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SCHLIESSANLAGEN-HANDBUCH

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<strong>SCHLIESSANLAGEN</strong>-<strong>HANDBUCH</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Inhalt ......................................................................................................................................... 3<br />

2. Einleitung ................................................................................................................................. 4<br />

3. Kontrolle der Schliessbereiche.............................................................................................. 4<br />

4. Bedürfnisse / Leitbild / Realisation........................................................................................ 5<br />

4.1 Gelegenheit macht Diebe .......................................................................................................... 5<br />

4.2 Die Fehler .................................................................................................................................. 5<br />

4.3 Die Ziele..................................................................................................................................... 6<br />

4.4 Massnahmen / Vorgehen bei einer Sanierung der bestehenden Anlage.................................. 6<br />

4.5 Aufbau einer neuen Schliessanlage.......................................................................................... 8<br />

4.6 Muster AG Schliessanlagen- und Schlüsselverwaltung.......................................................... 10<br />

5. Die Schliessordnung............................................................................................................. 11<br />

5.1 Muster AG Schliessordnung.................................................................................................... 11<br />

6. Das Schliesssystem .............................................................................................................. 12<br />

6.1 Wahl des Schlossfabrikates .................................................................................................... 12<br />

6.2 Schutz gegen unbefugte Nachbestellung von Schlüssel ........................................................ 12<br />

6.3 Trennen der Verantwortungszonen......................................................................................... 12<br />

6.4 Arbeitsräume ........................................................................................................................... 14<br />

6.5 Speziell gefährdete Räume ..................................................................................................... 14<br />

6.6 Notausgänge / Fluchttüren ...................................................................................................... 14<br />

6.7 Personaleingang...................................................................................................................... 15<br />

6.8 Umzäunung / Garage .............................................................................................................. 15<br />

6.9 Reserve-Schlösser .................................................................................................................. 15<br />

7. Konzeptplan ........................................................................................................................... 16<br />

7.1 Eintrag der Schliessbereiche................................................................................................... 16<br />

7.2 Zutrittskombinationen .............................................................................................................. 16<br />

8. Definitionen ............................................................................................................................ 17<br />

8.1 Schliessanlage......................................................................................................................... 17<br />

8.2 Einzelschliessungen ................................................................................................................ 17<br />

8.3 Hauptschlüsselanlage ............................................................................................................. 17<br />

8.4 General-Hauptschlüsselanlage ............................................................................................... 17<br />

8.5 Zentralschloss-Anlage ............................................................................................................. 17<br />

9. Die Schlüsselregelung .......................................................................................................... 18<br />

9.1 Muster AG Schüsselregelung.................................................................................................. 18<br />

9.2 Wer erhält Schlüssel?.............................................................................................................. 19<br />

9.3 Schlüsselzuteilung / Bunde / Schlüsselkasten ........................................................................ 19<br />

9.4 Aufbewahrung ausserhalb der Arbeitszeit............................................................................... 19<br />

9.5 Schlüssel zu Wertbehältnissen................................................................................................ 20<br />

10. Die Schlüsselverwaltung ...................................................................................................... 21<br />

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11. Stockschlüsselverwaltung ................................................................................................... 22<br />

11.1 Inventar.................................................................................................................................... 22<br />

11.2 Variante zum Inventar ............................................................................................................. 22<br />

11.3 Quittung ................................................................................................................................... 22<br />

11.4 Austritt von Mitarbeitern........................................................................................................... 23<br />

11.5 Rücknahme von Schlüssel ...................................................................................................... 23<br />

11.6 Aufbewahrung von Schlüssel .................................................................................................. 23<br />

12. Leihschlüsselverwaltung...................................................................................................... 24<br />

12.1 Muster AG Leihschüsselregelung............................................................................................ 24<br />

12.2 Leihschlüssel-Verzeichnis ....................................................................................................... 26<br />

12.3 Ordnung................................................................................................................................... 26<br />

12.4 Notschlüssel-Aufbewahrung.................................................................................................... 26<br />

12.5 Schlüsselbunde ....................................................................................................................... 27<br />

12.6 Ausgaberecht........................................................................................................................... 27<br />

12.7 Kontrollen................................................................................................................................. 27<br />

13. Periodische Kontrollen ......................................................................................................... 29<br />

13.1 Kontrollplan.............................................................................................................................. 29<br />

13.2 Kontroll-Rapporte..................................................................................................................... 29<br />

13.3 Kontrollpunkte/Bemerkungen .................................................................................................. 29<br />

14. Organisationshilfsmittel ....................................................................................................... 30<br />

14.1 Schlüsselkasten....................................................................................................................... 30<br />

14.2 Standort/Sicherung.................................................................................................................. 30<br />

14.3 Ordnung................................................................................................................................... 30<br />

14.4 Einwurfschlüsselkasten ........................................................................................................... 30<br />

14.5 Beschriftungen im Schlüsselkasten......................................................................................... 31<br />

14.6 Schlüssel-Fundmarken............................................................................................................ 31<br />

14.7 Schlüssel-Ringe....................................................................................................................... 31<br />

14.8 Notschlüssel-Sicherung........................................................................................................... 31<br />

14.9 Notschlüssel-Kästchen ............................................................................................................ 32<br />

15. Mechanische Schliessungen Quo Vadis? .......................................................................... 33<br />

Anhänge<br />

Anhang 1.1 und 1.2 ......................................................................................................................... 34<br />

Anhang 1.3 und 1.4 ......................................................................................................................... 35<br />

Anhang 1.5 und 2.1 ......................................................................................................................... 36<br />

Anhang 2.2 und 2.3 ......................................................................................................................... 37<br />

Anhang 3.1 und 3.2 ......................................................................................................................... 38<br />

Anhang 3.3 und 3.4 ......................................................................................................................... 39<br />

Anhang 4.1 und 4.2 ......................................................................................................................... 40<br />

Anhang 4.3 und 4.4 ......................................................................................................................... 41<br />

Anhang 5 und 6 ............................................................................................................................... 42<br />

Anhang 7.1 und 7.2 ......................................................................................................................... 43<br />

Anhang 7.3 und 7.4 ......................................................................................................................... 44<br />

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1. INHALT<br />

Die folgenden Seiten vermitteln das Wissen, wie durch sorgfältiges Aufbauen und Handhaben einer<br />

Schliessordnung ein hoher Sicherheitsgrad entsteht und viele Risiken vermieden werden.<br />

Sie enthalten ein Muster-Schliesskonzept, das in kleinen, mittleren oder grossen Betrieben sofort eingeführt<br />

werden kann. Die Art des Betriebes, ob Industrie, Handel oder Dienstleistung spielt keine Rolle. Denn die Art<br />

und Weise, wie Schlüssel unter Kontrolle genommen werden müssen, bleibt sich immer gleich.<br />

Die nicht immer selbstverständlichen Forderungen der Schliessordnung und der zugehörigen Regelungen sind<br />

kommentiert und mit Anleitungen für die mit der Durchführung betrauten Mitarbeiter versehen. Bewusst wurde<br />

darauf geachtet, dass eine für jedermann verständliche klare Regelung entstand, die nicht nur von einem<br />

Sicherheitsfachmann eingeführt werden kann.<br />

Die zur Verwaltung der Schlüssel unumgänglichen Organisations- und Verwaltungshilfen sind beim<br />

Herausgeber dieser Fachschrift erhältlich.<br />

Die entscheidenden Organisations-Hilfsmittel werden ausführlich beschrieben. Kurz umschrieben wird<br />

zusätzlich, worauf es bei der Wahl des Schlossfabrikates und beim Aufbau der Schliessanlage ankommt. Das<br />

geeignete Fabrikat und eine gut strukturierte Schliessanlage tragen wesentlich zur problemlosen<br />

Schliessordnung und Verwaltung bei.<br />

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2. EINLEITUNG<br />

Erfolgreiche sind bedroht!<br />

Je grösser der Erfolg einer Unternehmung, desto grösser sind deren Risiken. Neider streben nach dem<br />

Erfolgsrezept, Kriminelle nach den daraus resultierenden Werten, Neugierige verschaffen sich unkontrollierten<br />

Zutritt.<br />

Jeder Betrieb geht bewusst bestimmte Risiken ein. In gesundem Mass werden sie einerseits in Kauf<br />

genommen, andererseits gegen finanzielle Ausfälle versichert oder durch Sicherheitsmassnahmen in den<br />

Auswirkungen beschränkt. Kein Betrieb aber wird Risiken so weit eingehen, dass seine Existenz gefährdet ist.<br />

Arbeitsplätze sind zu erhalten, Fabrikations- und Betriebsgeheimnisse zu sichern und Werte vor Verlust zu<br />

schützen.<br />

Vieles lässt sich versichern. Der volle Schaden wird aber nur dann ersetzt, wenn das Risiko nicht leichtsinnig<br />

eingegangen wurde.<br />

Schützen und sichern - nicht nur versichern - ist ein Gebot der Vernunft. Sicherheitsvorkehrungen zur Erhaltung<br />

des Betriebes gehören zur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im allgemeinen und den Mitarbeitern im<br />

besonderen.<br />

Tragen Sie Verantwortung in einem erfolgreichen Betrieb?<br />

Dann sind Sie auch für dessen Sicherheit mitverantwortlich!<br />

Wir helfen Ihnen!<br />

3. KONTROLLE DER SCHLIESSBEREICHE<br />

Jeder Betrieb ist in der Lage, die einfachste und wirkungsvollste aller Sicherheitsmassnahmen rationell und<br />

wirtschaftlich einzuführen und aufrechtzuerhalten: Die Kontrolle über Schlüssel zu den verschiedenen<br />

Schliessbereichen.<br />

Und doch wird gerade hier sehr oft, zu oft, nachlässig gehandelt.<br />

Der Zutritt zu Betriebsräumen und der Zugriff zu Behältnissen ist häufig nur scheinbar auf die autorisierten<br />

Personen beschränkt.<br />

Und wie ist es in Ihrem Betrieb? Wissen Sie, wer Schlüssel besitzt? Wo welche Schliessung eingesetzt ist?<br />

Sind die Vorkehrungen, die Sie zum Schutz Ihrer materiellen und ideellen Werte als feste Mauern, Gitter und<br />

Türen mit erstklassigen Schlössern, als Zutrittskontrollsysteme und als Alarmanlagen aufgebaut haben, auch<br />

tatsächlich wirksam?<br />

Die Beantwortung dieser Fragen führt zur Erkenntnis, dass die Art der Kontrolle über den Schlüsselbesitz den<br />

Grad der Sicherheit eines Betriebes grundlegend mitbestimmt.<br />

Während die Bereitstellung der sicheren Räume und Behältnisse meist eine einmalige, relativ einfach lösbare<br />

Angelegenheit darstellt, ist die Aufrechterhaltung der Schliessordnung eine immerwährende Daueraufgabe.<br />

Es ist diese Daueraufgabe, die Sorgen bereitet. Ob der Betrieb gross oder klein ist, das Problem bleibt sich<br />

immer gleich:<br />

Wer den Schlüssel besitzt - rechtmässig oder nicht - findet Zugang!<br />

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4. BEDÜRFNISSE / LEITBILD / REALISATION<br />

4.1 Gelegenheit macht Diebe<br />

Für einen Kriminellen ist ein Einschleich- oder Einbruchdiebstahl dann am verlockendsten und mit kleinstem<br />

Risiko auszuführen, wenn er mühelos in den Besitz der erforderlichen Schlüssel gelangt.<br />

Für den betroffenen Betrieb aber ist ein mit Schlüsseln - also ohne Spuren - ausgeführter Diebstahl doppelt<br />

gefährlich. Denn zum Verlust kommt oft hinzu, dass das Arbeitsklima durch gegenseitiges Misstrauen<br />

schwerwiegend belastet wird.<br />

Es leuchtet ein, dass es auch für die Polizei bedeutend schwieriger wird, den Täter zu fassen, je später ein<br />

Diebstahl bemerkt wird, desto weniger Spuren können gefunden werden.<br />

Die Anzahl der Straftatenausführungen unter Benutzung von Schlüsseln ist sehr hoch. Die Dunkelziffer, das<br />

heisst die Anzahl jener Taten, die den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis gelangen, muss ebenfalls<br />

als beträchtlich angenommen werden. Denn viele Firmen scheuen die mit einer Anzeige verbundenen<br />

Umtriebe.<br />

Zumal dann, wenn mangels Einbruchspuren der Verlust auch auf ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters<br />

zurückgeführt werden könnte.<br />

4.2 Die Fehler<br />

Es lohnt sich, Überlegungen anzustellen, wie es zu verhindern ist, dass Schlüssel unerkannt in falsche Hände<br />

geraten.<br />

Die meisten Fehler werden gemacht, weil:<br />

• Schlüssel unkontrolliert an Mitarbeiter ausgeteilt und bei einem Verlust ohne weiteres ersetzt werden.<br />

• Hauptschlüssel ausgeteilt werden, obwohl dies von der Funktion her nicht notwendig wäre.<br />

