2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

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10.03.2013 Aufrufe

auf private Konsultierung eines Anwalts und zur Bestrafung der Täter. In der Praxis wird das Recht auf private Konsultierung eines Anwalts nicht immer respektiert. Die Ausbildung von Vollzugsbeamten in Menschenrechtsfragen wird weiter betrieben, und es wurden neue Initiativen ergriffen. Bei der Beseitigung bestehender Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind Fortschritte zu verzeichnen. Das türkische Strafgesetzbuch und das Anti-Terror-Gesetz wurden geändert. Die meisten Strafverfahren gegen Einzelpersonen endeten mit einem Freispruch. Das Problem der wegen friedlicher Meinungsäußerung verurteilten Häftlinge wurde angegangen; mehrere Personen wurden bereits freigelassen. In einigen Fällen kam es zur Berufung, bislang jedoch ohne praktische Auswirkungen. Einige, aber nicht alle, gesetzlichen Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln, wurden aufgehoben. Bei der Religionsfreiheit gab es kaum Fortschritte. Nichtmoslemische Glaubensgemeinschaften unterliegen nach wie vor erheblichen Einschränkungen. Es wurden Initiativen zur Verbesserung der Effizienz des Justizsystems ergriffen. Eine Justizakademie wurde eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich der Staatssicherheitsgerichte wurde nochmals geändert. Befugnisse und Funktionsweise dieser Staatssicherheitsgerichte entsprechen aber noch immer nicht den europäischen Standards und Verfahren. Das im Juli verabschiedete Reformpaket enthält wichtige Änderungen hinsichtlich der Pflichten, der Struktur und der Funktionsweise des Nationalen Sicherheitsrats. Es wurden weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Radio- und Fernsehsendungen in anderen Sprachen als Türkisch erlassen, doch gibt es in der Praxis noch keine solchen Sendungen. Der Ausnahmezustand im Südosten wurde aufgehoben, was zu einer Verbesserung des allgemeinen Klimas und der Sicherheitslage geführt hat. Es fehlt noch an einem umfassenden Konzept für den Abbau des Regionalgefälles, und das Problem der Binnenvertriebenen wurde noch nicht angegangen, auch wenn die türkische Seite kürzlich gemeinsam mit internationalen Partnern einige vielversprechende Initiativen gestartet. Die kurzfristigen, auf die wirtschaftlichen Kriterien bezogenen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden zum Teil verwirklicht. Das von der Regierung im März 2001 erstellte Finanz- und Wirtschaftsprogramm, das Strukturreformen sowie fiskalische und monetäre Maßnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen beinhaltet, wird gemäß den Vorgaben des IWF weiterhin umgesetzt. Der Prozess der Reform des Finanzsektors geht voran. Die Umsetzung des neuen Bankgesetzes hat zur Stärkung des Banksektors beigetragen; das Aufsichtsrecht wurde verbessert. Das Zentralbankgesetz wurde geändert, um die Unabhängigkeit der Zentralbank von der Regierung zu stärken. Die Türkei beteiligt sich am Haushaltskontrollverfahren zur Vorbereitung des Beitritts, das aus einer jährlichen Berichterstattung über die Haushaltslage besteht. Die Regierung setzt die Umsetzung der strukturellen Agrarreformen fort. Die Registrierung von Grundbesitz und Hausrindern hat begonnen. Bei der Privatisierung der Industrie und der Landwirtschaft konnten nur in begrenztem Umfang Fortschritte erzielt werden. Das staatliche Monopol für die Produktion, die Einfuhr, die Festlegung der Preise und den Vertrieb von alkoholischen Getränken und Tabak stellt immer noch ein erhebliches Problem dar. Ein Gesetz zur Erleichterung des Zuflusses ausländischer Direktinvestitionen wurde zwar erlassen, hatte jedoch noch keine spürbaren 156

Auswirkungen. Obgleich das Steuereinnahmesystem verbessert wurde, sind die auf den Umfang der Schattenwirtschaft zurückführbaren Probleme nicht hinreichend gelöst. Obgleich die Türkei mit der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft begonnen hat, die sich auf ihre Fähigkeit zur Übernahme der Mitgliedspflichten beziehen, sind hinsichtlich der kurzfristigen Prioritäten in Bezug auf die meisten Kapitel des Besitzstands noch keine wesentlichen Fortschritte gemacht worden. Teilerfolge sind zu verzeichnen in den Bereichen Dienstleistungsfreiheit, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Energie, Industriepolitik, kleine und mittlere Unternehmen, Verbraucherschutz und Gesundheit, Justiz und Inneres, Zollunion und Außenbeziehungen. Die Prioritäten in Bezug auf den freien Kapitalverkehr wurden zu einem großen Teil verwirklicht. Was die in der Beitrittspartnerschaft von 2003 festgelegten mittelfristigen Prioritäten angeht, so hat die Türkei die Lösung einiger Probleme im Zusammenhang mit den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, freier Kapitalverkehr, Besteuerung, Wirtschafts- und Währungsunion, Energie sowie Justiz und Inneres in Angriff genommen. Die bei den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erreichten Fortschritte werden in anderen Teilen dieses Berichts detaillierter erörtert, insbesondere in Abschnitt B.3 dieses Berichts: Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft folgt der Gliederung des Regelmäßigen Berichts. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft stellt für die Türkei weiterhin einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Ausrichtung der Maßnahmen dar, die sie im Zeitraum 2003-2004 und danach zur Vorbereitung des EU-Beitritts treffen wird. Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft muss fortgesetzt werden. Wenn ihr die nötige politische Aufmerksamkeit geschenkt wird, sollte sie der Türkei bei der Erstellung ihrer Agenda für die Gesetzgebung und den institutionellen Aufbau helfen. 157

