2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
gilt für die immer noch bestehende Vorabkontrolle der Tarife, die im Zuge der Angleichung an den Besitzstand abgeschafft werden muss. Der Versicherungssektor der Türkei wird von einem Unterstaatssekretariat für Finanzwesen reguliert und kontrolliert. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen (GDI) ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie für die externe Kontrolle zuständig, während die Überwachung vor Ort der Versicherungsaufsichtbehörde obliegt. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen verfügt über 34 Mitarbeiter. Die Versicherungsaufsichtbehörde beschäftigt 56 Mitarbeiter. Insgesamt gesehen, muss die Verwaltungskapazität für die Beaufsichtigung des Versicherungssektors noch beträchtlich ausgebaut werden. Die Türkei wird ermutigt, ihre derzeitigen Anstrengungen zur Annahme der Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes, einschließlich der Bemühungen um die Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, fortzusetzen, um eine Angleichung an den Besitzstand zu erreichen. Im Hinblick auf die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft ist die Annäherung an den Besitzstand kaum vorangeschritten; hier sind weitere Anstrengungen erforderlich. Schlussfolgerung Die Türkei hat im Vergleich zum letzten Regelmäßigen Bericht Fortschritte in diesem Bereich erzielt, insbesondere im Bankensektor sowie bei den Investitionsdienstleistungen und den Wertpapiermärkten. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist jedoch gering, so dass es auf diesem Gebiet weiter erheblicher Anstrengungen bedarf. Bei den Finanzdienstleistungen ist die Harmonisierung im Bankensektor und im Wertpapierbereich weit fortgeschritten. Allerdings sind noch beträchtliche Anstrengungen nötig, um auch die Rechtsvorschriften für den Versicherungssektor an die einschlägigen Bestimmungen des Besitzstands anzugleichen. Zudem muss die Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen ausgebaut werden. Die gegenwärtigen Bemühungen um die Annahme von Rechtsvorschriften zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Datenschutzes sind fortzuführen; dies gilt auch für die Schaffung einer wirklich unabhängigen Aufsichtsbehörde. Weitere Rechtsvorschriften für die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft nach dem Vorbild des Besitzstands sind anzunehmen. Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der Kapitalbewegungen und Zahlungen wurde im Juni 2003 ein neues Gesetz über ausländische Direktinvestitionen verabschiedet. Es ist Teil des im Dezember 2001 verabschiedeten umfassenden Reformprogramms, mit dem der rechtliche und administrative Rahmen für Investitionen modernisiert, liberalisiert und rationalisiert werden soll. Das neue Gesetz über ausländische Direktinvestitionen ersetzt das frühere Gesetz über die Förderung ausländischen Kapitals von 1954. 76
Wichtigstes Ziel des Gesetzes ist die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in der Türkei durch den Schutz der Rechte ausländischer Investoren, durch Liberalisierung des Immobilienerwerbs durch ausländische juristische Personen analog zu den Rechten türkischer Bürger und durch die Annahme eines Notifizierungs- statt eines Genehmigungssystems für ausländische Direktinvestitionen. Im Hinblick auf Portfolioverwaltungsgesellschaften und Standards (ausländische gemeinsame Anlagen in Wertpapiere) und ihre Tätigkeiten auf dem Wertpapiermarkt wurde im Januar 2003 eine Verordnung über deren Niederlassung und Tätigkeiten erlassen. Diese Verordnung erlaubt es natürlichen und juristischen Personen jeder Staatsangehörigkeit in der Türkei Portfolioverwaltungsgesellschaften einzurichten, vorausgesetzt die Gesellschaften besitzen eine von der Kapitalmarktbehörde erteilte Genehmigung und erfüllen die Mindestkapitalanforderungen. Zuvor durften in der Türkei nur Banken, Versicherungsunternehmen, Börsenmakler, Rentenfonds und Angestelltenfonds Unternehmen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere einrichten (siehe auch Kapitel 3 - Freier Dienstleistungsverkehr). In Bezug auf die Zahlungssysteme können in diesem Jahr keine Entwicklungen vermeldet werden. Im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind weitere Fortschritte zu vermelden. Im November 