8. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
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Niederschrift<br />
über die <strong>8.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Schulausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
Anwesend sind:<br />
1. Ausschussvorsitzender Theo Coenen<br />
2. Ausschussmitglied Norbert Ahlen<br />
3. Ausschussmitglied Anja Degenhardt<br />
4. Ausschussmitglied Natascha Dorsch<br />
5. Ausschussmitglied Marco Goertz<br />
6. Ausschussmitglied Karin Jochum<br />
7. Ausschussmitglied Hans-Ulrich Kneip<br />
<strong>8.</strong> Ausschussmitglied Helga Korth<br />
9. Ausschussmitglied Iris Meisel<br />
10. Ausschussmitglied Detlef Meyer<br />
11. Ausschussmitglied Hildegard Reugels-<br />
Schlütter<br />
12. Ausschussmitglied Dr. Jürgen Striemann<br />
13. Ausschussmitglied Bettina Wintraken<br />
14. Stellvertr. Ausschussmitglied Jürgen Lasenga<br />
als Vertreter des Ausschussmitgliedes<br />
Johannes Wahlenberg<br />
15. Stellvertr. Ausschussmitglied Michael Meding<br />
als Vertreter des Ausschussmitgliedes<br />
Regine Beecker<br />
16. Stellvertr. Ausschussmitglied Albert Sowa<br />
als Vertreter des Ausschussmitgliedes<br />
Daniel Brouwers<br />
Mitglieder mit beratender Stimme:<br />
1. Konrektorin Dr. Ilka Broekmann<br />
2. Rektor Jakob-Wilhelm Mülstroh<br />
3. Rektorin Helga Sittertz-Hock<br />
4. Pfarrerin Christiane Fiebig-Mertin<br />
Seitens der Verwaltung:<br />
1. Bürgermeister Winzen<br />
2. Herr Janßen<br />
Es fehlen:<br />
1. Ausschussmitglied Regine Beecker<br />
2. Ausschussmitglied Daniel Brouwers<br />
3. Ausschussmitglied Jürgen Grotjahn<br />
4. Ausschussmitglied Johannes Wahlenberg<br />
5. Rektorin Bärbel Buchwald<br />
6. Rektor Bodo Dora<br />
7. Rektorin Ulrike Vlk<br />
<strong>8.</strong> Pfarrer Wolfram Weihrauch<br />
Verhandelt:<br />
<strong>Niederkrüchten</strong>, den 5. Juli 2012<br />
<strong>Sitzung</strong>slokal:<br />
Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ende: 19.45 Uhr<br />
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die<br />
<strong>Sitzung</strong> und stellt fest, dass die Einberufung<br />
zu dieser <strong>Sitzung</strong> durch Einladung<br />
vom 25. Juni 2012 ordnungsgemäß erfolgt<br />
ist.
