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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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<strong>auf</strong> <strong>die</strong> Normalisierung des Lebens geführt und zahlreiche unangekündigte Besuche bei<br />

Polizeirevieren im ganzen Land durchgeführt.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Ausbildung im Bereich Menschenrechte fanden zusätzlich zur<br />

gemeinsamen Initiative <strong>der</strong> Europäischen Kommission und des Europarates ad hoc<br />

zahlreiche Projekte statt. Diese Initiative <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Ausbildung von Be<strong>die</strong>nsteten im<br />

öffentlichen Dienst und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Justiz in Menschenrechtsfragen, <strong>der</strong><br />

Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen innerhalb <strong>der</strong> Gesellschaft und <strong>der</strong><br />

Unterstützung <strong>der</strong> Rechtsreformen. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang begann im Mai <strong>2003</strong> ein<br />

Ausbildungsprogrammen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Präzedenzfallrechtsprechung des EGMR.<br />

Was <strong>die</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Diskriminierung betrifft, so wurde das im Jahr 2001<br />

unterzeichnete Zusatzprotokoll Nr. 12 zur EMRK, das jede Form von Diskriminierung<br />

verbietet, noch nicht ratifiziert. Die <strong>Türkei</strong> verfügt immer noch nicht <strong>über</strong> eine<br />

umfassende Strategie o<strong>der</strong> umfassende zivil- o<strong>der</strong> verwaltungsrechtliche Bestimmungen<br />

zum Schutz vor Diskriminierung. Ferner fehlt es an statistischen Daten, aus denen <strong>die</strong><br />

Art und das Ausmaß von Diskriminierungen aus allen verbotenen Gründen wie Herkunft,<br />

Religion o<strong>der</strong> Sprache hervorgehen. Die <strong>Türkei</strong> muss den EU-Besitzstand zum Schutz<br />

vor Diskriminierung gemäß Artikel 13 EG-Vertrag noch umsetzen und anwenden (siehe<br />

auch Kapitel 13 – Sozialpolitik und Beschäftigung).<br />

Bürgerliche und politische Rechte<br />

Wie oben erwähnt, ratifizierte das Parlament - nach <strong>der</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Todesstrafe im<br />

August 2002 - im Juni <strong>2003</strong> das sechste Protokoll zur Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention (EMRK) <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Todesstrafe, außer in<br />

Kriegszeiten o<strong>der</strong> in Zeiten unmittelbarer Kriegsgefahr.<br />

Das sechste Reformpaket enthält eine Bestimmung zur Anpassung <strong>der</strong> geltenden<br />

Rechtsvorschriften an <strong>die</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Todesstrafe, in<strong>dem</strong> alle Todesurteile (außer in<br />

Kriegszeiten und in Zeiten unmittelbarer Kriegsgefahr) in lebenslängliche<br />

Freiheitsstrafen umgewandelt werden.<br />

Im Fall Öcalan entschied <strong>der</strong> EGMR im März <strong>2003</strong>, dass <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> Artikel 3, 5 und<br />

6 <strong>der</strong> EMRK in Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Klagen des Antragstellers hinsichtlich <strong>der</strong> Todesstrafe,<br />

seiner Inhaftierung und seines Gerichtsverfahrens verletzt hat. Im Juli <strong>2003</strong> jedoch<br />

unternahmen sowohl Öcalan als auch <strong>die</strong> türkische Regierung <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schritte,<br />

um <strong>die</strong> Sache vor <strong>der</strong> Großen Kammer weiter zu verfolgen.<br />

Zur Verhütung von Folter und Misshandlungen hat sich <strong>die</strong> Regierung im Hinblick <strong>auf</strong><br />

<strong>die</strong> Folter zu einer "Null Toleranz-Politik" verpflichtet. Die Rechtsvorschriften in <strong>die</strong>sem<br />

Bereich wurden erheblich verschärft. Zwar hat <strong>der</strong>en Anwendung einige konkrete<br />

Ergebnisse hervorgebracht, doch <strong>die</strong> Lage gestaltet sich uneinheitlich und es kommen<br />

nach wie vor Folterfälle vor.<br />

Im Rahmen des vierten Reformpakets wurden <strong>die</strong> Artikel 243 (Folter) und 245<br />

(Misshandlungen) des Strafgesetzbuchs geän<strong>der</strong>t, so dass verhin<strong>der</strong>t wird, dass<br />

Verurteilungen wegen Folter und Misshandlungen ausgesetzt o<strong>der</strong> in Geldbußen<br />

umgewandelt werden.<br />

Im Januar <strong>2003</strong> wurden das Gesetz <strong>über</strong> Gerichtsverfahren gegen Be<strong>die</strong>nstete im<br />

öffentlichen Dienst und an<strong>der</strong>e Staatsbeamte sowie Artikel 154 Strafverfahrens-<br />

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