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6. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Niederschrift<br />

über die <strong>6.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Schulausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

Anwesend sind: Verhandelt:<br />

1. Ausschussvorsitzender Theo Coenen <strong>Niederkrüchten</strong>, den 20. März 2012<br />

2. Ausschussmitglied Norbert Ahlen<br />

3. Ausschussmitglied Regine Beecker<br />

4. Ausschussmitglied Daniel Brouwers<br />

5. Ausschussmitglied Anja Degenhardt <strong>Sitzung</strong>slokal:<br />

<strong>6.</strong> Ausschussmitglied Jürgen Grotjahn Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

7. Ausschussmitglied Karin Jochum<br />

8. Ausschussmitglied Hans-Ulrich Kneip<br />

9. Ausschussmitglied Helga Korth<br />

10. Ausschussmitglied Iris Meisel Beginn: 19.30 Uhr<br />

11. Ausschussmitglied Detlef Meyer<br />

12. Ausschussmitglied Dr. Jürgen Striemann<br />

13. Ausschussmitglied Johannes Wahlenberg Ende: 21.15 Uhr<br />

14. Ausschussmitglied Bettina Wintraken<br />

15. Stellvertr. Ausschussmitglied Lars Gumbel<br />

als Vertreter des Ausschussmitgliedes<br />

Natascha Dorsch<br />

1<strong>6.</strong> Stellvertr. Ausschussmitglied Michael Meding<br />

als Vertreter des Ausschussmitgliedes<br />

Hildegard Reugels-Schlütter Der Ausschussvorsitzende eröffnet die<br />

17. Stellvertr. Ausschussmitglied Herrmann Meyer <strong>Sitzung</strong> und stellt fest, dass die Einbeals<br />

Vertreter des Ausschussmitgliedes rufung zu dieser <strong>Sitzung</strong> durch Einladung<br />

Marco Goertz vom 9. März 2012 ordnungsgemäß erfolgt<br />

ist.<br />

Mitglieder mit beratender Stimme:<br />

1. Rektorin Bärbel Buchwald<br />

2. Rektor Bodo Dora<br />

3. Rektor Jakob-Wilhelm Mülstroh<br />

4. Rektorin Helga Sittertz-Hock<br />

5. Rektorin Ulrike Vlk<br />

Seitens der Verwaltung:<br />

1. Bürgermeister Winzen<br />

2. Beigeordneter Blech<br />

3. Herr Cüsters<br />

4. Herr Janßen<br />

Auf besondere Einladung:<br />

1. Herr Holtschneider (Leiter der Kreismusikschule Viersen)<br />

2. Frau Schulrätin Voßen (Schulamt für den Kreis Viersen)<br />

zu Punkt 2 der Tagesordnung<br />

Es fehlen:<br />

1. Ausschussmitglied Natascha Dorsch<br />

2. Ausschussmitglied Marco Goertz<br />

3. Ausschussmitglied Hildegard Reugels-Schlütter<br />

4. Pfarrerin Christiane Fiebig-Mertin<br />

5. Pfarrer Wolfram Weihrauch


Nach Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> und vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Ausschussvorsitzender<br />

2<br />

Coenen Schulrätin Frau Voßen (Schulamt für den Kreis Viersen –Schulaufsicht-) sowie den Leiter der<br />

Kreismusikschule Viersen Herrn Holtschneider und erteilt ihm das Wort. Herr Holtschneider berichtet<br />

dem Schulausschuss ausführlich über die Aktivitäten der Kreismusikschule Viersen und besonders<br />

über das 50-jährige Jubiläum im Vorjahr und die damit verbundenen Konzerte und Veranstaltungen.<br />

Zurzeit sind ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler aus 92 Klassen der Schulen im Kreisgebiet in Pro-<br />

jekten der Kreismusikschule tätig. Herr Holtschneider berichtet insbesondere über Projekte an<br />

<strong>Niederkrüchten</strong>er Schulen. Des Weiteren informiert Herr Holtschneider den Schulausschuss über die<br />

Bildung eines regionalen Musikschulzentrums an der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong>. Ab dem Schuljahr<br />

2012/2013 sollen entsprechende Angebote an der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> eingerichtet werden.<br />

Der Schulausschuss nimmt die ausführliche Information des Herrn Holtschneider zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

1) Entwicklung der Schüler-/innenzahlen in den Schulen der <strong>Gemeinde</strong><br />

Primarstufe<br />

Das Schulverwaltungsamt hat unter Berücksichtigung der bisherigen Schuleinzugsbereiche und<br />

auf der Grundlage der Einwohnermeldedatei die Entwicklung der Schüler-/innenzahlen in den<br />

Schulen der <strong>Gemeinde</strong> überarbeitet. Dabei ist festzustellen, dass der demographische Wandel<br />

deutliche Spuren hinterlässt.<br />

Im aktuellen Schuljahr 2011/12 werden in den Grundschulen der <strong>Gemeinde</strong> 577 Kinder beschult.<br />

Im Schuljahr 2007/08 waren es noch 701 Schüler-/innen. Die Schülerzahl wird bis zum Schuljahr<br />

2017/18 auf 480 Kinder sinken.<br />

Die Schülerzahlen der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt sind von 385 (im Schuljahr 2005/06)<br />

auf 284 (im aktuellen Schuljahr 2011/12) gesunken und werden bis zum Schuljahr 2017/18 auf<br />

276 Schüler-/innen sinken. An der OGS der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt werden derzeit 75<br />

Kinder und in den kommenden Schuljahren voraussichtlich ca. 85 Kinder betreut.<br />

Die Schülerzahlen der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sind von 139 (im Schuljahr<br />

2005/06) auf 111 (im aktuellen Schuljahr 2011/12) gesunken und werden bis zum Schuljahr<br />

2017/18 auf ca. 59 Schüler-/innen in 4 Jahrgängen fallen. Im Schuljahr 2012/13 sind nach derzei-<br />

tigem Stand an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten nur 12 Schulneulinge zu erwarten.


