 2012 festgestellten Flächen im<br />
Schwalmverbandsgebiet zu Grunde gelegt. Entsprechend den Vorschriften des Lan-<br />
deswassergesetzes sind die einzelnen Flächenarten differenziert zu gewichten. Diese<br />
Gewichtung erfolgte aufgrund des Gutachtens der Fa. Hydrotec, welches im Jahre<br />
2007 erstellt worden ist. Die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2013 für den Anteil<br />
der Kreisumlage und die <strong>Gemeinde</strong>umlage wurden der Verwaltung vom<br />
Schwalmverband angegeben. Die Gesamtkosten sind gegenüber dem Vorjahr ge-<br />
stiegen. Für das Jahr 2012 wurde eine Unterdeckung von rund 1.519,00 € ermittelt,<br />
die im kommenden Jahr ausgeglichen werden soll und insofern die Gesamtkosten er-<br />
höht. Die Unterdeckung resultiert im Wesentlichen daraus, dass der zu zahlende An-<br />
teil an der Kreisumlage höher war, als kalkuliert und daraus, dass die Einnahmen auf-<br />
grund der Rundungsdifferenzen bei den Gebührensätzen mit 2 Stellen hinter dem<br />
Komma geringer waren, als der tatsächlich zu verteilende Aufwand. Die ermittelten<br />
Aufwendungen für das Jahr 2013 wurden entsprechend auf die gewichteten Grund-<br />
stücksflächen umgelegt, so dass sich je Ar zu veranlagende Grundstücksfläche fol-<br />
gende Gebührensätze ergeben:<br />
- für die befestigten Flächen innerhalb geschlossener Ortslagen,<br />
von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird 4,09 € je Ar (Vorjahr 3,99 €)<br />
- für die unbefestigten Flächen oder die befestigten<br />
Flächen ohne Ableitung des Niederschlagswassers<br />
innerhalb geschlossener Ortslagen 0,24 € je Ar (wie im Vorjahr)<br />
- für die landwirtschaftlichen Flächen 0,31 € je Ar (Vorjahr 0,30 €)<br />
- für die Waldflächen 0,18 € je Ar (Vorjahr 0,17 €)<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung der
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze für die Gewäs-<br />
serunterhaltung zu erlassen.<br />
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />
die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze<br />
für die Gewässerunterhaltung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />
Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die<br />
Festsetzung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung ist dieser Niederschrift<br />
als Anlage beigefügt.<br />
6) Erlass der Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
5<br />
596-2009/2014<br />
Für die Abfallentsorgungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. Die<br />
wesentlichen Änderungen bei den einzelnen Systemen sind im Folgenden dargestellt:<br />
Graue Tonne<br />
Im Bereich der Unternehmerkosten haben sich aufgrund etwa gleich bleibender Men-<br />
gen keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Kosten für die Straßenpapierkörbe<br />
und Beseitigung von wildem Müll sind weiter gestiegen. Dies hängt zum einen mit ei-<br />
nem erhöhten Aufwand insbesondere im Bereich der Beseitigung des wilden Mülls<br />
zusammen, zum anderen sind für das Jahr 2013 die Lohnkosten weiter gestiegen. Die<br />
Entsorgungsgebühren des Kreises Viersen für den Restmüll werden im kommenden<br />
Jahr nicht erhöht werden. Für die Papiererstattung wird ein Festpreis von 10,00 €/t<br />
zuzüglich einem monatlich variablen Wert in Höhe des oberen Euwid – Preises für<br />
gemischtes Altpapier gezahlt. Der Euwid-Wert ist seit September 2011 kontinuierlich<br />
gesunken. Im Jahr 2011 wurden im ersten Halbjahr noch Werte zwischen 70,00 € und<br />
110,00 € erzielt. Im Jahr 2012 wurde maximal 70,00 € je t gezahlt; seit August 2012<br />
ist der Wert auf 40,00 € gesunken und stagniert seitdem. Nach den derzeitigen Publi-<br />
kationen soll sich absehbar hieran auch nichts ändern. Somit wurde als Erstattungs-<br />
preis ein Betrag von insgesamt 50,00 € /t angesetzt, so dass die Papiererstattung ge-<br />
genüber der Kalkulation für 2012 deutlich geringer ist. Die Entsorgungsgebühren für<br />
die kompostierbaren Abfälle aus den Bündelsammlungen und den Sammlungen mit<br />
dem Pressfahrzeug bleiben im Jahr 2013 konstant. Bei den zu Grunde zu legenden
