2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

Was die Zahlungssysteme betrifft, so sind noch alle Richtlinien (über den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr sowie über die Wirksamkeit von Abrechnungen sowie die Empfehlungen über elektronische Zahlungsinstrumente) umzusetzen. Ferner muss die Türkei ein außergerichtliches Beschwerdesystem einrichten, das Beschwerdefälle zwischen Banken und ihren Kunden bearbeitet. Im Bereich der Geldwäschebekämpfung besitzt die Türkei eine arbeitsfähige Finanzermittlungsstelle, die Ermittlungsbehörde für Wirtschaftskriminalität, die über mehr als 1000 Mitarbeiter verfügt. Insgesamt muss die Behörde ihr papiergestütztes Informationssystem und ihre Ermittlungsverfahren modernisieren. Die Einführung einer Datenbank für Wirtschaftskriminalität wird dringend nahegelegt (siehe auch Kapitel 24 - Justiz und Inneres). Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht sind insbesondere bei der Liberalisierung des Kapitalverkehrs einige Entwicklungen im Hinblick auf die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand zu verzeichnen. Insgesamt schreitet die Angleichung an den Besitzstand voran, doch es sind weitere Anstrengungen nötig. Insbesondere sollte die Türkei die verbleibenden Beschränkungen für ausländische Investoren aufheben und sich weiter um die Modernisierung, Liberalisierung und Rationalisierung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen bemühen. Die Umsetzung des Besitzstands in den Bereichen Zahlungssysteme und Bekämpfung der Geldwäsche steht noch aus. Kapitel 5: Gesellschaftsrecht Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich Gesellschaftsrecht als solches sind keine besonderen Fortschritte zu vermelden. Im Parlament ist ein neues Gesetz anhängig, mit dem die Verfahren bei der Unternehmensgründung in der Türkei vereinfacht werden sollen. Nach der Annahme dieses Gesetzes wird sich die Anzahl der bei einer Unternehmensgründung notwendigen Schritte von 19 auf 3 verringern. Die Kapitalmarktbehörde hat Kommuniqués über die Buchführung angenommen, die die Arbeitsweise und die Unabhängigkeit von Rechnungsprüfungsunternehmen betreffen und Bewertungsgrundsätze für Pensionsfonds festlegen. Im Hinblick auf die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sind seit Beginn des Jahres 2002 keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Probleme mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum im Arzneimittelbereich konnten im Berichtszeitraum nicht gelöst werden. Auch bei den Rechten an gewerblichem Eigentum sind keine Verbesserungen zu erkennen. Die Verwaltungskapazität wurde im Berichtszeitraum weiter ausgebaut, insbesondere durch die Kapitalmarktbehörde und durch die Fortbildung von Juristen auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum. Es wurden jedoch – zusätzlich zu den beiden in Istanbul und Ankara bestehenden und in diesem Bereich spezialisierten Gerichten – keine weiteren Gerichte geschaffen. 78

Auch bezüglich der Verordnung, die das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, und bezüglich des Abkommens von Rom, ist keine Weiterentwicklung festzustellen. Gesamtbewertung Die türkische Regierung ist bestrebt, das Handelsgesetzbuch an den Besitzstand anzugleichen und die jüngsten Änderungen der ersten Richtlinie zum Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen, und hat zu diesem Zweck einen besonderen Ausschuss eingerichtet. Die seit längerem anhängigen Angleichungen im Bereich des Gesellschaftsrechts müssen beschleunigt werden, um zu greifbaren Ergebnissen bei Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung zu führen. Was die Rechte an geistigem Eigentum betrifft, so bedarf das neue Gesetz über geistige und künstlerische Arbeiten weiterer Verbesserungen im Hinblick auf den Urheberschutz in der Informationsgesellschaft, einen Datenbankschutz eigener Art, das Folgerecht sowie das Vermiet- und Verleihrecht des Künstlers. In diesem Bereich konnten im letzten Jahr keine Fortschritte verzeichnet werden. Weiterhin rechtshängig ist der Beitritt zum WIPO-Urheberrechtsvertrag, zum WIPO- Vertrag über Aufführungen und Tonaufzeichnungen sowie zur Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle und zum WIPO-Vertrag auf dem Gebiet des Markenrechts. Gleiches gilt für die Abkommen von Rom und Bern, die zwar 1996 ratifiziert wurden, aber bisher nicht im Türkischen Amtsblatt veröffentlicht worden sind. Raubkopien und Fälschungen sind in der Türkei nach wie vor ein ernstes Problem. Nach Auskünften der Branche werden bis zu 90 % der in Englisch verfassten Bücher raubkopiert. Andere weit verbreitete Raubkopien betreffen CDs mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt (Filme, Musik, Software, Nachschlagewerke u.ä.). Auch die Internetpiraterie, also die Verbreitung raubkopierter Medien und nicht autorisierter öffentlicher Aufführungen von audiovisuellen Inhalten im Internet, ist häufig anzutreffen. Im Hinblick auf die Rechte an gewerblichem Eigentum müssen die 1995 angenommenen Gesetze geändert und an die EG-Richtlinien angepasst werden. Die türkischen Gesetze für den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen müssen so geändert werden, dass sie mit dem einschlägigen Besitzstand übereinstimmen. Was Patente angeht, so hat die Türkei das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) im Jahr 2000 ratifiziert und ist diesem Übereinkommen beigetreten. Die Türkei sollte jedoch auch in diesem Bereich ihre Rechtsvorschriften weiter an die gemeinschaftlichen und die internationalen Anforderungen angleichen und eine effektive Umsetzung sicherstellen. Das türkische Ministerium für Kultur und Tourismus hat im Jahr 2002 in allen 81 Provinzen der Türkei Ausschüsse für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften eingerichtet. Das Ministerium teilte mit, dass in den ersten beiden Monaten des Jahres 2003 15.000 nachgeahmte Waren, einschließlich filmischer und musikalischer Arbeiten, und 1505 raubkopierte Veröffentlichungen entdeckt und 19 Personen verfolgt worden sind. Die hohe Zahl an Verstößen und die geringe Anzahl an Gerichtsverfahren und Strafmaßnahmen weisen darauf hin, dass die Bekämpfung der Produktpiraterie noch 79

