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Herr Kurt Schmidt Postfach 80 01 53105 Bonn Open Season der E ...

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ne | Hackescher Markt 4 | D-1<strong>01</strong>78 Berlin<br />

Bundesnetzagentur<br />

- Beschlusskammer 7 -<br />

<strong>Herr</strong> <strong>Kurt</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

<strong>Postfach</strong> <strong>80</strong> <strong>01</strong><br />

<strong>53105</strong> <strong>Bonn</strong><br />

<strong>Open</strong> <strong>Season</strong> <strong>der</strong> E.ON Gastransport AG & Co. KG<br />

Sehr geehrter <strong>Herr</strong> <strong>Schmidt</strong>,<br />

<strong>der</strong> bne begrüßt die Bestrebungen <strong>der</strong> E.ON Gastransport AG & Co. KG (EGT), den Ausbau<br />

ihres Gasversorgungsnetzes voranzutreiben. Allerdings wi<strong>der</strong>spricht das Verfahren<br />

dem gültigen Marktmodell „Entry-Exit“, indem es sich an dem überholten Punkt-zu-<br />

Punkt-Modell orientiert. Darüber hinaus haben wir erhebliche Bedenken gegen die von<br />

EGT konkret festegelegten Bedingungen <strong>der</strong> <strong>Open</strong> <strong>Season</strong>. Sie führen nach unserer Auffassung<br />

zu massiven Behin<strong>der</strong>ungen von Investitionen in Erzeugungs- und Speicherprojekte<br />

und zur Behin<strong>der</strong>ung des Wettbewerbs. Wir bitten Sie daher dringend darum, bei<br />

EGT auf eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Regeln hinzuwirken. Dies muss unverzüglich<br />

geschehen, da die von EGT gesetzten Fristen ansonsten zur Schaffung vollendeter Tatsachen<br />

führen.<br />

Unsere Haupt-Kritikpunkte fassen wir im Folgenden zusammen:<br />

Verfahren<br />

• Das zentrale Problem <strong>der</strong> von EGT vorgegebenen <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Regeln besteht<br />

in <strong>der</strong> asymmetrischen Vertragsbindung: Die Transportkunden sollen sich frühzeitig,<br />

einseitig, verbindlich und langfristig binden. EGT dagegen kann je<strong>der</strong>zeit<br />

aus praktisch nicht überprüfbaren genehmigungsrechtlichen o<strong>der</strong> rein wirtschaftlichen<br />

Gründen vom Netzausbau absehen. Dies führt zu gravierenden Problemen<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Investitionen in neue GuD- und Gasspeicherprojekte. Diese<br />

müssen mit <strong>der</strong> verbindlichen Buchung von noch gar nicht vorhandener Kapazität<br />

zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Projekte möglicherweise noch in <strong>der</strong><br />

Entwicklungsphase befinden und keine endgültige Investitionsentscheidung getroffen<br />

werden konnte, erhebliche Zahlungsverpflichtungen eingehen. Diese<br />

übersteigen in aller Regel die Entwicklungskosten um ein Vielfaches. Eine solche<br />

asymmetrische Bindung könnte das Aus für viele wettbewerbsför<strong>der</strong>nde<br />

GuD- und Speicherprojekte unserer Mitgliedsunternehmen bedeuten.<br />

1/4<br />

Für Rückfragen<br />

Anne Köhler<br />

Tel: 030 400 548 14<br />

anne.koehler@bne-online.de<br />

Berlin, 17. April 2008


• Die von EGT zunächst durchgeführte unverbindliche Anfragephase wird wahrscheinlich<br />

zu einer Inflation von Anfragen führen, die planungstechnisch zu einem<br />

erheblichen Netzausbau führen müssten. In <strong>der</strong> zweiten Phase ist jedoch<br />

damit zu rechnen, dass eine Vielzahl dieser Anfragen nicht in verbindliche Begehren<br />

umgewandelt werden. Die wirtschaftlichen und planungstechnischen<br />

Grundlagen än<strong>der</strong>n sich dementsprechend erheblich, was auch zu maßgeblichen<br />

