2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
Rahmen der ersten Projektphase zur Modernisierung des türkischen Zollwesens eingeführten Systeme zum Scannen von Fahrzeugen sind nun in Betrieb. Es wurden sieben Detektoren für radioaktive und nukleare Substanzen installiert, die sich als Hilfe bei der Sicherstellung dieser Substanzen bereits bewährt haben. In zwei regionalen Zolldirektoraten mit einem hohen Ausfuhrvolumen an Thunfisch wurden Ursprungsreferate eingerichtet, um die Kontrollen in diesem Bereich zu verbessern. Ferner wurde ein neues Dokument entwickelt (das Formblatt "Rückverfolgbarkeit"), das bei der Bestimmung des Ursprungs von Fertigwaren anhand der verwendeten Materialien helfen soll. Im Rahmen des türkischen Modernisierungsprojekts für das Zollwesen wurden nach Einführung des EDV-gestützten Zollsystems für die Bearbeitung von Ein- und Ausfuhren sowie nationales Versandverfahren (BILGE) gute Fortschritte im Hinblick auf den Anteil der über elektronischen Datenaustausch (EDI) bearbeiteten Zollerklärungen erzielt. Dieses System ist jedoch noch nicht mit den EG-Systemen wie dem integrierten Zolltarif oder dem neuen EDV-gestützten Versandverfahren kompatibel. Mit Hongkong und China, Serbien und Montenegro, Lettland, Marokko und Kasachstan wurden Zollkooperationsabkommen geschlossen. Gesamtbewertung Der Beschluss über die Einrichtung der Zollunion verlangt von der Türkei die Angleichung ihrer Handels- und Zollpolitik an die der Gemeinschaft. Die Türkei hat außer bei den präferenziellen Tarifregelungen die Angleichung an den Gemeinsamen Zolltarif nahezu abgeschlossen, und ihr Zollrecht ist nahezu vollständig an den Zollkodex der Gemeinschaft (Stand 1999) und auch an einige spätere Bestimmungen wie die über passive, im Ausland vorgenommene Veredelung angeglichen. Keine Fortschritte wurden bei der Lösung von Problemen wie der Behandlung von Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gemacht, wo bei der Harmonisierung der Bestimmungen außerhalb des Zollkodex weiter ein Defizit besteht, was zu Schwierigkeiten bei der Anwendung der Zollbestimmungen führt. Außerdem sind konkrete Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über die Kontrolle von nachgeahmten Waren/Raubkopien und Kulturgütern sowie der Bestimmungen der WZO/ECE-Übereinkommen durch den Zoll erforderlich. Die Türkei sollte weitere Anstrengungen in diesen Bereichen unternehmen. Die administrative und operative Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung wurde kontinuierlich verbessert. Erfolgreiche Bemühungen um die Einführung elektronischer Datenverarbeitung und neue Projekte in dieser Hinsicht tragen zur Effektivität und Effizienz der Zollarbeit bei. Trotz dieser Bemühungen bestehen nach wie vor Defizite im Hinblick auf die Kontrolle des Ursprungs von Agrar- und Fischereierzeugnissen. Diese Defizite verhindern die Einbeziehung der Agrarerzeugnisse in das System der paneuropäischen Ursprungskumulierung. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der Ursprungskontrolle. Im Bereich der Nachahmung und der Kulturgüter ist die Durchsetzung der Rechtsvorschriften außerhalb der Zuständigkeit des Kulturministeriums weiterhin unzureichend. Um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten, bedarf es der 134
Umstrukturierung der Verwaltung und einer besseren Koordinierung zwischen der Polizei, den Zollbehörden und den Gerichten. Die Türkei sollte die Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und die Modernisierung des Zolldienstes fortsetzen und sich intensiver um die Verbesserung der Grenzverwaltung und der Kontrolle nach der Abfertigung bemühen. Außerdem sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption innerhalb der Verwaltung und zur Bekämpfung des Zollbetrugs und der Wirtschaftskriminalität nötig; dazu muss die Koordinierung mit anderen Rechtsvollzugsstellen und die Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden. Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht wurden sehr begrenzte Fortschritte bei der Annäherung der türkischen Zollvorschriften an den Besitzstand erzielt. Die Türkei hat die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und auch die EDV-Nutzung weiter ausgebaut. Zwar hat die Türkei ihre Rechtsvorschriften in diesem Bereich an den Besitzstand von 1999 und an einige spätere Rechtsvorschriften nahezu vollständig angeglichen, doch steht die Lösung einiger verbleibender Fragen noch aus. Das betrifft die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über die zollrechtlichen Aspekte der Kontrolle von nachgeahmten Waren/Raubkopien und Kulturgütern sowie die Angleichung nicht zollrechtlicher Vorschriften, die sich auf die Anwendung der Zollbestimmungen über Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung beziehen. Um zu einer zufriedenstellenden Umsetzung und Durchsetzung der angeglichenen Rechtsvorschriften zu gelangen, sollte die Türkei die interinstitutionelle Zusammenarbeit, Prüfungen nach der Abfertigung und Grenzkontrollen weiter stärken. Die Entwicklung EDV-gestützter Systeme und die Vorbereitung der Zusammenschaltung mit den Gemeinschaftssystemen sollten weiterverfolgt werden. Kapitel 26: Außenbeziehungen Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Die Handelspolitik der Türkei ist in ausreichendem Maße an die Gemeinsame Handelspolitik der EG angeglichen; das ergibt sich aus den Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion, die