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Antrag Kirchenaustritt - Neckarsteinach

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Absender: <strong>Neckarsteinach</strong>, den _________________<br />

________________________<br />

________________________<br />

________________________<br />

________________________<br />

An das<br />

Amtsgericht Fürth<br />

Heppenheimer Straße 15<br />

64658 Fürth/Odenwald<br />

Erklärung über den Austritt aus der Kirche<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit erkläre ich Name, Vorname: _____________________________________,<br />

wohnhaft in:_________________________________________________________,<br />

geboren am: ______________________, in ________________________________,<br />

Familienstand______________________,<br />

den Austritt aus der evangelischen / katholischen Kirche.<br />

Falls bekannt bitte angegeben:<br />

Taufdatum ___________________ und Taufort ____________________________.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Hinweise zur Bearbeitung:<br />

1. <strong>Antrag</strong>, soweit wie möglich, gut leserlich ausfüllen, nicht unterschreiben. Die<br />

Unterschrift muss vom Ortsgericht beglaubigt werden.<br />

2. Mit dem ausgefüllten <strong>Antrag</strong> und Bundespersonalausweis oder Reisepass im<br />

Bürgerbüro der Stadt <strong>Neckarsteinach</strong> vorsprechen.<br />

3. Im Bürgerbüro wird dann die Unterschrift geleistet und beglaubigt. Die Unterschriftsbeglaubigung<br />

ist mit 5,00 € gebührenpflichtig.<br />

4. Nach der Beglaubigung können Sie den <strong>Antrag</strong> an das Amtsgericht Fürth schicken.<br />

5. Vom Amtgericht kommt anschließend die Bestätigung über den <strong>Kirchenaustritt</strong>.<br />

6. Wenn Sie die Bescheinigung erhalten haben, können Sie mit dieser Bescheinigung<br />

und Ihrer Lohnsteuerkarte (bei Eheleuten auch die des Ehegatten, wenn dieser<br />

eine kirchensteuerpflichtige Religion hat) im Bürgerbüro vorbeikommen, um<br />

den <strong>Kirchenaustritt</strong> auf der Steuerkarte eintragen zu lassen.

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