2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

In den vom alten Konzept erfassten Sektoren sind mit der Annahme der Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen weitere Fortschritte erreicht worden. Bei Arzneimitteln, Kosmetikerzeugnissen und Chemikalien sind weiterhin keine Fortschritte zu erkennen. In den vom neuen Konzept abgedeckten Sektoren ist die Umsetzung von Richtlinien, die Personenschutzausrüstungen, medizinische Geräte zur In-Vitro-Diagnostik, Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie Seilbahnen betreffen, immer noch anhängig und die Angleichung bereits umgesetzter Rechtsvorschriften an den Besitzstand muss noch gefestigt werden. Der Umgang mit Arzneimitteln insgesamt stellt im Hinblick auf den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Marktzulassung und die Preispolitik ein Problem dar; ferner sind die Rückerstattungsmodelle und die Benachteiligung anderer Erzeugnisse zum Vorteil lokaler Produkte weiterhin in Kraft. Bei der Annahme von Rechtsvorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit hat die Türkei einige Fortschritte erzielt, hier vor allem beim türkischen Lebensmittelkodex. Das Land sollte seine Bemühungen um die vollständige Harmonisierung mit dem Besitzstand fortsetzen und die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich durchsetzen, insbesondere was die Risikoanalyse und die kritischen Kontrollpunkte (HACCP-System) sowie die Kontrolle guter Herstellungsverfahren betrifft. Auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit sollte eine bessere Koordinierung der Aktivitäten des Ministeriums für Landwirtschaft und des Ministeriums für Gesundheit erreicht werden. Die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit in der Türkei muss intensiviert werden. Die Türkei sollte die Verwaltung und die Lebensmittelhersteller allmählich auf die neuen Regelungen vorbereiten. Ferner sollte die Türkei ihre Bestrahlungseinrichtungen verbessern und ihre Rechtsvorschriften für bestrahlte Lebensmittel an das Gemeinschaftsrecht angleichen, geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Aflatoxinkontamination von Haselnüssen und getrockneten Feigen zu verhindern, die Zulassung von Laboren beschleunigen und die Bedingungen für die Lagerung von Lebensmitteln verbessern. Die stärkere Ausstattung der regionalen Inspektionsdienste mit geeigneter Informationstechnologie sollte weiter verfolgt werden. Für den Umgang mit genetisch veränderten und mit neuartigen Lebensmitteln müssen Überwachungs- und Analysekapazitäten geschaffen werden. Im nicht harmonisierten Bereich sind noch umfangreiche Arbeiten erforderlich, die die Ermittlung von Hindernissen für den freien Warenverkehr, die Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und die Annahme der Rechtsvorschriften für die Umsetzung der begleitenden Instrumente in diesem Bereich betreffen. Beim öffentlichen Beschaffungswesen bedarf es erheblicher Anstrengungen und Gesetzesänderungen sowohl bei den Rahmenbestimmungen als auch bei den Durchführungsvorschriften, um eine vollständige Angleichung sicherzustellen. Nach wie vor gibt es zahlreiche diskriminierende Bestimmungen gegen nicht türkische Bieter. Mit der im August 2003 veröffentlichten Änderung sind zahlreiche Beschaffungsstellen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen und die Angebotsfristen beträchtlich verkürzt worden, so dass der Wettbewerb eingeschränkt und eine volle Transparenz nicht gegeben ist. Die Türkei sollte die nicht mit dem Besitzstand übereinstimmenden Bedingungen unverzüglich angleichen. 70

