2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
Sektoren wie Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika sollten fortgesetzt werden. Ferner muss erhebliche Arbeit geleistet werden, um verschiedene Stellen (für Normung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung) einzurichten und deren Arbeitsweise zu verbessern. Außerdem sollte ein geeignetes Marktaufsichtssystem eingerichtet werden. Trotz der Verabschiedung des Rahmengesetzes findet weiterhin eine Überwachung vor der Vermarktung statt. Die laufenden Bemühungen konzentrieren sich auf die Ausbildung des Personals und die Verbesserung der Ausrüstung der entsprechenden Stellen. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen wurde im Mai ein neues Gesetz verabschiedet und dann im Juni 2002 geändert. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt hin zur Angleichung der türkischen Vorschriften über öffentliches Beschaffungswesen an die der Gemeinschaft. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die erheblichen Abweichungen zwischen dem neuen Gesetz und dem Besitzstand zu beheben. Im Bereich Freizügigkeit können keine Fortschritte vermeldet werden. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs bleiben nach wie vor in vielen Sektoren wichtige Beschränkungen für ausländische Investitionen bestehen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Rechtsangleichung der Türkei im Hinblick auf die Finanzdienstleistungen ist weit fortgeschritten und im Jahr 2001 ist es im Rahmen der Umstrukturierung des Finanzsektors zu weiteren Fortschritten gekommen. Im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen sind keine Fortschritte zu verzeichnen und es bleibt noch viel zu tun, um die türkischen Rechtsvorschriften an die entsprechenden EG-Vorschriften anzugleichen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurden Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung von unrechtmäßigen Nachahmungen und Fälschungen unternommen. Für die Umsetzung der Rechtsvorschriften und für die völlige Unabhängigkeit des türkischen Patentinstituts sollte gesorgt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik werden die kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend angewandt. Keine Fortschritte gab es bei der Angleichung der staatlichen Beihilfepolitik der Türkei an den Besitzstand; der Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Beihilfebehörde sollte Vorrang eingeräumt werden. Im Bereich Landwirtschaft hat die Türkei mit der Registrierung von landwirtschaftlichen Flächen und lebenden Rindern begonnen. Die Vorarbeiten für ein Pflanzenpasssystem haben noch nicht begonnen. Andere Elemente im Rahmen der entsprechenden Priorität der Beitrittspartnerschaft wurden noch nicht angegangen. Was die Tier- und Pflanzengesundheit betrifft, so ist die Ausarbeitung einer Harmonisierungsstrategie im Gange. Ein Ausbau der Durchsetzungskapazitäten hat nicht stattgefunden. Die Türkei sollte sich auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EG-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren. Insgesamt halten sich im Bereich Landwirtschaft die Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand in Grenzen. Im Fischereibereich ist die Angleichung an die Gemeinsame Fischereipolitik nicht vorangekommen. Es bedarf der Einrichtung eines modernisierten Flottenregistrierungssystems. Es gibt nach wie vor große Unterschiede zu den Hauptelementen der EG-Fischereipolitik, insbesondere bei der Bestandsbewirtschaftung, Inspektionen und Kontrollen und der Markt- und Strukturpolitik. 64
Im Bereich der Verkehrspolitik sollte die Türkei die zur Umsetzung der entsprechenden EG-Vorschriften notwendige legislative Arbeit intensivieren. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden. In vielen Sektoren (insbesondere im Straßen- und Seeverkehr) ist die Harmonisierung nur sehr bruchstückhaft und ergibt sich hauptsächlich aus der Umsetzung internationaler Übereinkommen. Im Steuerbereich hat die Angleichung der Verbrauch- und Mehrwertsteuer begonnen und im Hinblick auf Sätze und andere Ausnahmen wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich der indirekten Steuern sind erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Bei den direkten Steuern muss die Türkei die Beitreibung verbessern und diskriminierende Maßnahmen beseitigen. Insgesamt ist nur teilweise eine Angleichung an den Besitzstand im Bereich direkte