1) Gutachten zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis Viersen 521-2009/2014<br />
Das Schulgesetz NRW sieht in § 80 Abs. 2 vor, dass "Schulen und Schulstandorte<br />
unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen sind, dass<br />
schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Be-<br />
dingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind gehalten, in enger<br />
Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes,<br />
differenziertes Angebot zu achten."<br />
In Anbetracht des anhaltenden Schülerrückganges und der Errichtung einer neuen<br />
Schulform in NRW (Sekundarschule) haben sich die Städte Viersen und Nettetal so-<br />
wie die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Niederkrüchten</strong>, Schwalmtal und Brüggen entschlossen, ein ge-<br />
meinsames Gutachten zur Schulentwicklung im Westkreis Viersen erstellen zu las-<br />
sen. Von November 2011 bis Mai 2012 fanden auf Verwaltungsebene vier Abstim-<br />
mungsgespräche statt. Im März 2012 wurde die Firma Komplan mit der Erstellung ei-<br />
nes Gutachtens beauftragt. Die Kosten tragen die fünf Städte und <strong>Gemeinde</strong>n antei-<br />
lig.<br />
Beauftragt wurde ausdrücklich eine gutachterliche Stellungnahme, da die förmliche<br />
Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 Abs. 1 weiterhin Aufgabe der örtlichen Schul-<br />
träger ist. Mit dem Gutachten ist im Übrigen im Rahmen der Schulentwicklungspla-<br />
nung dem o. g. § 80 Abs. 2 genüge getan. Der Gutachter ist beauftragt worden, die<br />
Situation der Schulen der fünf Kommunen im Bereich der Sekundarstufe I zu analy-<br />
sieren und Vorschläge zu örtlichen und überörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu<br />
unterbreiten. Ausgenommen vom Gutachten sind aufgrund des fehlenden Inklusions-<br />
gesetzes die Förderschulen.<br />
Das von der Firma Komplan fertiggestellte Gutachten wird den Schulausschüssen der<br />
beteiligten Kommunen in einer Informationsveranstaltung am 27. Juni 2012 um 17.30<br />
Uhr im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Forums des Kreishauses in Viersen vorgestellt und zeigt<br />
Möglichkeiten zur kommunalen Zusammenarbeit, um die anstehenden Probleme bei<br />
der Sicherung eines bedarfsgerechten und ortsnahen schulischen Angebots zu lösen.<br />
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Bürgermeister Winzen fasst die Aussagen des am 27. Juni 2012 bereits vorgestellten<br />
Gutachtens in Bezug auf die Sicherung des Schulstandortes <strong>Niederkrüchten</strong> für die<br />
Sekundarstufe I zusammen.<br />
Ausschussmitglied Dorsch bittet Realschulkonrektorin Frau Dr. Broekmann um eine<br />
Einschätzung der Schülerzahlenentwicklung an der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong>.<br />
Realschulkonrektorin Frau Dr. Broekmann verweist auf die aktuellen Anmeldezahlen.<br />
Für das Schuljahr 2012/2013 hätten sich aktuell 57 Kinder an der Realschule ange-<br />
meldet. Es sei somit die erforderliche Mindestzahl von 56 Kindern erreicht worden.<br />
Aufgrund der Prognosezahlen für die kommenden 2 Schuljahre sieht sie den Fortbe-<br />
stand der Realschule als gesichert an.<br />
Bürgermeister Winzen widerspricht den Ausführungen von Realschulkonrektorin Frau<br />
Dr. Broekmann und weist auf die relativ hohe Zahl von Einpendlern aus dem Stadtge-<br />
biet Wegberg sowie auf die Anmeldung von potentiellen Hauptschülern an der Real-<br />
schule <strong>Niederkrüchten</strong> hin. Ohne diese Anmeldungen wäre die gesetzlich vorge-<br />
schriebene Mindestschülerzahl von 56 Schülerinnen und Schüler bereits für das<br />
Schuljahr 2012/2013 nicht erreicht worden.<br />
Stellv. Ausschussmitglied Sowa spricht sich für die Sicherung des Schulstandortes<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> für die Sekundarstufe I aus. Er weist darauf hin, dass sich bei der im<br />
Gutachten vorgeschlagenen Kooperation mit der Gesamtschule Brüggen alle Schul-<br />
formen der Sekundarstufe I wiederfinden würden. Des Weiteren äußert er Bedenken<br />
hinsichtlich der Umsetzbarkeit der anderen im Gutachten vorgeschlagenen Alternati-<br />
ven.<br />
Ausschussmitglied Degenhardt teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass<br />
