2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

Fortschritte erzielt worden. Die Türkei hat – entgegen den aus dem Vertrag über eine Zollunion zwischen der EG und der Türkei erwachsenen Verpflichtungen – keine Bestimmungen für den Datenschutz angenommen. Im Hinblick auf das Einfuhrregime für alkoholische Getränke wurde ein Dekret zur Umsetzung des Alkoholgesetzes aus dem Jahr 2001 veröffentlicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Auslegung dieses Dekrets durch die Marktaufsichtsbehörde für Tabak- und alkoholische Erzeugnisse zu einer Verbesserung des Marktzugangs führt, und zwar trotz der derzeitigen Rechtsvorschriften, die Einfuhrbeschränkungen mit einem Verbot von nicht abgefüllten Getränken, Einschränkungen bei trinkfertigen Zubereitungen sowie schwerfällige Verfahren für den Erhalt von Einfuhrlizenzen und Kontingente für freie Preisfestsetzung und freien Vertrieb vorsehen. Im Hinblick auf den nicht harmonisierten Bereich sind keine Fortschritte zu vermelden. Die Rechtsvorschriften über den Austausch von Informationen über nationale Maßnahmen, die Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs beinhalten, sind noch nicht rechtskräftig. Bei der Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung sind keine Fortschritte erreicht worden. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen wurde im Januar 2002 ein neues Gesetz verabschiedet, das im Januar 2003 in Kraft trat. Dieses Gesetz erfüllt jedoch nicht die aus dem Besitzstand erwachsenden Verpflichtungen. Im August 2003 wurden Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen veröffentlicht und neue, restriktivere Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen. So hat das neue Gesetz die Diskrepanzen eher verstärkt, als dass die Bestimmungen stärker an den einschlägigen Besitzstand angeglichen wurden. Was die Verwaltungskapazität betrifft, so wurde im April 2002 per Gesetz ein unabhängig arbeitendes, öffentliches Beschaffungsamt eingerichtet, das seine Arbeit bereits aufgenommen hat. Die Anzahl der Mitarbeiter ist im Vergleich zum letzten Jahr erhöht worden und das Amt hat Fortbildungsmaßnahmen für Beschaffungsstellen organisiert. Gesamtbewertung Im Rahmen des Beschlusses des Assoziationsrates EG-Türkei über die Umsetzung der Endphase der Zollunion hatte sich die Türkei verpflichtet, bis Ende 2000 die Gemeinschaftsvorschriften über den Abbau technischer Handelshemmnisse zu übernehmen. Dieser Verpflichtung ist sie nicht nachgekommen. Die Voraussetzungen für die Einfuhr alkoholischer Getränke stellen ernste Handelshindernisse in diesem Bereich dar. Darüber hinaus wendet die Türkei die Bestimmungen der Einfuhrregelung für Gebrauchtwagen willkürlich auf verschiedene Waren an. Diese ungeklärten Handelstreits mit der Gemeinschaft konnten im Berichtszeitraum trotz zahlreicher Initiativen der EU nicht gelöst werden. Die Türkei hat aus rechtlicher und regulierender Sicht wichtige Maßnahmen zur Schaffung einer Infrastruktur für die Konformitätsbewertung und die Marktüberwachung ergriffen. Diese Maßnahmen müssen nun durch die administrative Stärkung und Umstrukturierung der entsprechenden Regierungsbehörden ergänzt werden, damit die Richtlinien über das neue und globale Konzept umgesetzt werden können. 68

