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17. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Niederschrift<br />

über die <strong>17.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

Anwesend sind: Verhandelt:<br />

1. Bürgermeister Herbert Winzen <strong>Niederkrüchten</strong>, den 27. März 2012<br />

2. Ratsmitglied Peter Josef Beines<br />

3. Ratsmitglied Theo Coenen<br />

4. Ratsmitglied Georg Daamen<br />

5. Ratsmitglied Natascha Dorsch <strong>Sitzung</strong>slokal:<br />

6. Ratsmitglied Marion Fackler Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

7. Ratsmitglied Wolfgang Fonger<br />

8. Ratsmitglied Marco Goertz<br />

9. Ratsmitglied Lars Gumbel<br />

10. Ratsmitglied Detlef Haese Beginn: 19.30 Uhr<br />

11. Ratsmitglied Werner Hommen<br />

12. Ratsmitglied Trudis Jans<br />

13. Ratsmitglied Hans Kneip Ende: 22.25 Uhr<br />

14. Ratsmitglied Helga Korth<br />

15. Ratsmitglied Volker Krüger<br />

16. Ratsmitglied Jürgen Lasenga<br />

<strong>17.</strong> Ratsmitglied Marianne Lipp Der Bürgermeister eröffnet die <strong>Sitzung</strong><br />

18. Ratsmitglied Hans Mankau und stellt fest, dass die Einberufung zu<br />

19. Ratsmitglied Wilhelm Mankau dieser <strong>Sitzung</strong> durch Einladung vom<br />

20. Ratsmitglied Iris Meisel 15. März 2012 ordnungsgemäß erfolgt<br />

21. Ratsmitglied Detlef Meyer ist.<br />

22. Ratsmitglied Hermann Meyer<br />

23. Ratsmitglied Walter Michiels<br />

24. Ratsmitglied Michael Otto<br />

25. Ratsmitglied Raimund Pörtner<br />

26. Ratsmitglied Matthias Polmans<br />

27. Ratsmitglied Jürgen Schmitz<br />

28. Ratsmitglied Manfred Schmitz<br />

29. Ratsmitglied Marion Schouren<br />

30. Ratsmitglied Willi Slaats<br />

31. Ratsmitglied Jörg Stoltze<br />

32. Ratsmitglied Christoph Szallies<br />

33. Ratsmitglied Michael Tekolf<br />

34. Ratsmitglied Johannes Wahlenberg<br />

35. Ratsmitglied Heinz Wallrafen<br />

36. Ratsmitglied Bettina Wintraken<br />

37. Ratsmitglied Ernst-Rudolf Wirths<br />

Seitens der Verwaltung:<br />

1. Beigeordneter Blech<br />

2. Herr Bonus<br />

3. Herr Cüsters<br />

4. Frau Schrievers<br />

5. Frau Wenz<br />

Es fehlen:<br />

1. Ratsmitglied Wolfgang Geduhn<br />

2. Ratsmitglied Hermine Reynen


Nach Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> und vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt Bürgermeister Winzen<br />

vor, den Tagesordnungspunkt 3 „Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten“ vor<br />

Tagesordnungspunkt 2 „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012“ zu beraten. Wei-<br />

terhin schlägt Bürgermeister Winzen vor, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 4 a<br />

„Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Niederkrüchten</strong> GmbH“ zu er-<br />

weitern.<br />

Der Rat billigt einstimmig die Vorschläge des Bürgermeisters zur Änderung und Erweiterung der<br />

Tagesordnung.<br />

Öffentlicher Teil<br />

1) Fragestunde für Einwohner<br />

Bürgermeister Winzen eröffnet die Fragestunde und bittet die Anwesenden, von<br />

ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen.<br />

Herr Georg Hoppe, Wagnerstraße 2, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>,<br />

Schulpflegschaftsvorsitzender der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten,<br />

stellt Fragen zur beabsichtigten Schließung dieser Schule. Insbesondere stellt<br />

er Verfahrensfragen betr. Information der Eltern, Ganztagsbetreuungsmöglich-<br />

keiten, Beratung des Teilstandortkonzeptes und Maßnahmen der Elternschaft<br />

zum möglichen Erhalt der Schule. Außerdem verweist er auf eine Liste mit 983<br />

Unterschriften für den Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten.<br />

