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8. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Schüler zur Gesamtschule Brüggen (mit Schülerspezialverkehr) und der Europaschu-<br />

le Schwalmtal (mit ÖPNV) ist sichergestellt.<br />

Abstimmung mit der Schulaufsicht<br />

Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme für die Gemeinschaftshauptschule<br />

<strong>Niederkrüchten</strong> wurde am 16. März 2012 unter Beteiligung der Schulleitung der Ge-<br />

meinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> mit dem Schulamt für den Kreis Viersen als<br />

untere Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.<br />

Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde<br />

Mit Verfügung vom 13. April 2012 teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die<br />

Gemeinschaftshauptschule zwingend aufgelöst werden muss, da die Schule nicht<br />

11<br />

mehr die Voraussetzungen der Einzügigkeit erfüllt.<br />

Den Ausschussmitgliedern lag eine Ablichtung der Verfügung der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf vom 13. April 2012 vor.<br />

Information der Schulpflegschaft und Beteiligung der Schulkonferenz<br />

Im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung sind die Vertreter der Elternschaft über die<br />

anstehende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> informiert wor-<br />

den. Die Schulkonferenz hat sich in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 26. April 2012 einstimmig für die<br />

sukzessive Auflösung der Schule ausgesprochen.<br />

Beratung im Schulausschuss<br />

Der Schulausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 26. April 2012 mit 3 Stimmen bei 10<br />

Stimmenthaltungen die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Nieder-<br />

krüchten (Schul-Nr. 143108) abgelehnt.<br />

Beratung im Rat<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 22. Mai 2012 die Angelegenheit bera-<br />

ten und mehrheitlich beschlossen, die Entscheidung zur Auflösung der Gemein-<br />

schaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zu vertagen und zunächst das Ergebnis des Gut-<br />

achtens zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis Viersen abzuwarten.

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