2002 trat ein Dekret der Ermittlungsbehörde für Wirtschaftskriminalität in Kraft. Es sieht vor, dass Banken und private Finanzinstitute einen Beauftragten für die Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten ernennen. Gesamtbewertung Das neue Gesetz über ausländische Investitionen und seine Durchführungsvorschriften sind positive Schritte zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen. Für die Teilhaberschaft von Ausländern gelten nach wie vor Einschränkungen in zahlreichen Sektoren wie zivile Luftfahrt, Seeverkehr, Hafenunternehmen, Rundfunk und Fernsehen, Telekommunikation sowie Bergbau und Energie, da diese in anderen Gesetzen geregelt sind. Außerdem dürfen ausländisch kontrollierte Unternehmen nicht mit Immobilien handeln. Was institutionelle Investoren betrifft, so sehen das Versicherungsgesetz und die Durchführungsvorschriften de jure keine Einschränkungen für Investitionen in ausländische Vermögenswerte vor. Die Vermögenswerte dürfen jedoch nicht zur Bildung von Mindestreserven genutzt werden. Was die Verwaltungskapazitäten betrifft, so ist das Generaldirektorat für ausländische Investitionen der Türkei (GDFI) im Unterstaatssekretariat des Schatzamtes die wichtigste für ausländische Direktinvestitionen zuständige Regierungsstelle. Das GDFI beschäftigt 75 Personen und ist unter anderem für Genehmigung und Registrierung (ausländischer Unternehmen und ausländischen Personals), die Ausarbeitung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Zuweisung staatlicher Beihilfen, die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in der Türkei, die Pflege der Statistiken über den Zufluss ausländischer Direktinvestitionen und die Beratung ausländischer Investoren zuständig. 77
- Seite 25 und 26: Im Januar 2003 änderte das Parlame
- Seite 27 und 28: und versprach eine Zahlung bis Okto
- Seite 29 und 30: gesetzbuch geändert und die Erford
- Seite 31 und 32: Gewalt gegen Demonstranten. Die Gew
- Seite 33 und 34: Im Rahmen des sechsten Reformpakets
- Seite 35 und 36: Daraufhin wurde im Rahmen des sechs
- Seite 37 und 38: Menschen verletzt, indem sie einen
- Seite 39 und 40: wurden, um diesem Problem zu begegn
- Seite 41 und 42: Artikel 15 der Europäischen Sozial
- Seite 43 und 44: Die Minderheiten sehen sich gewisse
- Seite 45 und 46: Empfehlungen über diese Provinzen
- Seite 47 und 48: und Rundfunkrat (RTÜK) und dem Hoh
- Seite 49 und 50: Als NATO-Mitglied hat die Türkei b
- Seite 51 und 52: Wichtige Wirtschaftstrends (Stand:
- Seite 53 und 54: genehmigte der IWF die Auszahlung d
- Seite 55 und 56: Norm) von 28,0% des BIP im Jahr 200
- Seite 57 und 58: ein Unternehmen definitiv aus dem M
- Seite 59 und 60: wurden diverse Projekte zur Verbess
- Seite 61 und 62: aufzufangen. Infolge des engen Kapi
- Seite 63 und 64: Im Dezember 2002 wiederholte der Eu
- Seite 65 und 66: Im Bereich der Verkehrspolitik soll
- Seite 67 und 68: Kapitel 1: Freier Warenverkehr Fort
- Seite 69 und 70: Im Bereich der Normung ist festzust
- Seite 71 und 72: Was die Verwaltungskapazität angeh
- Seite 73 und 74: Kapitel 3: Freier Dienstleistungsve
- Seite 75: Bei den Investitionsdienstleitungen
- Seite 79 und 80: Auch bezüglich der Verordnung, die
- Seite 81 und 82: gerade kontrolliert, Informationen
- Seite 83 und 84: Auch der Gesamtumfang des Handels m
- Seite 85 und 86: natürliche Befruchtung sowie die
- Seite 87 und 88: Im Bereich des Pflanzenschutzes mus
- Seite 89 und 90: Schlussfolgerung Die Türkei hat im
- Seite 91 und 92: Regierung der TCDD zuweist und welc
- Seite 93 und 94: Verbrauchsteuer und insbesondere di
- Seite 95 und 96: türkischen Finanzmärkte von Schul
- Seite 97 und 98: Seit dem Vorjahresbericht hat die T
- Seite 99 und 100: über die für seinen Arbeitsvertra
- Seite 101 und 102: Ausrichtung, umgesetzt werden. Auch
- Seite 103 und 104: Betreibers des Übertragungssystems
- Seite 105 und 106: Maßnahmen und Aktivitäten, die di
- Seite 107 und 108: und die Unmöglichkeit für auslän
- Seite 109 und 110: Anlaufstelle für Unternehmen bleib
- Seite 111 und 112: Schlussfolgerung Die uneingeschrän
- Seite 113 und 114: eruflichen und technischen Bildung
- Seite 115 und 116: Schlussfolgerung Seit dem Vorjahres
- Seite 117 und 118: Im Bereich der territorialen Gliede
- Seite 119 und 120: Was die Abfallentsorgung betrifft,