Einwohnergleichwerten konnte ein leichter Anstieg festgestellt werden. Aufgrund des<br />
starken Rückganges der Papiererstattung ist eine Unterdeckung im Gebührenhaus-<br />
halt Abfall aufgetreten. Diese Unterdeckung wird hochgerechnet zum Jahresende<br />
2012 rund 36.300,00 € betragen, wobei ein Teilbetrag von rund 18.800,00 € noch aus<br />
dem Jahr 2011 stammt. Entsprechend den Vorschriften des KAG sind Unter- und<br />
Überdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Von dem o.a. Gesamtbetrag<br />
wird im Jahr 2013 ein Teilbetrag von 11.000,00 € in die Kalkulation im betroffenen<br />
Gebührenbereich der Grauen Tonne eingestellt. Der Rest wird bei den künftigen Kal-<br />
kulationen bis spätestens 2016 berücksichtigt. Ein anteiliger Ansatz der Unterdeckung<br />
im Bereich der blauen Zusatztonnen soll nicht erfolgen, da hier die Gebühren mög-<br />
lichst gering gehalten werden sollen. Der Gebührensatz würde ausschließlich nach<br />
den ermittelten Kosten und Einwohnergleichwerten ohne Berücksichtigung der Unter-<br />
deckung je Einwohner/Einwohnergleichwert 69,23 € betragen (Gebühr 2012 ohne<br />
Rücklageneinsatz = 68,03 €). Nach Einsatz der Unterdeckung ergibt sich ein Gebüh-<br />
rensatz von 69,90 € je Einwohner/EGW (festgesetzter Gebührensatz Vorjahr 67,60 €).<br />
Braune Tonne<br />
Im System „Braune Tonne“ ist die Anzahl der Gefäße gestiegen. Die Mengen sind je-<br />
doch gegenüber den im Vorjahr kalkulierten Mengen leicht zurückgeblieben. Die Ent-<br />
sorgungskosten des Kreises Viersen bleiben konstant. Insgesamt bleiben die Auf-<br />
wendungen in etwa gleich.<br />
Die aus den ermittelten Kosten berechnete Gebühr beträgt 90,26 € (Vorjahr 92,94).<br />
Der Gebührensatz soll gerundet mit 90,30 € festgesetzt werden (Gebührensatz Vor-<br />
jahr 92,50 €).<br />
Abfallsack<br />
Der Gebührensatz für den Abfallsack von 2,50 € kann auch für 2013 gehalten werden.<br />
Blaue Tonne ( Zusatzbehälter)<br />
In den vergangenen Jahren war der Anteil der Papiererstattung noch so hoch, dass<br />
die Zusatzbehälter Blaue Tonne vorübergehend – teilweise unter Einsatz von beste-<br />
henden Rücklagen – kostenfrei angeboten werden konnten. Da die Höhe der Pa-<br />
piererstattung deutlich gesunken ist, sind in 2013 wieder Gebühren für die Behälter zu<br />
erheben. Bei Bestellung der Zusatzbehälter wurden die Gebührenpflichtigen in der<br />
Vergangenheit auch bereits darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Fall eintreten<br />
6
könnte. Der Anteil der Papiererstattung auf die einzelnen Behälterarten wurde prozen-<br />
tual nach dem aufgestellten Volumen ermittelt. Die Gebühren betragen somit für den<br />
240 l - Behälter 2,00 €, für den 1.100 l Container mit 4-wöchentlicher Leerung 42,00 €<br />
und für den 1.100 l Container mit 2 wöchentlicher Leerung 55,00 €.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung über<br />
die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu erlassen.<br />
Frau Baier beantwortet eine Frage des Ratsmitgliedes Coenen.<br />
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />
die Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />
krüchten entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />
Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungs-<br />
gebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />
Ratsmitglied Lipp erscheint zur <strong>Sitzung</strong>.<br />
7) Erlass der Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
7<br />
597-2009/2014<br />
Für die Abwasserbeseitigungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation er-<br />
stellt. Durch Erweiterungen und Sanierungen von Kanalleitungen sowie Neuanschaf-<br />
fung von Pumpen im Leitungsbereich und im Bereich der Regenrückhalte- und Re-<br />
genüberlaufbecken erhöhen sich im kommenden Jahr sowohl die Abschreibungen als<br />
auch die Verzinsungen. Dem Ansatz der Kosten im Bereich „bauliche Unterhaltung“<br />
lag die dem Bauausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> am 6. November 2012 vorgelegte detail-<br />
lierte Zusammenstellung der geschätzten Kosten zu Grunde. Die Gesamtaufwendun-<br />
