2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

Gemeinschaft für die Türkei auf teilweise dezentralisierter Grundlage an die Zentralstelle für Finanzierungen und Vertragsvergabe übertragen wurde. Um in Zukunft eine wirklich effiziente Bewirtschaftung der strukturpolitischen Ausgaben zu erreichen, ist jedoch eine Umstrukturierung der derzeitigen internen Finanzkontrollsysteme, insbesondere durch die Festlegung eindeutiger Regeln und Verfahren für diese Kontrollen, sowie gleichzeitig eine erhebliche Aufstockung der entsprechenden Verwaltungskapazitäten der Türkei erforderlich. Im Hinblick auf einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft muss die Türkei ihre Verwaltungskapazität für die Bearbeitung vermuteter Betrugsfälle oder anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe erweitern. Dazu gehört auch eine erfolgreiche Übermittlung dieser Unregelmäßigkeiten an die Kommission. Schlussfolgerung Aufgrund der Verzögerungen beim Erlass des Gesetzes über die öffentliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Mechanismen für die Finanzkontrolle in der türkischen Verwaltung sollten verbessert werden, und zwar sowohl im Hinblick auf ihre Rechtsgrundlage als auch ihre Umsetzung. Die Türkei sollte ihre Bemühungen auf die Verabschiedung des Gesetzes über die öffentliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle sowie auf die Änderung der Charta des türkischen Rechnungshofes konzentrieren und anschließend auch die wirksame Durchsetzung davon sicherstellen. Ferner sollten der Rechtsrahmen und die Verwaltungskapazität zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gestärkt werden. Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Bei der Aufstellung und Durchführung des Staatshaushalts wurden weitere Fortschritte erzielt. Durch neue Durchführungsvorschriften wird nunmehr die Kreditaufnahme als Zahlungsermächtigung in den Haushalt eingestellt und die Reformen der Rechnungsführung und Codestruktur wurden auf alle konsolidierten Haushaltsagenturen und auf Pilotbasis allgemein auf die Regierungsstellen ausgeweitet. Im Hinblick auf die Eigenmittel sind keine Fortschritte zu vermelden. Gesamtbewertung Die Haushaltsverfahren der Türkei stimmen in vielerlei Hinsicht mit den in der EU allgemein üblichen Standards nicht überein. Es existieren immer noch zahlreiche Umlauffonds und Einrichtungen mit besonderer Rechnungsführung, die Maßnahmen außerhalb des Haushaltsplans durchführen und sich nicht an die haushaltsrelevanten Standards halten; ihre Haushaltspläne werden dem Parlament nicht vorgelegt. Die Zahl dieser Fonds ist jedoch verringert worden. 142

