2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

Strategie entwickelt. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen. Im Umweltbereich wurden Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen. Ferner wurden Maßnahmen zur Entwicklung eines Plans für die Finanzierung von Investitionen ergriffen. Der Erlass neuer Rechtsvorschriften über Umweltinspektionen stellt einen positiven Schritt hin zur Stärkung der türkische Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands dar. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz hält sich die Harmonisierung in Grenzen und es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Rechtsvorschriften anzugleichen und die Verwaltungskapazität sowie das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken. Im Bereich Justiz und Inneres wurden Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein für die Rechtsvorschriften und Verfahren der EU zu stärken, insbesondere in Bereichen wie Asyl und illegale Einwanderung. Ferner wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption zu stärken. Für die Bekämpfung des Menschenhandels wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen, insbesondere bei der Visumspolitik, doch erhebliche weitere Anstrengungen sind nötig. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung muss massiv gestärkt werden. Im Bereich der Außenbeziehungen sollte die Übernahme des Allgemeinen Präferenzsystems weiterverfolgt werden. Im Bereich Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen innerhalb der türkische Verwaltung verbessert werden. Insgesamt hat die Angleichung an dem Besitzstand begonnen und erhebliche weitere Anstrengungen sind notwendig. Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um sicherzustellen, dass der Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. Es bedarf erheblicher Reformen auf allen Ebenen der Verwaltung. In einigen Fällen wird das zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden eingerichtet. Deren Autonomie sollte sichergestellt und gleichzeitig ausreichend Personal und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. 3.1 Die Kapitel des Besitzstands Wie bereits dargelegt, wird die Fähigkeit der Türkei, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, anhand der 29 Kapitel des Besitzstands bewertet. Dementsprechend steht am Anfang die Beurteilung der Fortschritte im Bereich der Eckpfeiler des Binnenmarkts, der so genannten "vier Freiheiten". Anschließend werden die Fortschritte der Reihe nach für jedes Verhandlungskapitel systematisch bewertet, so dass der Besitzstand in seiner Gesamtheit erfasst wird: Sektorale Politikbereiche, Wirtschafts- und Steuerfragen, Regionalpolitik, Umweltschutz, Justiz und Inneres, auswärtige Angelegenheiten und finanzielle Fragen. 66

Kapitel 1: Freier Warenverkehr Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der horizontalen Rechtsvorschriften und Verfahren hat die Türkei die Grundverordnung angenommen, um die Grundsätze des neuen und globalen Konzepts einzuführen. Für den Bereich Prüfung und Zertifizierung haben das Ministerium für Industrie und Handel, die Telekommunikationsbehörde und das Unterstaatssekretariat für Seeverkehr Leitlinien veröffentlicht, die bei der Benennung von Stellen für die Konformitätsbewertung in den jeweils verwalteten Sektoren zu beachten sind. Bisher sind jedoch noch keine benannten Stellen bestimmt worden. Das Ministerium für Industrie und Handel und die Telekommunikationsbehörde unterzeichneten gemeinsam mit der Türkischen Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) verschiedene Protokolle, die die Evaluierung von Bewerbungen von Stellen für die Konformitätsbewertung betreffen. Im Bereich der Normung hat das Türkische Normeninstitut die Übernahme von CEN-, CENELEC- und ETSI-Normen fortgesetzt. Die Türkische Akkreditierungsbehörde (TÜRKAK) ist im November 2002 Mitglied der Europäischen Akkreditierungsorganisation (EA) geworden. Da die TÜRKAK aber das multilaterale Übereinkommen der EA noch nicht unterzeichnet hat, werden Akkreditierungen der TÜRKAK in der EU derzeit nicht anerkannt. Mit der Akkreditierung von Institutionen ist ebenfalls begonnen worden. Im Bereich der sektorspezifischen Rechtsvorschriften wurden in den Sektoren, auf die sich die Richtlinien nach dem alten Konzept beziehen, weitere 15 EG-Richtlinien umgesetzt, namentlich in den Bereichen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Drei weitere Richtlinien für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind ebenfalls umgesetzt worden. Was die unter das neue Konzept fallenden Bereiche betrifft, so wurden seit dem letzten Bericht weitere EG-Richtlinien für Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen, Bauprodukte und -stoffe, für die Energieeffizienz von Haushaltskühlgeräten, für Aufzüge, Explosivstoffe für zivile Zwecke und potentiell explosive Gasgemische umgesetzt. Damit erhöht sich die Anzahl der umgesetzten Richtlinien des neuen Konzepts auf 20. Allerdings ist die für die Konformitätsbewertung und die Marktüberwachung erforderliche Infrastruktur zur praktischen Durchführung noch nicht geschaffen worden ist. Auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittel (siehe auch Kapitel 7 – Landwirtschaft) wurde die Umsetzung des Besitzstands fortgesetzt, und zwar insbesondere was Zusatzstoffe sowie die Etikettierung und die Bestrahlung betrifft. Die Türkei hat erste Schritte zum Ausbau der Verwaltungskapazität für die Anwendung des Besitzstands unternommen; so wurde beispielsweise mit der Einrichtung des Schnellwarnsystems für Nahrungs- und Futtermittel (RASFF) begonnen. Zur Verbesserung und Ergänzung des Systems sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Das allgemeine Handelsregime für Arzneimittel stellt weiterhin ein Problem dar. Seit dem letzten Bericht sind insbesondere im Bereich des Datenschutzes keinerlei 67

