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Infoflyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen - Gemeinde ...

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Alles dicht?<br />

<strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

<strong>privater</strong> <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

Informationen f ür G rundstückseigentümerinnen und<br />

Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten


Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten,<br />

das ge samte A bwasser der G emeinde Nie derkrüchten<br />

gelangt über e twa 1 15 K ilometer K anal z ur K lär anlage<br />

Overhetfeld. Dort werden jährlich ca. 1,5 Millionen Kubikmeter<br />

A bwasser behandelt, um ansc hließend w ieder der<br />

Natur zugeführt zu werden.<br />

Um dem Umweltschutz samt den gesetzlichen Vorgaben<br />

und Fristen gerecht zu werden, gibt die <strong>Gemeinde</strong><br />

Niederkrüchten für die Unterhaltung der Hauptkanäle pro<br />

Jahr etwa 300.000 EUR aus. So sollen Betriebsstörungen<br />

vermieden und sichergestellt werden, dass das Abwasser<br />

auch an der Kläranlage ankommt.<br />

Die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

betrifft nicht nur die <strong>Gemeinde</strong>, sondern auch<br />

die privaten Grundstückseigentümer. Da das Thema<br />

<strong>Dichtheitsprüfung</strong> für viele Betroffene neu ist, habe ich<br />

die wichtigsten Informationen in dieser Broschüre für Sie<br />

zusammengefasst.<br />

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben,<br />

helfen Ihnen meine Mitarbeiter gerne weiter.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Herbert Winzen


Warum müssen <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

überprüft werden?<br />

Zum Schutz unseres Trinkwassers wurde im Landeswassergesetz<br />

Nordrhein-Westfalen ein neuer Paragraph<br />

aufgenommen (§ 61a LWG). Dieser regelt, dass alle<br />

Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015<br />

ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen<br />

lassen müssen.<br />

Mögliche Folgen undichter und schadhafter<br />

<strong>Abwasserleitungen</strong> sind:<br />

Gefährdung der Umwelt und des Grundwassers<br />

Rückstau des Abwassers bis in das Gebäude<br />

Ansiedlung von Ungeziefer (z.B. Ratten)<br />

Schädigungen der Straßenoberflächen durch<br />

Auswaschung und Abspülung des Erdreichs<br />

Steigende Abwassergebühren durch aufwendige<br />

Klärung von eindringendem sauberem Grundwasser<br />

Daher ist es wichtig, dass die <strong>Gemeinde</strong> und die Grundstückseigentümer<br />

gemeinsam dazu beitragen, undichte<br />

und schadhafte Leitungen ausfindig zu machen und diese<br />

zu sanieren.


Was gehört alles zu der<br />

„privaten Abwasseranlage“?<br />

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die private Abwasseranlage<br />

dem öffentlichen Hauptkanal zugeleitet.<br />

Die private Abwasseranlage besteht in der Regel aus folgenden<br />

vier Leitungsabschnitten:<br />

Grundleitung<br />

Grundleitungen sind im Erdreich oder unter der Bodenplatte<br />

unzugänglich verlegte Leitungen.<br />

Hausanschlussleitung<br />

Als Hausanschlussleitung bezeichnet man die Leitung<br />

zwischen der Grundstücksgrenze und dem Gebäude.<br />

Revisionsschacht<br />

Der Revisionsschacht ist zwar keine Leitung, gehört zu<br />

einer Abwasseranlage aber unbedingt dazu. Er ist die<br />

einzige technische Schnittstelle zwischen dem öffentlichen<br />

und privaten Bereich.<br />

Grundstücksanschlussleitung<br />

Die Grundstücksanschlussleitung ist die Leitung<br />

zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen<br />

Hauptkanal.