Abweichungen <strong>der</strong> Entgeltbandbreiten führen wird. Die Aussagen von EGT zum<br />

potentiellen Ausbau (Ende Phase 1), auf <strong>der</strong>en Basis die verbliebenen Petenten<br />

ihre (i.d.R. erheblichen) Investitionsentscheidungen treffen müssen, entbehren<br />

demnach jeglicher belastbarer Grundlage.<br />

• Eine Lösung dazu sollte die Einführung eines Zwischenschrittes in den <strong>Open</strong><br />

<strong>Season</strong> - Prozess sein, in dem die ernsthaft interessierten Petenten eine bei Vertragsabschluss<br />

anrechenbare Reservierungsgebühr zu zahlen haben (ähnlich <strong>der</strong><br />

Regelung in § 4 Abs. 1 KraftNAV), um so die ernsthaften von den „Testbietern“<br />

zu separieren. Auf dieser Basis könnten weitaus genauere Ausbauszenarien vorab<br />

kalkuliert werden, die eine signifikant verbesserte Realitätsnähe (Realisierungswahrscheinlichkeit,<br />

Entgelte etc.) erzielen würden, und somit eine deutlich<br />

bessere Entscheidungsgrundlage aufwiesen.<br />

• Generell sollten Netzausbauinvestitionen für Großprojekte wie Speicher und<br />

GuD-Kraftwerke, die in aller Regel eine langfristige Nutzung sicher gewährleisten,<br />

vom Netzbetreiber zeitnah und auch außerhalb <strong>der</strong> <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> durchgeführt<br />

werden müssen, sofern sie technisch möglich sind. Eine Investition in Leitungserweiterungen<br />

für ein neues Kraftwerk, einen Gasspeicher o<strong>der</strong> eine industrielle<br />

Neuansiedlung (die ihrerseits mit erheblichen Investitionen verbunden und<br />

daher langfristig geplant sind) sollte sich immer für den Netzbetreiber wirtschaftlich<br />

rechnen.<br />

Intransparenz<br />

• Die <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Regeln <strong>der</strong> EGT ignorieren in weiten Teilen die ERGEG Guidelines<br />

for Good Practice on <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Procedures (GGPOS vom 21.05.2007).<br />

Dies trifft u.a. auf die fehlenden Informationen zum Maßstab für die wirtschaftliche<br />

Zumutbarkeit des Netzausbaus, Vertragsmuster, Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung<br />

<strong>der</strong> Pflichten des Netzbetreibers sowie die Bestimmung <strong>der</strong> späteren<br />

Tarife zu. All dies führt zu einer erheblichen Intransparenz des gesamten Verfahrens<br />

und damit zu einer mangelhaften Entscheidungsgrundlage für die Teilnehmer.<br />

• Die <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Regeln <strong>der</strong> EGT lassen nicht erkennen, nach welchen Maßstäben<br />

die Transportentgelte kalkuliert werden. Entgegen den GGPOS hat EGT die<br />

Bandbreite <strong>der</strong> Entgelte bzw. <strong>der</strong>en Kalkulationsgrundlagen nicht veröffentlicht.<br />

Im <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Prozess <strong>der</strong> EGT werden den Transportkunden lediglich nach<br />

Abschluss <strong>der</strong> Phase 1 Entgeltbandbreiten mitgeteilt. Die Teilnehmer sollen auf<br />

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Basis dieser vagen Informationen erhebliche verbindliche Verpflichtungen eingehen,<br />

ohne die finalen Rahmenbedingungen im Detail zu kennen.<br />

• Es ist völlig unklar, anhand welcher Maßstäbe EGT die auszubauenden Kapazitäten<br />

ermittelt. Insbeson<strong>der</strong>e ist unklar, ob EGT in seiner Netzplanung auch alle<br />

Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> bisherigen Transportkapazitäten<br />

berücksichtigen will, z.B. die netzentlastende Wirkung von Speichern<br />

und Mengen-Swaps. Es ist weiter unklar, inwieweit sich EGT dabei mit an<strong>der</strong>en<br />

Netzbetreibern abstimmt. Da es wahrscheinlich erscheint, dass EGT in Kürze<br />

mangels feststellbarem Leitungswettbewerb <strong>der</strong> Kosten- und Anreizregulierung<br />

unterworfen wird, sind die Vorgaben für Investitionsbudgets nach § 23 ARegV<br />

zu beachten. Nach dem Konsultationspapier <strong>der</strong> 4. BK zu Inhalt und Struktur<br />

von Anträgen auf Genehmigung von Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 3<br />

