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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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einen gemeinsamen Appell an <strong>die</strong> türkischen Behörden mit <strong>dem</strong> Aufruf, alle<br />

ausstehenden Probleme zu lösen.<br />

Was <strong>die</strong> Eigentumsrechte betrifft, so wurde im Rahmen des vierten Reformpakets das<br />

Stiftungsgesetz geän<strong>der</strong>t und im Januar <strong>2003</strong> eine Verordnung erlassen. Die Verordnung<br />

hob <strong>die</strong> (gemäß einer früheren Verordnung vom Oktober 2002 geltende) Erfor<strong>der</strong>nis <strong>auf</strong>,<br />

dass Stiftungen <strong>die</strong> Genehmigung des Ministerrats benötigen, um Eigentum erwerben,<br />

nutzen und registrieren zu können. Künftig ist <strong>die</strong> Genehmigung des Generaldirektorats<br />

für das Stiftungswesen nötig, wenngleich <strong>die</strong> Verordnung, "wenn <strong>die</strong>s für notwendig<br />

erachtet wird", auch <strong>die</strong> Konsultation <strong>der</strong> zuständigen Ministerien und öffentlichen<br />

Einrichtungen vorsieht. Mit <strong>dem</strong> sechsten Reformpaket wird <strong>die</strong> Frist für <strong>die</strong><br />

Registrierung des Eigentums von Min<strong>der</strong>heiten-Stiftungen von sechs <strong>auf</strong> achtzehn<br />

Monate verlängert.<br />

Die Verordnung vom Januar bezieht sich nach wie vor nur <strong>auf</strong> nicht-muslimische<br />

Stiftungen. Damit sind alle Religionsgemeinschaften ausgeschlossen, <strong>die</strong> nicht in <strong>der</strong><br />

Lage sind, Stiftungen zu gründen, darunter <strong>die</strong> katholische und <strong>die</strong> protestantische<br />

Gemeinde. Außer<strong>dem</strong> können Stiftungen, <strong>die</strong> nicht in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> 160 Min<strong>der</strong>heiten-<br />

Stiftungen im Anhang <strong>der</strong> Verordnung erfasst sind, kein Eigentum registrieren.<br />

Die für <strong>die</strong> nicht-muslimischen Gemeinschaften sehr problematische Frage des<br />

beschlagnahmten Eigentums wurde noch immer nicht gelöst. Da <strong>die</strong>se Gemeinschaften<br />

keine Rechtsfähigkeit besitzen, ist ihr Eigentum <strong>der</strong> ständigen Gefahr <strong>der</strong><br />

Beschlagnahme ausgesetzt und <strong>der</strong> Versuch, Eigentum durch rechtliche Mittel<br />

zurückzuerlangen, ist mit vielen Hürden verbunden. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> griechischorthodoxe<br />

Gemeinde ist unlängst an den EGMR herangetreten, um wie<strong>der</strong> in den Besitz<br />

eines Teils ihres beschlagnahmten Eigentums zu gelangen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Registrierung von Eigentum sind <strong>die</strong> Stiftungen <strong>auf</strong> erhebliche<br />

Schwierigkeiten gestoßen. Offiziellen Quellen zufolge haben 116 Stiftungen insgesamt<br />

2234 Anträge gestellt, von denen <strong>die</strong> Mehrheit entwe<strong>der</strong> für nicht zulässig befunden<br />

wurden, weil sie <strong>auf</strong> den Namen öffentlicher Institutionen o<strong>der</strong> Privatpersonen registriert<br />

waren (622) o<strong>der</strong> "<strong>dem</strong> Antragsteller zur Vervollständigung zurückgesandt" wurden<br />

(910). Wie vorher erwähnt, haben <strong>die</strong> türkischen Behörden <strong>die</strong> im Dezember 2000 vor<br />

<strong>dem</strong> EGMR erzielte Einigung nicht umgesetzt, mit <strong>der</strong> <strong>dem</strong> Institut de Prêtres français<br />

das Recht <strong>der</strong> Nutzung eines Stücks Land und <strong>der</strong> dar<strong>auf</strong> befindlichen Gebäude sowie<br />

das Recht <strong>auf</strong> Verpachtung des Landes zu Zwecken <strong>der</strong> Gewinnerzielung zugestanden<br />

wurde.<br />

Religiöse Stiftungen sehen sich nach wie vor Einmischungen seitens des<br />

Generaldirektorats für das Stiftungswesen ausgesetzt, was ihre Autonomie ernsthaft<br />

einschränkt. Das schließt <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Entlassung <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> sowie des<br />

Eingriffs in <strong>der</strong>en Vermögensverwaltung und Rechnungsführung ein.<br />

Offiziellen Angaben zufolge wurden zwischen 2001 und <strong>2003</strong> 406 Stiftungen <strong>auf</strong>gelöst.<br />

Die Stiftungsräte stoßen <strong>auf</strong> beson<strong>der</strong>e Probleme im Hinblick <strong>auf</strong> Wahlen, <strong>der</strong>en<br />

Nichtabhaltung ihre Existenz bedrohen kann. Da <strong>die</strong> Räte von Personen im Umkreis <strong>der</strong><br />

Stiftung gewählt werden müssen und <strong>die</strong> Wähler im L<strong>auf</strong>e <strong>der</strong> Zeit aus <strong>die</strong>sen Gebieten<br />

möglicherweise weggezogen sind, ist es nicht immer möglich, Wahlen abzuhalten.<br />

Werden <strong>die</strong> Wahlen nicht rechtzeitig abgehalten, kann das <strong>die</strong> Beschlagnahme des<br />

Eigentums nach sich ziehen. Es gibt einige Beispiele von Einzugsgebieten, <strong>die</strong> erweitert<br />

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