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von Frank Bonaldo, Referatsleiter Öl

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Energie<br />

Gasversorgungssicherheit in Deutschland<br />

<strong>Frank</strong> <strong>Bonaldo</strong><br />

<strong>Referatsleiter</strong> <strong>Öl</strong>, Gas und Krisenvorsorge<br />

anlässlich der bne-Fachtagung „Kapazitäten für alle“,<br />

Berlin, 19. November 2009<br />

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Energie<br />

Zentrale Aspekte der<br />

Gasversorgungssicherheit<br />

Eigene Produktion<br />

Energieaußenpolitik<br />

Infrastruktur<br />

Wettbewerbsregeln<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement<br />

Ausblick EU-Regulierung<br />

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Energie<br />

Eigene Produktion<br />

rd. 15 % des Gasverbrauchs werden durch<br />

inländische Produktion gedeckt<br />

die Produktion ist rückläufig, so dass auch bei<br />

einer Annahme konstanter Nachfrage die<br />

Importabhängigkeit steigen würde<br />

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Energie<br />

Energieaußenpolitik I<br />

Internationale Ebene<br />

Europäische Union<br />

Nationale Energieaußenpolitik<br />

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Energie<br />

Energieaußenpolitik II<br />

Internationale Ebene<br />

- Zusammenarbeit im Rahmen der G8<br />

- Zusammenarbeit im Rahmen der OECD/IEA<br />

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Energie<br />

Energieaußenpolitik III<br />

Europäische Union<br />

- Zunehmende Tendenz einer koordinierten<br />

europäischen Energiepolitik<br />

- Europa spricht „mit einer Stimme“<br />

- Dialog zwischen Produzenten- und<br />

Konsumentenländern<br />

- EU-Russland-Dialog<br />

- EU-Initiative zum kaspischen Raum<br />

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Energie<br />

Energieaußenpolitik IV<br />

Nationale Energieaußenpolitik<br />

- Strategische Energiepartnerschaften<br />

- Begleitung deutscher Unternehmen im<br />

Ausland<br />

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Energie<br />

Infrastruktur I<br />

Importrichtungen<br />

Inländisches Netz<br />

Speicher<br />

LNG-Terminal<br />

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Energie<br />

Infrastruktur II<br />

Importrichtungen<br />

- Erdgasversorgung wird zu 37% aus Russland,<br />

27% aus Norwegen, 17% aus den Niederlanden,<br />

4% aus Dänemark und Großbritannien<br />

gedeckt; 15% sind inländische Produktion<br />

- 4 Einspeisepunkte für russisches, 4 für britisches<br />

und niederländisches, 2 für norwegisches<br />

sches sowie 1 Punkt für dänisches Gas<br />

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Energie<br />

Infrastruktur III<br />

Inländisches Netz<br />

- Länge des Gesamtnetzes fast 400.000 km<br />

- viele Redundanzen<br />

- partielle Ausbauerfordernisse<br />

- teilweise Flussumkehr möglich<br />

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Energie<br />

Infrastruktur IV<br />

Speicher<br />

- gie-Website gibt über 30 Speicherorte an<br />

- Speichervolumen rd. 20 Mrd. kbm<br />

- aktuelle Ausbaupläne bei 4-5 Mrd. kbm<br />

- zweitgrößtes europäisches Speichervolumen<br />

nach der Ukraine<br />

- Ausbau ist Wettbewerbs getrieben, aber<br />

strategische Komponente<br />

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Energie<br />

Infrastruktur V<br />

LNG-Terminal<br />

- Planung für Terminal in Wilhelmshaven<br />

<strong>von</strong> E.ON vorerst gestoppt<br />

- Kapazitätsnachfrage Dritter unzureichend<br />

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Energie<br />

Wettbewerbsregeln<br />

Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs<br />

zum Netz sowie verhandelter Speicherzugang<br />

Informationstransparenz<br />

aktuelle Stichworte: Umsetzung 3. Binnenmarktpaket,<br />

Gasnetzzugangsverordnung<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement I<br />

zentrale Rechtsquelle zur Versorgungssicherheit<br />

und damit auch zu Krisenvorsorge und<br />

Krisenmanagement ist das<br />

Energiewirtschaftsgesetz<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement II<br />

Gasunternehmen sind verantwortlich für die<br />

Versorgungssicherheit (§1)<br />

Fernleitungsnetzbetreiber müssen mit einem<br />

sicheren und zuverlässigen Gasversorgungssystem<br />

zu einer sicheren Energieversorgung<br />

beitragen (§15)<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement III<br />

