2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

gilt für die immer noch bestehende Vorabkontrolle der Tarife, die im Zuge der Angleichung an den Besitzstand abgeschafft werden muss. Der Versicherungssektor der Türkei wird von einem Unterstaatssekretariat für Finanzwesen reguliert und kontrolliert. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen (GDI) ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie für die externe Kontrolle zuständig, während die Überwachung vor Ort der Versicherungsaufsichtbehörde obliegt. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen verfügt über 34 Mitarbeiter. Die Versicherungsaufsichtbehörde beschäftigt 56 Mitarbeiter. Insgesamt gesehen, muss die Verwaltungskapazität für die Beaufsichtigung des Versicherungssektors noch beträchtlich ausgebaut werden. Die Türkei wird ermutigt, ihre derzeitigen Anstrengungen zur Annahme der Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes, einschließlich der Bemühungen um die Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, fortzusetzen, um eine Angleichung an den Besitzstand zu erreichen. Im Hinblick auf die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft ist die Annäherung an den Besitzstand kaum vorangeschritten; hier sind weitere Anstrengungen erforderlich. Schlussfolgerung Die Türkei hat im Vergleich zum letzten Regelmäßigen Bericht Fortschritte in diesem Bereich erzielt, insbesondere im Bankensektor sowie bei den Investitionsdienstleistungen und den Wertpapiermärkten. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist jedoch gering, so dass es auf diesem Gebiet weiter erheblicher Anstrengungen bedarf. Bei den Finanzdienstleistungen ist die Harmonisierung im Bankensektor und im Wertpapierbereich weit fortgeschritten. Allerdings sind noch beträchtliche Anstrengungen nötig, um auch die Rechtsvorschriften für den Versicherungssektor an die einschlägigen Bestimmungen des Besitzstands anzugleichen. Zudem muss die Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen ausgebaut werden. Die gegenwärtigen Bemühungen um die Annahme von Rechtsvorschriften zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Datenschutzes sind fortzuführen; dies gilt auch für die Schaffung einer wirklich unabhängigen Aufsichtsbehörde. Weitere Rechtsvorschriften für die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft nach dem Vorbild des Besitzstands sind anzunehmen. Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der Kapitalbewegungen und Zahlungen wurde im Juni 2003 ein neues Gesetz über ausländische Direktinvestitionen verabschiedet. Es ist Teil des im Dezember 2001 verabschiedeten umfassenden Reformprogramms, mit dem der rechtliche und administrative Rahmen für Investitionen modernisiert, liberalisiert und rationalisiert werden soll. Das neue Gesetz über ausländische Direktinvestitionen ersetzt das frühere Gesetz über die Förderung ausländischen Kapitals von 1954. 76

Wichtigstes Ziel des Gesetzes ist die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in der Türkei durch den Schutz der Rechte ausländischer Investoren, durch Liberalisierung des Immobilienerwerbs durch ausländische juristische Personen analog zu den Rechten türkischer Bürger und durch die Annahme eines Notifizierungs- statt eines Genehmigungssystems für ausländische Direktinvestitionen. Im Hinblick auf Portfolioverwaltungsgesellschaften und Standards (ausländische gemeinsame Anlagen in Wertpapiere) und ihre Tätigkeiten auf dem Wertpapiermarkt wurde im Januar 2003 eine Verordnung über deren Niederlassung und Tätigkeiten erlassen. Diese Verordnung erlaubt es natürlichen und juristischen Personen jeder Staatsangehörigkeit in der Türkei Portfolioverwaltungsgesellschaften einzurichten, vorausgesetzt die Gesellschaften besitzen eine von der Kapitalmarktbehörde erteilte Genehmigung und erfüllen die Mindestkapitalanforderungen. Zuvor durften in der Türkei nur Banken, Versicherungsunternehmen, Börsenmakler, Rentenfonds und Angestelltenfonds Unternehmen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere einrichten (siehe auch Kapitel 3 - Freier Dienstleistungsverkehr). In Bezug auf die Zahlungssysteme können in diesem Jahr keine Entwicklungen vermeldet werden. Im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind weitere Fortschritte zu vermelden. Im November 2002 trat ein Dekret der Ermittlungsbehörde für Wirtschaftskriminalität in Kraft. Es sieht vor, dass Banken und private Finanzinstitute einen Beauftragten für die Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten ernennen. Gesamtbewertung Das neue Gesetz über ausländische Investitionen und seine Durchführungsvorschriften sind positive Schritte zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen. Für die Teilhaberschaft von Ausländern gelten nach wie vor Einschränkungen in zahlreichen Sektoren wie zivile Luftfahrt, Seeverkehr, Hafenunternehmen, Rundfunk und Fernsehen, Telekommunikation sowie Bergbau und Energie, da diese in anderen Gesetzen geregelt sind. Außerdem dürfen ausländisch kontrollierte Unternehmen nicht mit Immobilien handeln. Was institutionelle Investoren betrifft, so sehen das Versicherungsgesetz und die Durchführungsvorschriften de jure keine Einschränkungen für Investitionen in ausländische Vermögenswerte vor. Die Vermögenswerte dürfen jedoch nicht zur Bildung von Mindestreserven genutzt werden. Was die Verwaltungskapazitäten betrifft, so ist das Generaldirektorat für ausländische Investitionen der Türkei (GDFI) im Unterstaatssekretariat des Schatzamtes die wichtigste für ausländische Direktinvestitionen zuständige Regierungsstelle. Das GDFI beschäftigt 75 Personen und ist unter anderem für Genehmigung und Registrierung (ausländischer Unternehmen und ausländischen Personals), die Ausarbeitung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Zuweisung staatlicher Beihilfen, die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in der Türkei, die Pflege der Statistiken über den Zufluss ausländischer Direktinvestitionen und die Beratung ausländischer Investoren zuständig. 77