3<br />

Auch in den darauffolgenden Jahren werden nach der Einwohnermeldedatei in der Gemein-<br />

schaftsgrundschule Oberkrüchten nicht die erforderlichen Zahlen zur Bildung einer Klasse er-<br />

reicht. An der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten wird eine Vormittagsbetreuung im Rah-<br />

men der sicheren Grundschule von acht bis eins angeboten. In der Maßnahme werden derzeit 33<br />

Kinder betreut. Für das kommende Schuljahr ist ein Betreuungsbedarf von ca. 26 Kindern ange-<br />

meldet worden.<br />

Die Schülerzahlen der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> sind von 235 (im Schuljahr<br />

2005/06) auf 172 (im aktuellen Schuljahr 2011/12) gesunken und werden weiter bis zum Schul-<br />

jahr 2017/18 auf ca. 145 Schüler-/innen sinken. Bis zum Schuljahr 2017/18 wird die Schülerzahl<br />

im Bereich der Altgemeinde <strong>Niederkrüchten</strong> nur noch 204 Kinder betragen. An der Katholischen<br />

Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> wird sowohl eine Vormittagsbetreuung von acht bis eins als auch<br />

eine variable Nachmittagsbetreuung (13plus) angeboten. In <strong>Niederkrüchten</strong> werden derzeit ins-<br />

gesamt 82 Kinder zum Teil bis 1<strong>6.</strong>00 Uhr betreut. Für das kommende Schuljahr 2012/13 sind be-<br />

reits 85 Kinder für die Betreuungsmaßnahmen angemeldet.<br />

Die Katholische Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist vom Raumangebot her eine dreizügigausgebaut<br />

Schule der Primarstufe.<br />

Sekundarstufe I<br />

Realschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

An der zweizügig genehmigten Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> werden im Schuljahr 2011/12 insge-<br />

samt 350 Schüler-/innen in 14 Klassen unterrichtet. Für das Schuljahr 2012/13 haben sich bisher<br />

50 Schüler-/innen angemeldet. 35 Schüler-/innen kommen aus den Grundschulen der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

10 aus den Grundschulen der Stadt Wegberg und 5 aus den Grundschulen der <strong>Gemeinde</strong> Brüg-<br />

gen bzw. Sonstige.<br />

Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und des veränderten Wahlverhaltens der<br />

Abgänger aus der Primarstufe, werden in den nächsten Jahren nur noch ca. 50 Schüler-/innen in<br />

den Eingangsjährgängen der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> zu erwarten sein. Nur durch gezielte<br />

Imagemaßnahmen und regelmäßige Informationsveranstaltungen der weiteren Verbesserung<br />

von Qualitätsstandarts können mittelfristig die Schülerzahlen der Realschule stabilisiert und die<br />

Zweizügigkeit (56 Schüler) pro Jahrgang gesichert werden.


Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

4<br />

Die Anmeldezahlen an der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> sind in den zurückliegen-<br />

den Jahren, wie im Landesdurchschnitt, rückläufig. Wegen der rückläufigen Schülerzahlen in der<br />

Primarstufe und insbesondere aufgrund des veränderten Wahlverhaltens beim Übertritt zur Se-<br />

kundarstufe I wird nach derzeitigem Stand für das kommende Schuljahr 2012/13 keine Ein-<br />

gangsklasse an der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> gebildet werden können.<br />

Die Schülerzahlen an der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> sind von 382 Kinder (im<br />

Schuljahr 2006/07) auf 222 Kinder (im Schuljahr 2011/12) gesunken.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen erläutert die vorliegenden Entwicklungszahlen für den<br />

Primarbereich und die Sekundarstufe I und weist hierbei besonders auf die in vielen Schulen in<br />

Nordrhein-Westfalen dramatische Entwicklung der Schülerzahlen aufgrund des demographischen<br />

Wandels hin.<br />

Herr Cüsters teilt dem Schulausschuss mit, dass zum heutigen Tag 52 Anmeldungen für das<br />

Schuljahr 2012/2013 an der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> vorliegen.<br />

Bürgermeister Winzen berichtet sodann über die prekäre Situation der Schülerzahlenentwicklung<br />

an der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong>. Zurzeit lägen der Gemeinschaftshauptschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> nur 5 Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013 vor. Aus diesem Grund habe<br />

bereits ein Gespräch mit dem Schulleiter Herrn Mülstroh, der Schulamtsdirektorin Frau Lamers-<br />

Heinemann und dem Schulträger stattgefunden. Da keine weiteren Anmeldungen für das<br />

Schuljahr 2012/2013 zu erwarten sind, wird Schulamtsdirektorin Frau Lamers-Heinemann das<br />

zuständige Dezernat bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Bitte um weitere Veranlassung<br />

informieren. Bürgermeister Winzen gibt das Schreiben der „Unteren Schulaufsicht“ an die<br />

Bezirksregierung Düsseldorf im Wortlaut bekannt und teilt mit, dass danach der Schulleitung der<br />

Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> die Bildung einer Eingangsklasse für das Schuljahr<br />

2012/2013 untersagt werden soll.