Bürgermeister Winzen stellt sodann den zeitlichen Ablauf dieser schulorganisa-<br />

torischen Maßnahme dar und beantwortet im Detail die von Herrn Hoppe ge-<br />

stellten Fragen.<br />

Sodann stellen<br />

- Herr Georg Hoppe, Wagnerstraße 2, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>,<br />

- Eheleute Ulrike und Marco Jung, Venekotenweg 13, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Herr Wilfried Mertens, Dam 74, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Herr Alexander Mertens, In der Stiege 21, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Herr Ralf Weiss, Brempter Weg 10, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Herr Dennis Fischer, Meisenweg 13, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>


- Frau Gabriele Huck, An den Tonwerken 19, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Herr Rene Rombey, Damer Straße 53, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

- Frau Nicole Bischof, Alte Burgstraße 1, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong><br />

weitere Fragen zu den Themen:<br />

Übermittagsbetreuung, Argumente der Schulrätin, Hortbetrieb, Schülerbeförde-<br />

rungskosten, Werbemaßnahmen zum Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten und Weitergabe von Informationen seitens der Verwaltung.<br />

Bürgermeister Winzen beantwortet ausführlich diese Fragen und weist darauf<br />

hin, dass es seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> keine wirtschaftlichen Grün-<br />

de zur Schließung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten gebe. Vielmehr<br />

sei die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> aufgrund der zu geringen Schülerzahl recht-<br />

lich verpflichtet, den Beschluss zur Schließung der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten zu fassen.<br />

Abschließend sagt Bürgermeister Winzen Herrn Hoppe bei weiterem Ge-<br />

sprächsbedarf seitens der Elternschaft zu, noch eine Informationsveranstaltung<br />

durchzuführen.<br />

3) Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten zum 31. Juli<br />

2015<br />

Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maß-<br />

nahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen<br />

sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums ge-<br />

bildet werden können. Grundschulen müssen bei der Fortführung mindestens<br />

eine Klasse pro Jahrgang haben.<br />

Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93<br />

Abs. 2 SchulG NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und Mindestzügigkei-<br />

ten aus § 82 SchulG NRW. Gemäß § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW<br />

gilt für die Eingangsklassen bestehender Grundschulen eine Bandbreite von 18<br />

bis 30 Schülerinnen und Schülern (Klassenfrequenzrichtwert = 24). In der<br />

Grundschule kann eine Überschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert<br />

von 15 von der Schulleitung zugelassen werden, wenn der Weg zu einer ande-<br />

ren Grundschule derselben Schulart nicht in zumutbarer Weise erreicht werden<br />

kann. Eine Unterschreitung der Klassenmindestgröße bis auf 15 ist in der Regel<br />

489-2009/2014


nur einmal ausnahmsweise möglich. Zudem sind die Anforderungen des § 82<br />

Abs. 2 SchulG NRW einzuhalten. Erreicht eine Schule im Anmeldeverfahren die<br />

erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse nicht und lie-<br />

gen auch keine Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW vor, ist der Schul-<br />

träger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen.<br />

Gemäß § 80 Abs. 3 SchulG NRW muss gewährleistet sein, dass bei der Auflö-<br />

sung einer Schule ein entsprechendes schulisches Angebot in zumutbarer Wei-<br />

se erreichbar bleibt.<br />

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule beschließt<br />

der Rat der <strong>Gemeinde</strong> (als Schulträger) nach Maßgabe der Schulentwicklungs-<br />

planung. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der<br />

Schulentwicklungsplanung zu begründen. Der Beschluss des Schulträgers be-<br />

darf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregie-<br />

rung).<br />

Bei der Auflösung einer Schule handelt es sich um die Nichtfortführung eines<br />

bisher aktiven Schulsystems. Man unterscheidet zwischen der sofortigen, der<br />

sukzessiven sowie der endgültigen Auflösung einer Schule. Die sukzessive Auf-<br />

lösung meint den schrittweisen Abbau der Jahrgänge, sie wird in der Regel<br />

durch das Nichtzustandekommen einer neuen Eingangsklasse eingeleitet. Die<br />

Abwicklung der sukzessiven Auflösung und somit der Bestand der sich auflö-<br />

senden Schule ist so lange möglich wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbe-<br />

