2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze sollte die Türkei mit der Ausarbeitung eines Programms beginnen, um eine Bedarfermittlung im Hinblick auf die wichtigste Verkehrsinfrastruktur in der Türkei und die damit zusammenhängenden Verkehrsnetzprojekte in Einklang mit den TEN-Verkehrsleitlinien durchzuführen. Die Regierung muss ein vollständiges Programm für die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Verkehrsbereich annehmen, das alle Verkehrsmittel einschließt und einen besonderen Schwerpunkt auf Sicherheit im Seeverkehr und Sicherung und Sicherheit des Luftverkehrs legt. Ferner sollte die Türkei ein Programm für die Anpassung ihrer Seeverkehrsflotte und ihres inländischen Straßenfuhrparks an die EU- Standards annehmen. Im Bereich Straßenverkehr behalten die Ermittlung der rechtlichen und administrativen Lücken im türkischen Recht und die Annahme eines entsprechenden Aktionsplans mit klaren Zeitvorgaben oberste Priorität. Die Türkei hat lediglich einzelne internationale Übereinkommen ratifiziert, die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Ergänzung dazu jedoch noch nicht angemessen umgesetzt und durchgeführt. Bezeichnenderweise gelten für den internationalen und den inländischen Verkehr immer noch unterschiedliche Bedingungen. Die für den internationalen Verkehr geltenden rechtlichen Regelungen sollten in Einklang mit den Anforderungen des EU-Rechts auch auf den inländischen Verkehr ausgeweitet werden. Der allgemeine rechtliche Rahmen für den Straßenverkehrsektor in der Türkei konzentriert sich immer noch ausschließlich auf den Marktzugang und auf Zugangsregeln für das Gewerbe, behandelt aber nicht die übrigen entscheidenden Aspekte des Straßenverkehrs wie andere soziale Vorschriften sowie steuerliche und technische Regelungen. Die EG-Anforderungen für technische Standards und Sicherheitsstandards sollten auch auf den inländischen Fuhrpark angewendet werden. Die technischen Vorschriften insbesondere über die technische Kontrolle der Verkehrssicherheit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fahrzeugregistrierungsdokumente, Führerscheine, Gefahrguttransport und Sicherheitsberater müssen noch umgesetzt werden. Was die Sozialvorschriften betrifft, so weichen das türkische und das EG-Recht im Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten immer noch voneinander ab. Zwar fallen Fahrzeuge im internationalen Verkehr unter die oben genannte Regelung, doch ist der inländische Verkehrsektor immer noch nicht abgedeckt. Was steuerlichen Aspekte des Straßenverkehrs betrifft, so müssen die Rechtsvorschriften über Straßenbenutzungsgebühren, Fahrzeugsteuern sowie staatliche Beihilfen mit den entsprechenden EU-Vorschriften in Einklang gebracht werden. Im Bereich des Schienenverkehrs sollte die Türkei nach Maßgabe eines von der Regierung anzunehmenden Aktionsplans mit der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an die überarbeiteten EU-rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich beginnen. Vorrang sollte die Umstrukturierung des gesamten Eisenbahnsektors einschließlich der Neuorganisation der Eisenbahnverwaltung in Einklang mit dem Besitzstand erhalten. Das wird dazu beitragen, die finanzielle Position der türkischen Eisenbahnbetreibergesellschaft (TCDD) zu stärken. Die Beihilfen für den Schienenverkehr müssen als Verpflichtung der öffentlichen Hand definiert und durch einen Staatsvertrag geregelt werden. Darin muss klar und ausdrücklich festgelegt sein, welche Aufgaben die 90

