Math. Korbinian Meindl - bei Prof. Dr. E. Neuburger & Partner
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Pensionsordnung<br />
Die Firma Muster GmbH gewahrt ihren unbefristet beschäftigten Mitar<strong>bei</strong>tern einen<br />
Rechtsanspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe dieser<br />
Pensionsordnung.<br />
§ 1Leistungsvoraussetzungen<br />
Leistungen nach dieser Pensionsordnung erhalten Mitar<strong>bei</strong>ter der Firma, die nach<br />
Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der Firma ausgeschiedensindund<br />
der Firma bis zum Eintritt des Versorgungsfalles mindestens 10volleDienstjahre<br />
(Wartezeit) angehört haben.<br />
§ 2Leistungsarten<br />
Gewährt werden Altersrenten, vorzeitige Altersrenten, Invalidenrenten, Witwen-<br />
/Witwerrenten und Waisenrenten, wenn die Voraussetzungen von § 1dieserPen-<br />
sionsordnung erfüllt sind.<br />
Der Versorgungsfall für die Altersrente ist eingetreten, wenn der Mitar<strong>bei</strong>ter das 65.<br />
Lebensjahr vollendet. Der Versorgungsfall für die vorzeitige Altersrente ist einge-<br />
treten, wenn der Mitar<strong>bei</strong>ter Altersrente aus der gesetzlichen Rente vor Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres als Vollrente in Anspruch nimmt. Der Versorgungsfall für die<br />
Invalidenrente ist eingetreten, wenn der Mitar<strong>bei</strong>ter voll erwerbsgemindert im Sinne<br />
der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung ist. DerVersorgungsfallfür die<br />
Witwen-/Witwerrente ist eingetreten, wenn der Mitar<strong>bei</strong>ter oderehemaligeMitar-<br />
<strong>bei</strong>ter verstorben ist und er im Todesfall verheiratet war und dieEhevorEintritt<br />
eines Versorgungsfalles geschlossen wurde. Der Versorgungsfall für die Waisenrente<br />
ist eingetreten, wenn der Mitar<strong>bei</strong>ter oder ehemalige Mitar<strong>bei</strong>ter verstorben ist und<br />
leibliche oder diesen gleichgestellte Kinder hinterläßt.<br />
§ 3Pensionsfähige Dienstzeit<br />
Als pensionsfähige Dienstzeit gilt die Zeit, in der der Mitar<strong>bei</strong>ter vor Eintritt des<br />
Versorgungsfalles in einem ununterbrochenen unbefristeten Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis mit<br />
Entgeltanspruch für die Firma tätig war. Ein Rest von mindestens sechs Monaten<br />
gilt als weiteres volles Dienstjahr. Die pensionsfähige Dienstzeit umfaßt höchstens<br />
30 Jahre.