Im Bereich der Normung ist festzustellen, dass das obligatorische, vom Türkischen Institut für Normung (TSE) angewandte Normenregime weiterhin zur Schaffung von Handelshindernissen beiträgt, da es direkt an der Grenze eine Zulassung vor der Markteinführung erfordert. Derzeit existieren etwa 1150 verbindlich vorgeschriebene Normen, die für den Inlandsmarkt und für Einfuhren in die Türkei gelten. Obwohl Waren mit CE-Kennzeichnung und EU-Zertifizierung im Prinzip für den freien Verkehr zugelassen sind, werden immer noch Unterlagen verlangt, die nur mit hohem Zeitaufwand beigebracht werden können und die eigentlich unnötig sind. Häufig beobachtet wurden ferner übertriebene Prüfverfahren und Verzögerungen bei der Genehmigung. Das Türkische Institut für Normung hat im Berichtszeitraum seine undurchsichtige Arbeitsweise bei der Umsetzung der obligatorischen Verfahren fortgesetzt. Die verbindlichen Standards sind so bald wie möglich zurückzuziehen, spätestens aber mit dem Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinien für das neue Konzept. Das Türkische Normungsinstitut ist für die Vorbereitung und Veröffentlichung von Normen, für industrielles Messwesen und Eichung, für die Konformitätsbewertung und Zertifizierung zuständig. Es ist sowohl assoziiertes Mitglied von CEN als auch von CENELEC. Die Bewerbung des Türkischen Normungsinstituts um die CEN- und CENELEC-Vollmitgliedschaft ist derzeit wegen seiner starren Haltung bei der exzessiven Anwendung verbindlicher Normen in der Türkei ausgesetzt worden. Darüber hinaus subventioniert das Türkische Normungsinstitut seine Arbeiten im Bereich der Normung aus anderen Tätigkeiten wie der Zertifizierung und Prüfung. Die finanzielle Abhängigkeit des Instituts von zweitrangigen Tätigkeiten verbietet eine klare Trennung der Funktionen. Das Türkische Normungsinstitut muss dieselben Merkmale wie die europäischen Institute für Normung aufweisen: Unabhängigkeit, Offenheit, Transparenz und Konsens. Was die Akkreditierung betrifft, so ist die im November 2000 geschaffene Türkische Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) jetzt funktionsfähig und im Bereich der Akkreditierung tätig. Da sie aber kein Unterzeichner des multilateralen Übereinkommens über die Europäische Kooperation für Akkreditierung ist und ihre Akkreditierungen daher in der EU nicht anerkannt werden, ist die TÜRKAK für Anwender von Konformitätsbewertungen kaum attraktiv, die sich stattdessen um eine Akkreditierung durch die EU-Behörden bemühen. Ferner wird die Arbeitsweise der TÜRKAK durch die gesetzlich vorgeschriebenen, schwerfälligen Strukturen behindert. Die Arbeiten für die Bestimmung der Konformitätsprüfungsstellen müssen beschleunigt werden, damit mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften für das neue Konzept begonnen werden kann, denn viele dieser Vorschriften werden bald rechtskräftig. Das wissenschaftliche und industrielle Messwesen zeichnet sich durch eine gute Organisation und effiziente Arbeit aus, die überwiegend vom Nationalen Institut für Messwesen geleistet wird. Allerdings ist der Rahmen für das gesetzliche Messwesen recht ungenau. Beim Ministerium für Industrie und Handel besteht in diesem Bereich weiterer Bedarf an Fortbildungen und an technischer Hilfe. Im Bereich der sektoriellen Gemeinschaftsvorschriften hat sich die Anzahl der Sektoren, in denen der Besitzstand umgesetzt wurde, seit dem vergangenen Jahr weiter erhöht. Die Türkei kommt ihren aus der Zollunion erwachsenen Verpflichtungen immer noch nicht in vollem Umfang nach, obwohl die Erfüllung bereits bis Ende 2000 geschuldet war. 69

Im Bereich <strong>der</strong> Normung ist festzustellen, dass das obligatorische, vom Türkischen<br />

Institut für Normung (TSE) angewandte Normenregime weiterhin zur Schaffung von<br />

Handelshin<strong>der</strong>nissen beiträgt, da es direkt an <strong>der</strong> Grenze eine Zulassung vor <strong>der</strong><br />

Markteinführung erfor<strong>der</strong>t. Derzeit existieren etwa 1150 verbindlich vorgeschriebene<br />

Normen, <strong>die</strong> für den Inlandsmarkt und für Einfuhren in <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> gelten. Obwohl Waren<br />

mit CE-Kennzeichnung und EU-Zertifizierung im Prinzip für den freien Verkehr<br />

zugelassen sind, werden immer noch Unterlagen verlangt, <strong>die</strong> nur mit hohem<br />

Zeit<strong>auf</strong>wand beigebracht werden können und <strong>die</strong> eigentlich unnötig sind. Häufig<br />

beobachtet wurden ferner <strong>über</strong>triebene Prüfverfahren und Verzögerungen bei <strong>der</strong><br />

