Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...
Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...
Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Alles dicht?<br />
<strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
<strong>privater</strong> <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
Informationen f ür G rundstückseigentümerinnen und<br />
Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten
Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten,<br />
das ge samte A bwasser der G emeinde Nie derkrüchten<br />
gelangt über e twa 1 15 K ilometer K anal z ur K lär anlage<br />
Overhetfeld. Dort werden jährlich ca. 1,5 Millionen Kubikmeter<br />
A bwasser behandelt, um ansc hließend w ieder der<br />
Natur zugeführt zu werden.<br />
Um dem Umweltschutz samt den gesetzlichen Vorgaben<br />
und Fristen gerecht zu werden, gibt die <strong>Gemeinde</strong><br />
Niederkrüchten für die Unterhaltung der Hauptkanäle pro<br />
Jahr etwa 300.000 EUR aus. So sollen Betriebsstörungen<br />
vermieden und sichergestellt werden, dass das Abwasser<br />
auch an der Kläranlage ankommt.<br />
Die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
betrifft nicht nur die <strong>Gemeinde</strong>, sondern auch<br />
die privaten Grundstückseigentümer. Da das Thema<br />
<strong>Dichtheitsprüfung</strong> für viele Betroffene neu ist, habe ich<br />
die wichtigsten Informationen in dieser Broschüre für Sie<br />
zusammengefasst.<br />
Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben,<br />
helfen Ihnen meine Mitarbeiter gerne weiter.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Herbert Winzen
Warum müssen <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
überprüft werden?<br />
Zum Schutz unseres Trinkwassers wurde im Landeswassergesetz<br />
Nordrhein-Westfalen ein neuer Paragraph<br />
aufgenommen (§ 61a LWG). Dieser regelt, dass alle<br />
Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015<br />
ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen<br />
lassen müssen.<br />
Mögliche Folgen undichter und schadhafter<br />
<strong>Abwasserleitungen</strong> sind:<br />
Gefährdung der Umwelt und des Grundwassers<br />
Rückstau des Abwassers bis in das Gebäude<br />
Ansiedlung von Ungeziefer (z.B. Ratten)<br />
Schädigungen der Straßenoberflächen durch<br />
Auswaschung und Abspülung des Erdreichs<br />
Steigende Abwassergebühren durch aufwendige<br />
Klärung von eindringendem sauberem Grundwasser<br />
Daher ist es wichtig, dass die <strong>Gemeinde</strong> und die Grundstückseigentümer<br />
gemeinsam dazu beitragen, undichte<br />
und schadhafte Leitungen ausfindig zu machen und diese<br />
zu sanieren.
Was gehört alles zu der<br />
„privaten Abwasseranlage“?<br />
Das Abwasser eines Gebäudes wird über die private Abwasseranlage<br />
dem öffentlichen Hauptkanal zugeleitet.<br />
Die private Abwasseranlage besteht in der Regel aus folgenden<br />
vier Leitungsabschnitten:<br />
Grundleitung<br />
Grundleitungen sind im Erdreich oder unter der Bodenplatte<br />
unzugänglich verlegte Leitungen.<br />
Hausanschlussleitung<br />
Als Hausanschlussleitung bezeichnet man die Leitung<br />
zwischen der Grundstücksgrenze und dem Gebäude.<br />
Revisionsschacht<br />
Der Revisionsschacht ist zwar keine Leitung, gehört zu<br />
einer Abwasseranlage aber unbedingt dazu. Er ist die<br />
einzige technische Schnittstelle zwischen dem öffentlichen<br />
und privaten Bereich.<br />
Grundstücksanschlussleitung<br />
Die Grundstücksanschlussleitung ist die Leitung<br />
zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen<br />
Hauptkanal.
