2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ... 2003 Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem ...
zu verhindern und zu kontrollieren. Empfohlen werden die Ausbildung öffentlicher Bediensteter, Sensibilisierungsmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und die systematische Anwendung von Verhaltens- und Ethikkodizes in der öffentlichen Verwaltung. Die Türkei wird ermuntert, das Strafrechtsübereinkommen des Europarates von 1999 zu ratifizieren. Im Hinblick auf den Beginn der Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften steht die Aufnahme des Betrugs als Vortat in die Rechtsvorschriften noch aus (siehe auch Kapitel 28 - Finanzkontrolle). Im Bereich der Drogenbekämpfung wird die Türkei wie im Vorjahr angehalten, das Übereinkommen des Europarates von 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Wiener UN-Übereinkommens von 1995 gegen den unerlaubten Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen zu unterzeichnen. Ferner sollte die Türkei das EU-Abkommen über Drogenausgangsstoffe ratifizieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Türkei einen nationalen Drogenkoordinator ernennt. Erneut wird die Einrichtung einer "kleinen Dublin-Gruppe" für Drogenfragen in Ankara empfohlen. Was die Geldwäsche betrifft, so muss die Türkei die Definition des Begriffs "Geldwäschedelikte" weiter fassen, in Angleichung an den Besitzstand, so wie im vergangenen Jahr berichtet (siehe auch Kapitel 4 - Freier Kapitalverkehr). Darüber hinaus sollte das Übereinkommen des Europarats von 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ratifiziert werden. Was die Zusammenarbeit im Zollbereich betrifft, so muss die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen ausgebaut werden. Die Einführung mobiler Überwachungseinheiten und die Entwicklung der Risikoanalyse unter Rückgriff auf die bestehenden Abkommen über Zollzusammenarbeit mit den Nachbarländern und anderen sollten in Erwägung gezogen werden. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sind weitere Schulungsmaßnahmen und eine stärkere Personaldecke im Justizwesen notwendig, um die angemessene Umsetzung der entsprechenden internationalen Übereinkommen und bilateralen Abkommen, denen die Türkei beigetreten ist, zu gewährleisten. Der Türkei wird nahegelegt, den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Schaffung eines Berufungsgerichts einzurichten und Maßnahmen zur Stärkung der Unbefangenheit und Unabhängigkeit der Justiz zu treffen. Bei den Menschenrechtsinstrumenten muss die Türkei immer noch das Übereinkommen des Europarates von 1981 über den Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Protokolle 4, 7 und 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Protokoll 6 betreffend die Abschaffung der Todesstrafe ratifizieren. Schlussfolgerung Seit dem Vorjahresbericht hat die Türkei bei der Ausarbeitung und Annahme erster Strategien zur Angleichung an die Rechtsvorschriften und Verfahren der EU im Bereich Justiz und Inneres bedeutende Fortschritte erzielt. 132
Die Türkei hat in vielen Bereichen wie der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten verbessert und intensiviert. Insgesamt sollte die Türkei damit beginnen, die angenommenen Strategien umzusetzen und ihre Anstrengungen zur Angleichung ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens intensivieren. Die Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen im Bereichen Justiz und Inneres, die Reform des Justizwesens, die Intensivierung der aktiven Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich der illegalen Einwanderung (einschließlich des Abschlusses eines Gemeinsamen Aktionsprogramms über illegale Einwanderung so bald als möglich)und die Aufhebung der geografischen Beschränkung in Bezug auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung des illegalen Handels sind Fragen, die konkreter angegangen werden müssen. Außerdem sollte die Türkei mit der EU Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen aufnehmen. Kapitel 25: Zollunion Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Was die Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an die Zollvorschriften der EU betrifft, so hat im Hinblick auf die Ursprungsnachweise für bestimmte für den freien Verkehr in der Gemeinschaft freigegebene Textilerzeugnisse und hinsichtlich der Bedingungen für die Akzeptanz von Ursprungsnachweisen im April 2003 eine weitere Harmonisierung stattgefunden. Des Weiteren hat die Türkei wegen einer Änderung des Zollkodex der Gemeinschaft ihre Zollvorschriften über die Verarbeitung von Erzeugnissen im Ausland angepasst. Im Juli 2003 wurde eine nationale Verordnung über das Versandverfahren erlassen, die Beschreibungen zufolge den möglichen Beitritt der Türkei zum EG-EFTA-Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vorbereiten soll. Im Februar 2003 unterzeichneten die Gemeinschaft und die Türkei ein Abkommen über die Kontrolle von Drogenausgangsstoffen. Der Legislativprozess für die Annahme des Abkommens durch die Türkei und die EG ist im Gange und soll voraussichtlich Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Im März 2003 beschloss die türkische Regierung die Verbesserung der gegenseitigen Amtshilfe der Verwaltungen in Zollfragen mit Norwegen, der Schweiz und Island. Im Hinblick auf Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, auf Rechtsvorschriften außerhalb des Zollbereichs, die mit den harmonisierten Zollverfahren kollidieren, und im Hinblick auf die Angleichung der Zollpräferenzen an die der Gemeinschaft wurden seit dem Vorjahresbericht keine Fortschritte erzielt (zur Unterzeichnung eines Rahmenabkommens über eine Zollunion mit dem Nordteil Zyperns siehe auch B.1.4 dieses Berichts) Die Türkei hat ihre Verwaltungskapazitäten weiter gestärkt. Nach der Modernisierung und EDV-Umstellung von Zolldienststellen wurde die Anzahl der Zolldienststellen und Regionaldirektorate konsolidiert. Das Projekt GÜMSIS (Sicherheitssysteme für Zollkontrollstellen), mit dem an Zollübergängen die Einrichtungen unter anderem für die Kontrolle des Handels mit Kraftfahrzeugen und Kulturgütern sowie das Aufspüren von Nuklearmaterial verbessert werden sollten, wurde teilweise abgeschlossen. Die im 133
