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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Im Dezember 2002 wie<strong>der</strong>holte <strong>der</strong> Europäische Rat von Kopenhagen, wie wichtig <strong>die</strong><br />

Justiz- und Verwaltungsreform in den Bewerberlän<strong>der</strong>n ist und er fügte hinzu, dass <strong>die</strong>s<br />

helfen wird, <strong>die</strong> Beitrittsvorbereitungen insgesamt voranzubringen. Der vorliegende<br />

<strong>Bericht</strong> geht von <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> türkischen Verwaltung im<br />

<strong>Bericht</strong> von 2002 aus, <strong>die</strong> er zu vertiefen und im Detail zu ergänzen sucht, wobei das<br />

Schwergewicht <strong>auf</strong> den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

einzelnen Bereiche des Besitzstands erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Die Kommission gelangte in ihrem Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> für <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> von 1998 zu<br />

folgen<strong>dem</strong> Schluss:<br />

“Die <strong>Türkei</strong> hat bewiesen, dass sie in <strong>der</strong> Lage ist, <strong>die</strong> meisten in <strong>dem</strong><br />

Zollunionbeschluss vorgesehenen Rechtsvorschriften fristgerecht zu verabschieden<br />

und durchzuführen. In den Sektoren, in denen <strong>die</strong>se Verpflichtungen nicht<br />

fristgerecht erfüllt worden sind, müsste <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> jedoch <strong>die</strong> gleiche politische<br />

Entschlossenheit an den Tag legen. In den meisten in <strong>der</strong> Europäischen Strategie<br />

<strong>auf</strong>gezeigten Bereichen hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> bereits mit <strong>der</strong> Annäherung an das<br />

Gemeinschaftsrecht begonnen. Umfangreiche Anstrengungen sind jedoch noch<br />

notwendig, um <strong>die</strong>sen Prozess zum Abschluss zu bringen, das gilt für den<br />

Binnenmarkt (insbeson<strong>der</strong>e für das öffentliche Auftragswesen), <strong>die</strong> Landwirtschaft<br />

und den Umweltschutz. In den Bereichen, <strong>die</strong> nicht unter <strong>die</strong> Zollunion o<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Europäische Strategie fallen, hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> noch einen weiten Weg vor sich, was <strong>die</strong><br />

Übernahme des Acquis anbelangt.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat zwar im Rahmen <strong>der</strong> Zollunion <strong>die</strong> Fähigkeit ihrer Verwaltungs- und<br />

Justizbehörden zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts unter Beweis gestellt,<br />

jedoch ist es in <strong>die</strong>ser Phase nicht möglich, um sich zu <strong>die</strong>ser Fähigkeit in den<br />

an<strong>der</strong>en Bereichen des Acquis zu äußern, <strong>die</strong> sie noch nicht <strong>über</strong>nommen hat.”<br />

Im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2002 stellte <strong>die</strong> Kommission Folgendes fest:<br />

"Seit <strong>dem</strong> <strong>Bericht</strong> 1998 hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> bei <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften in<br />

den von <strong>der</strong> Zollunion erfassten Bereichen <strong>Fortschritte</strong> erzielt. Ferner wurden in<br />

Sektoren wie Banken, Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft <strong>Fortschritte</strong><br />

gemacht. Der Finanzsektor wurde umstrukturiert und <strong>die</strong> Verwaltungskapazität in<br />

<strong>die</strong>sem Bereich mo<strong>der</strong>nisiert. In den übrigen Bereichen wurden wenig <strong>Fortschritte</strong><br />

erzielt.<br />

Im letzten Jahr ist <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> im Bereich des Binnenmarkts, namentlich <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />

Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens, sowie in den Bereichen Energie und<br />

Justiz und Inneres vorangekommen. Der Fortschritt bei <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />

Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands hielt sich in Grenzen.<br />

Insgesamt hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> in den von <strong>der</strong> Zollunion erfassten Bereichen ein gutes Maß<br />

an Rechtsangleichung erreicht, wohingegen <strong>die</strong> Angleichung in an<strong>der</strong>en Bereichen<br />

weniger fortgeschritten ist. Nach wie vor bestehen große Diskrepanzen zwischen<br />

<strong>dem</strong> Besitzstand und den türkischen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungskapazität<br />

muss gestärkt werden. Dazu sind erhebliche Anstrengungen notwendig.<br />

Was den Binnenmarkt betrifft, so trat im Bereich des freien Warenverkehrs das 2001<br />

verabschiedete Rahmengesetz <strong>über</strong> den freien Warenverkehr in Kraft. In zahlreichen<br />

Sektoren wurden verschiedene Durchführungsrechtsakte erlassen. Erhebliche<br />

technische Handelshin<strong>der</strong>nisse bleiben bestehen. Die Harmonisierungsarbeiten in<br />

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