2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
verabschiedet. Darüber hinaus kam es zu Fortschritten im Hinblick auf die Annahme technischer Vorschriften im Straßenverkehrsektor. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an den verkehrsrechtlichen Besitzstand der Gemeinschaft bleibt nach wie vor sehr begrenzt und die Aufforderungen zur Annahme von Aktionsplänen fanden keine Beachtung. Die Rechtsangleichung an den Besitzstand sollte mit der Sicherheit im Seeverkehr sowie im Straßen- und im Schienenverkehr beginnen. Die Umsetzung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards im See- und Straßenverkehr muss verbessert und dem Aufbau der Kapazitäten der durchführenden Verwaltungen sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für die Umsetzung und Durchführung des EU-Rechts im Verkehrsbereich sollte ein umfassender Aktionsplan mit klaren Zeitvorgaben angenommen werden. Kapitel 10: Steuern Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der indirekten Steuern wurden nur bei den Verbrauchsteuern geringe Fortschritte erzielt. So hat die Türkei die Ad-Valorem-Verbrauchsteuer auf Zigaretten erhöht. Sie beläuft sich jetzt ohne Mehrwertsteuer auf 55,3 % des Einzelhandelspreises und wurde damit an den im gemeinschaftlichen Besitzstand vorgegebenen Satz von 57 % angenähert. Kraftstoff, den unter türkischer Flagge fahrende Schiffe für die gewerbliche Schifffahrt in türkischen Gewässern verwenden oder der bestimmten anderen Zwecken dient, ist von der Verbrauchsteuer befreit. Auf dem Gebiet der direkten Steuern sind keine Fortschritte zu verzeichnen. In Bezug auf Verwaltungskapazität und gegenseitige Amtshilfe waren die Fortschritte begrenzt. Was die Verwaltungskapazität angeht, so wurde die Verwendung persönlicher Steuernummern auf einen großen Teil der Steuerpflichtigen ausgedehnt. Außerdem wurde mit der Umsetzung eines IT-Projekts (Automatisierungsprojekt im Bereich der Zollverwaltung) begonnen, durch das die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung und - erhebung verbessert und alle Steuerbehörden miteinander vernetzt werden sollen. Das Projekt wurde in 22 Provinzen und 10 Teilprovinzen umgesetzt und deckt somit 50 % der Steuerpflichtigen und 90 % der erhobenen Steuern ab. Gesamtbewertung Auf dem Gebiet der indirekten Steuern ist die MwSt-Struktur nach Einführung der MwSt im Jahr 1985 bereits vorhanden. Die Angleichung an den Besitzstand ist jedoch weiterhin unvollständig. In einer Reihe von Bereichen sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, z. B. in Bezug auf steuerbefreite Umsätze, Sonderregelungen sowie die Anwendung und Höhe ermäßigter Sätze. Bei den Verbrauchsteuern ist in Bezug auf die Steuerstruktur und Befreiungen teilweise eine Angleichung erreicht worden, doch sind weitere Bemühungen erforderlich. Die Türkei muss die spezifische Zigarettensteuer einführen und die Steuer auf alkoholhaltige Erzeugnisse in eine mengenbezogene spezifische Steuer umwandeln. Die Steuersätze für Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak und andere Tabakerzeugnisse entsprechen den Mindestsätzen der EU, die Sätze für Zigaretten und alkoholische Getränke sind jedoch noch immer wesentlich zu niedrig. Die Regelung über die Aussetzung der 92
Verbrauchsteuer und insbesondere die Vorschriften über Steuerlager müssen übernommen werden. Der seit 1986 bestehende Tabakfonds, der die Erhebung einer Sondersteuer auf eingeführten Tabak und eingeführte Zigaretten vorsieht, kommt einer Diskriminierung gleich und sollte daher abgeschafft werden. Hinsichtlich der vor kurzem eingeführten Änderungen für Kraftstoff für die gewerbliche Schifffahrt muss die Türkei berücksichtigen, dass ursprungsabhängige, gestaffelte Steuersätze nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind und die Befreiung daher auf alle in türkischen Gewässern operierende Schiffe auszudehnen ist. Im Bereich der direkten Steuern sind zur Angleichung an den Besitzstand weitere Anstrengungen notwendig. Die Türkei sollte auch den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung berücksichtigen. Was die Verwaltungskapazität angeht, so wurden einige Maßnahmen ergriffen, um die Leistungsfähigkeit der Steuerbehörden durch den Ausbau der Informationstechnologie zu erhöhen, damit die Steuerverwaltung das Steueraufkommen, die Steuererhebung und die persönliche Situation der im Verzeichnis der Steuerpflichtigen aufgeführten Personen überwachen kann. Wenn die Türkei sicherstellen möchte, dass die Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen nachkommen und die Steuerverwaltung in der Lage ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand um- und durchzusetzen, muss sie ihre Anstrengungen zur Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung intensivieren. Weiter auszubauen ist insbesondere die elektronische Datenübertragung und -verarbeitung. Auch sollte die geographische Reichweite des Automatisierungsprojekts ausgedehnt werden. 