5<br />

Bürgermeister Winzen teilt mit, dass bereits in Kürze eine Sondersitzung des Schulausschusses<br />

zur Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> stattfinden wird.<br />

Der Schulausschuss nimmt die Schüler-/innenzahlen und die Ausführungen von Bürgermeister<br />

Winzen zur Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zur Kenntnis.<br />

2) Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten zum 31. Juli<br />

2015<br />

Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemesse-<br />

ne Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen<br />

nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.<br />

Grundschulen müssen bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben.<br />

Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG<br />

NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und Mindestzügigkeiten aus § 82 SchulG NRW. Ge-<br />

mäß § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW gilt für die Eingangsklassen bestehender<br />

Grundschulen eine Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern (Klassenfrequenzricht-<br />

wert = 24). In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert<br />

von 15 von der Schulleitung zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule<br />

derselben Schulart nicht in zumutbarer Weise erreicht werden kann. Eine Unterschreitung der<br />

Klassenmindestgröße bis auf 15 ist in der Regel nur einmal ausnahmsweise möglich. Zudem sind<br />

die Anforderungen des § 82 Abs. 2 SchulG NRW einzuhalten. Erreicht eine Schule im Anmelde-<br />

verfahren die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht und liegen<br />

auch keine Ausnahmetatbestände nach § 82 SchulG NRW vor, ist der Schulträger verpflichtet,<br />

eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen. Gemäß § 80 Abs. 3 SchulG NRW<br />

muss gewährleistet sein, dass bei der Auflösung einer Schule ein entsprechendes schulisches<br />

Angebot in zumutbarer Weise erreichbar bleibt.<br />

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule beschließt der Rat der Ge-<br />

meinde (als Schulträger) nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss ist<br />

schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Der<br />

Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde<br />

(Bezirksregierung).


6<br />

Bei der Auflösung einer Schule handelt es sich um die Nichtfortführung eines bisher aktiven<br />

Schulsystems. Man unterscheidet zwischen der sofortigen, der sukzessiven sowie der endgülti-<br />

gen Auflösung einer Schule. Die sukzessive Auflösung meint den schrittweisen Abbau der Jahr-<br />

gänge, sie wird in der Regel durch das Nichtzustandekommen einer neuen Eingangsklasse ein-<br />

geleitet. Die Abwicklung der sukzessiven Auflösung und somit der Bestand der sich auflösenden<br />

Schule ist so lange möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und des zukünftig zu erwartenden Schüleraufkom-<br />

mens kann die Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten nicht selbständig fortgeführt werden.<br />

Die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten ist daher begründet und zwangsläu-<br />

fig.<br />

Für die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sind erforderlich:<br />

1. ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW, der die formalen Vo-<br />

raussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme ge-<br />

mäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW beinhalten muss,<br />

2. die Nachweise der Beteiligung<br />

a) der Schulkonferenz,<br />

b) des Schulausschusses,<br />

3. die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für den Kreis Viersen als Schulaufsichts-<br />

behörde,<br />

4. die Festsetzung des Beginns und des voraussichtlichen Abschlusses der Auflösungsmaß-<br />

nahme,<br />

5. die Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler,<br />

<strong>6.</strong> ein begründeter Antrag, der der Bezirksregierung Düsseldorf über das Schulamt des Kreises<br />

Viersen (mit anlassbezogener aktueller Aussage im Schulentwicklungsplan) einzureichen ist.


7<br />

Zur Zeit werden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 111 Schülerinnen und Schüler in der Gemein-<br />

schaftsgrundschule Oberkrüchten in folgenden Jahrgängen beschult:<br />

Jahrgang Schüler/innen Klassen<br />

1 E 26 1<br />

2 E 24 1<br />

03 26 1<br />

04 35 2<br />

Die Schülerzahlen an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten werden sich in den nächsten<br />

Jahren erheblich ändern. Laut Statistik des Einwohnermeldeamtes sind nach derzeitigem Stand<br />

für den Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten in den kommenden<br />

Jahren nur noch folgende Eingangszahlen zu erwarten: (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift)<br />

Unterbringung der Schülerinnen und Schüler<br />

Die Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2012/13 in der bisher „zustän-<br />

digen“ Schule nicht mehr beschult werden können, haben die Möglichkeit, zwischen der Katholi-<br />

schen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> und der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt zu wählen.<br />

Eine Gesamtaufnahme der Schülerinnen und Schüler in der Katholischen Grundschule Nieder-<br />

krüchten bzw. Gemeinschaftsgrundschule Elmpt ist aufgrund der zukünftig zu erwartenden Ein-<br />

gangszahlen an beiden Schulen problemlos möglich.<br />

z. B. Aufnahme in die Katholische Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

Schule Einschulungsjahr<br />

Katholische Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

55 43 40 36 41 28<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten 12 16 16 12 12 19<br />

Insgesamt: 67 59 56 48 53 47<br />

Die Katholische Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist nach dem Raumprogramm für allgemein bilden-<br />

de Schulen seinerzeit zu einem dreizügigen Schulsystem ausgebaut worden.


z. B. Aufnahme in die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt<br />

Schule Einschulungsjahr<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Elmpt<br />

8<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

73 69 74 82 66 54<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten 12 16 16 12 12 19<br />

Insgesamt: 85 85 90 94 78 73<br />

Die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt ist nach dem Raumprogramm für allgemein bildende Schu-<br />

len seinerzeit zu einem vierzügigen Schulsystem ausgebaut worden.<br />

Schülerbeförderung<br />

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten und<br />

zur Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> wird zurzeit durch die Einrichtung eines Schüler-<br />

spezialverkehrs gesichert. Auch zukünftig werden bis zum Ende der Auflösungsphase die an-<br />

spruchsberechtigten Fahrschüler/innen zur Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten befördert<br />

und zu gleich auch die Beförderung für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der<br />

zukünftigen Eingangsjahrgänge aus den Außenbezirken zur Katholischen Grundschule Nieder-<br />

krüchten über den Spezialverkehr abgewickelt.<br />

Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt ent-<br />

scheiden, werden, sofern eine Anspruchsberechtigung vorliegt und es möglich ist, mit den Linien<br />

des ÖPNV (Schokoticket) befördert. Eine weitere Möglichkeit besteht über die private Beförde-<br />

rung durch die Eltern bei entsprechender Zahlung einer Wegstreckenentschädigung gemäß<br />

Schülerfahrkostenverordnung.<br />

Die Kosten für den Schülerspezialverkehr werden sich nicht erhöhen. Für den Fall, dass mehrere<br />

Eltern der zukünftigen Schulneulinge des bisherigen Schuleinzugsbereichs der Gemeinschafts-<br />

grundschule Oberkrüchten eine Aufnahme in die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt wünschen,<br />

werden geringe Mehrkosten entstehen.