Wann muss die <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
durchgeführt werden?<br />
Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> an privaten Abwasseranlagen ist<br />
gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW durchzuführen:<br />
Bei allen Neubauvorhaben<br />
umgehend vor Inbetriebnahme der Leitungen<br />
Bei Änderungen der bestehenden Abwasseranlage<br />
umgehend vor Inbetriebnahme der Leitungen<br />
Bei allen bestehen Gebäuden und Anlagen<br />
als Erstprüfung bis zum 31.12.2015<br />
Als Wiederholungsprüfung<br />
für häusliches Abwasser alle 20 Jahre<br />
für gewerbliches Abwasser gelten kürzere Fristen<br />
Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> wird in der Regel auch gefordert,<br />
wenn bei Untersuchungen durch die <strong>Gemeinde</strong> Schäden,<br />
Fremdwasserzuläufe oder Fehlanschlüsse festgestellt<br />
wurden.<br />
Eingestürzte Leitung Ablagerungen<br />
Wurzeleinwuchs Dichtungsschaden
Welche Leitungen müssen auf<br />
Dichtheit überprüft werden?<br />
Gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW müssen alle im<br />
Erdreich oder unzugänglich verlegten <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
und Schächte eines Grundstückes auf Dichtheit überprüft<br />
werden. Dazu gehören auch die <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
unterhalb der Bodenplatte, nicht aber zugängliche<br />
Leitungen innerhalb des Gebäudes.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten umfasst die „private<br />
Abwasseranlage“ sowohl die Grundleitungen auf dem<br />
Grundstück, als auch die Grundstücksanschlussleitung<br />
(Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen<br />
Hauptkanal).<br />
Da die Grundstücksanschlussleitung einzig für die<br />
Entwässerung des privaten Abwassers errichtet und<br />
für dieses genutzt wird, liegt diese Leitung ebenfalls im<br />
Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.<br />
Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist somit für alle Schmutz- oder<br />
Mischwasserleitungen (mit Regenwasser vermischtes<br />
Schmutzwasser) erforderlich.<br />
Reine Regenwasserleitungen sind von der Pflicht<br />
zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ausgenommen. Es muss jedoch<br />
sichergestellt sein, dass über die Regenwasserleitungen<br />
kein Fremdwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation<br />
eingeleitet wird.
Welche Leitungen müssen wie<br />
überprüft werden?<br />
Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> wird in der Regel mit Luftdruck<br />
oder Wasserdruck durchgeführt.<br />
Einzig für bestehende Abwasseranlagen, die vor 2007<br />
errichtet wurden, gibt es die Möglichkeit einer optischen<br />
Zustandserfassung per Kanalkamera. Diese kann<br />
jedoch nur als Dichtheitsnachweis anerkannt werden,<br />
wenn das gesamte Leitungssystem im gereinigten Zustand<br />
vollständig befahren worden ist und keine Schäden<br />
festgestellt wurden.<br />
Da eine vollständige Reinigung und Kamerainspektion<br />
aufgrund vieler Verzweigungen und fehlender Revisionen<br />
im Altbestand häufig nicht möglich ist, ist hier die <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
in Form der „Wasserstandsprüfung“ empfehlenswert.<br />
Anzuwendende Prüfverfahren:<br />
Bei allen Neubauvorhaben<br />
Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />
Bei Änderungen der bestehenden Abwasseranlage<br />
Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />
Bei allen bestehen Gebäuden und Anlagen<br />
Kamera-Inspektion, Wasserstandsprüfung oder<br />
Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />
Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> darf grundsätzlich nur von<br />
zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden!<br />
Eine Liste aller zugelassenen Sachkundigen finden Sie<br />
auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen unter:<br />
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Was kann ich tun?<br />
Checkliste für Eigentümer<br />
Die Kosten einer <strong>Dichtheitsprüfung</strong> sind stark von der jeweiligen<br />
Situation auf dem Grundstück abhängig. Folgende<br />
Punkte können bei der Planung und Durchführung der<br />
<strong>Dichtheitsprüfung</strong> sehr hilfreich sein und Kosten sparen:<br />
Überblick über den Verlauf der Grundstücksentwässerung<br />
verschaffen. (Wo läuft welche Leitung?)<br />
Alte Grundstückspläne und Bauzeichnungen heraussuchen.<br />
(ggf. bei der Bauverwaltung nachfragen!)<br />
Sind alle Zugänge, Kontrollklappen und Bodenabläufe<br />
der Entwässerungsleitungen zugänglich?<br />
Wurden die <strong>Abwasserleitungen</strong> früher schon mal untersucht?<br />
(Unterlagen und Videos raussuchen!)<br />
Gab es in der Vergangenheit bereits Probleme mit der<br />
Entwässerung? (Erinnern und Notieren!)<br />
Sind Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen<br />
geplant? (Kellerausbau, neuer Vorgarten, etc.?)<br />
Finanzielle Planungen bedenken! Eventuell wird eine<br />
Sanierung Ihrer <strong>Abwasserleitungen</strong> erforderlich.<br />
Gebäudeversicherung prüfen! (Ist die Sanierung<br />
schad hafter <strong>Abwasserleitungen</strong> abgedeckt?)<br />
Mehrere Angebote von Fachfirmen mit Sachkundigen<br />
einholen! (Beinhaltet das Angebot alle Leistungen?)<br />
Sind in Ihrer Straße Tiefbauarbeiten geplant? (Bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung nachfragen!)<br />
Beauftragen Sie die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> gemeinsam mit<br />
Ihren Nachbarn. Als Gemeinschaft können Sie auch<br />
Sachverstand von außen günstiger zu Rate ziehen.
Welche Arbeiten sind zur<br />
Vorbereitung erforderlich?<br />
Grundlage für eine fachgerechte <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist die<br />
Reinigung und optische Inspektion (Kamerabefahrung)<br />
der Grundleitungen und der Grundstücksanschlussleitung.<br />
Für die Reinigung werden Hochdruckspüldüsen durch den<br />
Revisionsschacht oder -klappen vom Grundstück aus in<br />
die Grundleitung eingeführt. Durch die Hochdruckreinigung<br />
werden lose Verschmutzungen und Ablagerungen<br />
im Rohr entfernt.<br />
Nach der Reinigung wird die Grundleitung durch eine<br />
Kanalkamera befahren. Bei der optischen Inspektion wird<br />
sowohl der Zustand der Leitung, als auch der Leitungsverlauf,<br />
das Rohrmaterial, die Leitungslänge, der Rohrdurchmesser,<br />
etc. erfasst.<br />
Sollte die Reinigung und Inspektion der <strong>Abwasserleitungen</strong><br />
von dem privaten Grundstück aus nicht möglich sein,<br />
können diese Arbeiten nach Rücksprache mit der Verwaltung<br />
auch vom Hauptkanal aus durchgeführt werden.<br />
Grundsätzlich problematisch sind verzweigte Leitungssysteme<br />
mit vielen unzugänglichen Verästelungen und<br />
fehlendem Revisionsschacht. Diese Verläufe sind in der<br />
Regel auch vom Hauptkanal aus nicht zu erreichen.<br />
Um die Unterhaltung Ihrer <strong>Abwasserleitungen</strong> zukünftig<br />
zu erleichtern, rüsten Sie einen Revisionsschacht nach!<br />
Bei bestehenden Gebäuden wird nach der Kamerauntersuchung<br />
in der Regel doch noch eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
erforderlich, da in den meisten Fällen durch die Kamerainspektion<br />
alleine keine vollständige Aussage über den<br />
Zustand der Leitung gemacht werden kann.