Genehmigung. Das Türkische Institut für Normung hat im <strong>Bericht</strong>szeitraum seine<br />

undurchsichtige Arbeitsweise bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> obligatorischen Verfahren<br />

fortgesetzt. Die verbindlichen Standards sind so bald wie möglich zurückzuziehen,<br />

spätestens aber mit <strong>dem</strong> Inkrafttreten <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinien für das neue<br />

Konzept.<br />

Das Türkische Normungsinstitut ist für <strong>die</strong> Vorbereitung und Veröffentlichung von<br />

Normen, für industrielles Messwesen und Eichung, für <strong>die</strong> Konformitätsbewertung und<br />

Zertifizierung zuständig. Es ist sowohl assoziiertes Mitglied von CEN als auch von<br />

CENELEC. Die Bewerbung des Türkischen Normungsinstituts um <strong>die</strong> CEN- und<br />

CENELEC-Vollmitgliedschaft ist <strong>der</strong>zeit wegen seiner starren Haltung bei <strong>der</strong><br />

exzessiven Anwendung verbindlicher Normen in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> ausgesetzt worden. Dar<strong>über</strong><br />

hinaus subventioniert das Türkische Normungsinstitut seine Arbeiten im Bereich <strong>der</strong><br />

Normung aus an<strong>der</strong>en Tätigkeiten wie <strong>der</strong> Zertifizierung und Prüfung. Die finanzielle<br />

Abhängigkeit des Instituts von zweitrangigen Tätigkeiten verbietet eine klare Trennung<br />

<strong>der</strong> Funktionen. Das Türkische Normungsinstitut muss <strong>die</strong>selben Merkmale wie <strong>die</strong><br />

europäischen Institute für Normung <strong>auf</strong>weisen: Unabhängigkeit, Offenheit, Transparenz<br />

und Konsens.<br />

Was <strong>die</strong> Akkreditierung betrifft, so ist <strong>die</strong> im November 2000 geschaffene Türkische<br />

Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) jetzt funktionsfähig und im Bereich <strong>der</strong><br />

Akkreditierung tätig. Da sie aber kein Unterzeichner des multilateralen Übereinkommens<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Europäische Kooperation für Akkreditierung ist und ihre Akkreditierungen<br />

daher in <strong>der</strong> EU nicht anerkannt werden, ist <strong>die</strong> TÜRKAK für Anwen<strong>der</strong> von<br />

Konformitätsbewertungen kaum attraktiv, <strong>die</strong> sich stattdessen um eine Akkreditierung<br />

durch <strong>die</strong> EU-Behörden bemühen. Ferner wird <strong>die</strong> Arbeitsweise <strong>der</strong> TÜRKAK durch <strong>die</strong><br />

gesetzlich vorgeschriebenen, schwerfälligen Strukturen behin<strong>der</strong>t.<br />

Die Arbeiten für <strong>die</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Konformitätsprüfungsstellen müssen beschleunigt<br />

werden, damit mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften für das neue Konzept begonnen<br />

werden kann, denn viele <strong>die</strong>ser Vorschriften werden bald rechtskräftig.<br />

Das wissenschaftliche und industrielle Messwesen zeichnet sich durch eine gute<br />

Organisation und effiziente Arbeit aus, <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend vom Nationalen Institut für<br />

Messwesen geleistet wird. Allerdings ist <strong>der</strong> Rahmen für das gesetzliche Messwesen<br />

recht ungenau. Beim Ministerium für Industrie und Handel besteht in <strong>die</strong>sem Bereich<br />

weiterer Bedarf an Fortbildungen und an technischer Hilfe.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> sektoriellen Gemeinschaftsvorschriften hat sich <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Sektoren,<br />

in denen <strong>der</strong> Besitzstand umgesetzt wurde, seit <strong>dem</strong> vergangenen Jahr weiter erhöht. Die<br />

<strong>Türkei</strong> kommt ihren aus <strong>der</strong> Zollunion erwachsenen Verpflichtungen immer noch nicht<br />

in vollem Umfang nach, obwohl <strong>die</strong> Erfüllung bereits bis Ende 2000 geschuldet war.<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!