2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...

10.03.2013 Aufrufe

der Ausbau der notwendigen Verwaltungsstrukturen abgeschlossen wird. Insbesondere sollte die Türkei dafür sorgen, dass ihre nationale Politik und Vorgehensweise mit den gemeinsamen Standpunkten der EU in Einklang steht; sie sollte diese Standpunkte in internationalen Foren verteidigen, und Maßnahmen ergreifen, damit alle Sanktionen und einschränkenden Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ferner sollte die Türkei die Stabilität und Sicherheit in ihrer Region weiterhin fördern, insbesondere was die Balkanländer, den Kaukasus, das östliche Mittelmeer und den Nahen Osten betrifft. In diesem Zusammenhang ist die weitere Verbesserung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten von entscheidender Bedeutung. Bei den Stabilisierungsbemühungen im Irak kommt der Türkei eine wichtige Rolle zu. Kapitel 28: Finanzkontrolle Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurde dem Parlament ein Entwurf von Rechtsvorschriften für die öffentliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle vorgelegt (das Gesetz über die öffentliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle), der aber bisher noch nicht angenommen worden ist. Durch dieses Gesetz würde die externe Rechnungsprüfung auch auf die noch verbleibenden extrabudgetären Finanzmittel ausgedehnt werden. Derzeit laufen Bestrebungen, den Rechnungshof nach Maßgabe der Erklärung von Lima über die Obersten Rechnungsprüfungsbehörden umzustrukturieren. Mit der Schaffung von behördlichen Strukturen für die Verwaltung der Heranführungshilfen hat die Türkei auch bei der Kontrolle der strukturpolitischen Ausgaben Fortschritte gemacht. Keine weiteren Entwicklungen sind auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu verzeichnen. Gesamtbewertung Es bestehen weiterhin beträchtliche Unterschiede zwischen den traditionellen öffentlichen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen der Türkei und den EU-Kriterien für diese Systeme. So fehlen insbesondere Konzepte für die Rechenschaftspflicht der Führungskräfte und für eine moderne interne Rechnungsprüfung; außerdem kommt es häufig zu Überschneidungen und Zuständigkeitskonflikten sowohl innerhalb als auch zwischen den Aufgaben des Finanzministeriums und des Rechnungshofs. Sowohl das Finanzministerium als auch der Rechnungshof der Türkei führen aufwendige ex-ante Kontrollen durch. Am System der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurden seit dem Regelmäßigen Bericht 2002 weder rechtliche noch strukturelle Veränderungen vorgenommen. Allerdings besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Finanzministerium. Zu diesem Thema wurde ferner ein Strategiepapier angenommen und dem Parlament wurde ein Entwurf für ein Gesetz über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen unterbreitet. Die Türkei ist verpflichtet, diese Rechtsvorschriften als Bestandteil ihrer Bereitschaftsvereinbarung mit dem IWF zur Deckung ihres Wirtschaftsprogramms 2002-2004 zu beschliessen. Der Gesetzesentwurf wird eine Reihe 140

