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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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anhand <strong>der</strong> EU-Standards und <strong>die</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Präzedenzrechtsprechung des<br />

EGMR wären nötig.<br />

Was <strong>die</strong> Lage <strong>der</strong> nicht-sunnitischen Muslime betrifft, so ist eine Verän<strong>der</strong>ung in Bezug<br />

<strong>auf</strong> <strong>die</strong> Aleviten eingetreten. Die früher verbotene Union alevitischer und bektaschischer<br />

Vereinigungen erhielt im April <strong>2003</strong> Rechtsfähigkeit und darf somit ihre Tätigkeiten<br />

ausüben. Weiterhin besorgniserregend ist jedoch <strong>die</strong> Zusammensetzung des Direktorats<br />

für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) und <strong>der</strong> Pflichtreligionsunterricht in Schulen, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> alevitische Identität nicht anerkennen.<br />

Gegen <strong>die</strong> Gemeinschaft <strong>der</strong> Bahai ist ein Rechtsverfahren im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

Enteignung einer als Gebetsstätte genutzten Immobilie in Edirne anhängig.<br />

Die Themen Asylbewerber und Menschenhandel werden in Kapitel 24 - Justiz und<br />

Inneres behandelt.<br />

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gleichbehandlung <strong>der</strong> Geschlechter wurde im Rahmen des<br />

sechsten Reformpakets das Strafgesetzbuch geän<strong>der</strong>t, um Bedenken in Bezug <strong>auf</strong><br />

"Ehrenmorde" auszuräumen. Artikel 462, <strong>der</strong> für so genannte "Ehrenmorde" verringerte<br />

Strafen vorsah, wurde abgeschafft. Die allgemeinere Bestimmung in Artikel 51 <strong>über</strong><br />

unter <strong>dem</strong> Eindruck "äußerster Provokation" begangene Straftaten bleibt jedoch bestehen<br />

und wird bei Tatbeständen angewandt, <strong>die</strong> sich nach traditioneller Auffassung gegen <strong>die</strong><br />

"Tugend" richten. Artikel 453 Strafgesetzbuch wurde geän<strong>der</strong>t, um <strong>die</strong> Strafen für<br />

"Ehrenmorde" an unehelichen Kin<strong>der</strong>n her<strong>auf</strong>zusetzen.<br />

Gewalt gegen Frauen ist in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> noch immer weit verbreitet. Verschiedenen<br />

<strong>Bericht</strong>en zufolge ist <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> weiblichen Bevölkerung im Familienkreis<br />

körperlichen und psychologischen Formen <strong>der</strong> Gewalt ausgesetzt.<br />

Im neuen Beschäftigungsgesetz vom Mai <strong>2003</strong> wird in Beschäftigungsfragen <strong>der</strong><br />

Grundsatz <strong>der</strong> Gleichbehandlung zwischen Personen unabhängig von <strong>der</strong>en Geschlecht,<br />

Rasse und ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung anerkannt. Das effektive<br />

Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz jedoch wird durch <strong>die</strong> Rechtsvorschriften<br />

noch nicht garantiert und es bedarf weiterer <strong>Fortschritte</strong>, um <strong>die</strong> Gleichstellung <strong>der</strong><br />

Geschlechter zu för<strong>der</strong>n wie sie im EU-Recht festgelegt und in Artikel 1(2) und 20 <strong>der</strong><br />

Europäischen Sozialcharta nie<strong>der</strong>gelegt ist. Artikel 8 <strong>der</strong> Europäischen Sozialcharta <strong>über</strong><br />

das Recht beschäftigter Frauen <strong>auf</strong> Mutterschutz hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> noch nicht akzeptiert.<br />

Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach <strong>die</strong> gleichberechtigte Teilung<br />

<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Ehe erworbener Güter möglich ist (unter <strong>der</strong> Voraussetzung einer<br />

beson<strong>der</strong>en Erklärung bei nach Januar 2002 geschlossenen Ehen), wurden nur in sehr<br />

begrenztem Umfang angewandt. In gewählten Gremien und in <strong>der</strong> Regierung sind Frauen<br />

nach wie vor wenig vertreten. Von den 550 Parlamentsabgeordneten sind 24 Frauen.<br />

Die parlamentarische Geschäftsordnung trägt <strong>der</strong> Aufhebung des Hosenverbots für<br />

weibliche Beamte noch immer nicht Rechnung.<br />

Im März <strong>2003</strong> wurde erstmals in <strong>der</strong> Regierung ein Frauenressort eingerichtet.<br />

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