2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

einen gemeinsamen Appell an die türkischen Behörden mit dem Aufruf, alle ausstehenden Probleme zu lösen. Was die Eigentumsrechte betrifft, so wurde im Rahmen des vierten Reformpakets das Stiftungsgesetz geändert und im Januar 2003 eine Verordnung erlassen. Die Verordnung hob die (gemäß einer früheren Verordnung vom Oktober 2002 geltende) Erfordernis auf, dass Stiftungen die Genehmigung des Ministerrats benötigen, um Eigentum erwerben, nutzen und registrieren zu können. Künftig ist die Genehmigung des Generaldirektorats für das Stiftungswesen nötig, wenngleich die Verordnung, "wenn dies für notwendig erachtet wird", auch die Konsultation der zuständigen Ministerien und öffentlichen Einrichtungen vorsieht. Mit dem sechsten Reformpaket wird die Frist für die Registrierung des Eigentums von Minderheiten-Stiftungen von sechs auf achtzehn Monate verlängert. Die Verordnung vom Januar bezieht sich nach wie vor nur auf nicht-muslimische Stiftungen. Damit sind alle Religionsgemeinschaften ausgeschlossen, die nicht in der Lage sind, Stiftungen zu gründen, darunter die katholische und die protestantische Gemeinde. Außerdem können Stiftungen, die nicht in der Liste der 160 Minderheiten- Stiftungen im Anhang der Verordnung erfasst sind, kein Eigentum registrieren. Die für die nicht-muslimischen Gemeinschaften sehr problematische Frage des beschlagnahmten Eigentums wurde noch immer nicht gelöst. Da diese Gemeinschaften keine Rechtsfähigkeit besitzen, ist ihr Eigentum der ständigen Gefahr der Beschlagnahme ausgesetzt und der Versuch, Eigentum durch rechtliche Mittel zurückzuerlangen, ist mit vielen Hürden verbunden. Insbesondere die griechischorthodoxe Gemeinde ist unlängst an den EGMR herangetreten, um wieder in den Besitz eines Teils ihres beschlagnahmten Eigentums zu gelangen. Im Hinblick auf die Registrierung von Eigentum sind die Stiftungen auf erhebliche Schwierigkeiten gestoßen. Offiziellen Quellen zufolge haben 116 Stiftungen insgesamt 2234 Anträge gestellt, von denen die Mehrheit entweder für nicht zulässig befunden wurden, weil sie auf den Namen öffentlicher Institutionen oder Privatpersonen registriert waren (622) oder "dem Antragsteller zur Vervollständigung zurückgesandt" wurden (910). Wie vorher erwähnt, haben die türkischen Behörden die im Dezember 2000 vor dem EGMR erzielte Einigung nicht umgesetzt, mit der dem Institut de Prêtres français das Recht der Nutzung eines Stücks Land und der darauf befindlichen Gebäude sowie das Recht auf Verpachtung des Landes zu Zwecken der Gewinnerzielung zugestanden wurde. Religiöse Stiftungen sehen sich nach wie vor Einmischungen seitens des Generaldirektorats für das Stiftungswesen ausgesetzt, was ihre Autonomie ernsthaft einschränkt. Das schließt die Möglichkeit der Entlassung der Treuhänder sowie des Eingriffs in deren Vermögensverwaltung und Rechnungsführung ein. Offiziellen Angaben zufolge wurden zwischen 2001 und 2003 406 Stiftungen aufgelöst. Die Stiftungsräte stoßen auf besondere Probleme im Hinblick auf Wahlen, deren Nichtabhaltung ihre Existenz bedrohen kann. Da die Räte von Personen im Umkreis der Stiftung gewählt werden müssen und die Wähler im Laufe der Zeit aus diesen Gebieten möglicherweise weggezogen sind, ist es nicht immer möglich, Wahlen abzuhalten. Werden die Wahlen nicht rechtzeitig abgehalten, kann das die Beschlagnahme des Eigentums nach sich ziehen. Es gibt einige Beispiele von Einzugsgebieten, die erweitert 38