und indirekten Steuern erfolgt. Was die Zollunion betrifft, ist der Harmonisierungsgrad hoch auf dem Papier, in der Praxis aber gering. Die statistische Infrastruktur der Türkei unterscheidet sich in den meisten Feldern noch stark von der der EU. Eine Zusammenarbeit zwischen den türkischen Behörden und Eurostat wurde kürzlich aufgenommen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen und es sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Maßnahmen ergriffen, doch stehen sie nicht immer in Einklang mit dem Besitzstand. Es besteht ein dringender Bedarf, die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog auf allen Ebenen zu entwickeln und stärken.. Trotz gewissen Fortschritten, weichen die meisten türkischen Rechtsvorschriften weiterhin stark von denen der EG ab. Was den Energiebereich betrifft, so wurden erhebliche Fortschritte im Strom- und im Gassektor erzielt. Zwei große im letzten Jahr verabschiedete Gesetze wurden weiter umgesetzt und die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde für den Strom- und den Gassektor ist vorangekommen. Die Angleichung an den Besitzstand schreitet gut voran, wenngleich weitere Anstrengungen notwendig sind. Im Telekommunikationssektor ist kein Fortschritt zu verzeichnen weder in Bezug auf die Liberalisierung der Sprachtelefonie über Festnetz und der Mobilfunkdienste, noch auf die Umsetzung des Rechtsstandes betreffend des dominanten Marktbetreibers. Fortschritte wurden bei der Annahme neuer Rechtsvorschriften im Bereich Lizenzvergabe, Zusammenschaltung und, zu einem gewissen Grade, Universaldienste erzielt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um insbesondere im Zusammenhang mit Humanressourcen und Ausbildung die Verwaltungskapazität der Telekommunikationsbehörde zu verbessern. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen. Was die Bereiche Kultur und audiovisuelle Medien betrifft, so steht das neue Rundfunkgesetz nicht in Einklang mit dem Besitzstand. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen. Was die Regionalpolitik betrifft, so hat die Türkei die Festlegung einer vorläufigen Landkarte für Zwecke der Regionalentwicklung entsprechend den Kriterien der NUTS-Klassifizierung abgeschlossen und Eurostat hat sie genehmigt. Diese Klassifizierung wird jedoch noch nicht für Planungszwecke und die Regionalpolitik eingesetzt. Bislang wurde noch keine wirksame und EU-konforme regionalpolitische 65
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Sektoren wie Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika sollten fortgesetzt werden.<br />
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sollte gesorgt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Wettbewerbspolitik werden <strong>die</strong><br />
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<strong>Fortschritte</strong> gab es bei <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> staatlichen Beihilfepolitik <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> an<br />
den Besitzstand; <strong>der</strong> Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Beihilfebehörde<br />
sollte Vorrang eingeräumt werden.<br />
Im Bereich Landwirtschaft hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> mit <strong>der</strong> Registrierung von<br />
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Durchsetzungskapazitäten hat nicht stattgefunden. Die <strong>Türkei</strong> sollte sich <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />
Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung <strong>der</strong> EG-Vorschriften im Veterinär- und<br />
Pflanzenschutzsektor konzentrieren. Insgesamt halten sich im Bereich<br />
Landwirtschaft <strong>die</strong> <strong>Fortschritte</strong> bei <strong>der</strong> Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.<br />
Im Fischereibereich ist <strong>die</strong> Angleichung an <strong>die</strong> Gemeinsame Fischereipolitik nicht<br />
vorangekommen. Es bedarf <strong>der</strong> Einrichtung eines mo<strong>der</strong>nisierten<br />
Flottenregistrierungssystems. Es gibt nach wie vor große Unterschiede zu den<br />
Hauptelementen <strong>der</strong> EG-Fischereipolitik, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />
Bestandsbewirtschaftung, Inspektionen und Kontrollen und <strong>der</strong> Markt- und<br />
Strukturpolitik.<br />
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