gen in diesem Bereich sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist insbesondere<br />
bedingt durch den anteiligen Unterhaltungsaufwand in Höhe von 100.000,00 € für die<br />
vorgesehene Sanierung des Faulturmes der Gruppenkläranlage. Die Lohnkosten im<br />
Bereich der Beschäftigten auf der Gruppenkläranlage haben sich gegenüber der Kal-<br />
kulation 2012 ebenfalls erhöht, da hier zusätzlich ein weiterer Mitarbeiter sowie ein
Auszubildender eingesetzt sind. Zudem ist die Lohnsteigerung für das Jahr 2013 ein-<br />
gerechnet. Im Bereich der Beschäftigten mit einem Büroarbeitsplatz sind ebenfalls<br />
höhere Personalkosten zu verzeichnen. Die sächlichen Verwaltungskosten im Rat-<br />
haus sind im Wesentlichen gleich geblieben. Die Landesabwasserabgabe für 2013<br />
wurde entsprechend den Zahlungen für 2012 angepasst. Die Sachverständigenkosten<br />
(Planung von Leistungen durch Ingenieurbüros) verringern sich. Insgesamt sind die<br />
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um etwa 120.000,00 € gestiegen. Nach dem<br />
vorläufigen Abschluss wird die Rücklage zum Jahresende 2012 einen Betrag von<br />
158.600,00 € aufweisen. Hiervon stammen noch rund 80.800,00 € aus dem Jahr<br />
2011. Dieser Betrag soll in die Kalkulation 2013 eingestellt werden. Die restliche<br />
Rücklage aus dem Jahr 2012 soll für die kommenden Kalkulationen eingesetzt wer-<br />
den. Die Überdeckung aus 2012 ist bis spätestens 2016 auszugleichen. Die Rücklage<br />
wird entsprechend den anfallenden Wasser- bzw. Abfuhrmengen nach den ermittelten<br />
Anteilen sowohl bei den Gebühren für den Kanal als auch bei den abflusslosen Gru-<br />
ben und Kleinkläranlagen eingesetzt.<br />
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr werden die anteiligen Kosten auf den<br />
Frischwasserverbrauch 2011 umgelegt. Die Mengen sind gegenüber dem Vorjahr<br />
leicht gestiegen. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes würde sich für das<br />
Schmutzwasser ein Gebührensatz von 2,79 € je m³ (Vorjahr 2,70 €/m³) ergeben.<br />
Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebührensatz für das Jahr<br />
2013 2,72 € je m³ (Vorjahr 2,64 €/m³). Aufgrund weiterer Versickerungen haben sich<br />
die Verteilungsflächen verringert. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes<br />
würde sich für das Niederschlagswasser ein Gebührensatz von 0,94 € je m² (Vorjahr<br />
0,90 €/m²) ergeben. Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebüh-<br />
rensatz für das Jahr 2013 0,90 € je m² (Vorjahr 0,87 €/m²).<br />
Für die Berechnung der Gebühren für die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben<br />
wurden jeweils die Kosten der Abfuhr durch den Unternehmer, die notwendigen Ver-<br />
waltungskosten sowie der Anteil der Kläranlage, der auf die Klärung des angelieferten<br />
Klärschlammes und Abwassers entfällt, ermittelt und auf die voraussichtlichen<br />
Abfuhrmengen verteilt. Bei den Abfuhrmengen war zu berücksichtigen, dass im Jahr<br />
2012 noch Umstellungen von abflusslosen Gruben auf Kleinkläranlagen vorgenom-<br />
men worden sind. Bei den Kleinkläranlagen ist bei der Ermittlung der Abfuhrmengen<br />
zu berücksichtigen, dass hier nur eine 2-jährige Abfuhr vorgeschrieben ist und auch<br />
überwiegend bei den einzelnen Anlagen so erfolgt. Nach den ermittelten Kosten und<br />
8
voraussichtlichen Abfuhrmengen ergibt sich für die Abfuhr von Klärschlamm aus<br />
Kleinkläranlagen eine Gebühr in Höhe von 17,50 €/m³ Abfuhrmenge (Vorjahr 17,68<br />
€/m³). Nach Einsatz der auf diesen Bereich einzusetzenden Rücklage ergibt sich hier<br />
ein Gebührensatz in Höhe von 17,45 €/m³ (Vorjahr 17,60 €/m³). Für die Abfuhr von<br />
Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt der Gebührensatz ohne Einsatz einer<br />
Rücklage 13,46 €/m³ Abfuhrmenge (Vorjahr 13,19 €/m³). Nach Einsatz der anteiligen<br />
Rücklage beträgt die Gebühr 13,40 €/m³ (Vorjahr 13,15 €/m³).<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung über<br />
die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu er-<br />