die getroffenen Aussagen des Gutachtens zur Sicherung des Schulstandortes<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> im Bereich der Sekundarstufe I sehr positiv seien. Demnach könnte<br />
den <strong>Niederkrüchten</strong>er Kindern durch eine Kooperation mit der Gesamtschule Brüggen<br />
zukünftig eine attraktive Schulform in der <strong>Gemeinde</strong> angeboten werden.<br />
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Ausschussvorsitzender Coenen sieht die von der Firma Komplan vorgeschlagenen<br />
Möglichkeiten einer Kooperation mit der Gesamtschule Brüggen für die SPD-Fraktion<br />
ebenfalls sehr positiv.<br />
Der Schulausschuss nimmt das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis<br />
Viersen zur Kenntnis.<br />
2) Sicherung des Schulstandortes <strong>Niederkrüchten</strong> für die Sekundarstufe I 522-2009/2014<br />
Das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung führt zu dem Ergebnis, dass im Bereich<br />
der Schulen der Sekundarstufe im Westkreis Viersen Handlungsbedarf besteht, der<br />
im Wesentlichen auf zwei Säulen beruht:<br />
1. Die demografische Entwicklung (Schülerzahlen - 16 %)<br />
2. Das veränderte Schulwahlverhalten.<br />
Nachdem die Schulform Hauptschule schon längere Zeit von stark rückläufigen Schü-<br />
lerzahlen geprägt war, ist dieser Prozess des Niedergangs durch den Schulkonsens<br />
aus dem Jahr 2011 nochmals beschleunigt worden; für keine Hauptschule im Unter-<br />
suchungsgebiet kann daher mehr eine uneingeschränkte Bestandsgarantie abgege-<br />
ben werden.<br />
Gleichzeitig hat sich aber auch gezeigt, dass die im Schulkonsens neu verankerte<br />
Sekundarschule für die Kommunen des Westkreises nicht unbedingt eine Option dar-<br />
stellt, die wesentlich zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen könnte.<br />
In den <strong>Gemeinde</strong>n Schwalmtal, <strong>Niederkrüchten</strong> und Brüggen zeichnen sich strukturel-<br />
le Probleme ab, die teilweise nur durch eine interkommunale Zusammenarbeit gelöst<br />
werden können.<br />
Am eindeutigsten trifft diese Diagnose auf unsere <strong>Gemeinde</strong> zu, die allein praktisch<br />
handlungsunfähig ist und die nur mit Hilfe einer Kooperation überhaupt die Chance<br />
hat, ein dauerhaft gesichertes Schulangebot in der Sekundarstufe I vorzuhalten.<br />
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Im Gutachten zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis Viersen heißt es einfüh-<br />
rend im Punkt 4.4 "Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> hat von den 5 Kommunen des<br />
Westkreises aktuell die mit Abstand schwächste Ausgangsposition". Nach der gesetz-<br />
lich unumgänglichen sukzessiven Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Nieder-<br />
krüchten ab 1. August 2012 verbleibt in <strong>Niederkrüchten</strong> zukünftig als einzige Schule<br />
der Sekundarstufe I die Realschule, der es sowohl im Jahr 2011 (dreizügig) als auch<br />
im Jahr 2012 (zweizügig) - vor allem aufgrund der Akquisition von Schülern aus dem<br />
westlichen Teil der Stadt Wegberg - gelungen ist, die volle Zweizügigkeit zu erreichen.<br />
So erfreulich diese Entwicklung auch ist, so stellt sie doch keine belastbare Grundlage<br />
für eine dauerhafte Sicherung der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> dar.<br />
Auch den Realschulen generell, insbesondere aber der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong>,<br />
wird es schwerfallen, zukünftig die notwendigen Anmeldezahlen zu erreichen, da die<br />
Schülerzahlen rückläufig sind (die Zahl der Abgänger aus der Primarstufe liegt bei ca.<br />
135 Schüler pro Jahr) und der Trend des Schulwahlverhaltens zur Zeit sich landes-<br />
weit gegen die Schulform "Realschule" abzeichnet (die Übertrittsquote zur Realschule<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> liegt derzeit im Durchschnitt bei 28,7 %). Somit ist zukünftig an der<br />
Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> im Eingangsjahrgang jährlich mit ca. 35 - 40 Schüler/innen<br />
aus der eigenen <strong>Gemeinde</strong> zu rechnen. Die Zahl der Einpendler muss zukünftig stabil<br />
15 bis 20 Kinder ergeben.<br />
Nachdem die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
Ende 2010 politisch keine Mehrheit gefunden hat, besteht aktuell keine Option mehr<br />
