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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Verbrauchsteuer und insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Vorschriften <strong>über</strong> Steuerlager müssen<br />

<strong>über</strong>nommen werden. Der seit 1986 bestehende Tabakfonds, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Erhebung einer<br />

Son<strong>der</strong>steuer <strong>auf</strong> eingeführten Tabak und eingeführte Zigaretten vorsieht, kommt einer<br />

Diskriminierung gleich und sollte daher abgeschafft werden. Hinsichtlich <strong>der</strong> vor kurzem<br />

eingeführten Än<strong>der</strong>ungen für Kraftstoff für <strong>die</strong> gewerbliche Schifffahrt muss <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong><br />

berücksichtigen, dass ursprungsabhängige, gestaffelte Steuersätze nicht mit <strong>dem</strong><br />

Besitzstand vereinbar sind und <strong>die</strong> Befreiung daher <strong>auf</strong> alle in türkischen Gewässern<br />

operierende Schiffe auszudehnen ist.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> direkten Steuern sind zur Angleichung an den Besitzstand weitere<br />

Anstrengungen notwendig. Die <strong>Türkei</strong> sollte auch den Verhaltenskodex für <strong>die</strong><br />

Unternehmensbesteuerung berücksichtigen.<br />

Was <strong>die</strong> Verwaltungskapazität angeht, so wurden einige Maßnahmen ergriffen, um <strong>die</strong><br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Steuerbehörden durch den Ausbau <strong>der</strong> Informationstechnologie zu<br />

erhöhen, damit <strong>die</strong> Steuerverwaltung das Steuer<strong>auf</strong>kommen, <strong>die</strong> Steuererhebung und <strong>die</strong><br />

persönliche Situation <strong>der</strong> im Verzeichnis <strong>der</strong> Steuerpflichtigen <strong>auf</strong>geführten Personen<br />

<strong>über</strong>wachen kann. Wenn <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> sicherstellen möchte, dass <strong>die</strong> Steuerpflichtigen<br />

ihren Verpflichtungen nachkommen und <strong>die</strong> Steuerverwaltung in <strong>der</strong> Lage ist, den<br />

gemeinschaftlichen Besitzstand um- und durchzusetzen, muss sie ihre Anstrengungen zur<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung und Stärkung <strong>der</strong> Steuerverwaltung intensivieren. Weiter auszubauen ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> elektronische Daten<strong>über</strong>tragung und -verarbeitung. Auch sollte <strong>die</strong><br />

geographische Reichweite des Automatisierungsprojekts ausgedehnt werden.<br />

<strong>2003</strong> wurden Rechtsvorschriften für einen „Steuerfrieden“ eingeführt, <strong>die</strong> es<br />

Steuerpflichtigen ermöglichen, ihre Situation den Steuerbehörden gegen<strong>über</strong> in Ordnung<br />

zu bringen, wobei sie Ermäßigungen <strong>auf</strong> <strong>die</strong> geschuldeten Beträge erhalten. So nimmt<br />

zwar <strong>der</strong> Rückstand an fälligen Steuern ab, doch fehlt bei <strong>die</strong>sen Vorschriften <strong>die</strong><br />

Rechtssicherheit, <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lich wäre, damit <strong>die</strong> Steuerpflichtigen ihren<br />

Verpflichtungen besser nachkommen.<br />

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> Vorjahresbericht sind sowohl bei den Rechtsvorschriften als auch in Bezug <strong>auf</strong><br />

<strong>die</strong> Verwaltungskapazität begrenzte <strong>Fortschritte</strong> erzielt worden.<br />

Die Rechtsvorschriften müssen im MwSt-Bereich weiter an den Besitzstand angeglichen<br />

werden, insbeson<strong>der</strong>e was den Anwendungsbereich von Befreiungen und ermäßigten<br />

Sätzen angeht. Auf <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong> Verbrauchsteuern muss <strong>die</strong> Angleichung vor allem<br />

im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Struktur <strong>der</strong> Steuer <strong>auf</strong> alkoholische Erzeugnisse und<br />

Tabakerzeugnisse sowie in Bezug <strong>auf</strong> den Anwendungsbereich von Befreiungen<br />

vorangetrieben werden. Außer<strong>dem</strong> liegen <strong>die</strong> <strong>auf</strong> alkoholische Erzeugnisse und<br />

Zigaretten angewendeten Mindestsätze trotz einer gewissen Annäherung weiterhin unter<br />

den EU-Mindestsätzen. Die <strong>Türkei</strong> sollte <strong>die</strong> Regelung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aussetzung <strong>der</strong><br />

Verbrauchsteuer umsetzen und <strong>dem</strong> Verhaltenskodex für <strong>die</strong> Unternehmensbesteuerung<br />

Aufmerksamkeit schenken. Außer<strong>dem</strong> sind weitere Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>die</strong><br />

Angleichung an den Besitzstand im Bereich <strong>der</strong> direkten Steuern zu gewährleisten. In<br />

Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Verwaltungskapazität wurden zwar gewisse Anstrengungen unternommen,<br />

doch sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ihre Steuerverwaltung weiter mo<strong>der</strong>nisieren und <strong>die</strong><br />

Verwaltungskapazität ausbauen, damit das Steuer<strong>auf</strong>kommen steigt und <strong>die</strong><br />

Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen besser nachkommen.<br />

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