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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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zeitliche Beschränkungen und Auflagen gelten). Nach <strong>dem</strong> Gesetz gelten zeitliche<br />

Beschränkungen nicht für EU-Bürger sowie für <strong>der</strong>en Ehegatten und Kin<strong>der</strong>, unabhängig<br />

davon, ob <strong>der</strong>en Herkunftsland ein EU-Mitgliedstaat ist o<strong>der</strong> nicht.<br />

Gesamtbewertung<br />

Im Bereich <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise wurde<br />

noch keine nationale Agentur für berufliche Anfor<strong>der</strong>ungen eingerichtet. Die<br />

Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mindestausbildungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für 250 türkische Berufe steht noch aus.<br />

Die Zuständigkeit für <strong>die</strong> Genehmigung des Zugangs zu Berufen liegt bei verschiedenen<br />

Institutionen, teils bei Vereinigungen des Privatsektors und Berufsverbänden, teils bei<br />

staatlichen Einrichtungen wie <strong>dem</strong> Hohen Bildungsrat. Es gibt noch keinen nationalen<br />

Koordinator für <strong>die</strong> gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und beruflichen<br />

Befähigungsnachweisen. Die Rechtsvorschriften müssen <strong>über</strong>wacht werden, um<br />

sicherzustellen, dass eine Unterscheidung zwischen aka<strong>dem</strong>ischer und beruflicher<br />

Anerkennung getroffen wird und einfachere Verfahren für das Anbieten von<br />

Dienstleistungen <strong>auf</strong>genommen werden. Das Gesetz <strong>über</strong> Arbeitserlaubnisse für<br />

ausländische Bürger ist eine wichtige Entwicklung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Weg zur Freizügigkeit <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer.<br />

Die <strong>Türkei</strong> muss noch mehrere Rechtsvorschriften sowie <strong>die</strong> Rolle <strong>der</strong> Berufsverbände<br />

modifizieren, um Einschränkungen <strong>der</strong> Freizügigkeit für ausländische Arbeitnehmer zu<br />

beseitigen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Koordinierung <strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme müssen insbeson<strong>der</strong>e<br />

noch <strong>die</strong> gegenwärtigen Sozialversicherungsvorschriften geän<strong>der</strong>t werden, um zu<br />

gewährleisten, dass das Sozialversicherungssystem <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> ordentlich funktioniert<br />

und steuerlich tragfähig ist. Wie im Vorjahresbericht erwähnt gehen mangelnde<br />

Effizienz, Defizite und Unregelmäßigkeiten beim Rentensystem und den<br />

Sozialversicherungseinrichtungen teils <strong>auf</strong> rechtliche Defizite und teils <strong>auf</strong><br />

unzureichende Verwaltungskapazitäten zurück. Die <strong>Türkei</strong> sollte ihre Bemühungen zur<br />

Stabilisierung ihres Sozialversicherungssystems fortsetzen.<br />

Schlussfolgerung<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum sind insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

einige <strong>Fortschritte</strong> zu vermelden.<br />

Der Harmonisierungsgrad <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> in Bezug <strong>auf</strong> das EU-Recht in <strong>die</strong>sem Bereich hält<br />

sich weiterhin in Grenzen. Die <strong>Türkei</strong> sollte sich insbeson<strong>der</strong>e dar<strong>auf</strong> konzentrieren, ihre<br />

Rechtsvorschriften an alle einschlägigen Aspekte des Besitzstands in <strong>die</strong>sem Bereich und<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen<br />

und <strong>der</strong> damit zusammenhängenden Einführung harmonisierter Lehrpläne<br />

und Ausbildungsanfor<strong>der</strong>ungen anzugleichen. Ferner bedarf es weiterhin Maßnahmen<br />

zum Ausbau <strong>der</strong> notwendigen Verwaltungsstrukturen. Um <strong>die</strong> finanzielle Stabilität <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten und <strong>der</strong>en Verwaltungskapazitäten zu<br />

stärken, sind weitere rechtliche und institutionelle Reformen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

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