Wann muss die <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

durchgeführt werden?<br />

Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> an privaten Abwasseranlagen ist<br />

gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW durchzuführen:<br />

Bei allen Neubauvorhaben<br />

umgehend vor Inbetriebnahme der Leitungen<br />

Bei Änderungen der bestehenden Abwasseranlage<br />

umgehend vor Inbetriebnahme der Leitungen<br />

Bei allen bestehen Gebäuden und Anlagen<br />

als Erstprüfung bis zum 31.12.2015<br />

Als Wiederholungsprüfung<br />

für häusliches Abwasser alle 20 Jahre<br />

für gewerbliches Abwasser gelten kürzere Fristen<br />

Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> wird in der Regel auch gefordert,<br />

wenn bei Untersuchungen durch die <strong>Gemeinde</strong> Schäden,<br />

Fremdwasserzuläufe oder Fehlanschlüsse festgestellt<br />

wurden.<br />

Eingestürzte Leitung Ablagerungen<br />

Wurzeleinwuchs Dichtungsschaden


Welche Leitungen müssen auf<br />

Dichtheit überprüft werden?<br />

Gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW müssen alle im<br />

Erdreich oder unzugänglich verlegten <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

und Schächte eines Grundstückes auf Dichtheit überprüft<br />

werden. Dazu gehören auch die <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

unterhalb der Bodenplatte, nicht aber zugängliche<br />

Leitungen innerhalb des Gebäudes.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten umfasst die „private<br />

Abwasseranlage“ sowohl die Grundleitungen auf dem<br />

Grundstück, als auch die Grundstücksanschlussleitung<br />

(Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen<br />

Hauptkanal).<br />

Da die Grundstücksanschlussleitung einzig für die<br />

Entwässerung des privaten Abwassers errichtet und<br />

für dieses genutzt wird, liegt diese Leitung ebenfalls im<br />

Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.<br />

Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist somit für alle Schmutz- oder<br />

Mischwasserleitungen (mit Regenwasser vermischtes<br />

Schmutzwasser) erforderlich.<br />

Reine Regenwasserleitungen sind von der Pflicht<br />

zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ausgenommen. Es muss jedoch<br />

sichergestellt sein, dass über die Regenwasserleitungen<br />

kein Fremdwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation<br />

eingeleitet wird.


Welche Leitungen müssen wie<br />

überprüft werden?<br />

Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> wird in der Regel mit Luftdruck<br />

oder Wasserdruck durchgeführt.<br />

Einzig für bestehende Abwasseranlagen, die vor 2007<br />

errichtet wurden, gibt es die Möglichkeit einer optischen<br />

Zustandserfassung per Kanalkamera. Diese kann<br />

jedoch nur als Dichtheitsnachweis anerkannt werden,<br />

wenn das gesamte Leitungssystem im gereinigten Zustand<br />

vollständig befahren worden ist und keine Schäden<br />

festgestellt wurden.<br />

Da eine vollständige Reinigung und Kamerainspektion<br />

aufgrund vieler Verzweigungen und fehlender Revisionen<br />

im Altbestand häufig nicht möglich ist, ist hier die <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

in Form der „Wasserstandsprüfung“ empfehlenswert.<br />

Anzuwendende Prüfverfahren:<br />

Bei allen Neubauvorhaben<br />

Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />

Bei Änderungen der bestehenden Abwasseranlage<br />

Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />

Bei allen bestehen Gebäuden und Anlagen<br />

Kamera-Inspektion, Wasserstandsprüfung oder<br />

Druckprüfung mit Wasser oder Luft<br />

Eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong> darf grundsätzlich nur von<br />

zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden!<br />

Eine Liste aller zugelassenen Sachkundigen finden Sie<br />

auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen unter:<br />

www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm


Was kann ich tun?<br />

Checkliste für Eigentümer<br />

Die Kosten einer <strong>Dichtheitsprüfung</strong> sind stark von der jeweiligen<br />