Betreuungsmöglichkeiten<br />

9<br />

An der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sichert der Förderverein „Verlässliche Schule“<br />

der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten e. V.“ die Vormittagsbetreuung der zu betreuenden<br />

Kinder. Ein Bedarf für eine Ganztagsbetreuung an dieser Schule ist bis zum Schuljahr 2011/12<br />

nicht angemeldet worden. Kinder mit ganztägigem Betreuungsbedarf haben in der Vergangenheit<br />

sich entweder für eine andere Schule entschieden bzw. einen Betreuungsplatz im Hort der Kita<br />

„Pusteblume“ in Oberkrüchten erhalten. Eine im Schuljahr 2011/12 von der Schulleitung ange-<br />

dachte Ganztagsbetreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten und der damit ver-<br />

bundenen Ausgabe einer Mittagsverpflegung konnte wegen der fehlenden Räumlichkeiten sowie<br />

einer fehlenden Küche nicht umgesetzt werden.<br />

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen wurde daher seinerzeit auf eine kos-<br />

tenträchtige Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahme verzichtet.<br />

An der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt wird durch die OGS eine Ganztagsbetreuung angebo-<br />

ten. Sowohl eine Vormittagsbetreuung durch die „Schule von 8 - 13“ als auch eine flexible Nach-<br />

mittagsbetreuung durch „13plus“ ist an der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> möglich.<br />

Somit wird der eventuelle Bedarf für eine Ganztagsbetreuung für die Kinder der zukünftigen Ein-<br />

schulungsjahrgänge der derzeitigen Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sowohl an der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Elmpt als auch an der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> si-<br />

chergestellt.<br />

Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten wird<br />

sich somit das Betreuungsangebot verbessern.<br />

Abstimmung mit der Schulaufsicht<br />

Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme für die Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten wurde am 12. Januar 2012 unter Beteiligung der Schulleitung der Gemeinschafts-<br />

grundschule Oberkrüchten mit dem Schulamt für den Kreis Viersen als untere Schulaufsichtsbe-<br />

hörde abgestimmt. Die weiteren Möglichkeiten zur Fortführung der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten gemäß <strong>6.</strong> Schulrechtsänderungsgesetz wurden erörtert und können aus pädagogi-<br />

schen Gründen sowie aus schulfachlicher Sicht nicht in Betracht gezogen werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund des Nichtzustandekommens der<br />

Eingangsklasse im Schuljahr 2012/13 und der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in


10<br />

den Folgejahren, die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten,<br />

Meinfelder Straße 14, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>, Schulnummer 118 323, ab dem 1. August 2012 bis<br />

zum 31. Juli 2015 (Abschluss der Auflösungsphase) zu beschließen.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen bedauert die Entwicklung an der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten und zeigt Verständnis für das emotionale Empfinden der Eltern. Er weist<br />

insbesondere auf die Tradition und die hervorragende Arbeit aller Beteiligten an dieser Schule<br />

hin.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen erteilt Schulrätin Voßen das Wort.<br />

Schulrätin Voßen erläutert dem Schulausschuss zunächst ihre Funktion als zuständige<br />

Schulaufsichtsbeamtin für die Schulen der Primarstufe unter anderem in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong>, und ist der Meinung, und weist darauf hin, dass man die Fakten nicht<br />

schönreden und die gesetzlichen Grundlagen nicht außer Acht lassen dürfe. Die vom<br />

Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 18 Schüler/innen sei an der<br />

Gemeinschaftsgrundschule in Oberkrüchten für das Schuljahr 2012/2013 nicht erreicht. Zurzeit<br />

liegen 12 Anmeldungen an der Gemeinschaftsgrundschule in Oberkrüchten vor. Schulrätin<br />

Voßen teilt weiterhin mit, dass die Prognose der Schülerzahlen des Schulentwicklungplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> auch zukünftig nicht zur Bildung einer Eingangsklasse an der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten ausreichen werden. Der Schulträger sei somit<br />

gesetzlich zum Handeln verpflichtet.<br />

Dem Antrag der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten zur Bildung eines<br />

Grundschulverbundes als Teilstandort der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> sei geprüft<br />

worden und aufgrund der weiter rückläufigen Schülerzahlen in den nächsten Jahren keine<br />

Option. An beiden Schulstandorten sei eine gesicherte Einzügigkeit mit mindestens 18<br />

Schüler/innen je Jahrgang dauerhaft erforderlich. Dies sei nicht der Fall.<br />

Schulrätin Voßen teilt dem Schulausschuss mit, dass ein geregelter Grundschulbetrieb nur dann<br />

aufrecht zu erhalten sei, wenn ausreichend Schülerinnen und Schüler an der Schule beschult<br />

werden und die damit verbundenen Stellen für Lehrer/innen zur Verfügung gestellt werden<br />

können. Frau Voßen erläutert den Berechnungsschlüssel für die Lehrerzuweisung für den<br />

gesamten Kreis Viersen und teilt mit, dass in der Grundschule der Faktor 23,42 Schüler pro<br />

Lehrerstelle zu Grunde zu legen sei. Bei den im Schuljahr 2013/2014 zu erwartenden<br />

Schülerzahlen in der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten könne eine sinnvolle und<br />

weiterhin qualitativ hochwertige Lehrerversorgung, wie sie gesetzlich vorgesehen sei, nicht<br />

gewährleistet werden. Zudem weist Frau Voßen darauf hin, dass es aus pädagogischer Sicht