von Anpassungen der bisherigen Regelungen bewirken, die den in früheren Regelmässigen Berichten beanstandeten Mängeln abhelfen sollen. Die angestrebten Veränderungen werden jedoch erst längerfristig zum Tragen kommen. Zwischenzeitlich erweist es sich trotz der wachsenden Zahl von Prüfinstanzen und der stark zentralisierten ex-ante Kontrollen des Finanzministeriums weiterhin als unmöglich, die relativ häufig vorkommenden Unregelmäßigkeiten systematisch und effizient zu beheben. Bei ihrer Reform der Finanzkontrollsysteme sollte die türkische Regierung grundsätzlich darauf achten, dass eine Reihe von Mindestanforderungen für die Anpassung an EG- Standards zu erfüllen sind. So müssen sämtliche Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten aller Haushaltsbereiche in einem einzigen Staatshaushalt zusammengeführt werden. Hier sind im Zuge der Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Bewirtschaftung extrabudgetärer Mittel und für die Schuldenverwaltung bereits Fortschritte zu verzeichnen. Der Umfang der Prüfzuständigkeiten des Rechnungshofs (sie sollten auf externe Kontrolltätigkeiten gerichtet sein) sollte erweitert und auf sämtliche Ausgaben der öffentlichen Hand, einschließlich der von autonomen Einrichtungen, ausgedehnt werden. Ebenfalls erforderlich ist ein einheitliches Konzept für Verwaltung und Kontrolle – sowohl auf interner als auch auf externer Ebene – des nationalen Gesamthaushalts. Parallel dazu sollte die Rechenschaftspflicht der für alle öffentlichen Ausgaben zuständigen Stellen eingeführt werden. Des Weiteren müssen in allen Haushaltsausgabenstellen (federführende Ministerien und öffentliche Behörden) unabhängig arbeitende interne Rechnungsprüfungsstellen eingerichtet werden, denen die Prüfung ihrer jeweiligen Institutionen obliegt. Verfahrenstechnisch sollten vorwiegend System- und Leistungsprüfungen nach Maßgabe international anerkannter Normen durchgeführt werden. Die jeweiligen Prüfzuständigkeiten der Haushaltsausgabenstellen, des Finanzministeriums und des Rechnungshofes müssen klar umrissen sein. Der Rechnungshof kann seinen Verpflichtungen zur externen Rechnungsprüfung der Haushaltsausgaben wegen der auch von ihm durchzuführenden Ex-ante-Kontrollen sämtlicher Haushaltszahlungsanweisungen noch immer nicht in vollem Umfang nachkommen. Der Hof sollte auf jeden Fall bei allen Prüfungen die INTOSAI-Normen zugrunde legen. Um das System für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFC) als auch jenes für die externe Rechnungsprüfung zu reformieren, sind geeignete Rechtsangleichungen erforderlich. Dies gilt auch für das Gesetz über die Aufgaben des Rechnungshofs, dessen operative und funktionelle Unabhängigkeit gewährleistet werden muss. Eine Verbesserung der Berichterstattungs- und Follow-up-Verfahren auf der Ebene der federführenden Ministerien und des Parlaments sowie die Veröffentlichung der Berichte des Hofs würden den Prüftätigkeiten des Rechnungshofs mehr Gewicht verleihen. Diese Empfehlungen waren bereits im Regelmäßigen Bericht aus dem Jahr 2002 vermerkt worden, aber bisher konnten keine konkreten Fortschritte bei ihrer Realisierung festgestellt werden. Mit dem Ziel einer Kontrolle der strukturpolitischen Ausgaben wurden die Maßnahmen, die für eine Stärkung der Verwaltungskapazität zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Heranführungshilfe erforderlich sind, sowohl in die Handbücher des Nationalen Fonds als auch in diejenigen der Zentralstelle für Finanzierungen und Vertragsvergabe (CFCU) sowie in die in diesem Jahr unterzeichneten Vereinbarungen der Zentralstelle für Finanzierungen und Vertragsvergabe mit dem Nationalen Fond und den zwischen der CFCU und den Durchführungsagenturen unterzeichneten Vereinbarungen, aufgenommen. Im September 2003 hat die Kommission einen Beschluss angenommen, mit dem die Verwaltungszuständigkeit für das finanzielle Hilfsprogramm der 141

von Anpassungen <strong>der</strong> bisherigen Regelungen bewirken, <strong>die</strong> den in früheren<br />

Regelmässigen <strong>Bericht</strong>en beanstandeten Mängeln abhelfen sollen. Die angestrebten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen werden jedoch erst längerfristig zum Tragen kommen. Zwischenzeitlich<br />

erweist es sich trotz <strong>der</strong> wachsenden Zahl von Prüfinstanzen und <strong>der</strong> stark zentralisierten<br />

ex-ante Kontrollen des Finanzministeriums weiterhin als unmöglich, <strong>die</strong> relativ häufig<br />

vorkommenden Unregelmäßigkeiten systematisch und effizient zu beheben.<br />

Bei ihrer Reform <strong>der</strong> Finanzkontrollsysteme sollte <strong>die</strong> türkische Regierung grundsätzlich<br />

dar<strong>auf</strong> achten, dass eine Reihe von Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für <strong>die</strong> Anpassung an EG-<br />

Standards zu erfüllen sind. So müssen sämtliche Einnahmen, Ausgaben, For<strong>der</strong>ungen<br />

und Verbindlichkeiten aller Haushaltsbereiche in einem einzigen Staatshaushalt<br />

zusammengeführt werden. Hier sind im Zuge <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften<br />

für <strong>die</strong> Bewirtschaftung extrabudgetärer Mittel und für <strong>die</strong> Schuldenverwaltung bereits<br />

