Stellungnahme RREP IHK - IHK Neubrandenburg
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<strong>IHK</strong> zu <strong>Neubrandenburg</strong> | PF 110253 | 17042 <strong>Neubrandenburg</strong><br />
Geschäftsstelle des Regionalen<br />
Planungsverbandes Vorpommern<br />
Am Gorzberg Haus 14<br />
17489 Greifswald<br />
Ralf Pfoth<br />
Geschäftsführer<br />
Grundsatzangelegenheiten<br />
E-Mail<br />
pfoth@neubrandenburg.ihk.de<br />
Tel.<br />
0395 5597-201<br />
Fax<br />
0395 5597-512<br />
26. Juni 2007<br />
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern<br />
1. Beteiligungsverfahren<br />
Sehr geehrte Frau Falck-Steffens,<br />
vielen Dank für die Übersendung des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms<br />
Vorpommern. Ihrer Aufforderung zur <strong>Stellungnahme</strong> im Rahmen des<br />
1. Beteiligungsverfahrens kommt die <strong>IHK</strong> zu <strong>Neubrandenburg</strong> gern nach.<br />
Voranstellen möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen:<br />
Die Begründungen zu den einzelnen Programmsätzen sind vielfach ungenügend und<br />
fehlen teilweise ganz. Dies macht es sehr schwer, die beabsichtigte Zielstellung<br />
verschiedener Regelungen abzulesen und mögliche Wirkungen und Konsequenzen<br />
daraus abzuschätzen.<br />
Es fällt auf, dass die Kreisgebietsreform nicht erwähnt wird.<br />
Wir nehmen nachfolgend zu den die <strong>IHK</strong> Region <strong>Neubrandenburg</strong> betreffenden<br />
Teilräumen Stellung.<br />
Zu 2. Leitlinien einer nachhaltigen Regionalentwicklung<br />
Anstelle des doch eher negativ belasteten Begriffs „Grenzlage“ im letzten Punkt sollte<br />
eine andere Formulierung gewählt werden.<br />
Industrie- und Handelskammer zu <strong>Neubrandenburg</strong><br />
Postanschrift: Industrie- und Handelskammer zu <strong>Neubrandenburg</strong> · 17042 <strong>Neubrandenburg</strong> · Postfach 11 02 53 .<br />
Sitz: Katharinenstraße 48 · 17033 <strong>Neubrandenburg</strong><br />
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Zu 3.1.1 Ländliche Räume<br />
Zu 3.1.1 (3) Ländliche Räume mit günstiger wirtschaftlicher Basis<br />
Wir schlagen vor, auch die Grundzentren zu den ländlichen Räumen mit günstiger<br />
wirtschaftlicher Basis hinzuzuzählen. In der Begründung gibt es keine Anhaltspunkte,<br />
die dagegen sprechen würden. Zudem charakterisiert Programmsatz 3.2.4 (2)<br />
zutreffend die Grundzentren als überörtlich bedeutsame Wirtschaftsstandorte. Als<br />
Beispiele sei auf Torgelow oder Lubmin verwiesen, die keinesfalls dem<br />
strukturschwachen ländlichen Raum zuzuordnen wären. Für Torgelow weist der<br />
Programmsatz 3.2.3 Grundzentren darauf hin, dass durch dieses ausgewählte<br />
mittelzentrale Funktionen wahrgenommen werden.<br />
Zu 3.1.1 (5) strukturschwache ländliche Räume<br />
Die Funktion auf Stabilisierung und Nutzung vorhandener Potentiale zu reduzieren<br />
halten wir für nicht ausreichend. Insbesondere dann nicht, wenn unserem Vorschlag,<br />
die Grundzentren den ländlichen Räumen mit günstiger wirtschaftlicher Basis<br />
zuzuordnen, nicht gefolgt werden sollte.<br />
Im Programmsatz (6) muss zumindest die Land- und Forstwirtschaft ergänzt werden.<br />
Zu 3.1.2 Stadt – Umland – Räume<br />
Die Zielrichtung von Programmsatz (7) ist nicht erläutert und damit unklar.<br />
Zu 3.1.3 Tourismusräume<br />
In diesem Kapitel vermissen wir die Campingplätze als hochwertiges touristisches<br />
Angebot. Die unter 5.2 (6) getroffenen Aussagen zu bestehenden Camping- und<br />
Wohnmobilstellplätzen halten wir für kontraproduktiv, denn dort wird von<br />