Kosten & weitere Informationen<br />
zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
Die Kosten für die Reinigung, Kamerainspektion und<br />
Druckprüfung sind stark abhängig von den jeweiligen<br />
örtlichen Randbedingungen Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage<br />
(Revisionsschächte, Leitungslängen,<br />
Verzweigungen, etc). Für die Überprüfung der Schmutzwasserleitungen<br />
eines Einfamilienhauses sollten Sie mit<br />
Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen.<br />
Lassen Sie sich die Leistungen in jedem Fall von mehreren<br />
Firmen, am besten nach einer gemeinsamen Besichtigung<br />
Ihres Grundstückes, anbieten.<br />
Druckprüfung<br />
Für die Druckprüfung mit Luft oder Wasser wird die<br />
Abwasseranlage mit aufblasbaren Gummiblasen abgesperrt.<br />
Anschließend wird das Leitungssystem oder ein<br />
Leitungsabschnitt mit dem entsprechenden Medium<br />
befüllt. Bleibt der Wasser- bzw. Druckverlust innerhalb<br />
der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.<br />
Kamerainspektion<br />
Für die Untersuchung von <strong>Abwasserleitungen</strong> gibt es je<br />
nach Anforderung spezielle Kanalkameras. Diese können<br />
entweder durch den Revisionsschacht / -öffnung oder<br />
nach Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong> auch vom öffentlichen<br />
Hauptkanal aus in das Leitungssystem eingeführt<br />
werden.<br />
Wasserdruckprüfung TV-Inspektion
Leitung undicht, und nun?<br />
Sanierungsmöglichkeiten<br />
Undichte Leitungen müssen saniert werden. Lassen Sie<br />
sich jedoch keinesfalls von Ihrer Untersuchungsfirma<br />
zu einer sofortigen Sanierung überreden. Planen Sie in<br />
Ruhe, ggf. mit einem Fachmann, die verschiedenen Möglichkeiten<br />
der erforderlichen Sanierung.<br />
Sofern Leitungen unter der Bodenplatte verlegt sind,<br />
sollte hier in jedem Fall überprüft werden, ob diese aufgegeben<br />
und durch neue, unterhalb der Kellerdecke verlegte<br />
Leitungen, ersetzt werden können. Im Zuge dieser<br />
Maßnahme kann dann auch der häufig fehlende Schutz<br />
gegen Rückstau realisiert werden.<br />
Weitere mögliche Sanierungsmöglichkeiten:<br />
Schlauchlining Kurzliner<br />
Je nach Schaden und Lage kann die Erneuerung<br />
der Grundleitungen auf Dauer wirtschaftlicher sein!
Richtig Vorgehen! Fragen Sie<br />
die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung stellt jedem Grundstückseigentümer<br />
oder seiner beauftragten Fachfirma einen<br />
Lageplan aus der Kanaldatenbank zur Verfügung. In diesen<br />
Plan können dann z.B. die Grundleitungen des jeweiligen<br />
Grundstückes eingetragen werden.<br />
Zu einer fachgerechten Durchführung der <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />
gehört auch eine entsprechende Dokumentation.<br />
Lassen Sie sich die vollständige Dokumentation<br />
unbedingt aushändigen und reichen diese innerhalb<br />
von vier Wochen bei der Verwaltung ein.<br />
Selbstverständlich erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Prüfung<br />
und Eintragung in die Kanaldatenbank umgehend zurück.<br />
Das Ergebnis der <strong>Dichtheitsprüfung</strong> (Dokumentation)<br />
muss mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden!<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten stellt den Firmen Formblätter<br />
zur Verfügung, in dem die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> durch<br />
den Sachkundigen eingetragen werden kann. Der Grundstückseigentümer<br />
und / oder die ausführende Firma sollte<br />
sich in jedem Fall nach dem Mindestumfang der einzureichenden<br />
Unterlagen erkundigen.<br />
Ihre Ansprechpartner bei der Verwaltung:<br />
Frau Sandra Derwahl-Toll Herr Hermann Derix<br />
Tel.: 02163 - 980 139 Tel.: 02163 - 980 136<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten - Der Bürgermeister -<br />
Fachbereich II, Produktgruppe 2<br />
Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten<br />
www.niederkruechten.de | info@niederkruechten.de