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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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A. EINLEITUNG<br />

1. Vorbemerkung<br />

Der Europäische Rat nahm bei seiner Tagung im Juni 1998 in Cardiff zur Kenntnis, dass<br />

<strong>die</strong> Kommission, gestützt <strong>auf</strong> Artikel 28 des Assoziationsabkommens und <strong>die</strong><br />

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Luxemburg vom Dezember 1997, einen<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> vorlegen wird. Die Kommission legte im Oktober 1998<br />

zusammen mit den Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>en für <strong>die</strong> übrigen Kandidatenlän<strong>der</strong> ihren<br />

ersten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> vor.<br />

Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung im Dezember 1999 in Helsinki zu <strong>dem</strong><br />

Schluss:<br />

"Die <strong>Türkei</strong> ist ein beitrittswilliges Land, das <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong>selben Kriterien,<br />

<strong>die</strong> auch für <strong>die</strong> übrigen beitrittswilligen Län<strong>der</strong> gelten, Mitglied <strong>der</strong> Union werden<br />

soll. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen europäischen Strategie soll <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> wie<br />

den an<strong>der</strong>en beitrittswilligen Län<strong>der</strong>n eine Heranführungsstrategie zugute kommen,<br />

<strong>die</strong> zu Reformen anregen und <strong>die</strong>se unterstützen soll."<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Heranführungsstrategie berichtet <strong>die</strong> Kommission <strong>dem</strong> Europäischen Rat<br />

regelmäßig <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Fortschritte</strong> jedes Bewerberlandes bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

Mitgliedschaft. In den Jahren 1998 bis 2002 hat <strong>die</strong> Kommission jährliche Regelmäßige<br />

<strong>Bericht</strong>e <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> in Folge veröffentlicht.<br />

Daher sollte in <strong>die</strong>sem Jahr ein <strong>Regelmäßiger</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Fortschritte</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>dem</strong> Weg zum Beitritt <strong>auf</strong> <strong>der</strong>selben Grundlage wie in den Vorjahren erstellt werden.<br />

Der vorliegende Regelmäßige <strong>Bericht</strong> folgt in seiner Glie<strong>der</strong>ung weitgehend den<br />

<strong>Bericht</strong>en <strong>der</strong> Vorjahre. Er enthält:<br />

- eine Beschreibung <strong>der</strong> Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und <strong>der</strong> Union, vor allem<br />

im Rahmen des Assoziationsabkommens;<br />

- eine Bewertung <strong>der</strong> Lage nach Maßgabe <strong>der</strong> 1993 vom Europäischen Rat von<br />

Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,<br />

Menschenrechte, Min<strong>der</strong>heitenschutz);<br />

- eine Bewertung <strong>der</strong> Lage und <strong>der</strong> Perspektiven <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong> vom<br />

Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten wirtschaftlichen Kriterien<br />

(funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, <strong>dem</strong> Wettbewerbsdruck und den<br />

Marktkräften innerhalb <strong>der</strong> Union standzuhalten);<br />

- eine Bewertung <strong>der</strong> Fähigkeit <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong>, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> EU-Mitgliedschaft<br />

erwachsenden Verpflichtungen, d. h. den Besitzstand (<strong>die</strong> Verträge, das<br />

Sekundärrecht und <strong>die</strong> sektoralen Politiken <strong>der</strong> Union), zu <strong>über</strong>nehmen. Im Einklang<br />

mit <strong>der</strong> ausdrücklichen For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt<br />

dabei den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit. Es<br />

geht hier nicht nur um <strong>die</strong> Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften, son<strong>der</strong>n auch um <strong>die</strong><br />

Steigerung <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Um- und Durchsetzung des Besitzstands erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Justiz- und Verwaltungsbehörden. Der Europäische Rat hat<br />

<strong>die</strong> Bedeutung <strong>die</strong>ses Aspekts bei seiner Tagung 1995 in Madrid und danach bei<br />

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