für eine Weiterentwicklung des Schulangebots aus eigener Kraft, d. h. die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niederkrüchten</strong> ist auf eine Kooperation mit den Nachbargemeinden angewiesen.<br />
Hierfür kommen aktuell im Wesentlichen drei Optionen in Frage:<br />
1. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Brüggen (Gesamtschule)<br />
2. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal (Sekundarschule)<br />
3. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal (Realschule)<br />
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 26. September 2011 beantragt, der Rat<br />
möge die Verwaltung beauftragen zu prüfen<br />
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- ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen die Änderungen des Schulgesetzes<br />
- auch unter Einbeziehung von Überlegungen in Nachbargemeinden - für die<br />
Schulen in <strong>Niederkrüchten</strong> haben werden<br />
- und welche Handlungsnotwendigkeiten für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> sich hie-<br />
raus ergeben.<br />
Mit Schreiben vom 23. Mai 2012 hat die SPD-Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung<br />
zu beauftragen, im Zuge der Schulentwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> die<br />
Errichtung einer Sekundarschule zu prüfen und darzustellen.<br />
Den Ausschussmitgliedern haben Ablichtungen der vorgenannten Schreiben der<br />
CDU-Ratsfraktion und der SPD-Ratsfraktion vorgelegen.<br />
Die Verwaltung schlägt dem Schulausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die Verwal-<br />
tung zu beauftragen, die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit mit den<br />
Nachbarkommunen zur Sicherung des Schulstandortes <strong>Niederkrüchten</strong> für die Se-<br />
kundarstufe I auf der Grundlage des Gutachtens zu prüfen, darzustellen und ggfls.<br />
genehmigungsfähige Vorschläge zur Kooperation in der nächsten <strong>Sitzung</strong> des Schul-<br />
ausschusses zu unterbreiten.<br />
Stellv. Ausschussmitglied Lasenga teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschluss-<br />
vorschlag der Verwaltung entsprechend der im Gutachten vorgeschlagenen Reihen-<br />
folge zustimmen würde.<br />
Der Schulausschuss empfiehlt danach dem Rat einstimmig, die Verwaltung zu beauf-<br />
tragen, die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommu-<br />
nen zur Sicherung des Schulstandortes <strong>Niederkrüchten</strong> für die Sekundarstufe I auf<br />
der Grundlage des Gutachtens in folgender Reihenfolge<br />
1. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Brüggen (Gesamtschule),<br />
2. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal (Sekundarschule) und<br />
3. Kooperation mit der <strong>Gemeinde</strong> Schwalmtal (Realschule)<br />
zu prüfen, darzustellen und ggfls. genehmigungsfähige Vorschläge zur Kooperation in<br />
der nächsten <strong>Sitzung</strong> des Schulausschusses zu unterbreiten.<br />
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3) Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niederkrüchten</strong> - Fortschreibung 2012<br />
Aufgrund der bereits beschlossenen Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule<br />
Oberkrüchten und der bevorstehenden Auflösung der Gemeinschaftshauptschule<br />
7<br />
523-2009/2014<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> ist dem Antrag auf Auflösung einer Schule eine anlassbezogene ak-<br />
tuelle Aussage der Schulentwicklungsplanung (Fortschreibung) beizufügen.<br />
Die Firma Komplan hat im Mai 2012 auf der Grundlage des aktuellen Datenbestandes<br />
des Einwohnermeldeamtes und der Schulstatistiken die anlassbezogene Fortschrei-<br />
bung der Schulentwicklungsplanung erstellt, in der die zwangsläufige Notwendigkeit<br />
der Auflösung der vorgenannten Schulen begründet wird.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die von der Firma Komplan er-<br />
stellte anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - Mai 2012 - zu<br />
beschließen.<br />
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat sodann einstimmig, die von der Firma Komplan<br />
erstellte anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - Mai 2012 - zu<br />
beschließen.<br />
4) Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> 524-2009/2014<br />
Gemäß § 81 sind Schulträger verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen<br />
angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass in<br />
den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.<br />
Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine<br />
Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn z. B. den<br />
Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens<br />
zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.<br />
Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2<br />
SchulG NRW festgesetzten Klassenbildungswerte und die Mindestzügigkeiten gemäß
§ 82 SchulG NRW. Gemäß § 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW gilt für die<br />
Eingangsklassen bestehender Hauptschulen eine Bandbreite von 18 bis 30 Schüle-<br />
rinnen und Schülern (Klassenfrequenzrichtwert = 24). Erreicht eine Schule im Anmel-<br />
deverfahren die erforderliche Mindestzahl für die Einrichtung einer Eingangsklasse<br />
nicht und liegen auch keine Ausnahmetatbestände des § 82 SchulG NRW vor, ist der<br />
Schulträger verpflichtet, eine Entscheidung über die Zukunft der Schule zu treffen.<br />
Das Schulamt für den Kreis Viersen hat mit Bericht vom 16. März 2012 der Bezirksre-<br />
gierung Düsseldorf - Dezernat 42 - H - mitgeteilt, dass auf Grund der Anmeldungen<br />
für das Schuljahr 2012/13 keine Klasse 5 an der Gemeinschaftshauptschule Nieder-<br />
krüchten zustande kommt und gemäß § 82 Abs. 1 SchulG und der VO zu § 93 Abs. 2<br />
SchulG der Schulleitung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> die Bildung<br />
einer Eingangsklasse zu untersagen sei.<br />
Gemäß § 80 Abs. 3 SchulG NRW muss gewährleistet sein, dass bei der Auflösung<br />
einer Schule ein entsprechendes schulisches Angebot in zumutbarer Weise erreich-<br />
bar bleibt. Bei der Auflösung einer Schule handelt es sich um die Nichtfortführung ei-<br />
nes bisher aktiven Schulsystems. Man unterscheidet zwischen der sofortigen, der<br />
sukzessiven sowie der endgültigen Auflösung einer Schule. Die sukzessive Auflösung<br />
meint den schrittweisen Abbau der Jahrgänge, sie wird in der Regel durch das Nicht-<br />
zustandekommen einer neuen Eingangsklasse eingeleitet. Die Abwicklung der suk-<br />
zessiven Auflösung und somit der Bestand der sich auflösenden Schule ist so lange<br />
möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann.<br />
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und des zukünftig zu erwartenden Schüler-<br />
aufkommens kann die Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> nicht selbständig<br />
fortgeführt werden. Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist<br />
daher begründet und zwangsläufig.<br />
Die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> soll sukzessiv, begin-<br />
nend zum 1. August 2012 bis spätestens am 31. Juli 2017 erfolgen. Sofern ein ord-<br />
nungsgemäßer, pädagogisch sinnvoller Unterrichtsbetrieb nicht mehr gewährleistet<br />
werden kann, entscheidet zu gegebener Zeit die Bezirksregierung Düsseldorf über die<br />
endgültige Auflösung der Gemeinschaftshauptschule.<br />
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Die verbleibenden Klassenverbände können dann geschlossen an einer benachbar-<br />
ten Hauptschule unterrichtet werden. Hier würde sich eine Beschulung an der Euro-<br />
paschule in Schwalmtal durch Kooperation in Form einer öffentlich rechtlichen Ver-<br />
einbarung zwischen den beiden beteiligten Schulträgern anbieten.<br />
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule beschließt der Rat<br />
der <strong>Gemeinde</strong> (als Schulträger) nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der<br />
Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungspla-<br />
nung zu begründen. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch<br />
die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung).<br />
Für die Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> sind erforderlich:<br />
1. ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW, der die<br />
formalen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer schulorganisatori-<br />
schen Maßnahme gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW beinhalten muss,<br />
2. die Nachweise der Beteiligung<br />
a) der Schulkonferenz,<br />
b) des Schulausschusses,<br />
3. die schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für den Kreis Viersen als<br />