Die Zuständigkeiten für die Finanzverwaltung sind immer noch zersplittert und auf mehrere Verwaltungsstellen verteilt, denen verschiedene Minister vorstehen. Folglich gibt es für den gesamten öffentlichen Sektor keine klaren haushaltsrelevanten Kompetenzen. Ferner sind bei der Aufstellung des Haushaltsplans Verbesserungen erforderlich, wenn es um die Veranschlagung des Bedarfs geht. Entsprechend der vorstehend formulierten Forderung, die Deckung des Haushaltsplans auszuweiten, zählen zu den Prioritäten der laufenden Reform die Verbesserung der Transparenz beim Haushaltsplan und die Verbesserung der Rechnungsführungsstandards sowie die Gewährleistung einer Verbindung zwischen der Konzipierung politischer Maßnahmen und dem Haushaltsverfahren. Dennoch hat sich die Lage verbessert. Der Konsolidierungsprozess im Haushaltsbereich ist fast abgeschlossen und das laufende umfassende Reformprogramm für den öffentlichen Sektor sollte entschlossen fortgesetzt werden. Die Verfahren zur Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans für die wichtigsten Ausgaben und die Verfahren für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sollten vollständig aufeinander abgestimmt werden. Die Ausgaben lokaler Regierungen sollten zu Rechnungslegungszwecken auch als Ausgaben des öffentlichen Sektors definiert werden. Die Berichterstattung über steuerliche Aspekte sollte rechtzeitig erfolgen, umfassend und zuverlässig sein und Abweichungen vom Haushaltsplan aufzeigen. Das Finanzministerium hat 2003 ein neues automatisiertes Rechnungsführungssystem fertiggestellt, das die Datenbanken für die Rechnungsführung zentralisiert und alle konsolidierten Haushaltsagenturen abdeckt. So ist es in der Lage, die Verpflichtungsermächtigungen regelmäßig zu überwachen und rechtzeitig abzuwickeln, die Verpflichtungsermächtigungen, die die Zahlungsermächtigungen übersteigen, zu erfassen und nach Abschluss der Einführung der neuen Codestruktur des Haushaltsplans analytische Berichte zu erstellen. Die Regierung hat 2003 Maßnahmen zur Stärkung der Tätigkeit der Steuerverwaltung getroffen. Der Haushaltsplan 2003 enthält Mittel zur Einstellung zusätzlicher Steuerprüfer und im Januar 2003 hat das neue Koordinierungsreferat für Steuerprüfung einen Plan zur Koordinierung der Steuerprüfungen fertiggestellt, der für mit hohem Risiko behaftete Gebiete gezielt Prüfungsressourcen bereitstellt. Die Türkei engagiert sich für die Fortsetzung dieses Prozesses und für die grundlegende Reform der Steuerverwaltung auf Grundlage der Erfahrungen der OECD und im Rahmen ihres Stand-by-Abkommens mit dem IWF über ihr Wirtschaftsprogramm 2002-2004. Die organisatorische Umstrukturierung des Generaldirektorats für öffentliche Einnahmen dauert an. Was die Politikbereiche betrifft, die sich auf die Eigenmittelsysteme auswirken, so existieren bereits die für die Anwendung des Eigenmittelsystems notwendigen Einrichtungen und führen die einschlägigen Tätigkeiten durch wie Erhebung der Zölle, Verwaltung des statistischen Systems für die auf den Bruttonationaleinkommen- (GNI) und Mehrwertsteuer (MWSt)-Eigenmitteln beruhenden Berechnungen und Verwaltung des Systems zur MwSt-Erhebung. Eine weitere Angleichung ist zur ordnungsgemäßen Berechnung der GNI- und MwSt-Eigenmittel nötig. In diesem Zusammenhang muss die Türkei neue Statistikvorschriften annehmen, die in Einklang mit EU-Standards stehen, sie muss die Methode der staatlichen Kontenführung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung von ESA95 überarbeiten und die volkswirtschaftlichen Gesamtstatistiken, insbesondere bezüglich der BSP-Schätzungen, der harmonisierten 143

Die Zuständigkeiten für <strong>die</strong> Finanzverwaltung sind immer noch zersplittert und <strong>auf</strong><br />

mehrere Verwaltungsstellen verteilt, denen verschiedene Minister vorstehen. Folglich<br />

gibt es für den gesamten öffentlichen Sektor keine klaren haushaltsrelevanten<br />

Kompetenzen. Ferner sind bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans Verbesserungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich, wenn es um <strong>die</strong> Veranschlagung des Bedarfs geht. Entsprechend <strong>der</strong><br />

vorstehend formulierten For<strong>der</strong>ung, <strong>die</strong> Deckung des Haushaltsplans auszuweiten, zählen<br />

zu den Prioritäten <strong>der</strong> l<strong>auf</strong>enden Reform <strong>die</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Transparenz beim<br />

Haushaltsplan und <strong>die</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Rechnungsführungsstandards sowie <strong>die</strong><br />

Gewährleistung einer Verbindung zwischen <strong>der</strong> Konzipierung politischer Maßnahmen<br />

und <strong>dem</strong> Haushaltsverfahren.<br />

Dennoch hat sich <strong>die</strong> Lage verbessert. Der Konsoli<strong>die</strong>rungsprozess im Haushaltsbereich<br />

ist fast abgeschlossen und das l<strong>auf</strong>ende umfassende Reformprogramm für den<br />

