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Stellungnahme bne - Bundesverband Neuer Energieanbieter

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ne-<strong>Stellungnahme</strong> an die Bundesnetzagentur zu:<br />

§§ 29 EnWG, 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StromNZV, Festlegungsverfahren<br />

zu den Ausschreibungsbedingungen von Primärregelung,<br />

Sekundärregelung sowie Minutenreserve<br />

Zur Verringerung der Losgröße<br />

Eine Verringerung der Mindestlosgröße bei Primär- und Sekundärregelung ist auf jeden Fall<br />

zu begrüßen. Damit wird der Kreis potenzieller Bieter erhöht. Auch kleinere Kraftwerke und<br />

einzelne Anlagen können am Bietverfahren teilnehmen. Bei der Minutenreserve hat die Sen-<br />

kung der Mindestlosgröße bereits zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl der Bieter und<br />

in der Konsequenz auch zu einer Senkung der Preise für Minutenreserve geführt.<br />

Die bisherige Zahl der Bieter ist sehr gering, so dass jeder zusätzliche Bieter zu einer höhe-<br />

ren Liquidität der Auktionen und damit zu effizienteren und gerechteren Auktionsergebnissen<br />

führt. Allenfalls der Abwicklungsaufwand für die Netzbetreiber könnte moderat ansteigen, da<br />

mehr Anlagen konkret abgerufen werden müssten. Da aber bereits heute Anlagenpools an<br />

den Auktionen teilnehmen, ist der Mehraufwand vor allem auf Seiten der Rechnungsstellung<br />

und Buchhaltung zu sehen.<br />

Zur Verkürzung der Ausschreibungszeiträume<br />

Eine Verkürzung der Ausschreibungszeiträume hätte ebenfalls positive Effekte auf den Wett-<br />

bewerb. Insbesondere kleine Anlagen, einzelne Kraftwerksbesitzer und Industriebetriebe<br />

können besser bei kurzen Angebotszeiträumen disponieren.<br />

o Die Verfügbarkeitsplanung bei kurzen Ausschreibungszeiträumen kann einfacher<br />

und besser mit anderen Einsatz- und Vermarktungsmöglichkeiten in Einklang ge-<br />

bracht werden.<br />

o Die Risiken für einen Besitzer einer einzelnen Anlage durch einen technischen


Ausfall sinken, da er im Falle eines größeren technischen Schadens nur für einen<br />

kürzeren Zeitraum Strafzahlungen zu leisten hätte.<br />

o Kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Pausen für den Austausch von<br />

Komponenten können einfacher geplant werden. So führt in der bisherigen mo-<br />

natlichen Ausschreibung für Sekundärregelleistung ein einzelner Tag für War-<br />

tungsarbeiten zur Verhinderung der Gebotsabgabe in dem gesamten Monat.<br />

o Industriebetriebe mit schwankender Auslastung können bei kürzeren Aus-<br />

schreibungszyklen ihre Kapazitäten besser planen und in der Folge als negative<br />

Regelleistung vermarkten und müssen nicht fix eine monatlich verfügbare Min-<br />

destmenge als Angebot einstellen.<br />

Zur Berücksichtigung des Arbeitspreises<br />

Da sowohl Leistungs- als auch Arbeitspreis effektiv durch den Netzbetreiber (und damit auch<br />

von den Netznutzern) zu bezahlen sind, sollten auch beide Komponenten bei allen Entschei-<br />

dungen Berücksichtigung finden. So wird der effizienteste Anbieter eingesetzt und somit ver-<br />

hindert, dass durch Aufschläge beim Arbeitspreis ein Zuschlag erkauft wird, aber die Kapazi-<br />

täten effektiv nicht abgerufen werden (bei der alleinigen Berücksichtigung beim Aufruf 1 )<br />

oder der Bieter einen zusätzlichen Gewinn erzielen kann, der eventuell nicht mehr zuge-<br />

schlagenen Bietern mit effektiv gleichen Konditionen entgeht.<br />

Zur Strukturierung der Beschaffung<br />

Ob die vorgeschlagene Strukturierung der Beschaffung einen Vorteil für die Über-<br />

tragungsnetzbetreiber bringt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.<br />

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass an einer langfristigen Ausschreibung nur Besitzer sehr<br />

großer Anlagenportfolien teilnehmen können. Nur bei einer Vielzahl von Anlagen kann über<br />

das Portfolio hinweg sicher gestellt werden, die geforderte Verfügbarkeit und die Leistung<br />

1<br />

Dieses Vorgehen ist besonders für Anbieter mit großen Kraftwerksportfolien interessant: Alte, teure<br />

Kraftwerke werden angeboten und nur sehr selten aufgerufen, verdrängen aber eventuell mit ihrem<br />

(Teil-)Gebot neuere, effizientere Anbieter im Rahmen eines gemischten Kapazitätspreises des großen<br />

Anbieters.<br />

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ereitzustellen. Kleinere Anbieter und Besitzer einzelner Anlagen werden von diesem Produkt<br />

praktisch komplett ausgeschlossen. Bei der langfristigen Ausschreibung ist mit sehr geringem<br />

Wettbewerb zu rechnen. Daher ist zu befürchten, dass die wenigen Anbieter in diesem Pro-<br />

dukt ungerechtfertigt hohe Preise erzielen. Mit den Gewinnen aus diesen Produkten könnten<br />

im Extremfall die kurzfristigen Auktionen quersubventioniert werden und dadurch kleinere<br />

Anbieter und Besitzer einzelner Anlagen aus dem Markt gedrängt werden. Langfristig könnte<br />

dies die Ziele der Bundesnetzagentur unterlaufen.<br />

Sofern die Vorteile für die Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich die beschriebenen<br />