• Schlüssel beim Austritt eines Mitarbeiters nicht immer zurückgegeben werden, es fehlt die Kommunikation<br />

zwischen der Personalabteilung und der Schlüsselverwaltung.<br />

• wichtige Schlüssel nach Arbeitsschluss, übers Wochenende oder während der Ferien nach Hause<br />

genommen werden und dann unkontrolliert herumliegen.<br />

• Schlüssel nach einem Verlust tagelang nicht als vermisst gemeldet werden, obwohl sie vielleicht sogar mit<br />

der Anschrift der Firma bezeichnet sind.<br />

Eine gründliche Kontrolle über Schlüssel ist die Basis eines jeden Sicherheitssystems. Wer diese Kontrolle nicht<br />

vollkommen ausübt, vernachlässigt die Sicherheitsbedürfnisse seines Betriebes.<br />

Keine Alarmanlage, keine noch so festen Wertbehältnisse, Gebäude und Raumschutzeinrichtungen, keine<br />

Panzertüren und noch so guten Schlösser erfüllen ihren Zweck, wenn die Schliessanlagen- und<br />

Schlüsseladministration nicht sorgfältig aufgebaut und durchgeführt werden.<br />

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4.3 Die Ziele<br />

Wir wollen die Schliessbereiche klar definieren.<br />

Wir wollen erreichen, dass Räume nur von autorisierten Personen betreten werden können und Behältnisse nur<br />

den berechtigten Mitarbeitern offen stehen.<br />

Wir wollen eine klare Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bezüglich der<br />

Schliessordnung als Ganzes, der Verwaltung und Kontrolle, sowie als Grundlage für den Entscheid über das<br />

Vorgehen beim Verlust eines Schlüssels.<br />

Wir wollen eine transparente Schliessanlagenverwaltung gewährleisten. Eine geeignete Softwareapplikation soll<br />

dazu eingesetzt werden.<br />

Wir wollen den Mitarbeitern die Konsequenzen und Risiken aus fahrlässiger Behandlung von Schlüsseln<br />

bewusst machen, so dass die Schlüssel sorgfältig aufbewahrt werden und ein allfälliger Verlust sofort gemeldet<br />

wird. Ausserdem werden periodische Bestandeskontrollen durchgeführt.<br />

Wir wollen Pikett- und Notschlüssel derart bereitstellen, dass sie nicht missbraucht werden können und<br />

dennoch innert nützlicher Frist und kontrollierbar im Zugriff sind.<br />

Wir wollen geeignete Schlüsseldepotanlagen für die Aufbewahrung und Bereitstellung der Hauptschlüssel<br />

bereitstellen.<br />

Wir wollen systematisch dafür sorgen, dass die Schliessordnung eingehalten wird und funktionstüchtig bleibt.<br />

Hauptschlüssel sollen in geeigneten Schlüsseldepots gesichert werden, und dürfen das Gebäude nicht<br />

verlassen.<br />

4.4 Massnahmen / Vorgehen bei einer Sanierung der bestehenden Anlage<br />

Mit folgenden Massnahmen wird der aktuelle Ist-Zustand ermittelt:<br />

Ermittlung des Gesamtzustandes der Schlüssel und Zylinder<br />

Die Lebensdauer einer Schliessanlage kann mit 15 bis 20 Jahren definiert werden. Dabei spielt sicher die<br />

Schliesshäufigkeit eine Rolle (Anzahl der verteilten Schlüssel). Schlüssel und Zylinder sind auf die Abnutzung<br />

zu prüfen. Es bringt nichts abgenutzte Zylinder innerhalb der bestehenden Schliessung durch neue zu ersetzen,<br />

die vorhandenen alten Schlüssel "vertragen" sich nicht mit diesen Ersatzzylinder. Ebenfalls gilt der umgekehrte<br />

Fall, neue Schlüssel passen schlecht zu alten Zylinder. Mit der Zeit sind alle Einheiten ausgewechselt und Sie<br />

sind glücklicher Besitzer einer neuen, alten Schliessanlage. Diese Aufwendungen machen keinen Sinn, und<br />

dürfen als Fehlinvestition bezeichnet werden.<br />

Fazit: Bei starkem Verschleiss von Schlüssel und Zylinder ist die Anlage zu ersetzen.<br />

Überprüfung der organisatorischen Funktion<br />

Eine Schliessanlage soll auch als Organisationsmittel eingesetzt werden. Es ist also zu prüfen inwieweit die<br />

bestehende Schliess-Struktur noch dem aktuellen Betriebsorganigramm entspricht.<br />

Genügt die Anlage den Kriterien dieser Ansprüche, oder ist dieser Effekt zweitrangig kann die Schliessung in<br />

gutem Zustand nach einer Aufarbeitung gemäss nachfolgenden Punkten weiter eingesetzt bleiben. Sonst ist die<br />

Investition in eine strukturierte Schliessanlage zu empfehlen.<br />

Überprüfung des Schlüsselinventars<br />

Bei Fehlbeständen ist zu überprüfen, inwieweit Schliessungsänderungen in den entsprechenden Schliessbereichen<br />

nötig sind und realisiert werden können. Sind Schliessungsänderungen nicht mehr möglich oder zu<br />

aufwendig (Bei Verlust von Hauptschlüssel) oder können die Schlüsselverluste aus sicherheitstechnischen<br />

Überlegungen nicht akzeptiert werden, ist ein Ersatz der Schliessanlage notwendig.<br />

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Soll-Zustand erstellen<br />

Sind die Schlüsselverluste überschaubar und nicht gravierend (z.B. Einzelschlüssel) ist folgender Ablauf zu<br />

empfehlen:<br />

• Vorerst ist ein Schlüsselverwalter zu benennen und mit der Erstellung und Aufrechterhaltung der<br />

Schliessanlagen- und Schlüsseladministration zu beauftragen.<br />

• In einem Pflichtenheft werden die Grundsätze festgelegt und durch die Geschäftsleitung unterzeichnet.<br />

• Die Verwaltungs- und Organisationshilfsmittel (Gesichertes Lokal, Personal-Computer, Drucker, Softwareapplikation,<br />

Schlüssel- und Ablagekästen für Reservezylinder, Formulare, Ringe, Ordnungsnummern, usw.)<br />

werden bereitgestellt.<br />

• Erfassung des Schlüsselbestandes in der Datenbank.<br />

• Erfassung der Schlüsselträger in der Datenbank.<br />

• Zuteilung der Schlüssel an die erfassten Schlüsselträger gemäss den vorhandenen Schlüsselquittungen.<br />

• Durchführung der Bestandeskontrolle.<br />

• Vergleich des Lieferumfanges mit den Reservebeständen und mit den ausgegebenen Schlüsselbeständen.<br />

• Verlorene Schlüssel einem fiktiven Schlüsselträger "Verlust" zuteilen.<br />

Nach dieser Aufarbeitung ist das Schlüsselinventar und die Verteilung der Schlüssel transparent ausgewiesen.<br />

In einer nächsten Phase werden die Zylinderbestände mit deren Einbauorten erfasst.<br />

Erfassung der Schliessobjekte mit den dazu eingebauten Schlosszylinder in der Datenbank. Als Grundlage<br />

dient der bestehende Schliessplan oder separate Aufzeichnungen.<br />

Sind diese Unterlagen nicht mehr aktuell, müssen die Zylinder für die Datenerfassung demontiert werden.<br />

Natürlich lässt sich auch überlegen, ob auf diese aufwendigen Arbeiten verzichtet werden soll und sich der<br />

Betrieb anstatt mit einer Schliessanlagenverwaltung mit einer Schlüsselverwaltung zufrieden geben kann.<br />

Sofern die Schlosszylinder erfasst wurden, können anschliessend die Verbindungen von den Schlüssel zu den<br />

Zylinder aufgebaut werden. Diese Aufarbeitung kann mittels geeigneter Softwareapplikation weitgehend<br />

automatisiert ablaufen.<br />

Sind diese Arbeiten abgeschlossen sollen die geeigneten Depotstellen und Verwaltungs-Hilfsmittel eingesetzt<br />

werden. Die Aufgaben des Schlüsselverwalters werden in einem Pflichtenheft festgehalten (siehe unter "Aufbau<br />

einer neuen Schliessanlage", Punkt 4.5).<br />

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4.5 Aufbau einer neuen Schliessanlage<br />

Für den Aufbau einer neuen Schliessanlage empfiehlt sich folgender Ablauf:<br />

• Der Schlüsselverwalter wird bestimmt und mit der Erstellung und Aufrechterhaltung der Schliessanlagen-<br />

und Schlüsseladministration beauftragt.<br />

• Das Schliesskonzept wird erstellt, als Basis dazu dient das Betriebsorganigramm. In diesem Schema<br />

werden in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten, mit dem technischen Leiter, und ev. mit dem<br />

Chef der Bewachung die verschiedenen Schliessbereiche aufgezeichnet. Die Zentralschliessungen (Wege)<br />

müssen bestimmt werden, für die Festlegung dieser Schliessungen sind auch die betroffenen<br />

Abteilungsleiter zu befragen.Das fertig erstellte und bereinigte Schliesskonzept wird durch die<br />

Geschäftsleitung (Verwaltung) geprüft und visiert. Beispiel, siehe Anhang 1.1 bis 1.5<br />

• Das Fabrikat wird bestimmt. Dazu soll dem Lieferwerk das Konzept vorgelegt werden und Machbarkeit<br />

bestätigt werden.<br />

• Alle Schliessobjekte werden bei einem Gebäude-Rundgang in die Massaufnahme-Formulare erfasst.<br />

Beispiel, siehe Anhang 7.1 Dabei werden auch nötige Beschlägenachrüstungen ausgemessen und<br />

festgehalten. Gleichzeitig werden die Funktionen der Notausgangstüren und Fluchtwege überprüft. Es wird<br />

bestimmt welche Türen, Behältnisse, Abschlüsse usw. nicht mehr verschlossen werden sollen. Die<br />

bestehenden Schlosszylinder werden bei diesen Objekten während der Montage der Neuanlage demontiert<br />

und mit Blindrosetten nachgerüstet. Unklarheiten werden protokolliert. Beispiel, siehe Anhang 7.2<br />

• Die Objektdaten werden durch den Lieferanten in der Verwaltungs-Software erfasst, die Daten dienen<br />

zuerst für die Aufbereitung der Werksbestellung, später für die Schliessanlagenverwaltung. Beispiel, siehe<br />

Anhang 2.1<br />

• Aufgrund des erstellten Schliesskonzeptes werden den Schliessobjekten die Schliesspositionen zugeteilt.<br />

• Die Stammdaten für die Schlüssel werden durch den Lieferanten in der Verwaltungs-Software erfasst, die<br />

Daten dienen zuerst für die Aufbereitung der Werksbestellung, später für die Schliessanlagenverwaltung.<br />

Beispiel, siehe Anhang 2.2<br />

• Der Schlüsselbedarf wird in den Abteilungen abgeklärt, dabei sollen die Schlüsselmengen pro<br />

Schlüsselgruppe möglichst knapp bestimmt werden.<br />

• Die Verwaltungs- und Organisationshilfsmittel (Gesichertes Lokal, Personal-Computer, Drucker,<br />

Softwareapplikation, Schlüssel- und Ablagekästen für Reservezylinder, Formulare, Ringe,<br />

Ordnungsnummern, usw.) werden bereitgestellt.<br />

• Geeignete Schlüsseldepots für den gesicherten Bezug von übergeordneten Schlüssel werden bestimmt.<br />

Beispiele siehe Schliess- + Sicherheits-Technik / Depotelemente.<br />

• Rechte und Pflichten der Schlüsselträger müssen definiert werden.<br />

• Die Texte und die Gestaltung für die Quittungsformulare, Belege und Listen werden aufgearbeitet. Diese<br />

Texte beschreiben auch die Rechte und Pflichten der Schlüsselträger. Die endgültige Fassung, muss durch<br />

den Rechtsdienst resp. Sicherheitsdienst geprüft und bewilligt werden. Beispiel, siehe Anhang 4.1<br />

• Die Werksbestellung wird durch den Lieferanten aufbereitet, die Schliessanlage wird bestellt.<br />

• Die Beschläge für die Nachrüstungen werden durch den Lieferanten bereitgestellt.<br />

• Die Schlüsselträgerdaten werden durch den Schlüsselverwalter in der Verwaltungs-Software erfasst.<br />

Beispiel, siehe Anhang 2.3<br />

• Nach der Werksauslieferung, werden die Schlüssel zur Verteilung an den Schlüsselverwalter ausgeliefert.<br />

Die Schlosszylinder werden durch den Lieferanten zur Montage aufbereitet. Dabei werden die Zylindereinheiten<br />

mit Klebeetiketten mit Raum- oder Türnummer, Zylinderposition und eventuell mit der<br />

Typenbezeichung versehen. Diese Etikette wird später, jeweils nach erfolgter Montage im Türrahmen<br />

plaziert und hilft bei der Endkontrolle bei Unklarheiten. Beispiel siehe Anhang 6<br />