öffentlichen Sektor sollte entschlossen fortgesetzt werden. Die Verfahren zur Aufstellung<br />

und Verabschiedung des Haushaltsplans für <strong>die</strong> wichtigsten Ausgaben und <strong>die</strong> Verfahren<br />

für regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Ausgaben sollten vollständig <strong>auf</strong>einan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

werden. Die Ausgaben lokaler Regierungen sollten zu Rechnungslegungszwecken auch<br />

als Ausgaben des öffentlichen Sektors definiert werden.<br />

Die <strong>Bericht</strong>erstattung <strong>über</strong> steuerliche Aspekte sollte rechtzeitig erfolgen, umfassend und<br />

zuverlässig sein und Abweichungen vom Haushaltsplan <strong>auf</strong>zeigen. Das<br />

Finanzministerium hat <strong>2003</strong> ein neues automatisiertes Rechnungsführungssystem<br />

fertiggestellt, das <strong>die</strong> Datenbanken für <strong>die</strong> Rechnungsführung zentralisiert und alle<br />

konsoli<strong>die</strong>rten Haushaltsagenturen abdeckt. So ist es in <strong>der</strong> Lage, <strong>die</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />

regelmäßig zu <strong>über</strong>wachen und rechtzeitig abzuwickeln, <strong>die</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zahlungsermächtigungen <strong>über</strong>steigen, zu<br />

erfassen und nach Abschluss <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> neuen Codestruktur des Haushaltsplans<br />

analytische <strong>Bericht</strong>e zu erstellen.<br />

Die Regierung hat <strong>2003</strong> Maßnahmen zur Stärkung <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />

getroffen. Der Haushaltsplan <strong>2003</strong> enthält Mittel zur Einstellung zusätzlicher<br />

Steuerprüfer und im Januar <strong>2003</strong> hat das neue Koordinierungsreferat für Steuerprüfung<br />

einen Plan zur Koordinierung <strong>der</strong> Steuerprüfungen fertiggestellt, <strong>der</strong> für mit hohem<br />

Risiko behaftete Gebiete gezielt Prüfungsressourcen bereitstellt. Die <strong>Türkei</strong> engagiert<br />

sich für <strong>die</strong> Fortsetzung <strong>die</strong>ses Prozesses und für <strong>die</strong> grundlegende Reform <strong>der</strong><br />

Steuerverwaltung <strong>auf</strong> Grundlage <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong> OECD und im Rahmen ihres<br />

Stand-by-Abkommens mit <strong>dem</strong> IWF <strong>über</strong> ihr Wirtschaftsprogramm 2002-2004. Die<br />

organisatorische Umstrukturierung des Generaldirektorats für öffentliche Einnahmen<br />

dauert an.<br />

Was <strong>die</strong> Politikbereiche betrifft, <strong>die</strong> sich <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Eigenmittelsysteme auswirken, so<br />

existieren bereits <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Anwendung des Eigenmittelsystems notwendigen<br />

Einrichtungen und führen <strong>die</strong> einschlägigen Tätigkeiten durch wie Erhebung <strong>der</strong> Zölle,<br />

Verwaltung des statistischen Systems für <strong>die</strong> <strong>auf</strong> den Bruttonationaleinkommen- (GNI)<br />

und Mehrwertsteuer (MWSt)-Eigenmitteln beruhenden Berechnungen und Verwaltung<br />

des Systems zur MwSt-Erhebung. Eine weitere Angleichung ist zur ordnungsgemäßen<br />

Berechnung <strong>der</strong> GNI- und MwSt-Eigenmittel nötig. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang muss <strong>die</strong><br />

<strong>Türkei</strong> neue Statistikvorschriften annehmen, <strong>die</strong> in Einklang mit EU-Standards stehen,<br />

sie muss <strong>die</strong> Methode <strong>der</strong> staatlichen Kontenführung im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

ordnungsgemäße Anwendung von ESA95 <strong>über</strong>arbeiten und <strong>die</strong> volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtstatistiken, insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> BSP-Schätzungen, <strong>der</strong> harmonisierten<br />

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