11<br />

nicht sinnvoll sei, diesen Standort beizubehalten. Aus pädagogischer Sicht empfiehlt sich hier<br />

eine Bandbreite von 23-25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse um der sozialen Entwicklung<br />

der Kinder gerecht werden zu können. Frau Voßen bekräftigt nochmals, dass alle Möglichkeiten<br />

zur Fortführung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten geprüft worden seien und nach<br />

dem <strong>6.</strong> Schulrechtsänderungsgesetz keine andere Beurteilung der Sachlage gegeben sei.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen bedankt sich bei Schülrätin Voßen für die sachlichen und<br />

fachlichen Ausführungen zur beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahme an der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten.<br />

Bürgermeister Winzen teilt mit, dass die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten gemäß § 76 Schulgesetz (SchulG) zu beteiligen ist. Die Schulkonferenz der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten habe am 19. März 2012 über die Angelegenheit<br />

beraten und mitgeteilt, dass sie die Auflösung der Schule zur Kenntnis genommen habe.<br />

Bürgermeister Winzen teilt dem Schulausschuss weiterhin mit, dass er aus der Schulkonferenz<br />

heraus den Wunsch der Eltern wahrgenommen habe, den räumlichen Wechsel für die nach dem<br />

Schuljahr 2012/2013 verbleibenden Jahrgangsklassen 3. und 4. in das Schulgebäude der Kath.<br />

Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> zum 31. Juli 2013 durchzuführen und bittet diesen Elternwunsch bei<br />

der anschließenden Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />

Ausschussmitglied Kneip äußert, dass die CWG –Fraktion die Schließung der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sehr bedauere und bittet alle Ausschussmitglieder bei<br />

zukünftigen Beschlussfassungen vorausschauend zu handeln mit dem Ziel in jeder Schulform<br />

eine Schule in <strong>Niederkrüchten</strong> sichern zu wollen.<br />

Ausschussmitglied Korth spricht für die CDU-Fraktion ebenfalls ihr Bedauern zur Auflösung der<br />

Gemeinschaftsgrundschule aus und fragt Schulrätin Voßen, ob das im Schulkonsens<br />

beschlossenen Projekte „Kurze Beine - Kurze Wege“ bei der Beurteilung der anstehenden<br />

schulorganisatorischen Maßnahme beachtet worden sei.<br />

Schülrätin Voßen teilt mit, dass die Fortführung der Schule nur dann in Betracht käme, wenn die<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten das letzte Angebot dieser Schulform im Bereich des<br />

Schulträgers sei.<br />

Stellvertretendes Ausschussmitglied Meyer weist nochmals ausdrücklich auf die Qualität der<br />

geleisteten Arbeit an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten hin und bedankt sich bei der


12<br />

Schulleitung und dem Kollegium für die geleistete Arbeit. Er äußert, dass das Wohl der Kinder im<br />

Vordergrund stehen müsse. Aufgrund der vorliegenden Fakten, gäbe es keine Alternativen zur<br />

sukzessiven Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen schließt sich der Meinung des stellvertretenden<br />

Ausschussmitgliedes Meyer an.<br />

Der Schulausschuss empfiehlt sodann dem Rat mit 14 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1<br />

Stimmenthaltung aufgrund des Nichtzustandekommens der Eingangsklasse im Schuljahr<br />

2012/2013 und der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in den Folgejahren, die<br />

sukzessive Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten, Meinfelder Straße 14,<br />

41372 <strong>Niederkrüchten</strong>, Schulnummer 118 323, ab dem 1. August 2012 bis zum 31. Juli 2015<br />

(Abschluss der Auflösungsphase) zu beschließen. Die räumliche Auflösung der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten soll bereits zum 31. Juli 2013 durch Umzug der<br />

verbleibenden Jahrgangsklassen 3. und 4. in das Gebäude der Kath. Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> erfolgen.<br />

Ausschussmitglied Wahlenberg hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit nicht teilgenommen.<br />

3) Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens zur Schulentwicklung im<br />

Westkreis mit den Städten Viersen und Nettetal und den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Schwalmtal und Brüggen<br />

Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft hat für einen erheblichen Rückgang der<br />

Schülerzahlen gesorgt. Aus diesem Grund und durch das veränderte Schulwahlverhalten der El-<br />

tern beim Übertritt ihrer Kinder in die Sekundarstufe (Elternwille) wird sich die Schullandschaft<br />

mittelfristig, in vielen Fällen kurzfristig, ändern.<br />

Da viele Schulen im Westkreis rückläufige Schülerzahlen aufweisen, im Bereich der Hauptschule<br />

vielerorts Existenzprobleme bestehen, ist die Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens zur<br />

Schulentwicklung für den Westkreis dringend notwendig. Die Bürgermeister bzw. zuständigen<br />

Dezernenten der Städte Viersen und Nettetal sowie der <strong>Gemeinde</strong>n Schwalmtal, Brüggen und<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> sind sich dahingehend einig, ein solches Gutachten zur Schulentwicklung ge-<br />

meinsam erstellen zu lassen und ein entsprechendes Unternehmen zu beauftragen. Die Vertreter


13<br />

der vorgenannten Kommunen sind sich auch darüber einig, dass in allen Städten und Gemein-<br />

den auch zukünftig zumindest eine Angebotsschule der Sekundarstufe erhalten bleiben muss.<br />

Ziel des Gutachtens ist in einem ersten Schritt die Entwicklung und Darstellung tragfähiger schu-<br />

lischer Versorgungsmodelle für die Kommunen im Westkreis auf der Basis des bestehenden<br />

Schulangebotes und vor dem Hintergrund sowohl der demografischen Entwicklung als auch der<br />

aktuellen schulgesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere <strong>6.</strong> Schulrechtsänderungsge-<br />

setz). Diese Modelle werden - soweit sinnvoll - in Varianten dargestellt.<br />

Die im Rat der <strong>Gemeinde</strong> vertretenen Fraktionen haben bereits bei der Aufstellung der Fort-<br />

schreibung des SEP im Jahr 2011 eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung (Gutachten) für<br />

den Westkreis angeregt.<br />

Aufgrund des <strong>6.</strong> Schulrechtsänderungsgesetzes und dem geänderten § 80 des Schulgesetzes<br />

sind die <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und<br />

Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Pla-<br />

nungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.<br />

Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so<br />

zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen<br />

Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zu-<br />

sammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes , vielfältiges<br />

und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die<br />

durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können.<br />

Können die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung von Hauptschulen, Realschulen,<br />

Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nur durch Schülerinnen und Schüler mehrerer<br />

<strong>Gemeinde</strong>n gesichert werden, so sind diese <strong>Gemeinde</strong>n insoweit zu einer gemeinsamen Schul-<br />

entwicklungsplanung verpflichtet.<br />

Bürgermeister Winzen teilt mit, dass es politischer Wille in den Kommunen des Westkreises sei,<br />

durch Steuerung von Schülerströmen in jeder Kommune eine Schule der Sekundarstufe I zu<br />

erhalten. Die hierzu notwendigen Daten sollen in einem gemeinsamen Gutachten erfasst und<br />

ausgewertet werden. Es sei beabsichtigt die Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung<br />

(Komplan) aus Bochum, die bereits für einige Kommunen Schulentwicklungspläne erstellt habe,


14<br />

mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Ergebnisse des gemeinsamen Gutachtens<br />

werden in einer der nächsten Schulausschusssitzungen vorgestellt.<br />

Nach kurzer Beratung an der sich Ausschussvorsitzende Coenen, die Ausschussmitglieder<br />

Wahlenberg und Kneip sowie stellvertretendes Ausschussmitglied Meyer beteiligen, empfiehlt der<br />

Schulausschuss dem Rat einstimmig, der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklung für<br />

den Westkreis zuzustimmen. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, mit den beteiligten<br />

Nachbarkommunen im Rahmen einer Anteilsfinanzierung die Arbeitsgemeinschaft Kommunale<br />

Planung (Komplan) mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen.<br />

4) Stellungnahmen der Nachbarkommunen zur Schulentwicklungsplanung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 12. Juli 2011 die Fortschreibung<br />

der Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> für den Zeitraum 2010 bis 2015<br />

beschlossen. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW ist die Schulentwicklungsplanung mit den Planun-<br />

gen benachbarter Schulträger abzustimmen. Die entsprechenden Unterlagen wurden den zu be-<br />

teiligenden Kommunen Brüggen, Schwalmtal, Viersen und Wegberg mit der Bitte um Kenntnis-<br />

nahme und Stellungnahme übersandt.<br />

Die Stellungnahmen der einzelnen Kommunen sind dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Brüggen und Schwalmtal sowie die Stadt Viersen haben keine Bedenken erho-<br />

ben. Die Stadt Wegberg ist durch die Planungen im Primarbereich sowie der Hauptschule nicht in<br />

ihren Interessen berührt, äußert aber erhebliche Bedenken gegen die Schulentwicklungsplanung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> für den Bereich der Realschule.<br />

Die Verwaltung hat die Absicht, die Bedenken der Stadt Wegberg wie folgt zurückweisen.<br />

In ihrer Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> vom 10. Au-<br />

gust 2011 weist die Stadt Wegberg darauf hin, dass der Schulentwicklungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong> davon ausgeht, dass die Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> auch weiterhin von Schülern<br />

aus dem (westlichen) Stadtgebiet von Wegberg besucht wird. Die Stadt Wegberg leitet daraus<br />

eine Verpflichtung zur gemeinsamen Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 Abs. 4 Schulgesetz<br />

ab bzw. erkennt einen schulorganisatorischen Handlungsbedarf. Aus der Sicht der <strong>Gemeinde</strong>


15<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> stellt sich der Sachverhalt allerdings so dar, dass es zum gegenwärtigen Zeit-<br />

punkt keinen Handlungsbedarf gibt.<br />

Die Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität<br />

grundsätzlich auch auswärtige Schüler aufzunehmen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> hätte, selbst<br />

wenn sie es wollte, überhaupt keine Einflussmöglichkeit, um diese Aufnahme zu verweigern.<br />

Es ist zutreffend, dass der Schulentwicklungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> die Aussage be-<br />

inhaltet, dass die Fortführung der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> mittelfristig nur mit Einpendlern ge-<br />

sichert werden kann, doch ist dies ein völlig normaler Sachverhalt, der auf eine Vielzahl weiter-<br />

führender Schulen im Land Nordrhein-Westfalen zutrifft.<br />

Durch die Aufnahme auswärtiger Schüler aus der Stadt Wegberg an die Realschule Niederkrüch-<br />

ten wird keine Schule in Trägerschaft der Stadt Wegberg in ihrem Bestand gefährdet. Die städti-<br />

sche Realschule der Stadt Wegberg, die Edith-Stein-Schule, hat aktuell ca. 670 Schüler. Damit<br />

erreicht die Realschule eine vierzügige Größenordnung; die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-<br />

größe zur Fortführung von Realschulen von zwei Zügen wird damit erheblich überschritten. Auch<br />

bei einem mittelfristig nicht auszuschließenden Rückgang der Schülerzahlen an der Realschule<br />

Wegberg, z. B. aufgrund der demografischen Entwicklung, ist eine Gefährdung dieser Schule<br />

nicht erkennbar.<br />

Bis zum Schuljahr 2008/09 ist die Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> bei einer Einpendlerquote von 7 bis<br />

10 Schülerinnen und Schüler größtenteils aus dem Schüleraufkommen der eigenen Grundschu-<br />

len gespeist worden. In den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 waren die Schülerzahlen rückläu-<br />

fig, so dass für den Schulträger Anlass zur Öffnung der Schule, auch für Kinder aus dem Gebiet<br />

der Stadt Wegberg bestand.<br />

Im Schuljahr 2011/12 werden in der Jahrgangsstufe 5 derzeit 74 Schülerinnen und Schüler (3<br />

Klassen) beschult. Von den insgesamt 29 Einpendlern kommen 19 Schülerinnen und Schüler aus<br />

dem Stadtgebiet Wegberg. Das Interesse an unserer Realschule beruht nicht auf intensive Schü-<br />

lerwerbung, sondern vielmehr aus dem generellen Wahlverhalten der Eltern. Aufgrund des hohen<br />

Schüleranteils aus dem westlichen Stadtgebiet Wegberg, insbesondere aber wegen der fehlen-<br />

den Verkehrsverbindungen für die Stadtteile Dalheim und Arsbeck in Richtung <strong>Niederkrüchten</strong><br />

und zur Sicherung des Schulweges generell, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> einen Schüler-<br />

spezialverkehr eingerichtet.