gilt für <strong>die</strong> immer noch bestehende Vorabkontrolle <strong>der</strong> Tarife, <strong>die</strong> im Zuge <strong>der</strong><br />

Angleichung an den Besitzstand abgeschafft werden muss.<br />

Der Versicherungssektor <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> wird von einem Unterstaatssekretariat für<br />

Finanzwesen reguliert und kontrolliert. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen<br />

(GDI) ist für <strong>die</strong> Vorbereitung und Umsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften sowie für <strong>die</strong><br />

externe Kontrolle zuständig, während <strong>die</strong> Überwachung vor Ort <strong>der</strong> Versicherungs<strong>auf</strong>sichtbehörde<br />

obliegt. Das Generaldirektorat für Versicherungswesen verfügt <strong>über</strong> 34<br />

Mitarbeiter. Die Versicherungs<strong>auf</strong>sichtbehörde beschäftigt 56 Mitarbeiter. Insgesamt<br />

gesehen, muss <strong>die</strong> Verwaltungskapazität für <strong>die</strong> Be<strong>auf</strong>sichtigung des Versicherungssektors<br />

noch beträchtlich ausgebaut werden.<br />

Die <strong>Türkei</strong> wird ermutigt, ihre <strong>der</strong>zeitigen Anstrengungen zur Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />

im Bereich des Datenschutzes, einschließlich <strong>der</strong> Bemühungen um <strong>die</strong><br />

Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, fortzusetzen, um<br />

eine Angleichung an den Besitzstand zu erreichen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationsgesellschaft ist <strong>die</strong> Annäherung an<br />

den Besitzstand kaum vorangeschritten; hier sind weitere Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Schlussfolgerung<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat im Vergleich zum letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> <strong>Fortschritte</strong> in <strong>die</strong>sem<br />

Bereich erzielt, insbeson<strong>der</strong>e im Bankensektor sowie bei den Investitions<strong>die</strong>nstleistungen<br />

und den Wertpapiermärkten.<br />

Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist<br />

jedoch gering, so dass es <strong>auf</strong> <strong>die</strong>sem Gebiet weiter erheblicher Anstrengungen bedarf.<br />

Bei den Finanz<strong>die</strong>nstleistungen ist <strong>die</strong> Harmonisierung im Bankensektor und im<br />

Wertpapierbereich weit fortgeschritten. Allerdings sind noch beträchtliche<br />

Anstrengungen nötig, um auch <strong>die</strong> Rechtsvorschriften für den Versicherungssektor an <strong>die</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen des Besitzstands anzugleichen. Zu<strong>dem</strong> muss <strong>die</strong><br />

Verwaltungskapazität <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen ausgebaut<br />

werden. Die gegenwärtigen Bemühungen um <strong>die</strong> Annahme von Rechtsvorschriften zur<br />

Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Datenschutzes sind fortzuführen; <strong>die</strong>s<br />

gilt auch für <strong>die</strong> Schaffung einer wirklich unabhängigen Aufsichtsbehörde. Weitere<br />

Rechtsvorschriften für <strong>die</strong> Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationsgesellschaft nach <strong>dem</strong><br />

Vorbild des Besitzstands sind anzunehmen.<br />

Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalbewegungen und Zahlungen wurde im Juni <strong>2003</strong> ein neues<br />

Gesetz <strong>über</strong> ausländische Direktinvestitionen verabschiedet. Es ist Teil des im Dezember<br />

2001 verabschiedeten umfassenden Reformprogramms, mit <strong>dem</strong> <strong>der</strong> rechtliche und<br />

administrative Rahmen für Investitionen mo<strong>der</strong>nisiert, liberalisiert und rationalisiert<br />

werden soll. Das neue Gesetz <strong>über</strong> ausländische Direktinvestitionen ersetzt das frühere<br />

Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung ausländischen Kapitals von 1954.<br />

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