lassen.<br />
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />
die Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />
krüchten entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />
Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung über die Höhe der Abwasserbeseiti-<br />
gungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage bei-<br />
gefügt.<br />
8) Erlass der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung<br />
der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niederkrüchten</strong><br />
9<br />
598-2009/2014<br />
Für das Jahr 2013 wurde für die Friedhofsgebühren eine Gebührenkalkulation erstellt.<br />
Die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen Gebührenarten sind im Folgenden<br />
dargestellt:<br />
Grabnutzungsgebühren<br />
Insgesamt sind die ermittelten Aufwendungen für das Jahr 2013 nochmals geringer<br />
als die für das Jahr 2012. Bei den Kosten des Bauhofes wurde trotz zu berücksichti-<br />
gender höherer Stundensätze der Gesamtaufwand mit rd. 4.000,00 € weniger ermit-<br />
telt, als im Vorjahr. Dies resultiert aus dem weiterhin reduzierten Umfang der Pflege-<br />
maßnahmen sowie dem Ausschluss der gebührenneutral zu buchenden Aufwendun-
gen. Außerdem sinkt die Verzinsung jährlich. Unter Berücksichtigung des Abzuges<br />
des Naherholungsanteiles von 10 % betragen die Gesamtausgaben 170.238,09 (Vor-<br />
jahr 172.569,05 €). Die Kosten sind auf die Anzahl der geschätzten Grabnutzungs-<br />
rechte 2013 zu verteilen. Es wurde für das Jahr 2013 von der gleichen Anzahl von<br />
Bestattungen ausgegangen wie bei der Kalkulation 2012. Bei den hierfür zu erwer-<br />
benden Grabnutzungsrechten wurde bis auf den Bereich der Urnengräber ebenfalls<br />
von der gleichen Fallzahl ausgegangen. Bei den Urnenwahlgräbern war die Fallzahl<br />
geringfügig (um 2,2 Fälle) zu reduzieren, da hier inzwischen zunehmend bereits er-<br />
worbene Gräber für die zweite Bestattung verlängert werden und in diesen Fällen kein<br />
Neuerwerb erfolgt. Außerdem wurde bei den pflegefreien Urnengräbern ein Fall mehr,<br />
bei den anonymen Urnengräbern dafür ein Fall weniger angesetzt, da inzwischen<br />
10<br />
doch häufiger die pflegefreie Variante gewählt wird.<br />
Wie in der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2012 im Rahmen<br />
der Beratung eines Konzeptes zur langfristigen Kostenreduzierung bereits vorgetra-<br />
gen und diskutiert, wurde die Kostenverteilung für das Jahr 2013 insoweit geändert,<br />
dass Kosten in Höhe des ermittelten Flächenanteiles für Wege, Pflanz- und Freiflä-<br />
chen von 60 % nunmehr insgesamt und nicht mehr nur zur Hälfte ausschließlich nach<br />
Anzahl der Fälle und Nutzungsdauer, unabhängig von der Grabgröße umgelegt wer-<br />
den, da diese Allgemeinflächen auch tatsächlich keinen Bezug zur gewählten Grab-<br />
größe haben. Dies führt dazu dass die Reihengräber, die Wahlgräber und die Tiefen-<br />
gräber preiswerter und die Urnengräber und Kindergräber teurer werden. Diese ge-<br />
änderte Kostenverteilung könnte auch künftig wieder eine Erdbestattung attraktiver<br />
machen.<br />
Hiernach würden sich nach den angesetzten Kosten folgende gerundete Gebühren<br />
ergeben:<br />
Grabart Gebühr Änderung zur<br />
Reihengrabstätte<br />
Kinder bis 5 Jahre<br />
Reihengrabstätte<br />
Personen über 5<br />
Jahre<br />
erhobenen<br />
Gebühr des<br />
Vorjahres<br />
1.445,00 € + 14,50 %<br />
1.930,00 € - 9,98 %
Pflegefreies Rei-<br />
hengrab<br />
11<br />
2.125,00 € - 8,95 %<br />
Wahlgrabstätte 2.484,00 € - 15,40 %<br />
Wahlgrabstätte mit<br />
Tiefenlage<br />
2.678,00 € - 18,58 %<br />
Urnengrab 1.372,00 € + 21,42 %<br />
Pflegefreies Ur-<br />
nengrab<br />
Anonymes Urnen-<br />
grab<br />
Nacherwerb<br />
Wahlgrab<br />
Nacherwerb Tie-<br />
fengrab<br />
Nacherwerb Ur-<br />
nengrab<br />
1.469,00 € + 19,92 %<br />
1.208,00 € + 45,37 %<br />
83,00 € - 15,31 %<br />
89,00 € - 19,09 %<br />
55,00 € + 22,22 %<br />
Entsprechend den Bestimmungen des KAG sind Über- oder Unterdeckungen nun-<br />
mehr in den 4 folgenden Jahren auszugleichen. Im Jahr 2012 wurde in die Kalkulation<br />
