Stellungnahme bne - Bundesverband Neuer Energieanbieter
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ne-<strong>Stellungnahme</strong> an die Bundesnetzagentur zu:<br />
§§ 29 EnWG, 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StromNZV, Festlegungsverfahren<br />
zu den Ausschreibungsbedingungen von Primärregelung,<br />
Sekundärregelung sowie Minutenreserve<br />
Zur Verringerung der Losgröße<br />
Eine Verringerung der Mindestlosgröße bei Primär- und Sekundärregelung ist auf jeden Fall<br />
zu begrüßen. Damit wird der Kreis potenzieller Bieter erhöht. Auch kleinere Kraftwerke und<br />
einzelne Anlagen können am Bietverfahren teilnehmen. Bei der Minutenreserve hat die Sen-<br />
kung der Mindestlosgröße bereits zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl der Bieter und<br />
in der Konsequenz auch zu einer Senkung der Preise für Minutenreserve geführt.<br />
Die bisherige Zahl der Bieter ist sehr gering, so dass jeder zusätzliche Bieter zu einer höhe-<br />
ren Liquidität der Auktionen und damit zu effizienteren und gerechteren Auktionsergebnissen<br />
führt. Allenfalls der Abwicklungsaufwand für die Netzbetreiber könnte moderat ansteigen, da<br />
mehr Anlagen konkret abgerufen werden müssten. Da aber bereits heute Anlagenpools an<br />
den Auktionen teilnehmen, ist der Mehraufwand vor allem auf Seiten der Rechnungsstellung<br />
und Buchhaltung zu sehen.<br />
Zur Verkürzung der Ausschreibungszeiträume<br />
Eine Verkürzung der Ausschreibungszeiträume hätte ebenfalls positive Effekte auf den Wett-<br />
bewerb. Insbesondere kleine Anlagen, einzelne Kraftwerksbesitzer und Industriebetriebe<br />
können besser bei kurzen Angebotszeiträumen disponieren.<br />
o Die Verfügbarkeitsplanung bei kurzen Ausschreibungszeiträumen kann einfacher<br />
und besser mit anderen Einsatz- und Vermarktungsmöglichkeiten in Einklang ge-<br />
bracht werden.<br />
o Die Risiken für einen Besitzer einer einzelnen Anlage durch einen technischen
Ausfall sinken, da er im Falle eines größeren technischen Schadens nur für einen<br />
kürzeren Zeitraum Strafzahlungen zu leisten hätte.<br />
o Kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Pausen für den Austausch von<br />
Komponenten können einfacher geplant werden. So führt in der bisherigen mo-<br />
natlichen Ausschreibung für Sekundärregelleistung ein einzelner Tag für War-<br />
tungsarbeiten zur Verhinderung der Gebotsabgabe in dem gesamten Monat.<br />
o Industriebetriebe mit schwankender Auslastung können bei kürzeren Aus-<br />
schreibungszyklen ihre Kapazitäten besser planen und in der Folge als negative<br />
Regelleistung vermarkten und müssen nicht fix eine monatlich verfügbare Min-<br />
destmenge als Angebot einstellen.<br />
Zur Berücksichtigung des Arbeitspreises<br />
Da sowohl Leistungs- als auch Arbeitspreis effektiv durch den Netzbetreiber (und damit auch<br />
von den Netznutzern) zu bezahlen sind, sollten auch beide Komponenten bei allen Entschei-<br />
dungen Berücksichtigung finden. So wird der effizienteste Anbieter eingesetzt und somit ver-<br />
hindert, dass durch Aufschläge beim Arbeitspreis ein Zuschlag erkauft wird, aber die Kapazi-<br />
täten effektiv nicht abgerufen werden (bei der alleinigen Berücksichtigung beim Aufruf 1 )<br />
oder der Bieter einen zusätzlichen Gewinn erzielen kann, der eventuell nicht mehr zuge-<br />
schlagenen Bietern mit effektiv gleichen Konditionen entgeht.<br />
Zur Strukturierung der Beschaffung<br />
Ob die vorgeschlagene Strukturierung der Beschaffung einen Vorteil für die Über-<br />
tragungsnetzbetreiber bringt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.<br />
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass an einer langfristigen Ausschreibung nur Besitzer sehr<br />
großer Anlagenportfolien teilnehmen können. Nur bei einer Vielzahl von Anlagen kann über<br />
das Portfolio hinweg sicher gestellt werden, die geforderte Verfügbarkeit und die Leistung<br />
1<br />
Dieses Vorgehen ist besonders für Anbieter mit großen Kraftwerksportfolien interessant: Alte, teure<br />
Kraftwerke werden angeboten und nur sehr selten aufgerufen, verdrängen aber eventuell mit ihrem<br />
(Teil-)Gebot neuere, effizientere Anbieter im Rahmen eines gemischten Kapazitätspreises des großen<br />
Anbieters.<br />
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ereitzustellen. Kleinere Anbieter und Besitzer einzelner Anlagen werden von diesem Produkt<br />
praktisch komplett ausgeschlossen. Bei der langfristigen Ausschreibung ist mit sehr geringem<br />
Wettbewerb zu rechnen. Daher ist zu befürchten, dass die wenigen Anbieter in diesem Pro-<br />
dukt ungerechtfertigt hohe Preise erzielen. Mit den Gewinnen aus diesen Produkten könnten<br />
im Extremfall die kurzfristigen Auktionen quersubventioniert werden und dadurch kleinere<br />
Anbieter und Besitzer einzelner Anlagen aus dem Markt gedrängt werden. Langfristig könnte<br />
dies die Ziele der Bundesnetzagentur unterlaufen.<br />
Sofern die Vorteile für die Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich die beschriebenen<br />
