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Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...

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Welche Leitungen müssen auf<br />

Dichtheit überprüft werden?<br />

Gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW müssen alle im<br />

Erdreich oder unzugänglich verlegten <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

und Schächte eines Grundstückes auf Dichtheit überprüft<br />

werden. Dazu gehören auch die <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

unterhalb der Bodenplatte, nicht aber zugängliche<br />

Leitungen innerhalb des Gebäudes.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten umfasst die „private<br />

Abwasseranlage“ sowohl die Grundleitungen auf dem<br />

Grundstück, als auch die Grundstücksanschlussleitung<br />

(Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen<br />

Hauptkanal).<br />

Da die Grundstücksanschlussleitung einzig für die<br />

Entwässerung des privaten Abwassers errichtet und<br />

für dieses genutzt wird, liegt diese Leitung ebenfalls im<br />

Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.<br />

Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist somit für alle Schmutz- oder<br />

Mischwasserleitungen (mit Regenwasser vermischtes<br />

Schmutzwasser) erforderlich.<br />

Reine Regenwasserleitungen sind von der Pflicht<br />

zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ausgenommen. Es muss jedoch<br />

sichergestellt sein, dass über die Regenwasserleitungen<br />

kein Fremdwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation<br />

eingeleitet wird.

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