trieb gewährleistet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und<br />

des zukünftig zu erwartenden Schüleraufkommens kann die Gemeinschafts-<br />

grundschule Oberkrüchten nicht selbständig fortgeführt werden. Die Auflösung<br />

der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten ist daher begründet und zwangs-<br />

läufig.<br />

Für die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sind erforder-<br />

lich:<br />

1. ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW,<br />

der die formalen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer<br />

schulorganisatorischen Maßnahme gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW bein-<br />

halten muss


2. die Nachweise der Beteiligung<br />

a) der Schulkonferenz<br />

b) des Schulausschusses<br />

3. die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für den Kreis Viersen als<br />

Schulaufsichtsbehörde<br />

4. die Festsetzung des Beginns und des voraussichtlichen Abschlusses der<br />

Auflösungsmaßnahme<br />

5. die Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen und<br />

Schüler<br />

6. der begründete Antrag ist der Bezirksregierung Düsseldorf über das Schul-<br />

amt des Kreises Viersen (mit anlassbezogener aktueller Aussage im<br />

Schulentwicklungsplan) einzureichen.<br />

Zur Zeit werden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 111 Schülerinnen und Schüler<br />

in der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten in folgenden Jahrgängen be-<br />

schult:<br />

Jahrgang Schüler/innen Klassen<br />

1 E 26 1<br />

2 E 24 1<br />

03 26 1<br />

04 35 2<br />

Die Schülerzahlen an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten werden<br />

sich in den nächsten Jahren erheblich ändern. Laut Statistik des Einwohnermel-<br />

deamtes sind nach derzeitigem Stand für den Schuleinzugsbereich der Ge-<br />

meinschaftsgrundschule Oberkrüchten in den kommenden Jahren nur noch die<br />

in der Anlage aufgeführten Eingangszahlen zu erwarten.<br />

Unterbringung der Schülerinnen und Schüler<br />

Die Schülerinnen und Schüler, die dann in der bisher „zuständigen“ Schule nicht<br />

mehr beschult werden können, haben die Möglichkeit, zwischen der Katholi-


schen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> und der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt<br />

zu wählen.<br />

Eine Gesamtaufnahme der Schülerinnen und Schüler in der Katholischen<br />

Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> bzw. Gemeinschaftsgrundschule Elmpt ist auf-<br />

grund der zukünftig zu erwartenden Eingangszahlen an beiden Schulen prob-<br />

lemlos möglich.<br />

Aufnahme in die Katholische Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong><br />

Schule Einschulungsjahr<br />

Katholische Grundschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

55 43 40 36 41 28<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten 12 16 16 12 12 19<br />

Insgesamt: 67 59 56 48 53 47<br />

Die Katholische Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist nach dem Raumprogramm für<br />

allgemein bildende Schulen seinerzeit zu einem dreizügigen Schulsystem aus-<br />

gebaut worden.<br />

Aufnahme in die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt<br />

Schule Einschulungsjahr<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Elmpt<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

73 69 74 82 66 54<br />

Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten 12 16 16 12 12 19<br />

Insgesamt: 85 85 90 94 78 73<br />

Die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt ist nach dem Raumprogramm für allge-<br />

mein bildende Schulen seinerzeit zu einem vierzügigen Schulsystem ausgebaut<br />

worden.<br />

Schülerbeförderung<br />

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten und zur Katholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> wird zurzeit<br />

durch die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs gesichert. Auch zukünftig<br />

werden bis zum Ende der Auflösungsphase die anspruchsberechtigten Fahr-


schüler/innen zur Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten befördert und zu<br />

gleich auch die Beförderung für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und<br />

Schüler der zukünftigen Eingangsjahrgänge aus den Außenbezirken zur Katho-<br />

lischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> über den Spezialverkehr abgewickelt.<br />

Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch der Gemeinschaftsgrund-<br />

schule Elmpt entscheiden, werden, sofern eine Anspruchsberechtigung vorliegt<br />

und es möglich ist, mit den Linien des ÖPNV (Schokoticket) befördert. Eine wei-<br />

tere Möglichkeit besteht über die private Beförderung durch die Eltern bei ent-<br />

sprechender Zahlung einer Wegstreckenentschädigung gemäß Schülerfahrkos-<br />

tenverordnung.<br />

Die Kosten für den Schülerspezialverkehr werden sich nicht erhöhen. Für den<br />