Situation auf dem Grundstück abhängig. Folgende<br />

Punkte können bei der Planung und Durchführung der<br />

<strong>Dichtheitsprüfung</strong> sehr hilfreich sein und Kosten sparen:<br />

Überblick über den Verlauf der Grundstücksentwässerung<br />

verschaffen. (Wo läuft welche Leitung?)<br />

Alte Grundstückspläne und Bauzeichnungen heraussuchen.<br />

(ggf. bei der Bauverwaltung nachfragen!)<br />

Sind alle Zugänge, Kontrollklappen und Bodenabläufe<br />

der Entwässerungsleitungen zugänglich?<br />

Wurden die <strong>Abwasserleitungen</strong> früher schon mal untersucht?<br />

(Unterlagen und Videos raussuchen!)<br />

Gab es in der Vergangenheit bereits Probleme mit der<br />

Entwässerung? (Erinnern und Notieren!)<br />

Sind Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen<br />

geplant? (Kellerausbau, neuer Vorgarten, etc.?)<br />

Finanzielle Planungen bedenken! Eventuell wird eine<br />

Sanierung Ihrer <strong>Abwasserleitungen</strong> erforderlich.<br />

Gebäudeversicherung prüfen! (Ist die Sanierung<br />

schad hafter <strong>Abwasserleitungen</strong> abgedeckt?)<br />

Mehrere Angebote von Fachfirmen mit Sachkundigen<br />

einholen! (Beinhaltet das Angebot alle Leistungen?)<br />

Sind in Ihrer Straße Tiefbauarbeiten geplant? (Bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung nachfragen!)<br />

Beauftragen Sie die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> gemeinsam mit<br />

Ihren Nachbarn. Als Gemeinschaft können Sie auch<br />

Sachverstand von außen günstiger zu Rate ziehen.


Welche Arbeiten sind zur<br />

Vorbereitung erforderlich?<br />

Grundlage für eine fachgerechte <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist die<br />

Reinigung und optische Inspektion (Kamerabefahrung)<br />

der Grundleitungen und der Grundstücksanschlussleitung.<br />

Für die Reinigung werden Hochdruckspüldüsen durch den<br />

Revisionsschacht oder -klappen vom Grundstück aus in<br />

die Grundleitung eingeführt. Durch die Hochdruckreinigung<br />

werden lose Verschmutzungen und Ablagerungen<br />

im Rohr entfernt.<br />

Nach der Reinigung wird die Grundleitung durch eine<br />

Kanalkamera befahren. Bei der optischen Inspektion wird<br />

sowohl der Zustand der Leitung, als auch der Leitungsverlauf,<br />

das Rohrmaterial, die Leitungslänge, der Rohrdurchmesser,<br />

etc. erfasst.<br />

Sollte die Reinigung und Inspektion der <strong>Abwasserleitungen</strong><br />

von dem privaten Grundstück aus nicht möglich sein,<br />

können diese Arbeiten nach Rücksprache mit der Verwaltung<br />

auch vom Hauptkanal aus durchgeführt werden.<br />

Grundsätzlich problematisch sind verzweigte Leitungssysteme<br />

mit vielen unzugänglichen Verästelungen und<br />

fehlendem Revisionsschacht. Diese Verläufe sind in der<br />

Regel auch vom Hauptkanal aus nicht zu erreichen.<br />

Um die Unterhaltung Ihrer <strong>Abwasserleitungen</strong> zukünftig<br />

zu erleichtern, rüsten Sie einen Revisionsschacht nach!<br />

Bei bestehenden Gebäuden wird nach der Kamerauntersuchung<br />

in der Regel doch noch eine <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

erforderlich, da in den meisten Fällen durch die Kamerainspektion<br />

alleine keine vollständige Aussage über den<br />

Zustand der Leitung gemacht werden kann.