„Überplanung“ und „Beeinträchtigungen“ gesprochen. Ihre Rolle im Rahmen der<br />
touristischen Angebotsvielfalt wird nicht dargestellt und ist zu ergänzen.<br />
Zu 3.1.3 (4) Tourismusschwerpunkträume<br />
Die beiden Sätze „Das Beherbergungsangebot soll in seiner Aufnahmekapazität nur<br />
noch in begründeten Ausnahmefällen behutsam weiterentwickelt und ergänzt werden.<br />
Die planerische Grundlage für die Tourismusentwicklung sollen regional abgestimmte<br />
Tourismuskonzepte bilden.“ werden abgelehnt. Es muss in den Tourismusschwerpunkträumen<br />
die Möglichkeit gegeben sein, dass Unternehmen auf Markterfordernisse<br />
reagieren können. Dazu gehört immer auch die Erweiterung. Völlig offen ist, wer<br />
die Entscheidung und vor allem nach welchen Kriterien über die „Notwendigkeit“ des<br />
Ausnahmefalls trifft. Als planerische Grundlage für die begründeten Ausnahmefälle<br />
bei der Erweiterung von Beherbergungskapazität regional abgestimmte Tourismuskonzepte<br />
vorzusehen scheint wenig praktikabel, insbesondere wenn es um<br />
einzelbetriebliche Investitionen geht. Allein die erforderlichen Abstimmungsprozesse<br />
nehmen zu viel Zeit in Anspruch. Unklar ist auch, was in dem Fall „regional“ bedeutet.<br />
Zu 3.1.3 (6) Tourismusentwicklungsräume<br />
Der Programmsatz 3.1.3 (6) weist den Tourismusentwicklungsräumen die Funktion<br />
Entlastungs- und Ergänzungsräume für die Tourismusschwerpunkträume zu.<br />
Die Begründung enthält zu den Tourismusentwicklungsräumen keine Aussagen.<br />
Die Tourismusentwicklungsräume müssen räumlich weiter differenziert werden damit<br />
ihre eigene Funktion und Entwicklungszielrichtung deutlich wird. Je weiter sie<br />
räumlich von den Tourismusschwerpunkträumen entfernt liegen, um so unzutreffender<br />
ist die Funktion als deren Entlastungs- und Ergänzungsraum. Die Bezeichnung<br />
“Entlastungs- und Ergänzungsraum“ sollte zudem überprüft und ersetzt werden, denn<br />
die Tourismusentwicklungsräume haben zumeist bereits ihr eigenes Profil entwickelt.<br />
Industrie- und Handelskammer zu <strong>Neubrandenburg</strong><br />
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Weiterhin ist die Regelung „Die Schaffung von Beherbergungseinrichtungen soll an<br />
die Schaffung bzw. das Vorhandensein touristischer Angebote gebunden werden.“ zu<br />
streichen. Für unser Verständnis ist es zwar zielführend, Ansiedlungen zu<br />
konzentrieren. Jedoch kommt es häufig erst als Folge von Beherbergungseinrichtungen<br />
zur Ansiedlung weiterer touristischer und sonstiger Angebote z. B. in<br />
Form von Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich wie Fahrrad- oder<br />
Bootsverleih, Gastronomie und nicht umgekehrt.<br />
Zu 3.1.3 (17) Flusskreuzschifffahrt<br />
Es fehlt Anklam in der Aufzählung als Anlaufpunkt der Flusskreuzschifffahrt.<br />
Zu 3.1.3 (18) Sportboottourismus<br />
Es fehlen die Marinas als touristische Infrastruktureinrichtungen.<br />
Zu 3.1.3 (19) Hafenanlagen<br />
Netzlücken bestehen ebenfalls am Stettiner Haff.<br />
Zur Begründung zu 3.1.3 Tourismusräume<br />
Der letzte Satz im Absatz unter dem „Kasten“ ist zu streichen. Verkehrsprojekte<br />
werden im Kapitel 6 abgehandelt.<br />
Zu 3.1.4 Landwirtschaftsräume<br />
Das Landesraumentwicklungsprogramm eröffnet den Planungsregionen die<br />
Möglichkeit, Landwirtschaftsräume zum einen zu ergänzen und zum anderen daraus<br />
Vorranggebiete zu entwickeln. Zu beidem enthält die Begründung keine Aussagen.<br />
Der Karte ist zu entnehmen, dass Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft vorgesehen sind,<br />