16<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> plant in Zukunft mit ca. 15 - 20 Schüler-/innen (ca. 8 - 10 Schüler-<br />

/innen aus dem Stadtgebiet Wegberg) als Einpendler zur Realschule <strong>Niederkrüchten</strong>.<br />

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat mit 15 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen<br />

die Verwaltung zu ermächtigen, die Bedenken der Stadt Wegberg entsprechend<br />

der vorliegenden Stellungnahme zurückzuweisen.<br />

5) Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zum Schulentwicklungsplan der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal hat mit Schreiben vom 21. Juni 2011 den Entwurf der Fortschreibung<br />

der Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal vorgelegt. Ich habe die Absicht, gegen<br />

die vorgelegte Planung wie folgt Stellung zu nehmen:<br />

Durch ihre Planungen im Primarbereich und im St. Wolfhelm Gymnasium werden die Interessen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> nicht berührt. Im Bereich der Hauptschule könnte bereits kurzfris-<br />

tig eine gemeinsame Schulentwicklung (Abstimmung) dringend erforderlich werden.<br />

Auf der Grundlage der vorgelegten Prognosen der Ein- und Auspendlerquoten, des rückläufigen<br />

Schüleraufkommens insgesamt und der Festlegung einer Fünfzügigkeit der Janusz Korczak Re-<br />

alschule sehe ich die Schulentwicklung an der Realschule der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> gefähr-<br />

det und erkenne dort einen schulorganisatorischen Handlungsbedarf.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal kommt bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (Seite<br />

29) zu der Erkenntnis, dass sich die Zahl der Grundschüler in der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal vom<br />

Schuljahr 1997/98 bis zum Schuljahr 2009/10 um 27,2 % rückläufig entwickelt hat. Darüber hin-<br />

aus stellen Sie bei der Prognose der Schülerzahlen für die Primarstufe fest, dass bis zum Schul-<br />

jahr 2015/16 (Seite 39) mit einem weiteren Rückgang um etwa 16 % zu rechnen ist. Zudem ist<br />

laut ihren Aussagen zum Schulwahlverhalten der Schwalmtaler Kinder (Elternwille) bemerkens-<br />

wert, dass trotz eines komplett vorhandenen gegliederten Schulangebots in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Schwalmtal die Auspendlerquote recht hoch ist und im Durchschnitt der vergangenen Jahre eine<br />

Größenordnung von etwa 27 % erreicht - mit leicht steigender Tendenz. Der Auspendleranteil lag<br />

im Schuljahr 2009/10 schon bei 29,9 %.


17<br />

Im Schuljahr 2011/12 haben sich von 177 Abgängern aus den Grundschulen Schwalmtals nur 59<br />

Schülerinnen und Schüler (= 33,3 %) für die Realschule Schwalmtal entschieden.<br />

Aufgrund des rückläufigen Schülerpotentials in der Primarstufe wird sich bei einer Übertrittsquote<br />

von 35 % zur Realschule Schwalmtal das Schüleraufkommen bis zum Schuljahr 2015/16 (ca. 52<br />

Schüler) weiter reduzieren. Für das Schuljahr 2011/12 haben sich 74 auswärtige Schüler an der<br />

Realschule Schwalmtal angemeldet, davon 29 aus der <strong>Gemeinde</strong> Brüggen, 20 aus der Stadt<br />

Mönchengladbach - überwiegend aus dem Stadtteil Hardt und 23 aus der Stadt Viersen - über-<br />

wiegend aus dem Stadtteil Dülken.<br />

In der mittelfristigen Zielplanung für die Sekundarstufe wird, laut eigener Aussage (Seite 58)<br />

Schwalmtal in seiner Eigenschaft als Mittelzentrum des Westkreises eine wichtige schulische<br />

Versorgungsfunktion bzw. eine ausgeprägte überörtliche Bedeutung zugedacht, und zwar sowohl<br />

bei der Realschule (Mitversorgung der Schüler aus der <strong>Gemeinde</strong> Brüggen) als auch beim Gym-<br />

nasium (Mitversorgung der Schüler aus den <strong>Gemeinde</strong>n Brüggen und <strong>Niederkrüchten</strong>). Dies be-<br />

deutet aber auch, dass beide Schulen in hohem Maß auf die Einpendler aus Brüggen und<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> angewiesen sind. In diesen Aussagen sind die Schulen in Brüggen (Gesamtschu-<br />

le für den Westkreis) sowie die zweizügige Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> als Angebotsschule der<br />

Sekundarstufe I auch für Brüggener Kinder völlig außer Acht gelassen worden.<br />

Aus den vorgenannten Gründen hege ich gegen die vorgelegte Planung erhebliche Bedenken.<br />

Trotz Rückgang der Schülerzahlen in der Primarstufe, der bemerkenswert hohen Auspendlerquo-<br />

te und des nachweislichen Raumfehlbedarfs (Seite 23) hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal die<br />

Fünfzügigkeit der Realschule Schwalmtal beschlossen, die verständlicherweise den zukünftigen<br />

Erhalt der zweizügigen Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> und somit den Schulstandort <strong>Niederkrüchten</strong><br />

gefährdet.<br />

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat mit 15 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen<br />

die Verwaltung zu ermächtigen, gegen die Schulentwicklungsplanung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal entsprechend der vorstehenden Stellungnahme<br />

Bedenken zu erheben.<br />

Allen Ausschussmitgliedern lag eine Ablichtung des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal für den Planungszeitraum 2009/10 - 2015/16 vor.


