2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

Mit der Annahme einer ersten Strategie für die Rechtsangleichung im Bereich Justiz und Inneres hat die Türkei wichtige Fortschritte erzielt. Die Zusammenarbeit hat sich in vielen Bereichen wie etwa bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität verbessert. Die Türkei sollte mit der Umsetzung der bereits angenommenen Strategien beginnen und sich intensiver um die Angleichung ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens bemühen. Außerdem sollte die Türkei mit der EU Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen aufnehmen. Bei der Zollunion sollte folgenden ausstehenden Fragen Priorität eingeräumt werden: den Rechtsvorschriften über die Zollaspekte der Kontrolle; nachgeahmte Waren und Raubkopien; Kulturgüter und nichtzollrechtliche Vorschriften in Bezug auf die Anwendung von Zollbestimmungen auf Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Die Verwaltung ist leistungsfähiger geworden, doch sollte die Türkei die interinstitutionelle Zusammenarbeit, die Prüfungen nach der Abfertigung und die Grenzkontrollen weiter stärken, um zu einer zufriedenstellenden Durchführung und Durchsetzung der angeglichenen Rechtsvorschriften zu gelangen. Die Türkei hat nur sehr begrenzte Fortschritte im Bereich Außenbeziehungen gemacht, in dem es nach wie vor gilt, seit langem bestehende Verpflichtungen insbesondere im Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems zu erfüllen. Im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen sollte sich die Türkei verstärkt um den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Partnern bemühen, mit denen die EU solche Regelungen getroffen hat. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die Türkei in ihrer Politik weiterhin zum großen Teil der Linie der EU gefolgt. Die Türkei sollte dafür sorgen, dass ihre nationale Politik und Praxis in Einklang mit den gemeinsamen Standpunkten der EU stehen und sie sollte sicherstellen, dass alle Sanktionen und beschränkenden Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden können. Aufgrund der Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Finanzkontrolle wurden bei der Finanzkontrolle wenige Fortschritte erzielt. Die Türkei sollte dieses Gesetz verabschieden und sich auf die Verbesserung der Haushaltstransparenz und der Rechnungsführungsstandards sowie auf die Umsetzung der neuen Codestruktur des Haushaltsplans konzentrieren. Die Umsetzung zeigte in vielen Bereichen Schwächen. Im Interesse einer effektiven Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands muss in verschiedenen Bereichen die Verwaltungskapazität gestärkt werden. In einigen Fällen, etwa im Bereich der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung, sollten im Rahmen der Verwaltungsreform neue Strukturen eingerichtet werden. Dort, wo neue Regulierungsbehörden eingerichtet wurden, sollte deren Autonomie gewährleistet werden und sie sollten personell und finanzielle mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden. 154

D. BEITRITTSPARTNERSCHAFT: ALLGEMEINE BEWERTUNG Nach Untersuchung der Fortschritte der Türkei und des allgemeinen Stands hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen wurden die vorstehenden Schlussfolgerungen gezogen. In diesem Abschnitt wird in knapper Form bewertet, inwieweit die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft verwirklicht worden sind. Der Rat hat im Mai 2003 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft angenommen 16 . Der Zweck der Beitrittspartnerschaft besteht darin, die türkischen Behörden bei ihren Bemühungen um die Erfüllung der Beitrittskriterien − insbesondere der politischen Kriterien − zu unterstützen. Im Einzelnen geht es darin um die Prioritäten für die Beitrittsvorbereitungen, insbesondere um die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands. Sie bildet ferner die Grundlage für die Planung der aus Gemeinschaftsmitteln gewährten Heranführungshilfen. Die Türkei hat damit begonnen, die in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft definierten Prioritäten zu verwirklichen. Insgesamt sind Fortschritte zu verzeichnen, doch sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich, wenn die Türkei die ihr für den Zeitraum 2003-2004 gestellten Aufgaben erfüllen will. Für einen Großteil dieser Prioritäten wird die Regierung Unterstützung von der EU erhalten, da die unmittelbar an diese Prioritäten geknüpften Projekte in das nationale Programm für 2003 aufgenommen wurden (siehe hierzu Teil A.2). In Bezug auf kurzfristige Prioritäten − verstärkter politischer Dialog und politische Kriterien 17 − sind erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Prioritäten gemacht worden. So wurde in der Gesetzgebung die Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften an EU-Standards mit Nachdruck betrieben. Auf manchen Gebieten sind noch weitere legislative Anstrengungen erforderlich. Ingesamt gesehen ist die Umsetzung in der Praxis uneinheitlich, und konkrete Ergebnisse der Reformen sind noch nicht ersichtlich. Die Türkei spricht sich weiterhin für die Fortsetzung der laufenden direkten Gespräche zwischen den Führern der beiden Volksgruppen aus mit dem Ziel, eine umfassende Lösung für Zypern zu finden. Was den Grundsatz der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten angeht, so haben sich die Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland weiter verbessert. Man ist nach wie vor um die Durchführung neuer vertrauensbildender Maßnahmen bemüht. Die beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte bzw. über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind ratifiziert worden. Die Türkei hat erhebliche Vorbehalte angemeldet. Die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Folter wurden ausgebaut. Die Regierung verfolgt in Bezug auf die Folter eine Null-Toleranz-Politik. Es wurden legislative Maßnahmen ergriffen zur Gewährleistung des Rechts für Festgenommene und Inhaftierte 16 Beschluss 2003/398/EG des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei (ABl. L 145 vom 12.6.2003, S. 40). 17 Zwecks besserer Verständlichkeit werden Zitate aus der Beitrittspartnerschaft kursiv hervorgehoben. 155