- Seite 121 und 122: Beträchtliche Investitionen sind n
- Seite 123 und 124: Mittel bereitgestellt werden. Ferne
- Seite 125 und 126: eider Länder. Die Verhandlungen mi
gilt für <strong>die</strong> immer noch bestehende Vorabkontrolle <strong>der</strong> Tarife, <strong>die</strong> im Zuge <strong>der</strong><br />
Angleichung an den Besitzstand abgeschafft werden muss.<br />
Der Versicherungssektor <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> wird von einem Unterstaatssekretariat für<br />
Finanzwesen reguliert und kontrolliert. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen<br />
(GDI) ist für <strong>die</strong> Vorbereitung und Umsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften sowie für <strong>die</strong><br />
externe Kontrolle zuständig, während <strong>die</strong> Überwachung vor Ort <strong>der</strong> Versicherungs<strong>auf</strong>sichtbehörde<br />
obliegt. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen verfügt <strong>über</strong> 34<br />
Mitarbeiter. Die Versicherungs<strong>auf</strong>sichtbehörde beschäftigt 56 Mitarbeiter. Insgesamt<br />
gesehen, muss <strong>die</strong> Verwaltungskapazität für <strong>die</strong> Be<strong>auf</strong>sichtigung des Versicherungssektors<br />
noch beträchtlich ausgebaut werden.<br />
Die <strong>Türkei</strong> wird ermutigt, ihre <strong>der</strong>zeitigen Anstrengungen zur Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />
im Bereich des Datenschutzes, einschließlich <strong>der</strong> Bemühungen um <strong>die</strong><br />
Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, fortzusetzen, um<br />
eine Angleichung an den Besitzstand zu erreichen.<br />
Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationsgesellschaft ist <strong>die</strong> Annäherung an<br />
den Besitzstand kaum vorangeschritten; hier sind weitere Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Schlussfolgerung<br />
Die <strong>Türkei</strong> hat im Vergleich zum letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> <strong>Fortschritte</strong> in <strong>die</strong>sem<br />
Bereich erzielt, insbeson<strong>der</strong>e im Bankensektor sowie bei den Investitions<strong>die</strong>nstleistungen<br />
und den Wertpapiermärkten.<br />
Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist<br />
jedoch gering, so dass es <strong>auf</strong> <strong>die</strong>sem Gebiet weiter erheblicher Anstrengungen bedarf.<br />
Bei den Finanz<strong>die</strong>nstleistungen ist <strong>die</strong> Harmonisierung im Bankensektor und im<br />
Wertpapierbereich weit fortgeschritten. Allerdings sind noch beträchtliche<br />
Anstrengungen nötig, um auch <strong>die</strong> Rechtsvorschriften für den Versicherungssektor an <strong>die</strong><br />
einschlägigen Bestimmungen des Besitzstands anzugleichen. Zu<strong>dem</strong> muss <strong>die</strong><br />
Verwaltungskapazität <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen ausgebaut<br />
werden. Die gegenwärtigen Bemühungen um <strong>die</strong> Annahme von Rechtsvorschriften zur<br />
Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Datenschutzes sind fortzuführen; <strong>die</strong>s<br />
gilt auch für <strong>die</strong> Schaffung einer wirklich unabhängigen Aufsichtsbehörde. Weitere<br />
Rechtsvorschriften für <strong>die</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationsgesellschaft nach <strong>dem</strong><br />
Vorbild des Besitzstands sind anzunehmen.<br />
Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr<br />
<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />
Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalbewegungen und Zahlungen wurde im Juni <strong>2003</strong> ein neues<br />
Gesetz <strong>über</strong> ausländische Direktinvestitionen verabschiedet. Es ist Teil des im Dezember<br />
2001 verabschiedeten umfassenden Reformprogramms, mit <strong>dem</strong> <strong>der</strong> rechtliche und<br />
administrative Rahmen für Investitionen mo<strong>der</strong>nisiert, liberalisiert und rationalisiert<br />
werden soll. Das neue Gesetz <strong>über</strong> ausländische Direktinvestitionen ersetzt das frühere<br />
Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung ausländischen Kapitals von 1954.<br />
76