zusätzlich zu den ermittelten Aufwendungen die Unterdeckung aus dem Jahr 2010<br />
von 3.841,39 € eingestellt, so dass Kosten von insgesamt 176.410,44 € umgelegt<br />
worden sind. Aufgrund der deutlich unter dem kalkulierten Ansatz von 2011 gebliebe-<br />
nen tatsächlichen Fallzahlen hat der Abschluss 2011 eine Unterdeckung von insge-<br />
samt 61.048,43 € ergeben. Diese ist bis spätestens 2015 auszugleichen. Hiervon sol-<br />
len zunächst 5.000,00 € in die Kalkulation 2013 eingestellt werden. Die danach zu<br />
verteilenden Kosten von 175.238,09 € liegen dann noch rund 1.200,00 € unter denen<br />
für das Jahr 2012. Aufgrund der bisherigen Anzahl der Sterbefälle im laufenden Jahr<br />
wird für 2012 eine Überdeckung erwartet. Bei der nächsten Kalkulation wird geprüft,<br />
inwieweit hierdurch die verbleibende Unterdeckung 2011 ausgeglichen werden kann<br />
und beim Kostenansatz entsprechend berücksichtigt. Für das Jahr 2013 ergeben sich<br />
nach Einsatz der anteiligen Unterdeckung folgende Gebührensätze:
Grabart Gebühr Änderung zur<br />
Reihengrabstätte<br />
Kinder bis 5 Jahre<br />
Reihengrabstätte<br />
Personen über 5<br />
Jahre<br />
Pflegefreies Reihen-<br />
grab<br />
12<br />
erhobenen<br />
Gebühr des<br />
Vorjahres<br />
1.485,00 € + 17,67 %<br />
1.988,00 € - 7,28 %<br />
2.183,00 € - 6,47 %<br />
Wahlgrabstätte 2.562,00 € - 12,74 %<br />
Wahlgrabstätte mit<br />
Tiefenlage<br />
2.763,00 € - 15,99 %<br />
Urnengrab 1.410,00 € + 24,78 %<br />
Pflegefreies Urnen-<br />
grab<br />
Anonymes Urnen-<br />
grab<br />
Nacherwerb<br />
Wahlgrab<br />
Nacherwerb Tiefen-<br />
grab<br />
Nacherwerb Urnen-<br />
grab<br />
Bestattungsgebühren<br />
1.507,00 € + 23,02 %<br />
1.239,00 € + 49,10 %<br />
85,00 € - 13,27 %<br />
92,00 € - 16,36 %<br />
56,00 € + 24,44 %<br />
Bei den Bestattungsgebühren haben sich die Kosten im Bereich der Personalkosten<br />
sowohl bei den Verwaltungskosten als auch für die Mitarbeiter des Bauhofes erhöht.<br />
Insgesamt sind die Aufwendungen für den Bereich Bestattungen rund 600,00 € höher<br />
als im Vorjahr. Die Kosten für die Bestattungen auf den einzelnen Friedhöfen sind<br />
nach den Schätzungen der jeweils anfallenden Bestattungen entsprechend verteilt<br />
worden. Wie bereits oben ausgeführt wurde von der gleichen Anzahl der Bestattun-<br />
gen wie im Vorjahr ausgegangen. Es erfolgte nach Prüfung der Verteilung der tat-
sächlichen Bestattungen auf den einzelnen Friedhöfen lediglich eine Verschiebung<br />
von 3 Bestattungen, die bisher für den Friedhof Oberkrüchten angesetzt waren, zum<br />
13<br />
Friedhof Elmpt. Hiernach ergeben sich folgende Gebühren:<br />
Grabart Gebühr Änderung um<br />
Reihengrabstätte Kinder bis 5 Jahre 322,00 € + 0,31 %<br />
Reihengrabstätte Personen über 5<br />
Jahre<br />
Wahlgrabstätte, Bestattung e. Kin-<br />
des bis 5 Jahren<br />
Wahlgrabstätte, Bestattung einer<br />
Person über 5 Jahre<br />
492,00 € - 0,40 %<br />
340,00 € + 2,41 %<br />
508,00 € + 1,60 %<br />
Wahlgrabstätte mit Tiefenlage 561,00 € + 0,72 %<br />
Urnenbeisetzungen 169,00 € + 3,05 %<br />
Gebühren Trauerhalle<br />
Im Bereich der Trauerhalle haben sich die Gesamtkosten insgesamt erhöht. Die Er-<br />
höhungen ergeben sich im Wesentlichen aus gestiegenen Bewirtschaftungs- und<br />
Instandhaltungskosten sowie Personalkosten. Die Kosten wurden auf dieselbe Fall-<br />
zahl wie im Vorjahr verteilt. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung von 191,00 € auf<br />
212,00 € (rd. 11 %).<br />
Gebühren Zellen<br />
Im Bereich der Zellen sind die Kosten etwa gleich geblieben. Da sich die Zellennut-<br />
zungen weiterhin verringern, ergibt sich unter Berücksichtigung der angesetzten Fall-<br />
zahlen für das Jahr 2013 eine Gebühr von 111,00 € für die Aufbahrung in der Zelle<br />
und in Höhe von 55,00 € für die Aufbewahrung einer Urne. Dies entspricht einer Er-<br />
höhung von rund 11%.<br />
Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />
Die Gebühren für Ausgrabungen um Umbettungen ändern sich gegenüber den bishe-<br />
rigen Gebühren nicht.