• Die Schlüssel werden in der Anzahl kontrolliert, erfasst und mit Quittungsausgabe an die erfassten<br />

Schlüsselträger abgegeben. Beispiel, siehe Anhang 4.1<br />

• Variante: Die Schlüssel werden im Umfang des Gesamtbedarfes an die einzelnen Abteilungen verteilt und<br />

von einem Verantwortlichen an die Schlüsselträger innerhalb der betreffenden Abteilung abgegeben. Diese<br />

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Verteilung entlastet den Schlüsselverwalter, die Verantwortung für die Ausgabe und Rücknahme der<br />

einzelnen Schlüssel wird den Abteilungen übertragen.<br />

• Die Schlosszylinder werden durch den Lieferanten eingebaut und die nötigen Beschläge nachgerüstet.<br />

Dabei ist die Montage abgeschlossen nach erfolgter Schliesskontrolle und nach allfälliger Überprüfung von<br />

Riegel- und Alarmkontakten. Für die Schliesskontrolle kann ein Hauptschlüssel oder der<br />

Generalpasspartout verwendet werden. Das Funktionieren der Einzelschlüssel sollte durch die Endkontrolle<br />

im Lieferwerk sichergestellt sein.<br />

• Überzählige Zylinder werden dem Schlüsselverwalter als Reservebestand übergeben. Fehlende Einheiten<br />

im Werk nachbestellt.<br />

• Die Schlüsseldepoteinheiten werden installiert und instruiert.<br />

• Die nachgelieferten Zylinder werden eingebaut und die Schliessanlage wird übergeben.<br />

• Periodische Schlüsselkontrollen werden nach festgelegten Zeitintervallen durch den Schlüsselverwalter<br />

durchgeführt. Beispiel, siehe Anhang 4.2<br />

Neben der periodischen vom Schlüsselverwalter durchzuführenden Kontrolle, ob die Schlüssel noch im Besitze<br />

der Mitarbeiter sind und einer Überprüfung, ob sie von diesen noch benötigt werden, ist vom einzelnen<br />

Mitarbeiter zu verlangen, dass er sich selbst meldet, wenn er einen Schlüssel nicht mehr braucht. Die Haftung<br />

des Mitarbeiters sollte durch Androhung von Disziplinarmassnahmen konkretisiert werden. Beispielsweise durch<br />

eine prozentuale Schadensbeteiligung oder bei vorsätzlichem Missbrauch des mit dem Schlüsselbesitz<br />

verbundenen Vertrauensverhältnisses mit der Androhung einer Auflösung des Arbeitsvertrages.<br />

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4.6 Muster AG Schliessanlagen- und Schlüsselverwaltung<br />

Folgende Papiere dokumentieren die Schliessanlage:<br />

1. Konzeptplan (Anhang 1.1 bis 1.5)<br />

Übersicht und Struktur der einzelnen Schliessbereiche<br />

Zentralschliessplan<br />

2. Stammdatenlisten<br />

2.1 Objektliste (Anhang 2.1)<br />

Auflistung aller Schliessobjekte mit genauem Einbauort (Gebäude, Etage, Tür-/Raumnummer)<br />

Schliessposition<br />

Typenbezeichnung<br />

2.2 Schlüsselgruppenliste (Anhang 2.2)<br />

Auflistung aller vorgesehenen Schlüsselgruppen mit Bezeichnung der Schliessbereiche<br />

Bezeichnung der Ablageorte für Reserveschlüssel (Schlüsseltresor, Haken- oder Fachnummer)<br />

2.3 Schlüsselträgerliste (Anhang 2.3)<br />

Auflistung aller Schlüsselträger mit Standort<br />

3. Listen<br />

3.1 Gebäudeliste (Anhang 3.1)<br />

Auflistung wie in der Objektliste, zusätzlich mit den Öffnungsfunktionen Objekt -> Schlüssel<br />

Auflistung wie in der Objektliste, zusätzlich mit den Öffnungsfunktionen Schlüssel -> Objekt<br />

3.2 Schlüsselinventar (Anhang 3.2)<br />

Auflistung wie in der Schlüsselliste, zusätzlich mit den Bestandesangaben (Ausgegeben/Reserve) mit den<br />

Angaben an welche Schlüsselträger die Schlüssel ausgegeben wurden.<br />

3.3 Schlüsselliste (Anhang 3.3)<br />

Auflistung wie in der Schlüsselträgerliste, zusätzlich mit den Angaben welche Schlüssel an ihn ausgegeben<br />

wurden.<br />

3.4 Schlüsselgeschichte (Anhang 3.4)<br />

Aufzeichnung aller Schlüsselbewegungen<br />

4. Belege<br />

4.1 Schlüsselquittung (Anhang 4.1)<br />

Auflistung aller ausgegebener Schlüssel mit den Angaben über den Schlüsselträger<br />

Weisungen und Angaben über die Rechte und Pflichten der Schlüsselträger<br />

Empfangsbestätigung mit Unterschrift<br />

4.2 Periodischer Kontrollbeleg (Anhang 4.2)<br />

Auflistung aller ausgegebener Schlüssel mit den Angaben über den Schlüsselträger<br />

Weisungen und Angaben bei Bestandesunregelmässigkeiten (Schlüsselverlust, Schlüsseldefekte,<br />

Abgaben)<br />

Bestandesbestätigung mit Unterschrift<br />

4.3 Austrittsbeleg (Anhang 4.3)<br />

Auflistung aller ausgegebener Schlüssel mit den Angaben über den Schlüsselträger<br />

Weisungen und Angaben für die Rückgabe der Schlüssel.<br />

4.4 Mutationsbeleg (Anhang 4.4)<br />

Auflistung aller ausgegebener Schlüssel mit den Angaben über den Schlüsselträger<br />

Weisungen und Angaben für die eventuelle Rückgabe resp. Neuausgabe der Schlüssel<br />

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5. DIE SCHLIESSORDNUNG<br />

Die Schliessordnung ist das Basisdokument, in welchem die Geschäftsleitung ihren Willen über den Abschluss<br />

von Räumen grundsätzlich zum Ausdruck bringt. Sie enthält eine kurze Umschreibung der Aufgaben,<br />

Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der für die Durchführung der Ordnung zuständigen Mitarbeiter sowie<br />

Hinweise auf die Dokumente "Schliesskonzept", "Schlüsselregelung", Ausgaberegelung" und "Periodische<br />

Kontrolle", aus welcher die im Betrieb einzuführende Ordnung detailliert hervorgeht.<br />

Weil diese Ordnung als "Grundgesetz" die Basis der Schliessanlagen-/Schlüsselverwaltung bildet, sollte sie<br />

jedem Abteilungsleiter zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.<br />

5.1 Muster AG Schliessordnung<br />

Folgende Papiere regeln die Schliessordnung:<br />

Schlüsselregelung<br />

- Regeln über Ausgabe, Aufbewahrung und Rücknahme der Schlüssel<br />

- Pflichten und Verantwortung der Schlüsselträger<br />

Leihschlüssel-Ausgaberegelung (Anhang 7.3)<br />

- Wer welche Schlüssel kurzfristig ausgehändigt erhält<br />

- Rechte und Pflichten der Schlüsselbezüger<br />

Kontrollplan (Anhang 7.4)<br />

- Welche Kontrollen sind in welchem Umfang wie oft durchzuführen.<br />

Schliessordnung<br />

- Jeder Abteilungsleiter ist verantwortlich für den Abschluss der innerhalb seiner Abteilung befindlichen Räume.<br />

Er entscheidet, welche Räume abgeschlossen werden und welcher Mitarbeiter welchen Schlüssel erhält.<br />

- Für die Einhaltung der Schliessordnung ist der Schlüsselverwalter verantwortlich.<br />

Ziele<br />

Der Schlüsselverwalter erstrebt folgende Ziele:<br />

- Die zur Gewährleistung des Betriebsablaufes notwendigen Schlüssel müssen jederzeit zur Verfügung stehen.<br />

- Die Aufbewahrung, Ausgabe und Rücknahme der Schlüssel muss derart erfolgen, dass jederzeit über den<br />

Aufenthalt jedes einzelnen Schlüssels Auskunft erteilt werden kann.<br />

- Es dürfen keine Schlüssel in unbefugte Hände kommen.<br />

- Bei einem Schlüsselverlust sind rechtzeitig die optimalen Sicherheitsmassnahmen zu treffen.<br />

- Er verwaltet den Bestand von Schlüssel und Schlosszylinder.<br />

- Er führt periodische Bestandes-Kontrollen anhand der Schlüsselinventare und Schlüsselquittungen durch.<br />

- Erweiterungen, grössere Nachträge und Nachrüstungen werden in Zusammenarbeit mit einem externen,<br />

ausgewiesenem Fachgeschäft durchgeführt.<br />

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6. DAS SCHLIESSSYSTEM<br />

Unter Schliesssystem verstehen wir das Konzept über die Sicherung der Gebäude, Anlagen und Werte gegen<br />

unbefugtes Eintreten.<br />

Hierzu gehören die mechanische Sicherung der Räume und Behältnisse, die Wahl des Schlossfabrikates und<br />

die Zuordnung der Öffnungsfunktion an die einzelnen Schlüsselgruppen im Konzeptplan.<br />

6.1 Wahl des Schlossfabrikates<br />

Vorerst sind die Räume und Behältnisse hinsichtlich ihres Schutzbedürfnisses zu untersuchen und baulich<br />

entsprechend zu sichern. Erst anschliessend sind die Anforderungen an das Zylinderschloss und die Beschläge<br />

zu formulieren. Es ist sinnlos, ein "Superschloss" in eine einfache Sperrholztür zu bauen.<br />

Zu einem guten Schloss gehören immer auch entsprechende Beschläge, Türblätter, Bänder, Zargen und<br />

Schliessbleche. Das Türelement muss als Einheit der definierten Anforderung entsprechen.<br />

Meist genügt eine "Diebessicherheit" , das heisst jede Öffnung ohne Schlüssel soll sichtbare Spuren<br />

hinterlassen.<br />

Diese Forderungen kann von vielen Schlösser erfüllt werden. Es liegt nicht im Ziel dieser Broschüre, die Wahl<br />

des richtigen Schlosszylinder-Fabrikates zu entscheiden. Hierzu ist ein ausgewiesener Fachmann beizuziehen.<br />

Trotzdem seien hier einige Hinweise gegeben, die zu beachten sind, wenn später auch die Verwaltung von<br />

Schloss und Schlüssel klappen soll.<br />

6.2 Schutz gegen unbefugte Nachbestellung von Schlüsseln<br />

Muss das Schloss wirksam gegen unberechtigtes Betreten schützen, ist ein geschütztes und registriertes<br />

Zylinder-Fabrikat einzusetzen.<br />

Um zu gewährleisten, dass die im Betrieb unter strenge Kontrolle genommenen Schlüssel nicht einfach kopiert<br />

werden und dadurch der Kontrolle entzogen sind, ist darauf zu achten, dass der Hersteller in einem<br />

"Sicherungsschein" die Garantie abgibt, Nachbestellungen von Schlüsseln nur auszuführen, wenn der<br />

entsprechende Sicherungsschein vorgelegt wird.<br />

Soll mit der Ausgabe von Schlüsseln auch eine unterschiedliche Zutrittsberechtigung (Ordnungsfunktion,<br />

Organisationshilfsmittel) erreicht werden, muss eine entsprechend hohe Variationsmöglichkeit mit dem<br />

vorgesehenen Schliess-System erfüllt werden können.<br />

Je höher die Anzahl der Variationselemente eines Zylindersystems, desto besser lässt sich der Wunsch nach<br />

unterschiedlichen Kombinationen verwirklichen.<br />

6.3 Trennen der Verantwortungszonen<br />

Um einen Schliessplan erstellen zu können, teilen wir den Betrieb vorerst in Verantwortungszonen<br />

(Schliessbereiche) ein. Das heisst wir grenzen die einzelnen Abteilungen untereinander derart ab, dass jede für<br />

sich eine eigene Zutrittsordnung erstellen kann. Dadurch entstehen Bereiche, in denen die Verantwortlichkeit für<br />

die Sicherheit eindeutig klar ist. Als Hilfsmittel für die Erstellung dieses Schliesskonzeptes dient das<br />

Betriebsorganigramm.<br />

Innerhalb dieser Verantwortungszonen wird anschliessend von jeder Abteilung die gewünschte Abgrenzung der<br />

Funktionen vorgenommen. Diese vorerst auf dem Papier erfolgende Einteilung und Zusammenfassung wird<br />

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später die einzelnen Betriebsteile tatsächlich trennen und wird - je nach dem Willen des Verantwortlichen - die<br />