<strong>auf</strong> private Konsultierung eines Anwalts und zur Bestrafung <strong>der</strong> Täter. In <strong>der</strong> Praxis wird<br />

das Recht <strong>auf</strong> private Konsultierung eines Anwalts nicht immer respektiert. Die<br />

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zu verzeichnen. Das türkische Strafgesetzbuch und das Anti-Terror-Gesetz wurden<br />

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es zur Berufung, bislang jedoch ohne praktische Auswirkungen. Einige, aber nicht alle,<br />

gesetzlichen Einschränkungen des Rechts <strong>auf</strong> Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich<br />

friedlich zu versammeln, wurden <strong>auf</strong>gehoben. Bei <strong>der</strong> Religionsfreiheit gab es kaum<br />

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erheblichen Einschränkungen.<br />

Es wurden Initiativen zur Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz des Justizsystems ergriffen. Eine<br />

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Staatssicherheitsgerichte wurde nochmals geän<strong>der</strong>t. Befugnisse und Funktionsweise<br />

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Standards und Verfahren. Das im Juli verabschiedete Reformpaket enthält wichtige<br />

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Nationalen Sicherheitsrats.<br />

Es wurden weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften <strong>über</strong> Radio- und<br />

Fernsehsendungen in an<strong>der</strong>en Sprachen als Türkisch erlassen, doch gibt es in <strong>der</strong> Praxis<br />

noch keine solchen Sendungen. Der Ausnahmezustand im Südosten wurde <strong>auf</strong>gehoben,<br />

was zu einer Verbesserung des allgemeinen Klimas und <strong>der</strong> Sicherheitslage geführt hat.<br />

Es fehlt noch an einem umfassenden Konzept für den Abbau des Regionalgefälles, und<br />

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türkische Seite kürzlich gemeinsam mit internationalen Partnern einige<br />

vielversprechende Initiativen gestartet.<br />

Die kurzfristigen, <strong>auf</strong> <strong>die</strong> wirtschaftlichen Kriterien bezogenen Prioritäten <strong>der</strong><br />

Beitrittspartnerschaft wurden zum Teil verwirklicht. Das von <strong>der</strong> Regierung im<br />

März 2001 erstellte Finanz- und Wirtschaftsprogramm, das Strukturreformen sowie<br />

fiskalische und monetäre Maßnahmen zur Sanierung <strong>der</strong> Staatsfinanzen beinhaltet, wird<br />

gemäß den Vorgaben des IWF weiterhin umgesetzt. Der Prozess <strong>der</strong> Reform des<br />

Finanzsektors geht voran. Die Umsetzung des neuen Bankgesetzes hat zur Stärkung des<br />

Banksektors beigetragen; das Aufsichtsrecht wurde verbessert. Das Zentralbankgesetz<br />

wurde geän<strong>der</strong>t, um <strong>die</strong> Unabhängigkeit <strong>der</strong> Zentralbank von <strong>der</strong> Regierung zu stärken.<br />

Die <strong>Türkei</strong> beteiligt sich am Haushaltskontrollverfahren zur Vorbereitung des Beitritts,<br />

das aus einer jährlichen <strong>Bericht</strong>erstattung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Haushaltslage besteht.<br />

Die Regierung setzt <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> strukturellen Agrarreformen fort. Die<br />

Registrierung von Grundbesitz und Hausrin<strong>der</strong>n hat begonnen. Bei <strong>der</strong> Privatisierung <strong>der</strong><br />

Industrie und <strong>der</strong> Landwirtschaft konnten nur in begrenztem Umfang <strong>Fortschritte</strong> erzielt<br />

werden. Das staatliche Monopol für <strong>die</strong> Produktion, <strong>die</strong> Einfuhr, <strong>die</strong> Festlegung <strong>der</strong><br />

Preise und den Vertrieb von alkoholischen Getränken und Tabak stellt immer noch ein<br />

erhebliches Problem dar. Ein Gesetz zur Erleichterung des Zuflusses ausländischer<br />

Direktinvestitionen wurde zwar erlassen, hatte jedoch noch keine spürbaren<br />

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