Fall, dass mehrere Eltern der zukünftigen Schulneulinge des bisherigen Schul-<br />

einzugsbereichs der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten eine Aufnahme<br />

in die Gemeinschaftsgrundschule Elmpt wünschen, werden geringe Mehrkosten<br />

entstehen.<br />

Betreuungsmöglichkeiten<br />

An der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sichert der Förderverein „Ver-<br />

lässliche Schule“ der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten e. V.“ die Vor-<br />

mittagsbetreuung der zu betreuenden Kinder. Ein Bedarf für eine Ganztagsbe-<br />

treuung an dieser Schule ist bis zum Schuljahr 2011/12 nicht angemeldet wor-<br />

den. Kinder mit ganztägigem Betreuungsbedarf haben in der Vergangenheit<br />

sich entweder für eine andere Schule entschieden bzw. einen Betreuungsplatz<br />

im Hort der Kita „Pusteblume“ in Oberkrüchten erhalten. Eine im Schuljahr<br />

2011/12 von der Schulleitung angedachte Ganztagsbetreuung an der Gemein-<br />

schaftsgrundschule Oberkrüchten und der damit verbundenen Ausgabe einer<br />

Mittagsverpflegung konnte wegen der fehlenden Räumlichkeiten sowie einer<br />

fehlenden Küche nicht umgesetzt werden. Aufgrund der rückläufigen Entwick-<br />

lung der Schülerzahlen wurde seinerzeit auf eine kostenträchtige Erweiterungs-<br />

bzw. Umbaumaßnahme verzichtet.<br />

An der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt wird durch die OGS eine Ganztagsbe-<br />

treuung angeboten. Sowohl eine Vormittagsbetreuung durch die „Schule von 8 -<br />

13“ als auch eine flexible Nachmittagsbetreuung durch „13plus“ ist an der Ka-<br />

tholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> möglich. Somit wird der eventuelle Be-<br />

darf für eine Ganztagsbetreuung für die Kinder der zukünftigen Einschulungs-<br />

jahrgänge der derzeitigen Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten sowohl an


der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt als auch an der Katholischen Grundschu-<br />

le <strong>Niederkrüchten</strong> sichergestellt. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler<br />

der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten wird sich somit das Betreuungs-<br />

angebot verbessern.<br />

Abstimmung mit der Schulaufsicht<br />

Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme für die Gemeinschaftsgrund-<br />

schule Oberkrüchten wurde am 12. Januar 2012 unter Beteiligung der Schullei-<br />

tung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten mit dem Schulamt für den<br />

Kreis Viersen als untere Schulaufsichtsbehörde abgestimmt. Die weiteren Mög-<br />

lichkeiten zur Fortführung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten gemäß<br />

6. Schulrechtsänderungsgesetz wurden erörtert und können aus pädagogischen<br />

Gründen sowie aus schulfachlicher Sicht nicht in Betracht gezogen werden.<br />

Die Angelegenheit ist in der <strong>Sitzung</strong> des Schulausschusses am 20. März 2012<br />

beraten worden.<br />

Bürgermeister Winzen beantwortet Fragen des Ratsmitgliedes Pörtner zum<br />

rückläufigen Schüleraufkommen an der Gemeinschaftsgrundschule<br />

Oberkrüchten und der sich hieraus rechtlich zwangsläufig ergebenden Schlie-<br />

ßung dieser Schule sowie zu den Aufnahmekapazitäten der Katholischen<br />

Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> und der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt<br />

Ratsmitglied Hommen sagt, der Rat als zuständiges Organ des Schulträgers<br />

müsse nun eine gesetzeskonforme Entscheidung treffen, obschon die Schul-<br />

schließung für die Betroffenen eine Enttäuschung sei.<br />

Ratsmitglied Otto schließt sich den Ausführungen des Ratsmitgliedes Hommen<br />

an.<br />

Ratsmitglied Wilhelm Mankau ist der Auffassung, dass der Betrieb von zwei ge-<br />

sicherten Grundschulen mit stabilem Unterrichtsangebot die richtige Lösung sei.<br />

Frau Lipp sagt, es müsse darauf geachtet werden, dass alle Kinder in der Ka-<br />

tholischen Grundschule <strong>Niederkrüchten</strong> einen adäquaten Unterricht erhalten.<br />

Ratsmitglied Szallies unterstützt die Ausführungen des Ratsmitgliedes Lipp.