Angehörigen aus anderen Verantwortungszonen aussperren.<br />

Bei dieser Tätigkeit ist deshalb mit grösster Sorgfalt vorzugehen. Wer zu grosszügig ist, riskiert, dass Mitarbeiter<br />

in Zonen Zutritt finden, wo sie unerwünscht sind; wer zu strikte deren Zugang beschneidet, nimmt in Kauf, dass<br />

die entstehenden betrieblichen Erschwernisse dazu führen, dass nicht mehr abgeschlossen wird, oder dass zu<br />

"hohe" Schlüssel abgegeben werden!<br />

Einteilung eines Betriebes in Verantwortungszonen. Zusammenfassung zu Schliessbereichen (Anhang 1.1 bis<br />

1.5)<br />

Generaldirektion<br />

- Sekretariat<br />

Kaufmännische Abteilung<br />

- Rechnungswesen<br />

- Personal<br />

- EDV<br />

- Archive<br />

Technische Abteilung<br />

- Konstruktion<br />

- Fabrikation<br />

- Wareneingang/Warenausgang<br />

- Fertig-Lager<br />

- Halbfabrikate-Lager<br />

- Spedition<br />

Technischer Dienst/Hausdienst<br />

- Klima/Sanitär/Lüftung/Heizung<br />

- Elektro (Starkstrom/Schwachstrom)<br />

- Telefon/Kommunikation<br />

- Reinigung<br />

- Werkstätten<br />

- BSO<br />

- Betriebsfeuerwehr<br />

- Fahrzeugunterhalt<br />

- Disponible Räume<br />

Aussenschliessung<br />

- Personaleingänge<br />

- Wareneingänge<br />

- Notausgänge<br />

- Areal<br />

- Garage<br />

- Diensteingänge<br />

Zentralschliessungen<br />

- Allg. Innentüren<br />

- Liftsteuerungen<br />

- Reinigung<br />

- Garage<br />

- Lager<br />

- Ausseneingänge (Personal)<br />

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6.4 Arbeitsräume<br />

Zum Abschluss der verschiedenen Zonen und Räume sind je nach Nutzungsart folgende Hinweise zu<br />

beachten:<br />

Wenn es der Betrieb zulässt, sollte ganz vom Abschluss einzelner Arbeitsräume abgesehen werden. Denn der<br />

vermeintliche Verschluss kann ausserhalb der Normalarbeitszeit in der Praxis vom Reinigungs-personal allzu<br />

oft nicht eingehalten werden. Einzelräume sollten wirklich nur dann abschliessbar gemacht werden, wenn dies<br />

aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist.<br />

Eher praktikabel ist das Abschliessen ganzer Etagen oder Zonen, die zu Sicherheitsbereichen<br />

zusammengefasst sind. Voraussetzung ist dabei, dass die Zone in sich geschlossen ist, eine vorgelagerte<br />

Etagen- oder Korridortür aufweist und im Innern nicht durch Aufzugsanlagen unterbrochen ist.<br />

Weit besser ist es aber, wenn Dokumente und Werte in sicheren Behältnissen unter guten Verschluss<br />

genommen, die Arbeitsräume selbst aber nur in Ausnahmefällen abgeschlossen werden.<br />

Hier empfiehlt es sich, pro Schliessbereich gleichschliessende Zylinder einzusetzen und die passenden<br />

Schlüssel nur leihweise in besonderen Fällen abzugeben.<br />

6.5 Speziell gefährdete Räume<br />

Personalbüros, Wertzonen, Forschungslabors, Rechenzentren oder Archive sowie Lager sollten Einzelschliessungen<br />

unter dem jeweiligen Hauptschlüssel aufweisen, so dass die Geheimhaltung gewährleistet, resp.<br />

die Verantwortung für die eingelagerten Waren eindeutig einer bestimmten Person und dem zu-ständigen<br />

Abteilungsleiter zugeordnet werden kann. Der Zugang sollte hier auch dem Hausdienst verwehrt sein. Damit<br />

wird es erforderlich, dass die Reinigung während der Anwesenheit des Verantwortlichen erfolgt.<br />

Materialbewegungen können von der Lagerverwaltung eindeutig unter Kontrolle gehalten werden, indem<br />

die internen Lagerzugänge nur vom Verwalter selbst geöffnet werden können.<br />

Die Aussentüren sollten mit Ausnahme des Personaleingangs und definierter Notausgangstüren, nur von innen<br />

her aufschliessbar sein und auf der Aussenseite weder Zylinder noch Beschläge aufweisen. Werden dabei<br />

selbstschliessende Schlösser eingesetzt sind diese Türen in jedem Falle immer abgeschlossen. Alle<br />

Aussentüren sollten gleichschliessend sein. Den Schlüssel erhält nur der Hauswart resp. die Bewachung.<br />

Wir erreichen dadurch, dass nur der Hauswart oder die Bewachung Aussentüren öffnen kann und damit auch<br />

den Waren Ein- und Ausgang mitbestimmen.<br />

Ausserordentlich vorteilhaft ist der Umstand, dass der Verlust eines solchen Schlüssels praktisch unbedeutend<br />

ist, da er von der Aussenseite her nicht benutzt werden kann.<br />

6.6 Notausgänge, Fluchttüren<br />

Diese Abschlusstüren werden in einem eigenen Schliessbereich zusammen gefasst und gleichschliessend<br />

ausgelegt. Die Beschlägeausrüstung wird durch das Sicherheitsdispositiv bestimmt. In diesem Dispositiv<br />

bezeichnete Türen müssen in einem Ereignisfall durch Interventionsdienste auch von aussen aufschliessbar<br />

sein. Ausnahmslos müssen die Türen in der Fluchtrichtung immer und in jedem Falle ohne Hilfsmittel<br />

notfallmässig zu öffnen sein. Auch hier empfehlen sich selbstschliessende Schlösser, diese müssen aus vor<br />

erwähnten Gründen mit einer Antipanikfunktion ausgerüstet sein. Für die Bestimmung und Montage der<br />

Beschlägeausrüstung ist ein Fachmann beizuziehen.<br />

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6.7 Personaleingang<br />

Der Personaleingang bildet eine Ausnahme unter den Aussentüren. Dieser Eingang kann von beiden Seiten her<br />

geöffnet und abgeschlossen werden. Damit die Sicherheitsrisiken auf kleinste Auswirkungen reduziert werden,<br />

muss diese Schliessung in einem eigenen Schliessbereich festgelegt werden oder aus der übrigen Schliessanlage<br />

separiert werden. Der Nutzen zeigt sich darin, dass bei einem Schlüsselverlust nur der betroffene<br />

Schlosszylinder und die zugehörigen Schlüssel ausgetauscht werden müssen.<br />

An den Schlosszylinder des Personaleingangs sind dafür höchste Sicherheits-Anforderungen zu stellen.<br />

(Aufbohrschutz, Schutzbeschlag)<br />

Der Schlüssel zum Personaleingang sollt ausser dem Hauswart nur in äusserst seltenen Fällen jemandem fest<br />

zugeteilt werden.<br />

Es empfiehlt sich, den Schlüssel für den Zutritt ausser Geschäftszeit nur leihweise unter genauer<br />

Kontrollführung und gegen Unterschrift abzugeben.<br />

6.8 Umzäunung / Garage<br />

Umzäunung und Garagenzufahrt werden im Konzeptplan vorteilhaft als Zentralschliessung integriert. Bei diesen<br />

Schlüsseln ist es jedoch ebenfalls vorteilhaft, wenn sie als Einzelschlüssel verteilt werden. Denn es ist in der<br />

Praxis üblich, dass diese unter den Mitarbeitern gelegentlich ausgeliehen werden. Dadurch ergibt sich eine<br />

relativ hohe Verlustquote.<br />

6.9 Reserve-Schlösser<br />

Reserveschlösser sind je nach der zu erwartenden Entwicklung des Betriebes vorzusehen. Es ist zu beachten,<br />

dass Hauptschlüsselanlagen nach einiger Zeit unter Umständen nicht mehr erweitert werden können. Das<br />

heisst es können zwar noch gleichschliessende, jedoch keine Erweiterungen mehr nachbestellt werden.<br />

Beim Planen der Schliessanlage ist deshalb auch die Frage von möglichen zukünftigen Schliessbereichen und<br />

die Vorratshaltung von Reservezylinder mit dem Fachmann zu klären und im Konzeptplan festzuhalten.<br />

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7. KONZEPTPLAN<br />

7.1 Eintrag der Schliessbereiche<br />

Nachdem die Unterteilung des Betriebes in Verantwortungszonen und Funktionsbereiche vorgenommen ist,<br />

werden die einzelnen Schliessbereiche im Konzeptplan aufgezeichnet. Dieses Dokument zeigt jederzeit in einer<br />

transparenten Art alle Schliessfunktionen auf. Beispiel, siehe Anhang 1.4 bis 1.5<br />

7.2 Zutrittskombinationen<br />

Für alle Schliessbereiche sind die nötigen Kombinationen mit den entsprechenden Zentralschliessungen<br />

abzuklären. Beispiel, siehe Anhang 1.5<br />

Bei der Zusammenfassung des Zutrittsrechts in einen Schlüsseltyp ist zu beachten, dass der Verlust eines<br />

Schlüssels um so ernstere Konsequenzen für die Sicherheit des Betriebes mit sich bringt, je mehr<br />

Öffnungsmöglichkeiten in ihm gegeben sind!<br />

Wer einen bestimmten Raum nur selten betritt oder eine Funktion, die ein bestimmtes Zutrittsrecht erfordert, nur<br />

während kurzer Zeit ausübt, erhält den dazu benötigten Einzelschlüssel nur leihweise ausgehändigt. Es sind<br />

deshalb für jedes Schloss auch Einzelschlüssel vorzusehen. Bei der Zuteilung der Zutrittsberechtigung sollten<br />

folgende Kriterien entscheiden:<br />

Soll-Zustand: wird erreicht durch:<br />

- Ein Zutritt muss gewährt sein - Der Zutritt muss ermöglicht werden<br />

- Ein Zutritt darf nicht möglich sein - Der Zutritt darf nicht ermöglicht werden<br />

- Ein Zutritt muss nicht, aber kann möglich sein - Der Zutritt soll ermöglicht werden<br />

(Im letzten Fall ist der Abschluss möglicherweise nur gegen unerwünschten Zutritt von Besucher bestimmt)<br />

Der sorgfältig ausgearbeitete Konzeptplan entscheidet darüber, wie beweglich und komfortabel, aber auch wie<br />

teuer und anfällig die Schliessanlage wird. Für diese Planung sollten Sie den Fachmann beziehen. Er wird Sie<br />

beraten, wie die Schliessanlage aufzubauen ist, welche Zylinder gleich-schliessend und welche verschiedenschliessend<br />

auszuführen sind; ob nur Einzelschlüssel oder ob eine Hauptschlüsselanlage oder gar eine<br />

General-Hauptschlüsselanlage zu wählen ist.<br />

Lassen Sie sich in einer Offerte die maximale, eine minimale und eine optimale Lösung vorschlagen.<br />

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8. DEFINITIONEN<br />

Um "mitreden zu können" geben wir Ihnen hier einige Definitionen:<br />

8.1 Schliessanlage<br />

Unter einer Schliessanlage wird die Zusammenfassung einer Anzahl von Schlosserzylinder in eine bestimmte<br />

Ordnung bezeichnet. Die Schlösser sind mittels unterschiedlich aufgeführten Schlüsseln in einer gewünschten<br />

unterschiedlichen Kombination aufzuschliessen.<br />

8.2 Einzelschliessungen<br />

Einzelzylinder sind "gleichschliessend", wenn zwei oder mehrere Schlösser mit ein und demselben Schlüssel zu<br />

bedienen sind. Sie sind "verschieden schliessend", wenn mit einem Schlüssel nur ein bestimmtes Schloss<br />

geöffnet werden kann.<br />

8.3 Hauptschlüsselanlage<br />

Die Hauptschlüsselanlage umfasst eine Anzahl gleich- oder verschiedenschliessender Einzelschlösser. Mit<br />

einem Hauptschlüssel sind alle Schlösser der gleichen Anlage zu öffnen.<br />

Hauptschlüsselanlagen werden vor allem in Einfamilienhäusern, kleineren Büro- oder Fabrikbauten eingeplant.<br />

Hauptschlüsselanlagen sind mit Zentralschlossanlagen kombinierbar.<br />

8.4 General-Hauptschlüsselanlage<br />

Bei der General-Hauptschlüsselanlage wird ein General-Hauptschlüssel zwei oder mehreren Hauptschlüsselanlagen<br />

überstellt. Der General-Hauptschlüssel öffnet alle Schlösser der ganzen Anlage. Mit einzelnen<br />

Hauptschlüsselanlagen werden Funktions- oder Verantwortungszonen gegeneinander abgegrenzt. Diese<br />

Anlagen werden normalerweise nur in grösseren Objekten benötigt.<br />

General-Hauptschlüsselanlagen sind mit Zentralschlossanlagen kombinierbar.<br />

8.5 Zentralschloss-Anlage<br />

Die Zentralschloss-Anlage besteht aus mehreren, verschieden schliessenden Schlössern, deren Schlüssel<br />

zusätzlich ein, von allen gemeinsam zu benützendes Zylinderschloss (Zentralschliessung) öffnen.<br />

