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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Bei den Investitions<strong>die</strong>nstleitungen sind erhebliche Anstrengungen unternommen<br />

worden, um <strong>die</strong> türkischen Rechtsvorschriften an den einschlägigen Besitzstand und an<br />

internationale Normen anzugleichen.<br />

Als wichtige positive Ergebnisse sind <strong>die</strong> Schaffung von Normen und Grundsätzen für<br />

<strong>die</strong> Registrierung von Kapitalmarktinstrumenten und <strong>die</strong> Bemühungen um <strong>die</strong> volle<br />

Funktionsfähigkeit des Zentralregisters zu nennen. Allerdings erfüllt <strong>der</strong> Anlegerschutz<br />

weiterhin nicht <strong>die</strong> For<strong>der</strong>ungen des Besitzstands in <strong>die</strong>sem Bereich.<br />

Die Einführung einer Mindestbeteiligung <strong>der</strong> öffentlichen Hand, <strong>die</strong> als Anteil des<br />

gezeichneten Gesamtkapitals berechnet wird, stellt eine Verbesserung im Bereich <strong>der</strong><br />

öffentlichen Emissionen dar. Um <strong>die</strong> volle Angleichung an den einschlägigen<br />

Besitzstand sicherzustellen, sind jedoch noch weitere Anstrengungen notwendig. Weitere<br />

<strong>Fortschritte</strong> wurden auch bei gemeinsamen Anlagen erzielt, da einige <strong>der</strong> bisher<br />

geltenden Beschränkungen <strong>auf</strong>gehoben wurden.<br />

Die Kapitalmarktbehörde hat im <strong>Bericht</strong>szeitraum den For<strong>der</strong>ungen nach höherer<br />

Transparenz börsennotierter Gesellschaften mehr Nachdruck verliehen und <strong>die</strong><br />

Bestimmungen zur Gewährleistung <strong>der</strong> Rechte von Aktieninhabern verbessern können,<br />

da Grundsätze für das Mehrstimmrecht und auch für stimmrechtslose Anteile<br />

angenommen worden sind und da <strong>die</strong> Unternehmen mehr Informationen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anlageergebnisse<br />

<strong>über</strong>mitteln müssen. Zur weiteren Annäherung an den Besitzstand in <strong>die</strong>sem<br />

Bereich sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Unternehmungen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, <strong>der</strong> Beschränkungen bei<br />

Grün<strong>der</strong>n von Genossenschaften, <strong>der</strong> Verantwortung von Vermögensverwahrern und <strong>der</strong><br />

Art <strong>der</strong> Investitionsinstrumente ist noch keine Anpassung an den Besitzstand erfolgt.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Emissionsbroschüren an EU-Normen sind weitere<br />

Verbesserungen nötig. Was das Kreditwesen betrifft, so dürfen türkische Banken<br />

weiterhin nur <strong>über</strong> Tochterbrokerfirmen am Aktienhandel an <strong>der</strong> Börse teilnehmen.<br />

Die Kapitalmarktbehörde hat ihre Verwaltungskapazität <strong>auf</strong> eine siebenköpfige<br />

Geschäftsführung, 197 Sachverständige und insgesamt 427 Mitarbeiter ausgebaut. Diese<br />

Behörde reguliert und <strong>über</strong>wacht 1463 Institutionen. Sie ist Mitglied <strong>der</strong> Internationalen<br />

Organisation <strong>der</strong> Börsen<strong>auf</strong>sichtsbehörden (IOSCO) und hat seit Mai 2002 den Vorsitz<br />

des Ausschusses für Emerging Markets inne. Die Kapitalmarktbehörde ist dar<strong>über</strong> hinaus<br />

Mitglied <strong>der</strong> Konsultationsgruppe für <strong>die</strong> Kapitalmarktregulierung und -<strong>über</strong>wachung.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Versicherungsleistungen ist <strong>die</strong> Angleichung an den Besitzstand gering,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Finanz<strong>die</strong>nstleistungen. Es bestehen weiterhin<br />

einige Beschränkungen, mit denen ausländische Staatsbürger von Markt ausgeschlossen<br />

werden. Die Grundsätze für <strong>die</strong> Rechnungslegung und <strong>die</strong> Erfassung <strong>der</strong> Finanzdaten von<br />

Versicherungsunternehmen entsprechen noch nicht den einschlägigen Kapiteln des<br />

Besitzstands. Auch <strong>die</strong> <strong>auf</strong>sichtsrechtlichen Bestimmungen sind weiter an den<br />

Besitzstand und an internationale Normen anzugleichen. Es bestehen Unterschiede<br />

zwischen den Rechtsvorschriften <strong>der</strong> EU und denen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

Solvabilitätsanfor<strong>der</strong>ungen bei Versicherungsunternehmungen. Gemäß den türkischen<br />

Rechtsvorschriften gelten <strong>die</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für <strong>die</strong> Solvabilität, wie sie in den<br />

einschlägigen EU-Richtlinien <strong>über</strong> Versicherungen verlangt werden, noch nicht. Die<br />

Versicherungs<strong>auf</strong>sichtsbehörde ist in ihrer Arbeit nicht unabhängig. Außer<strong>dem</strong> ist <strong>die</strong><br />

Kontrolle im Versicherungssektor nur gering, da <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Verordnungen noch<br />

nicht an den Besitzstand angeglichen worden sind. Die Beibehaltung des Rückversicherungsmonopols<br />

steht weiterhin im klaren Wi<strong>der</strong>spruch zum EU-Recht. Gleiches<br />

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