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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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gerade kontrolliert, Informationen und Unterlagen zu beschaffen. Ferner hat das<br />

Parlament ein Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Wettbewerbsgesetzes verabschiedet, das es<br />

erlaubt, von <strong>der</strong> Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbußen sofort zu erheben, ohne in<br />

Berufungsfällen <strong>die</strong> Entscheidung des Obersten Gerichtshofes abwarten zu müssen. Die<br />

Entscheidungen <strong>der</strong> Wettbewerbsbehörde können daher nun wirksamer umgesetzt<br />

werden. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, fließen außer<strong>dem</strong> <strong>die</strong> erhobenen<br />

Geldbußen inzwischen in voller Höhe an das Schatzamt, d. h., <strong>die</strong> Behörde darf nicht<br />

länger 25 % <strong>der</strong> Summe einbehalten.<br />

Auf <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong> gerichtlichen Überprüfung wurden <strong>2003</strong> lediglich 17 von 116 Fällen<br />

vom Obersten Gerichtshof abgeschlossen.<br />

Bei <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften im Bereich <strong>der</strong> staatlichen Beihilfen und bei<br />

<strong>der</strong> Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen sind keine<br />

<strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen.<br />

Dagegen hat es in Bezug <strong>auf</strong> Staatsmonopole positive Entwicklungen gegeben. So<br />

wurden <strong>die</strong> Aufsichtsbefugnisse im Bereich alkoholischer Getränke von TEKEL <strong>auf</strong> den<br />

Rat für Tabak und alkoholische Getränke <strong>über</strong>tragen und eine Durchführungsverordnung<br />

für das Alkoholgesetz aus <strong>dem</strong> Jahr 2001 veröffentlicht, auch wenn das Gesetz noch<br />

nicht vollständig angeglichen ist.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat neue Durchführungsvorschriften, mo<strong>der</strong>nisierte Bestimmungen <strong>über</strong><br />

vertikale Beschränkungen und vereinfachte Verfahren angenommen, <strong>die</strong> den im<br />

Besitzstand festgehaltenen Grundsätzen entsprechen. Gemäß <strong>die</strong>sen Rechtsvorschriften<br />

hat <strong>die</strong> Wettbewerbsbehörde <strong>die</strong> Umsetzung separater Gruppenfreistellungsverordnungen<br />

für Vereinbarungen <strong>über</strong> Alleinvertrieb, Alleinbezug, Kraftfahrzeugvertrieb und<br />

Franchising rückgängig gemacht. Positiv zu erwähnen ist auch <strong>die</strong> Annahme einer<br />

Gruppenfreistellungsverordnung für FuE-Vereinbarungen.<br />

Die Durchführungsvorschriften <strong>über</strong> Gruppenfreistellungen stehen im Wesentlichen mit<br />

<strong>dem</strong> Besitzstand im Einklang. In Bezug <strong>auf</strong> Regeln für Vereinbarungen von geringer<br />

Bedeutung und horizontale Beschränkungen fehlen sie jedoch noch immer.<br />

Die unabhängige Wettbewerbsbehörde verfügt <strong>über</strong> ein elfköpfiges Leitungsgremium<br />

und insgesamt 317 Mitarbeiter (24 leitende Beamte, 84 Experten, 15 Juristen und 194<br />

Hilfskräfte).<br />

In Bezug <strong>auf</strong> öffentliche Unternehmen, Staatsmonopole und Unternehmen mit<br />

Son<strong>der</strong>rechten ist <strong>die</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln weiterhin unzureichend. Die<br />

für einschlägige sektorspezifische Rechtsvorschriften zuständigen öffentlichen Behörden<br />

sollten <strong>der</strong> vollständigen Angleichung an den Besitzstand hohen Stellenwert einräumen<br />

und <strong>die</strong> Wettbewerbsbehörde dabei in vollem Umfang einbinden.<br />

Ferner muss im Rahmen des Privatisierungsprozesses <strong>der</strong> Wettbewerb geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Zwar sind bei <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln in den regulierten Sektoren und<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Telekommunikationsbereich einige <strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen, doch<br />

sollte <strong>die</strong> Wettbewerbsbehörde sich in den regulierten Infrastruktursektoren und im<br />

Rahmen des Privatisierungsprozesses aktiver für stärkeren Wettbewerb einsetzen. Die<br />

Annahme eines Protokolls zwischen <strong>der</strong> Wettbewerbsbehörde und <strong>der</strong><br />

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