D. BEITRITTSPARTNERSCHAFT: ALLGEMEINE BEWERTUNG<br />

Nach Untersuchung <strong>der</strong> <strong>Fortschritte</strong> <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und des allgemeinen Stands hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Kriterien von Kopenhagen wurden <strong>die</strong> vorstehenden<br />

Schlussfolgerungen gezogen. In <strong>die</strong>sem Abschnitt wird in knapper Form bewertet,<br />

inwieweit <strong>die</strong> Prioritäten <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft verwirklicht worden sind.<br />

Der Rat hat im Mai <strong>2003</strong> eine <strong>über</strong>arbeitete Beitrittspartnerschaft angenommen 16 . Der<br />

Zweck <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft besteht darin, <strong>die</strong> türkischen Behörden bei ihren<br />

Bemühungen um <strong>die</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Beitrittskriterien − insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> politischen<br />

Kriterien − zu unterstützen. Im Einzelnen geht es darin um <strong>die</strong> Prioritäten für <strong>die</strong><br />

Beitrittsvorbereitungen, insbeson<strong>der</strong>e um <strong>die</strong> Übernahme des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstands. Sie bildet ferner <strong>die</strong> Grundlage für <strong>die</strong> Planung <strong>der</strong> aus<br />

Gemeinschaftsmitteln gewährten Heranführungshilfen.<br />

Die <strong>Türkei</strong> hat damit begonnen, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> <strong>über</strong>arbeiteten Beitrittspartnerschaft<br />

definierten Prioritäten zu verwirklichen. Insgesamt sind <strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen,<br />

doch sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich, wenn <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong> ihr<br />

für den Zeitraum <strong>2003</strong>-2004 gestellten Aufgaben erfüllen will. Für einen Großteil <strong>die</strong>ser<br />

Prioritäten wird <strong>die</strong> Regierung Unterstützung von <strong>der</strong> EU erhalten, da <strong>die</strong> unmittelbar an<br />

<strong>die</strong>se Prioritäten geknüpften Projekte in das nationale Programm für <strong>2003</strong> <strong>auf</strong>genommen<br />

wurden (siehe hierzu Teil A.2).<br />

In Bezug <strong>auf</strong> kurzfristige Prioritäten − verstärkter politischer Dialog und politische<br />

Kriterien 17 − sind erhebliche <strong>Fortschritte</strong> bei <strong>der</strong> Verwirklichung <strong>der</strong> Prioritäten gemacht<br />

worden. So wurde in <strong>der</strong> Gesetzgebung <strong>die</strong> Anpassung <strong>der</strong> einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften an EU-Standards mit Nachdruck betrieben. Auf manchen Gebieten<br />

sind noch weitere legislative Anstrengungen erfor<strong>der</strong>lich. Ingesamt gesehen ist <strong>die</strong><br />

Umsetzung in <strong>der</strong> Praxis uneinheitlich, und konkrete Ergebnisse <strong>der</strong> Reformen sind noch<br />

nicht ersichtlich.<br />

Die <strong>Türkei</strong> spricht sich weiterhin für <strong>die</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> l<strong>auf</strong>enden direkten Gespräche<br />

zwischen den Führern <strong>der</strong> beiden Volksgruppen aus mit <strong>dem</strong> Ziel, eine umfassende<br />

Lösung für Zypern zu finden. Was den Grundsatz <strong>der</strong> friedlichen Beilegung von<br />

Grenzstreitigkeiten angeht, so haben sich <strong>die</strong> Beziehungen zwischen <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> und<br />

Griechenland weiter verbessert. Man ist nach wie vor um <strong>die</strong> Durchführung neuer<br />

vertrauensbilden<strong>der</strong> Maßnahmen bemüht.<br />

Die beiden Internationalen Pakte <strong>über</strong> bürgerliche und politische Rechte bzw. <strong>über</strong><br />

wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind ratifiziert worden. Die <strong>Türkei</strong> hat<br />

erhebliche Vorbehalte angemeldet.<br />

Die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung <strong>der</strong> Folter wurden ausgebaut. Die Regierung<br />

verfolgt in Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Folter eine Null-Toleranz-Politik. Es wurden legislative<br />

Maßnahmen ergriffen zur Gewährleistung des Rechts für Festgenommene und Inhaftierte<br />

16 Beschluss <strong>2003</strong>/398/EG des Rates vom 19. Mai <strong>2003</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele<br />

und Bedingungen <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft mit <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> (ABl. L 145 vom 12.6.<strong>2003</strong>, S. 40).<br />

17 Zwecks besserer Verständlichkeit werden Zitate aus <strong>der</strong> Beitrittspartnerschaft kursiv hervorgehoben.<br />

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