Ratsmitglied Kneip regt an, bei der Fortschreibung des Schulentwicklungspla-<br />

nes auf die Auswirkungen von sinkenden Schüleraufkommen rechtzeitig zu rea-<br />

gieren.<br />

Sodann beschließt der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> mit 28 Stimmen bei 5 Gegen-<br />

stimmen und 3 Stimmenthaltungen aufgrund des Nichtzustandekommens der Eingangs-<br />

klasse im Schuljahr 2012/13 und der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in den<br />

Folgejahren die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten,<br />

Meinfelder Straße 14, 41372 <strong>Niederkrüchten</strong>, Schulnummer 118 323, ab dem 1. August<br />

2012 bis zum 31. Juli 2015 (Abschluss der Auflösungsphase).<br />

Ratsmitglied Wahlenberg hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.<br />

Herr Cüsters verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

2) Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 487-2009/2014<br />

Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2012 nebst Anlagen erstellt. Eine Ausfertigung dieses Entwurfs ist jedem Rats-<br />

mitglied mit Schreiben vom 13. Februar 1012 zugestellt worden.<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist im Amtsblatt am 9. Februar 2012 be-<br />

kanntgemacht worden und kann während der Dauer des Beratungsverfahrens<br />

(bis zum Erlass der Haushaltssatzung) eingesehen werden. Seitens der Ein-<br />

wohner oder Abgabepflichtigen konnten innerhalb einer Frist von vierzehn Ta-<br />

gen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf und seine<br />

Anlagen erhoben werden, über die der Rat dann in öffentlicher <strong>Sitzung</strong> zu ent-<br />

scheiden hat. Solche Einwendungen liegen nicht vor.<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am 13. März 2012 hat Käm-<br />

merer Blech im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsentwurfes Einzelheiten<br />

erläutert und die Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> dargestellt. Der Haupt- und Fi-<br />

nanzausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen entsprechend dem vorliegenden<br />

Entwurf zu verabschieden.


Ratsmitglied Hommen erläutert die positiven und negativen Fakten, die im<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 dargestellt sind. Er sagt, dass zur<br />

Prüfung der gemeindlichen Haushaltssituation sowohl die Finanzstrukturen als<br />

auch die Verwaltungsstrukturen betrachtet werden sollten. Insoweit seien mittel-<br />

fristig Optimierungsmöglichkeiten gegeben, kurzfristig müsse die <strong>Gemeinde</strong> auf<br />

überzogene Ausgaben verzichten. Daher habe die CDU-Ratsfraktion mit<br />

Schreiben vom 26. März 2012 eine Begrenzung des Eigenanteils der <strong>Gemeinde</strong><br />

zur Errichtung des Jugendfreizeittreffs auf 350.000,00 Euro beantragt. Der Ju-<br />

gendfreizeittreff sei nötig und könne gleichwohl funktionell und billiger gebaut<br />

werden. In der derzeitigen Planungsphase könne die Höhe der Ausgaben noch<br />

beeinflusst werden. Daher werde der Antrag zum Haushalt gestellt, dass der<br />

vorgesehene Ausgabenansatz bis zur Entscheidung über die Kostendeckelung<br />

gestoppt werde.<br />

Ratsmitglied Wilhelm Mankau sagt, dass aufgrund der bestehenden gemeindli-<br />

chen Haushaltssituation die Einnahmeseite verbessert werden müsse. Hier sei-<br />

en Bemühungen zur Gewerbeansiedlung allgemein und im besonderen auf<br />

dem ehemaligen Flugplatzgelände erforderlich sowie die Erhöhung der Struk-<br />

turhilfen zu fordern. Darüber hinaus könnten nicht mehr benötigte Immobilien<br />

veräußert werden. Weiterhin sagt Ratsmitglied Wilhelm Mankau, dass die Bil-<br />

dung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in der <strong>Gemeinde</strong> Vorrang<br />

besitzen müsse. So sei die <strong>Gemeinde</strong> zwar bei den Kindertagesstätten gut auf-<br />

