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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Gewalt gegen Demonstranten. Die Gewalt gegen Frauen gibt beson<strong>der</strong>en Anlass zur<br />

Sorge: Ein Beispiel aus jüngerer Zeit ereignete sich am 14. Juni <strong>2003</strong>, als <strong>Bericht</strong>en<br />

zufolge Frau Gülbahar Gündüz, eine Frauenvertreterin <strong>der</strong> DEHAP in Istanbul, entführt,<br />

mit verbundenen Augen vergewaltigt und von Personen, bei denen es sich eigenen<br />

Angaben zufolge um Polizeibeamte handelte, gefoltert wurde.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> den Fall <strong>der</strong> beiden HADEP-Vertretern, <strong>die</strong> 2001 nach einem Besuch<br />

des Polizeireviers in Silopi verschwanden, entsandte <strong>der</strong> EGMR im April <strong>2003</strong> eine<br />

Delegation nach Ankara, um Ermittlungen durchzuführen.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Reform des Systems <strong>der</strong> Haftanstalten haben sich <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Verhältnisse erheblich verbessert.<br />

Das Strafgesetzbuch wurde reformiert. Im Februar <strong>2003</strong> wurden zwei neue Tatbestände<br />

eingeführt, um <strong>die</strong> Sicherheit in Haftanstalten zu erhöhen und Hungerstreiks zu<br />

vermeiden. Artikel 307 Buchstabe a des Strafgesetzbuchs führt für Personen, <strong>die</strong> wegen<br />

<strong>der</strong> Verbringung von Waffen und bestimmten Kommunikationsgeräten in Gefängnisse<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Benutzung in Gefängnissen verurteilt wurden, Haftstrafen zwischen zwei und<br />

fünf Jahren ein. Artikel 307 Buchstabe b führt für Personen, <strong>die</strong> verurteilt wurden, weil<br />

sie Gefangene und Häftlinge daran gehin<strong>der</strong>t haben, einen Anwalt o<strong>der</strong> Freunde zu<br />

treffen, Strafen von einem bis drei Jahren ein. Ferner wird es gemäß <strong>die</strong>sem Artikel zum<br />

Straftatbestand, Gefangenen und Häftlingen <strong>die</strong> Nahrungs<strong>auf</strong>nahme zu verweigern und<br />

<strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong>ser Straftat schuldig machen, werden zu zwei bis vier Jahren o<strong>der</strong><br />

- beim Tod einer Person in Folge von Unterernährung - zu 10 bis 20 Jahren Haft<br />

verurteilt.<br />

Im Februar <strong>2003</strong> wurden zahlreiche Artikel des Gesetzes <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verwaltung von<br />

Gefängnissen und Haftanstalten im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Bereitstellung von Nahrungsmitteln<br />

und den Zugang zu Gefängnissen geän<strong>der</strong>t. Eine Än<strong>der</strong>ung von Artikel 4 bezieht sich <strong>auf</strong><br />

Gefangene und Häftlinge, <strong>die</strong> sich "zu Tode fasten" und Nahrung verweigern. Gemäß<br />

<strong>dem</strong> Gesetz sind sie vom Gefängnisarzt <strong>über</strong> <strong>die</strong> physischen und psychologischen<br />

Konsequenzen ihres Handelns zu informieren. Tritt eine erste Gesundheitsgefahr ein,<br />

sind sie - wenn nötig gegen ihren Willen - in ein Krankenhaus zu verlegen.<br />

Wenngleich es <strong>Bericht</strong>en zufolge immer noch einige Fälle von Hungerstreiks mit<br />

tödlichem Ausgang gibt, ist <strong>der</strong>en Anzahl erheblich gesunken. Offiziellen Quellen<br />

zufolge gibt es <strong>der</strong>zeit niemanden in den Gefängnissen, <strong>der</strong> sich "zu Tode fastet",<br />

wenngleich sich fünf Verurteilte deswegen im Krankenhaus befinden. Der Präsident hat<br />

171 Gefangene begnadigt, <strong>die</strong> an <strong>der</strong>artigen Hungerstreiks beteiligt waren, <strong>die</strong> Urteile<br />

gegen 391 Gefangene wurden <strong>auf</strong>gehoben und weitere 80 Gefangene wurden wegen<br />

Gesundheitsproblemen entlassen. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum starben 9 Gefangene durch<br />

Todesfasten, womit <strong>die</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Toten <strong>auf</strong> 66 steigt.<br />

Im Januar <strong>2003</strong> nahm das Justizministerium einer neuen Lehrplan für <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong>nstbegleitende Ausbildung des Personals von Gefängnissen und Haftanstalten an,<br />

dessen Schwerpunkt <strong>auf</strong> den Menschenrechten und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bekämpfung von<br />

Misshandlung liegt.<br />

Offiziellen Quellen zufolge saßen zum 30. April <strong>2003</strong> 64 173 Personen in Gefängnissen<br />

und Haftanstalten ein, darunter 32 624 verurteilte Gefangene und 31 549 Inhaftierte.<br />

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