ARegV (BK4-008/025) sind benachbarte Netzgebiete und in diesen Gebieten geplanter<br />

Netzausbau in die netzbezogenen Betrachtungen zum Bedarf für einen<br />

Netzausbau einzubeziehen (Ziffer 4.5 des Konsultationspapiers). Die <strong>Open</strong> <strong>Season</strong><br />

Regeln scheinen dagegen eine allein auf das Netz <strong>der</strong> EGT bezogene Kapazitätsbetrachtung<br />

vorzusehen. Dies ist auch mit <strong>der</strong> Notwendigkeit zur weiteren<br />

Zusammenlegung von Marktgebieten, etwa <strong>der</strong> Marktgebiete von EGT mit den<br />

Marktgebieten <strong>der</strong> BEB, ONTRAS und <strong>der</strong> Wingas nicht zu vereinbaren. Es ist<br />

daher vorrangig die Frage <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> bisherigen Marktgebietsabgrenzung<br />

zu klären bevor kostenträchtige und auf ein einzelnes Marktgebiet begrenzte<br />

Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist bei fehlen<strong>der</strong> Kooperationsbereitschaft<br />

von EGT und an<strong>der</strong>er Netzbetreiber ggf. auch eine behördliche<br />

Anordnung zur Zusammenlegung von Marktgebieten gemäß § 6 Abs. 4<br />

Satz 4 GasNZV geboten.<br />

Diskriminierung<br />

• Mit großem Befremden erfüllt uns die Aussage von EGT, dass die Transportentgelte,<br />

die für Buchungen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> erhoben werden, von<br />

den Transportentgelten, die den bestehenden Netznutzern berechnet werden,<br />

abweichen können (vgl. § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Verfahrensregeln). Dies<br />

erinnert an die frühere Auffassung <strong>der</strong> Übertragungsnetzbetreiber, dass Netzausbaukosten<br />

allein den neu hinzutretenden Anschlussnehmern aufzuerlegen<br />

seien. Es ist mittlerweile anerkannt (auch von den ÜNBs), dass eine solche ungleiche<br />

Verteilung <strong>der</strong> Ausbaukosten nicht mit grundlegenden Prinzipen des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes vereinbar ist. Die zusätzlich anfallenden Ausbaukosten<br />

von EGT (nicht gemeint sind die direkten Anschlusskosten) müssen daher –<br />

ebenso wie bei den Stromversorgungsnetzen – auf alle Netznutzer gleichmäßig<br />

umgelegt werden. Nur so ist eine diskriminierungsfreie Behandlung von etablierten<br />

Transportkunden und neuen Transportkunden gewährleistet.<br />

• An<strong>der</strong>nfalls würde durch die <strong>Open</strong> <strong>Season</strong> 2008 – und die später regelmäßig folgenden<br />

<strong>Open</strong> <strong>Season</strong> Verfahren – ein Flickenteppich an Netztarifen für die glei-<br />

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che Leistung am gleichen Ein-/Ausspeisepunkt geschaffen werden. Speziell die<br />

Kapazitätsreservierungen des E.ON Ruhrgas Vertriebs – die einen Großteil <strong>der</strong><br />

bereits bestehenden Buchungen ausmachen – würden hierdurch im Vergleich zu<br />

den neueren Netznutzern erheblich begünstigt, da diese weiterhin auf die bereits<br />

langfristig gebuchten bestehenden Kapazitäten zurückgreifen könnten und<br />

somit erhebliche wirtschaftliche und wettbewerbliche Vorteile im Markt erzielen<br />

würden.<br />

Gerne stehen wir Ihnen (und auch EGT) für eine Diskussion zu diesen Fragen zur Verfügung.<br />

In jedem Fall ist rasche Handlung gefragt, da ansonsten die Fortsetzung des <strong>Open</strong><br />

<strong>Season</strong> Verfahrens von EGT die Entwicklung des Wettbewerbs im deutschen Gasmarkt<br />

erheblich und nachhaltig stört.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Robert Busch Anne Köhler<br />

Geschäftsführer Referentin für Energiewirtschaft<br />

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