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Die <strong>Türkei</strong> hat in vielen Bereichen wie <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung und<br />
<strong>der</strong> organisierten Kriminalität ihre Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Europäischen Union und den<br />
Mitgliedstaaten verbessert und intensiviert. Insgesamt sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> damit beginnen,<br />
<strong>die</strong> angenommenen Strategien umzusetzen und ihre Anstrengungen zur Angleichung<br />
ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens intensivieren. Die Verbesserung <strong>der</strong><br />
Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen im Bereichen Justiz und<br />
Inneres, <strong>die</strong> Reform des Justizwesens, <strong>die</strong> Intensivierung <strong>der</strong> aktiven Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Europäischen Union im Bereich <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung (einschließlich des<br />
Abschlusses eines Gemeinsamen Aktionsprogramms <strong>über</strong> illegale Einwan<strong>der</strong>ung so bald<br />
als möglich)und <strong>die</strong> Aufhebung <strong>der</strong> geografischen Beschränkung in Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />
Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> EU bei <strong>der</strong><br />
Bekämpfung des illegalen Handels sind Fragen, <strong>die</strong> konkreter angegangen werden<br />
müssen. Außer<strong>dem</strong> sollte <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> mit <strong>der</strong> EU Verhandlungen <strong>über</strong> ein<br />
Rück<strong>über</strong>nahmeabkommen <strong>auf</strong>nehmen.<br />
Kapitel 25: Zollunion<br />
<strong>Fortschritte</strong> seit <strong>dem</strong> letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong><br />
Was <strong>die</strong> Angleichung <strong>der</strong> türkischen Rechtsvorschriften an <strong>die</strong> Zollvorschriften <strong>der</strong> EU<br />
betrifft, so hat im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Ursprungsnachweise für bestimmte für den freien<br />
Verkehr in <strong>der</strong> Gemeinschaft freigegebene Textilerzeugnisse und hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Bedingungen für <strong>die</strong> Akzeptanz von Ursprungsnachweisen im April <strong>2003</strong> eine weitere<br />
Harmonisierung stattgefunden. Des Weiteren hat <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> wegen einer Än<strong>der</strong>ung des<br />
Zollkodex <strong>der</strong> Gemeinschaft ihre Zollvorschriften <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verarbeitung von<br />
Erzeugnissen im Ausland angepasst. Im Juli <strong>2003</strong> wurde eine nationale Verordnung <strong>über</strong><br />
das Versandverfahren erlassen, <strong>die</strong> Beschreibungen zufolge den möglichen Beitritt <strong>der</strong><br />
<strong>Türkei</strong> zum EG-EFTA-Übereinkommen <strong>über</strong> ein gemeinsames Versandverfahren<br />
vorbereiten soll.<br />
Im Februar <strong>2003</strong> unterzeichneten <strong>die</strong> Gemeinschaft und <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> ein Abkommen <strong>über</strong><br />
<strong>die</strong> Kontrolle von Drogenausgangsstoffen. Der Legislativprozess für <strong>die</strong> Annahme des<br />
Abkommens durch <strong>die</strong> <strong>Türkei</strong> und <strong>die</strong> EG ist im Gange und soll voraussichtlich Ende<br />
<strong>die</strong>ses Jahres abgeschlossen werden.<br />
Im März <strong>2003</strong> beschloss <strong>die</strong> türkische Regierung <strong>die</strong> Verbesserung <strong>der</strong> gegenseitigen<br />
Amtshilfe <strong>der</strong> Verwaltungen in Zollfragen mit Norwegen, <strong>der</strong> Schweiz und Island.<br />
Im Hinblick <strong>auf</strong> Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, <strong>auf</strong><br />
Rechtsvorschriften außerhalb des Zollbereichs, <strong>die</strong> mit den harmonisierten Zollverfahren<br />
kolli<strong>die</strong>ren, und im Hinblick <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Angleichung <strong>der</strong> Zollpräferenzen an <strong>die</strong> <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft wurden seit <strong>dem</strong> Vorjahresbericht keine <strong>Fortschritte</strong> erzielt (zur<br />
Unterzeichnung eines Rahmenabkommens <strong>über</strong> eine Zollunion mit <strong>dem</strong> Nordteil<br />
Zyperns siehe auch B.1.4 <strong>die</strong>ses <strong>Bericht</strong>s)<br />
Die <strong>Türkei</strong> hat ihre Verwaltungskapazitäten weiter gestärkt. Nach <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
und EDV-Umstellung von Zoll<strong>die</strong>nststellen wurde <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Zoll<strong>die</strong>nststellen und<br />
Regionaldirektorate konsoli<strong>die</strong>rt. Das Projekt GÜMSIS (Sicherheitssysteme für<br />
Zollkontrollstellen), mit <strong>dem</strong> an Zoll<strong>über</strong>gängen <strong>die</strong> Einrichtungen unter an<strong>der</strong>em für <strong>die</strong><br />
Kontrolle des Handels mit Kraftfahrzeugen und Kulturgütern sowie das Aufspüren von<br />
Nuklearmaterial verbessert werden sollten, wurde teilweise abgeschlossen. Die im<br />
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