jedoch keine Vorranggebiete.<br />
Bei der Bedeutung der Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor in unserer Region halten<br />
wir es für erforderlich, hierzu Aussagen zu ergänzen und den gewählten Ansatz zu<br />
erläutern.<br />
Zu 3.2.2 Oberzentren<br />
Zu diesen Programmsätzen gibt es nach der zu erwartenden Kreisreform<br />
Anpassungsbedarf.<br />
Zu 3.3 Siedlungsschwerpunkte<br />
Ergänzend zu den zentralen Orten gibt das Landesraumentwicklungsprogramm die<br />
Möglichkeit, in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen Siedlungsschwerpunkte<br />
zu bestimmen, die die ortsnahe Grundversorgung absichern. Drei<br />
Möglichkeiten zeigt das Landesraumentwicklungsprogramm auf: in ländlichen<br />
Räumen, in Tourismusräumen und in Stadt-Umland-Räumen.<br />
Die Planungsregion Vorpommern hat sich für Siedlungsschwerpunkte in<br />
Tourismusschwerpunkträumen entschieden. Aus welchen Gründen wird leider nicht<br />
dargelegt und muss ergänzt werden. Es entsteht im Tourismusschwerpunktraum eine<br />
„Perlenkette“ aus Grundzentren und touristischen Siedlungsschwerpunkten. Die<br />
Begründung dazu lässt keine Schlüsse zu, weshalb diese Möglichkeit ausgewählt<br />
wurde und warum dabei die Tourismusentwicklungsräume nicht mit betrachtet<br />
wurden. Z. B. hat die Stadt Usedom ebenfalls für eine erhebliche Anzahl von Gästen<br />
Versorgungsaufgaben zu erfüllen. Ähnlich ist es z. B. bei Penkun, Lassan oder<br />
Gützkow. Eine abschließende Bewertung des jetzigen Vorschlages erfordert deshalb<br />
weitere Begründungen und Informationen. Wir plädieren dafür, von der Möglichkeit<br />
Siedlungsschwerpunkte festzulegen noch umfangreicher und nicht in der räumlichen<br />
Konzentration wie jetzt vorgeschlagen Gebrauch zu machen.<br />
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Zu 4.1 Siedlungsstruktur<br />
Im Satz 1 sind die Siedlungsschwerpunkte zu ergänzen.<br />
Zu 4.3 Standortanforderungen und –vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
Zu 4.3.1 Bedeutsame gewerbliche und industrielle Standorte<br />
In diesem Programmsatz vermissen wir eine Aussage zu den Grundzentren. Z. B. ist<br />
Torgelow industriell geprägt und gehört in die Kategorie derjenigen Städte, die als<br />
bedeutsame Gewerbe- und Industriestandorte entwickelt und erhalten werden sollen.<br />
Zu 4.3.2 Großflächige Einzelhandelsvorhaben<br />
Zur Kernaussage im Programmsatz (1) muss im Rahmen der Begründung auf die<br />
vorhandenen Verkaufsflächenausstattungen sowohl im gemeinsamen Oberzentrum<br />
als vor allem auch in den Mittelzentren und übrigen zentralen Orten detailliert<br />
eingegangen werden. Die heutige Verkaufsflächenausstattung ist bereits<br />
problematisch. Es sollte erläuternd darauf hingewiesen werden, dass die mehr als<br />
5000 m² keine „Zielgröße“ künftiger gemeindlicher Bemühungen darstellen soll. Ein<br />
„Ermunterungseffekt“ für Gemeinden, sich um die Ansiedlung genannter großflächiger<br />
Einzelhandelsvorhaben zu bemühen, sollte nicht hervorgerufen werden.<br />
Im Programmsatz (4) wird kleinteiliger Einzelhandel für Erlebniseinkauf präferiert. Die<br />
Bezeichnung "kleinteilig" sollte in Anbetracht wirtschaftlicher Erfordernisse gestrichen<br />
werden. Wichtig ist die Zielstellung der Unterstützung von Einzelhandel in den<br />
zentralen Orten überhaupt und hier insbesondere die Unterstützung der vorhandenen<br />
Betriebe sowie der Gemeinschaften der Kaufleute und weiterer Unternehmen.<br />
Zudem regen wir zum Thema Einzelhandel an, die Sicherung kleiner und mittlerer<br />