Nachteile und Risiken überwiegen sollten, so ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die<br />
langfristige Komponente so klein wie möglich gehalten wird. Alle Ausschreibungen aus dieser<br />
Produktkategorie sollten sorgfältig auf ihren wettbewerblichen Ablauf geprüft werden. Even-<br />
tuell ist zu prüfen, ob Bieter mit nur einzelnen Anlagen verringerte Verfügbarkeitsanforde-<br />
rungen erfüllen müssen und damit ihre Risiken reduzieren können und notwendige War-<br />
tungs- und Reparaturarbeiten auch bei einem Jahreszuschlag ausführen können.<br />
Zur Integration der Regelenergie (insbesondere der Minutenreserve) in den Kurz-<br />
fristhandel<br />
Die stärkere Volatilität im Markt führt im Status Quo zu einer Erhöhung der Risikoaufschläge<br />
was die Regelenergiehöhe und die Preise angeht, wenn diese über abgekoppelte Märkte<br />
vermarktet werden. Dies führt in der Folge zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten. Insbe-<br />
sondere die Minutenreserve bietet sich in diesem Zusammenhang an, in den Kurzfristhan-<br />
delsprozess integriert zu werden. Sie wird bis dato in einem fragmentierten Markt vermark-<br />
tet. Das ist unverständlich, denn sie ist ein Fahrplanprodukt (15 min) und kann somit einfach<br />
über das bestehende Fahrplansystem abgewickelt werden. Lediglich die Fristen zur Fahr-<br />
plananpassung müssten geändert werden. Dadurch kann erreicht werden, dass eine sehr<br />
kurzfristige und damit marktpreisnahe Regelenergieart die tendenziell teureren, Primär- und<br />
Sekundärregelreserven ablöst. Die Leistungspreiskomponente bei der Minutenreserve sollte<br />
in einem liquiden Kurzfristmarkt gar nicht mehr notwendig sein (siehe skandinavisches Mo-<br />
dell). Kurzfristiges Angebot und Nachfrage regeln damit den Preis für diese Regelenergieart.<br />
Die aufwendige Präqualifikation für diese Anlagen, welche insbesondere in kleinteiligen Poo-<br />
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lungssituationen hohe Transaktionskosten und -risiken zur Folge haben, müsste ebenfalls<br />
nicht erfolgen.<br />
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Massenmarkt<br />
Der Einbezug der „neuen Technologien“ (Bezeichnung der BNetzA im Papier) in den Regel-<br />
energiemarkt ist grundsätzlich ein guter und richtiger Ansatz. Für leistungsgemessene Kun-<br />
den erscheint dies derzeit schon möglich. Die Teilnahme für gepoolte zu- bzw. abschaltbare<br />
Verbraucher im Lastprofil- Massenkundenmarkt als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen<br />
ist noch nicht realisierbar. Hier liegt ein großes Potenzial brach (siehe hierzu die Untersu-<br />
chung von Wiechmann „Neue Betriebsführungsstrategien für unterbrechbare Verbrauchsein-<br />
richtungen“ der ein Potential von 40.000 MW sieht). Um dies zu ermöglichen, muss den Lie-<br />
feranten die Möglichkeit der eigenen Schaltung der eigenen Kunden zur Optimierung zwi-<br />
schen Netzentgelten, Commodity-Kosten und Regelenergiepreisen eingeräumt werden. Den<br />
Einbezug dieser kostengünstigen Potenziale für den Regelenergiemarkt sollte die BNetzA<br />
durch gesonderte Festlegungsverfahren angehen.<br />
Unter den derzeitigen Bedingungen scheitert dies daran, dass die Steuerung der Anlagen<br />
heute nur durch den Verteilnetzbetreiber erfolgt, der damit nur die Netzlasten für sein Ver-<br />
teilnetz und seinen Bezug aus dem vorgelagerten Netz optimiert.<br />
Dies kann im Einzelfall sogar zu Mehraufwand auf der vogelagerten Höchstspannungsebene<br />
führen. Ein Ergebnis der Konsultation der BNetzA zu individuellen Netzentgelten nach<br />
§ 19 (2) StromNEV war, dass diese Steuerung in einigen Verteilnetzen signifikante Auswir-<br />
kungen hat.<br />
Problematisch ist auch, dass die Strombelieferung der unterbrechbaren Verbrauchseinrich-<br />
tungen durch den Lieferanten bisher nach Standardlastprofil erfolgt. Entstehende Abwei-<br />
chungen fließen in den Differenzbilanzkreis des Verteilnetzbetreibers ein.<br />
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Erneuerbare Energien<br />
Mit dem stetig wachsenden Marktanteil der Erneuerbaren Erzeugung, muss auch diese stär-<br />
ker in die Pflicht bzw. in die Beteiligung am Regelenergiemarkt bzw. in dessen Ausschrei-<br />
bungsvorgaben einbezogen werden. Heute befinden sich noch die allermeisten Anlagen in-<br />
nerhalb des in dieser Hinsicht undifferrenzierten EEG-Fördermechanismus, der bisher allein<br />
die bestmöglichen Renditen gewährleistet. Mittelfristig muss auch das EE-Marktsegment als<br />
zunehmend „reguläre Art“ der Energierzeugung aktiv in den Regelenergiemarkt einbezogen<br />
werden. Daraus kann sich dann auch eine alternative Einnahmequelle zu den bisherigen bzw.<br />
ex-post zu den Fördersätzen für die Anlagenbetreiber entwickeln. Neben der Weiterentwick-<br />
lung des EEG und der Direktvermarktungsregeln sollte auch der Regelenergiemarkt hier eine<br />
aktive Rolle übernehmen.<br />
Berlin, den 23. Juli 2010<br />
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