Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...
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Richtig Vorgehen! Fragen Sie<br />
die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung stellt jedem Grundstückseigentümer<br />
oder seiner beauftragten Fachfirma einen<br />
Lageplan aus der Kanaldatenbank zur Verfügung. In diesen<br />
Plan können dann z.B. die Grundleitungen des jeweiligen<br />
Grundstückes eingetragen werden.<br />
Zu einer fachgerechten Durchführung der <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
gehört auch eine entsprechende Dokumentation.<br />
Lassen Sie sich die vollständige Dokumentation<br />
unbedingt aushändigen und reichen diese innerhalb<br />
von vier Wochen bei der Verwaltung ein.<br />
Selbstverständlich erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Prüfung<br />
und Eintragung in die Kanaldatenbank umgehend zurück.<br />
Das Ergebnis der <strong>Dichtheitsprüfung</strong> (Dokumentation)<br />
muss mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden!<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten stellt den Firmen Formblätter<br />
zur Verfügung, in dem die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> durch<br />
den Sachkundigen eingetragen werden kann. Der Grundstückseigentümer<br />
und / oder die ausführende Firma sollte<br />
sich in jedem Fall nach dem Mindestumfang der einzureichenden<br />
Unterlagen erkundigen.<br />
Ihre Ansprechpartner bei der Verwaltung:<br />
Frau Sandra Derwahl-Toll Herr Hermann Derix<br />
Tel.: 02163 - 980 139 Tel.: 02163 - 980 136<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten - Der Bürgermeister -<br />
Fachbereich II, Produktgruppe 2<br />
Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten<br />
www.niederkruechten.de | info@niederkruechten.de