ab 1995 die auf fünf Jahre gestaffelte Anpassung der Türkei an das Zollpräferenzsystem der EG vorsieht und auch Freihandelsabkommen und autonome Regelungen einschließt. In diesem Bereich der Handelspolitik jedoch hat die Türkei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und insbesondere ihr Einfuhrregime nicht an das Allgemeine Präferenzsystem der EG angeglichen. Seit dem Vorjahresbericht sind in dieser Hinsicht keine weiteren Fortschritte erzielt worden. Die Türkei hat ihre Standpunkte und ihre Politik im Rahmen der Welthandelsorganisation größtenteils nicht mit der EU abgestimmt. Die enge Koordinierung mit der Türkei im Hinblick auf geografischen Angaben jedoch verlief zufriedenstellend. Ferner sollte die Türkei die Koordinierung und Zusammenarbeit mit der Kommission in den GATS-Verhandlungen verbessern, hauptsächlich, um die künftige Konvergenz ihrer 135
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Rahmen <strong>der</strong> ersten Projektphase zur Mo<strong>der</strong>nisierung des türkischen Zollwesens<br />
eingeführten Systeme zum Scannen von Fahrzeugen sind nun in Betrieb. Es wurden<br />
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bei <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>die</strong>ser Substanzen bereits bewährt haben.<br />
In zwei regionalen Zolldirektoraten mit einem hohen Ausfuhrvolumen an Thunfisch<br />
wurden Ursprungsreferate eingerichtet, um <strong>die</strong> Kontrollen in <strong>die</strong>sem Bereich zu<br />
verbessern. Ferner wurde ein neues Dokument entwickelt (das Formblatt<br />
"Rückverfolgbarkeit"), das bei <strong>der</strong> Bestimmung des Ursprungs von Fertigwaren anhand<br />
<strong>der</strong> verwendeten Materialien helfen soll.<br />
Im Rahmen des türkischen Mo<strong>der</strong>nisierungsprojekts für das Zollwesen wurden nach<br />
Einführung des EDV-gestützten Zollsystems für <strong>die</strong> Bearbeitung von Ein- und Ausfuhren<br />
sowie nationales Versandverfahren (BILGE) gute <strong>Fortschritte</strong> im Hinblick <strong>auf</strong> den Anteil<br />
<strong>der</strong> <strong>über</strong> elektronischen Datenaustausch (EDI) bearbeiteten Zollerklärungen erzielt.<br />
Dieses System ist jedoch noch nicht mit den EG-Systemen wie <strong>dem</strong> integrierten Zolltarif<br />
o<strong>der</strong> <strong>dem</strong> neuen EDV-gestützten Versandverfahren kompatibel.<br />
Mit Hongkong und China, Serbien und Montenegro, Lettland, Marokko und Kasachstan<br />
wurden Zollkooperationsabkommen geschlossen.<br />
Gesamtbewertung<br />
Der Beschluss <strong>über</strong> <strong>die</strong> Einrichtung <strong>der</strong> Zollunion verlangt von <strong>der</strong> <strong>Türkei</strong> <strong>die</strong><br />
Angleichung ihrer Handels- und Zollpolitik an <strong>die</strong> <strong>der</strong> Gemeinschaft. Die <strong>Türkei</strong> hat<br />
außer bei den präferenziellen Tarifregelungen <strong>die</strong> Angleichung an den Gemeinsamen<br />
Zolltarif nahezu abgeschlossen, und ihr Zollrecht ist nahezu vollständig an den<br />
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<strong>die</strong> <strong>über</strong> passive, im Ausland vorgenommene Veredelung angeglichen.<br />
Keine <strong>Fortschritte</strong> wurden bei <strong>der</strong> Lösung von Problemen wie <strong>der</strong> Behandlung von<br />
Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gemacht, wo bei <strong>der</strong><br />
Harmonisierung <strong>der</strong> Bestimmungen außerhalb des Zollkodex weiter ein Defizit besteht,<br />
was zu Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Zollbestimmungen führt. Außer<strong>dem</strong> sind<br />
konkrete <strong>Fortschritte</strong> bei <strong>der</strong> Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kontrolle von<br />
nachgeahmten Waren/Raubkopien und Kulturgütern sowie <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong><br />
WZO/ECE-Übereinkommen durch den Zoll erfor<strong>der</strong>lich. Die <strong>Türkei</strong> sollte weitere<br />
Anstrengungen in <strong>die</strong>sen Bereichen unternehmen.<br />
Die administrative und operative Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Zollverwaltung wurde<br />
kontinuierlich verbessert. Erfolgreiche Bemühungen um <strong>die</strong> Einführung elektronischer<br />
Datenverarbeitung und neue Projekte in <strong>die</strong>ser Hinsicht tragen zur Effektivität und<br />
Effizienz <strong>der</strong> Zollarbeit bei. Trotz <strong>die</strong>ser Bemühungen bestehen nach wie vor Defizite im<br />
Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Kontrolle des Ursprungs von Agrar- und Fischereierzeugnissen. Diese<br />
Defizite verhin<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> Agrarerzeugnisse in das System <strong>der</strong> paneuropäischen<br />
Ursprungskumulierung. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Ursprungskontrolle.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Nachahmung und <strong>der</strong> Kulturgüter ist <strong>die</strong> Durchsetzung <strong>der</strong><br />
Rechtsvorschriften außerhalb <strong>der</strong> Zuständigkeit des Kulturministeriums weiterhin<br />
unzureichend. Um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten, bedarf es <strong>der</strong><br />
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