Das einfachste Beispiel wird in Mehrfamilienhäusern angewandt, wo die einzelnen, untereinander<br />

verschiedenen Wohnungsschlüssel die gemeinsame Hauseingangstür, Kellerabschluss, Abstellraum usw.<br />

öffnen.<br />

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9. DIE SCHLÜSSELREGELUNG<br />

Die Schlüsselregelung enthält die Regeln über Ausgabe, Aufbewahrung und Rücknahme von Schlüssel sowie<br />

die Rechte, Pflichten und Verantwortungen, die mit dem Mitarbeiter als "Schlüsselträger" überbunden werden.<br />

Sie muss von der Betriebsleitung unterzeichnet und allen Mitarbeitern bekannt sein. Sie sollte entweder im<br />

Personalreglement oder in der Hausordnung veröffentlicht werden. Es empfiehlt sich ausserdem, sich deren<br />

Kenntnisnahme bei der Entgegennahme von Schlüsseln auf der Schlüsselquittung unterschriftlich bestätigen zu<br />

lassen. Nur so kann die konsequente Einhaltung der Schlüsselregelung erwartet werden.<br />

9.1 Muster AG Schlüsselregelung<br />

Ausgabe<br />

- Wer zur Ausübung seiner Tätigkeit einen Schlüssel benötigt, erhält diesen persönlich zugeteilt.<br />

- Der Leiter der zuständigen Abteilung entscheidet auf Grund des Konzeptplanes, wer welchen Schlüssel<br />

erhält.<br />

- Wer eine Tätigkeit nur kurzfristig ausübt, erhält den benötigten Einzelschlüssel leihweise.<br />

Rechte und Pflichten<br />

- Die Schlüssel sind persönlich zugeteilt und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie sind sorgfältig<br />

aufzubewahren und vor unbefugter Benutzung zu sichern.<br />

- Es ist streng verboten, die Schlüssel selbst zu kopieren oder ein Doppel herstellen zu lassen.<br />

- Sind Schlüssel zu einem Bund zusammengefasst, darf dessen Zusammensetzung nicht verändert werden.<br />

- Der Schlüssel ist mit einer Ordnungsnummer und einer "Fundmarke" versehen. Weitere Bezeichnungen -<br />

insbesondere Firmen- und Privatanschriften - dürfen nicht angebracht werden.<br />

- Für übergeordnete Schlüssel werden geeignete Schlüsseldepotanlagen bereit gestellt.<br />

- Übergeordnete Schlüssel sind täglich bei Arbeitsbeginn am Schlüsseldepot zu beziehen und bei<br />

Arbeitsschluss dort wieder zu sichern.<br />

- Sie dürfen nicht nach Hause genommen werden.<br />

Hiervon ausgenommen sind: fest zugeteilte Schlüssel zum Personaleingang.<br />

Auch diese Schlüssel sind jedoch bei längerer Abwesenheit (Ferien, Krankheit, usw.) dem Schlüsselverwalter<br />

abzugeben.<br />

- Wird ein Schlüssel vermisst, ist dies gleichentags der Schlüsselverwaltung zu melden.<br />

Rückgabe<br />

- Wird ein Schlüssel wegen Änderung in der Funktion des Besitzers nicht mehr benötigt, ist dieser der<br />

Ausgabestelle unaufgefordert zurückzugeben. Dies gilt auch bei einem Austritt aus der Firma.<br />

Verantwortung<br />

- Die Verantwortung für die zugeteilten Schlüssel, liegt beim Empfänger. Er haftet voll für Schäden, die aus<br />

unberechtigter Weitergabe, unsachgemässer Handhabung und Aufbewahrung sowie nicht gemeldetem<br />

Verlust entstehen.<br />

- Missbrauch der Schlüssel ziehen Disziplinarmassnahmen nach sich.<br />

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9.2 Wer erhält Schlüssel?<br />

Der Leiter der zuständigen Abteilung muss wissen, wer über einen Schlüssel zu seinen Räumen verfügt. Nur er<br />

ist in der Lage zu beurteilen, wer welchen Schlüssel benötigt.<br />

Vom Verwalter ist immer zu prüfen:<br />

- Ist der visierende Vorgesetzte allein berechtigt, über den betreffenden Schlüssel zu verfügen?<br />

- Sind nicht noch andere Abteilungen tangiert und deshalb mitspracheberechtigt?<br />

- Verlangt die angegebene Funktion tatsächlich diese Art von Schlüssel?<br />

Es ist strikte nach der sachlichen Funktion des Mitarbeiters zu fragen und nicht etwa nach dessen Einstufung in<br />

der Hierarchie der Unternehmung! Hauptschlüssel sind begehrte Objekte - lassen Sie sich nicht von<br />

Prestigeüberlegungen zur Ausgabe von Haupt- oder gar General-Hauptschlüsseln verführen!<br />

9.3 Schlüsselzuteilung / Bunde / Schlüsselkasten<br />

Eine klare Verantwortlichkeit für Schlüssel lässt sich nur erreichen, wenn diese persönlich zugeteilt sind und<br />

nicht weitergegeben werden dürfen. Kurzfristige Stellvertretungen oder Funktionsübernahmen durch andere<br />

Personen, sind so zu lösen, dass die Stellvertreter ihre eigenen Schlüssel erhalten.<br />

Es ist unbedingt zu vermeiden, dass sogenannte "Selbstbedienungssysteme" entstehen. Schlüsselkästchen,<br />

die irgendwo in einer Abteilung - angeblich unter Aufsicht - angebracht sind, wo sich jeder den Schlüssel nimmt,<br />

den er gerade braucht, spiegeln eine Sicherheit vor, die sie nie erfüllen können.<br />

Erhält eine bestimmte Person mehrere Schlüssel, sind diese zu einem Bund zusammenzufassen, und der<br />

zusammenhaltende Ring zu sichern, Beispiel, siehe Schliess- + Sicherheits-Technik / Schlüssel- +<br />

Schliesstechnik / Hilfsmittel. Wird dies unterlassen, muss bei jeder Rücknahme der Schlüssel kontrolliert<br />

werden, ob die Schlüssel noch vollzählig sind und ob es sich noch um die gleichen handelt, die ausgegeben<br />

wurden.<br />

Eine Forderung, die sich in der Praxis nur schwer auf die Dauer durchführen lässt!<br />

9.4 Aufbewahrung ausserhalb der Arbeitszeit<br />

Schlüssel für Innenräume und Behältnisse (Schränke/Arbeitstische) sollten grundsätzlich nicht ausser Haus<br />

genommen werden.<br />

Die hauptsächlichsten Gründe:<br />

- Die Schlüssel sind jederzeit greifbar, auch wenn der Schlüsselträger infolge Unfalls oder Krankheit nicht<br />

erscheint oder wenn er die Schlüssel zu Hause vergessen hat.<br />

- Die Gefahr eines Verlustes ist bedeutend kleiner.<br />

- Es ist schwieriger, sich unberechtigt eine Kopie herstellen zu lassen.<br />

- Die Gefahr, als "Schlüsselträger" erpresst zu werden, fällt praktisch dahin.<br />

Als Aufbewahrungssysteme haben sich in der Praxis Schlüsseldepotanlagen, gut bewährt:<br />

Ohne zusätzlichen Personalaufwand lassen sich mit diesen Systemen Schlüssel kontrolliert verwalten.<br />

Die Auslegung in verschiedenen Konfigurationen erlauben die kontrollierte und gesicherte Ablage resp. Bezug.<br />

Ausgerüstet mit den entsprechenden elektronischen Komponenten können gewünschte Bezugs-<br />

Einschränkungen oder Protokollierungen auch ausser der Normalarbeitszeit gewährleistet werden.<br />

Beispiele, siehe Schliess- + Sicherheits-Technik / Depotelemente.<br />

Es ist selbstverständlich, dass die Schlüssel zum Personaleingang und allenfalls ein Schlüssel zu einem<br />

Kassenschrank ausser Haus genommen werden müssen. Bei längerer Abwesenheit sind jedoch auch diese in<br />

sicheren Gewahrsam zu nehmen. Sie könnten sonst durch einen Einbruch in die Wohnung des<br />

Schlüsselträgers in die Hände eines Delinquenten kommen.<br />

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9.5 Schlüssel zu Wertbehältnissen<br />

Wer ein Wertbehältnis (Panzerschrank, Tresor, usw.) mit einem hochwertigen Schloss besitzt, hat ein nicht<br />

einfaches Problem zu lösen: Wie und wo ist der Schlüssel ausserhalb der Arbeitszeit aufzubewahren?<br />

Versicherungen schreiben in ihren "Allgemeinen Bedingungen" meist vor, dass solche Schlüssel nicht in jenen<br />

Gebäuden aufbewahrt werden dürfen, in welchen das Wertbehältnis steht. Sie verlangen, dass diese Schlüssel<br />

nach Hause genommen werden. Die Versicherungen wissen warum: Es kommt immer wieder vor, dass die<br />

Schlüssel in einer Pultschublade desselben Raumes, in welchem das einbruchsichere Behältnis steht,<br />

aufbewahrt werden. Für Einbrecher natürlich ein verlockender Fund!<br />

Es gibt zahlreiche Gründe, warum diese Schlüssel nicht gerne nach Hause genommen werden:<br />

- Die Schlüssel sind meist sehr gross, können nicht gut an den privaten Schlüsselbund genommen werden und<br />

scheuren Löcher in den Anzug.<br />

· Der Schlüssel kann auf dem Weg verloren werden, kann z.B. beim Einkaufen oder unterwegs ge- stohlen<br />

werden.<br />

· Die Aufbewahrung zu Hause macht Schwierigkeiten (ist das Nachttischchen oder die Jackentasche ein<br />

sicherer Aufbewahrungsort?).<br />

· Nicht zu verniedlichen ist die in solchen Schlüsseln steckende Gefahr: Die Fälle, dass Verbrecher den<br />

"Schlüsselträger" zu Hause überfallen oder ihn unter falschen Vorwänden oder unter Druck in die<br />

Geschäftsräume holen, sind nicht selten!<br />

Hier einige Möglichkeiten, wie das Problem zu lösen ist:<br />

· Relativ einfach ist es in grösseren Betrieben. Hier werden die einzelnen Schlüssel am Abend versiegelt oder<br />

in einer abschliessbaren Kassette im bestschliessbaren Behältnis, das heisst in jenem Panzerschrank, der<br />

den besten Einbruchschutz aufweist, deponiert und nur der Schlüssel dieses Schrankes abwechslungsweise<br />

von Kaderangehörigen nach Hause genommen.<br />

· In kleineren Betrieben ist es zu empfehlen, dass die Schlüssel abwechslungsweise von verschiedenen<br />

Personen mit nach Hause genommen werden. Man erreicht dadurch, dass ein Täter nie weiss, wer den<br />

Schlüssel hat. Für den Täter entsteht dadurch ein erhöhtes Risiko bei der Tatausführung. Diese<br />

Schlüsselträger dürfen nicht im Besitze eines Schlüssels zum Personaleingang sein.<br />

· Mindestens über die Wochenende ist es anzuraten, dass die Kassenschrankschlüssel im Nachttresor einer<br />

naheliegenden Bank eingeworfen und am Morgen des nächstfolgenden Arbeitstages dort wieder abgeholt<br />

werden. Nachteilig wirkt sich dabei aus, dass sich der Betrieb nach der Öffnungszeit der Bank richten muss.<br />

- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Schlüssel versiegelt beim nächsten Polizeiposten, im Büro eines<br />

Bewachungsunternehmens oder bei der ständigen Wache eines befreundeten Betriebes abzugeben.<br />

- Neben der periodischen vom Schlüsselverwalter durchzuführenden Kontrolle, ob die Schlüssel noch im<br />

Besitze der Mitarbeiter sind und einer Überprüfung, ob sie von diesen noch benötigt werden, ist vom<br />

einzelnen Mitarbeiter zu verlangen, dass er sich selbst meldet, wenn er einen Schlüssel nicht mehr braucht.<br />

- Die Haftung des Mitarbeiters sollte durch Androhung von Disziplinarmassnahmen konkretisiert werden. z.B.<br />

durch eine prozentuale Schadensbeteiligung oder bei vorsätzlichem Missbrauch des mit dem Schlüsselbesitz<br />

verbundenen Vertrauensverhältnisse mit der Androhung einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Entsprechende Fussnoten sollen in der Schlüsselquittung enthalten sein, Muster, siehe Anhang 4.1<br />

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10. DIE SCHLÜSSELVERWALTUNG<br />

Die Verwaltung der Schlüssel wird vorteilhaft in zwei Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt:<br />

- In die Verwaltung des "Stocks" und der daraus auszugebenden persönlich zugeteilten Schlüssel und<br />

- in die Verwaltung der kurzfristig auszugebenden "Leihschlüssel" sowie der ausserhalb der Arbeitszeit im<br />

