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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Schlussfolgerung<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat im Bereich <strong>der</strong> Fischerei begrenzte <strong>Fortschritte</strong> erzielt. Einige<br />

Vorbereitungsarbeiten beson<strong>der</strong>s im Bereich Inspektion und Kontrolle wurden<br />

abgeschlossen. Trotz <strong>der</strong> Annahme einer Strategie zur Angleichung an den Besitzstand<br />

im Fischereisektor bestehen insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Bestandsbewirtschaftung und <strong>der</strong> Inspektion weiterhin große Abweichungen zu den<br />

wichtigsten Aspekten <strong>der</strong> EG-Fischereipolitik. Die Angleichung <strong>der</strong> zentralen<br />

Rechtsvorschriften an den Besitzstand und <strong>die</strong> tiefgreifende Reform <strong>der</strong> Institutionen<br />

sind noch zu leisten. Was institutionelle Fragen betrifft, sollte innerhalb o<strong>der</strong> im<br />

Verantwortungsbereich des Ministeriums <strong>die</strong> Einrichtung eines getrennten Direktorats<br />

o<strong>der</strong> einer Agentur für Fischerei (einschließlich Aquakultur) erwogen werden, <strong>die</strong> mit<br />

umfassenden und klar abgegrenzten Zuständigkeiten ausgestattet ist.<br />

Kapitel 9: Verkehrspolitik<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich <strong>der</strong> transeuropäischen Verkehrsnetze sind einige erste Entwicklungen zu<br />

verzeichnen. Im September 2002 unterzeichnete <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> mit <strong>der</strong> EU und den Län<strong>der</strong>n<br />

des paneuropäischen Verkehrskorridors VIII eine Vereinbarung <strong>über</strong> <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Infrastruktur innerhalb <strong>die</strong>ses Korridors.<br />

Was den Straßenverkehr betrifft, so wurde im Juli <strong>2003</strong> ein Straßenverkehrsgesetz<br />

verabschiedet. Das Gesetz soll einen allgemeinen Rahmen für Tätigkeiten <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />

nationalen und internationalen Straßenverkehrsmarkt liefern. Es macht den Erlass von<br />

Durchführungsvorschriften notwendig.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> den Schienenverkehr lassen sich bei <strong>der</strong> Angleichung an <strong>die</strong><br />

entsprechenden EU-Vorschriften keine <strong>Fortschritte</strong> vermelden.<br />

Im Bereich des Luftverkehrs ist es zu keinen nennenswerten Entwicklungen gekommen.<br />

Was <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich<br />

des Seeverkehrs betrifft, so können nur sehr begrenzte <strong>Fortschritte</strong> vermeldet werden.<br />

Gemäß den im Rahmen <strong>der</strong> Pariser Vereinbarung für das Jahr 2002 erstellten Statistiken<br />

lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Schiffe unter türkischer Flagge, <strong>die</strong> infolge einer Hafenstaatkontrolle<br />

zurückgehalten wurden, bei 18,8 %, was gegen<strong>über</strong> den Jahren 2001 und 2000 (24,5 %<br />

bzw. 23,8 %) einen Rückgang darstellt. Die <strong>Türkei</strong> befindet sich jedoch immer noch <strong>auf</strong><br />

<strong>der</strong> schwarzen Liste in einer sehr hohen Risikokategorie. Im Vergleich dazu lag <strong>der</strong><br />

Durchschnitt <strong>der</strong> zurückgehaltenen Schiffe unter EU-Flagge im Jahr 2002 bei 3,5%. Es<br />

sollten Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass <strong>die</strong> türkische<br />

Flagge nicht mehr <strong>auf</strong> <strong>der</strong> "Schwarzen Liste" <strong>der</strong> Pariser Vereinbarung erscheint.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung in allen Verkehrssektoren können<br />

keinen nennenswerten Entwicklungen vermeldet werden.<br />

Gesamtbewertung<br />

89

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