Innenstädte als wichtiges Politikziel zu formulieren, um einerseits Struktur und<br />
Vielfunktionalität zu erhalten sowie andererseits die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit<br />
zu sichern. Die <strong>IHK</strong> wird mit dem DSSW, den Gewerbevereinen und den<br />
Kommunen ein Kleinstadtnetzwerk errichten, um das Thema in der Fläche in seiner<br />
Komplexität zu platzieren.<br />
Ein weiterer wichtiger Punkt insbesondere für innerstädtische Standorte ist die<br />
Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit. Deshalb sollte auch dazu eine<br />
Formulierung aufgenommen werden.<br />
Zu 4.3.3 Größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen<br />
In der Begründung zu Plansatz (4) fehlt der Hinweis zu der aktuellen Golfplatzplanung<br />
im Landkreis Uecker-Randow (Pasewalk/Krugsdorf).<br />
Zu 5.1 Umwelt- und Naturschutz<br />
Das im Programmsatz (2) angestrebte Biotopverbundsystem ist aus unserer Sicht<br />
kritisch. Den letzten Satz lehnen wir in der vorgeschlagenen Form ab. Die<br />
technischen Infrastrukturen sind nicht nur zu beachten sondern auch künftig weiterhin<br />
zu ermöglichen. Dies muss die Unterhaltung und Ergänzung ebenso einschließen wie<br />
die Neuerrichtung.<br />
Die Absicht, Kernflächen von Gebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />
zu großflächigen Schutzgebieten zu entwickeln in denen Naturschutzziele<br />
übergeordnet sind, lehnen wir ab. Dies könnte z. B. dazu führen, großflächige<br />
Naturschutzgebiete festlegen zu wollen, was die wirtschaftliche, im Fall z. B. des<br />
Peenetals besonders die touristische Entwicklung und Erschließung beeinträchtigen<br />
würde. Die aus unserer Sicht im Programmsatz 5.2. (5) richtig formulierte Zielstellung,<br />
an der Peene und anderen Flüssen eine touristische Infrastruktur für das<br />
Wasserwandern zu schaffen, würde erschwert bis unmöglich gemacht.<br />
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Zu 5.1.2 Boden und Gewässer<br />
Nach Programmsatz (6), Satz zwei, sollen Strand, Strandwall, Düne und Küstenwald<br />
von baulichen Anlagen freigehalten werden. Leider gibt die Begründung keine<br />
Hinweise, auf welche baulichen Anlagen sich das bezieht. Beispielsweise sind die<br />
Seebrücken dort, auch Versorgungseinrichtungen, Einrichtungen der Fischer wie<br />
Fischerhütten, Fischverkauf haben hier ihre Standorte. Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
in der Saison einschl. DLRG.<br />
Dies muss auch weiterhin möglich sein. Aussagen dazu sollten in der Begründung<br />
zusätzlich erfolgen.<br />
Zu 5.1.3 Klima und Luft<br />
Das in den Programmsätzen enthaltene Verminderungsziel von Emissionen ist zu<br />
hoch gegriffen. Bei unserer vorhandenen Wirtschaftsstruktur sind wir nicht der<br />
Adressat von Emissionsverminderungsbemühungen bundesweit. Im Vergleich zu<br />
anderen Regionen emittieren wir sehr wenig. Ein solches Ziel wirkt insbesondere auf<br />
dringend benötigte Investitionen kontraproduktiv. Die auch in der Begründung<br />
dargestellten technischen Anforderungen nach BImschG müssen ohnehin eingehalten<br />
werden. Im Übrigen konterkariert dies die intensiven Bemühungen um<br />
Neuansiedlungen oder Erweiterungen in Gewerbe- und Industriegebieten.<br />
Zu 5.1.4 (6) Kompensationsflächen<br />
Grundsätzlich ist es sinnvoll, mögliche Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
auszuweisen, die Investoren auch zur Verfügung stehen. In der Karte sind<br />
umfangreiche Flächen dafür ausgewiesen, quantitativ ist jedoch keine Wertung zum<br />