wurden, um diesem Problem zu begegnen, doch die überwältigende Mehrheit der Stiftungen konnte aus diesen Änderungen keinen Nutzen ziehen. Was die Genehmigung der Errichtung von Gebetsstätten betrifft, so wurde im Rahmen des sechsten Reformpakets das Gesetz über öffentliche Arbeiten geändert. Daraufhin erging im September 2003 ein Rundschreiben, mit dem das Wort "Moschee" durch das Wort "Gebetsstätten" ersetzt wurde, was bedeutet, dass Kirchen und Synagogen nunmehr erfasst sind. Insbesondere die protestantische Gemeinde sah sich Schwierigkeiten ausgesetzt, Gebetsstätten zu finden. Die protestantische Kirche in Diyarbakır besitzt immer noch keine Rechtsfähigkeit, obwohl sie in der Praxis seit April 2003 als Gebetsstätte geöffnet ist. Das Verbot der Ausbildung des Klerus religiöser Minderheiten bleibt bestehen. Angesichts der sinkenden Priesterzahlen in den Kirchen fühlen sich einige Minderheitsgemeinden von diesem Verbot bedroht. Trotz wiederholter Ersuchen bleibt das Seminar von Halki geschlossen, obwohl die Behörden im August 2003 zugesagt hatten, die Angelegenheit erneut zu prüfen. Begrenzte Ressourcen verhindern, dass die meisten Religionsgemeinschaften von Minderheiten ihre Geistlichen im Ausland ausbilden und nationale Kriterien schränken die Fähigkeit nichttürkischer Geistlicher ein, etwa für die assyrische und die chaldäische Kirche zu arbeiten oder das Amt des Ökumenischen Patriarchen zu bekleiden. Darüber hinaus treffen nichttürkische Geistliche nach wie vor auf Schwierigkeiten im Hinblick auf die Gewährung und Erneuerung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Dies gibt der römischkatholischen Gemeinde besonderen Anlass zur Besorgnis. Die öffentliche Verwendung des Titel "Ökumenischer Patriarch" gab Anlass zu Spannungen. Im Juni 2003 beispielsweise wurden die türkischen Staatsbeamten angewiesen, einem Vortrag des orthodoxen Patriarchen Bartholomaios I. fernzubleiben weil der Patriarch in der Einladung zur Zeremonie als "ökumenisch" ausgewiesen war. Eine positive Entwicklung war die Fertigstellung der Neuformulierung der Beschreibung christlicher Konfessionen in den Religionsbüchern. Diese wurden von vielen religiösen Minderheiten als subjektiv und unzutreffend kritisiert. Die Gemeinden erwarten, dass die Lehrbücher entsprechend umgeschrieben werden. Die Veröffentlichung und Einfuhr nicht genehmigter Religionsbücher ist verboten und in einigen Fällen wurden Bücher vom türkischen Zoll beschlagnahmt. Weiterhin schwierig gestaltet sich die Tatsache, dass der stellvertretende Leiter der Schulen religiöser Minderheiten ein vom Bildungsministerium ernannter Muslim ist und über größere Befugnisse verfügt als der eigentliche Schulleiter. Da es Geistlichen und Absolventen theologischer Hochschulen verboten ist, in Schulen zu unterrichten, gibt es Schwierigkeiten bei der Unterrichtung von Minderheitsreligionen. Im Juli 2003 fand in Ankara eine gemeinsam von den türkischen Behörden und der Europäischen Kommission veranstaltete Expertentagung über Religionsfreiheit statt. Experten aus den EU-Mitgliedstaaten und der Türkei tauschten dabei Informationen über Standards und Praxis der Religionsfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten aus. Sie kamen zu dem Schluss, dass die bislang verabschiedeten Rechtsreformen nicht ausreichen und dass die Rechtsvorschriften in diesem Bereich anhand der allgemein akzeptierten Grundsätze des Diskriminierungsverbots, der Gleichheit und der Zusammenarbeit überprüft werden sollten. Eine Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften über Vereinigungen und Stiftungen 39

wurden, um <strong>die</strong>sem Problem zu begegnen, doch <strong>die</strong> <strong>über</strong>wältigende Mehrheit <strong>der</strong><br />

Stiftungen konnte aus <strong>die</strong>sen Än<strong>der</strong>ungen keinen Nutzen ziehen.<br />