2003 wurden Rechtsvorschriften für einen „Steuerfrieden“ eingeführt, die es Steuerpflichtigen ermöglichen, ihre Situation den Steuerbehörden gegenüber in Ordnung zu bringen, wobei sie Ermäßigungen auf die geschuldeten Beträge erhalten. So nimmt zwar der Rückstand an fälligen Steuern ab, doch fehlt bei diesen Vorschriften die Rechtssicherheit, die erforderlich wäre, damit die Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen besser nachkommen. Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht sind sowohl bei den Rechtsvorschriften als auch in Bezug auf die Verwaltungskapazität begrenzte Fortschritte erzielt worden. Die Rechtsvorschriften müssen im MwSt-Bereich weiter an den Besitzstand angeglichen werden, insbesondere was den Anwendungsbereich von Befreiungen und ermäßigten Sätzen angeht. Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern muss die Angleichung vor allem im Hinblick auf die Struktur der Steuer auf alkoholische Erzeugnisse und Tabakerzeugnisse sowie in Bezug auf den Anwendungsbereich von Befreiungen vorangetrieben werden. Außerdem liegen die auf alkoholische Erzeugnisse und Zigaretten angewendeten Mindestsätze trotz einer gewissen Annäherung weiterhin unter den EU-Mindestsätzen. Die Türkei sollte die Regelung über die Aussetzung der Verbrauchsteuer umsetzen und dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung Aufmerksamkeit schenken. Außerdem sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der direkten Steuern zu gewährleisten. In Bezug auf die Verwaltungskapazität wurden zwar gewisse Anstrengungen unternommen, doch sollte die Türkei ihre Steuerverwaltung weiter modernisieren und die Verwaltungskapazität ausbauen, damit das Steueraufkommen steigt und die Steuerpflichtigen ihren Verpflichtungen besser nachkommen. 93
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beginnen. Die Umsetzung und Durchsetzung <strong>der</strong> Sicherheitsstandards im See- und<br />
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und Durchführung des EU-Rechts im Verkehrsbereich sollte ein umfassen<strong>der</strong><br />
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Kapitel 10: Steuern<br />
<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />
Im Bereich <strong>der</strong> indirekten Steuern wurden nur bei den Verbrauchsteuern geringe<br />
<strong>Fortschritte</strong> erzielt. So hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> Ad-Valorem-Verbrauchsteuer <strong>auf</strong> Zigaretten<br />
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und wurde damit an den im gemeinschaftlichen Besitzstand vorgegebenen Satz von 57 %<br />
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In Bezug <strong>auf</strong> Verwaltungskapazität und gegenseitige Amtshilfe waren <strong>die</strong> <strong>Fortschritte</strong><br />
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Projekt wurde in 22 Provinzen und 10 Teilprovinzen umgesetzt und deckt somit 50 %<br />
<strong>der</strong> Steuerpflichtigen und 90 % <strong>der</strong> erhobenen Steuern ab.<br />
Gesamtbewertung<br />
Auf <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong> indirekten Steuern ist <strong>die</strong> MwSt-Struktur nach Einführung <strong>der</strong> MwSt<br />
im Jahr 1985 bereits vorhanden. Die Angleichung an den Besitzstand ist jedoch weiterhin<br />
unvollständig. In einer Reihe von Bereichen sind zusätzliche Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
z. B. in Bezug <strong>auf</strong> steuerbefreite Umsätze, Son<strong>der</strong>regelungen sowie <strong>die</strong> Anwendung und<br />
Höhe ermäßigter Sätze.<br />
Bei den Verbrauchsteuern ist in Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Steuerstruktur und Befreiungen teilweise<br />
eine Angleichung erreicht worden, doch sind weitere Bemühungen erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />
<strong>Türkei</strong> muss <strong>die</strong> spezifische Zigarettensteuer einführen und <strong>die</strong> Steuer <strong>auf</strong> alkoholhaltige<br />
Erzeugnisse in eine mengenbezogene spezifische Steuer umwandeln. Die Steuersätze für<br />
Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak und an<strong>der</strong>e Tabakerzeugnisse entsprechen den<br />
Mindestsätzen <strong>der</strong> EU, <strong>die</strong> Sätze für Zigaretten und alkoholische Getränke sind jedoch<br />
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