Regierung der TCDD zuweist und welche Zielvorgaben diese bei der Erbringung der Dienstleistungen einhalten sollen. Was den Luftverkehr betrifft, so sollte sich die Rechtsangleichung insbesondere auf die Sicherheit im Luftverkehr und die Steuerung des Luftverkehrs konzentrieren. Die JAR- Vorschriften (Joint Aviation Requirements) müssen zuverlässig umgesetzt werden. Seit April 2001 ist Türkei Vollmitglied der Gemeinsamen Luftfahrtbehörden. Im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr müssen ein umfassender Aktionsplan für die Umsetzung erheblicher Teile des Besitzstands aufgestellt und die Durchführung verbessert werden. Dazu sollten auch Maßnahmen für eine wirksamere Überwachung der Klassifikationsgesellschaften getroffen werden. Da die Türkei immer noch auf der "Schwarzen Liste" des Sekretariats der Vereinbarung von Paris über die Hafenstaatkontrolle steht, bleibt die Verbesserung des Abschneidens der türkischen Flotte in Bezug auf ihre Hafenstaatverpflichtungen vorrangig. Um die Anzahl der nach Prüfungen zurückgehaltenen Schiffe zu verringern, sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Wird die vorläufige Liste der Kommission mit Schiffen, die gemäß den neuen europäischen Sicherheitsvorschriften für den Seeverkehr gesperrt werden sollten, zugrundegelegt, würde ein Drittel der Schiffe unter türkischer Flagge potenziell gesperrt. Außerdem müssen Qualität und Quantität der Hafenstaatkontrollen verbessert werden. Hinsichtlich der Aufhebung bestehender Einschränkungen für in Zypern registrierte sowie im Handel mit Zypern eingesetzte Schiffe sind keine neuen Entwicklungen eingetreten. Marktzugang zum Küstenhandel erhalten nach wie vor ausschließlich in der Türkei registrierte Schiffe. Die Türkei muss die bestehenden Einschränkungen für in Zypern registrierte sowie im Handel mit Zypern eingesetzte Schiffe aufheben. Was die Verwaltungskapazität betrifft, so muss in allen Verkehrsektoren, insbesondere aber im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und im Straßenverkehr dem Aufbau der Kapazitäten der zuständigen Verwaltungen Aufmerksamkeit beigemessen werden und die Kapazitäten des Unterstaatssekretariats für den Seeverkehr und des Verkehrsministeriums müssen mit besonderem Nachdruck gestärkt werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung einer effektiven Umsetzung und Durchsetzung der Verkehrsvorschriften. Des Weiteren muss das Schienenverkehrsreferat im Ministerium beträchtlich gestärkt werden. Derzeit reichen Personal und Kapazitäten des Ministeriums nicht aus, um die Angleichung des Besitzstands im Bereich des Schienenverkehrs bewältigen zu können. Im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen türkischen Verwaltungen, die für die einzelnen Aspekte des Straßenverkehrs zuständig sind, waren keine Verbesserungen zu verzeichnen. Diesbezüglich ist eine wirksamere Koordinierung zwischen dem Verkehrsministerium, dem Ministerium für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau und der Verkehrsdienststelle der nationalen Polizeiverwaltung von wesentlicher Bedeutung. Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht hat die Türkei begrenzte Fortschritte bei der Umsetzung der verkehrsrechtlichen Vorschriften erzielt. Als Rahmen für Aktivitäten auf dem internationalen und nationalen Straßenverkehrsmarkt wurde ein Straßenverkehrsgesetz 91

Im Bereich <strong>der</strong> transeuropäischen Verkehrsnetze sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> mit <strong>der</strong> Ausarbeitung<br />

eines Programms beginnen, um eine Bedarfermittlung im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> wichtigste<br />

Verkehrsinfrastruktur in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und <strong>die</strong> damit zusammenhängenden<br />

Verkehrsnetzprojekte in Einklang mit den TEN-Verkehrsleitlinien durchzuführen.<br />

Die Regierung muss ein vollständiges Programm für <strong>die</strong> Übernahme und Umsetzung des<br />

Besitzstands im Verkehrsbereich annehmen, das alle Verkehrsmittel einschließt und<br />

einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt <strong>auf</strong> Sicherheit im Seeverkehr und Sicherung und<br />

Sicherheit des Luftverkehrs legt. Ferner sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ein Programm für <strong>die</strong><br />

Anpassung ihrer Seeverkehrsflotte und ihres inländischen Straßenfuhrparks an <strong>die</strong> EU-<br />