Schulaufsichtsbehörde,<br />
4. die Festsetzung des Beginns und des voraussichtlichen Abschlusses der Auflö-<br />
sungsmaßnahme,<br />
5. die Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schü-<br />
ler,<br />
6. der begründete Antrag, welcher der Bezirksregierung Düsseldorf über das Schul-<br />
amt für den Kreis Viersen (mit anlassbezogener aktueller Aussage im Schulent-<br />
wicklungsplan) einzureichen ist.<br />
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Zur Zeit werden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 222 Schülerinnen und Schüler in der<br />
Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> in folgenden Jahrgängen beschult:<br />
Jahrgang Schüler/innen Klassen<br />
05 24 1<br />
06 20 1<br />
07 36 2<br />
08 43 2<br />
09 47 2<br />
10 A 20 1<br />
10 B 32 1<br />
Da die Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jah-<br />
ren generell rückläufig sind und das Übertrittsverhalten zur Sekundarstufe I (Haupt-<br />
schule) sich erheblich geändert hat, wird die Gemeinschaftshauptschule Niederkrüch-<br />
10<br />
ten auch zukünftig keine Eingangsklasse bilden können.<br />
Wie bereits erwähnt, entscheidet der Schulträger gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW<br />
über die Auflösung einer Schule. Bei Schulen, welche die mindestens notwendigen<br />
Anmeldezahlen nicht erreichen, hat der Schulträger noch die Entscheidungsgewalt<br />
über die Art der faktischen Auflösung.<br />
Unterbringung der Schülerinnen und Schüler zur Eingangsklasse 2012/13<br />
Die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in der Gemeinschafts-<br />
hauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> nicht mehr beschult werden können, haben bereits Auf-<br />
nahme in der Realschule <strong>Niederkrüchten</strong> gefunden.<br />
Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung, können in den nächsten Jah-<br />
ren, sofern keine Aufnahme in der benachbarten Gesamtschule Brüggen erfolgt, die<br />
benachbarte Europaschule in Schwalmtal (Hauptschule) besuchen.<br />
Schülerbeförderung<br />
Die Schülerbeförderung zur Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> ist für die<br />
verbleibenden Jahrgänge gesichert. Auch die Beförderung der Schülerinnen und
Schüler zur Gesamtschule Brüggen (mit Schülerspezialverkehr) und der Europaschu-<br />
le Schwalmtal (mit ÖPNV) ist sichergestellt.<br />
Abstimmung mit der Schulaufsicht<br />
Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme für die Gemeinschaftshauptschule<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> wurde am 16. März 2012 unter Beteiligung der Schulleitung der Ge-<br />
meinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> mit dem Schulamt für den Kreis Viersen als<br />
untere Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.<br />
Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde<br />
Mit Verfügung vom 13. April 2012 teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die<br />
Gemeinschaftshauptschule zwingend aufgelöst werden muss, da die Schule nicht<br />
11<br />
mehr die Voraussetzungen der Einzügigkeit erfüllt.<br />
Den Ausschussmitgliedern lag eine Ablichtung der Verfügung der Bezirksregierung<br />
Düsseldorf vom 13. April 2012 vor.<br />
Information der Schulpflegschaft und Beteiligung der Schulkonferenz<br />
Im Rahmen einer Schulpflegschaftssitzung sind die Vertreter der Elternschaft über die<br />
anstehende Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> informiert wor-<br />
den. Die Schulkonferenz hat sich in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 26. April 2012 einstimmig für die<br />
sukzessive Auflösung der Schule ausgesprochen.<br />
Beratung im Schulausschuss<br />
Der Schulausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 26. April 2012 mit 3 Stimmen bei 10<br />
Stimmenthaltungen die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Nieder-<br />
krüchten (Schul-Nr. 143108) abgelehnt.<br />
Beratung im Rat<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 22. Mai 2012 die Angelegenheit bera-<br />
ten und mehrheitlich beschlossen, die Entscheidung zur Auflösung der Gemein-<br />
schaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zu vertagen und zunächst das Ergebnis des Gut-<br />
achtens zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis Viersen abzuwarten.