gestellt, aber hinsichtlich der Schulsituation müsse um den Erhalt einer Schule<br />

der Sekundarstufe gekämpft werden. Ratsmitglied Wilhelm Mankau ergänzt,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> letztlich auf gesellschaftliche Anforderungen und Änderun-<br />

gen pragmatisch reagieren müsse. Abschließend sagt Ratsmitglied Wilhelm<br />

Mankau, dass die SPD der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu-<br />

stimmen werde.<br />

Ratsmitglied Lipp geht im einzelnen auf die im Haushalt vorgesehenen größe-<br />

ren Investitionen ein und spricht sich für die Errichtung des Jugendfreizeittreffs<br />

und die Umsetzung der Verbundschule aus. Weiterhin müsse die <strong>Gemeinde</strong> bei<br />

der Nachfolgenutzung des Flughafengeländes den Ausbau erneuerbarer Ener-<br />

gien durch bürgereigene Energieversorger prüfen. Abschließend sagt Ratsmit-<br />

glied Lipp, dass die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2012 zustimmen werde.


Ratsmitglied Otto geht auf die negative Entwicklung der Haushaltswirtschaft der<br />

<strong>Gemeinde</strong> und die Schwierigkeiten zum Erhalt der gemeindlichen Standards<br />

ein. So sei die Beibehaltung der Eigenständigkeit bei Entscheidungen nur mit<br />

spürbaren Einsparungen erreichbar. Jede Ausgabe müsse auf die Notwendig-<br />

keit hin geprüft werden. Ratsmitglied Otto sagt abschließend, die FDP-<br />

Ratsfraktion stimme der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 zu.<br />

Ratsmitglied Pörtner sagt, dass die beabsichtigten Investitionen gut angelegt<br />

seien und die <strong>Gemeinde</strong> positiv die großen Aufgaben und Herausforderungen in<br />

der Zukunft angehen sollte. Sodann erklärt Ratsmitglied Pörtner die Zustim-<br />

mung der CWG-Ratsfraktion zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012<br />

Ratsmitglied Wirths weist darauf hin, dass der demografische Wandel Auswir-<br />

kungen auf die zukünftige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> haben werde. Daher soll-<br />

te bei der Folgenutzung des Flugplatzgeländes geprüft werden, die freiwerden-<br />

den Wohnungen jungen Familien anzubieten und nicht nur die Nutzung als<br />

Energiepark vorzusehen. Sodann erklärt Ratsmitglied Wirths, dass er der Haus-<br />

haltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zustimmen werde.<br />

Sodann äußert sich Ratsmitglied Wilhelm Mankau kritisch zum Antrag der CDU-<br />

Ratsfraktion auf Deckelung der Kosten in Höhe von 350.000,00 Euro für die Er-<br />

richtung des Jugendfreizeittreffs. Er spricht sich dafür aus, diese Maßnahme wie<br />

veranschlagt durchzuführen mit der Maßgabe, dass eine Deckelung der Kosten<br />

auf 412.000,00 Euro beschlossen werden könnte.<br />

Ratsmitglied Szallies unterstützt die Ausführungen des Ratsmitgliedes Wilhelm<br />

Mankau.<br />

Auch die Ratsmitglieder Pörtner, Kneip und Lipp sprechen sich für eine eventu-<br />

elle Kostendeckelung in Höhe von 412.000,00 Euro aus.<br />

Die Ratsmitglieder Schouren und Hommen betonen die Notwendigkeit zur Er-<br />

richtung des Jugendfreizeittreffs, weisen aber auf eine mögliche Kostenerhö-<br />

hung in der Ausführungsphase hin.