Antwort auf eine Gasangebotsstörung erfolgt in<br />

Deutschland in einem dreistufigen Verfahren:<br />

1. Unternehmen kann allein oder in Zusammenarbeit mit<br />

anderen die Angebotsstörung bewältigen<br />

2. Unternehmen ziehen Bundeswirtschaftsministerium<br />

hinzu (Clearinggruppe)<br />

3. Bundeswirtschaftsministerium ruft den Notfall aus<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement IV<br />

Stufe 1 (§16 und 16a Energiewirtschaftsgesetz):<br />

Fernleitungsnetzbetreiber und Gasverteilernetzbetreiber<br />

sollen die Störung beseitigen durch<br />

1. netzbezogene Maßnahmen (z.B. Flussumkehr)<br />

2. marktbezogene Maßnahmen (z.B. Speichernutzung,<br />

unterbrechbare Verträge)<br />

3. Anpassung sämtlicher Gaseinspeisungen, Gastransporte<br />

und Gasausspeisungen an die Erfordernisse eines<br />

sicheren und zuverlässigen Betriebs<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement V<br />

Stufe 2:<br />

Ist die Störung nicht zu beseitigen, wird die Clearinggruppe<br />

einberufen; basiert auf einer Vereinbarung<br />

zwischen Gaswirtschaft und BMWi aus 1982. Der<br />

Clearing-Mechanismus sollte die Koordination <strong>von</strong><br />

Maßnahmen und die gegenseitige Unterstützung der<br />

Unternehmen erleichtern.<br />

Mechanismus muss in der Welt des Unbundling und des<br />

diskriminierungsfreien Wettbewerbs überarbeitet werden.<br />

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Energie<br />

Krisenvorsorge und Krisenmanagement VI<br />

Stufe 3:<br />

Reichen Markt bezogene Maßnahmen nicht aus, kann BMWi<br />

intervenieren über die Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes<br />

und der Gassicherungsverordnung. Die Bundesnetzagentur<br />

könnte dann Maßnahmen treffen zur Sicherung<br />

des Gasangebots. Diese beträfen z.B. die Allokation <strong>von</strong><br />

Gas, die Tarifierung sowie Verbrauchseinschränkungen.<br />

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Energie<br />

Ausblick EU-Regulierung I<br />

EU-Kommission hat am 16. Juli einen Vorschlag für<br />

eine „Verordnung über Maßnahmen zur<br />

Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung<br />

und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG“<br />

vorgelegt. Anlass für die zügige Vorlage war die<br />

Erfahrung der RUS-UKR-Krise <strong>von</strong> Anfang des<br />

Jahres.<br />

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Energie<br />

Ausblick EU-Regulierung II<br />

Zentrale Punkte des Vorschlages:<br />

- Einführung eines Infrastruktur-Mindeststandards<br />

- Festlegung eines Versorgungsstandards für sog.<br />

geschützte Kunden<br />

- Aufstellung <strong>von</strong> Präventions- und Notfallplänen<br />

- Festlegung abgestufter Verantwortlichkeiten<br />

- Einführung eines gemeinschaftlichen<br />

Krisenreaktionsmechanismus´<br />

- Berichts- und Informationspflichten an die Kommission<br />

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Energie<br />

Ausblick EU-Regulierung III<br />

Zentrale offene Fragen aus deutscher Sicht I:<br />

- hinreichende Flexibilität des Rechtsrahmens<br />

ist nicht gewährleistet<br />

- Subsidiarität ist nicht ausreichend verankert<br />

- gemeinschaftsweiter Notfall würde zu<br />

früh ausgerufen<br />

- die Stellung der Mitgliedstaaten ist gegenüber<br />

der Kommission zu schwach<br />

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Energie<br />

Ausblick EU-Regulierung IV<br />

Zentrale offene Fragen aus deutscher Sicht II:<br />

- konkrete Formulierung des Infrastruktur-<br />

Mindeststandards sowie der Flussumkehr-Verpflichtungen<br />

sind stark überarbeitungsbedürftig<br />

- Kostenverteilung für grenzüberschreitend<br />

wirkende Investitionen ist zu klären<br />

- Vorschlag erfordert weit reichende gesetzliche<br />

Maßnahmen in den Mitgliedstaaten; Umsetzungs-<br />

Fristen sind zu kurz<br />

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