Sowohl im nun vorliegenden Gutachten als auch in der anlassbezogenen Fort-<br />
schreibung der Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> wird<br />
die zwangsläufige Notwendigkeit der Auflösung der Gemeinschaftshauptschule<br />
<strong>Niederkrüchten</strong> dargestellt und begründet.<br />
Die Verwaltung schlägt daher dem Schulausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, auf-<br />
grund des Nichtzustandekommens einer Eingangsklasse im Schuljahr 2012/13 und<br />
der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in den Folgejahren, die sukzessive<br />
Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong>, Oberkrüchtener Weg 40,<br />
41372 <strong>Niederkrüchten</strong>, Schul-Nr. 143108, ab dem 1. August 2012 bis spätestens 31.<br />
12<br />
Juli 2017 (Abschluss des Ablösungsphase) zu beschließen.<br />
Ausschussmitglied Goertz spricht sich für die SPD-Fraktion für einen gesetzeskon-<br />
formen Beschluss zur Auflösung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> aus.<br />
Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zur sukzessiven Auflösung der<br />
Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> zustimmen.<br />
Ausschussmitglied Kneip ist der Auffassung, dass die Auflösung der Gemeinschafts-<br />
hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt nicht richtig sei, da zur Bildung einer neuen Se-<br />
kundarschule zwingend eine Haupt- und eine Realschule erforderlich seien.<br />
Bürgermeister Winzen weist nochmals auf die gesetzlichen Vorgaben und die von der<br />
Bezirksregierung Düsseldorf angeforderte Stellungnahme zur Auflösung der Gemein-<br />
schaftshauptschule Niederkrühten hin. Darüber hinaus teilt er mit, dass durch einen<br />
entsprechenden Beschluss zumindest die Art der Auflösung bestimmt werden könne.<br />
Stellv. Ausschussmitglied Meding fragt, ob für das Schulgebäude der Gemeinschafts-<br />
hauptschule <strong>Niederkrüchten</strong> bereits eine Folgenutzung vorgesehen sei.<br />
Bürgermeister Winzen teilt mit, dass bei einer Kooperation mit der Gesamtschule<br />
Brüggen ein dreizügiges Raumkonzept in <strong>Niederkrüchten</strong> erforderlich sei und beide<br />
Schulgebäude am Schulstandort <strong>Niederkrüchten</strong> weiterhin genutzt würden.<br />
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat mit 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen, aufgrund<br />
des Nichtzustandekommens einer Eingangsklasse im Schuljahr 2012/13 und der<br />
rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen in den Folgejahren, die sukzessive Auflö-
sung der Gemeinschaftshauptschule <strong>Niederkrüchten</strong>, Oberkrüchtener Weg 40, 41372<br />
<strong>Niederkrüchten</strong>, Schul-Nr. 143108, ab dem 1. August 2012 bis spätestens 31. Juli<br />
13<br />
2017 (Abschluss der Auflösungsphase) zu beschließen.<br />
5) Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters<br />
Ausschussvorsitzender Coenen teilt mit, dass die Rektorin der Gemeinschaftsgrund-<br />
schule Oberkrüchten, Frau Ulrike Vlk, am heutigen Vormittag in den vorzeitigen Ru-<br />
hestand verabschiedet worden sei. Er bedankt sich an dieser Stelle für die geleistete<br />
Arbeit an der Gemeinschaftsgrundschule Oberkrüchten und für die gute Zusammen-<br />
arbeit in diesem Gremium. Ausschussvorsitzender Coenen wünscht Rektorin Frau Ul-<br />
rike Vlk alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.<br />
Der Ausschussvorsitzende schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />
Dieser Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:<br />
1) Gutachten zur Schulentwicklungsplanung im Westkreis Viersen<br />
2) Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />
- Fortschreibung 2012 -<br />
gez. Coenen gez. Janßen<br />
Ausschussvorsitzender Schriftführer