Standards annehmen.<br />

Im Bereich Straßenverkehr behalten <strong>die</strong> Ermittlung <strong>der</strong> rechtlichen und administrativen<br />

Lücken im türkischen Recht und <strong>die</strong> Annahme eines entsprechenden Aktionsplans mit<br />

klaren Zeitvorgaben oberste Priorität. Die <strong>Türkei</strong> hat lediglich einzelne internationale<br />

Übereinkommen ratifiziert, <strong>die</strong> entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften<br />

in Ergänzung dazu jedoch noch nicht angemessen umgesetzt und durchgeführt.<br />

Bezeichnen<strong>der</strong>weise gelten für den internationalen und den inländischen Verkehr immer<br />

noch unterschiedliche Bedingungen. Die für den internationalen Verkehr geltenden<br />

rechtlichen Regelungen sollten in Einklang mit den Anfor<strong>der</strong>ungen des EU-Rechts auch<br />

<strong>auf</strong> den inländischen Verkehr ausgeweitet werden.<br />

Der allgemeine rechtliche Rahmen für den Straßenverkehrsektor in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong><br />

konzentriert sich immer noch ausschließlich <strong>auf</strong> den Marktzugang und <strong>auf</strong><br />

Zugangsregeln für das Gewerbe, behandelt aber nicht <strong>die</strong> übrigen entscheidenden<br />

Aspekte des Straßenverkehrs wie an<strong>der</strong>e soziale Vorschriften sowie steuerliche und<br />

technische Regelungen. Die EG-Anfor<strong>der</strong>ungen für technische Standards und<br />

Sicherheitsstandards sollten auch <strong>auf</strong> den inländischen Fuhrpark angewendet werden.<br />

Die technischen Vorschriften insbeson<strong>der</strong>e <strong>über</strong> <strong>die</strong> technische Kontrolle <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherheit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fahrzeugregistrierungsdokumente,<br />

Führerscheine, Gefahrguttransport und Sicherheitsberater<br />

müssen noch umgesetzt werden.<br />

Was <strong>die</strong> Sozialvorschriften betrifft, so weichen das türkische und das EG-Recht im<br />

Hinblick <strong>auf</strong> Lenk- und Ruhezeiten immer noch voneinan<strong>der</strong> ab. Zwar fallen Fahrzeuge<br />

im internationalen Verkehr unter <strong>die</strong> oben genannte Regelung, doch ist <strong>der</strong> inländische<br />

Verkehrsektor immer noch nicht abgedeckt.<br />

Was steuerlichen Aspekte des Straßenverkehrs betrifft, so müssen <strong>die</strong> Rechtsvorschriften<br />

<strong>über</strong> Straßenbenutzungsgebühren, Fahrzeugsteuern sowie staatliche Beihilfen mit den<br />

entsprechenden EU-Vorschriften in Einklang gebracht werden.<br />

Im Bereich des Schienenverkehrs sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> nach Maßgabe eines von <strong>der</strong><br />

Regierung anzunehmenden Aktionsplans mit <strong>der</strong> Angleichung ihrer Rechtsvorschriften<br />

an <strong>die</strong> <strong>über</strong>arbeiteten EU-rechtlichen Vorschriften in <strong>die</strong>sem Bereich beginnen. Vorrang<br />

sollte <strong>die</strong> Umstrukturierung des gesamten Eisenbahnsektors einschließlich <strong>der</strong><br />

Neuorganisation <strong>der</strong> Eisenbahnverwaltung in Einklang mit <strong>dem</strong> Besitzstand erhalten.<br />

Das wird dazu beitragen, <strong>die</strong> finanzielle Position <strong>der</strong> türkischen Eisenbahnbetreibergesellschaft<br />

(TCDD) zu stärken. Die Beihilfen für den Schienenverkehr müssen als<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> öffentlichen Hand definiert und durch einen Staatsvertrag geregelt<br />

werden. Darin muss klar und ausdrücklich festgelegt sein, welche Aufgaben <strong>die</strong><br />

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