Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...
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Welche Leitungen müssen auf<br />
Dichtheit überprüft werden?<br />
Gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW müssen alle im<br />
Erdreich oder unzugänglich verlegten <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
und Schächte eines Grundstückes auf Dichtheit überprüft<br />
werden. Dazu gehören auch die <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
unterhalb der Bodenplatte, nicht aber zugängliche<br />
Leitungen innerhalb des Gebäudes.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten umfasst die „private<br />
Abwasseranlage“ sowohl die Grundleitungen auf dem<br />
Grundstück, als auch die Grundstücksanschlussleitung<br />
(Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen<br />
Hauptkanal).<br />
Da die Grundstücksanschlussleitung einzig für die<br />
Entwässerung des privaten Abwassers errichtet und<br />
für dieses genutzt wird, liegt diese Leitung ebenfalls im<br />
Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.<br />
Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist somit für alle Schmutz- oder<br />
Mischwasserleitungen (mit Regenwasser vermischtes<br />
Schmutzwasser) erforderlich.<br />
Reine Regenwasserleitungen sind von der Pflicht<br />
zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ausgenommen. Es muss jedoch<br />
sichergestellt sein, dass über die Regenwasserleitungen<br />
kein Fremdwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation<br />
eingeleitet wird.