Was die Verwaltungskapazität angeht, so verfügt das öffentliche Beschaffungsamt derzeit über rund 170 Mitarbeiter. Seit Januar 2003 waren ca. 5000 neue Ausschreibungen angekündigt, die in Übereinstimmung und unter Rückgriff auf die Verfahren des neuen Rechts durchgeführt worden sind. Bis Juni 2003 gingen beim öffentlichen Beschaffungsamt 233 Beschwerden ein (140 bei Dienstleistungen, 74 bei Lieferanten, 19 bei Arbeiten), von denen 144 bearbeitet wurden. Weitere umfangreiche Investitionen in die Verwaltungskapazität des Beschaffungsamtes und der Beschaffungsstellen sind nötig, um die transparente Anwendung des neuen öffentlichen Beschaffungssystems in der Türkei zu gewährleisten. Schlussfolgerung Die Türkei hat seit dem letzten Bericht Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands erzielt, vor allem bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften. Bei der Einrichtung von Mechanismen und Institutionen für die Konformitätsbewertung und die Marktaufsicht sind jedoch nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ist die Türkei durch Änderungen des einschlägigen Gesetzes wieder von der erreichten Angleichung an den Besitzstand abgewichen. Die tatsächlichen Verbesserungen beim freien Warenverkehr halten sich deshalb weiterhin in Grenzen. Insgesamt gesehen, ist die Umsetzung des Besitzstands in der Türkei vorangekommen, aber es sind erhebliche Anstrengungen vonnöten, um die vollständige Angleichung und insbesondere die korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen. Kurzfristig sollte die Türkei ihre weiteren Anstrengungen auf die Annahme von Instrumenten zum Abbau technischer Handelshemmnisse richten. Es bleibt noch viel zu tun, um die korrekte Übernahme des Besitzstands sicherzustellen und den Verpflichtungen aus dem Beschluss über die Zollunion nachzukommen, deren Erfüllung eigentlich bereits zum 31. Dezember 2000 vorgesehen war. Um die Durchsetzung der angenommenen Rechtsvorschriften zu optimieren, sollte die Türkei ferner die vor dem Inverkehrbringen von Produkten praktizierten Kontrollen zu Gunsten einer angemessenen Marktaufsicht aufgeben. Zu diesem Zweck müssen geeignete Institutionen geschaffen oder ausgebaut werden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Rechtsangleichung und die Verwaltungskapazität im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Das gesamte System des gesetzlichen Messwesens muss ausgebaut werden. Die Türkei sollte von der Einführung neuer, von denen der Gemeinschaft abweichenden technischen Bestimmungen Abstand nehmen. Ferner sollte die Türkei die nicht transparenten und diskriminierenden Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen unterlassen und das Beschaffungswesen mit dem Besitzstand in Einklang bringen. Kapitel 2: Freizügigkeit Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht In Bereichen wie der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, Bürgerrechte oder der künftigen Koordinierung der Sozialversicherungssysteme gab es keine Fortschritte. Im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wurde im Februar 2003 ein Gesetz über Arbeitserlaubnisse für ausländische Bürger verabschiedet (für die verschiedene 71

In den vom alten Konzept erfassten Sektoren sind mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong><br />

Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für land- und forstwirtschaftliche<br />

Zugmaschinen weitere <strong>Fortschritte</strong> erreicht worden. Bei Arzneimitteln, Kosmetikerzeugnissen<br />

und Chemikalien sind weiterhin keine <strong>Fortschritte</strong> zu erkennen. In den vom<br />

neuen Konzept abgedeckten Sektoren ist <strong>die</strong> Umsetzung von Richtlinien, <strong>die</strong> Personenschutzausrüstungen,<br />

medizinische Geräte zur In-Vitro-Diagnostik, Verpackungen und<br />

Verpackungsabfälle sowie Seilbahnen betreffen, immer noch anhängig und <strong>die</strong><br />

Angleichung bereits umgesetzter Rechtsvorschriften an den Besitzstand muss noch<br />

gefestigt werden.<br />

Der Umgang mit Arzneimitteln insgesamt stellt im Hinblick <strong>auf</strong> den Schutz <strong>der</strong> Rechte<br />

an geistigem Eigentum, <strong>die</strong> Marktzulassung und <strong>die</strong> Preispolitik ein Problem dar; ferner<br />

sind <strong>die</strong> Rückerstattungsmodelle und <strong>die</strong> Benachteiligung an<strong>der</strong>er Erzeugnisse zum<br />

