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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Kapitel 1: Freier Warenverkehr<br />

<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />

Im Bereich <strong>der</strong> horizontalen Rechtsvorschriften und Verfahren hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong><br />

Grundverordnung angenommen, um <strong>die</strong> Grundsätze des neuen und globalen Konzepts<br />

einzuführen.<br />

Für den Bereich Prüfung und Zertifizierung haben das Ministerium für Industrie und<br />

Handel, <strong>die</strong> Telekommunikationsbehörde und das Unterstaatssekretariat für Seeverkehr<br />

Leitlinien veröffentlicht, <strong>die</strong> bei <strong>der</strong> Benennung von Stellen für <strong>die</strong> Konformitätsbewertung<br />

in den jeweils verwalteten Sektoren zu beachten sind.<br />

Bisher sind jedoch noch keine benannten Stellen bestimmt worden. Das Ministerium für<br />

Industrie und Handel und <strong>die</strong> Telekommunikationsbehörde unterzeichneten gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Türkischen Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) verschiedene Protokolle, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Evaluierung von Bewerbungen von Stellen für <strong>die</strong> Konformitätsbewertung betreffen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Normung hat das Türkische Normeninstitut <strong>die</strong> Übernahme von CEN-,<br />

CENELEC- und ETSI-Normen fortgesetzt.<br />

Die Türkische Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) ist im November 2002 Mitglied <strong>der</strong><br />

Europäischen Akkreditierungsorganisation (EA) geworden. Da <strong>die</strong> TÜRKAK aber das<br />

multilaterale Übereinkommen <strong>der</strong> EA noch nicht unterzeichnet hat, werden<br />

Akkreditierungen <strong>der</strong> TÜRKAK in <strong>der</strong> EU <strong>der</strong>zeit nicht anerkannt. Mit <strong>der</strong><br />

Akkreditierung von Institutionen ist ebenfalls begonnen worden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> sektorspezifischen Rechtsvorschriften wurden in den Sektoren, <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

sich <strong>die</strong> Richtlinien nach <strong>dem</strong> alten Konzept beziehen, weitere 15 EG-Richtlinien<br />

umgesetzt, namentlich in den Bereichen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Drei weitere<br />

Richtlinien für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind ebenfalls umgesetzt<br />

worden.<br />

Was <strong>die</strong> unter das neue Konzept fallenden Bereiche betrifft, so wurden seit <strong>dem</strong> letzten<br />

<strong>Bericht</strong> weitere EG-Richtlinien für Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen,<br />

Bauprodukte und -stoffe, für <strong>die</strong> Energieeffizienz von Haushaltskühlgeräten, für<br />

Aufzüge, Explosivstoffe für zivile Zwecke und potentiell explosive Gasgemische<br />

umgesetzt. Damit erhöht sich <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> umgesetzten Richtlinien des neuen<br />

Konzepts <strong>auf</strong> 20. Allerdings ist <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Konformitätsbewertung und <strong>die</strong><br />

Markt<strong>über</strong>wachung erfor<strong>der</strong>liche Infrastruktur zur praktischen Durchführung noch nicht<br />

geschaffen worden ist.<br />

Auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittel (siehe auch Kapitel 7 –<br />

Landwirtschaft) wurde <strong>die</strong> Umsetzung des Besitzstands fortgesetzt, und zwar<br />

insbeson<strong>der</strong>e was Zusatzstoffe sowie <strong>die</strong> Etikettierung und <strong>die</strong> Bestrahlung betrifft. Die<br />

<strong>Türkei</strong> hat erste Schritte zum Ausbau <strong>der</strong> Verwaltungskapazität für <strong>die</strong> Anwendung des<br />

Besitzstands unternommen; so wurde beispielsweise mit <strong>der</strong> Einrichtung des<br />

Schnellwarnsystems für Nahrungs- und Futtermittel (RASFF) begonnen. Zur<br />

Verbesserung und Ergänzung des Systems sind zusätzliche Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das allgemeine Handelsregime für Arzneimittel stellt weiterhin ein Problem dar. Seit<br />

<strong>dem</strong> letzten <strong>Bericht</strong> sind insbeson<strong>der</strong>e im Bereich des Datenschutzes keinerlei<br />

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