Nachteile und Risiken überwiegen sollten, so ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die<br />

langfristige Komponente so klein wie möglich gehalten wird. Alle Ausschreibungen aus dieser<br />

Produktkategorie sollten sorgfältig auf ihren wettbewerblichen Ablauf geprüft werden. Even-<br />

tuell ist zu prüfen, ob Bieter mit nur einzelnen Anlagen verringerte Verfügbarkeitsanforde-<br />

rungen erfüllen müssen und damit ihre Risiken reduzieren können und notwendige War-<br />

tungs- und Reparaturarbeiten auch bei einem Jahreszuschlag ausführen können.<br />

Zur Integration der Regelenergie (insbesondere der Minutenreserve) in den Kurz-<br />

fristhandel<br />

Die stärkere Volatilität im Markt führt im Status Quo zu einer Erhöhung der Risikoaufschläge<br />

was die Regelenergiehöhe und die Preise angeht, wenn diese über abgekoppelte Märkte<br />

vermarktet werden. Dies führt in der Folge zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten. Insbe-<br />

sondere die Minutenreserve bietet sich in diesem Zusammenhang an, in den Kurzfristhan-<br />

delsprozess integriert zu werden. Sie wird bis dato in einem fragmentierten Markt vermark-<br />

tet. Das ist unverständlich, denn sie ist ein Fahrplanprodukt (15 min) und kann somit einfach<br />

über das bestehende Fahrplansystem abgewickelt werden. Lediglich die Fristen zur Fahr-<br />

plananpassung müssten geändert werden. Dadurch kann erreicht werden, dass eine sehr<br />

kurzfristige und damit marktpreisnahe Regelenergieart die tendenziell teureren, Primär- und<br />

Sekundärregelreserven ablöst. Die Leistungspreiskomponente bei der Minutenreserve sollte<br />

in einem liquiden Kurzfristmarkt gar nicht mehr notwendig sein (siehe skandinavisches Mo-<br />

dell). Kurzfristiges Angebot und Nachfrage regeln damit den Preis für diese Regelenergieart.<br />

Die aufwendige Präqualifikation für diese Anlagen, welche insbesondere in kleinteiligen Poo-<br />

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lungssituationen hohe Transaktionskosten und -risiken zur Folge haben, müsste ebenfalls<br />

nicht erfolgen.<br />

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Massenmarkt<br />

Der Einbezug der „neuen Technologien“ (Bezeichnung der BNetzA im Papier) in den Regel-<br />

energiemarkt ist grundsätzlich ein guter und richtiger Ansatz. Für leistungsgemessene Kun-<br />

den erscheint dies derzeit schon möglich. Die Teilnahme für gepoolte zu- bzw. abschaltbare<br />

Verbraucher im Lastprofil- Massenkundenmarkt als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen<br />

ist noch nicht realisierbar. Hier liegt ein großes Potenzial brach (siehe hierzu die Untersu-<br />

chung von Wiechmann „Neue Betriebsführungsstrategien für unterbrechbare Verbrauchsein-<br />

richtungen“ der ein Potential von 40.000 MW sieht). Um dies zu ermöglichen, muss den Lie-<br />

feranten die Möglichkeit der eigenen Schaltung der eigenen Kunden zur Optimierung zwi-<br />

schen Netzentgelten, Commodity-Kosten und Regelenergiepreisen eingeräumt werden. Den<br />

Einbezug dieser kostengünstigen Potenziale für den Regelenergiemarkt sollte die BNetzA<br />

durch gesonderte Festlegungsverfahren angehen.<br />

Unter den derzeitigen Bedingungen scheitert dies daran, dass die Steuerung der Anlagen<br />

heute nur durch den Verteilnetzbetreiber erfolgt, der damit nur die Netzlasten für sein Ver-<br />

teilnetz und seinen Bezug aus dem vorgelagerten Netz optimiert.<br />

Dies kann im Einzelfall sogar zu Mehraufwand auf der vogelagerten Höchstspannungsebene<br />

führen. Ein Ergebnis der Konsultation der BNetzA zu individuellen Netzentgelten nach<br />

§ 19 (2) StromNEV war, dass diese Steuerung in einigen Verteilnetzen signifikante Auswir-<br />

kungen hat.<br />

Problematisch ist auch, dass die Strombelieferung der unterbrechbaren Verbrauchseinrich-<br />

tungen durch den Lieferanten bisher nach Standardlastprofil erfolgt. Entstehende Abwei-<br />

chungen fließen in den Differenzbilanzkreis des Verteilnetzbetreibers ein.<br />

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Erneuerbare Energien<br />

Mit dem stetig wachsenden Marktanteil der Erneuerbaren Erzeugung, muss auch diese stär-<br />

ker in die Pflicht bzw. in die Beteiligung am Regelenergiemarkt bzw. in dessen Ausschrei-<br />

bungsvorgaben einbezogen werden. Heute befinden sich noch die allermeisten Anlagen in-<br />

nerhalb des in dieser Hinsicht undifferrenzierten EEG-Fördermechanismus, der bisher allein<br />

die bestmöglichen Renditen gewährleistet. Mittelfristig muss auch das EE-Marktsegment als<br />

zunehmend „reguläre Art“ der Energierzeugung aktiv in den Regelenergiemarkt einbezogen<br />

werden. Daraus kann sich dann auch eine alternative Einnahmequelle zu den bisherigen bzw.<br />

ex-post zu den Fördersätzen für die Anlagenbetreiber entwickeln. Neben der Weiterentwick-<br />

lung des EEG und der Direktvermarktungsregeln sollte auch der Regelenergiemarkt hier eine<br />

aktive Rolle übernehmen.<br />

Berlin, den 23. Juli 2010<br />

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