Zuschläge für Bestattungen außerhalb der Dienststunden und Verwaltungsgebühren<br />
Der Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten erhöht sich aufgrund der<br />
gestiegenen Personalkosten bei den Erdbestattungen von 178,00 € auf 186,00 € und<br />
bei den Urnenbestattungen von 60,00 € auf 62,00 €. Die Höhe der Verwaltungsge-<br />
bühren für die Erteilung von Erlaubnissen erhöht sich um 1,00 € auf 26,00 €.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, entsprechend der<br />
vorgelegten Kalkulation die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benut-<br />
zung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu<br />
erlassen.<br />
Ratsmitglied Hommen fragt nach, ob die Umsetzung des erneut durchgeführten Inte-<br />
ressenbekundungsverfahrens Einflüsse auf die Höhe der Bestattungsgebühren habe.<br />
Bürgermeister Winzen sagt, die entsprechenden Auswirkungen seien noch nicht be-<br />
rechnet worden. Er gehe davon aus, dass sich keine gravierenden Änderungen bei<br />
den Gebühren ergäben.<br />
Sodann beschließt der Rat entsprechend der vorgelegten Kalkulation einstimmig,<br />
die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und<br />
Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> entsprechend dem vorliegen-<br />
den Entwurf zu erlassen.<br />
Eine Ausfertigung der beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über<br />
die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />
14<br />
krüchten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />
9) Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und Entlastung<br />
des Bürgermeisters<br />
599-2009/2014<br />
Gemäß § 92 <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 <strong>Gemeinde</strong>-<br />
haushaltsverordnung NRW (GemHVO), hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zum 1. Ja-<br />
nuar 2009 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt.
Die in §§ 95 Abs. 3 und 96 GO NRW zum Jahresabschluss geltenden Vorschriften<br />
sind sinngemäß auch für die Aufstellung, Bestätigung und Feststellung der Eröff-<br />
nungsbilanz anzuwenden. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz ist von mir aufgestellt<br />
und vom Bürgermeister bestätigt worden. In seiner <strong>Sitzung</strong> am 13. November 2012<br />
hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> den Entwurf zur Kenntnis genommen und<br />
an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW ver-<br />
wiesen.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich bei seiner Prüfung regelmäßig der<br />
örtlichen Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong><br />
am 28. November 2007 beschlossen, der örtlichen Rechnungsprüfung die Zustim-<br />
mung zu erteilen, sich für die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und<br />
des Jahresabschlusses 2009 der Firma WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirt-<br />
schaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen.<br />
Seitens des Kreises Viersen wurde daher ein entsprechender Prüfungsvertrag mit der<br />
WIBERA, Düsseldorf, als Dritter im Sinne des § 103 Abs. 5 GO NRW geschlossen.<br />
Der Prüfbericht der WIBERA AG ist jedem Ratsmitglied zugesandt worden.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 29. November 2012 nach<br />
Beratung des Prüfungsberichtes zur Eröffnungsbilanz beschlossen, gleichermaßen<br />
wie das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Viersen, das Ergebnis der Prüfung durch<br />
die WIBERA (Bericht vom <strong>23.</strong> November 2012, Nr. 0.0533875.002) mit einem unein-<br />
geschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen und dem Rat einstimmig folgende<br />
Beschlussfassung empfohlen:<br />
a) Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem un-<br />
15<br />
eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />
2009, einschließlich Anhang und Lagebericht gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />
NRW fest.<br />
b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />
NRW die Entlastung für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009.
16<br />
Sodann beschließen die Ratsmitglieder einstimmig:<br />
a) Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem un-<br />
eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />
2009, einschließlich Anhang und Lagebericht gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />
NRW fest.<br />
b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />
NRW die Entlastung für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009.<br />
10) Straßenausbau Friedhofsallee 593-2009/2014<br />
In der <strong>Sitzung</strong> des Rates vom 13. November 2012 wurden das Sanierungsprogramm<br />
für <strong>Gemeinde</strong>straßen 2013 sowie der Vollausbau der Friedhofsallee in Niederkrüch-<br />
ten beschlossen. Mit der Entwurfplanung wurde das Ingenieurbüro Stakemeier aus<br />
Schwalmtal beauftragt. Die Planung einschließlich Ausbauvarianten sowie die zu er-<br />
wartenden Erschließungsbeiträge wurden in einer Anliegerinformation am 19. April<br />
2012 vorgestellt und diskutiert und entsprechend überarbeitet.<br />
Herr Derix beantwortet Einzelfragen der Ratsmitglieder Hommen, Beines, Haese und<br />
Lasenga zu der nach der Anliegerinformation abgestimmten Ausbauvariante.<br />
Der Rat beschließt einstimmig, die Friedhofsallee als Mischverkehrsfläche in Pflaster-<br />
bauweise mit beidseitiger Rinne, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Stra-<br />
ßenbegleitgrün (Pflanz- und Baumbeete) und Parkflächen im Bereich der<br />
Straßenaufweitung auszubauen.