Was <strong>die</strong> Zahlungssysteme betrifft, so sind noch alle Richtlinien (<strong>über</strong> den<br />

grenz<strong>über</strong>schreitenden Überweisungsverkehr sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Wirksamkeit von<br />

Abrechnungen sowie <strong>die</strong> Empfehlungen <strong>über</strong> elektronische Zahlungsinstrumente)<br />

umzusetzen. Ferner muss <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ein außergerichtliches Beschwerdesystem<br />

einrichten, das Beschwerdefälle zwischen Banken und ihren Kunden bearbeitet.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Geldwäschebekämpfung besitzt <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> eine arbeitsfähige<br />

Finanzermittlungsstelle, <strong>die</strong> Ermittlungsbehörde für Wirtschaftskriminalität, <strong>die</strong> <strong>über</strong><br />

mehr als 1000 Mitarbeiter verfügt. Insgesamt muss <strong>die</strong> Behörde ihr papiergestütztes<br />

Informationssystem und ihre Ermittlungsverfahren mo<strong>der</strong>nisieren. Die Einführung einer<br />

Datenbank für Wirtschaftskriminalität wird dringend nahegelegt (siehe auch Kapitel 24 -<br />

Justiz und Inneres).<br />

Schlussfolgerung<br />

Seit <strong>dem</strong> Vorjahresbericht sind insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Liberalisierung des Kapitalverkehrs<br />

einige Entwicklungen im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> weitere Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />

an den Besitzstand zu verzeichnen. Insgesamt schreitet <strong>die</strong> Angleichung an den<br />

Besitzstand voran, doch es sind weitere Anstrengungen nötig. Insbeson<strong>der</strong>e sollte <strong>die</strong><br />

<strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> verbleibenden Beschränkungen für ausländische Investoren <strong>auf</strong>heben und sich<br />

weiter um <strong>die</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung, Liberalisierung und Rationalisierung <strong>der</strong> rechtlichen und<br />

administrativen Rahmenbedingungen für Investitionen bemühen. Die Umsetzung des<br />

Besitzstands in den Bereichen Zahlungssysteme und Bekämpfung <strong>der</strong> Geldwäsche steht<br />

noch aus.<br />

Kapitel 5: Gesellschaftsrecht<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich Gesellschaftsrecht als solches sind keine beson<strong>der</strong>en <strong>Fortschritte</strong> zu<br />

vermelden. Im Parlament ist ein neues Gesetz anhängig, mit <strong>dem</strong> <strong>die</strong> Verfahren bei <strong>der</strong><br />

Unternehmensgründung in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> vereinfacht werden sollen. Nach <strong>der</strong> Annahme<br />

<strong>die</strong>ses Gesetzes wird sich <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> bei einer Unternehmensgründung notwendigen<br />

Schritte von 19 <strong>auf</strong> 3 verringern.<br />

Die Kapitalmarktbehörde hat Kommuniqués <strong>über</strong> <strong>die</strong> Buchführung angenommen, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> Arbeitsweise und <strong>die</strong> Unabhängigkeit von Rechnungsprüfungsunternehmen betreffen<br />

und Bewertungsgrundsätze für Pensionsfonds festlegen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sind seit Beginn<br />

des Jahres 2002 keine <strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen.<br />

Die Probleme mit <strong>dem</strong> Schutz <strong>der</strong> Rechte an geistigem Eigentum im Arzneimittelbereich<br />

konnten im <strong>Bericht</strong>szeitraum nicht gelöst werden. Auch bei den Rechten an<br />

gewerblichem Eigentum sind keine Verbesserungen zu erkennen.<br />

Die Verwaltungskapazität wurde im <strong>Bericht</strong>szeitraum weiter ausgebaut, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch <strong>die</strong> Kapitalmarktbehörde und durch <strong>die</strong> Fortbildung von Juristen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Gebiet<br />

<strong>der</strong> Rechte an geistigem Eigentum. Es wurden jedoch – zusätzlich zu den beiden in<br />

Istanbul und Ankara bestehenden und in <strong>die</strong>sem Bereich spezialisierten Gerichten –<br />

keine weiteren Gerichte geschaffen.<br />

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