voraussichtlichen Bedarf vorgenommen worden. Die Flächenvorschläge befinden sich<br />
zum Teil in ausgewiesenen Tourismusentwicklungsräumen und Landwirtschaftsräumen.<br />
Es sollte geprüft werden, ob Kompensationsflächen nicht auf Gebiete für<br />
Naturschutz- und Landschaftspflege konzentriert werden können.<br />
Zu 5.2 Tourismus in Natur und Landschaft<br />
Programmsatz (6) suggeriert ein „Überplanungserfordernis“ bestehender Camping-<br />
und Wohnmobilstellplätze und ist in dieser Formulierung nicht zu akzeptieren. In den<br />
vergangenen Jahren haben gerade diese erhebliche Investitionen aufgewendet um<br />
ihre Standorte zu sichern, zu entwickeln, zu modernisieren und den Standards<br />
anzupassen. Auch die in der Begründung zu diesem Programmsatz getroffenen<br />
Formulierungen sind kontraproduktiv und zudem überwiegend unzutreffend und zu<br />
überarbeiten.<br />
Zu 5.6 Rohstoffvorsorge<br />
Die Vorranggebiete Rohstoffsicherung müssten zumindest auch solche Flächen<br />
umfassen, wo Rohstoffe derzeit abgebaut werden. Das Unterscheidungskriterium<br />
Vorliegen einer dezidierten raumordnerischen Bewertung ist aus unserer Sicht<br />
ungeeignet.<br />
Zu (7) - Anlage von Untergrundspeichern - liegen dem Bergamt konkrete Anträge für<br />
Standorte vor, die in das Programm aufgenommen werden sollten.<br />
Zu 6. Infrastrukturentwicklung<br />
Zu 6.1 (2) bitten wir den zweiten Satz zu überprüfen. Er scheint unvollständig zu sein<br />
und ist dadurch schwer verständlich.<br />
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Zu 6.3 Soziale Infrastruktur<br />
Im Programmsatz (1) sollte sich das Ziel der Raumordnung nur auf den ersten Satz<br />
beziehen. Standorte für Einrichtungen des Gesundheitswesens sollten neben den<br />
zentralen Orten zumindest auch die Siedlungsschwerpunkte sein, die wie von uns<br />
unter 3.3 vorgeschlagen sinnvoll ergänzt werden müssen. Es sollte deutlich gemacht<br />
werden, dass öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens gemeint sind. Private<br />
Dienstleistungsanbieter können ihre Standorte auch in anderen Orten haben.<br />
Zu 6.4.1 Öffentlicher Personenverkehr<br />
Programmsatz (2) als Ziel der Raumordnung lehnen wir ab. Beim Anstreben einer<br />
Kooperation sollte von der bestehenden Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff<br />
(VMO) ausgegangen werden, in der aus der Planungsregion Vorpommern<br />
Verkehrsunternehmen aus den Landkreisen Uecker-Randow, Ostvorpommern und<br />
der Hansestadt Greifswald bereits Mitglied sind.<br />
Bei der Bildung einer „ÖPNV Kooperation Vorpommern“ sollten die gewachsenen<br />
Strukturen der bestehenden ÖPNV-Kooperationen berücksichtigt werden und in<br />
direkter Zusammenarbeit mit den ÖPNV-Unternehmen ergänzt oder erweitert werden.<br />
Bei allen Überlegungen zur künftigen Gestaltung des ÖPNV ist die aus der<br />
demografischen Entwicklung resultierende geänderte Fahrgaststruktur zu beachten.<br />
Die Altersstruktur der Bevölkerung steigt, damit verändern sich ihre Mobilitätsanforderungen.<br />
Die in der Begründung zu (3) formulierte Absicht „die Fahrzeiten in der Region werden<br />
durch die Taktknoten vorgegeben“ ist kontraproduktiv zur Zielstellung wettbewerbsfähiger<br />
Reisezeiten.<br />
Das formulierte Ziel im Programmsatz (9) sollte um eine Aussage ergänzt werden, die<br />
die Bedeutung der Projekte und daraus ableitend die Notwendigkeit der Wiederaufnahme<br />
des Schienenverkehrs für die Region deutlich macht.<br />
Zur Karte „Funktionales Straßen- und Schienennetz“ Seite 71<br />
