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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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Die <strong>Türkei</strong> hat im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> internationalen Menschenrechts<strong>über</strong>einkommen<br />

<strong>Fortschritte</strong> erzielt. Im Juli 2002 ratifizierte das Parlament den Internationalen Pakt <strong>über</strong><br />

bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt <strong>über</strong> wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte <strong>der</strong> Vereinten Nationen. Allerdings meldete <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> zu<br />

<strong>die</strong>sen Pakten Vorbehalte im Hinblick <strong>auf</strong> das Recht <strong>auf</strong> Bildung und <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitenrechte an. Im Juli <strong>2003</strong> ratifizierte das Parlament auch das sechste Protokoll<br />

zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abschaffung <strong>der</strong><br />

Todesstrafe, außer in Kriegszeiten o<strong>der</strong> in Zeiten unmittelbarer Kriegsgefahr. Die<br />

entsprechenden Ratifikationsinstrumente hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> jedoch noch nicht bei den<br />

Vereinten Nationen und beim Europarat hinterlegt.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt <strong>über</strong> bürgerliche und<br />

politische Rechte, das Rahmen<strong>über</strong>einkommen des Europarates <strong>über</strong> den Schutz<br />

nationaler Min<strong>der</strong>heiten, <strong>die</strong> <strong>über</strong>arbeitete Europäische Sozialcharta und das Statut des<br />

Internationalen Strafgerichtshofs noch nicht unterzeichnet.<br />

Seit Oktober 2002 hat <strong>der</strong> EGMR 92 Urteile gefällt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> betreffen. In 43 Fällen<br />

stellte <strong>der</strong> Gerichtshof eine Verletzung <strong>der</strong> EMRK durch <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> fest (und nur in<br />

einem Fall wurde festgestellt, dass <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> Konvention nicht verletzt hat) und 47<br />

gütliche Einigungen wurden erzielt - viele davon enthielten Verpflichtungen,<br />

Einzelmaßnahmen o<strong>der</strong> allgemeine Maßnahmen zu treffen, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Zahlung eines<br />

Geldbetrags hinausgehen. In <strong>die</strong>sem Zeitraum wurden 2614 neue Anträge betreffend <strong>die</strong><br />

<strong>Türkei</strong> vor <strong>dem</strong> EGMR eingereicht.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Vollstreckung <strong>der</strong> Urteile des EGMR kommt es in <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> noch<br />

immer zu Problemen.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat noch nicht alle vom Gerichtshof 1999 vorgeschriebenen notwendigen<br />

Maßnahmen getroffen, um Abhilfe gegen zahlreiche Verletzungen des Rechts <strong>auf</strong><br />

Meinungsfreiheit zu schaffen, d.h. sie hat unrechtmäßig verhängte Strafurteile nicht<br />

<strong>auf</strong>gehoben und <strong>die</strong> bürgerlichen Rechte nicht wie<strong>der</strong>hergestellt. Ebenso wenig hat <strong>die</strong><br />

<strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> Probleme behoben, <strong>die</strong> im Zeitraum 2000-2002 durch eine Reihe irrtümlicher<br />

Zahlungen von Entschädigungen <strong>auf</strong>getreten sind.<br />

Im Oktober <strong>2003</strong> beschloss das Ministerkomitee des Europarates, eine<br />

Interimsentschließung im Hinblick dar<strong>auf</strong> anzunehmen, dass <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ihren<br />

Verpflichtungen im Rahmen des Vergleichs zum Fall des Institut de Prêtres français 3<br />

(2000) (siehe unten - Bürgerliche und politische Rechte) nicht nachkommt. Ferner<br />

beschloss das Ministerkomitee, eine Interimsentschließung im Hinblick dar<strong>auf</strong><br />

anzunehmen, dass <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> Bestimmungen <strong>über</strong> das Recht <strong>auf</strong> Bildung im Falle<br />

Zyperns gegen <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> nicht einhält (2001). 4<br />

Im Fall Loizidou 5 , in <strong>dem</strong> das Eigentumsrecht <strong>der</strong> Antragstellerin verletzt und <strong>die</strong> vom<br />

Gerichtshof zugesprochene Entschädigung nicht gezahlt wurde, sagte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> im Juni<br />

<strong>2003</strong> <strong>die</strong> vom Gerichtshof im Oktober 1998 zugesprochene Entschädigungszahlung zu<br />

3 Fall Institut de Prêtres français vs. <strong>Türkei</strong> (Antrag Nr. 26308/95).<br />

4 Fall Zypern vs. <strong>Türkei</strong> (Antrag Nr. 25781/94).<br />

5 Fall Loizidou vs. <strong>Türkei</strong> (Antrag Nr. 15318/89).<br />

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