11) Bekanntgabe von Niederschriften über Ausschusssitzungen und<br />
Entscheidungen über Ausschussbeschlüsse<br />
11.1 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 6. <strong>Sitzung</strong> -<br />
17<br />
Wahlperiode 2009/2014 - des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremden-<br />
verkehr, Forst und Liegenschaften vom 15. November 2012. Über die in dieser<br />
<strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse ist zu entscheiden.<br />
Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sit-<br />
zung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Forst und<br />
Liegenschaften bekannt.<br />
Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in dieser<br />
<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Frem-<br />
denverkehr, Forst und Liegenschaften.<br />
11.2 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. <strong>Sitzung</strong> -<br />
Wahlperiode 2009/2014 - des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. Novem-<br />
ber 2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse, sofern<br />
sie nicht gesondert zur Tagesordnung des Rates gestanden haben, ist zu ent-<br />
scheiden.<br />
Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sit-<br />
zung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.<br />
Ratsmitglied Hermann Meyer beantragt, über den Tagesordnungspunkt 7 der<br />
Niederschrift gesondert zu beschließen.<br />
Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in dieser<br />
<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zu Tagesord-<br />
nungspunkt 8. Alle übrigen Beschlüsse haben gesondert zur Tagesordnung des<br />
Rates gestanden. Über Tagesordnungspunkt 7 ist gesondert zu beschließen.
Die Verhandlung des Punktes 7 "Umwandlung des Tennenplatzes<br />
Oberkrüchten in einen Naturrasenplatz" führt zu folgendem Ergebnis:<br />
18<br />
Ratsmitglied Hommen befürwortet den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und<br />
Finanzausschusses und spricht sich für eine Bezuschussung in Höhe von<br />
30.000,00 Euro beim Bau eines Rasenplatzes durch die DJK Oberkrüchten aus.<br />
Die Ratsmitglieder Meyer und Lipp schließen sich den Ausführungen des<br />
Ratsmitgliedes Hommen an.<br />
Ratsmitglied Hans Mankau sagt, die Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>sportver-<br />
bandes sei noch erforderlich. Bis zur Vorlage dieser Stellungnahme sollte der<br />
Antrag der DJK Oberkrüchten zurückgestellt werden.<br />
Bürgermeister Winzen sagt, dass die endgültige Stellungnahme des Gemein-<br />
desportverbandes aus zeitlichen Gründen zur <strong>Sitzung</strong> des Sport- und Kultur-<br />
ausschusses erst am 22. Januar 2013 vorliegen werde.<br />
Bürgermeister Winzen führt sodann aus, dass er im Hinblick auf die schwierige<br />
Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong> dem Vorschlag nicht zustimmen werde. Der Rat ge-<br />
he mit dem beabsichtigten Beschluss ohne Not über den bisher beantragten<br />
Zuschuss von 22.500,00 Euro hinaus. Dies könne er aus grundsätzlichen Er-<br />
wägungen heraus nicht befürworten, zumal im Haushaltsjahr 2013 andere<br />
Maßstäbe anzusetzen seien.<br />
Ratsmitglied Hommen sagt, der Mehrbetrag in Höhe von 7.500,00 Euro habe<br />
Symbolcharakter im Hinblick auf die hiermit erzielte Stärkung des Ehrenamtes.<br />
Die Ratsmitglieder Beines, Reynen und Szallies sprechen sich für die Unter-<br />
stützung der DJK Oberkrüchten mit 30.000,00 Euro zum Bau des Rasenplatzes<br />
aus.
19<br />
Sodann beschließt der Rat mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimm-<br />
enthaltungen<br />
1. dem Sportverein DJK Oberkrüchten<br />
a) die Genehmigung zum Umbau des Tennenplatzes in Oberkrüchten zu ei-<br />
nem Naturrasenplatz zu erteilen,<br />
b) hierzu einen einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 30.000,00<br />
Euro zu gewähren und<br />
2. die Mittel im Haushaltsplan 2013 unter der Voraussetzung bereit<br />
zu stellen, dass der Sportverein DJK Oberkrüchten<br />
a) die Restfinanzierung der Gesamtkosten der Umbaumaßnahme einschließ-<br />
lich Einfriedung sichert und<br />
b) die Platzanlage im Rahmen eines Überlassungsvertrages nach Fertigstel-<br />
lung übernimmt.<br />
Die Ratsmitglieder Dorsch und Lasenga haben an der Beratung und Beschluss-<br />
fassung nicht teilgenommen.<br />
11.3 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 5. <strong>Sitzung</strong> -<br />
Wahlperiode 2009/2014 - des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozial-<br />
angelegenheiten vom 4. Dezember 2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten<br />
Ausschussbeschlüsse ist zu entscheiden.<br />
Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der o. a.<br />
<strong>Sitzung</strong> des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten<br />
