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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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ministerium gab seine Zuständigkeit für <strong>die</strong>sen Bereich im November 2002 an <strong>die</strong> neu<br />

gegründete Marktregulierungsbehörde für Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse ab.<br />

Allerdings stand <strong>dem</strong> Gesundheitsministerium auch im Jahr <strong>2003</strong> nur ein geringer Anteil<br />

von 2,42 % am Gesamthaushalt zur Verfügung. Nach <strong>der</strong> Ausrottung <strong>der</strong> Poliomelitis hat<br />

das Gesundheitsministerium nunmehr im Rahmen <strong>der</strong> Kontrolle <strong>über</strong>tragbarer<br />

Krankheiten ein Programm zur Beseitigung von Masern gestartet. Für <strong>die</strong> Bekämpfung<br />

von HIV und AIDS wurden Beratungszentren <strong>auf</strong> Provinzebene eingerichtet, in denen an<br />

HIV o<strong>der</strong> AIDS erkrankte Menschen betreut werden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Beschäftigungspolitik sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen: <strong>die</strong><br />

durchschnittliche Arbeitslosenquote stieg von 8,5 % im Jahr 2001 <strong>auf</strong> 10,6 % im Jahr<br />

2002. Die Frauenarbeitslosigkeit war 2002 mit 9,9 % niedriger als <strong>die</strong><br />

Männerarbeitslosigkeit mit 10,9 %. Insgesamt erreichte <strong>die</strong> Beschäftigungsquote im Jahr<br />

2001 48,9 %. Dabei stieg <strong>die</strong> Quote <strong>der</strong> weiblichen Erwerbstätigen leicht <strong>auf</strong> 26,3 %, <strong>die</strong><br />

Quote <strong>der</strong> männlichen Erwerbstätigen betrug 67 %. Die institutionellen<br />

Rechtsvorschriften <strong>der</strong> türkischen Beschäftigungsorganisation (IŞKUR) sind im Juni<br />

<strong>2003</strong> angenommen worden. Die IŞKUR hat den nationalen Beobachtungsbericht in<br />

Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erstellt. Der jährlich zu aktualisierende <strong>Bericht</strong><br />

enthält eine genaue Analyse des Berufsbildungssystems in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong>. Die IŞKUR führte<br />

ferner eine Hintergrundstu<strong>die</strong> durch, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Beschäftigungspolitik<br />

eingeht. Sie wird Grundlage für das Gemeinsame Bewertungspapier sein, das in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission verfasst werden wird.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> soziale Einglie<strong>der</strong>ung sind seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

keine Entwicklungen zu erkennen. Unternehmen mit als 50 Beschäftigten sollen laut<br />

Arbeitsgesetz auch Arbeitnehmer mit Behin<strong>der</strong>ungen einstellen.<br />

Auch im Bereich <strong>der</strong> sozialen Sicherheit sind keine <strong>Fortschritte</strong> zu vermelden.<br />

Was den Kampf gegen Diskriminierung betrifft, so hebt das neue Arbeitsgesetz den<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Gleichbehandlung aller Menschen heraus, ungeachtet ihrer Rasse o<strong>der</strong><br />

ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion o<strong>der</strong> ihrer Weltanschauung.<br />

Das im August 2002 verabschiedete Gesetz zur Arbeitsplatzsicherheit enthält eine<br />

Bestimmung zu den Arbeitsverträgen, <strong>der</strong> zufolge ein Arbeitsverhältnis nicht aus<br />

Gründen des Geschlechts, <strong>der</strong> Rasse, des Familienstands, familiärer Verpflichtungen,<br />

einer Schwangerschaft, <strong>der</strong> Religion, <strong>der</strong> politischen Überzeugung, <strong>der</strong> ethnischen<br />

Zugehörigkeit und <strong>der</strong> sozialen Abstammung beendet werden darf. Im Mai <strong>2003</strong> wurde<br />

eine Än<strong>der</strong>ung <strong>die</strong>ses Gesetzes angenommen, mit <strong>der</strong> <strong>die</strong> Anwendbarkeit des Gesetzes<br />

<strong>auf</strong> Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten und <strong>auf</strong> Arbeitnehmer, <strong>die</strong> länger als<br />

sechs Monate angestellt sind, beschränkt wird.<br />

Gesamtbewertung<br />

Im Bereich des Arbeitsrechts sind weitere Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>die</strong> Rechtsangleichung<br />

zu erreichen. Zur Umsetzung <strong>der</strong> einschlägigen Richtlinien sind in allen<br />

Bereichen genauere Rechtsvorschriften notwendig. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong><br />

Richtlinien <strong>über</strong> den Übergang von Unternehmen, <strong>die</strong> Entsendung von Arbeitnehmern,<br />

den Jugendarbeitsschutz, <strong>über</strong> <strong>die</strong> Sicherheit und den Gesundheitsschutz von<br />

Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis o<strong>der</strong> Leiharbeitsverhältnis, <strong>die</strong><br />

Europäischen Betriebsräte, <strong>die</strong> Stellung <strong>der</strong> Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Aktiengesellschaft und <strong>die</strong> Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers<br />

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