6) Errichtung einer Pausenhalle an der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

18<br />

Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 30. Januar 2012 beantragt, an der Katholischen<br />

Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> eine neue überdachte Pausenfläche zu schaffen.<br />

Eine Ablichtung des Schreibens der CDU-Ratsfraktion lag allen Ausschussmitgliedern vor.<br />

Zur Sicherung der Ganztagsbetreuung an der Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> wird im<br />

Bereich der bisherigen Pausenhalle ein Speiseraum und eine Küche errichtet. Von der überdach-<br />

ten Pausenfläche von 205 qm sind entlang der Toilettenanlage und des neu errichteten Speise-<br />

raumes ca. 115 qm überdachte Pausenfläche geblieben, eine Fläche, die bei schlechtem Wetter<br />

als überdachte Pausen- und Spielfläche nicht ausreichend ist. Daher soll auf der östlichen Seite<br />

des Schulgebäudes zwischen den beiden Treppenhäusern eine Fläche von ca. 106 qm über-<br />

dacht werden. Die Kosten der Maßnahme (Anfertigung, Lieferung und Montage) belaufen sich<br />

auf ca. 20.000,00 Euro. Da die Bodenunebenheiten in der vorhandenen Bitumenschicht der Pau-<br />

senhoffläche trotz Überdachung keine trockene Spielfläche garantieren, besteht die Notwendig-<br />

keit, die Fläche durch Bodenaustausch, Herrichtung einer Schottertragschicht und Pflasterung<br />

der Fläche neu zu erstellen. Die Kosten betragen laut Kostenermittlung ca. 8.600,00 Euro. Die<br />

Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 28.600,00 Euro. Da der Verwaltung durch die Errich-<br />

tung des neuen Speiseraumes und der Nebenräume der Verlust der überdachten Pausenfläche<br />

bekannt war, wurde mit der Schulleitung seinerzeit bereits die Schaffung einer überdachten Pau-<br />

senfläche nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme vereinbart.<br />

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Schulleitung mit der Ausführung der Maßnah-<br />

me im Jahr 2013 einverstanden.<br />

Ausschussvorsitzender Coenen verweist auf die Beratung zur Errichtung der Mensa an der<br />

Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> (5. <strong>Sitzung</strong> des Schulausschusses am 17. Mai 2011).<br />

Hier sei seinerzeit vereinbart worden, zunächst die Erkenntnisse ohne Pausenhalle zu sammeln<br />

und evtl. notwendige Maßnahmen später zu beschließen.<br />

Bürgermeister Winzen weist auf die angespannte Haushaltssituation hin und bittet den<br />

Schulausschuss die Errichtung einer Pausenhalle an der Katholischen Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> wie in der Vorlage beschrieben zuzustimmen.


19<br />

Ausschussmitglied Wahlenberg ist der Ansicht, dass sich die Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> auch<br />

in Zukunft nicht wesentlich verbessern werde. Er sehe allerdings durch die Auflösung der<br />

Grundschule in Oberkrüchten Einsparpotenzial und spricht sich für die Umsetzung der<br />

Maßnahme noch in diesem Haushaltsjahr aus.<br />

Ausschussmitglied Kneip regt an, die Maßnahme zurückzustellen. Bei Auflösung der<br />

Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sei zu erwarten, dass die überwiegende Zahl von<br />

Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten an der Katholischen Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> beschult werden und die in der Vorlage geplante Größe der Pausenhalle daher<br />

nicht ausreichend sei.<br />

Ausschussmitglied Dr. Striemann verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Herr Cüsters erläutert dem Schulausschuss das Raumkonzept der Katholische Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> und weist auf die zukünftig stabile Zweizügigkeit der Schule hin. Eine erhebliche<br />

Veränderung der Schülerzahlen in den kommenden Jahren sei nicht zu erwarten. Herr Cüsters<br />

teilt mit, dass die Schulleitung mit der Umsetzung der Baumaßnahme im kommenden Jahr<br />

einverstanden sei.<br />

Rektor Dora erklärt, dass die Errichtung einer Pausenhalle an der Katholischen Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> notwendig sei. Über den Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme möge der<br />

Schulausschuss entscheiden.<br />

Stellvertretendes Ausschussmitglied Meyer spricht sich für die Umsetzung der Maßnahme<br />

entsprechend dem Verwaltungsvorschlag aus.<br />

Ausschussmitglied Wahlenberg beantragt die Baumaßnahme im Jahr 2012 durchzuführen.<br />

Sodann lehnt der Schulausschuss mit 7 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung<br />

den Antrag des Ausschussmitgliedes Wahlenberg, die überdachte Pausenfläche im<br />

vorgesehenen Bereich des Schulhofes umgehend zu schaffen und die Haushaltsmittel bereits im<br />

Haushaltsplan 2012 bereitzustellen, ab.<br />

Danach empfiehlt der Schulausschuss dem Rat mit 9 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen,<br />

1. eine überdachte Pausenfläche im vorgesehenen Bereich des Schulhofes zu schaffen und<br />

2. die Haushaltsmittel für die Maßnahme im Haushaltsplan 2013 bereitzustellen.


7) Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeister<br />

Es liegen keine Mitteilungen vor.<br />

Der Ausschussvorsitzende schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Dieser Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:<br />

1) Übersicht über die Eingangszahlen an der Gemeinschaftsgrundschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

2) Stellungnahmen der Nachbarkommunen zur Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

20<br />

gez. Coenen gez. Janßen<br />

Ausschussvorsitzender Schriftführer

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