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2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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1.2 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit<br />

Das Parlament<br />

Am 3. November 2002 fanden Parlamentswahlen statt, nach denen nur zwei <strong>der</strong> 18<br />

angetretenen Parteien in <strong>der</strong> Großen Nationalversammlung <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> vertreten sind,<br />

nämlich <strong>die</strong> Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) und <strong>die</strong> Republikanische<br />

Volkspartei (CHP). Die AKP erhielt <strong>über</strong> ein Drittel <strong>der</strong> Stimmen und 363 Sitze, womit<br />

sie <strong>die</strong> für verfassungsän<strong>der</strong>nde Zweidrittelmehrheit nur um 4 Sitze verfehlt. Ferner<br />

wurden 9 unabhängige Abgeordnete gewählt.<br />

Die Wahlen wurden von Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen Parlaments und in einigen<br />

Provinzen von <strong>der</strong> parlamentarischen Versammlung des Europarates <strong>über</strong>wacht. Die<br />

Wahlbewertungsmission des Büros für <strong>dem</strong>okratische Institutionen und Menschenrechte<br />

(ODIHR) <strong>der</strong> OSZE besuchte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> vom 29. Oktober bis 4. November 2002 im<br />

Rahmen ihres Programms zur Bewertung von Wahlverfahren in etablierten Demokratien<br />

sowie in Transformationslän<strong>der</strong>n. Die OSZE/ODIHR vertrat <strong>die</strong> Auffassung, dass <strong>der</strong><br />

Abl<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Wahlen internationalen Standards entsprach und dass erhebliche<br />

Verfassungsreformen und Rechtsreformen in den letzten beiden Jahren den gesamten<br />

Rechtsrahmen für <strong>die</strong> Wahlen weiter verbessert haben.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum hat das Parlament im Zuge einer Verfassungsän<strong>der</strong>ung Art. 76 <strong>der</strong><br />

Verfassungen in Bezug <strong>auf</strong> das passive Wahlrecht geän<strong>der</strong>t und den Grund zum Verbot<br />

<strong>der</strong> Teilnahme an Wahlen <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Beteiligung an terroristischen Akten eingeschränkt.<br />

Nach einem Veto des Präsidenten wurde <strong>die</strong>se Verfassungsän<strong>der</strong>ung vom Parlament<br />

erneut unverän<strong>der</strong>t verabschiedet. Ferner verabschiedete das Parlament eine<br />

Verfassungsän<strong>der</strong>ung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Senkung <strong>der</strong> Altersgrenze für Kandidaten bei den<br />

allgemeinen Wahlen <strong>auf</strong> 25 Jahre.<br />

Neben den politischen Reformpaketen (siehe Abschnitt B.1.3 Menschenrechte und<br />

Min<strong>der</strong>heitenschutz) verabschiedete das Parlament 143 neue Gesetze und ratifizierte<br />

mehrere internationale und europäische Übereinkommen wie den Internationalen Pakt<br />

<strong>über</strong> bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt <strong>über</strong> wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte sowie das Protokoll Nr. 6 zur Konvention <strong>über</strong> den Schutz<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).<br />

Nach mehrjährigen Diskussionen wurde am 15. April <strong>2003</strong> unter <strong>der</strong> Bezeichnung "EU-<br />

Harmonisierungsausschuss" ein parlamentarischer Ausschuss für EU-Integration<br />

eingerichtet. Dieser beratende Ausschuss hat <strong>die</strong> Aufgabe, Entwicklungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Heranführungsprozess <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> zu verfolgen und Entwürfe<br />

für Rechtsakte im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Einhaltung des Besitzstands zu prüfen.<br />

Ein parlamentarischer Ausschuss <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verfassungsreformen hat seine Arbeit im<br />

Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung zusätzlicher Verfassungsbestimmungen fortgesetzt.<br />

Der Menschenrechtsausschuss des Parlaments hat im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Aufhebung des<br />

Ausnahmezustands <strong>Bericht</strong>e <strong>über</strong> <strong>die</strong> Menschenrechtslage im Südosten verfasst, <strong>die</strong><br />

beson<strong>der</strong>e Empfehlungen an <strong>die</strong> Exekutive enthalten. Der Ausschuss hat aus <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit Klagen <strong>über</strong> Menschenrechtsverletzungen entgegengenommen und <strong>die</strong><br />

einschlägigen Behörden <strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t, den Klagen nachzugehen und gegebenenfalls<br />

Abhilfe zu schaffen. Mitglie<strong>der</strong> des Ausschusses haben außer<strong>dem</strong> zahlreiche<br />

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