Vorteil lokaler Produkte weiterhin in Kraft.<br />

Bei <strong>der</strong> Annahme von Rechtsvorschriften im Bereich <strong>der</strong> Lebensmittelsicherheit hat <strong>die</strong><br />

<strong>Türkei</strong> einige <strong>Fortschritte</strong> erzielt, hier vor allem beim türkischen Lebensmittelkodex. Das<br />

Land sollte seine Bemühungen um <strong>die</strong> vollständige Harmonisierung mit <strong>dem</strong> Besitzstand<br />

fortsetzen und <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich<br />

durchsetzen, insbeson<strong>der</strong>e was <strong>die</strong> Risikoanalyse und <strong>die</strong> kritischen Kontrollpunkte<br />

(HACCP-System) sowie <strong>die</strong> Kontrolle guter Herstellungsverfahren betrifft. Auch im<br />

Bereich <strong>der</strong> Lebensmittelsicherheit sollte eine bessere Koordinierung <strong>der</strong> Aktivitäten des<br />

Ministeriums für Landwirtschaft und des Ministeriums für Gesundheit erreicht werden.<br />

Die Kontrolle <strong>der</strong> Lebensmittelsicherheit in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> muss intensiviert werden.<br />

Die <strong>Türkei</strong> sollte <strong>die</strong> Verwaltung und <strong>die</strong> Lebensmittelhersteller allmählich <strong>auf</strong> <strong>die</strong> neuen<br />

Regelungen vorbereiten. Ferner sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ihre Bestrahlungseinrichtungen<br />

verbessern und ihre Rechtsvorschriften für bestrahlte Lebensmittel an das<br />

Gemeinschaftsrecht angleichen, geeignete Maßnahmen ergreifen, um <strong>die</strong> Aflatoxinkontamination<br />

von Haselnüssen und getrockneten Feigen zu verhin<strong>der</strong>n, <strong>die</strong> Zulassung<br />

von Laboren beschleunigen und <strong>die</strong> Bedingungen für <strong>die</strong> Lagerung von Lebensmitteln<br />

verbessern. Die stärkere Ausstattung <strong>der</strong> regionalen Inspektions<strong>die</strong>nste mit geeigneter<br />

Informationstechnologie sollte weiter verfolgt werden. Für den Umgang mit genetisch<br />

verän<strong>der</strong>ten und mit neuartigen Lebensmitteln müssen Überwachungs- und<br />

Analysekapazitäten geschaffen werden.<br />

Im nicht harmonisierten Bereich sind noch umfangreiche Arbeiten erfor<strong>der</strong>lich, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Ermittlung von Hin<strong>der</strong>nissen für den freien Warenverkehr, <strong>die</strong> Umsetzung des<br />

Grundsatzes <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung und <strong>die</strong> Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />

für <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> begleitenden Instrumente in <strong>die</strong>sem Bereich betreffen.<br />

Beim öffentlichen Beschaffungswesen bedarf es erheblicher Anstrengungen und<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen sowohl bei den Rahmenbestimmungen als auch bei den<br />

Durchführungsvorschriften, um eine vollständige Angleichung sicherzustellen. Nach wie<br />

vor gibt es zahlreiche diskriminierende Bestimmungen gegen nicht türkische Bieter. Mit<br />

<strong>der</strong> im August <strong>2003</strong> veröffentlichten Än<strong>der</strong>ung sind zahlreiche Beschaffungsstellen vom<br />

Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen und <strong>die</strong> Angebotsfristen beträchtlich<br />

verkürzt worden, so dass <strong>der</strong> Wettbewerb eingeschränkt und eine volle Transparenz nicht<br />

gegeben ist. Die <strong>Türkei</strong> sollte <strong>die</strong> nicht mit <strong>dem</strong> Besitzstand <strong>über</strong>einstimmenden<br />

Bedingungen unverzüglich angleichen.<br />

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