bekannt.<br />
Ratsmitglied Coenen weist darauf hin, dass Herr Vilcans ebenso erwähnt habe,<br />
dass die der Kostenschätzung zugrunde liegende einfache Bauausführung si-<br />
cherlich nicht den Anforderungen eines Kinder- und Jugendtreffs genügen
20<br />
würde. Die nutzungsspezifischen Besonderheiten eines Jugendtreffs seien bei<br />
der Errichtung eines solchen Gebäudes adäquat zu berücksichtigen. Im übrigen<br />
vertrete er die Meinung, dass der neue Kinder- und Jugendtreff über eine Nutz-<br />
fläche von zumindest 250 qm verfügen solle.<br />
Bürgermeister Winzen führt aus, dass die Verwaltung dafür Sorge tragen wer-<br />
de, dass bei der Errichtung des Kinder- und Jugendtreffs die nutzungsspezifi-<br />
sche Besonderheiten entsprechend berücksichtigt würden.<br />
Ratsmitglied Wilhelm Mankau sagt, es müsse Intention aller Beteiligten sein,<br />
dass der geplante Neubau den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werde.<br />
Ratsmitglied Schouren spricht sich für die Beschlussempfehlung des Aus-<br />
schusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten aus.<br />
Der Rat billigt sodann einstimmig die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse<br />
des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten.<br />
Herr Cüsters verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />
12) Mitteilungen des Bürgermeisters<br />
12.1 Bürgermeister Winzen gibt bekannt, dass der Kreis Viersen, die Städte Tönis-<br />
vorst und Viersen sowie die <strong>Gemeinde</strong>n Grefrath und <strong>Niederkrüchten</strong> gemein-<br />
sam ein Integriertes Klimaschutzkonzept aufstellten. Die Auftaktveranstaltung<br />
finde am 26. Februar 2013 um 18.00 Uhr im Forum des Kreishauses in Viersen<br />
statt. Die politischen Vertreter und interessierte Bürger seien hierzu herzlich<br />
eingeladen. Das Programm werde in den nächsten Tagen erarbeitet und dann<br />
den Fraktionsvorsitzenden übermittelt. Außerdem erfolge eine Information auf<br />
der Homepage der <strong>Gemeinde</strong>.
12.2 Bürgermeister Winzen weist betr. Wahl von Schöffen, Jugendschöffen und<br />
21<br />
Hilfsschöffen für die Amtszeit 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 auf die<br />
Aufstellung der gemeindlichen Vorschlagsliste hin und bittet um entsprechende<br />
Benennung geeigneter Personen seitens der Ratsfraktionen.<br />
12.3 Bürgermeister Winzen teilt betr. Breitbandausbau mit, dass es sich die Firma<br />
Deutsche Glasfaser zum Ziel gesetzt habe, das FttH-Netz (Fiber to the Home)<br />
bundesweit als "passiver Betreiber" auszubauen. Dabei baue die Deutsche<br />
Glasfaser prinzipiell nur offene Nutze aus, damit "aktive Betreiber" es ihren Ser-<br />
vice Providern ermöglichen könnten, ihren Endkunden besondere Glasfaser-<br />
dienste zur Verfügung zu stellen. Aber auch andere Service Provider könnten<br />
problemlos Zugang zum FttH-Netz erhalten. Das Deutsche Glasfaser Unter-<br />
nehmen gehöre zur Reggeborgh-Gruppe, einem der größten Netzbetreiberun-<br />
ternehmen in den Niederlanden, die ihrerseits Glasfasernetze betreibe. Die<br />
Deutsche Glasfaser führe derzeit in den Kreisen Heinsberg, Borken, Steinfurt<br />
und Wesel Projekte durch. In der Zwischenzeit hätten bereits Gespräche mit<br />
der Deutschen Glasfaser stattgefunden mit dem Ziel, jeden Haushalt mit einer<br />
eigenen Glasfaserzuleitung und maximaler Leitungsgeschwindigkeit zu versor-<br />
gen. Ein weiteres Gespräch werde am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012 im<br />
Rathaus Elmpt stattfinden. Es werden die mögliche und konkrete Vorgehens-<br />
weise als Alternative zu einem bisher angestrebten - jedoch ungewissen För-<br />
derkonzept durch die Bezirksregierung erörtert. Es sei jedoch weiterhin unklar,<br />
ob bei eine mit erheblichem Aufwand betriebenen Breitbandstudie bzw. Ausbau<br />
in Zusammenhang mit der Telekom und der Bezirksregierung auch tatsächlich<br />
Landesmittel fließen würden.<br />
Der Bürgermeister schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />
Dieser Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:<br />
1) <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013<br />
2) Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze für die Gewässer-<br />
unterhaltung
3) Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
4) Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
5) Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzungsordnung der Friedhöfe und Bestat-<br />
22<br />
tungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
gez. Winzen gez. Schouren gez. Bonus<br />
Bürgermeister Stellvertr. Bürgermeisterin Schriftführer<br />
(zu den Punkten (zu Punkt 16 der Nieder-<br />
1 bis 15, 17 und 18 der schrift)<br />
Niederschrift)