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erging im September <strong>2003</strong> ein Rundschreiben, mit <strong>dem</strong> das Wort "Moschee" durch das<br />

Wort "Gebetsstätten" ersetzt wurde, was bedeutet, dass Kirchen und Synagogen nunmehr<br />

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ausgesetzt, Gebetsstätten zu finden. Die protestantische Kirche in Diyarbakır besitzt<br />

immer noch keine Rechtsfähigkeit, obwohl sie in <strong>der</strong> Praxis seit April <strong>2003</strong> als<br />

Gebetsstätte geöffnet ist.<br />

Das Verbot <strong>der</strong> Ausbildung des Klerus religiöser Min<strong>der</strong>heiten bleibt bestehen.<br />

Angesichts <strong>der</strong> sinkenden Priesterzahlen in den Kirchen fühlen sich einige<br />

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das Seminar von Halki geschlossen, obwohl <strong>die</strong> Behörden im August <strong>2003</strong> zugesagt<br />

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ausbilden und nationale Kriterien schränken <strong>die</strong> Fähigkeit nichttürkischer Geistlicher ein,<br />

etwa für <strong>die</strong> assyrische und <strong>die</strong> chaldäische Kirche zu arbeiten o<strong>der</strong> das Amt des<br />

Ökumenischen Patriarchen zu bekleiden. Dar<strong>über</strong> hinaus treffen nichttürkische<br />

Geistliche nach wie vor <strong>auf</strong> Schwierigkeiten im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Gewährung und<br />

Erneuerung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Dies gibt <strong>der</strong> römischkatholischen<br />

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Die öffentliche Verwendung des Titel "Ökumenischer Patriarch" gab Anlass zu<br />

Spannungen. Im Juni <strong>2003</strong> beispielsweise wurden <strong>die</strong> türkischen Staatsbeamten<br />

angewiesen, einem Vortrag des orthodoxen Patriarchen Bartholomaios I. fernzubleiben<br />

weil <strong>der</strong> Patriarch in <strong>der</strong> Einladung zur Zeremonie als "ökumenisch" ausgewiesen war.<br />

Eine positive Entwicklung war <strong>die</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Neuformulierung <strong>der</strong> Beschreibung<br />

christlicher Konfessionen in den Religionsbüchern. Diese wurden von vielen religiösen<br />

Min<strong>der</strong>heiten als subjektiv und unzutreffend kritisiert. Die Gemeinden erwarten, dass <strong>die</strong><br />

Lehrbücher entsprechend umgeschrieben werden. Die Veröffentlichung und Einfuhr<br />

nicht genehmigter Religionsbücher ist verboten und in einigen Fällen wurden Bücher<br />

vom türkischen Zoll beschlagnahmt.<br />

Weiterhin schwierig gestaltet sich <strong>die</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> stellvertretende Leiter <strong>der</strong><br />

Schulen religiöser Min<strong>der</strong>heiten ein vom Bildungsministerium ernannter Muslim ist und<br />

<strong>über</strong> größere Befugnisse verfügt als <strong>der</strong> eigentliche Schulleiter. Da es Geistlichen und<br />

Absolventen theologischer Hochschulen verboten ist, in Schulen zu unterrichten, gibt es<br />

Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Unterrichtung von Min<strong>der</strong>heitsreligionen.<br />

Im Juli <strong>2003</strong> fand in Ankara eine gemeinsam von den türkischen Behörden und <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission veranstaltete Expertentagung <strong>über</strong> Religionsfreiheit statt.<br />

Experten aus den EU-Mitgliedstaaten und <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> tauschten dabei Informationen <strong>über</strong><br />

Standards und Praxis <strong>der</strong> Religionsfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten aus. Sie kamen zu<br />

<strong>dem</strong> Schluss, dass <strong>die</strong> bislang verabschiedeten Rechtsreformen nicht ausreichen und dass<br />

<strong>die</strong> Rechtsvorschriften in <strong>die</strong>sem Bereich anhand <strong>der</strong> allgemein akzeptierten Grundsätze<br />

des Diskriminierungsverbots, <strong>der</strong> Gleichheit und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>über</strong>prüft werden<br />

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