Nach weiterer Aussprache beschließt der Rat mit 19 Stimmen bei 18 Gegen-<br />

stimmen, die Ausgaben für die Errichtung des Jugendfreizeittreffs solange zu<br />

sperren, bis über den Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Kostendeckelung in<br />

Höhe von 350.000,00 Euro abschließend entschieden ist.<br />

Ratsmitglied Wilhelm Mankau beantragt in der Niederschrift festzuhalten, dass<br />

die SPD-Ratsfraktion gegen den vorbezeichneten CDU-Antrag gestimmt habe.<br />

Sodann beschließt der Rat einstimmig, die Haushaltssatzung für das Haushalts-<br />

jahr 2012 mit ihren Anlagen entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlas-<br />

sen.<br />

4) Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und<br />

Auszahlungen<br />

In den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 sind die in der vorliegenden Anlage auf-<br />

geführten unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und<br />

Auszahlungen mit der gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW erforderlichen Genehmi-<br />

gung des Kämmerers bzw. des Bürgermeisters geleistet worden.<br />

Der Rat nimmt die Leistungen der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

und Auszahlungen zur Kenntnis. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

4a) Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> GmbH<br />

In § 6 des Gesellschaftsvertrages der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Niederkrüchten</strong> GmbH<br />

(GWN) ist festlegt worden, dass der aus 6 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat<br />

je zur Hälfte von den beiden Gesellschaftern besetzt wird, wobei der Bürger-<br />

meister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter<br />

Vorsitzener des Aufsichtsrates ist. In seiner <strong>Sitzung</strong> am 5. November 2009 hat<br />

der Rat auf Vorschlag der Ratsfraktionen der CDU und SPD die Ratsmitglieder<br />

Michael Tekolf und Wilhelm Mankau in den Aufsichtsrat der GWN gewählt. Um<br />

490-2009/2014<br />

492-2009/2014


in dem anstehenden Strom- und Gaskonzessionsvergabeverfahren von vornhe-<br />

rein jegliche Befangenheiten der Aufsichtsratsmitglieder und damit mögliche<br />

Vergabeverfahrensmängel auszuschließen, schlägt die CDU-Ratsfraktion mit<br />

Schreiben vom 22. März 2012 vor, nunmehr anstelle des Ratsmitgliedes Micha-<br />

el Tekolf das Ratsmitglied Wolfgang Fonger als Mitglied des Aufsichtsrates der<br />

GWN GmbH zu wählen.<br />

Beigeordneter Blech erläutert den Sachverhalt.<br />

Sodann wählt der Rat einstimmig das Ratsmitglied Wolfgang Fonger mit soforti-<br />

ger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrates der <strong>Gemeinde</strong>werke Niederkrüch-<br />

ten GmbH. Mit gleichzeitiger Wirkung scheidet das Aufsichtsratsmitglied Micha-<br />

el Tekolf aus dem Aufsichtsrat der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Niederkrüchten</strong> GmbH aus.<br />

Ratsmitglied Fonger hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilge-<br />

nommen.<br />

5) Bekanntgabe von Niederschriften über Ausschusssitzungen und<br />

Entscheidungen über Ausschussbeschlüsse<br />

5.1 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über die 14. <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode<br />

2009/2014 - des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 5.<br />

März 2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse ist<br />

zu entscheiden.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über die o. a. <strong>Sitzung</strong> des Pla-<br />

nungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig die in<br />

dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse des Planungs-, Verkehrs- und Um-<br />

weltausschusses.<br />

5.2 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über die 14. <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode<br />

2009/2014 - des Bauausschusses vom 6. März 2012. Über die in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse ist zu entscheiden.


Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über die o. a. <strong>Sitzung</strong> des<br />

Bauausschusses bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in<br />

dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Bauausschusses.<br />

5.3 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 14. Sit-<br />

zung - Wahlperiode 2009/2014 - des Haupt- und Finanzausschusses vom<br />

13. März 2012.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der<br />

<strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.<br />

Da der einzige Tagesordnungspunkt gesondert zur <strong>Sitzung</strong> des Rates ge-<br />

standen hat, entfällt eine Beschlussfassung.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.<br />

5.4 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über die 6. <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode<br />

2009/2014 - des Schulausschusses vom 20. März 2012. Über die in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse, sofern sie nicht gesondert zur<br />

Tagesordnung des Rates gestanden haben, ist zu entscheiden.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über die o. a. <strong>Sitzung</strong> des<br />

Schulausschusses bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt mit 36 Stimmen bei<br />

1 Stimmenthaltung die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse des Schul-<br />

ausschusses mit Ausnahme des Beschlusses, der gesondert zur Tages-<br />

ordnung des Rates gestanden hat.


6) Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

Es liegen keine Mitteilungen vor.<br />

Der Bürgermeister schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

gez. Winzen gez. Bonus<br />

Bürgermeister Schriftführer

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