Kosten & weitere Informationen<br />

zur <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

Die Kosten für die Reinigung, Kamerainspektion und<br />

Druckprüfung sind stark abhängig von den jeweiligen<br />

örtlichen Randbedingungen Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage<br />

(Revisionsschächte, Leitungslängen,<br />

Verzweigungen, etc). Für die Überprüfung der Schmutzwasserleitungen<br />

eines Einfamilienhauses sollten Sie mit<br />

Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen.<br />

Lassen Sie sich die Leistungen in jedem Fall von mehreren<br />

Firmen, am besten nach einer gemeinsamen Besichtigung<br />

Ihres Grundstückes, anbieten.<br />

Druckprüfung<br />

Für die Druckprüfung mit Luft oder Wasser wird die<br />

Abwasseranlage mit aufblasbaren Gummiblasen abgesperrt.<br />

Anschließend wird das Leitungssystem oder ein<br />

Leitungsabschnitt mit dem entsprechenden Medium<br />

befüllt. Bleibt der Wasser- bzw. Druckverlust innerhalb<br />

der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.<br />

Kamerainspektion<br />

Für die Untersuchung von <strong>Abwasserleitungen</strong> gibt es je<br />

nach Anforderung spezielle Kanalkameras. Diese können<br />

entweder durch den Revisionsschacht / -öffnung oder<br />

nach Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong> auch vom öffentlichen<br />

Hauptkanal aus in das Leitungssystem eingeführt<br />

werden.<br />

Wasserdruckprüfung TV-Inspektion


Leitung undicht, und nun?<br />

Sanierungsmöglichkeiten<br />

Undichte Leitungen müssen saniert werden. Lassen Sie<br />

sich jedoch keinesfalls von Ihrer Untersuchungsfirma<br />

zu einer sofortigen Sanierung überreden. Planen Sie in<br />

Ruhe, ggf. mit einem Fachmann, die verschiedenen Möglichkeiten<br />

der erforderlichen Sanierung.<br />

Sofern Leitungen unter der Bodenplatte verlegt sind,<br />

sollte hier in jedem Fall überprüft werden, ob diese aufgegeben<br />

und durch neue, unterhalb der Kellerdecke verlegte<br />

Leitungen, ersetzt werden können. Im Zuge dieser<br />

Maßnahme kann dann auch der häufig fehlende Schutz<br />

gegen Rückstau realisiert werden.<br />

Weitere mögliche Sanierungsmöglichkeiten:<br />

Schlauchlining Kurzliner<br />

Je nach Schaden und Lage kann die Erneuerung<br />

der Grundleitungen auf Dauer wirtschaftlicher sein!


Richtig Vorgehen! Fragen Sie<br />

die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung stellt jedem Grundstückseigentümer<br />

oder seiner beauftragten Fachfirma einen<br />

Lageplan aus der Kanaldatenbank zur Verfügung. In diesen<br />

Plan können dann z.B. die Grundleitungen des jeweiligen<br />

Grundstückes eingetragen werden.<br />

Zu einer fachgerechten Durchführung der <strong>Dichtheitsprüfung</strong><br />

gehört auch eine entsprechende Dokumentation.<br />

Lassen Sie sich die vollständige Dokumentation<br />

unbedingt aushändigen und reichen diese innerhalb<br />

von vier Wochen bei der Verwaltung ein.<br />

Selbstverständlich erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Prüfung<br />

und Eintragung in die Kanaldatenbank umgehend zurück.<br />

Das Ergebnis der <strong>Dichtheitsprüfung</strong> (Dokumentation)<br />

muss mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten stellt den Firmen Formblätter<br />

zur Verfügung, in dem die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> durch<br />

den Sachkundigen eingetragen werden kann. Der Grundstückseigentümer<br />

und / oder die ausführende Firma sollte<br />

sich in jedem Fall nach dem Mindestumfang der einzureichenden<br />

Unterlagen erkundigen.<br />

Ihre Ansprechpartner bei der Verwaltung:<br />

Frau Sandra Derwahl-Toll Herr Hermann Derix<br />

Tel.: 02163 - 980 139 Tel.: 02163 - 980 136<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gemeinde</strong> Niederkrüchten - Der Bürgermeister -<br />

Fachbereich II, Produktgruppe 2<br />

Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten<br />

www.niederkruechten.de | info@niederkruechten.de

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