<strong>Fortschritte</strong> zu verzeichnen. Der Umfang <strong>der</strong> Prüfzuständigkeiten des Rechnungshofs<br />

(sie sollten <strong>auf</strong> externe Kontrolltätigkeiten gerichtet sein) sollte erweitert und <strong>auf</strong><br />

sämtliche Ausgaben <strong>der</strong> öffentlichen Hand, einschließlich <strong>der</strong> von autonomen<br />

Einrichtungen, ausgedehnt werden. Ebenfalls erfor<strong>der</strong>lich ist ein einheitliches Konzept<br />

für Verwaltung und Kontrolle – sowohl <strong>auf</strong> interner als auch <strong>auf</strong> externer Ebene – des<br />

nationalen Gesamthaushalts. Parallel dazu sollte <strong>die</strong> Rechenschaftspflicht <strong>der</strong> für alle<br />

öffentlichen Ausgaben zuständigen Stellen eingeführt werden.<br />

Des Weiteren müssen in allen Haushaltsausgabenstellen (fe<strong>der</strong>führende Ministerien und<br />

öffentliche Behörden) unabhängig arbeitende interne Rechnungsprüfungsstellen<br />

eingerichtet werden, denen <strong>die</strong> Prüfung ihrer jeweiligen Institutionen obliegt.<br />

Verfahrenstechnisch sollten vorwiegend System- und Leistungsprüfungen nach Maßgabe<br />

international anerkannter Normen durchgeführt werden. Die jeweiligen<br />

Prüfzuständigkeiten <strong>der</strong> Haushaltsausgabenstellen, des Finanzministeriums und des<br />

Rechnungshofes müssen klar umrissen sein. Der Rechnungshof kann seinen<br />

Verpflichtungen zur externen Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Haushaltsausgaben wegen <strong>der</strong> auch<br />

von ihm durchzuführenden Ex-ante-Kontrollen sämtlicher Haushaltszahlungsanweisungen<br />

noch immer nicht in vollem Umfang nachkommen. Der Hof sollte <strong>auf</strong> jeden<br />

Fall bei allen Prüfungen <strong>die</strong> INTOSAI-Normen zugrunde legen. Um das System für <strong>die</strong><br />

interne Kontrolle <strong>der</strong> öffentlichen Finanzen (PIFC) als auch jenes für <strong>die</strong> externe<br />

Rechnungsprüfung zu reformieren, sind geeignete Rechtsangleichungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dies gilt auch für das Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufgaben des Rechnungshofs, dessen operative<br />

und funktionelle Unabhängigkeit gewährleistet werden muss. Eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

<strong>Bericht</strong>erstattungs- und Follow-up-Verfahren <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden<br />

Ministerien und des Parlaments sowie <strong>die</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> <strong>Bericht</strong>e des Hofs<br />

würden den Prüftätigkeiten des Rechnungshofs mehr Gewicht verleihen. Diese<br />

Empfehlungen waren bereits im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> aus <strong>dem</strong> Jahr 2002 vermerkt<br />

worden, aber bisher konnten keine konkreten <strong>Fortschritte</strong> bei ihrer Realisierung<br />

festgestellt werden.<br />

Mit <strong>dem</strong> Ziel einer Kontrolle <strong>der</strong> strukturpolitischen Ausgaben wurden <strong>die</strong> Maßnahmen,<br />

<strong>die</strong> für eine Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskapazität zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten<br />

bei <strong>der</strong> Heranführungshilfe erfor<strong>der</strong>lich sind, sowohl in <strong>die</strong> Handbücher des Nationalen<br />

Fonds als auch in <strong>die</strong>jenigen <strong>der</strong> Zentralstelle für Finanzierungen und Vertragsvergabe<br />

(CFCU) sowie in <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Jahr unterzeichneten Vereinbarungen <strong>der</strong> Zentralstelle für<br />

Finanzierungen und Vertragsvergabe mit <strong>dem</strong> Nationalen Fond und den zwischen <strong>der</strong><br />

CFCU und den Durchführungsagenturen unterzeichneten Vereinbarungen,<br />

<strong>auf</strong>genommen. Im September <strong>2003</strong> hat <strong>die</strong> Kommission einen Beschluss angenommen,<br />

mit <strong>dem</strong> <strong>die</strong> Verwaltungszuständigkeit für das finanzielle Hilfsprogramm <strong>der</strong><br />

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