Haus verbleibenden Schlüssel.<br />

Stockverwaltung<br />

In der Verwaltung des Stocks erfolgen relativ wenig Bewegungen. Dieser Teil wird vom Schlüsselverwalter<br />

selbst oder von einem leitenden Angestellten betreut. Das Recht zur Ausgabe dieser Schlüssel soll jedenfalls<br />

nur einer einzelnen, sehr zuverlässigen Person anvertraut sein. Sobald mehreren Mitarbeitern die<br />

Zugriffsmöglichkeit erlaubt ist, ist die Verantwortlichkeit nicht mehr klar und bald wird daraus eine allzu<br />

grosszügige Praxis resultieren.<br />

Leihschlüssel-Verwaltung<br />

Die Verwaltung der Leihschlüssel und der ausserhalb der Arbeitszeit im Haus verbleibenden Schlüssel soll<br />

grundsätzlich von einer anderen Stelle übernommen werden. In kleineren Betrieben übernimmt sie der<br />

Hauswart, in grösseren Betrieben der Portier.<br />

Diese Abteilung in zwei Verwaltungsbereiche ist vor allem darum erforderlich, weil die Ausgabe der<br />

Leihschlüssel während der ganzen Dauer des Arbeitstages ununterbrochen gewährleistet sein muss.<br />

Dies bringt mit sich, dass oft mehrere Mitarbeiter die Zugriffsmöglichkeit besitzen müssen. Der Zugriff zum<br />

Stock muss dieser Stelle deshalb verunmöglicht sein.<br />

Auch die Periodizität der Bestandeskontrollen weicht stark voneinander ab: Die Leihschlüssel sind wegen der<br />

vielen Bewegungen täglich; die am Stock befindlichen nur einmal monatlich zu kontrollieren.<br />

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11. DIE STOCKSCHLÜSSELVERWALTUNG<br />

Der Schlüsselverwalter muss jederzeit nachweisen können, wo die Schlosszylinder eingebaut oder als Reserve<br />

abgelegt sind und wer die einzelnen Schlüssel zur Zeit besitzt.<br />

Den Standort jedes einzelnen Schlosses und die Anzahl der pro Typ vorhandenen Schlüssel vermerkt er in<br />

seinem Verwaltungsprogramm. Änderungen führt er laufend nach.<br />

Um jederzeit nachweisen zu können, wer die einzelnen Schlüssel besitzt, führt er die Ausgaben-/Rücknahmen<br />

laufend nach.<br />

Diesem Zweck dienen Belege resp. Listen oder Bildschirminformation:<br />

· das Schlüssel-Inventar<br />

· die Schlüssel-Quittung<br />

· Schlüsselliste<br />

11.1 Inventar<br />

Das Schlüsselinventar dient dazu, den Standort der einzelnen Schlüssel nachzuweisen.<br />

Voraussetzung ist eine eindeutige und unikate Schlüsselmarkierung.<br />

Diese Prägung wird vom Hersteller auf jedem Schlüssel angebracht und setzt sich zusammen aus der Nummer<br />

des Schliessplanes, aus der Schlüsselbezeichnung und der fortlaufenden Nummer (innerhalb jeder<br />

Schlüsselgruppe).<br />

Jeder Schlüssel, der den Stock verlässt, ist unverzüglich einzeln an den Bezüger zu verbuchen. Die Anzahl der<br />

am Stock befindlichen und der im Inventar abgeschriebenen Schlüssel ergeben zusammen den Totalbestand.<br />

Musterliste, siehe Anhang 3.2<br />

11.2 Variante zum Inventar<br />

An Stelle des Inventars kann auch ein einfacheres System die gleiche Aufgabe übernehmen:<br />

Im Schlüsselkasten werden die Schlüssel pro Typ je an einen Haken gehängt. Unter dem Haken wird auf einer<br />

Klebeetikette der Bestand notiert. An die Stelle jeden Schlüssels, der ausgegeben wird, wird eine Etikette,<br />

beschriftet mit Schlüsselbezeichnung, Ausgabedatum, Empfängername und Abteilung gehängt. Anzahl<br />

Etiketten und Anzahl vorhandene Schlüssel ergeben den Bestand. Dieses System ist nur in kleineren Betrieben<br />

zu empfehlen, wo Änderungen sehr selten vorkommen. Einmal vollzogene Schlüsselbewegungen können in<br />

diesem System nicht mehr rekonstruiert werden.<br />

11.3 Quittung<br />

Die Bestätigung für den Empfang des Schlüssels ist auf einer separaten Schlüsselquittung zu erstatten. So ist<br />

bei Austritten oder internem Wechsel leicht feststellbar, welche Schlüssel dem betreffenden Mitarbeiter<br />

ausgehändigt wurden und deshalb wieder abverlangt werden müssen.<br />

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11.4 Austritt von Mitarbeitern<br />

Je nach Betriebsgrösse wird die Schlüsselquittung beim Personaldienst oder beim Schlüsselverwalter<br />

aufbewahrt. Es wird empfohlen, die Karte beim Verwalter aufzulegen und beim Personaldienst sicherzustellen,<br />

dass der Austritt eines Mitarbeiters immer zu dessen Kenntnis gelangt.<br />

11.5 Rücknahme der Schlüssel<br />

Bei der Rücknahme der Schlüssel sind die entsprechenden Vermerke in der Schlüsselquittung und im<br />

Schlüsselinventar einzutragen.<br />

Die zurückgenommenen Schlüssel sind wie folgt zu überprüfen:<br />

· Sind es die Originale oder sind es Duplikate, die unerlaubt bei einem Schlüsselservice angefertigt wurden?<br />

· Sind sie nachgebohrt oder ist die Öffnungsmöglichkeit auf eine andere Art verändert worden?<br />

· Sind sie defekt, weisen sie Risse auf oder sind sie stark abgenutzt?<br />

11.6 Aufbewahrung der Schlüssel<br />

Die Aufbewahrung der am Stock liegenden Schlüssel muss unter gutem Verschluss erfolgen. Die Festigkeit des<br />

Schlüsselkastens muss mindestens gleich hoch sein, wie jene des bestgeschützten Raumes oder Behältnisses,<br />

dessen Schlüssel darin aufbewahrt wird.<br />

Wenn also der Reserveschlüssel eines Panzerschrankes am Stock liegt, muss die Aufbewahrung dieses<br />

Schlüssels mindestens in einem gleichwertigen Panzerschrank erfolgen. Es empfiehlt sich deshalb, die Doppel-<br />

und Reserveschlüssel von Wertbehältnissen unter Umständen im Kundensafe einer Bank oder versiegelt im<br />

Kassenschrank einer befreundeten Firma aufzubewahren.<br />

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12. DIE LEIHSCHLÜSSELVERWALTUNG<br />

Es wäre sinnwidrig, eine straffe Schlüsselregelung zu erstellen, strenge Massstäbe an die Ausgabe der<br />

persönlich zugeteilten Schlüssel zu legen und hernach jeder beliebigen Person regel- und wahllos für kurze Zeit<br />

leihweise Schlüssel zu überlassen!<br />

Dieselben Massstäbe, die bei den bisher besprochenen Arbeiten angelegt wurden, sind auch bei der leihweisen<br />

Schlüsselausgabe zu gebrauchen. Dies ist allerdings einer der am schwierigsten durchzuführenden Punkte.<br />

Hier entstehen die meisten Friktionen mit Mitarbeitern.<br />

Sehr schnell heisst es: "Ohne Schlüssel kann ich nicht arbeiten" und auf der anderen Seite: "Ich habe meine<br />

Weisung und darf Ihnen keine Schlüssel aushändigen."<br />

Für den Mitarbeiter, der die Leihschlüssel ausgeben muss - nennen wir ihn Schlüsselbeamten - soll deshalb<br />

eine Richtlinie erstellt werden, die es ihm auf einfache Weise ermöglicht, zu entscheiden, wem er welchen<br />

Schlüssel geben darf und welche Grundsätze er dabei einhalten muss.<br />

Diese Richtlinie, die "Leihschlüsselregelung", soll einfach überschaubar sein, so dass auch der Schlüssel<br />

verlangende Mitarbeiter sich darin rasch über seine Rechte und Pflichten informieren kann.<br />

Nur so ist es möglich, den Entscheid über die Ausgabe eines Schlüssels auch in strittigen Fällen sachlich und<br />

emotionslos treffen zu lassen.<br />

Die als Muster beigefügte Regelung gilt dem Beamten als Richtlinie. Das heisst er soll in eigener Kompetenz<br />

davon abweichen, wenn er die zum Entscheid zuständigen Personen nicht erreichen kann und ihm im Sinne<br />

einer Betrieberleichterung eine Ausnahme gerechtfertigt erscheint. Er muss dabei seinen Entscheid<br />

verantworten und darf die ihm gewährte Toleranz keinesfalls zu einer unsorgfältigen Handhabung der<br />

Ausgaberegelung missbrauchen.<br />

Seine Tätigkeit ist deshalb immer wieder zu kontrollieren.<br />

Die Leihschlüsselregelung ist, wo es notwendig erscheint, absatzweise begründet und kommentiert.<br />

12.1 Muster AG Leihschlüsselregelung<br />

Leihschlüsselverzeichnis<br />

Das Leihschlüsselverzeichnis enthält eine Aufstellung aller Schlüssel, die in der Ausgabestelle aufbewahrt<br />

werden. Änderungen im Schlüsselbestand sind laufend nachzuführen.<br />

Ordnung<br />

Die Schlüssel sind übersichtlich nach ihrer Ordnungsnummer im Kasten einzureihen. Pro Haken darf nur ein<br />

Schlüssel oder ein Bund aufgehängt sein.<br />

Notschlüssel sind separat, unter dauerndem Verschluss aufzubewahren.<br />

Unter dem mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen Haken ist eine Etikette aufgeklebt. Diese enthält<br />

den "Schlüssel-Namen" des zugehörigen Schlüssels und gibt durch ihre Farbe und die aufgeführten<br />

Funktionäre darüber Auskunft, an wen der Schlüssel ausgehändigt werden darf.<br />

Grün bedeutet: "Darf jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden."<br />

Rot bedeutet: "Darf nur auf der Etikette namentlich oder als Funktionär bezeichneten Mitarbeitern ausgehändigt<br />

werden."<br />

Die Schlüssel sind mit der Ordnungsnummer und einer Fundmarke versehen. Andere Bezeichnungen,<br />

insbesondere Firmen, Raum- oder Personennamen sind unstatthaft.<br />

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Zeigt sich der Bedarf zur Zusammenstellung von verschiedenen Einzelschlüsseln zu einem Bund, muss diesem<br />

das Ausgaberecht des am stärksten eingeschränkten Einzelschlüssels zugeteilt werden.<br />

Das Zusammenstellen eines Bundes ist vom Schlüsselverwalter bewilligen zu lassen.<br />

Sicherung<br />

Der Schlüsselkasten ist dauernd unter Aufsicht zu halten und abzuschliessen, wenn er nicht gebraucht wird.<br />

Ausgabe / Rücknahme<br />

Die Schlüssel werden nur während der Arbeitszeit ausgeliehen. Sie sind sofort nach Gebrauch, spätestens aber<br />

am selben Abend zurückzugeben. Sie dürfen nicht nach Hause genommen werden.<br />

Wo ein Einzelschlüssel die gewünschte Öffnung ermöglicht, dürfen keine Gruppenschlüssel oder Bünde<br />

abgegeben werden.<br />

Vor der Abgabe ist zu klären, ob der vorgesehene Empfänger das Recht zum Bezug der gewünschten<br />

Schlüssel hat.<br />

Schlüssel dürfen nur an Betriebsangehörige ausgehändigt werden. Sollen Schlüssel an Fremde ausgegeben<br />

werden, muss der die Aufsicht innehabende Betriebsangehörige unterzeichnen.<br />

Steht die Identität der Bezüger nicht eindeutig fest, ist diese vorerst zu klären.<br />

Notschlüssel dürfen nur in wirklichen Notfällen zur Sicherung von Personen oder Werten ausgehändigt werden.<br />

Der Ausgabevermerk ist in der Leihschlüsselkontrolle rot anzustreichen. Der Gebrauch der Schlüssel ist<br />

umgehend, unter Angabe der Gründe, dem Schlüsselverwalter zu melden. Dieser sorgt für die Neusiegelung.<br />

Es ist laufend eine Leihschlüsselkontrolle zu führen.<br />

Bei der Rücknahme von Schlüsseln ist deren Echtheit, Vollzähligkeit und Unversehrtheit zu prüfen.<br />

Die Schlüssel sind sofort wieder im Kasten einzuordnen.<br />

Kontrollen<br />

Täglich, bei Arbeitsschluss und bei jeder Übergabe der Schlüssel an einen Ablöser, sind folgende Kontrollen<br />

durchzuführen:<br />

- Vollzähligkeit der Leih-und Notschlüssel<br />

- Unversehrtheit der Notschlüsselsiegelung<br />

Der Ordnungsgemässe Zustand ist vom Ablöser unterschriftlich in der Leihschlüsselkontrolle zu bestätigen.<br />