Der als geplanter Grenzübergang Garz/Usedom verzeichnete Grenzübergang wurde<br />
zwischenzeitlich eröffnet.<br />
Zu 6.4.2 Motorisierter Individualverkehr<br />
Unter (3) sollen die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen<br />
Bedarf (VB) enthaltenen Maßnahmen aufgelistet werden. Die Ortsumgehung Anklam<br />
ist im VB als fest disponiertes Vorhaben aufgeführt. Die Ortsumgehung Anklam sollte<br />
in der Aufzählung wie die anderen Ortsumgehungen eingeordnet werden.<br />
Unklar ist Absatz 4 (Weiterer Bedarf) zur B 109 die Aufnahme der Maßnahme<br />
„Redoute“. Dieses aus unserer Sicht sehr wichtige Vorhaben ist kein Vorhaben aus<br />
dem Weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Zwischenzeitlich liegt nach<br />
unserer Kenntnis der Planfeststellungsbeschluss dafür vor. Das Vorhaben sollte<br />
wegen seiner Bedeutung an anderer geeigneter Stelle aufgeführt werden.<br />
Ansonsten fehlt bei der B 109 die Ortsumgehung Belling, die im Weiteren Bedarf des<br />
Bundesverkehrswegeplans enthalten ist.<br />
Zu dem unter 4.3.1 aufgeführten industriellen Großstandort Industriegebiet Lubmin<br />
fehlt eine Aussage zum Ausbau der logistischen Straßenanbindung.<br />
In der Begründung zu (7) ist für den Grenzübergang Garz-Swinemünde eine<br />
Beschränkung auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht vorgesehen. Wir geben zu<br />
bedenken, dass dies zumindest für den Omnibusverkehr nicht ausreicht.<br />
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Zu den Grenzübergängen vermissen wir den Hinweis auf die bevorstehende<br />
Unterzeichnung des Schengener Abkommens durch die Republik Polen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass danach sowohl der Personen- als auch Warenverkehr weiter<br />
zunehmen wird. Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm sollten Optionen zur<br />
Erweiterung der Funktion der Übergänge einschließlich der dazugehörigen<br />
Infrastruktur offen gehalten werden.<br />
Zu 6.4.4 Schiffsverkehr und Häfen<br />
Hierbei sollte im Zusammenhang mit der erwähnten wichtigen Funktion von Häfen für<br />
den Tourismus auch auf die Marinas eingegangen werden.<br />
Zu 6.4.6 Kommunikation<br />
In diesem Kapitel sollte auch auf die Situation des Zuganges zu Breitbandinternet<br />
eingegangen werden. Dies ist zunehmend ein wichtiger Standortfaktor.<br />
Zu 6.5 Energie<br />
Das Zwischenlager Nord (Programmsatz 2) ist nach unserem Kenntnisstand auch<br />
Abfallsammelstelle für das Land Brandenburg. Im Zuge der weiteren Bearbeitung<br />
sollten auch Entscheidungen der Gerichte zu laufenden Antragsverfahren<br />
berücksichtigt werden. Der zweite Satz ist zu streichen.<br />
Zu Programmsatz (3) gibt es im Zusammenhang mit der Planung der Übergabestation<br />
in Lubmin auch schon konkretere Vorstellungen der Trassenführung für eine<br />
Ferngasleitung in Richtung Westdeutschland, die auch Vorpommern tangiert.<br />
Zu Programmsatz (4) sind die Übergabepunkte der Stromeinspeisung aus den<br />
geplanten Offshore-Windparks auf der Landseite in den Karten auszuweisen.<br />
Zu Programmsatz (7) - Ausweisung von Eignungsräumen – bestehen nach<br />
Vorortprüfungen potenzieller Investoren Probleme zur Einhaltung der Richtlinie<br />
Abstandsempfehlungen vom Juli 2006 für die neu ausgewiesenen Gebiete Schmatzin<br />
und Glasow-Rambin, in denen sich Wohnhäuser befinden. Zu den Eignungsräumen<br />
erscheint deshalb eine Prüfung weiterer Flächen als sinnvoll.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Pfoth<br />
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