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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich Nie<strong>der</strong>lassungsrecht o<strong>der</strong> freier Dienstleistungsverkehr (ohne<br />

Finanz<strong>die</strong>nstleistungen) sind <strong>Fortschritte</strong> erreicht worden. So sind im Februar <strong>2003</strong><br />

Rechtsvorschriften zu Arbeitserlaubnissen für ausländische Staatsangehörige<br />

angenommen worden. In <strong>die</strong>sen Rechtsvorschriften werden Grundsätze für <strong>die</strong> Vergabe<br />

von Arbeitserlaubnissen an Beschäftigte unterschiedlicher Kategorien festgelegt, u.a.<br />

auch für Selbstständige und für Auslän<strong>der</strong>, <strong>die</strong> von ausländischen Investoren beschäftigt<br />

werden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungen sind im Bankensektor und auch im<br />

Wertpapierbereich beträchtliche <strong>Fortschritte</strong> realisiert worden. Nach den beachtlichen<br />

Verbesserungen <strong>der</strong> Jahre 2001 und 2002 wurden auch in <strong>die</strong>sem <strong>Bericht</strong>szeitraum im<br />

türkischen Bankensektor weitere Anstrengungen unternommen, um <strong>die</strong> IAS-Normen für<br />

<strong>die</strong> Rechnungslegung umzusetzen. Neue, im Juni 2002 verabschiedete Rechnungslegungsnormen<br />

sind im Oktober <strong>2003</strong> in Kraft getreten. Die Regulierungs- und<br />

Aufsichtbehörde für den Bankensektor nahm eine Reihe von Än<strong>der</strong>ungen an, <strong>die</strong><br />

Vorschriften für <strong>die</strong> Arbeitsweise von Banken sowie <strong>der</strong>en Gründung betrafen und<br />

verabschiedete ferner Durchführungsvorschriften für <strong>die</strong> Überprüfung und Kontrolle von<br />

Bankenverwaltungs- und Risikomanagementsystemen. Die Regulierungs- und<br />

Aufsichtsbehörde veröffentlichte eine Mitteilung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bewertung des<br />

unternehmerischen Risikos bei Banken betraf. Außer<strong>dem</strong> än<strong>der</strong>te <strong>die</strong> Regulierungs- und<br />

Aufsichtsbehörde <strong>die</strong> Durchführungsvorschriften für Finanzierungspläne beson<strong>der</strong>er<br />

Finanzinstitutionen.<br />

Die Restrukturierung des Bankensektors, <strong>die</strong> im Rahmen des Programms zur Kapitalstärkung<br />

<strong>der</strong> Banken erfolgt, wurde fortgesetzt.<br />

Im Wertpapierbereich nahm <strong>die</strong> Kapitalmarktbehörde im Dezember 2002 Verfahren und<br />

Grundsätze an, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> buchmäßige Erfassung entmaterialisierter Kapitalmarktinstrumente<br />

im Zentralregister gelten.<br />

Die Kapitalmarktbehörde nahm auch Vorschriften für <strong>die</strong> Gründung und <strong>die</strong> Tätigkeiten<br />

von Portfolio-Managementunternehmen an. Sie veröffentlichte ein Kommuniqué <strong>über</strong><br />

Normen für Anlageergebnisse und legte Grundsätze und Verfahren für das<br />

Mehrstimmrecht bei Generalversammlungen in Unternehmen fest, <strong>die</strong> unter das Gesetz<br />

für den Kapitalmarkt fallen. Die Behörde nahm im <strong>Bericht</strong>szeitraum zwei weitere<br />

Gesetzespakete an, <strong>die</strong> stimmrechtslose Aktien einerseits und <strong>die</strong> Erfassung <strong>der</strong> Gewinn-<br />

und Verlustbeteiligung an<strong>der</strong>erseits betrafen. Im März <strong>2003</strong> wurden Grundsätze für <strong>die</strong><br />

Gründung und <strong>die</strong> Arbeitsweise von Wagniskapital-Investmentunternehmen dargelegt.<br />

Im Februar <strong>2003</strong> wurden <strong>die</strong> Durchführungsvorschriften für öffentliche Zeichnungsangebote<br />

von Kapitalmarktinstrumenten geän<strong>der</strong>t. Diese Än<strong>der</strong>ung betraf Grundsätze für<br />

<strong>die</strong> Offenlegung von Informationen und <strong>die</strong> Definition verschiedener Investitionsarten.<br />

Auch das Kommuniqué <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze für <strong>die</strong> Eintragung und den Verk<strong>auf</strong> von<br />

Aktien wurde dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Mindestanteil öffentlicher Zeichnungsangebote<br />

in Abhängigkeit vom gezeichneten Kapital bei Unternehmen erhöht wurde,<br />

<strong>der</strong>en Aktien gehandelt werden. Ferner ist ein System zur Registrierung eingeführt<br />

worden. Die Unternehmen sind <strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t, eine schriftliche Begründung des<br />

vorgeschlagenen Ausgabepreises vorzulegen, sofern das Vork<strong>auf</strong>srecht eingeschränkt ist.<br />

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