Wöchentlich ist zu prüfen:<br />

- Sind die richtigen Schlüssel an der Ordnungsnummer?<br />

- Sind die Schlüssel vollzählig?<br />

- Sind die Fundmarken vorhanden?<br />

Muster AG, Schlüsselverwalter<br />

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12.2 Leihschlüssel-Verzeichnis<br />

Der Schlüssel zu einem bestimmten Raum oder Gebäude wird auf Grund des Schlüsselverzeichnisses gesucht.<br />

In diesem Verzeichnis sind die Räume (z.B. Archiv 1. Stock) oder bestimmte Funktionen z.B. "Reinigung 1.<br />

Stock" nach sachlichen, räumlichen oder funktionellen Gesichtspunkten alphabethisch aufgeführt, wodurch sich<br />

die Ordnungsnummer des Schlüssels rasch auffinden lässt.<br />

Bei Erweiterungen im Schlüsselbestand ist nur darauf zu achten, dass der neue Schlüssel in der richtigen<br />

Gruppe des Verzeichnisses eingereiht wird. Welche Nummer er erhält, spielt keine Rolle.<br />

Es wird die nächste freie Nummer zugeteilt - am besten so, dass alle Haken fortlaufend mit je einem Schlüssel<br />

besetzt sind und dadurch die Bestandeskontrolle erleichtert wird. Verschiebungen von Ordnungsnummern<br />

können derart umgangen werden und der Beamte kann die einmal auswendig gelernten Schlüsselnummern<br />

beibehalten.<br />

Das Verzeichnis muss ständig nachgeführt sein und jederzeit die richtige Auskunft geben. Sobald sich der<br />

Beamte nicht mehr auf das Verzeichnis verlassen kann, wird er sich im Kasten orientieren und dadurch Fehler<br />

verursachen.<br />

Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, dass Veränderungen in der Raumbelegung oder das Auswechseln von<br />

Schlössern unverzüglich auch in diesem Verzeichnis ihren Niederschlag finden.<br />

Jede Seite des Verzeichnisses muss mit Ausstellungsdatum und Unterschrift des Erstellers versehen sein<br />

(Verantwortlichkeit!).<br />

In der Rubrik "Notschlüssel" wird notiert, unter welcher Nummer in ausserordentlichen Fällen ein Notschlüssel<br />

greifbar ist.<br />

12.3 Ordnung<br />

Es gibt Ordnungsnummern-Anhänger, die eine Öse aufweisen und deshalb als Aufhänger dienen können.<br />

Dadurch sind die Nummern der Schlüssel immer sichtbar und sauber geordnet. So wird erreicht, dass bei der<br />

Bestandeskontrolle auch die Nummer der aufgehängten Schlüssel und nicht nur "das Vorhandensein eines<br />

Schlüssels" geprüft wird. Aus diesem Grund sollte auch pro Haken nur ein einzelner Schlüssel oder Bund<br />

aufgehängt werden. Sind vom gleichen Schlüssel mehrere Exemplare vorhanden, ist die entsprechende Anzahl<br />

Haken vorzusehen.<br />

12.4 Notschlüssel-Aufbewahrung<br />

Notschlüssel werden hinterlegt, um in Not- und Sonderfällen den Zugang zu einem Behältnis oder Raum auch<br />

dann zu ermöglichen, wenn der rechtmässige Schlüsselbesitzer abwesend ist.<br />

Notschlüssel dürfen nicht zur Erledigung normaler Tätigkeiten ausgegeben werden - sonst stehen sie in einem<br />

Notfall vielleicht nicht zur Verfügung!<br />

Jeder Gebrauch dieser Schlüssel muss bekannt werden. Um dies zu erzwingen, oder um jederzeit beweisen zu<br />

können, dass diese nicht unbefugt benutzt wurden, werden die Notschlüssel speziell gesichert verwahrt. Eine<br />

hierzu geeignete Methode finden sie unter Schliess- + Sicherheits-Technik / Depotelemente.<br />

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12.5 Schlüsselbunde<br />

Braucht ein Mitarbeiter zur Erledigung einer immer wiederkehrenden Tätigkeit eine Anzahl Einzelschlüssel, so<br />

empfiehlt es sich, diese zu einem Bund zusammenzufassen.<br />

Der Schlüsselverwalter legt das Recht zur Ausgabe zusammen mit dem Leiter der zuständigen Betriebseinheiten<br />

fest. Er prüft, ob sich durch die Kombination der Schlüssel nicht eine noch engere Ausgabebeschränkung<br />

aufdrängt, als diese durch die Einzelschlüssel bereits gegeben ist. Er ist auch dafür<br />

verantwortlich, dass nicht mehr Schlüssel eingefügt werden, als dies zur vorgesehenen Funktionserfüllung<br />

notwendig ist.<br />

Die Schlüsselringe müssen so gesichert sein, dass niemand die Zusammensetzung des Bundes verändern<br />

kann, indem er Schlüssel wegnimmt, hinzufügt oder austauscht.<br />

12.6 Ausgaberecht<br />

Der Verwalter kann die Übersicht über die in den verschiedenen Räumen des Betriebes an die Sicherheit<br />

gestellten Anforderungen bereits in kleinen Betrieben unmöglich vollständig besitzen.<br />

Es darf deshalb nicht sein, dass er nach eigenem Gutdünken entscheidet, wer welchen Schlüssel erhält. Er<br />

braucht klare Weisungen.<br />

Das Recht zum Bezug eines Schlüssels kann auf verschiedene Weise festgehalten sein. Bewährt hat sich das<br />

System mit farbigen Schlüsselreiden. Die Hinweise können aber ebenfalls in der Schlüsseldatei der<br />

Verwaltungssoftware mit entsprechenden Indexbezeichnungen gegeben werden. Bei der Abgabe wird der Index<br />

des Schlüsselträgers mit dem Index des Schlüssels verglichen. Diese Indexierung ist Bestandteil der<br />

Datenaufbereitung in der Verwaltungs-Software.<br />

Weiter besteht die Möglichkeit, die Bezugsrechte der Mitarbeiter auf dem Personalausweis zu vermerken. Dies<br />

wird jedoch recht schwierig durchführbar, sobald verschiedene Schlüssel unregelmässig gebraucht werden.<br />

Schlüssel sollten grundsätzlich nicht an Personen ausgehändigt werden, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis<br />

zum Betrieb stehen. Sind Monteure einer anderen Firma in einem Gebäudeteil beschäftigt, sollten die<br />

Räume von einem Firmenangehörigen geöffnet und wieder verschlossen werden.<br />

Eine Ausnahme dazu können speziell vorgesehene Fremdfirmen-Schlüssel sein.<br />

12.7 Kontrollen<br />

"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser"<br />

Dieser Sinnspruch gilt kaum irgendwo mehr als bei der Verwaltung von Schlüssel, wo eine kleine Nachlässigkeit<br />

grösste Auswirkungen haben kann!<br />

Die Leihschlüssel-Kontrolle kann so aussehen:<br />

Es empfiehlt sich, stichprobenweise zu kontrollieren, ob wirklich jede Ausgabe eines Schlüssels in der Liste<br />

eingetragen wird. Die Liste sollte mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.<br />

Wenn der Verwalter bei der Rücknahme der Schlüssel in der Leihschlüssel-Kontrolle sein Visum und die<br />

Rückgabezeit vermerkt, entlässt er die vorherigen Schlüsselinhaber aus deren Verantwortung und übernimmt<br />

diese nun selbst.<br />

Das kann er nur dann, wenn er prüft, was er übernimmt:<br />

· Ist es der richtige Schlüssel oder ist es nur die echte Ordnungsnummer mit einem ausgetauschten Schlüssel?<br />

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· Sind noch alle Schlüssel am Bund?<br />

· Ist die Fundmarke noch daran befestigt?<br />

· Sind keine zusätzlichen Beschriftungen angebracht worden?<br />

Diese Kontrolle kann nur dann echt durchgeführt werden, wenn ein Sicherheitsschlüsselring gebraucht wird.<br />

Denn mit diesem reduziert sich die Kontrolle auf die Echtheit und Unversehrtheit des Ringes - eine Kontrolle,<br />

die sehr einfach durchzuführen ist.<br />

Die Bestandeskontrolle ist sehr einfach durchzuführen, wenn pro Haken nur ein Schlüssel resp. ein, mit einem<br />

Sicherheitsring versehener Bund aufgehängt ist, dabei kann die Ordnungsnummer des Schlüssels gleichzeitig<br />

als Aufhänger dienen.<br />

Der Ablöser bestätigt die Durchführung der Kontrolle am einfachsten direkt in der Leihschlüssel-Kontrolle,<br />

indem er z.B. vermerkt:<br />

"Schlüsselbestand i.O., Datum, Zeit, Unterschrift". Allfällige Beanstandungen rapportiert er darunter.<br />

Muster einer Leihschlüsselkontrolle, siehe Anhang 7.3<br />

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13. PERIODISCHE KONTROLLEN<br />

13.1 Kontrollplan<br />

Um eine konsequente Kontrolle zu erzielen, ist es notwendig, dass diese systematisch geplant wird. Die als<br />

notwendig erachteten Kontrollpunkte, ihr Umfang und die Periodizität ihrer Durchführung sind in einem<br />

Kontrollplan festzuhalten. Ohne diesen Plan würden die Kontrollen früher oder später den Charakter einer<br />

Zufallskontrolle erhalten: Die einen Punkte würden zu oft, anders fast nie durchgeführt. Im nachfolgend<br />

gezeigten "Kontrollplan-Schlüssel" werden einige Kontrollpunkte vorgeschlagen. Sie sind gruppiert nach dem<br />

Ort, an welchem sie erfolgen. Pro Punkt wird stichwortartig der Soll-Zustand aufgeführt. Ist dieser anlässlich der<br />

Kontrolle erfüllt wird in der betreffenden "Daten-Kolonne" ein "Haken" eingetragen.<br />

13.2 Kontroll-Rapporte<br />

Erfolgt eine Korrektur, wird diese im Rapport-Formular begründet und die entsprechende Ziffer in den<br />

Kontrollplan übernommen. So ist das Ergebnis jederzeit überprüfbar. In der Kontrolle "Stichproben/Vollkontrolle"<br />

wird zu jedem Punkt angeführt, ob eine volle Überprüfung des Soll-Zustandes oder nur eine Stichprobe<br />

ausgeführt werden soll. In der Kontrolle "Intervall" wird vermerkt, in welchem Rhythmus die Kontrolle<br />

vorgesehen ist. Musterbeispiel, siehe Anhang 7.4<br />

13.3 Kontrollpunkte / Bemerkungen<br />

1. Kontrolle bei den Schlüsselträger<br />

1.1 Die periodische und selektionierte Bestandeskontrolle wurde durchgeführt.<br />

1.2 Die Schlüssel sind vollzählig vorhanden und erforderlich.<br />

1.3 Die Schlüssel werden gesichert verwahrt.<br />

1.4 Die Beschriftung ist i.O., die Fundmarke ist angebracht, Schlüsselringe intakt.<br />

1.5 Die Schlüsseldepots werden nach Instruktionen benutzt.<br />

2. Leihschlüssel Ausgabe<br />

2.1 Die Aufbewahrung der Leihschlüssel erfolgt ausserhalb der Arbeitszeit unter gutem Verschluss.<br />

2.2 Die Leihschlüsselkontrolle wird geführt, jeder Schlüssel ist eingetragen.<br />

2.3 Die gemäss "Leihschlüssel-Ausgaberegelung" täglich verlangten Kontrollen werden vom Beauftragten<br />

durchgeführt.<br />

2.4 Die gemäss "Leihschlüssel-Ausgaberegelung" wöchentlich verlangten Kontrollen werden vom Beauftragten<br />

durchgeführt.<br />

2.5 Für die mit einer Ausgabebeschränkung belegten Schlüssel (Bunde) sind die Bezugsrechte noch gültig.<br />

3. Personaldienst<br />

3.1 Der Personaldienst meldet alle Austritte zuverlässig und rechtzeitig.<br />

4. Nachbestellungen im Lieferwerk<br />

4.1 Die beim Lieferwerk gemeldeten Personen sind noch berechtigt Schlüsselbestellungen zu tätigen. Die<br />

hinterlegten Unterschriften sind noch gültig.<br />

5. Bewachungsfirma<br />

5.1 Die Wächterschlüssel sind gegen Verlust gesichert (Ringe intakt, Fundmarken angebracht, keine<br />

Beschriftungen angebracht)<br />

5.2 Die Wächterschlüssel werden tagsüber gut gesichert aufbewahrt.<br />

5.3 Die hinterlegten Notschlüssel sind ordnungsgemäss versiegelt.<br />

6. Hausdienst<br />

6.1 Es sind keine Schlosszylinder ausgetauscht worden.<br />

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14. ORGANISATIONSHILFSMITTEL<br />