Strategie entwickelt. Insgesamt hält sich <strong>die</strong> Angleichung an den Besitzstand in<br />

Grenzen.<br />

Im Umweltbereich wurden Rechtsvorschriften zur Angleichung an <strong>die</strong> Richtlinie<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen. Ferner wurden Maßnahmen zur<br />

Entwicklung eines Plans für <strong>die</strong> Finanzierung von Investitionen ergriffen. Der Erlass<br />

neuer Rechtsvorschriften <strong>über</strong> Umweltinspektionen stellt einen positiven Schritt hin<br />

zur Stärkung <strong>der</strong> türkische Verwaltungskapazität für <strong>die</strong> Umsetzung des Besitzstands<br />

dar. Insgesamt hält sich <strong>die</strong> Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.<br />

Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz hält sich <strong>die</strong> Harmonisierung in<br />

Grenzen und es bedarf erheblicher Anstrengungen, um <strong>die</strong> Rechtsvorschriften<br />

anzugleichen und <strong>die</strong> Verwaltungskapazität sowie das Bewusstsein <strong>der</strong> Verbraucher<br />

zu stärken.<br />

Im Bereich Justiz und Inneres wurden Anstrengungen unternommen, um das<br />

Bewusstsein für <strong>die</strong> Rechtsvorschriften und Verfahren <strong>der</strong> EU zu stärken,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Bereichen wie Asyl und illegale Einwan<strong>der</strong>ung. Ferner wurden<br />

weitere Maßnahmen ergriffen, um <strong>die</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> organisierten Kriminalität,<br />

des Drogenhandels und <strong>der</strong> Korruption zu stärken. Für <strong>die</strong> Bekämpfung des<br />

Menschenhandels wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Angleichung an den<br />

Besitzstand hat begonnen, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Visumspolitik, doch erhebliche<br />

weitere Anstrengungen sind nötig. Die Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />

muss massiv gestärkt werden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Außenbeziehungen sollte <strong>die</strong> Übernahme des Allgemeinen<br />

Präferenzsystems weiterverfolgt werden.<br />

Im Bereich Finanzkontrolle sollten <strong>die</strong> Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen<br />

innerhalb <strong>der</strong> türkische Verwaltung verbessert werden. Insgesamt hat <strong>die</strong><br />

Angleichung an <strong>dem</strong> Besitzstand begonnen und erhebliche weitere Anstrengungen<br />

sind notwendig.<br />

Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um<br />

sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. Es<br />

bedarf erheblicher Reformen <strong>auf</strong> allen Ebenen <strong>der</strong> Verwaltung. In einigen Fällen<br />

wird das zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong><br />

staatlichen Beihilfen und <strong>der</strong> Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden<br />

neue Regulierungsbehörden eingerichtet. Deren Autonomie sollte sichergestellt und<br />

gleichzeitig ausreichend Personal und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.<br />

3.1 Die Kapitel des Besitzstands<br />

Wie bereits dargelegt, wird <strong>die</strong> Fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong>, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, anhand <strong>der</strong> 29 Kapitel des Besitzstands<br />

bewertet. Dementsprechend steht am Anfang <strong>die</strong> Beurteilung <strong>der</strong> <strong>Fortschritte</strong> im Bereich<br />

<strong>der</strong> Eckpfeiler des Binnenmarkts, <strong>der</strong> so genannten "vier Freiheiten". Anschließend<br />

werden <strong>die</strong> <strong>Fortschritte</strong> <strong>der</strong> Reihe nach für jedes Verhandlungskapitel systematisch<br />

bewertet, so dass <strong>der</strong> Besitzstand in seiner Gesamtheit erfasst wird: Sektorale<br />

Politikbereiche, Wirtschafts- und Steuerfragen, Regionalpolitik, Umweltschutz, Justiz<br />

und Inneres, auswärtige Angelegenheiten und finanzielle Fragen.<br />

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