14.1 Schlüsselkasten<br />

An die Qualität und Widerstandsfestigkeit gegen gewaltsames Aufbrechen des Kastens und dessen Schlosses<br />

sind die Anforderungen zu stellen, die sich aus der Art der darin aufbewahrten Schlüssel ergibt: Der Kasten und<br />

das Schloss müssen mindestens so viel Widerstand gegen unbefugtes Öffnen leisten, wie das bestgeschützte<br />

Behältnis, dessen Schlüssel darin aufbewahrt wird. (Zur Aufbewahrung von Schlüsseln zu Wertbehältnissen<br />

siehe auch Seite 18 und 19).<br />

Grundsätzlich werden zwei Qualitäten unterschieden:<br />

· Diebessicherheit (das heisst beim Öffnen des Kastens ohne Schlüssel sollen sichtbare Spuren zurückbleiben)<br />

· Einbruchsicherheit (das heisst gepanzerte Ausführung mit hochwertigem Schloss, wodurch mehr oder<br />

weniger grosser Widerstand gegen gewaltsames Öffnen erreicht wird).<br />

Ein Zahlenkombinationsschloss bietet den Vorteil, dass kein Schlüssel nach Hause genommen werden mus<br />

und dass der Kasten von verschiedenen Mitarbeitern zu öffnen ist. Gerade der letztgenannte Umstand ist aber<br />

sehr kritisch zu beurteilen, denn die Verantwortung für die Schlüssel sollte möglichst nur einer einzigen Person<br />

überbunden sein.<br />

14.2 Standort / Sicherung<br />

Der Kasten wird in einem unter gutem Verschluss stehenden Raum so mit der Wand verschraubt oder darin<br />

eingemauert, dass er von der Rückseite her unangreifbar ist (es gibt Fabrikate, die ein Aufbrechen des Kastens<br />

von der Rückseite her ermöglichen, ohne dass dies von vorn sichtbar wird!).<br />

14.3 Ordnung<br />

Vorteilhaft sind Haken, die auf verstellbaren Leisten montiert sind, so dass sie in der Höhe verschiebbar, auf die<br />

erwünschten Masse festgelegt werden können. Die Haken sollten vorn ein Loch aufweisen, so dass einzelne<br />

Schlüssel (Notschlüssel) plombiert werden können.<br />

Die Anzahl der Haken ist grosszügig zu bestimmen. Die Praxis zeigt sehr oft, dass anfänglich verschiedene<br />

Bedürfnisse unterschätzt werden. Überfüllte Kästen verunmöglichen eine klare Ordnung.<br />

Um eine rasche Bestandeskontrolle zu erleichtern, soll in der Leihschlüsselablage pro Haken nur ein einzelner<br />

Schlüssel, resp. ein einzelner Bund aufbewahrt werden.<br />

In der Stockverwahrung ist pro Schlüsseltyp nur ein Haken erforderlich. Es gibt Schlüsselkasten mit<br />

aufschwenkbaren Innenflügeln und solche, die auf Teleskopschienen geführte, senkrecht herausziehbare<br />

Zwischenwände aufweisen. Diese Kasten ermöglichen es, auf kleinstem Raum eine sehr grosse Zahl von<br />

Schlüssel übersichtlich aufzubewahren.<br />

14.4 Einwurfschlüsselkasten<br />

Der Schlüsselkasten mit einer Einwurfsöffnung hat sich als einfache Lösung bewährt, wenn eine jederzeit gute<br />

Verwahrung von Schlüsseln ausserhalb der Arbeitszeit zu gewährleisten ist.<br />

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Oben an der Seitenwand ist ein Einwurfschlitz angebracht, der es ermöglicht, jederzeit Schlüssel im Kasten zu<br />

deponieren, auch wenn dieser abgeschlossen ist. Die Einwurfsöffnung ist gegen das "Herausfischen" von<br />

Schlüsseln mit Magnet- oder Leimruten gesichert. An diesen Kasten sind bezüglich Qualität und Ordnungsmöglichkeiten<br />

dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie an die üblichen Kasten gestellt werden. Diese<br />

Lösung bietet allerdings nicht die Kontrollmöglichkeiten der Schlüsseldepot-Elemente.<br />

14.5 Beschriftungen im Schlüsselkasten<br />

Die Haken erhalten eine fortlaufende Nummerierung, die zum Einordnen der Schlüssel dient.<br />

Für den Schlüsselverwalter ist es vorteilhaft, wenn die Stammdaten in der Verwaltungs-Software die<br />

entsprechenden Hinweise zum Schlüssel (Schliessbereich und eventuell Einschränkungen für die<br />

Schlüsselausgabe) ausweist.<br />

14.6 Schlüssel-Fundmarken<br />

Fundmarken gibt es verschiedene. Sie bestehen meist aus einer nummerierten Metallmarke mit einer<br />

Textprägung, worin eine neutrale Vermittlungsstelle einen Finderlohn verspricht, sofern die Schlüssel<br />

unverzüglich und vollständig bei ihr zurückgeben werden.<br />

Die Vermittlungsstelle zahlt den Finderlohn direkt aus und benachrichtigt den Eigentümer der Schlüssel über<br />

den Fund, ohne dass der Finder erfährt, wohin die Schlüssel passen. Diese Dienstleistung wird meist von<br />

Bewachungsunternehmen oder von Schlüsselservicestellen angeboten. Sie können auch selbst hergestellt und<br />

als Vermittleradresse ein befreundetes Unternehmen oder eine Postfachadresse angegeben werden.<br />

14.7 Schlüssel-Ringe<br />

Der Schlüsselring zur Zusammenfassung von einem oder mehreren Einzelschlüsseln mit der Ordnungsnummer<br />

und der Fundmarke zu einem Bund, soll, einmal zusammengefügt, nicht mehr geöffnet werden können, ohne<br />

dass er zerstört wird. Er soll überdies individuell zu kennzeichnen sein, damit er nicht einfach ersetzt werden<br />

kann.<br />

Diese Forderung stellt sich aus folgenden Überlegungen:<br />

· Die Zusammensetzung eines Schlüsselbefundes wird vom Schlüsselverwalter bestimmt. Wegleitend sind die<br />

ihm bekannten Sicherheitsbestimmungen und der Schliessplan. Diese einmal festgelegte Zusammensetzung<br />

des Bundes soll nicht von jedermann durch das Hinzufügen, Wegnehmen oder Austauschen von Schlüsseln<br />

verändert werden können.<br />

· Bei der Rücknahme von Schlüsseln wird normalerweise die Ordnungsnummer abgelesen und der Schlüssel<br />

aufgehängt. Ob aber der richtige Schlüssel an der Ordnungsnummer befestigt ist, kann bei intaktem<br />

Schlüsselring schnell geprüft werden.<br />

14.8 Notschlüssel-Sicherung<br />

Jeder Gebrauch von Notschlüsseln muss dem Schlüssel-Verwalter bekannt werden: Um dies zu erzwingen, und<br />

um jederzeit beweisen zu können, dass diese nicht unbefugt benutzt wurden, werden die Notschlüssel speziell<br />

gesichert aufbewahrt.<br />

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Es werden verschiedene Methoden angewandt:<br />

· Der Schlüssel wird in einen Wert-Briefumschlag gelegt und entweder mit einem Siegel versehen oder es wird<br />

eine Unterschrift quer über die Überlappung angebracht und diese mit einem transparenten Klebestreifen<br />

geschützt. Obwohl dieser Verschluss recht einfach ist, hat er sich nicht bewährt. Unbeabsichtigte<br />

Verletzungen des Papier-Umschlags (Durchscheuern, Hängenbleiben, usw.) und die äusserst umständliche<br />

Bestandes- und Unversehrtheits-Kontrolle bei jedem Schichtwechsel führen dazu, dass die Siegelung nicht<br />

ernst genommen wird.<br />

· Der Schlüssel wird mittels Bleiplomben in den Schlüsselkasten plombiert. Dies setzt voraus, dass die Haken<br />

mit einem Loch zum Durchschlaufen der Kordel versehen sind.<br />

Auch dieses System ist in der Praxis auf die Dauer ungünstig, da weder die Plombe noch die Verknüpfung<br />

der Kordel einfach genug zu kontrollieren sind.<br />

· Die Notschlüssel werden in einem eigenen Kasten verwahrt. Der Kasten selbst oder der dazugehörige<br />

Schlüssel wird plombiert oder versiegelt.<br />

Bei diesem System kann nach der Öffnung des Kastens nicht festgestellt werden, welche Schlüssel<br />

tatsächlich gebraucht wurden. Diese Aufbewahrungsart ist deshalb nicht anzuraten. Sie kann aber als Zusatz<br />

zu einer der übrigen Methoden die Kontrollen bei Schichtwechsel erheblich erleichtern.<br />

· Der Notschlüssel wird in einer Schlüsselhülse aufbewahrt. Darin wird er derart eingeschlossen, dass er ohne<br />

Zerstörung der Hülse weder daraus entfernt noch benutzt werden kann.<br />

Dieses System gewährleistet auch die Einordnung der Notschlüssel in normale Schlüsselkästen, so dass für<br />

sie dieselbe Aufbewahrungsordnung beibehalten werden kann, wie sie für die übrigen Leih-Schlüssel gewählt<br />

wurde.<br />

14.9 Notschlüssel-Kästchen<br />

Der Notschlüsselkasten wird seitlich der Notausgangstüre angebracht. Bei Gefahr wird die Glasscheibe<br />

eingeschlagen, um mit dem sich darin befindlichen Schlüssel die Türe zu öffnen. Diese Lösung entspricht<br />

vielerorts nur noch bedingt den feuerpolizeilichen Vorschriften, teilweise ist der Einsatz dieser<br />

Notschlüsselkasten untersagt.<br />

In neuen Notausgangskonzepten von Gebäuden mit grossen Menschenansammlungen, werden diese nicht<br />

mehr toleriert und zwar aus folgenden Gründen:<br />

· Wie verhält sich der Flüchtende, wenn sich kein Schlüssel im Notschlüsselkasten befindet?<br />

· Wie reagiert er, wenn ein falscher Schlüssel im Notschlüsselkasten hängt?<br />

· Wie sieht die Gefahrensituation für ältere bzw. ortskundige Personen oder für Kinder sowie Behinderte aus?<br />

In der Praxis zeigt es sich, dass in vielen Notschlüsselkästen der Schlüssel fehlt. Ausserdem kann der<br />

Schlüssel bei einem Panikausbruch zu Boden fallen. Schlechte Sichtverhältnisse durch Verqualmung und oder<br />

nachstürzende Personen genügen, um den am Boden liegenden Schlüssel unauffindbar zu machen.<br />

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15. MECHANISCHE SCHLIESSUNGEN QUO VADIS?<br />

In diesem Handbuch blieben die heute erhältlichen elektromechanischen Anwendungen bewusst noch<br />

unerwähnt.<br />

Vorab, die rein mechanische Schliessung, mit den zahlreichen und innovativen Zylinderspezialitäten<br />

(Hotelzylinder, Zylinder mit umstellbaren Schliesskreisen usw.) wird sich noch für eine lange Zeit als das<br />

geeignetste Verschluss- und Organisationssystem behaupten können.<br />

Natürlich kennt der Verfasser den Stand der Technik. Das Angebot an mehr oder weniger sinnvollen und<br />

geeigneten Entwicklungen ist gross. Ausgereifte und umfassende Produkte sind aber immer noch sehr selten,<br />

vielfach bringen die Systeme ausser der Befriedigung des Spieltriebes wenig. Wenn wir ehrlich bedenken, wie<br />

viele Zutrittsleser konzeptlos irgendwo installiert sind (da kann man nur staunen), bleiben auch nur beschränkte<br />

Anwendungsmöglichkeiten für noch nicht fertig entwickelte elektromechanische Schliesssysteme. Es nützt dem<br />

Anwender wenig, wenn er für hohe Beträge diese Produkte installiert hat und nach relativ kurzer Einsatzzeit<br />

erfahren muss, dass sein System nicht mehr weiter entwickelt oder gar nicht mehr betreut werden kann. Nach<br />

dem Motto eines geschickten Verkäufers: "Es kann nicht meine Schuld sein, dass im Betrieb keine Schlüssel<br />

verloren gingen und der Anwender von der Flexibilität des Wundersystems keinen Nutzen haben konnte."<br />

Wie oben erwähnt, sind zur Zeit ein paar wenige Entwicklungen (z.B. Motorzylinder) auf dem Weg zur Reife.<br />

Die sinnvolle Anwendung sollte aber nicht mit einem Verkäufer sondern mit einem ausgewiesenen Fachmann<br />

evaluiert und konzipiert werden. Die Kosten-Nutzenrechnung soll dabei im Vordergrund stehen.<br />

Der Verfasser freut sich, wenn er sich in einer weiteren, neuen Auflage mit diesem Thema tiefer beschäftigen<br />

darf.<br />

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